[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6726
17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf,
René Röspel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6551 –
Sachstand zu Forschung und Forschungsförderung der Elektromobilität
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
1886 hat Carl Benz in Mannheim den Patentantrag für das erste Automobil der
Welt eingereicht. Mit dem Auto als Verkehrsmittel erfüllte sich der Wunsch
nach individueller Mobilität.
125 Jahre später muss das Auto neu erfunden werden. Steigende
Treibhausgasemissionen, der globale Klimawandel, die lokale Luftverschmutzung, die
Zunahme des Weltenergiebedarfes und begrenzte fossile Brennstoffe machen
ein Umdenken bei der Mobilität notwendig.
Auf dem Weg zur klimaschonenden Mobilität wird die Reduzierung des CO2-
Ausstoßes durch die weitere Verbesserung der Effizienz von
Verbrennungsmotoren eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig stellt die Elektrifizierung
des Antriebs bei Automobilen die Chance dar, die Mobilität in der Zukunft zu
sichern.
Durch die ehemalige rot-grüne Bundesregierung wurden mit dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm die
ersten Weichen für die Entwicklung der Elektromobilität gestellt. Im Jahr
2006 wurde die Gründung der Nationalen Organisation Wasserstoff und
Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) auf den Weg gebracht und 2008
verwirklicht.
Im August 2009 wurde unter Federführung der SPD-Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität beschlossen.
Forschung und Entwicklung sowie Marktvorbereitung und -einführung von
batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen sollen damit gezielt vorangetrieben
werden.
Auch mit den Konjunkturpaketen I und II hat die SPD zusätzliche
Forschungsmittel für Elektromobilität durchgesetzt.
Am 3. Mai 2010 wurde die Nationale Plattform Elektromobilität mit der
Aufgabe gegründet, Chancen und Stärken Deutschlands im Bereich der Elektro- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
1. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6726 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemobilität zu ermitteln und Vorschläge für weitere Forschungs- und
Entwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Am 18. Mai 2011 hat das Bundeskabinett als Reaktion auf den Bericht der
Nationalen Plattform Elektromobilität das Regierungsprogramm
Elektromobilität vorgelegt.
Die Fraktion der SPD begrüßt die Förderung der Elektromobilität und damit
die entsprechende Forschungsförderung. Deutschland sollte Vor- und
Spitzenreiter werden und darf den internationalen Anschluss nicht verpassen. Das
Regierungsprogramm lässt Fragen offen und ist in vielen Bereichen wenig
konkret. Wenn die Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 erfüllt
werden soll, müssen die Maßnahmen zur Forschungsförderung koordiniert,
abgestimmt und die verfügbaren Mittel effizient eingesetzt werden.
Ist-Zustand und Bilanzierung
1. Welche Projekte wurden im Rahmen der 500 Mio. Euro aus dem
Konjunkturpaket II für den Ausbau und die Marktvorbereitung der Elektromobilität
zwischen 2009 und 2011 gefördert?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II (KOPA II) wurden aus den für die
Teilaktivität Elektromobilität zur Verfügung stehenden Mitteln insgesamt 422
Vorhaben bewilligt. Eine Gesamtübersicht der geförderten Projekte ist der Liste
zu entnehmen, die über einen Link des Projektträgers Jülich geschaltet ist
(Projektliste „KOPA II Elektromobilität“;
www.ptj.de/konzeptgruppe-energie).
2. Wie hoch war bzw. ist der Mittelabfluss für die „Förderung
anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität“ im Rahmen des
Konjunkturpaktes II (tabellarische Übersicht nach Einzelprojekten bzw.
Fördermaßnahmen)?
Zur Definition der hier angesprochenen „anwendungsorientierten Forschung“
siehe Antwort zu den Fragen 8 und 9. Der Mittelabfluss ergibt sich aus der
Tabelle in der Anlage. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die für
Elektromobilität vorgesehenen Mittel aus dem KOPA II im Laufe dieses Jahres
vollständig abfließen.
3. Welche Unternehmen haben Mittel in welcher Höhe aus den 500 Mio.
Euro im Rahmen des Konjunkturpaktes II erhalten?
Die Unternehmen ergeben sich aus der Liste, die in der Antwort zu Frage 1
genannt ist.
4. Wie hoch ist der finanzielle Anteil der Automobilbranche an der
Forschung zur Elektromobilität genau?
Nach Angaben des Zweiten Berichts der Nationalen Plattform Elektromobilität
(NPE) wird die deutsche Industrie selbst bis zu 17 Mrd. Euro in Forschung und
Entwicklung rund um die Elektromobilität in einer Marktvorbereitungsphase
bis 2014 investieren. Die Automobilbranche ist insgesamt mit einem
Eigenanteil von ca. 194 Mio. Euro an den KOPA-II-Projekten beteiligt, wobei der
jeweils projektbezogen zu erbringende Eigenanteil der Unternehmen
mindestens 50 Prozent und maximal 75 Prozent beträgt. Damit wurde dem Ansatz des
KOPA II (vgl. Nummer 9 Fokus Elektromobilität) Rechnung getragen, es der
deutschen Automobilindustrie in einer für sie krisenhaften konjunkturellen
Lage zu erleichtern, ihre eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6726auszubauen und sich im Bereich der Elektromobilität die technologische
Führerschaft zu erarbeiten.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission
Forschung und Innovation, laut deren Gutachten 2011 die horizontale
Kooperation von deutschen Automobilbauern erfahrungsgemäß schwer zu
erreichen sei?
Kooperationen unter Wettbewerbern zur Erforschung und Entwicklung
gemeinsamer Projekte sind im Rahmen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen möglich, müssen aber durch die Marktteilnehmer selber initiiert
werden. Auch das zitierte Gutachten der Expertenkommission Forschung und
Innovation erkennt an, dass Unternehmen ihre Anstrengungen zur Entwicklung
von Elektromobilität verstärkt haben: Zahlreiche Forschungsinstitute hätten
ihre Aktivitäten im Bereich der Elektromobilität ausgebaut. Insgesamt habe
Deutschland im letzten Jahr aufgeholt.
6. Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung
die vertikale Kooperation von Automobilbauern, Zulieferern und
Maschinenbauunternehmen?
Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sind in dem
Themengebiet Elektromobilität für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt 124
Kooperationsvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einem
Mittelvolumen von 16,31 Mio. Euro bewilligt worden. Die Unternehmen und
Forschungseinrichtungen führen zusammen Forschungs- und
Entwicklungsprojekte durch.
Im Rahmen von Netzwerkprojekten des ZIM werden fünf Netzwerke gefördert,
in denen sich kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und
Forschungsinstitute zusammengeschlossen haben, um gemeinsame Strategien und Lösungen zu
erarbeiten.
Das ZIM hat einen Bottom-Up-Ansatz, d. h. die Kooperationen sind auf
Initiative der Unternehmen entstanden. Das ZIM steht allen Branchen offen.
