Ausbeuterische Kinderarbeit auf nationaler und internationaler Ebene wirksam bekämpfen
der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Christoph Strässer, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel, Dr. Barbara Hendricks, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Dr. Bärbel Kofler, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Burkhard Lischka, Caren Marks, Ullrich Meßmer, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Dr. Sascha Raabe, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Übereinkommen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ächten weltweit Kinderarbeit. Dennoch besteht das Problem der ausbeuterischen Kinderarbeit unverändert in vielen Ländern fort. Nach aktuellen Schätzungen der ILO arbeiten täglich weltweit 215 Millionen Kinder, davon rund 115 Millionen unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. 53 Millionen dieser Kinder sind jünger als 14 Jahre.
Nach wie vor gelangen Produkte, die durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens 182 entstanden sind, auf den deutschen Markt. Dies betrifft vor allem landwirtschaftliche und industriell gefertigte Produkte (z. B. im Textilbereich, im Bergbau und in Steinbrüchen).
In den vergangenen Jahren haben viele Länder und Kommunen Maßnahmen ergriffen, um die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern. Ein wichtiger Schritt war die Novellierung des Vergaberechts, durch die soziale, ökologische und innovative Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können. Nach wie vor gibt es jedoch Meldungen beispielsweise über in Deutschland verwendete Grabsteine oder Pflastersteine, die durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind.
Die Bundesregierung muss daher weitere Maßnahmen ergreifen, um die international bestehenden Verpflichtungen wirksam umzusetzen. Deutschland muss zudem eine Vorreiterrolle beim Kampf gegen Kinderarbeit einnehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche nationalen und internationalen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Basis der Entschließung des Bundesrates 309/10 (Beschluss) zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vom 9. Juli 2010 ergriffen, und wenn nicht, warum nicht?
Hat die Bundesregierung insbesondere den unter Nummer 6 in der Entschließung des Bundesrates 309/10 formulierten Prüfauftrag, inwieweit auf Ebene der World Trade Organization künftig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit getroffen werden können, umgesetzt und dabei die Frage eines möglichen Importverbots (analog zu dem nach Artikel XX (e) des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens – GATT – möglichen Importverbot für Produkte, die in Gefängnissen hergestellt sind) berücksichtigt, und was hat die Prüfung ergeben?
Welche Initiativen der Länder und der Kommunen sind der Bundesregierung bekannt, um die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern, und wie bewertet sie diese?
Welche Initiativen anderer Industriestaaten sind der Bundesregierung bekannt, um die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern, und wie bewertet sie diese?
Wie bewertet die Bundesregierung § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Hinblick auf die Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um unabhängige Zertifizierungen zur Verhinderung der Einfuhr von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit und zur Verbesserung der Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher voranzutreiben?
Wie bewertet die Bundesregierung die internationale Zertifizierung SA 8000, durch die Sozialstandards über die gesamte Produktionskette hinweg durchgesetzt werden sollen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Zertifizierung SA 8000 in Deutschland und insbesondere bei deutschen Unternehmen bekannter zu machen?
Welche konkreten Maßnahmen schlägt der von der Bundesregierung eingesetzte Runde Tisch für Verhaltenskodizes vor, um ausbeuterische Kinderarbeit und insbesondere die Einfuhr von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei, und wie äußert sich dieser Stellenwert?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Recht auf Bildung bei der Bekämpfung der Kinderarbeit zu, und warum wird dieser Aspekt im Sinne einer Politikkohärenz weder in der aktuellen Bildungsstrategie noch im neuen Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung thematisiert?
Welche Anträge wurden der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen hinsichtlich Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit zur Entscheidung vorgelegt, und wie wurde über sie entschieden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Bekämpfung von Kinderarbeit auf Grundlage der revidierten OECD-Leitsätze zu verstärken?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um im Rahmen des deutschen Netzwerks des Global Compact die Bekämpfung der Kinderarbeit zu verstärken?
