[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6835
17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6533 –
Umsetzung von Vorhaben und Vorschlägen zur Förderung von Kunst und Kultur
durch den Bund
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Koalition der CDU, CSU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag von
2009 erklärt, „Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine
unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft“ und gleichzeitig
verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und Stärkung der Förderung von Kunst
und Kultur durch den Bund angekündigt. Darüber hinaus hat die Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht
(Bundestagsdrucksache 16/7000) eine Reihe von wichtigen Handlungsempfehlungen an
den Bund adressiert, von denen nach wie vor eine ganze Anzahl noch nicht
umgesetzt sind.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Verankerung eines Staatsziels
Kultur im Grundgesetz?
2. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Äußerungen des Beauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd
Neumann, der sich mehrfach öffentlich für die Verankerung eines
Staatsziels Kultur im Grundgesetz ausgesprochen hat?
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrem Selbstverständnis auch
Kulturstaat. In nahezu allen Verfassungen der Länder finden sich in unterschiedlicher
Ausprägung und Formulierung entsprechende Kulturklauseln. Das
Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland enthält punktuelle Aussagen zum
staatlichen Kulturauftrag. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts erteilt die Kunstfreiheit des Artikels 5 Absatz 3 GG „dem modernen
Staat, der sich im Sinne einer Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat
versteht, zugleich die Aufgabe, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu
fördern“ (BVerfGE 36, 321, [331]).Schon seit Langem werden im öffentlichen
und parlamentarischen Raum Forderungen erhoben, dem staatlichen
Kulturauftrag als Staatszielbestimmung auch ausdrücklich Verfassungsrang zu geben. So
hat sich neben vielen anderen die Enquete-Kommission „Kultur in Deutsch- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beautragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
vom 19. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6835 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeland“ für ein Staatsziel Kultur ausgesprochen (Bundestagsdrucksache 16/7000,
S. 68 ff.). Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann tritt für die Aufnahme
einer Staatszielbestimmung Kultur ein.
Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass entsprechende Gesetzesinitiativen in
der Vergangenheit jeweils nicht die für eine Verfassungsänderung
erforderlichen Mehrheiten erhalten haben.
Die Argumente für eine ausdrückliche Verankerung eines Staatsziels Kultur im
Grundgesetz sind mit gewichtigen verfassungspolitischen Bedenken gegen die
Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen abzuwägen. In ihrer
Koalitionsvereinbarung sind die die Bundesregierung tragenden Parteien übereingekommen,
Gespräche über etwaige Änderungen des Grundgesetzes mit den anderen
Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie den Ländern aufzunehmen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Mittel für die
Kulturstiftung des Bundes und die von ihr getragenen Förderfonds deutlich
aufzustocken, um dadurch die Förderung von Projekten und Initiativen in
den Kommunen und Ländern zu unterstützen, die von den Auswirkungen
der Finanz- und Wirtschaftskrise nach wie vor stark betroffen sind und vor
allem im Bereich der so genannten freiwilligen Leistungen, unter anderem
den Kulturausgaben also, einsparen müssen?
Über die Mittel für die Kulturstiftung des Bundes (KSB) und damit letztlich der
Förderfonds entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Die hiermit zu
finanzierenden Projekte und Initiativen müssen mit der Satzung der KSB vereinbar sein.
Laut Satzung ist „Zweck der Stiftung (…) die Förderung von Kunst und Kultur
im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt soll die Förderung
innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext (sein)“. Auch
über die KSB ist daher nur dann eine Unterstützung von Maßnahmen möglich,
wenn sie gesamtstaatlich bedeutsam sind, etwa durch internationalen Kontext,
Innovation oder Modellhaftigkeit, und damit in die Zuständigkeit des Bundes
fallen. Die Mittel der KSB können also bestenfalls punktuell und im Rahmen
der Zuständigkeit des Bundes unterstützend wirken. Im Übrigen hat der Bund
die autonomen Entscheidungen von Ländern und Gemeinden zu respektieren.
