[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6688
17. Wahlperiode 27. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase,
Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6557 –
Verbraucherpolitische Zwischenbilanz der Bundesregierung
1. Ist es richtig, dass die Bundesregierung den Vorschlag der
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner,
vom 23. Dezember 2009, Kartellbußgelder zur Finanzierung der
Verbraucherarbeit zu verwenden, inzwischen abgelehnt hat?
Die vom Bundeskartellamt vereinnahmten Bußgelder fließen als nicht
zweckgebundene Einnahmen dem Bundeshaushalt zu. Ein Beschluss der
Bundesregierung, diese Praxis zu ändern, ist bislang nicht erfolgt. Die
Bundesregierung hat allerdings die Errichtung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz,
insbesondere durch die Bereitstellung von 10 Mio. Euro Stiftungskapital
unterstützt. Sie erwartet dadurch eine Stärkung der Verbraucherarbeit.
2. Ist es richtig, dass die Bundesregierung das von der Bundesministerin Ilse
Aigner vorgeschlagene Konzept eines Internet-Radiergummis nicht weiter
verfolgt (heise online vom 22. März 2011 „Justizministerin lehnt
„digitalen Radiergummi“ ab“)?
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Datenschutz im
Internet zu verbessern. Hierzu gehört auch die Frage des „Vergessens im Internet“,
die teilweise unter dem Begriff des „digitalen Radiergummis“ diskutiert wird.
Auch die Europäische Kommission befasst sich hiermit in ihrer Mitteilung
„Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“. Um diese
Frage näher zu beleuchten, hat das Bundesministerium des Innern einen
Wettbewerb „Vergessen im Internet“ gestartet, an dem alle Interessierten bis Ende
dieses Jahres teilnehmen können. Das Thema „Vergessen im Internet” betrifft
zum einen die technische Realisierbarkeit, ist aber nicht hierauf beschränkt. Es
bedarf einer umfassenden Betrachtung, die insbesondere auch gesellschaftliche
und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 25. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6688 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der massiven
Kritik an dem jüngsten Datenschutzvorschlag der Bundesministerin Ilse
Aigner, wonach Werbekunden abgemahnt werden können, wenn sie auf
einer Internetplattform werben, die gegen Datenschutzrecht verstößt
(SPIEGEL ONLINE vom 10. Juni 2011 „Web-Anzeigenkunden sollen für
Datenschutz-Sünden büßen“)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Vorschlag der Bundesministerin
Ilse Aigner in den Entwurf eines „Gesetzes zur Verhinderung von
schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht und zu Veröffentlichungen im
Internet“ (sogenanntes Rote-Linie-Gesetz) aufzunehmen?
Ungeachtet der Datenschutzaufsicht, die im Bereich der Privatwirtschaft
weitgehend Sache der Länder ist, prüft die Bundesregierung, auf welche Weise die
Einhaltung von deutschem und europäischem Datenschutzrecht verbessert
werden kann. Dazu zählen auch Fragen, welche Einflussmöglichkeiten
Werbekunden von Internetplattformen ausländischer Anbieter haben können. Des
Weiteren setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden
Novellierung des europäischen Datenschutzrechtes insbesondere für eine
Harmonisierung auf hohem Niveau und für eine bessere Durchsetzung des europäischen
Datenschutzrecht.
4. Strebt die Bundesregierung inzwischen eine Nachverhandlung der „Safe
Harbor“-Grundsätze bei der transatlantischen Datenübermittlung an, um
europäischen Datenschutzstandards zur Durchsetzung zu verhelfen (SPIE-
GEL ONLINE vom 29. Oktober 2010, „Regierung rechtfertigt
Nichtstun“)?
Wenn ja, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung hierfür
bislang unternommen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme gegenüber der Europäischen
Kommission zu deren Mitteilung „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der
Europäischen Union“ auch auf die Safe-Harbor-Grundsätze Bezug genommen:
„Die Bundesregierung befürwortet eine Aktualisierung der Bestimmungen über
internationale Datentransfers. Darüber hinaus hält es die Bundesregierung für
wünschenswert, dass die Europäische Kommission die in den USA auf den
Safe-Harbor-Prinzipien beruhende datenschutzrechtliche Entwicklung verfolgt
und dabei insbesondere das Augenmerk darauf richtet, dass die Durchsetzung
eines angemessenen Datenschutzniveaus gewährleistet ist.“
5. Stimmt die Bundesregierung der Kritik des
Bundesdatenschutzbeauftragten zu, wonach „die schwarz-gelbe Koalition viele Verbesserungen
angekündigt, aber bislang sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts
abgeschlossen“ habe (heise online vom 12. April 2011 „Datenschutz: Schaar
macht Druck auf Bundesregierung und Privatwirtschaft“)?
