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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes

Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes und Auswirkungen auf bereits bestehende Freiwilligendienste, Kopplungsmodell zur Verhinderung der Verdrängung bestehender Freiwilligendienste bei der Schaffung neuer Bundesfreiwilligendienstplätze, Finanzausstattung und weitere finanzielle sowie sozial- und arbeitsrechtliche Aspekte, Beteiligung zivilgesellschaftlicher Träger, Rolle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Werbemaßnahmen, Interesse der Öffentlichkeit<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/655307. 07. 2011

Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes

der Abgeordneten Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Ute Kumpf, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Am 24. März 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes. Die Aussetzung der Wehrpflicht hat eine Aussetzung des Zivildienstes zur Folge. Auf den Zivildienst folgt nun ein neuer vom Bund gesteuerter Freiwilligendienst. Damit werden Doppelstrukturen im Bereich der Freiwilligendienste etabliert, denn mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) bietet die Zivilgesellschaft bereits attraktive und bei jungen Menschen sehr beliebte Formen von Freiwilligendiensten an, welche von Bund und Ländern gefördert werden.

Mittlerweile ist die Kampagne zur Bekanntmachung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gestartet. Zum 1. Juli 2011 sollen die ersten Bundesfreiwilligen ihre Stellen antreten. Allerdings sorgt die Bundesregierung aufgrund von ungeregelten Rahmenbedingungen insbesondere zur Höhe der Bundesförderung sowie zum Kindergeldanspruch für Planungsunsicherheit und Verunsicherung bei Trägern, Einsatzstellen, potenziellen Freiwilligen und bei Eltern von Freiwilligen. Außerdem werden bislang die hohen Erwartungen seitens der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die von rund 35 000 Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst ausgingen, gedämpft.

Mit dem Bundesfreiwilligendienst etabliert die Bundesregierung nicht nur Doppelstrukturen, sondern schafft einen staatlich organisierten Freiwilligendienst als Konkurrenzangebot zu den seit Jahrzehnten etablierten Angeboten der Zivilgesellschaft. Es besteht die Gefahr der Verdrängung von FSJ und FÖJ. Eine konsequente Umsetzung des Kopplungsmodells, wonach nur so viele Bundesfreiwilligendienstplätze geschaffen werden dürfen wie es FSJ- und FÖJ-Plätze gibt, kann dieser Gefahr entgegenwirken.

Beim Bundesfreiwilligendienst soll es sich analog zu den etablierten Freiwilligendiensten um einen Bildungs- und Lerndienst handeln. Konkrete Aussagen zu den Bildungsstandards im Bundesfreiwilligendienst trifft die Bundesregierung allerdings nicht. Es ist zu befürchten, dass die Bildungsstandards insgesamt unter Druck geraten.

Die Strukturen des Bundesfreiwilligendienstes ähneln in weiten Teilen denen des Zivildienstes, der als Ersatzdienst für den Wehrdienst in der Verantwortlichkeit des Bundes lag. Das neu geschaffene Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA) nimmt als Zentralstelle für Einsatzstellen und Träger, Bewilligungs- sowie Zulassungsbehörde eine zentrale Position bei der Organisation des Bundesfreiwilligendienstes ein. Hierbei entsteht ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand bei der Durchführung von Freiwilligendiensten, der den Ausbau der Dienste erschwert. Gleichzeitig bietet sich das BAfzA als Zentralstelle für kleinere Einsatzstellen an und tritt so in Konkurrenz zu den zivilgesellschaftlichen Trägern. Diese werden zwar an der Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes beteiligt, allerdings mangelt es bislang an einer umfassenden Beteiligung. Somit stellt die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes keine Stärkung der Zivilgesellschaft dar, wie häufig suggeriert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Ab wann soll der angekündigte Kindergeldanspruch für junge Freiwillige bis 25 Jahre gelten?

Können Eltern von Freiwilligen, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, ab dem Starttermin des Bundesfreiwilligendienstes am 1. Juli 2011 mit der Auszahlung des Kindergeldes rechnen?