Darüber hinaus ist die vollständige Abbildung der Wertschöpfungskette ein
wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auswahl von Förderprojekten in
weiteren Förderbekanntmachungen, wie z. B. „Schlüsseltechnologien für die
Elektromobilität – STROM“, „Serienflexible Technologien für elektrische
Antriebe von Fahrzeugen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF), „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und „Positionierung der neuen
Wertschöpfungskette“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi).
7. Wie hoch ist der finanzielle Anteil der Stromanbieter an der Forschung zur
Elektromobilität, und welche Unternehmen sind hier besonders aktiv?
Der finanzielle Anteil der Stromanbieter an der Forschung zur Elektromobilität
innerhalb des KOPA-II-Programms liegt bei ca. 46 Mio. Euro. Die beteiligten
Unternehmen sind der in Antwort zu Frage 1 genannten Liste zu entnehmen
(Übersicht 2 – Vorhaben von Energieversorgungsunternehmen).
Drucksache 17/6726 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie hoch ist das Finanzvolumen, das bisher in die Grundlagenforschung
geflossen ist, und welchen Anteil tragen jeweils die Industrie und der
Staat an diesen Investitionen?
9. Wie hoch ist das Finanzvolumen, das bisher in die anwendungsorientierte
Forschung geflossen ist, und welchen Anteil tragen jeweils die Industrie
und der Staat an diesen Investitionen?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert unmittelbar keine Projekte zur Elektromobilität,
die der reinen Grundlagenforschung zuzuordnen sind. Zuwendungsrechtlich
wird unterschieden zwischen „anwendungsorientierter Grundlagenforschung“
und „experimenteller Entwicklung“.
Die Bundesregierung hat bis zum 1. Juli 2011 Projekte im Bereich der
anwendungsorientierten Grundlagenforschung zur Elektromobilität im
Gesamtumfang von 523,3 Mio. Euro bewilligt. Hiervon trägt der Staat einen Anteil von
72 Prozent (376,1 Mio. Euro), die Industrie einen Anteil von 28 Prozent
(145,3 Mio. Euro). Weitere 1,9 Mio. Euro werden im Rahmen europäisch
abgestimmter Projekte zur Elektromobilität aus Mitteln der Europäischen Union
bereitgestellt. Es ist zu beachten, dass in den genannten Zahlen Zuwendungen an
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitute enthalten sind, die in
der Regel mit einer Förderquote von 100 Prozent gefördert werden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bis zum 1. Juli 2011 Projekte im
Umfang von 621,4 Mio. Euro bewilligt, die teilweise der anwendungsorientierten
Grundlagenforschung, teilweise der experimentellen Entwicklung zuzuordnen
sind. Hierbei trägt der Staat 41 Prozent (255,3 Mio. Euro), die Industrie
59 Prozent (364,7 Mio. Euro). Weitere 1,4 Mio. Euro werden im Rahmen
europäisch abgestimmter Projekte zur Elektromobilität aus Mitteln der
Europäischen Union bereitgestellt.
Die Angaben in dieser Antwort umfassen auch Mittel, die nicht aus dem KOPA II
stammen.
10. Wie verteilen sich die im Rahmen der Innovationsallianz aufgewandten
über 360 Mio. Euro der am Industriekonsortium beteiligten Unternehmen
BASF, BOSCH, EVONIK, LiTec, und VW auf die jeweiligen
Unternehmen?
Im Rahmen der Innovationsallianz „Lithium-Ionen-Batterie LIB 2015“ hat sich
ein Industriekonsortium von BASF, BOSCH, EVONIK, LiTec und VW
insgesamt verpflichtet, in den nächsten Jahren 360 Mio. Euro für Forschung und
Entwicklung an der Lithium-Ionen-Batterie zu investieren. Die Verpflichtung
gilt summarisch und wurde nicht auf die beteiligten Unternehmen
aufgeschlüsselt.
11. Welche Forschungsaktivitäten sind der Bundesregierung bekannt oder
werden von ihr vergeben, um die Kopplung der Elektromobilität an
Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen, damit aus dem bloßen
Elektroauto ein echtes Nullemissionsauto wird?
Im Rahmen des KOPA II (Nummer 9 Fokus Elektromobilität) werden
verschiedene FuE-Projekte (FuE = Forschung und Entwicklung) gefördert, die den
Aspekt der Kopplung des Energiebedarfs der Elektrofahrzeuge an die
Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien betreffen. Als relevante Maß-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6726nahmen in Bezug auf das KOPA II sind hier die Flottenversuche
Elektromobilität im Pkw- und Wirtschaftsverkehr (Maßnahmen 7 und 8, Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMU), die Erweiterung der
Projekte im Rahmen von E-Energy (Maßnahme 6, BMWi/BMU) und die
Förderinitiative „Stromwirtschaftliche Schlüsselelemente der Elektromobilität:
Speicher, Netze, Integration“ (Maßnahme 3, BMWi) zu nennen. Darüber
hinaus werden auch im Förderprogramm Elektromobilität in Modellregionen
(Maßnahme 9, BMVBS) entsprechende Fragestellungen untersucht.
Im Rahmen der Energieforschung werden die Arbeiten zur Netzintegration der
Elektromobilität mit Mitteln aus dem Energie- und Klimafonds fortgeführt.
Schwerpunkte der FuE-Förderung sind unter anderem Verfahren zum
gesteuerten Laden und Lastmanagement zugunsten fluktuierender erneuerbarer
Energien, die Kopplung des Aufbaus der Ladeinfrastruktur an die Verwendung
erneuerbarer Energien, die wissenschaftliche Untersuchung der
Umweltentlastungspotenziale von Elektrofahrzeugen, IuK-Technologien (IuK = Information
und Kommunikation) zur intelligenten Verknüpfung von Elektrofahrzeugen
und Stromnetzen sowie Untersuchungen zu Instrumenten, Geschäftsmodellen
und rechtlichen Rahmenbedingungen.
12. Welche der bisher geförderten Modellversuche umfassen eine verstärkte
Nutzung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), welche Erkenntnisse liegen hier bereits vor, und von welchen
Herstellern stammen die genutzten Fahrzeuge?
Der Förderschwerpunkt Elektromobilität in Modellregionen hat die Integration
der Batterietechnologie und ihrer unterschiedlichen Anwendungen in die
Mobilitäts-, Stadt- und Raumentwicklung zum Gegenstand. Die Berücksichtigung
unterschiedlicher Verkehrsträger wie Pkw, Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Busse
und Bahn unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen hat dabei einen
besonderen Stellenwert, um den Nutzen der Batterietechnologie bei der Gestaltung
intermodaler Verkehre und Mobilitätsdienstleistungen evaluieren zu können. Die
Hybridisierung von Stadtbussen und die Umsetzung erster Hybridprojekte im
Schienenverkehr sowie neue Mobilitätsangebote im ÖPNV, wie z. B. die
Nutzung von Pedelecs, stehen im Fokus. Die im Betrieb befindlichen
Versuchsfahrzeuge stammen von verschiedenen Herstellern u. a. Voith, Solaris, Evobus,
Vossloh, VDL Bus & Coach, Bombardier und MTU. Es ist insgesamt der
Einsatz von 60 Hybridbussen geplant. Die Ergebnisse aus den Modellversuchen
werden für November 2011 erwartet.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer vollständigen
Förderung von Versuchsfahrzeugen für Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen, um diese von den erheblichen Investitionen zu entlasten,
die zurzeit häufig die Durchführung von Flottenversuchen mit
Elektrofahrzeugen verhindern?
Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bemisst sich
nach dem EU-Beihilferecht. Maßgeblich ist, ob die Flottenversuche dem
wirtschaftlichen oder dem nichtwirtschaftlichen Bereich der Forschungs- und
Entwicklungseinrichtung zuzuordnen wären. Sofern die Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen mit den Flottenversuchen wirtschaftliche Tätigkeiten (z. B.
Dienstleistungen auf einem Markt) erbringen, unterliegt die Finanzierung dem
EU-Beihilferecht (insbesondere den Fördervoraussetzungen und -obergrenzen
der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen). Nur
sofern die Flottenversuche als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten qualifiziert
würden (z. B. im Rahmen eigener Forschung und Entwicklung der Einrichtungen),
Drucksache 17/6726 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeunterläge deren Finanzierung nicht dem EU-Beihilferecht und wäre daher
vollständig möglich. Neben diesen rechtlichen Aspekten ist zu beachten, dass im
übrigen Forschungsvorhaben mit Industriepartnern einen hohen Eigenanteil
aufweisen müssen.
14. Welches Potential sieht die Bundesregierung für Elektroautos in Car-
Sharing-Angeboten, und plant die Bundesregierung hierfür besondere
Förderprogramme?
Die Verknüpfung von Elektrofahrzeugen und Car-Sharing kann viele
Synergieeffekte bieten, wie z. B. Flottenmanagement aus einer Hand, Bereitstellung von
Ladeinfrastruktur durch den Dienstleister, Einbindung individueller Mobilität
in den ÖPNV und den intermodalen Verkehr. Die Nutzung von
Elektrofahrzeugen im Car-Sharing wird daher derzeit im Förderschwerpunkt Elektromobilität
in Modellregionen im Hinblick auf ihre Alltagstauglichkeit untersucht. Das so
genannte Corporate Car-Sharing für Unternehmensflotten wird im Rahmen des
Förderschwerpunkts Feldversuche Elektromobilität im Pkw-Verkehr des BMU
untersucht. Weitere Untersuchungen im Hinblick auf die Alltagstauglichkeit
können im Rahmen von Forschungsprojekten der Förderrichtlinie
Elektromobilität des BMVBS erfolgen, die am 7. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Es sind
jedoch keine spezifischen Förderprogramme für die Nutzung von
Elektrofahrzeugen in Car-Sharing-Angeboten vorgesehen.
15. Welche Schwerpunkte haben sich unter der im Februar 2010 gegründeten
Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität (GGEMO)
herausgebildet, und wie ist sie derzeit personell und finanziell ausgestattet?
Die GGEMO ist einheitliche Anlaufstelle für alle Akteure im Bereich
Elektromobilität und Sekretariat der Bundesregierung für Aufgaben in diesem
Themenfeld sowie Sekretariat für die NPE. Die GGEMO organisiert
ressortübergreifende Veranstaltungen der Bundesregierung zur Elektromobilität und leistet
Unterstützung bei der Konkretisierung und Weiterentwicklung des Nationalen
Entwicklungsplans Elektromobilität. Die GGEMO wird gemeinsam von den
innerhalb der Bundesregierung für das Thema Elektromobilität zuständigen
Ressorts BMWi, BMVBS, BMU und BMBF getragen und finanziert. In der
GGEMO arbeiten sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den vier
beteiligten Ressorts.
16. Welche zukünftigen Aufgaben soll die GGEMO wahrnehmen?
Die GGEMO behält die in der Antwort zu Frage 15 aufgeführten
Aufgabenbereiche.
17. Welchen Stellenwert nimmt die Elektromobilität in einem
Gesamtkonzept zu „Erneuerbare Energien und Klimaschutz“ (u. a. mit
Gebäudesanierung, Förderung Kraft-Wärme-Kopplung etc.) der Bundesregierung
ein?
Die Elektromobilität nimmt hier einen hohen Stellenwert ein. Zur Erreichung
der Klimaschutzziele ist es notwendig, in allen Sektoren den Anteil
erneuerbarer Energien zu erhöhen und dadurch den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Im
Verkehrssektor bieten die Elektromobilität und die Wasserstofftechnologie die
Chance, die benötigte Energie für den Antrieb von Fahrzeugen komplett aus
erneuerbaren Energien zu decken.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/672618. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik von Umwelt- und
Verbraucherschutzverbänden, dass bei den Mitgliedern der Nationalen Plattform
für Elektromobilität die Wirtschaft überrepräsentiert ist?
Plant die Bundesregierung hier Veränderungen?
Die Zusammensetzung der NPE aus Vertretern von Industrie, Wissenschaft,
Politik, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ermöglicht einerseits ein
möglichst breites Fach- und Meinungsspektrum im Kontext des Nationalen
Entwicklungsplans Elektromobilität abzubilden, andererseits aber auch die
Arbeitsfähigkeit der sieben Arbeitsgruppen durch eine überschaubare Anzahl von
Mitgliedern sicherzustellen. Die Verteilung der Experten auf die
aufgabenbezogenen Arbeitsgruppen orientiert sich an der jeweiligen Aufgabenstellung der
Arbeitsgruppe.
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung der NPE im Zweiten Bericht
vom Mai 2011, die NPE als Dialogforum zu erhalten und deren Strukturen zu
optimieren. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle strukturelle Erweiterung
des Lenkungskreises und der Arbeitsgruppen grundsätzlich nicht vorgesehen,
damit diese Gremien auch künftig arbeitsfähig bleiben. Um die berechtigten
Interessen der Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in dem weiteren
Arbeitsprozess der NPE stärker zu berücksichtigen, ist geplant, die entsprechenden
Verbandsvertretungen als Sachverständige bei Bedarf zu den Sitzungen des
Lenkungskreises hinzu zu laden.
19. Welche strukturellen und personellen Veränderungen der Plattform sind
nötig?
Siehe Antwort zu Frage 18.
20. Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht mehr plant, Deutschland zum
Leitmarkt für Elektromobilität auszubauen, sondern als Leitanbieter für
marktfähige Elektromobilität zu positionieren?
Hat hier ein Strategiewechsel stattgefunden, und falls ja, aus welchen
Gründen?
Im Regierungsprogramm Elektromobilität vom Mai 2011 wird deutlich der
Zweiklang betont: Deutschland soll sich nicht nur zu einem „Leitmarkt
Elektromobilität“ entwickeln, sondern sich mit Innovationen im Bereich Fahrzeuge,
Antriebe und Komponenten sowie der Einbindung der Fahrzeuge in die Strom-
und Verkehrsnetze künftig auch als ein „Leitanbieter Elektromobilität“
etablieren.
21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die durch verteilte
Antriebe möglichen neuen Fahrzeugkonzepte verstärkt entwickelt werden,
um so weiteres Innovationspotential zu heben?
Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung im Bereich der
elektrischen Antriebstechnologie. Die Entwicklung der Antriebstechnologie und
die Auswahl der funktionalen Varianten für neue Fahrzeugkonzepte ist
Aufgabe der im Wettbewerb stehenden Automobil- und Zulieferindustrie.
Drucksache 17/6726 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Modellregionen in die
weitere strategische Ausrichtung Deutschlands zur Förderung der
Elektromobilität einfließen?
Die Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus dem KOPA II
einschließlich der Modellregionen werden extern evaluiert. Die
Evaluierungsergebnisse werden in die weitere Förderstrategie einfließen.
23. Wie soll die Auswahl der Schaufenster-Regionen bzw. von
Leuchtturmprojekten erfolgen?
Die Bundesregierung befürwortet die Empfehlung der NPE zur Vergabe von
Schaufenstern in einem Wettbewerb und beabsichtigt die Durchführung eines
offen gestalteten bundesweiten Interessenbekundungsverfahrens. Auf Basis der
von der NPE vorgeschlagenen Technologieroadmaps plant die
Bundesregierung die Einrichtung von themenbezogenen Leuchttürmen in unterschiedlichen
Bereichen der Elektromobilität. Geeignete und den im Regierungsprogramm
Elektromobilität genannten Themenfeldern zuzuordnende Leuchtturmprojekte
werden nach den im Bund üblichen Fördervoraussetzungen ausgewählt (z. B.
formale Fördervoraussetzungen, Erfüllung der Programmziele).
24. Wie wird sichergestellt, dass keine Projektruinen entstehen?
Sowohl bei den laufenden als auch den künftigen Maßnahmen handelt es sich
um inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben mit dem Zweck des
Erkenntnisgewinns, die durch den Bund nur zeitlich begrenzt gefördert werden.
Nach Ablauf der Förderung ist eine unveränderte Weiterfinanzierung nicht
möglich, da dies auf eine Dauerförderung hinauslaufen würde. Dies ist
ordnungspolitisch nicht erwünscht und haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Bund
kann lediglich Unternehmen dabei unterstützen, neue Ideen modellhaft zu
erproben und neue Entwicklungen anzustoßen. Die Bundesregierung wird zu
gegebener Zeit im Rahmen dann verfügbarer Mittel des Energie- und
Klimafonds über die Fortführung bzw. Modifizierung von Programmen entscheiden.
Leuchttürme wie Schaufenster sind an ein Engagement der
Zuwendungsempfänger gekoppelt. Das trägt dazu bei, dass die angelaufenen Projekte auch nach
Ende der Förderung weitergeführt werden können.
25. Wie bettet die Bundesregierung ihre Forschungsstrategie in die Raum-,
Stadt- und Mobilitätsentwicklung der Kommunen ein?
Die Kommunen sind im Rahmen des Programms „Elektromobilität in
Modellregionen“, wie auch in anderen regionalen Flottenversuchen, die von den
Bundesressorts gefördert werden, in der Regel eingebunden. Ein gegenseitiger
Austausch zwischen Bund und Kommunen findet ebenso über so genannte
„Kommunale Tage“ statt, die von der GGEMO organisiert werden. Zur Umsetzung
insbesondere der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen des
Regierungsprogramms Elektromobilität ist der Dialog mit den Kommunen erforderlich. Hier
wird die Bundesregierung mithelfen, indem sie Rechtsgrundlagen schafft,
Prozesse beschleunigt und neue Rahmenbedingungen setzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/672626. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nutzung von
Elektrofahrzeugen im kommunalen Sektor zu unterstützen, und in
welchem Umfang sind diese geplant?
Der Einsatz von Elektrofahrzeugen im kommunalen Sektor wird bereits im
Rahmen des Programms „Elektromobilität in Modellregionen“ unterstützt. Es
ist vorstellbar, dass dies auch in den von der NPE vorgeschlagenen
„Schaufenstern“ der Fall ist. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im
Regierungsprogramm Elektromobilität Folgendes beschlossen:
● Es soll ein Leitfaden bzw. eine Arbeitshilfe für öffentliche Beschaffung und
Betrieb von Elektrofahrzeugen erarbeitet werden.
● Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der „Allianz für nachhaltige
Beschaffung“ dafür ein, eine weitere Produktgruppe „Fahrzeuge mit einem
CO2-Ausstoß von weniger als 50 g/km als Zielwert“ einzurichten.
● Es soll eine Beschaffungsregelung des Bundes für Elektrofahrzeuge
erarbeitet werden und diese den Ländern und Kommunen als Vorlage für eigene
Beschaffungsregelungen vorgeschlagen werden.
● Eine Informationsplattform Elektromobilität soll den systematischen
Informations- und Erfahrungsaustausch von Bund, Ländern und Kommunen
regeln.
Mobilitätskonzept
27. Wie will die Bundesregierung bis 2020 für eine Million Elektrofahrzeuge
eine bedarfsgerechte Infrastruktur bundesweit sicherstellen, oder will
sich die Bundesregierung auf Regionen beschränken?
Die Basis für eine nichtöffentliche Infrastruktur ist bereits so gut wie
flächendeckend vorhanden und lässt sich in der Regel mit überschaubarem Aufwand
auch für höhere Stromstärken nachrüsten. Bezüglich des Aufbaus einer
öffentlich zugänglichen Infrastruktur geht die NPE davon aus, dass in einer ersten
Phase des Markthochlaufs nur ein geringer Bedarf besteht. Da die meisten
Ladevorgänge voraussichtlich zu Hause oder am Arbeitsplatz erfolgen, werden
nach den Analysen der NPE auch langfristig die meisten Ladepunkte nicht
öffentlich sein. Dennoch bleibt es Aufgabe von Industrie und Politik, frühzeitig
die Weichen auch für eine zukunftsfähige öffentliche Ladeinfrastruktur zu
stellen. Um neue Technologien, insbesondere für das induktive Laden und das
Schnellladen mit hohen Gleich- und Wechselstromstärken zu fördern,
unterstützt die Bundesregierung auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im
Bereich der Ladetechnologien.
28. Von welchem Verteilungsschlüssel zwischen großstädtischen,
kleinstädtischen und ländlichen Gebieten geht die Bundesregierung bei einer
Million Elektrofahrzeuge aus?
Es ist davon auszugehen, dass Elektrofahrzeuge bis 2020 überwiegend in
Metropolregionen und deren Umland nachgefragt werden. Dies stützt sich auf
die Analysen des Zweiten Berichts der NPE.
Drucksache 17/6726 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Mit welchem Rückgang (bitte in Prozent) an konventionell betriebenen
Automobilen rechnet die Bundesregierung nach diesen Prognosen bis
2020?
30. Wie sollen sich eine Million Elektrofahrzeuge in 2020 auf die
unterschiedlichen Nutzungs- bzw. Fahrzeugkategorien (privat genutzte Autos,
gewerblich genutzte Fahrzeuge, öffentlicher Personennahverkehr,
Dienstfahrzeuge der öffentlichen Hand usw.) verteilen?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dazu können keine Angaben gemacht werden, da dies in erster Linie von der
Entwicklung des Marktes abhängig ist. Der Zweite Bericht der NPE enthält in
Kapitel 5.1 Prognosen zum Markthochlauf.