Wie hoch waren die Finanzmittel, die Deutschland zum International Programme on the Elimination of Child Labour (IPEC) in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 beigesteuert hat (bitte pro Jahrgang aufzählen), und welchen Platz nimmt Deutschland aktuell im Ranking der Geberländer ein?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position, dass die „einseitige Einführung einer verpflichtenden Zertifizierung der Einhaltung bestimmter bei der Herstellung eines Produkts beachteten Standards […] zu kurz“ greife (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 17/5268)?
Welche Probleme bestehen aus Sicht der Bundesregierung in der Praxis bei der Identifizierung der durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Produkte, und welche Lösungsansätze schlägt sie hier vor?
Welche Studien sind der Bundesregierung zum Thema Identifizierung der durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Produkte bekannt (bitte aufzählen)?
Welche Maßnahmen werden in den Bundesministerien und -behörden verfolgt, um die in dem „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“ (DIN ISO 26000) aufgeführten Empfehlungen umzusetzen?
Ist die Prüfung der Bundesregierung, wie der „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden soll, abgeschlossen (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 17/5268)?
Wenn ja, was hat diese Prüfung ergeben?
Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU bezüglich ihrer Politik mit Drittstaaten – speziell ihrer Entwicklungs- und Handelspolitik – Konsequenzen aus der Tatsache zieht, dass weltweit über 200 Millionen Kinder arbeiten, und welche Vorschläge hat sie hierfür eingebracht?
Über welche Instrumente verfügt die EU zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit, und welche sind die wirksamsten?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Position die EU zum Handelsverbot mit und zum Einfuhrverbot von Waren einnimmt, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, und kann sie die Begründung für diese Position der EU umreißen?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Basis, auf der die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten die Einfuhr von Waren verbieten können oder müssen, die von Kindern unter ausbeuterischen Bedingungen produziert wurden, und in welchen Fällen hat die EU bzw. haben ihre Mitgliedstaaten tatsächlich ein Verbot ausgesprochen?
Wie gelangen Waren aus Kinderarbeit in die EU, wenn eine Einfuhr solcher Waren nach europäischem Vergaberecht gegen die Regeln des internationalen Arbeitsrechts verstößt, und in welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das europäische Vergaberecht zum nationalen Vergaberecht bzw. zu jenem der Länder und Kommunen?
Hält die Bundesregierung es für die Bekämpfung der Kinderarbeit für sinnvoll, wenn der für Anfang 2012 erwartete Richtlinienvorschlag über die Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ein ausdrückliches Verbot der Kinderarbeit enthalten würde, und ist sie bereit, sich zur Verdeutlichung des Problems dafür einzusetzen?
Welche konkrete Bedeutung für ein EU-Importverbot von Waren, die von Kindern produziert wurden, hat
a) Artikel 32 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
b) das ILO-Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit,
c) Artikel 7 der Europäischen Sozialcharta,
d) Artikel 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
In welchen EU-Freihandelsabkommen mit Schwellen- und Entwicklungsländern wurde und wird das Verbot von Kinderarbeit verankert?
Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der Verankerung des Verbots der Kinderarbeit und der ILO-Kernarbeitsnormen im Rahmen der aktuellen Verhandlungen des EU-Indien-Freihandelsabkommens ein, und wie wird die Bundesregierung gemeinsam mit der EU-Kommission sicherstellen, dass diese Sozialstandards im EU-Indien-Freihandelsabkommen verankert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung folgende Entschließungen des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Bekämpfung der weltweiten Kinderarbeit:
a) Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen vom 25. November 2010,
b) Soziale Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen vom 25. November 2010,
c) Außenpolitische Dimension der Sozialpolitik von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung von Unternehmen vom 8. Juni 2011?
Hat sich der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft bereits mit dem Einfuhrverbot von in Kinderarbeit produzierten Waren befasst, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist er in seiner Rechtsprechung gekommen?
Hält die Bundesregierung eine Regelung auf EU-Ebene zum Umgang mit in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellten Waren überhaupt für nötig, und wie begründet sie ihre Position?