Im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen hat es in den letzten Jahren
zahlreiche Programme gegeben, die in den Kommunen gerade auch für den
Kulturbereich entlastend gewirkt haben. Beispielhaft können hier das
Konjunkturprogramm II und die BKM-Denkmalschutzprogramme
(Denkmalpflegeprogramm sowie Denkmalschutzsonderprogramme I und II) genannt werden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Handlungsempfehlung der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, „zeitnah eine
Kulturentwicklungskonzeption für den Bund zu erarbeiten, die in Form eines
Kulturberichts regelmäßig fortzuschreiben ist“ (siehe Bundestagsdrucksache 16/
7000), und wann wird die Bundesregierung eine solche
Kulturentwicklungskonzeption für den Bund vorlegen?
Die in dieser Handlungsempfehlung ausgedrückte Befürchtung, die
Kulturförderung des Bundes könne „situative Vorlieben bedienen“, wird von der
Bundesregierung nicht geteilt. Die Zuständigkeit und Aufgaben der Kulturpolitik
des Bundes ergeben sich aus dem Grundgesetz. Förderungen erfolgen auf der
Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Sie erfordern
stets die Begründung des besonderen Bundesinteresses und können auch mit
strategischen Zielen verknüpft werden, deren Erfüllung im Wege der
Erfolgskontrolle nachgehalten werden kann. Programmatische Weichenstellungen
erfolgen regelmäßig in den Koalitionsvereinbarungen der die Bundesregierung
jeweils tragenden Parteien. Die wesentlichen vom BKM geförderten Einrich-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6835tungen sind auch unter wechselnden politischen Konstellationen gleich
geblieben. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind im jeweiligen Haushaltsplan mit
einer Zweckbestimmung versehen. Nicht zuletzt angesichts der engen
Zusammenarbeit mit allen relevanten parlamentarischen Gremien bei der Aufstellung
des Haushaltes des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) und der haushalterischen Abstimmungsmechanismen ist ein
Zusatzgewinn durch einen solchen, hohen bürokratischen Aufwand erfordernden
Bericht nicht erkennbar.
5. In welcher Form, und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“
bezogen auf die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des
Betriebs von Kulturbetrieben (Kapitel 3.1.2, Bundestagsdrucksache 16/7000)
umgesetzt, um die kulturelle Vielfalt an Theatern, Orchestern, Museen,
Archive, Bibliotheken und Soziokulturellen Zentren zu sichern, zu erhalten
und weiter zu entwickeln (bitte für die einzelnen Kultursparten auflisten)?
Die Sicherung, der Erhalt und die Entwicklung der kulturellen Vielfalt an
Theatern, Orchestern, Museen, Archiven, Bibliotheken und Soziokulturellen
Zentren ist entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik in erster Linie
eine Aufgabe der Länder und Kommunen. Gleichwohl leistet der Bund einen
wichtigen Beitrag.
Die Aktivitäten zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ lassen sich wie folgt zusammenfassen:
a) Theater, Kulturorchester, Opern
Die Bundesregierung hat ihre Förderungen im Bereich der Darstellenden
Künste fortgesetzt und weiterentwickelt. Dabei wurde eine Reihe von
Handlungsempfehlungen aus Kapitel 3.1.2 des Enquete-Berichts berücksichtigt und
umgesetzt, soweit sie in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Im Einzelnen
betreffen sie:
● S. 116, Handlungsempfehlung 1: „Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund,
Ländern und Kommunen, die deutsche Theaterlandschaft insbesondere in
ihrer Vielfalt an Kooperationen, Netzwerken und Modellen zu stärken.“
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten die
länderübergreifende Zusammenarbeit, die Bildung von Netzwerken sowie
Modellprojekte in der deutschen Theaterlandschaft. Neben den bereits bestehenden
Maßnahmen (u. a. Nationales Performance Netz Tanz sowie Theater,
Tanzplattform Deutschland) erhält erstmals der Bundesverband Freier Theater
eine Förderung. Außerdem wird die Startphase des „Transition Zentrum
Tanz Deutschland“ sowie die Gründung des „Bundesjugendballett“ in
Hamburg als Modellprojektes unterstützt.
● S. 116, Handlungsempfehlung 4: „Die Enquete-Kommission empfiehlt
Bund, Ländern und Kommunen, von Bestimmungen in
Zuwendungsverträgen, Zuwendungsbescheiden und Betriebs- und Stiftungssatzungen der
selbstständigen Kulturbetriebe, die die Anwendung der
Verdingungsordnung für Leistungen Teil A vorschreiben würden, abzusehen.“
In Zuwendungsbescheiden etc. wird gemäß Nummer 3.1 ANBest-P
(Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung) von
der Anwendung der VOL/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
von Leistungen) bei Förderungen unter 100 000 Euro bereits abgesehen.