2

Inwieweit wird hinsichtlich der finanziellen Ausstattung des Bundesfreiwilligendienstes nachjustiert, damit sich durch die Durchsetzung des Kindergeldanspruchs keine noch größere Förderdifferenz pro Platz zwischen dem FSJ/FÖJ und dem BFD ergibt?

3

Welche neue Höchstgrenze soll nach Planungen der Bundesregierung für die Erstattung des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge festgelegt werden?

4

Warum steht diese Bundesförderung noch nicht fest, und wann wird sie feststehen?

5

Wird die geplante Erhöhung der Bundespauschale für die pädagogische Begleitung im FSJ zum 1. September 2011 umgesetzt, und bleibt es bei der Pauschalförderung?

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne für eine verwaltungsaufwändigere Fehlbedarfsfinanzierung?

6

Welche einzelnen Posten sind in der sogenannten Versorgungspauschale zusammengefasst?

7

Wird die Bundesregierung ihre Zusage einhalten, ab dem Förderzeitraum 2011/2012 alle besetzten FSJ- und FÖJ-Plätze mit bis zu 200 Euro (für Benachteiligte 250 Euro) pro Platz und Monat zu fördern, auch wenn deren Zahl über 35 000 Plätze liegt?

8

Wird im Bundesfreiwilligendienst entsprechend der Kopplung an das FSJ/ FÖJ die Erstattung des Bundes für die pädagogische Begleitung auf 200 Euro monatlich pauschal erstattet?

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne für eine verwaltungsaufwändigere Fehlbedarfsfinanzierung?

9

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zu einer Fehlbedarfsfinanzierung, die einen hohen Verwaltungsaufwand für die Träger bedeutet?

10

Wie plant die Bundesregierung den Fluss finanzieller Mittel im Rahmen des neu geschaffenen Freiwilligendienstes im Ausland zu koordinieren?

11

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die Umsatzsteuerproblematik sowohl im FSJ als auch im Bundesfreiwilligendienst zu lösen?

12

Warum wurde das bewährte Trägerprinzip im neuen Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes nicht stärker verankert?

Beabsichtigt die Bundesregierung eine stärkere Verankerung, indem das Trägerprinzip und eine stärkere Rolle der Zentralstellen gesetzlich festgeschrieben werden?

13

Sollen Aufgaben der Träger beispielsweise in der pädagogischen Begleitung in den Richtlinien zum Bundesfreiwilligendienstgesetz festgeschrieben werden?

14

Ist die Bundesregierung bereit, mit den zivilgesellschaftlichen Trägern gemeinsam an der Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes zu arbeiten, und nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass zur Stärkung der Zivilgesellschaft auch eine Stärkung ihrer Träger notwendig ist?

15

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der zivilgesellschaftlichen Träger aus dem Auftreten des BAFzA als Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst und das FSJ resultiert?

Falls sie diese Auffassung nicht teilt, warum nicht?

16

Falls sie die Auffassung einer Wettbewerbsverzerrung teilt, was wird die Bundesregierung gegen eine solche Wettbewerbsverzerrung unternehmen?

17

Womit rechtfertigt die Bundesregierung den enormen Verwaltungsaufwand durch das BAFzA, der bisher in den Jugendfreiwilligendiensten nicht notwendig war?

18

Werden die Kosten für den Aufwand der Zentralstelle beim BAFzA den dort angeschlossenen Einsatzstellen in Rechnung gestellt, so wie es die zivilgesellschaftlichen Zentralstellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben handhaben müssen?

19

Wie stellt das BAFzA sicher, dass die angeschlossenen Einsatzstellen den Bundesfreiwilligendienst analog zum FSJ und FÖJ nach hohen Qualitätsstandards durchführen und sich keine Freiwilligendienste erster und zweiter Klasse etablieren?

20

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Aufwand für Verwaltung pro Bundesfreiwilligendienstplatz?

21

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – ggf. auch in Zusammenarbeit mit den Ländern – um den neuen Bundesfreiwilligendienst gezielt bei Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden bekannter zu machen?

Welche Aufgaben übernimmt dabei das BAFzA?

22

Plant die Bundesregierung Initiativen, um junge Erwachsene gerade auch in anderen Lebensphasen für einen Freiwilligendienst zu werben?