31. Plant die Bundesregierung die Einbindung von Motorrädern, Rollern,
Pedelecs und vergleichbaren Produkten in ihre Strategie zur
Elektromobilität mit einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form?
Im Regierungsprogramm Elektromobilität heißt es: „Die Bundesregierung
erkennt auch die großen Potenziale der Elektromobilität im Zweiradbereich. Hier
gibt es bereits jetzt Zuwachsraten, und auch deutsche Hersteller nutzen ihre
Chancen. Diese Entwicklung ist für Umwelt und Stadtentwicklung positiv,
insbesondere wenn elektrisch betriebene Zweiräder Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor ersetzen.“
32. Plant die Bundesregierung die Förderung der Forschung und Produktion
dieser Verkehrsmittel, und wenn ja, in welchem Umfang?
Zum Teil ist eine Unterstützung der Forschung und Entwicklung im
Zweiradbereich geplant, so auch im Rahmen der Schaufenster.
33. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass in ihrem
Regierungsprogramm Elektromobilität eine zu starke Konzentration auf den
elektrischen Antrieb von Pkws und leichten Nutzfahrzeugen bestehe und andere
Fortbewegungsmittel wie E-Bikes, Trolleybusse etc. außen vor gelassen
werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Im Regierungsprogramm ist im
Übrigen erwähnt, dass der Einsatz von Elektrobussen ebenso untersucht wird
wie neue Formen der induktiven Energieübertragung für elektrisch
angetriebene Busse und Bahnen, die dann keine Oberleitungen mehr benötigen. In den
Modellregionen ist bereits heute eine Vielzahl anderer E-Fahrzeuge im Einsatz.
34. Gibt es Projekte, die sich mit den sozialen und gesellschaftlichen Folgen
des verstärkten Einsatzes von Elektromobilität auseinandersetzen (etwa
zur Akzeptanz bestimmter Angebote der Elektromobilität), und falls ja,
wo und in welcher Förderhöhe, und falls nein, warum nicht?
Im Rahmen des KOPA II wird im Projekt Fraunhofer Systemforschung
Elektromobilität der „Schwerpunkt 4“ gefördert. Dieser beschäftigt sich u. a. mit
gesellschaftswissenschaftlichen Fragestellungen zur Elektromobilität, die mit
ca. 2 Mio. Euro gefördert werden. Darüber hinaus wurde im
Forschungsrahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) von 2006
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6726bis 2009 das Verbundprojekt „Der Übergang zu neuen Energieträgern im Pkw-
Verkehr – Eine ökonomische Analyse für Deutschland (ECO-CARS)“
gefördert. Die Fördersumme betrug 570 000 Euro. Darüber hinaus wird im
Forschungsvorhaben Elektromobilität in Modellregionen eine
sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Thema Nutzerakzeptanz von Elektromobilität
angefertigt, die auf Ergebnisse und Erfahrungen aller relevanten Projekte in den
Modellregionen zurückgreift.
35. Was plant die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit von
Elektrofahrzeugen und dem sicheren Umgang mit diesen Fahrzeugen durch
Einsatz- und Rettungskräfte im Falle eines Unfalls?
Diese Frage betrifft verschiedene Aspekte (Aus- und Fortbildung; Normen und
Standards; Regeln für Gefahrguttransporte etc.), die sämtlich im
Regierungsprogramm Elektromobilität behandelt werden. Zum Beispiel hat die Nationale
Bildungskonferenz im Juni 2011 in Ulm die Aus- und Fortbildung von Einsatz-
und Rettungskräften erörtert. Im Rahmen des KOPA II wird der Aufbau eines
Batterietestzentrums gefördert, das eine entsprechende Testinfrastruktur zur
Erprobung von Testverfahren und Entwicklung von Sicherheitsstandards bietet.
36. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehr auf
deutschen Straßen durch die Elektromobilität, zum Beispiel hinsichtlich
der Fahrweise oder Stauentwicklung, verändern wird?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 29 und 30 verwiesen.
37. Plant die Bundesregierung spezielle Konzepte zur Förderung der
Elektromobilität in Ballungsräumen, in den Menschen vermehrt kein eigenes
Auto mehr besitzen, sondern verstärkt Mietwagen bzw. den ÖPNV
nutzen?
Die Erprobung neuer Ansätze, u. a. auch Car-Sharing-Konzepte, wird bereits
im Programm „Elektromobilität in Modellregionen“ gefördert.
38. Wann ist mit den gemeinsamen Förderprogrammen zur Elektromobilität
von den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, für Bildung und Forschung und für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zu rechnen?
Im Regierungsprogramm Elektromobilität haben die angesprochenen Ressorts
ein gemeinsames FuE-Programm vorgelegt und die wichtigsten
Forschungsfelder benannt. Dieses Programm wird weiter ausgestaltet. Die Ressorts führen
regelmäßig Gespräche, um ihre Förderaktivitäten aufeinander abzustimmen. Es
wurde des Weiteren eine Lotsenstelle eingerichtet.
Drucksache 17/6726 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchwerpunkt Batterieforschung und Wasserstofftechnologie
39. Wie sind die genauen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung bei
der Forschung zur Wasserstofftechnologie?
40. Mit welchen Fördermaßnahmen und Projekten plant die Bundesregierung
die Wasserstofftechnologie voranzureiben?
Die Fragen 39 und 40 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVBS und BMWi fördern Forschung, Entwicklung und Demonstration
der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Nationalen
Innovationsprogramm (NIP) mit insgesamt 500 bzw. 200 Mio. Euro. Diese Beträge werden
durch die Industrie jeweils aufgestockt. Zuständig für die
Programmkoordinierung ist die Nationale Organisation Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH, die von den Ressorts BMVBS, BMWi, BMU und BMBF
getragen wird.
Das NIP läuft bis 2016. Derzeit sind Mittel mit einem Gesamtfördervolumen
von 234,6 Mio. Euro bewilligt. Dabei handelt es sich um 104 Vorhaben, die
sich aus insgesamt 238 Einzelanträgen zusammensetzen.
41. Wie sind die genauen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung bei
der Forschung zu Batterietechnologien?
Bezüglich der Batterie für den mobilen Einsatz in Hybrid- und
Elektrofahrzeugen sind die mit der Forschung einhergehenden spezifischen Fragestellungen in
folgenden Ministerien im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit angesiedelt:
BMWi: Entwicklung von fahrzeugtauglichen Batteriesystemen und den
entsprechenden Fertigungstechnologien, IKT-Steuerung von
Batteriesystemen (überwiegend marktnah),
BMVBS: Fragen der Batterie- und Verkehrssicherheit und des Transports,
BMBF: Forschung und Entwicklung zu neuartigen Materialien und
Batteriekonzepten, zu Batteriemanagement und Systemintegration und
Produktionsforschung für zukünftige Batteriegenerationen
(überwiegend grundlagenorientiert in den genannten Aktivitäten),
BMU: Forschung und Entwicklung zu Recyclingverfahren, Öko- und
Energiebilanzen der Komponenten.