Gleichwohl ist der wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mitteln – auch
im Kulturbereich – sicherzustellen, so dass auch bei Förderungen unter
100 000 Euro wenigstens das Einholen von Vergleichsangeboten (auch
weiterhin) erforderlich ist.
Drucksache 17/6835 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● S. 117, Handlungsempfehlung 9: „Die Enquete-Kommission empfiehlt
Bund, Ländern und Kommunen, sich verstärkt für die Förderung des Kinder-
und Jugendtheaters in Deutschland einzusetzen.“
Auf der Bundesebene setzen neben dem BMFSFJ (im Rahmen des Kinder-
und Jugendplans) auch das BMBF (Theatertreffen der Jugend) und der
BKM (u. a. über Hauptstadtkulturfonds, KSB, Projektförderung „Deutsches
Schaufenster – Figurentheater der Nationen“ (FIDENA); Bund Deutscher
Amateurtheater (BDAT) Akzente für die Stärkung der kulturellen Angebote
für Kinder und Jugendliche.
● S. 117, Handlungsempfehlung 10: „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem
Bund, die Rolle des Fonds Darstellende Künste bei seiner Aufgabe,
Strukturmaßnahmen von bundesweiter Relevanz zu fördern bzw. als wichtiger
Partner für die Länder und Kommunen zu fungieren, zu stärken. Primäres Ziel
muss es dabei sein, die Förderstrukturen des Freien Theaters weiter zu
entwickeln und damit die künstlerische Kontinuität im Freien Theater zu
erhalten.“
Die Bundesregierung hält den Fonds Darstellende Künste für die
Entwicklung innovativer Projekte der darstellenden Künste in den Kommunen und
zur Stärkung der freien Tanz- und Theaterszene für außerordentlich wichtig
und wird die Förderung im Rahmen der KSB fortsetzen.
● S. 117, Handlungsempfehlung 11: „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem
Bund, entsprechend vergleichbarer Bereiche eine Förderung für die
bundeseinheitliche Vertretung der Interessen des Freien Theaters zu gewähren.“
Eine bundesweite Interessenvertretung im Bereich der Freien Theater wird
begrüßt. Der Bundesverband Freier Theater (BuFT) erhält 2010 und 2011 (je
100 000 Euro) eine Förderung zur Stärkung seiner Arbeit als Dachverband.
● S. 117 Handlungsempfehlung 12: „Die Enquete-Kommission empfiehlt der
KSB sowie den Ländern, in gegenseitiger Abstimmung eine nationale
Gastspielförderung für Freie Theater einzuführen. Als Modell könnte das
„Nationale Performance Netz“ (NPN) aus dem Bereich Tanz dienen, welches mit
Mitteln der Länder und des Bundes künstlerischen Austausch über
Ländergrenzen hinaus fördert und Ressourcen bündelt.“
Der BKM und die Länder haben die Empfehlung zur Gründung eines
Nationalen Performance Netzes Theater nach dem Modell des NPN Tanz
erfolgreich umgesetzt.
● S. 117, Handlungsempfehlung 13: „Die Enquete-Kommission empfiehlt
Bund, Ländern und Kommunen, neben der institutionellen Förderung und der
Projektförderung auch die Konzeptionsförderung mit mehrjähriger
Planungssicherheit zu gewähren sowie darüber hinaus Produktionsstättenförderung,
Gastspielförderung und Netzwerkförderung für Koproduktionen und
Kooperationen zu ermöglichen.“
Eine längerfristige Konzeptions-, Gastspiel- und Koproduktionsförderung
würde auch durch den Bund begrüßt. Gute Erfahrungen konnten von 2006
bis 2010 mit der Koproduktionsförderung im Rahmen des NPN Tanz
gewonnen werden, die über den Tanzplan Deutschland finanziert werden konnte.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob ein solches Modell in
Abstimmung und im Zusammenwirken mit den Ländern fortgesetzt werden kann.
b) Museen und Ausstellungshäuser
Seit Erscheinen des Abschlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ förderte der BKM folgende Maßnahmen des Deutschen
Museumsbundes zum Erhalt, der Entwicklung und Sicherung der kulturellen Vielfalt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6835● Werkstattgespräch in Berlin zum Thema „Museum – Migration – Kultur –
Integration“. Hierzu ist auch ein Memorandum veröffentlicht und der
Arbeitskreis „Migration beim Deutschen Museumsbund“ gegründet worden.
