[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6836
17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6532 –
Vorhaben der Bundesregierung zur Sicherung der Medienvielfalt und
Medienfreiheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienfreiheit und Medienvielfalt sind nicht nur unverzichtbar für jeden
einzelnen Bürger, sondern auch für die demokratische, offene und
pluralistische Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Schutz der
Kommunikationsgrundrechte und die Sicherstellung der Medienfreiheit und Medienvielfalt
gehören daher zu den Grundprinzipien der Medienpolitik, ebenso wie die
Förderung der Qualität von Medienangeboten und die Stärkung der Verantwortung
von Medienanbietern und Mediennutzern.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Staatsfreiheit der Medien kommt
dem Staat die wichtige Funktion zu, die wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Kräfte auf den Medienmärkten durch entsprechende
Rahmenbedingungen so zu strukturieren, dass eine möglichst große Vielfalt von
Medieninhalten und Meinungen entsteht und dauerhaft gesichert wird. Diese mit Blick auf
die durch die Digitalisierung und weltweite Vernetzung verstärkten Angebots-
und Konzentrationsentwicklungen im Medienbereich zunehmend bedeutsame
Aufgabe stellt die Medienpolitik angesichts der rasanten technischen,
wirtschaftlichen und kommunikativen Entwicklungen ständig vor neue
Herausforderungen.
Der Staat ist verfassungsrechtlich gehalten, Rahmenbedingungen für die
Medienanbieter zu schaffen, die ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot
ermöglichen und fördern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
haben die Regierungsparteien vereinbart, dass „die Medien- und
Kommunikationsordnung […] gemeinsam mit den Ländern weiter an die veränderten
technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden“ muss.
Konkret angekündigt haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag: „Im
Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Pressevielfalt sind das
Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht zu überprüfen. Das Presse-Grosso
bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung.“
Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung in der Medienlandschaft ist
neben den gesetzlichen Vorgaben des Medienkonzentrationsrechts eine funktio- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 19. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6836 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenierende Vertriebsstruktur, die Chancengleichheit gewährleistet und
verhindert, dass große Verlage einseitig dominieren. Das Presse-Grosso trägt
entscheidend dazu bei, dass in Deutschland eine flächendeckende neutrale
Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht. Eine
Initiative der Bundesregierung zur Sicherung der Medienvielfalt steht jedoch
aus.
Zur Informations- und Mediengesellschaft führt der Koalitionsvertrag
Folgendes aus: „Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations-
und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung
einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue
Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für
die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die
wirtschaftliche Betätigung. Neue Medien gehören längst zum Alltag einer
stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der
Informationsgesellschaft angekommen. Damit die Menschen an den neuen Chancen
für Meinungs- und Informationsfreiheit, Kommunikationsfreiheit sowie am
wirtschaftlichen Leben im Internet teilhaben und die Chancen der
Informationsgesellschaft nutzen können, müssen wir die Weichen stellen, um
eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allen Menschen
Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, ist uns dabei ein zentrales Anliegen,
sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und
Medienkompetenz.“ Hierzu haben die Regierungsparteien angekündigt, dass
„zusammen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit
Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und
Jugendschutzes mehr Medienkompetenz“ vermittelt und dass „Risiken für sie
minimiert“ werden sollen.