Die Forschung der Batterietechnologie ist daher sehr breit angelegt.
42. Mit welchen Fördermaßnahmen will die Bundesregierung die
Entwicklung von Batterien unterstützen, und ist bei der Batterieproduktion die
Förderung von Pilotanlagen geplant?
Die Bundesregierung greift bei den Fördermaßnahmen unter anderem
Empfehlungen der Wissenschaft und Wirtschaft auf, insbesondere der Arbeitsgruppe 2
„Batterietechnologien“ der NPE. Diese Empfehlungen sind Basis für
Förderbekanntmachungen, auf die sich Unternehmen, Forschungseinrichtungen und
Universitäten mit Projektvorschlägen bei den beteiligten Projektträgern
bewerben können. Die Förderentscheidung erfolgt nach den üblichen Kriterien für
staatlich unterstützte Forschungsmaßnahmen. Eine detaillierte Auflistung kann
daher erst nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung der Projekte
vorgenommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6726Die Förderung einer integrierten Forschungseinrichtung zur Untersuchung der
gesamten Wertschöpfungskette Zelle, Batterie, Batteriesystem, Antrieb war
ebenfalls Gegenstand der Diskussionen in der Arbeitsgruppe 2. Das BMWi hat
hierzu ein Projekt zu einer Vorphase an das Karlsruhe Institut of Technology
(KIT) bewilligt, in dem die Notwendigkeit, Machbarkeit und der
Investitionsbedarf einer derartigen Einrichtung unter dem Titel Competence E untersucht
wird.
Ausgehend von bestehenden Initiativen, wie u. a. der Innovationsallianz LIB
2015 und Projekten aus dem KOPA II, hat das BMBF weitere
Fördermaßnahmen initiiert, um die Entwicklung von Batterien zu unterstützen. Zurzeit wird
die Fördermaßnahme STROM, die sich auch mit neuen, innovativen
Batteriekonzepten beschäftigt, umgesetzt. Im Rahmen der weiteren Fördermaßnahme
ExcellentBattery soll eine deutliche Steigerung exzellenter
Batterieforschungsaktivitäten erreicht, die Zahl der Batterieforscher erhöht und der Transfer der
FuE-Ergebnisse in die industrielle Anwendung erreicht werden.
Bereits am 13. Mai 2011 unterzeichnete die Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Dr. Annette Schavan, mit dem Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-
Batterie (KLiB), einem Zusammenschluss von 25 Unternehmen, ein
Memorandum of Understanding zum Aufbau einer solchen Produktionsstätte. Mit der
Förderung einer Pilotproduktionsanlage für Lithium-Ionen-Batterien nimmt das
BMBF ein zentrales Anliegen der NPE auf.
Darüber hinaus ist auch für Batteriehersteller bereits beim Aufbau der
Batteriefertigung von hoher Bedeutung, dass ausgefeilte Recyclingkonzepte,
marktbasierte Recyclingverfahren für Sicherheit bei der Rücknahme und der
anschließenden Verwertung sorgen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Effizienz- und
Umweltstandards in den nächsten Jahren weltweit an Bedeutung gewinnen und
auch die Rohstoffpreise für Materialien wie z. B. Kobalt oder Lithium ansteigen
werden. Daher ist eine frühzeitige Entwicklung effektiver Recyclingverfahren
mit hohen Rückgewinnungsquoten von strategischer Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Das BMU fördert daher im
Förderschwerpunkt Batterierecycling zwei Projekte, die mit unterschiedlichen
Verfahren ein hochwertiges Recycling der Traktionsbatterien zum Ziel haben.
Ebenso ist die Batterie- und damit Verkehrssicherheit von Elektrofahrzeugen
von großer Bedeutung. Es wird daher der aus Mitteln des KOPA II der Aufbau
eines Batterietestzentrums gefördert, das eine entsprechende Testinfrastruktur
zur Erprobung von Testverfahren und Entwicklung von Sicherheitsstandards
bietet.
43. Welche Zielsetzung hat die Bundesregierung im Rahmen der
Innovationsallianz „Lithium Ionen Batterie LIB 2015“ mit den vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) investierten 60 Mio.
Euro verfolgt, und denkt die Bundesregierung, dass die beteiligten
Unternehmen nicht auch ohne die Gelder der Bundesregierung über 360 Mio.
Euro in die Forschung und Entwicklung an der Lithium-Ionen-Batterie
investiert hätten?
Das Förderinstrument Innovationsallianz hat zum Ziel, bereits in einem frühen
Stadium der Erforschung neuer Technologien eine Selbstverpflichtung der
Industrie zu erhalten und so die Unternehmensstrategie hinsichtlich der
Umsetzung neuer Technologien am Standort Deutschland positiv zu beeinflussen.
Durch die Bündelung der Aktivitäten von Forschungseinrichtungen und
Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette wird ein Mehrwert
gegenüber der Einzelförderung erzielt.
Drucksache 17/6726 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Vorhaben der Innovationsallianz „Lithium Ionen Batterie LIB 2015“ tragen
dazu bei, einen neuen Markt in Deutschland zu erschließen und den Markt im
Bereich Lithium-Ionen-Batterie für Automotive und große stationäre Speicher
auszubauen. Zusätzlich wird mit dieser Maßnahme der Technologietransfer in
neue Produkte und Verfahren vorangetrieben. Dadurch wurden bereits neue
Arbeitsplätze in diesem innovativen Technologiebereich geschaffen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ohne die Förderung in Höhe von
rd. 60 Mio. Euro von den Unternehmen nicht oder in erheblich geringerem
Umfang in die Forschung und Entwicklung an der Lithium-Ionen-Batterie am
Standort Deutschland investiert worden wäre, da die notwendigen
Forschungsaufgaben mit hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Risiko behaftet
sind.
44. Welche Forschungsbereiche gelten für die Bundesregierung neben der
Batterieforschung als besonders entscheidend für die Elektromobilität?
Das Regierungsprogramm Elektromobilität nennt als weitere Felder das
Elektrofahrzeug (z. B. Antriebstechnik, Leichtbau), sowie Ladeinfrastruktur und
Netzintegration. Letztlich greift die Bundesregierung damit Anregungen der
NPE auf, wie sie im Zweiten Bericht als vorgeschlagene Leuchttürme und
Themencluster genannt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, Erkenntnisse über
die Einbindung von Elektromobilität im Gesamtsystem zu gewinnen. Dazu
gehört es, geeignete Geschäftsmodelle, die Einbindung in Mobilitätsketten, die
Anwendbarkeit im Alltag sowie mögliche ordnungsrechtliche Maßnahmen
z. B. in Schaufenstern zu erforschen.
Ausbildung und Fachkräfteentwicklung
45. Welche Hochschulen werden im Rahmen der Förderung der
Elektromobilitätsforschung in welcher Höhe und im Rahmen welcher Projekte
gefördert?