● Projekt „Bestandsaufnahme zur Bildungs- und Vermittlungsarbeit in
deutschen Museen“ von 2009 bis 2011 („KulturGut vermitteln – Museum
bildet!“). Die dort hinterlegte Datenbank stellt u. a. die Möglichkeit zur
Verfügung, Projekte abzufragen, die sich mit kultureller Vielfalt in den deutschen
Museen befassen.
c) Öffentliche Bibliotheken
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist der Bund, soweit
Bibliotheken betroffen sind, neben der Staatsbibliothek zu Berlin als Teil der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz nur für die Deutsche Nationalbibliothek
unmittelbar zuständig. Hier ist er mit der Novellierung des Gesetzes 2006 sowie den
Neubauten in Frankfurt/Main in den 90er Jahren und dem dieses Jahr
fertiggestellten Erweiterungsbau in Leipzig seinen Aufgaben gerecht geworden.
Die Handlungsempfehlung 5 auf S. 132 des Abschlussberichts der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ „Die Enquete-Kommission empfiehlt
dem Bund und den Ländern, gemeinsam eine nationale
Bestandserhaltungskonzeption für gefährdetes schriftliches Kulturgut zu erarbeiten. (…)“ wurde
umgesetzt, indem zur Entwicklung eines nationalen Bestandserhaltungskonzepts
sowie zur Koordinierung und Förderung von Modell- und Vorzeigeprojekten
eine von Bund und Ländern getragene „Koordinierungsstelle zur Erhaltung
schriftlichen Kulturguts“ eingerichtet wurde, die am 1. August 2011 ihre Arbeit
aufgenommen hat. Bereits letztes Jahr konnten vorbereitende Modellprojekte
zur Bestandserhaltung durchgeführt werden. Im Haushalt des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien sind hierfür jährlich 500 000 Euro
vorgesehen, die Länder beteiligen sich über die Kulturstiftung der Länder mit
weiteren 100 000 Euro.
d) Soziokulturelle Zentren
Der Empfehlung der Enquete-Kommission, die Förderung der
Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren als Dach- und Fachverband beizubehalten,
wurde vom BKM erfüllt. Die Bundesvereinigung soll auch in den kommenden
Jahren eine jährliche Förderung in Höhe von 75 000 Euro erhalten. Die
Umwandlung in eine institutionelle Förderung wird vom BKM nicht befürwortet,
da für die Förderung der Soziokultur primär die Länder und Kommunen
verantwortlich sind und die Institutionalisierung der Förderung den Wegfall einer
anderen institutionellen Förderung aus dem originären Zuständigkeitsbereich des
BKM nach sich ziehen müsste (sog. Omnibus-Prinzip). Darüber hinaus wäre
mit einer institutionellen Förderung der Bundesvereinigung Soziokultureller
Zentren nicht automatisch eine Erhöhung des Etats verbunden.
Der BKM ist auch der Empfehlung der Enquete-Kommission gefolgt, in einem
Pilotprojekt die Arbeits- und Wirkungsweise von soziokulturellen Zentren so
zu evaluieren, dass daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der
Studiengänge und Curricula in den Kulturwissenschaften gewonnen werden können.
Das mit der Untersuchung beauftragte Institut für Kulturpolitik der
Kulturpolitischen Gesellschaft hat die Ergebnisse im vergangenen Jahr in der Publikation
„Ist Soziokultur lehrbar?“ dokumentiert und veröffentlicht. Die Ergebnisse der
Untersuchung müssen jetzt von den für die Kulturwissenschaften zuständigen
Hochschulen und Ländern aufgenommen und umgesetzt werden.
Drucksache 17/6835 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welchen Herausforderungen begegnen diese Einrichtungen im Einzelnen,
und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sie bei der
Bewältigung dieser Aufgaben wie beispielsweise der Digitalisierung, der
Nachwuchsarbeit oder der Finanzierung zu unterstützen (bitte für die
einzelnen Kultursparten auflisten)?