Schließlich haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag eine
Stärkung der Pressefreiheit angekündigt. Die Bundesregierung hat auch einen
entsprechenden Gesetzentwurf im Nachgang der Cicero-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes auf den Weg gebracht. Da es aber hierzu
offensichtlich Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP gibt, lässt ein Beschluss seit geraumer Zeit auf sich
warten. Darüber hinaus haben die Regierungsparteien mit Blick auf die
Zeugnisverweigerungsrechte insbesondere von Journalistinnen und Journalisten
angekündigt, dass die in § 160a der Strafprozessordnung (StPO) derzeit enthaltene
Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern beseitigt werden
soll. Dabei sollte überprüft werden, ob die Einbeziehung weiterer
Berufsgeheimnisträger – und gemeint sind hierbei insbesondere Journalistinnen und
Journalisten – „in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt
und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des
Staates vertretbar ist.“ Ein Ergebnis dieser Prüfung steht ebenfalls noch aus.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrem grundgesetzlich
vorgegebenen Zuständigkeitsbereich seit ihrem Amtsantritt in
Abstimmung mit den Ländern zur Sicherung der Medienvielfalt und
Medienfreiheit ergriffen?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung wann zu ergreifen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht ihre wesentliche medienpolitische Aufgabe darin,
eine möglichst große Angebots- und Anbietervielfalt in allen Medienbereichen
zu sichern und zu fördern. Dies schließt ein, die mit der Digitalisierung
verbundenen Chancen auszuschöpfen und ihre Risiken zu minimieren. Auf diese
Weise wird nicht nur Anbietern, sondern auch Nutzern von Medien- und
Kommunikationsangeboten ein Höchstmaß an Medien- und Informationsfreiheit
sowie politischer und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht. Die Bundesregie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6836rung sucht dabei die enge Kooperation mit den Ländern, wo es notwendig oder
sinnvoll ist.
Die von der Bundesregierung zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ergriffenen
Maßnahmen reichen von der Gesetzesinitiative zur Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes sowie der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zum
Schutz der Pressefreiheit über Vorbereitungen zu einer Reform des
Urheberrechts, Aktivitäten zum Erhalt des Presse-Grosso bis hin zu einer Vielzahl von
Projekten zur Förderung der Medienkompetenz und dem Aufbau einer
Deutschen Digitalen Bibliothek. Daneben hat die Bundesregierung eine
Bestandsaufnahme der für die Medienvielfalt relevanten Daten- und Faktenlage
vorgenommen und Forschungsaufträge zur Behebung der festgestellten Defizite
erteilt.
3. Wo sieht die Bundesregierung konkreten Handlungsbedarf, um die
Medienvielfalt und Medienfreiheit in der digitalen Gesellschaft sicherzustellen?
Die Bundesregierung sieht nicht nur eine Fortentwicklung der allgemeinen
Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation als notwendig an. Sie
hält es ebenso für erforderlich, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Medienangebot
zu verbessern. Dies schließt ein, das Bewusstsein und die Verantwortung der
Nutzer für ein solches Angebot zu stärken.
4. Welche Herausforderungen ergeben sich für die Medienvielfalt und
Medienfreiheit durch die zunehmende Digitalisierung und weltweite
Vernetzung?
5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geboten an, um die
Medienfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Medienvielfalt
im Internet sicherzustellen?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die durch Digitalisierung und weltweite Vernetzung bedingten
Herausforderungen für Medienvielfalt und Medienfreiheit sind mannigfaltig und betreffen
alle Akteure – Politik, Anbieter und Nutzer. Diese Herausforderungen sind
bereits in Abschnitt B Teil II „Digitalisierung und Konvergenz“ – des Medien-
und Kommunikationsberichts 2008 der Bundesregierung (siehe
Bundestagsdrucksache 16/11570, S. 7 bis 11) eingehend beschrieben. Da diese Darstellung
aus Sicht der Bundesregierung im Wesentlichen auch gegenwärtig noch aktuell
ist, wird an dieser Stelle darauf verwiesen.
6. Wo sieht die Bundesregierung angesichts der Herausforderungen durch die
Digitalisierung, Konvergenz und weltweite Vernetzung sowie angesichts
der crossmedialen Verflechtungen für das bestehende Regelungssystem der
Vielfaltssicherung und des Medienkonzentrationsrechtes
Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung sieht beim Pressekartellrecht derzeit keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Über das in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegende
Medienkonzentrationsrecht werden in den Ländern seit Jahren – zum Teil und auf
verschiedenen Ebenen auch unter Beteiligung des Bundes – Reformgespräche geführt,
deren Ergebnisse die Bundesregierung abwartet.
Drucksache 17/6836 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neben den gesetzlichen
Vorgaben des Medienkonzentrationsrechts, eine funktionierende
Vertriebsstruktur eine Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung in der
Medienlandschaft darstellt, die Chancengleichheit gewährleistet und
verhindert, dass große Verlage einseitig dominieren?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Vertriebsstruktur existieren
muss, die eine diskriminierungsfreie und flächendeckende Verteilung von
Presseerzeugnissen ermöglicht.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Presse-Grosso
entscheidend dazu beiträgt, dass in Deutschland eine flächendeckende
neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften
besteht?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
9. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geboten an, um das
Presse-Grosso und die flächendeckende neutrale Grundversorgung
dauerhaft sicherzustellen?
10. Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche zwischen den Vertretern
des Presse-Grosso und der Zeitungsverlage sowie der Runde Tisch beim
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
geführt?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt den übereinstimmend erklärten Willen der
Verlegerverbände und des Bundesverbandes Presse-Grosso, das Grosso-System
durch privatwirtschaftliche Regelungen zu erhalten und durch den geänderten
Marktverhältnissen gerecht werdende strukturelle Anpassungen
fortzuentwickeln. Dem entsprechend hat der weitaus größte Teil der Verlage mit den
Grossisten inzwischen langfristige Lieferverträge abgeschlossen, die auf die
Gemeinsame Erklärung der Verlegerverbände und des Bundesverbandes
Presse-Grosso über den Erhalt des Presse-Grosso von 2004 ausdrücklich Bezug
nehmen. Dazu haben auch die Gespräche am Runden Tisch beim Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beigetragen. Für die
Bundesregierung haben freiwillige Vereinbarungen in diesem Bereich nach wie
vor Vorrang vor möglichen gesetzlichen Regelungen.
11. Wird es eine Vereinbarung geben, etwa im Rahmen einer „Gemeinsamen
Erklärung“, die den Fortbestand des Presse-Grosso bundesweit und
dauerhaft absichern würde, ohne dass eine gesetzliche Regelung
notwendig würde?
Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/683612. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das System des Grosso
gesetzlich verankert werden sollte, und wird die Bundesregierung sich in
Abstimmung mit den Ländern um eine gesetzliche Verankerung
bemühen?
Sollte es nicht zu tragfähigen gemeinsamen Vereinbarungen kommen und das
Presse Grosso-System existentiell gefährdet werden, sind weitere Maßnahmen
in Abstimmung mit den Ländern zu überlegen.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
ergriffen, um die Vermittlung von Medienkompetenz und den
Jugendmedienschutz zu stärken?
Die Bundesregierung sieht in der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern
und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen eine zentrale Aufgabe und fördert
deshalb eine Vielzahl von einzelnen Projekten, die sich auf alle Medienbereiche
erstrecken. Auf diese Weise werden qualitativ hochwertige Angebote
besonders für bestimmte Zielgruppen – etwa Kinder und Jugendliche – insbesondere
in den Bereichen erhöht, die von privaten Anbietern nur unzureichend versorgt
werden. Zugleich dienen die Maßnahmen dazu, den Nutzern deutlich zu
machen, dass sie selbst durch ihren Umgang mit dem Medienangebot einen
Einfluss auf dessen Qualität haben. Die Bundesregierung betrachtet ihre kinder-
und jugendspezifischen Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz zugleich
als einen wichtigen Beitrag für einen „positiven“ Kinder- und Jugendschutz.
Viele Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz sind in ihren generellen
Zielsetzungen und Einzelmaßnahmen auch im „Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008“ unter Abschnitt D Teil IV Nummer 2 sowie
in den Antworten der Bundesregierung in den Bundestagsdrucksachen 17/4161
und 17/5868 ausführlich dargestellt.
Die Projekte werden entsprechend der gegenwärtigen technischen und
inhaltlichen Medienentwicklungen weiterentwickelt, angepasst und – wenn möglich
– ausgeweitet. Sie richten sich zum Teil direkt an Kinder und Jugendliche und
zum Teil an Eltern, Lehrer und Erzieher. Sie werden von verschiedenen
Ressorts und nachgeordneten Stellen, zum Teil auch in Kooperation mit
gesellschaftlichen Organisationen, Unternehmen und den Ländern durchgeführt.
Beispielhaft sind aus den verschiedenen Ressorts folgende Projekte zur
Stärkung der Medienkompetenz und des Jugendmedienschutzes zu nennen:
Projekte des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
● Initiative „Ein Netz für Kinder – fragFINN“ (gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend),
● „Deutscher Computerspielpreis“,
● „Nationale Initiative Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften in der
Demokratie“,
● „Vision Kino“,
● Runder Tisch Jugendschutzprogramme (gemeinsam mit den Ländern),
● Forschungsprojekt zu Jugendschutz im Internet (in Planung).