Die vier Ressorts BMWi, BMVBS, BMBF und BMU fördern die in der
nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Hochschulen im Rahmen der Förderung der
Elektromobilitätsforschung außerhalb des KOPA II. Weitere
Hochschulprojekte, die im Rahmen von KOPA II gefördert werden, sind der in der Antwort
zu Frage 1 erwähnten Projektliste „KOPA II Elektromobilität, Tabellenblatt
Vorhaben der Forschungseinrichtungen und Universitäten“ zu entnehmen.
Hochschule Projektkurztitel Fördersumme
Forschungszentrum Informatik an der Universität
Karlsruhe (FZI)
Rescar, EFA 2014 1 142 946 Euro
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg PowerGaNPlus, LiVe, Hebel, MORE,
ProSysEasy
1 899 405 Euro
Hochschule Amberg-Weiden – Hochschule für
angewandte Wissenschaften
MotorBrain 342 862 Euro
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen ePerformance, PowerGaNPlus, e-MoSys,
RangeExtender, Light-eBody, LiVe,
Recycling, Li-Five, Li-Mobility, IRENE
18 248 122 Euro
Technische Universität Dresden MotorBrain 817 673 Euro
Universität Rostock HotPowCon 165 000 Euro
Universität Ulm QEMO, LULI 928 342 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/672646. Wie viele Lehrstühle gibt es in Deutschland, die sich explizit mit
Elektromobilität beschäftigen, und seit wann existieren sie?
Welche neuen Lehrstühle sind geplant?
Aus der Antwort zu Frage 45 ist ersichtlich, dass sich eine Vielzahl von
Hochschulen intensiv mit dem Thema Elektromobilität beschäftigt. Darüber hinaus
gibt es gemäß Informationen der Hochschulrektorenkonferenz derzeit
Lehrstühle an drei weiteren Hochschulen, die sich explizit mit dem Thema
Elektromobilität beschäftigen. Dies sind die Technische Universität Chemnitz sowie
die Universitäten Bochum und Regensburg. Über Lehrstühle in Planung liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
47. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden im Rahmen
der Förderung der Elektromobilitätsforschung in welcher Höhe und im
Rahmen welcher Projekte gefördert?
Die vier Ressorts BMWi, BMVBS, BMBF und BMU fördern die in der
nachfolgenden Tabelle aufgelisteten außeruniversitären Forschungseinrichtungen
im Rahmen der Förderung der Elektromobilitätsforschung außerhalb von
Technische Universität München Lissi 1 534 089 Euro
Westfälische Wilhelms-Universität Münster LiVe, Lessy, Helion, STELLA, GLANZ,
Flottenversuch
10 916 610 Euro
Universität Stuttgart LULI 344 487 Euro
Universität Paderborn Light-eBody 383 400 Euro
Universität Hamburg STELLA 540 289 Euro
Universität Duisburg-Essen LiVe 461 922 Euro
Technische Universität Clausthal Helion, MORE 815 653 Euro
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu
Braunschweig
LiVe 884 628 Euro
Technische Universität Berlin Helion 464 076 Euro
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Helion, LuLi 1 666 626 Euro
Leibniz Universität Hannover LiVe, BatMan, Helion 997 260 Euro
Forschungsinstitut für Rationalisierung Li-Mobility 171 201 Euro
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) iKravt 331 814 Euro
Justus-Liebig-Universität Gießen LiVe, Helion 2 261 742 Euro
Hochschule Aalen – Hochschule für Technik und
Wirtschaft
iKravt, ReLiOn 831 512 Euro
Eberhard-Karls-Universität Tübingen ProSysEasy 92 950 Euro
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel AlkaSuSi 285 746 Euro
ForTISS GmbH (Technische Universität München,
Ludwig-Maximilians-Universität München)
eCar-IKT-Systemarchitektur für
Elektromobilität
394 279 Euro
Technische Universität Dortmund ZALM 307 512 Euro
Fachhochschule Kempten – Hochschule für angewandte
Wissenschaften
IRENE 750 440 Euro
Hochschule Projektkurztitel Fördersumme
Drucksache 17/6726 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKOPA II. Weitere Projekte, die im Rahmen von KOPA II gefördert werden,
sind der in der Antwort zu Frage 1 genannten Projektliste „KOPA II
Elektromobilität, Tabellenblatt Vorhaben der Forschungseinrichtungen und
Universitäten“ zu entnehmen.
48. Wann soll das vom BMBF geplante Pilotprojekt für ein nationales
Netzwerk zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Elektromobilität starten?
Das Pilotprojekt ist zum 1. April 2011 gestartet.
49. Wer genau sollen die Akteure in diesem Netzwerk sein?
Die erste Nationale Bildungskonferenz zur Elektromobilität am 28./29. Juni
2011 in Ulm stellt den Nukleus zur Entstehung dieses Netzwerkes dar.
Grundsätzlich ist das Netzwerk offen für alle Akteure aus Industrie, Handwerk,
Hochschule und Wissenschaft. Es soll der Zusammenführung bestehender
Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung im Bereich Elektromobilität dienen und
einen inhaltlichen Diskurs der Netzwerkpartner fördern.
50. Wie viele Fachkräfte für den Bereich Elektromobilität benötigt
Deutschland in den nächsten Jahren, um das Ziel „Deutschland als Leitmarkt und
Leitanbieter Elektromobilität” zu erreichen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Auch im
Rahmen der NPE konnte diese Frage durch die Arbeitsgruppe 6 „Ausbildung und
Qualifizierung“ bislang nicht beantwortet werden.
Außeruniv. Forschungseinrichtung Projektkurztitel Fördersumme
Forschungsverbund Berlin e. V. PowerGaNPlus 599 900 Euro
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V. (FhG)
E3Car, PowerGaNPlus, PELIKAn,
UltiMo, HotPowCon, E-Komfort,
Light-eBody, Roadmapping, Helion,
EMOTOR, AlkaSuSi, MORE, MEMO,
Flottenversuch Elektromobilität
11 219 720 Euro
ICM – Institut Chemnitzer Maschinen- und Anlagenbau
e. V.
Go-Innvelo 720 752 Euro
OFFIS e. V. MotorBrain 493 969 Euro
Weiterbildungszentrum Brennstoffzelle Ulm e. V. QEMO 389 200 Euro
Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung
Baden-Württemberg (ZSW)
CarboPower, SLIB, HYLIS, Li-Redx,
Li-Five, DE-Lion, ReLiOn, LULI,
LIB-OFF-ROAD, LIANA+
3 520 949 Euro
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) LULI, Flottenversuch Elektromobilität 954 126 Euro
EWE – Forschungszentrum für Energietechnologie e. V. Lessy 194 402 Euro
Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung
Dresden e. V.
Helion 433 932 Euro
Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V. ProSysEasy 319 975 Euro
Öko-Institut e. V. MORE 161 767 Euro
ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung
Heidelberg GmbH
Flottenversuch Elektromobilität 524 350 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/672651. Wie viel muss in Hochschulen und Weiterbildungsstätten investiert
werden, um diese Fachkräfte zu gewinnen, und von welchen
Voraussetzungen geht diese Schätzung aus?