Für alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen, insbesondere
Einrichtungen mit Archivalien und Bibliotheksbeständen, stellt diese Digitalisierung
sowie die Langzeitarchivierung eine der größten Herausforderungen dar. Die
Bundesregierung hat zu diesen Fragen in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
„Konsequenzen der Digitalisierung für Kulturgüter und -Institutionen und die
Vermittlung von Kultur und Wissen“ am 23. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache
17/5880) ausführlich Stellung genommen. Die Digitalisierung ist ein Beitrag
zur Demokratisierung der Kultur, zur Entwicklung der Wissensgesellschaft und
gerade bei Ton-, Film und Bildträgern auch eine wichtige Voraussetzung zum
Erhalt von kulturellen Informationen und Leistungen und deren
wissenschaftliche Auswertung. Gerade für kleine Einrichtungen, Gedenk- und
Forschungsstätten bringen die Aufgaben der Digitalisierung erhebliche finanzielle
Aufwendungen, die in der Regel im Rahmen der Haushalte ohne zusätzliche Mittel
der öffentlichen Zuwendungsgeber finanziert werden müssen. Diese
Herausforderung kann nur durch verstärkte Einwerbung von Drittmitteln oder durch
Sonderprojekte der öffentlichen Hände bestanden werden.
Dabei kommt der im Aufbau befindlichen Deutschen Digitalen Bibliothek
(DDB) besondere Bedeutung zu. Schon seit 2007 engagiert sich der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien für die Schaffung einer
Deutschen Digitalen Bibliothek (Näheres siehe auch Bundestagsdrucksache 17/
6315), die die Vernetzung aller digitalen und digitalisierten Bestände in Kultur-
und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland sowie den zentralen Zugang
darauf zum Ziel hat. Zu dessen Erreichung wurde Ende 2009 ein
Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zum Aufbau und zur Finanzierung
einer Deutschen Digitalen Bibliothek abgeschlossen, das neben formalen
Festlegungen auch die Mittel bis 2014 festschreibt (1,3 Mio. Euro jeweils von Bund
und Ländern). Darüber hinaus wurden über das Konjunkturpaket II aus dem
Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) zusätzlich weitere
8 Mio. Euro für technische Entwicklungen zur Verfügung gestellt. Durch diese
Mittel wird die Schaffung der technischen Infrastruktur ermöglicht, die eine
zentrale und einfach zugängliche Bereitstellung digitalisierter Bestände in
Deutschland in der Zukunft überhaupt erst möglich macht.
Die Deutsche Digitale Bibliothek bietet den Einrichtungen erstmals die
Möglichkeit, ihre gesamten digitalen Bestände spartenübergreifend zu vernetzen
und unter Nutzung moderner Wissensmanagement-Werkzeuge über ein
zentrales Portal online jedermann zugänglich zu machen. Darüber hinaus stellt die
DDB den Einrichtungen wichtige Werkzeuge und Dienste zur Verfügung (z. B.
zur Qualitätssicherung beim Digitalisieren und zur Datenoptimierung).
Schließlich bietet sie über ein sog. Extranet vielfältige Informationen und eine
Plattform für einen ständigen Informationsaustausch. Damit erhalten alle
Einrichtungen aus allen Sparten eine weitreichende und nachhaltige
Unterstützung.
Im Hinblick auf die Nachwuchsarbeit plant die Bundesregierung über die KSB
die Förderung von 2011 bis 2015/16 mit insgesamt 2,58 Mio. Euro von bis zu
20 Fellowships an deutschen Museen. Exzellente Nachwuchswissenschaftler,
Kuratoren oder Museologen mit ersten Berufserfahrungen aus dem Ausland
sollen 18 Monate an Museen in Deutschland arbeiten und Impulse für die
Internationalisierung der hiesigen Museumstätigkeit geben (Förderung pro
Einrichtung und Fellowship bis zu 71 300 Euro.). Ergänzend dazu gibt es ein
Akademieprogramm (mit Workshops für Fellows und Mentoren, Fach-Kolloquien so-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6835wie einer Abschlussveranstaltung) in Kooperation mit dem Museumsbund,
ICOM oder dem Institut für Museumsforschung. Nach Abschluss des
Fellowship kann ein teilnehmendes Museum bis zu 50 T Euro für eine eigene
Ausstellung des Fellows beantragen.