Die Bundesregierung stimmt dieser Einschätzung nicht zu. Sie betreibt mehrere
Projekte im Bereich des Datenschutzes. Der Gesetzentwurf zur Regelung des
Beschäftigtendatenschutzes befindet sich derzeit in der parlamentarischen
Beratung. Für die Stiftung Datenschutz wurde bereits für den Haushalt 2011 ein
Startkapital von 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten an der
Stiftung werden mit Hochdruck betrieben und sollen auch im Hinblick auf die
bewilligten Haushaltsmittel schnellstmöglich abgeschlossen werden. Weitere
Vorhaben wie die Anpassung des Datenschutzrechtes an das Internetzeitalter
werden von der Bundesregierung vorbereitet. Auf europäischer und
internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung intensiv für eine Stärkung des
Datenschutzes ein, indem sie bereits frühzeitig im Rahmen der Konsultation
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6688der Europäischen Kommission zur Vorbereitung der Novellierung des
europäischen Datenschutzrechtes Stellung genommen hat. Auch in die Aktivitäten der
G8 zum Internet hat sich die Bundesregierung intensiv eingebracht mit dem
Ergebnis, dass sich die G8 in der Gipfelerklärung deutlich zu der Bedeutung
des Internets für Demokratie und Menschenrechte bekennen und das
Erfordernis des Schutzes der Privatsphäre im Internet anerkennen.
Darüber hinaus setzt die Bundesregierung nicht nur auf Gesetze. Zum Beispiel
haben sich die Anbieter von Geodatendiensten aufgrund einer Initiative der
Bundesregierung auf eine Selbstverpflichtung verständigt. Nicht zu
unterschätzen ist auch die von der Bundesregierung angestoßene öffentliche Debatte über
den Schutz der Privatsphäre im Internet. Diese dürfte nicht unwesentlich dazu
beigetragen haben, dass mehrfach Unternehmen geplante oder eingeführte
Verschlechterungen beim Schutz der Privatsphäre wieder rückgängig gemacht
haben. Die öffentliche Debatte gibt zudem den Datenschutzbeauftragten
Rückenwind in Verhandlungen mit Unternehmen in Fragen des Datenschutzes.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)
hat im April dieses Jahres seinen 23. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2009/
2010 vorgelegt. Die Bundesregierung wird wie üblich zu den Ausführungen
des BfDI in diesem Tätigkeitsbericht gegenüber dem Deutschen Bundestag
Stellung nehmen.
6. Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Regelung des
Berufsbildes „unabhängiger Finanzberater“ und zur Förderung der
Honorarberatung zu rechnen (vgl. Bundesministerin Ilse Aigner in Süddeutsche
Zeitung vom 23. Dezember 2009: „Für den unabhängigen Honorarberater
sollte ein gesetzliches Berufsbild geschaffen werden, so wie für Anwälte
und Steuerberater“)?
Die Möglichkeiten einer umfassenden gesetzlichen Verankerung des
Berufsbildes des Honorarberaters werden derzeit geprüft. Hierzu hat das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erste
Eckpunkte vorgelegt. Konkrete Angaben über den weiteren Zeitplan lassen sich
derzeit noch nicht treffen.
7. Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz regierungsintern die Federführung für einen
Gesetzentwurf zur Regelung des Berufsbildes „unabhängiger Finanzberater“
und zur Förderung der Honorarberatung abgelehnt hat?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hat die Federführung nicht abgelehnt.
8. Wann ist mit der Einrichtung eines so genannten Verbrauchertelefons mit
Lotsenfunktion zu rechnen?
Welches Ergebnis hatte die Prüfung der Frage, wie die Verzahnung des
Verbrauchertelefons mit dem Projekt D115 – Einheitlichen
Behördennummer gestaltet werden kann (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 17/5026)?