Da der Bedarf an Fachkräften derzeit noch nicht feststeht, können zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Schätzungen zu den Kosten abgegeben werden. Auf
Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 6 der NPE und der Nationalen
Bildungskonferenz Elektromobilität vom 28./29. Juni 2011 wird derzeit eine
Kompetenzroadmap erarbeitet, in der die im Bericht der Arbeitsgruppe 6
identifizierten Handlungsfelder inhaltlich konkretisiert und mit Kostenschätzungen
hinterlegt werden.
52. Teilt die Bundesregierung die Schätzung der Nationalen Plattform
Elektromobilität, dass die Elektromobilität das Potential von bis zu 30 000
zusätzlichen Arbeitsplätzen bis 2020 birgt?
Die Bundesregierung sieht in der Entwicklung der Elektromobilität
grundsätzlich große Potentiale, die auch zu zusätzlichen Arbeitsplätzen führen können.
Allerdings ist die Vorhersage der Auswirkung eines Strukturwandels auf
Anzahl und Qualifikationsstruktur der Arbeitsplätze schwierig und mit deutlichen
Unsicherheiten behaftet. Zweifelsohne geht die Elektrifizierung des
Antriebsstrangs einher mit einer grundlegenden Umgestaltung der gesamten
automobilen Wertschöpfungskette.
Ein technologischer Systemwechsel kann sich über Jahrzehnte hinziehen.
Beschäftigungsmöglichkeiten bei neuen Anbietern von Elektromobilität aus
anderen Branchen werden hinzukommen. Das Gleiche gilt für neue
Beschäftigungsmöglichkeiten in innovativen Geschäftsfeldern, die heute noch nicht absehbar
sind. Zu den konkreten Zahlenangaben kann die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund keine Stellung nehmen.
53. In welchen Branchen und auf welchen Qualifizierungsniveau werden
diese zusätzlichen Arbeitsplätze zu erwarten sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen. Grundsätzlich könnten
zusätzliche Arbeitsplätze über die gesamte Wertschöpfungskette und das gesamte
Qualifikationsspektrum verteilt zu erwarten sein. Kurzfristig kann dies
vorwiegend im Ingenieur- und industriellen Fachkräftebereich der Fall sein.
Europäischer und internationaler Zusammenhang
54. Wie ist der Sachstand der Forschungsprogramme zur Elektromobilität in
anderen Ländern der Europäischen Union?
Dazu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Erkenntnisse vor. Der
Sachstand ist in den verschiedenen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Beispielsweise nutzt Frankreich sowohl ein ressortübergreifendes
Forschungsprogramm („Predit“) als auch die durch eine gemeinsame Einrichtung
(„ADEME“) verwalteten Mittel zur Ausschreibung und Förderung möglicher
Projekte. Da hier nicht allein die Elektromobilität und auch über
Forschungsprogramme hinausgehende Projekte gefördert werden, liegen uns keine genau
abgrenzbaren Zahlen hinsichtlich der Elektromobilität vor. Die meisten
Mitgliedstaaten haben allerdings keine eigenen Forschungsprogramme zur
Elektromobilität.
Drucksache 17/6726 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInsgesamt ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie ein geeignetes
Programm zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht hat, um bis
2020 Leitmarkt und -anbieter zu werden.
55. Welche Rolle soll die Förderung der Elektromobilität im Rahmen des
kommenden 8. EU-Forschungsrahmenprogramms nach Auffassung der
Bundesregierung spielen?
Das neue Rahmenprogramm Horizon 2020 soll nach Auffassung der
Bundesregierung maßgebliche Beiträge zur Sicherung nachhaltiger Mobilität leisten.
Die Elektromobilität ist hierbei ein wichtiger Bestandteil: Beispielsweise soll
die Entwicklung neuer Energiespeicher und maßgeschneiderter Werkstoffe
auch auf europäischer Ebene vorangetrieben werden. Weiterhin wird
anwendungsorientierte FuE eine Rolle spielen müssen.
56. Welche Maßnahmen finden derzeit auf Ebene der Europäischen Union
zur Abstimmung einer einheitlichen Infrastruktur zur Förderung der
Elektromobilität statt, und wie bewertet die Bundesregierung die
bisherigen Aktivitäten der EU in diesem Bereich?
Die Bundesregierung sieht einheitliche Normen und Standards als ein sehr
dringliches und wichtiges Anliegen an. Die europäischen
Normungsinstitutionen arbeiten hier an Lösungen. Bisher sind die Arbeiten nicht zu einem
Ergebnis gekommen. Das ist unbefriedigend. Die Bundesregierung ist – ebenso wie
die Europäische Kommission – an einer Lösung sehr interessiert; jedoch muss
die Entwicklung von Normen und Standards Sache der Wirtschaft bleiben.
Darüber hinaus ist die internationale Verständigung auch bei Fördermaßnahmen
von großem Interesse, damit kein nachteiliger Subventionswettlauf entsteht.
Dafür setzt sich die Bundesregierung in Kontakten mit ihren europäischen
Partnern ein. Ein gemeinsames Vorgehen in der EU wird von der Bundesregierung
begrüßt, dabei sind jedoch das Subsidiaritätsprinzip und die jeweiligen
Kompetenzen dringend zu beachten. Dazu erarbeitet auch die hochrangige Gruppe
Cars21 aus Politik und Industrie unter Vorsitz der Europäischen Kommission
Empfehlungen.
57. Wie hoch sind die Forschungsausgaben für Elektromobilität in
Deutschland im internationalen Vergleich?
Die Forschungsausgaben der Bundesregierung für Elektromobilität belaufen
sich von 2009 bis Ende 2011 auf voraussichtlich etwa 671 Mio. Euro.
International ist eine passgenaue Trennung zwischen den einzelnen
Maßnahmen oft nicht möglich, somit lassen sich die Forschungsausgaben nicht
eindeutig bestimmen.
Die USA wenden beispielsweise im Rahmen ihres Konjunkturprogramms
1,5 Mrd. US-Dollar für die Förderung von Batterien auf. China plant
Subventionen in Höhe von ca. 100 Mrd. Renminbi. In beiden Zahlen sind zum Teil
auch Kaufprämien, Zuschüsse zur Markteinführung und zinsvergünstigte
Darlehen enthalten.
Der Industriestandort Deutschland ist in Sachen Forschung und Entwicklung
im internationalen Vergleich gut aufgestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/672658. Wie sind die Zielsetzungen der deutschen Forschungsstrategie zu
Elektromobilität im internationalen Vergleich zu bewerten?
Deutschland nimmt hier auch im internationalen Vergleich eine Spitzenposition
ein. Die Anstrengungen im FuE-Bereich sind erheblich. Nach Angaben des
Zweiten Berichts der NPE investiert die deutsche Industrie
branchenübergreifend in den kommenden drei Jahren 17 Mrd. Euro. Die Bundesregierung wird
ihre Fördermittel im Vergleich zur ersten Hälfte der Legislaturperiode bis zu
deren Ende verdoppeln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/6726
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]