Das Hauptproblem des soziokulturellen Bereichs ist noch immer, dass er von
den Ländern und Kommunen nicht immer als eigenständiger Förderbereich
identifiziert wird. Auf Bundesebene erfolgt die Unterstützung im Wesentlichen
durch den Fonds Soziokultur, der bereits mehrfach aufgestockt wurde. Darüber
hinaus fördert der BKM auch den in diesem Jahr erstmalig veranstalteten
bundesweiten „Tag der Soziokultur“, der jährlich am 13. Oktober auf die
gesellschaftlichen Beiträge der soziokulturellen Zentren und die dort praktizierten
Methoden der kulturellen Arbeit aufmerksam machen soll (siehe dazu auch
Antwort zu Frage 14).
7. In welcher Form, und mit welchen Maßnahmen berücksichtigt die
Bundesregierung die demografische Entwicklung in ihrer Kulturpolitik?
Im November 2009 hat das Kabinett den Bundesminister des Innern beauftragt,
einen Demografiebericht und darauf aufbauend eine Demografiestrategie der
Bundesregierung zu erstellen. Der Beauftragte für die neuen Länder ist
aufgefordert, mit den ostdeutschen Ländern ein Handlungskonzept zur Sicherung der
öffentlichen und privaten Infrastruktur in ländlichen Räumen zu entwickeln. Der
BMBF erarbeitet eine „Forschungsagenda Demografischer Wandel.“ Der BKM
bringt sich in diese Projekte unter den kulturpolitischen Zielsetzungen Audience
Development, Partizipation, Integration, kulturelle Vielfalt, kulturelle Bildung
für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, kulturelle und physische
Barrierefreiheit, Erhalt und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur ein.
Diese Zielsetzungen fließen auch in die Arbeit jener wenigen Einrichtungen,
die der BKM als unmittelbarer Träger zu betreuen hat, und in die Arbeit vom
Bund geförderter Verbände ein: Z.B. werden hinsichtlich einzelner musik- und
theaterspezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem
demografischen Wandel Projekte im Bereich der Laienmusik und des Theaters zur
Entwicklung von Zukunftsstrategien für eine umfassende Qualitäts- und
Existenzsicherung unterstützt.
Die im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der
Bundesregierung durchgeführte Tagung „Älter – bunter – weniger, Demografischer Wandel
als Herausforderung und Chance“ untersuchte Handlungsperspektiven für die
Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf Nachfrageverhalten und
„Audience Development.“ Eine 2009 vom BKM geförderte Studie „Ist
Soziokultur lehrbar?“ (siehe dazu auch Antwort zu Frage 5) erfasst auch die
Problematik des Generationenwechsels sowie die Gewinnung hoch qualifizierten
Nachwuchses.
8. In welcher Form, und mit welchen Maßnahmen berücksichtigt die
Bundesregierung die besonderen Anforderungen von ländlichen Regionen in ihrer
Kulturpolitik?
Die Kultur in den ländlichen Regionen Deutschlands ist äußerst vielgestaltig
und erlangt eingedenk des Umstands, dass fast 70 Prozent der Bevölkerung
außerhalb von Großstädten leben (Angabe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-
und Raumforschung – BBSR), für die kulturelle Entwicklung der
Bundesrepublik Deutschland eine große Bedeutung. Dies wurde auch im Schlussbericht der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ besonders gewürdigt.
Angesichts der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland hat sich die
Drucksache 17/6835 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEnquete-Kommission in ihren Handlungsempfehlungen auch vorwiegend an
die hier zuständigen Länder und Kommunen gewandt.
Gleichwohl ist auch der Bundesregierung bewusst, dass in ländlichen Regionen
besondere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Sie trägt diesem Umstand
u. a. dadurch Rechnung, dass sie im ländlichen Raum innovative und
modellhafte Projekte der kulturellen Bildung würdigt und fördert, um hierdurch
Impulse in das gesamte Bundesgebiet zu ermöglichen. Dies geschieht seitens des
BKM insbesondere durch die Verleihung des BKM-Preises „Kulturelle
Bildung“, der jährlich mit insgesamt 60 000 Euro dotiert ist und den im
vergangenen Jahr u. a. das Projekt „Dorf macht Oper“ des FestLand e. V. aus Klein
Leppin in der Prignitz (Land Brandenburg) erhalten hat.