Das Verbrauchertelefon mit Lotsenfunktion wird nach Abschluss der
laufenden Abstimmungen eingerichtet. Der Verbund der einheitlichen
Behördennummer 115 ist besonders geeignet, häufig gestellte Fragen der Bürgerinnen und
Bürger auf dem so genannten ersten Level in den Servicecentern der Kommu-
Drucksache 17/6688 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenen zu beantworten. Darüber hinausgehende speziellere Fragen können sowohl
als Telefongespräch als auch mittels E-Mail zum zweiten Level weitergeleitet
werden. Das Verbrauchertelefon mit Lotsenfunktion wird u. a. diese Funktion
des zweiten Levels für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfüllen.
9. Wann ist mit der Beteiligung der Fluggesellschaften an der
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. zu rechnen, nachdem die
Bundesregierung seit dem 1. Dezember 2009 darauf „hinwirkt“ (vgl.
Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1268)?
Um die Fluggesellschaften zu einer freiwilligen Teilnahme an der Schlichtung
zu bewegen, werden derzeit intensive Gespräche geführt. Die Bundesregierung
strebt an, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen.
10. Mit welchen konkreten Vorschlägen bringt sich das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der
Erarbeitung eines Patientenrechtegesetzes ein?
Die vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der
Justiz gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, dem
Abgeordneten Wolfgang Zöller, im März 2011 veröffentlichten Eckpunkte
eines Patientenrechtegesetzes decken sich mit den Vorstellungen des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, da durch
sie nicht nur Transparenz über die bereits heute bestehenden Rechte der
Patientinnen und Patienten hergestellt wird, sondern auch Verbesserungen erreicht
werden können. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz wird die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs
konstruktiv im Rahmen der Ressortabstimmung begleiten.
11. Wie oft hat die Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ der EU-
Expertengruppe „Spielzeugsicherheit“ seit seiner Einrichtung Ende 2010 getagt,
welche Vorschläge hat der deutsche Experte dort eingebracht, und welche
Ergebnisse konnten bisher erzielt werden (vgl. die Pressemitteilung des
damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer
Brüderle, vom 8. November 2010, worin er angekündigt hat: „Wir haben uns
von Seiten der Bundesregierung beharrlich für eine weitere Verbesserung
der Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug eingesetzt […]. Kurzfristig
erwarte ich einen Systemcheck hinsichtlich gefährlicher Substanzen […].
Mit ersten Ergebnissen wird noch in diesem Jahr gerechnet“)?
Die Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ hat seit ihrer Einrichtung dreimal
getagt. Von den acht Beiträgen von deutscher Seite betrafen zwei Elemente,
drei krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
(CMR-Stoffe), zwei allergene Stoffe und einer polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe.
Bisher wurden von der Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ Empfehlungen
zu den Beschränkungen der EU-Spielzeugrichtlinie für die Elemente Cadmium,
Arsen und Blei vorgelegt. Für Formamid wurde ein vorläufiger Grenzwert
vereinbart. Die Beratungen zu weiteren Elementen sowie zu CMR-Stoffen dauern
an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/668812. Wann wurde die deutsch-chinesische Arbeitsgruppe Produktsicherheit
eingerichtet, wie oft hat sie getagt, und welche Ergebnisse hatte sie (vgl.
dazu die Presseerklärung des damaligen Bundesministers für Wirtschaft
und Technologie, Rainer Brüderle, vom 27. Oktober 2010, worin er
angekündigt hat: „Wir werden in Kürze eine gemeinsame Deutsch-
Chinesische Arbeitsgruppe Produktsicherheit einrichten“)?
Die Gemeinsame Erklärung zur Einrichtung einer deutsch-chinesischen
„Arbeitsgruppe Produktsicherheit“ wurde im Zusammenhang mit den „Ersten
deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen“ am 27. Juni 2011
unterzeichnet. Die zuständigen Bundesminister, Dr. Philip Rösler für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Herr Zhi für die chinesische Behörde
„General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine“
(AQSIQ), zeichneten die Gemeinsame Erklärung persönlich. Die
Gründungssitzung der „Arbeitsgruppe Produktsicherheit“ ist für die zweite Hälfte des
Jahres 2011 verabredet. Gegenwärtig stimmen beide Seiten ihre
Vorbereitungsarbeiten ab.