Wenn ja, auf welche Weise?

23

Plant die Bundesregierung Initiativen, um ältere Erwachsene (z. B. gegen Ende ihres Berufslebens oder im Ruhestand) gezielt für einen Freiwilligendienst zu werben?

Wenn ja, auf welche Weise?

24

Inwiefern wird die Bundesregierung hinsichtlich ihrer in Auftrag gegebenen Kampagne zur Unterstützung und Bewerbung der Freiwilligendienste ihrer Zusage gerecht, für alle Formen von Freiwilligendiensten und nicht allein für eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst zu werben?

25

Sind untergesetzliche Regelungen zum Kopplungsmodell geplant, um eine Verdrängung des FSJ/FÖJ zugunsten des Bundesfreiwilligendienstes zu verhindern?

Falls ja, sind Ausnahmeregelungen in Planung, und wenn ja, welche?

26

Welche Anreize wird die Bundesregierung schaffen, damit der Dienst im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes nach Aussetzung der Wehrpflicht seine Attraktivität für junge Menschen beibehält?

27

Welcher Bildungsstandard ist im Bundesfreiwilligendienst vorgesehen?

Wird er sich an dem Betreuungsschlüssel im FSJ und FÖJ (1:40) orientieren?

28

Falls nein, wie verhindert die Bundesregierung, dass die Freiwilligen in der Begleitung im Bundesfreiwilligendienst schlechter gestellt werden?

Wie begründet die Bundesregierung in diesem Fall die Tatsache, dass die gleiche Pauschale für die pädagogische Begleitung im FSJ/FÖJ gezahlt wird, im BFD aber niedrigere Standards gelten?

29

Plant die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst und seine Auswirkungen auf die übrigen Jugendfreiwilligendienste noch in dieser Legislaturperiode bis zum Sommer 2013 zu evaluieren?

Wenn nein, warum nicht?

30

Welche gesetzlichen Regelungen bestehen momentan, die eine Freistellung von dem Beruf beziehungsweise eine Rückkehr in den Beruf festschreiben, um damit die Aufnahme eines Engagements zu befördern?

31

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für eine arbeitsrechtliche Freistellungsregelung zu schaffen, um am Bundesfreiwilligendienst teilzunehmen?

32

Besteht im neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst, analog zum Zivildienst, ein Rückkehrrecht in den Beruf nach der Absolvierung eines Bundesfreiwilligendienstes?

Wenn nein, warum nicht?

33

Plant die Bundesregierung, die Anerkennung von allen Freiwilligendiensten zu stärken?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

34

Wie wird die Bundesregierung den Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes aus anderen EU-Staaten regeln?

35

Beabsichtigt die Bundesregierung – analog zu den Plänen, die Erhöhung der Pauschale für die pädagogische Begleitung im FSJ von der tarifgemäßen Bezahlung aller FSJ-Referentinnen und -Referenten abhängig zu machen – auch im Bundesfreiwilligendienst eine tarifgemäße Bezahlung der zuständigen Referentinnen und Referenten für eine entsprechende Förderung vorauszusetzen?

36

Welche Vergütungen und Pauschalen (ausgewiesen nach Art und Höhe) aus dem Bundesfreiwilligendienst sind für Dienstleistende, die Grundsicherung beziehen, anrechnungsfrei?

37

Welche Fahrtkosten werden mit welchem Betrag von einer Anrechnung auf die Grundsicherung ausgenommen?

38

Wie viele Anfragen sind telefonisch und per E-mail insgesamt bei der Hotline für Interessierte am Bundesfreiwilligendienst und für Einsatzstellen seit der Freischaltung eingegangen, und wie viele Anfragen gehen bei der Hotline im Durchschnitt täglich ein?

39

Wie viele von diesen Anfragen kamen jeweils von Interessierten am Bundesfreiwilligendienst und von Einsatzstellen, und was waren die häufigsten Themen dieser Anfragen?

40

Wie häufig wurde die Platzbörse auf www.bundesfreiwilligendienst.de seit der Freischaltung aufgerufen, und wie viele Aufrufe sind im Durchschnitt täglich zu verzeichnen?

Berlin, den 6. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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