9. Welche Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt,
„die Rahmenbedingungen für private Kulturförderung durch Stiftungen,
Mäzenatentum und Sponsoring weiter [zu] verbessern und dazu
bürokratische Hürden“ abzubauen, und mit welchen Resultaten?
Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen genießen weitreichende
steuerliche Vergünstigungen, zum Beispiel die Befreiung von der
Körperschaftoder Gewerbesteuer. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen
Engagements (BGBl. I S. 2332) sind vor einigen Jahren die bis dahin geltenden
Vergünstigungen im gemeinnützigen Bereich deutlich verbessert worden. Um
z. B. die Kapitalausstattung gemeinnütziger Stiftungen nachhaltig zu fördern,
wurden auch die Abzugsmöglichkeiten für Stifter erheblich erweitert. Die
zuvor gültigen Beträge sind zu einem einheitlichen Abzugsbetrag für
Stiftungsdotationen gebündelt und Zustiftungen sind einbezogen worden. Spenden in
den Vermögensstock einer neuen oder bereits bestehenden Stiftung können bis
zu einer Million Euro, verteilt über zehn Jahre, bei der Einkommensteuer als
Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Zusammenveranlagung kann jeder
Ehegatte diesen Höchstbetrag ausschöpfen.
Um die Errichtung von Stiftungen zu erleichtern, ist ihnen eine sog.
Ansparmöglichkeit eingeräumt worden. Danach dürfen Stiftungen im Jahr ihrer
Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse und Gewinne
aus Vermögensverwaltung, aus Zweckbetrieb und aus steuerpflichtigen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen
und brauchen sie noch nicht für die geplante Stiftungsarbeit auszugeben.
Des Weiteren können Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller
Einrichtungen als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern die
Einrichtungen nicht in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (Laienchöre, -orchester
oder -theater). Dabei ist unerheblich, ob Mitgliedern Vergünstigungen gewährt
werden (z. B. Jahresgaben oder verbilligter Eintritt).
Diese Regelungen tragen dazu bei, die gemeinnützigen Organisationen bei der
Ausübung ihrer gesellschaftlich wichtigen Aufgaben zu unterstützen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/683510. Welche Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um, wie von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“
vorgeschlagen (Bundestagsdrucksache 16/7000), „die Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement so zu gestalten, dass sich die Bürger
unabhängig von ihrem sozialen Status engagieren können“, und mit
welchen Resultaten?
Der auf Initiative der Bundesregierung eingeführte Bundesfreiwilligendienst
bietet Frauen und Männern jeden Alters die Möglichkeit, sich für einen
Zeitraum von im Regelfall einem Jahr intensiv im Bereich Kultur zu engagieren.
Kultureinrichtungen sind im Bundesfreiwilligendienstgesetz als mögliche
Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes ausdrücklich genannt. Neben dem
Bundesfreiwilligendienst bieten weiterhin die Jugendfreiwilligendienste jungen
Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines FSJ Kultur in
Kultureinrichtungen zu engagieren. Die Bundesförderung dieser Dienste wurde weiter
erhöht.
Mit den Freiwilligendiensten aller Generationen hat die Bundesregierung eine
für alle Generationen geöffnete und mit Bildung und Orientierung fest
verknüpfte verbindliche Engagementform geschaffen, die seit dem 1. Januar 2009
in § 2 Absatz 1a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert
ist. Mit dem gleichnamigen flankierenden Programm (Laufzeit: 1. Januar 2009
bis 31. Dezember 2011), an dem sich alle Bundesländer beteiligen, werden
46 Leuchtturmprojekte sowie Mobile Teams, die Kommunen und Träger vor
Ort beim Aufbau neuer Standorte beraten und unterstützen, gefördert und vom
BMFSFJ Finanzmittel für die Qualifizierung der Freiwilligen und der
anleitenden Koordinatoren zur Verfügung gestellt.
Als Bildungs- und Orientierungsangebot ist dieser Dienst in besonderer Weise
für Personen in biografischen Übergangssituationen (z. B. zwischen Schule und
Beruf, auf der Suche nach einem Wiedereinstieg nach der Familienphase,
während Zeiten der Erwerbslosigkeit oder beim Übergang in die nachberufliche
Lebensphase) geeignet.