13. Wie viele Produktwarnungen und Produktrückrufe wurden auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
im Jahr 2010 veröffentlicht?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer Internetseite, auf der alle
Produktwarnungen und -rückrufe für Verbraucherprodukte im Sinne des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes zentral veröffentlicht werden
müssen für wünschenswert?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betreibt seit
Oktober 2009 das zentrale Rückrufportal für die Rückrufe gefährlicher
Produkte, die dem Anwendungsbereich des Geräte- und
Produktsicherheitsgesetzes GPSG (künftig: Produktsicherheitsgesetz, ProdSG) unterfallen. Im Jahr
2010 wurden auf der Internetseite der BAuA 53 Produktrückrufe veröffentlicht.
Die Internetseite der BAuA ist nach einem Beschluss der Ad-hoc-Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Stärkung der Marktüberwachung“ bereits im Jahr 2009 als
die zentrale Veröffentlichungs-Plattform für Rückrufe und Produktwarnungen
sowie für sonstige Informationen über gefährliche Produkte eingerichtet
worden (Produktsicherheitsportal). Hierüber sind die wesentlichen betroffenen
Kreise (Hersteller, Händler, Verbraucher) informiert; alle neu hinzukommenden
Marktteilnehmer werden von der BAuA kontinuierlich unterrichtet. Außerdem
gibt die BAuA über die Internetseiten ihres Produktsicherheitsportals sowie
regelmäßig in gedruckter Form („BAuA aktuell“, Auflage: 50 000) alle
unanfechtbar gewordenen Untersagungsverfügungen der zuständigen deutschen
Marktüberwachungsbehörden amtlich bekannt (§ 10 Absatz 1 GPSG). Des
Weiteren sind auf den Internetseiten dieses Produktsicherheitsportals wichtige
Links für Wirtschaftsakteure und Verbraucher geschaltet, wie z. B. zum
europäischen Schnellwarnsystem RAPEX über Produkte des Nicht-
Lebensmittelbereichs, von denen eine ernste Gefahr ausgeht, oder zu Rückrufdatenbanken
anderer Produktgruppen (Kraftfahrzeuge, Lebens- und Futtermittel etc.).
Drucksache 17/6688 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Hat das im November 2010 angekündigte und auf April 2011
verschobene Gespräch zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie mit den größten Wirtschaftsakteuren im Spielzeugbereich
inzwischen stattgefunden (vgl. Antwort zu Frage 3 auf der
Bundestagsdrucksache 17/5103)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?
Das Gespräch mit den größten Wirtschaftsakteuren im Spielzeugbereich
(Branchendialog zur EU-Spielzeugrichtlinie) ist auf den 9. November 2011
festgelegt.
15. Erstreckt sich der zwischen den Ressorts abgestimmte Entwurf eines
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auch auf Dienstleistungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der wiederholt
erhobenen Forderung des verbraucherschutzpolitischen Sprechers der
Fraktion der FDP, Dr. Erik Schweickert, der Geltungsbereich des VIG
müsse auf Finanzprodukte ausgedehnt werden (vgl. Pressemitteilung der
FPD vom 22. Januar 2011)?
Der am 20. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation erweitert den
Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) über
Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände hinaus auf alle Verbraucherprodukte,
die dem § 2 Nummer 26 des Entwurfs des Produktsicherheitsgesetzes
(Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25. Mai 2011, Bundesratsdrucksache 314/11
vom 27. Mai 2011) unterfallen. Vor weiteren Überlegungen zu einer Änderung
der Informationszugangsgesetze sollen zunächst die Ergebnisse der laufenden
Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) abgewartet
werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 1. April 2011 zur
Modernisierung der Informationsfreiheit, Bundestagsdrucksache 17/5807 vom
12. Mai 2011).
16. Wann wird die Internetseite
www.lebensmittelwarnung.de so in Betrieb
gesetzt, dass dort alle aktuellen Warnmeldungen zentral veröffentlicht
werden (vgl. WirtschaftsWoche vom 5. Februar 2011)?
Die Internetseite
www.lebensmittelwarnung.de soll im Oktober 2011
freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
17. Wann wird die Bundesregierung den seit eineinhalb Jahren
angekündigten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von sogenannten Abofallen vorlegen
(Handelsblatt vom 8. Dezember 2009, Aigner fordert Gesetz gegen
Online-Abzocke)?
Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Sommer den Entwurf eines
Gesetzes gegen Kosten- und Abo-Fallen im Internet zu beschließen und den
gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten.
Weil Kosten- und Abo-Fallen nicht zuletzt ein grenzüberschreitendes Problem
darstellen, hat sich die Bundesregierung intensiv für eine europäische Regelung
in der Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Auf diese Initiative der
Bundesregierung hin ist ein entsprechender Regelungsvorschlag in die
Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen worden. Das Europäische Parlament hat die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6688Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Der Rat wird die
Richtlinie voraussichtlich Ende September 2011 verabschieden. Nachdem
damit der Inhalt der europäischen Richtlinie hinreichend sicher feststeht, ist es
nun möglich, eine EU-konforme Regelung vorab auf den Weg zu bringen,
damit Verbraucherinnen und Verbraucher schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist
vor Kostenfallen geschützt sind. Dadurch kann den europäischen Vorgaben von
vornherein Rechnung getragen werden. Das gewährleistet Kontinuität im
deutschen Verbraucherrecht. Für die Wirtschaft wird doppelter Anpassungsaufwand
vermieden.
18. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem Scheitern der
Verhandlungen über die EU-Novel-Food-Verordnung EG Nr. 258/97
ergriffen, um ein Verbot der Verwendung von Erzeugnissen geklonter Tiere
und deren Nachfahren auf EU-Ebene zu erreichen?
Die Bundesregierung hat sich bei den Beratungen zum Vorschlag für eine
revidierte EU-Novel-Food-Verordnung nachdrücklich für eine separate Regelung
zum Klonen im Lebensmittelbereich eingesetzt und in diesem Sinne bereits bei
der politischen Einigung zu dem Verordnungsvorschlag eine entsprechende
Protokollerklärung von 24 Mitgliedstaaten initiiert, mit der die Europäische
Kommission zum Tätigwerden aufgefordert wird. Diese Position vertritt die
Bundesregierung nach wie vor.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag für eine
revidierte EU-Novel-Food-Verordnung gelten die bestehenden Vorschriften der
Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige
Lebensmittelzutaten (Novel-Food-Verordnung) weiter. Das bedeutet, dass Lebensmittel
von geklonten Tieren derzeit in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden
dürfen, da keine Zulassung besteht. Dies entspricht faktisch einem Verbot des
Inverkehrbringens. Entsprechende Zulassungsanträge liegen zudem nicht vor.
Die Bundesregierung hat gegenüber der Europäischen Kommission deutlich
gemacht, dass sowohl die Revision der EU-Novel-Food-Verordnung als auch
eine separate Vorschrift zum Klonen, die unter Einhaltung internationaler
Verpflichtungen auch den Verbraucherschutz, die Verbraucherinformation, den
Tierschutz und die Tiergesundheit sowohl unter wissenschaftlichen als auch
ethischen Aspekten angemessenen berücksichtigt, dringend erforderlich sind.
Nach Aussage der Europäischen Kommission sollen die beiden
Regelungsvorschläge baldmöglichst vorgelegt werden.
19. Welche Forderungen konnte Deutschland bei den Verhandlungen über die
EU-Verbraucherrechterichtlinie nicht durchsetzen?
Deutschland hat bei den Verhandlungen über die Verbraucherrechterichtlinie
viel erreicht. Insbesondere ist auf Vorschlag der Bundesregierung eine
einheitliche europäische Regelung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet in die
Richtlinie aufgenommen worden.
In einzelnen Punkten zum Widerrufsrecht des Verbrauchers hat sich die
Bundesregierung allerdings nicht durchgesetzt, weil keine ausreichende
Unterstützung der Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments gegeben war.
So wurde kein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts bei
Haustürgeschäften für die Fälle erreicht, in denen der Vertrag bei einem vom Verbraucher
bestellten Besuch des Unternehmers abgeschlossen wurde. Nach dem jetzt
beschlossenen Text erlischt das Widerrufsrecht zudem bereits, wenn der
Unternehmer die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht
hat. Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, das Widerrufsrecht erst
Drucksache 17/6688 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeerlöschen zu lassen, wenn beide Vertragsparteien ihre Leistungen vollständig
erfüllt haben. Die Rücksendekosten sollte der Unternehmer dem Verbraucher
im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzgeschäftes nach dem Vorschlag der
Bundesregierung schließlich nur auferlegen dürfen, wenn der Preis der
zurückzusendenden Ware 40 Euro nicht übersteigt.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung über die Finanzierung der
Internetplattform „Wahrheit und Klarheit“ hinaus ergriffen, um gegen
Verbrauchertäuschungen im Lebensmittelbereich vorzugehen?