Drucksache 17/6836 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeProjekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)
Die Projekte des BMFSFJ setzen systematisch an entscheidenden Stellen des
Medienkompetenzerwerbs an, indem sie die Medienerziehungskompetenz von
Eltern und Fachkräften stärken, altersgerechte und gute Medienangebote für
Kinder und Jugendliche unterstützen sowie den kreativen und
eigenverantwortlichen Umgang mit Medien durch Wettbewerbe fördern.
Das BMFSFJ unterstützt entsprechend Informations- und Beratungsangebote
für Eltern und Pädagogen, aber auch Projekte für andere Zielgruppen, z. B.
ältere Menschen:
● Dialog Internet – Aufwachsen mit dem Netz
● Initiative „SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen.“
● Projekt „Neue Medien in der Erziehungsberatung“
● Internet-Plattform „Surfen ohne Risiko“
● Ratgeber und unterstützende Materialien
● Kindersuchmaschine „Blinde Kuh“
● Dieter-Baacke-Preis für herausragende Medienprojekte mit Kindern und
Jugendlichen
● Kreativwettbewerbe
● PolitCamp 2011
● PC- und Internetkurse für alle Altersgruppen in vielen der rund 500
Mehrgenerationenhäusern des gleichnamigen Bundesprogramms
● Modellprojekt „Lern@Haus – Nie zu alt fürs Internet“.
Projekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Mit dem Bericht „Kompetenzen in einer digital geprägten Kultur“, den eine
vom BMBF eingesetzte Expertenkommission zur Medienbildung ausgearbeitet
hat, wird die Notwendigkeit der Stärkung von Medienkompetenz als
Bestandteil einer umfassenden Medienbildung aufgezeigt. Nur ein kritischer und
kompetenter Nutzer wird sich in einer digitalen Welt dauerhaft zurechtfinden. Dabei
sollte die Förderung von Medienkompetenz ebenso Kinder und Jugendliche,
wie auch deren Bezugspersonen, die Erwachsenen mit einbeziehen. Das BMBF
unterstützt deshalb im Rahmen seiner bildungspolitischen Zuständigkeiten
vielfältige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der
Medienkompetenzförderung entlang der gesamten Bildungskette sowie für andere
Alters- und Bevölkerungsgruppen:
● Forschungsvorhaben „Kindersuchmaschinen“ des Deutschen
Jugendinstituts (DJI)
● Projekt Weimarpedia Junior
● Wettbewerb: Schüler machen Filme und Videos – 15. und 16.
Schülerfilmfestival „up and coming“
● Förderung von projektbezogenen Fachtagungen und
Weiterbildungsveranstaltungen der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V.
● SchülerFilmStadt – Strukturförderung in der praktischen Filmbildung
● Film>>up interkulturell
● Aktionswoche der Bibliotheken in Deutschland „Treffpunkt Bibliothek –
Information hat viele Gesichter“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6836● Fortbildungsmaßnahme „Basisqualifizierung Medienkompetenz“ für
Erzieherinnen und Erzieher
● Projekt BIBER – Netzwerk frühkindliche Bildung
● Projekt „IT 50 Plus“
● Projekt „erfahren ins Netz 2.0“
● Projekt „Flexicare 50+“
● Förderbekanntmachung „Stärkung der digitalen Medienkompetenz für eine
zukunftsorientierte Medienbildung in der beruflichen Qualifizierung“.
Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Die BpB bietet medienpädagogische Arbeitshilfen für Lehrer und Dozenten
sowie Hintergrundinformationen für Eltern an und fördert die Einflussnahme auf
Anbieter von Medien zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Darüber
hinaus fördert die BpB auch die allgemeine Medienkompetenz von
Erwachsenen. Exemplarisch soll hier auf folgende Angebote hingewiesen werden:
● Online-Dossier „Medien“
● Online-Dossier „Medienalltag von Kindern“
● Veranstaltungsreihe Eltern-LAN
● Medienpädagogische Website
www.spielbar.de
● DVD-ROM „Krieg in den Medien“
● Filmpädagogische Arbeit der bpb mit Filmheften, Kinoseminaren und der
Website
www.kinofenster.de
● Kinder werden direkt über die Angebote von
www.hanisauland.de
angesprochen.