Die Bundesregierung überprüft den Rechtsrahmen im Bereich des
Lebensmittelrechts regelmäßig und ergreift Maßnahmen, wo dies notwendig ist, auch im
Bereich des Schutzes der Verbraucher vor Täuschung im Lebensmittelbereich.
So hat sich die Bundesregierung erfolgreich in den Verhandlungen zur
geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die
Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 und zur Aufhebung der
Richtlinien 87/250/EWG, 90/496/EWG, 1999/10/EG, 2000/13/EG, 2022/67/
EG, 2008/5/EG und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 (kurz: EU-
Lebensmittelinformationsverordnung) u. a. für klarere Regelungen zur Kennzeichnung
von Lebensmittelimitaten und zusammengefügten Fleischprodukten eingesetzt.
Im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und
Aufmachung von Lebensmitteln“ des BMELV wird nicht allein das in der
Frage aufgeführte Internetportal
www.lebensmittelklarheit.de gefördert,
vielmehr besteht die Initiative aus mehreren Maßnahmen, die im Zuge der
Initiative umgesetzt werden sollen und mit denen teilweise bereits begonnen
wurde. So hat sich die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission bereit erklärt,
bei der Erstellung oder Überarbeitung von Leitsätzen des Deutschen
Lebensmittelbuchs verstärkt auf verständliche Formulierungen zu achten und dort, wo
dies sinnvoll und notwendig erscheint, Aussagen zu Fragen der Aufmachung in
die Leitsätze aufzunehmen.
Neben diesen horizontalen Bereichen setzt sich die Bundesregierung auch in
Spezialbereichen für Regelungen ein, die eine Täuschung der Verbraucher
vermeiden helfen, so etwa durch die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien auf
EU-Ebene im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung (EG) 1924/
2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (kurz: Health-
Claims-Verordnung).
21. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Verabschiedung der in der EU-Health-Claims-Verordnung vorgesehenen
Nährwertprofile voran zu bringen?
Die Bundesregierung setzt sich für sachgerechte und praktikable
Nährwertprofile ein, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung schützen
und sowohl die Verschiedenartigkeit der Ernährungsgewohnheiten und -
traditionen in Europa als auch die Rolle und Bedeutung der betreffenden
Lebensmittel bzw. Lebensmittelkategorien für die Ernährung berücksichtigen. Der in
Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung vorgesehene Vorschlag der
Europäischen Kommission liegt bislang noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/668822. Ist es richtig, dass sich das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz wegen interner Zuständigkeitskonflikte an
der Ressortabstimmung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes nicht
mit einer inhaltlichen Stellungnahme beteiligt hat?
Wie stuft die Bundesregierung die verbraucherpolitische Bedeutung
dieses Gesetzes ein?
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-
Gesetzes wurde unter Beteiligung des BMELV ressortabgestimmt und vom
Kabinett am 25. Mai 2011 gebilligt. Das Gesetz dient der Umsetzung der
neugefassten EU-Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich
über energiebetriebene Produkte auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Aus
Sicht der Bundesregierung stellt dies eine wichtige Verbesserung dar, da nun
Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung bestimmter Produkte
festgelegt werden können. Ziel ist es, die von Produkten ausgehenden
Umweltauswirkungen zu verringern, insbesondere durch Steigerung der
Energieeffizienz. Das ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen.
23. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur angekündigten rechtlichen
Absicherung gentechnikfreier Regionen, und warum lehnt die
Bundesregierung die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission ab, die
den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsspielraum über den GVO-Anbau
auf ihrem Hoheitsgebiet einräumen und zur rechtlichen Absicherung
gentechnikfreier Regionen genutzt werden könnten?
Zurzeit ist es rechtlich möglich, auf Basis freiwilliger, aber vertraglicher
Vereinbarungen unter Landwirten einer Region, dort auf den Anbau gentechnisch
veränderter Organismen zu verzichten. Eine darüber hinausgehende rechtliche
Absicherung zur Schaffung gentechnikfreier Regionen beabsichtigt die
Bundesregierung nicht.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von
GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, wirft noch
Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt und die Regeln
der Welthandelsorganisation. Die Bundesregierung hat daher bisher, ähnlich
wie auch Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Irland und das Vereinigte
Königreich, den Vorschlag in den Beratungen in Brüssel abgelehnt.
24. Wird die Bundesregierung eine Ombudsstelle gegen den Missbrauch von
Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel einrichten, der von
Sachverständigen in einer Anhörung des Verbraucherausschusses des Deutschen
Bundestages im Juni 2010 gefordert wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Ombudsstelle würde in der
Regel nicht das Grundproblem lösen, dass betroffene Unternehmen bei
Behinderungen durch marktstarke Unternehmen diese aus Angst vor Repressionen
nicht nennen. Allein die Angaben eines Ombudsmanns reichen den
Kartellbehörden oder den Gerichten für den Nachweis eines Sachverhalts in der Regel
nicht aus. Eine privatrechtlich ausgestaltete und von der Wirtschaft organisierte
und finanzierte Ombudsstelle könnte gegebenenfalls abhängig von der
Ausgestaltung ihrer Schlichtungsfunktion eher den Missbrauch von Marktmacht
beheben.
Drucksache 17/6688 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, dass die Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung des Vereinigten
Königreichs verhaltensökonomische Ansätze bei der Entwicklung von
Regulierungsinitiativen berücksichtigen (vgl. die Antwort zu den Fragen 14 und
15 auf Bundestagsdrucksache 17/4354)?
Wenn ja, um welche Regulierungsinitiativen handelt es sich, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre
Gesetzgebungsarbeit?
Hinsichtlich der Berücksichtigung verhaltensökonomischer Ansätze durch die
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika liegen der Bundesregierung
keine neuen Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die
Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
beabsichtigt, die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie und der Sozialpsychologie in
verbraucherpolitische Entscheidungen einzubeziehen. Die britische Regierung
hat im Mai 2011 ein entsprechendes Strategiepapier vorgelegt. Die
Bundesregierung wird die weitere Entwicklung im Vereinigten Königreich
aufmerksam verfolgen.
26. Ist der Zuschlag für das Forschungsvorhaben zur „Ermittlung der
Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei
Lebensmitteln“ (Förderkennzeichen 2810HS033) inzwischen erteilt
worden?
Wenn ja, wann ist mit dem Ergebnis der Untersuchung zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Das Forschungsvorhaben ist an die Universität Stuttgart vergeben worden. Mit
Abschluss der Studie ist bis Ende 2011/Anfang 2012 zu rechnen.
27. Wann wird die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Änderung des
Lebensmittelrechts vorlegen, die durch die Verabschiedung der EU-
Lebensmittelinformationsverordnung notwendig geworden sind?
Mit welchen Forderungen konnte sich Deutschland bei den
Verhandlungen über die EU-Lebensmittelinformationsverordnung nicht
durchsetzen?
Die Bundesregierung wird mit der Überprüfung des nationalen
Lebensmittelkennzeichnungsrechts mit Blick auf den durch die EU-
Lebensmittelinformationsverordnung notwendigen Änderungsbedarf beginnen, wenn die EU-
Lebensmittelinformationsverordnung verabschiedet und in Kraft getreten ist.
Da die Verabschiedung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung durch
den Rat der Europäischen Union noch aussteht, ist eine Beantwortung des
zweiten Teils der Frage derzeit nicht möglich.
28. Wie hoch ist die Summe, die der Stiftung Warentest im Jahr 2010 aus
Zinserträgen und Zuwendungen aus dem Einzelplan 10 des
Bundeshaushaltes zur Verfügung stand?
Ausweislich des Jahresberichts 2010 der Stiftung Warentest belief sich das
„Finanzergebnis Stiftungskapital“ gemäß Bilanz zum 31. Dezember 2010 auf
1,619 Mio. Euro – resultierend aus der seinerzeitigen Höhe des
Stiftungskapitals.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6688Die Stiftung Warentest hat im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem
Einzelplan 10 i. H. v. 5,5 Mio. Euro zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen
Aufgaben erhalten.
Zur weiteren Erhöhung des Stiftungskapitals hat sie darüber hinaus 20 Mio.
Euro erhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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