Eine explizite Förderung des Jugendschutzes erfolgt in der bpb durch die
Unterstützung des Projektes
www.jugendschutz.net. Jugendschutz.net kontrolliert
seit 1997 Angebote von Telemedien auf jugendgefährdende Inhalte, klärt über
diese auf, fungiert als Beschwerdestelle und wirkt bei Internetbetreibern/-innen
auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hin.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine weitere
digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern und um allen
Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu neuen Medien und die Teilhabe an der
digitalen Gesellschaft zu ermöglichen?
Die Bundesregierung teilt die im Gutachten des Hans-Bredow-Instituts für
Medienforschung, Hamburg, zum Medien- und Kommunikationsbericht 2008
eingehend dargestellte und begründete, inzwischen weitgehend anerkannte
Einschätzung, dass eine Teilung der Gesellschaft heute weniger im Hinblick auf
die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien an sich,
sondern mit Blick auf deren Art festzustellen ist. Während über höhere formale
Bildungsabschlüsse verfügende Bevölkerungskreise häufig nicht nur
Printmedien und elektronische Angebote intensiv für Information, Bildung und Beruf
nutzen, konzentriert sich die – quantitativ nicht unbedingt geringere – Nutzung
von Onlinediensten durch formal weniger hoch gebildete und an
gesellschaftlichen sowie politisch relevanten Themen geringer interessierte Bürgerinnen
und Bürger vorrangig auf Spiele, Sport und Unterhaltung. Sie schöpfen damit
die mit der Digitalisierung der Medienangebote eröffneten Chancen für
Bildung, Beruf, politische Teilhabe und persönliche Entwicklung trotz
vorhandenen technischen Zugangs nicht aus. So setzen sich im Bereich der neuen
Informations- und Kommunikationsdienste traditionelle Verhaltensmuster fort.
Drucksache 17/6836 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIhre Wirkungen verstärken sich allerdings, weil die netzgestützten
Informations- und Kommunikationsdienste gerade in Bildung, Beruf und für die
Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben eine immer wichtigere Rolle
spielen.
Ein weiterer signifikanter Trend muss in diesem Kontext berücksichtigt
werden: Während die Nutzung von Printmedien, insbesondere Zeitungen, in den
älteren Bevölkerungskreisen trotz Digitalisierung langfristig verhältnismäßig
stabil ist, nimmt sie bei jungen Menschen deutlich überproportional stark ab.
Im Gegenzug dominieren bei der Mediennutzung junger Menschen
elektronische, insbesondere onlinegestützte Angebote. Dabei stehen dann neben der oft
allein an Suchmaschinen und Wikipedia orientierten Recherche nach
Informationen für Schule und Ausbildung die Individualkommunikation, Unterhaltung
und Spiele im Vordergrund. Neuere Forschungsergebnisse legen sogar die
Vermutung nahe, dass viele junge Menschen keine ausreichenden Kenntnisse über
den angemessenen Umgang mit Suchtechniken im Internet haben. Ferner ist zu
bedenken, dass diese Bevölkerungsgruppe in aller Regel noch kein kritisches
Bewusstsein für die Qualität der von ihnen genutzten Onlineangebote
ausgebildet hat. Ziel der Bundesregierung ist es daher, mit Maßnahmen zur Stärkung
von Medienkompetenz die Voraussetzungen für eine möglichst umfassende
Teilhabe aller an der digitalen Gesellschaft zu schaffen (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 13).
15. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung über den bislang
vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit hinaus
geboten?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit über den vorgelegten
Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit hinaus kein Handlungsbedarf.
16. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Überprüfung
gekommen, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den
absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick
auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates
vertretbar ist, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung wann
daraus ziehen?
Die in der Frage angesprochene Prüfung dauert an.
17. Wer war an dieser Überprüfung beteiligt und anhand welcher Kriterien
und auf welcher Datengrundlage wurde diese Überprüfung durchgeführt?
Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu Stellungnahmen von Verbänden
sowie von den Landesjustizverwaltungen, die ihrerseits die
staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis beteiligten, eingeholt und Gespräche mit
Repräsentanten zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgruppen geführt.
18. Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die
entsprechenden Unterlagen und Dokumente dieser Überprüfung zugänglich zu
machen?
Die eingegangenen Stellungnahmen sind an das Bundesministerium der Justiz
gerichtet und nicht zur Weiterleitung bestimmt. Sie sind Gegenstand
andauernder Auswertung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/683619. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einflusspotentiale von Akteuren
im Internet wie Suchmaschinen und Social-Media-Plattformen?
Kann sie hierbei auf Daten und Untersuchungen zurückgreifen, und wenn
ja, welche?
Hält sie in diesem Zusammenhang das Kartellrecht für ausreichend, um
die Freiheit der Meinungsbildung zu schützen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Suchmaschinen und social-media-
Plattformen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Kommunikation und die
Angebote im Internet haben. Sie stützt sich für diese Einschätzung auf die
allgemein zugänglichen Fachpublikationen und beobachtet die aktuellen
Entwicklungen mit hoher Aufmerksamkeit.
Die Freiheit der Meinungsbildung ist nicht Schutzgegenstand des Kartellrechts,
das die Freiheit des wirtschaftlichen Wettbewerbs schützen soll. Die
Möglichkeit der Kartellbehörden, wettbewerbsbeschränkendes Verhalten von
Suchmaschinenbetreibern oder Betreibern von social-media-Plattformen zu prüfen und
ggf. zu untersagen, kann mittelbar eine Schutzwirkung für die
Meinungsbildungsfreiheit entfalten. Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit noch
kein Anlass, über die kartellrechtlichen Instrumente hinaus, in dem
angesprochenen Bereich regulierend einzugreifen.
20. Welche Mechanismen existieren, um die Regulierung im
Kompetenzbereich von Bund und Ländern zu koordinieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Wirksamkeit angesichts
fortschreitender Konvergenz?
Die Bundesregierung organisiert regelmäßige Bund-Länder-Konsultationen im
Bereich der Medienpolitik, um die verschiedenen Aktivitäten aufeinander
abzustimmen. Der in der Antwort zur Frage 13 genannte Runde Tisch
Jugendschutzprogramme ist ein Beispiel für einen institutionalisierten
Koordinierungsmechanismus. Unabhängig von institutionalisierten Mechanismen findet
entlang spezifischer Fragestellungen ein ständiger Koordinierungsprozess
zwischen Bund und Ländern statt, insbesondere auch dann, wenn deutsche
Positionen für Verhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene
abgestimmt werden müssen.
Aus Sicht der Bundesregierung haben sich diese Mechanismen bewährt. Dies
schließt allerdings nicht aus, dass sie angesichts fortschreitender Konvergenz
und der rasanten Entwicklung von Technik und Angeboten immer wieder auf
den Prüfstand gestellt werden müssen.
21. Was hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene unternommen, um
die medienpolitischen Spielräume der Bundesrepublik Deutschland zu
bewahren?
In enger Abstimmung mit den Ländern achtet die Bundesregierung sorgfältig
darauf, dass die Europäische Union ihre Zuständigkeiten im Medienbereich
strikt einhält. So hat die Bundesregierung bei der „Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste“ eine Änderung des Vorschlags der EU-Kommission zur
Funktionsweise der nationalen Regulierungsbehörden durchgesetzt, weil die
vorgeschlagenen Regelungen nicht mehr von der Zuständigkeit durch die EU-
Kommission gedeckt waren. Ihre besondere Aufmerksamkeit widmet die
Bundesregierung auch Bereichen außerhalb des eigentlichen Medienrechts, in denen
weitergehende Zuständigkeiten der Europäischen Union bestehen, die jedoch
mittelbare Folgen für die Freiheit der Mitgliedstaaten zur Gestaltung ihrer Me-
Drucksache 17/6836 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedienordnungen haben könnten. Dies gilt beispielsweise für das Beihilfenrecht
und seine Auswirkungen auf Auftrag und Finanzierung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks oder die Filmförderung.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie
ergreifen, um Medienvielfalt auch auf europäischer Ebene sicherzustellen?
Die Presse- und Medienfreiheit ist ein unverzichtbares Element einer
lebendigen freiheitlichen Demokratie. Die Bundesregierung setzt sich auf Ebene der
Europäischen Union sowie im Europarat kontinuierlich dafür ein, die Presse-
und Medienfreiheit zu stärken. Die Gewährleistung einer hinreichenden
Medienvielfalt liegt allerdings in erster Linie bei den Mitgliedstaaten.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene
ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Gefährdungen der Presse- und
Medienfreiheit wirksam zu begegnen?
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene kontinuierlich für eine
Stärkung der Presse- und Medienfreiheit ein. Sie hat insbesondere die
Einfügung des Artikels 11 Absatz 2 in die EU-Grundrechtecharta unterstützt und in
der OSZE die Einrichtung des Medienbeauftragten befürwortet.
Die Bundesregierung wirkt außerdem über die Vertretung im
Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) des Europarates
– seit 2011 auch durch einen Sitz im Vorstand der Steuerungsgruppe –
kontinuierlich an der Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen auf internationaler
Ebene zur Stärkung der Grundsätze von Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention im Bereich der Medien einschließlich des Internets mit.
24. Wie bewertet die Bundesregierung Entwicklungen in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die mit einer Gefährdung der Presse-
und Medienfreiheit und mit einer Einschränkung der Medienvielfalt
verbunden sind?
Die Bundesregierung misst der Frage der Geltung und Durchsetzung der
Presse- und Medienfreiheit fundamentale Bedeutung zu. Die Bundesregierung
bringt diese Grundhaltung – auch gegenüber Partnern innerhalb der
Europäischen Union – zum Ausdruck, wenn sie der Meinung ist, dass die Presse- und
Medienfreiheit gefährdet ist, wie zuletzt auch gegenüber der Republik Ungarn.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit zu den
fundamentalen Werten der EU gemäß Artikel 2 des EU-Vertrages gehört und daher in
allen Mitgliedstaaten umfassend geschützt werden muss. Der Schutz der
Grundrechte bildet das Fundament der europäischen Wertegemeinschaft.
25. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Deutsche
Welle der Rundfunkfreiheit unterfällt?
Die Deutsche Welle ist als Rundfunkanstalt des Bundesrechts eine
gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Auslandsrundfunk und hat wie alle
anderen Rundfunksender in der Bundesrepublik Deutschland volle
Programmautonomie im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des
Grundgesetzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/683626. Inwieweit sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Notwendigkeit, die Deutsche Welle angemessen zu finanzieren, und welche
konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um den zunehmenden
Kostendruck bei gleichbleibenden finanziellen Zuwendungen aufzufangen?
Die Bundesregierung stellt eine angemessene Finanzierung der Deutschen
Welle sicher; sie hat deshalb seit 2006 die Deutsche Welle von Sparmaßnahmen
im Rahmen der Globalen Minderausgabe ausgenommen. Sie wird auch bei der
vorgesehenen Umstrukturierung darauf achten, dass die dadurch entstehenden
finanziellen Spielräume weitgehend der Arbeit der Deutschen Welle zugute
kommen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtages zum Beschäftigtenbegriff
der Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks – die Notwendigkeit einer
Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes, damit auch die
arbeitnehmerähnlichen Personen der Deutschen Welle von den Personalräten vertreten
werden können?
Durch Artikel 2 des „Gesetzes über den deutschen Auslandsrundfunk vom
16. Dezember 1997“ (BGBl. I S. 3094) wurde das
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ausschließlich für die Deutsche Welle geändert. In der am
1. Januar 2005 in Kraft getretenen umfassenden Novellierung des Deutsche-
Welle-Gesetzes sah der Gesetzgeber keine Veranlassung, Änderungen an
diesen personalvertretungsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Deutsche
Welle vorzunehmen. Die Bundesregierung sieht auch jetzt keine Veranlassung
dazu. § 90 Nummer 5 BPersVG definiert den personalvertretungsrechtlichen
Beschäftigtenbegriff für die Deutsche Welle präzise und sachgerecht.
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