Die schrittweise Implementierung der Dienstform in kommunale Strukturen ist
Ziel des Programms. Mit fast 5 100 Freiwilligen und 1 200 neuen Standorten
nach zwei Jahren konnten mit dem Freiwilligendienst aller Generationen vor
Ort verbindliche und bedarfsgerechte Engagementangebote – auch im Bereich
Kultur – geschaffen sowie Orientierung und Anerkennung durch Qualifikation
geboten werden. Mit 252 Trägern wurden bundesweit alle zentralen Partner der
Wohlfahrtspflege gewonnen.
Freiwilligendienste aller Generationen eignen sich, Menschen unabhängig von
beruflicher Stellung und sozialem Status für freiwilliges Engagement zu
gewinnen.
11. Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung im Bereich des
Zuwendungs- und des Gemeinnützigkeitsrechts bei gemeinnützigen
Institutionen im Kulturbereich, um, wie am Beispiel des bürokratischen
Aufwandes häufig kritisiert, deren Arbeit zu erleichtern?
Die steuerrechtlichen Regelungen zur Behandlung von Spenden wurden an die
Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes angepasst. Spenden an
Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im
Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums belegen
sind, können bei Vorliegen der Voraussetzungen, die auch für Spenden an
Organisationen mit Sitz in Deutschland vorliegen müssen, im Rahmen der
Einkommensteuer als Sonderausgaben berücksichtig werden.
Drucksache 17/6835 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus wurde im Jahressteuergesetz 2010 § 4 Nummer 20 Buchstabe a
Umsatzsteuergesetz, der viele Kultureinrichtungen betrifft, dergestalt ergänzt,
dass nicht nur mehr Rechtssicherheit bei den Kulturschaffenden und den
Finanzbehörden erreicht, sondern insbesondere auch die finanziellen Risiken
durch den rückwirkenden Wegfall des Vorsteuerabzugs und den damit
verbundenen teils erheblichen Rückzahlungsforderungen der Finanzbehörden begrenzt
werden. Nunmehr gelten die Vorschriften der Feststellungsverjährung für die in
§ 4 Nummer 20 Buchstabe a Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) genannten
Bescheinigungen der Landesbehörden über einen Verweis auf § 181 Absatz 1
und 5 der Abgabenordnung entsprechend. Danach dürften Bescheinigungen der
zuständigen Landesbehörden grundsätzlich nur noch für einen Zeitraum von
vier Jahren ausgestellt werden, so dass auch eine Rückabwicklung von
Vorsteuerbeträgen regelmäßig nur noch für diesen Zeitraum in Betracht kommt. Weitere
Änderungen im Steuerrecht sind derzeit nicht geplant.
Im Hinblick auf das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nummer 20 Buchstabe a
UStG wird ergänzend darauf hingewiesen, dass der Kulturausschuss der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland in einer eigens dafür eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe einheitliche
Kriterien für die Beurteilung des Merkmals der „gleichen kulturellen Aufgaben“
i. S. d. § 4 Nummer 20 Buchstabe a Satz 2 UStG erarbeitet hat.
Hinsichtlich des haushaltsrechtlichen Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 BHO)
sieht die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf. Die Ausgestaltung des
Zuwendungsrechts steht im Spannungsfeld zwischen dem Interesse eines
geringen Verwaltungsaufwandes für Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber
zu den Interessen der Allgemeinheit an einer transparenten und wirtschaftlichen
Verwendung der Zuwendungsmittel, die zur Erreichung eines bestimmten
Interesses des Bundes gewährt werden. Das geltende Zuwendungsrecht
gewährleistet die Vereinbarkeit dieser beiden Ziele.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich noch stärker als bisher zu
unterstützen?
Es gilt, den gerade erst ins Leben gerufenen Bundesfreiwilligendienst
auszubauen, um möglichst vielen Menschen die Gelegenheit zu geben, die positive
Erfahrung bürgerschaftlichen Engagements – auch im Bereich Kultur – zu
machen. In den Jugendfreiwilligendiensten wurde die Bundesförderung
angehoben, insbesondere auch das FSJ in der Kultur wird von dieser Entwicklung
im anstehenden Jahrgang profitieren.
13. Welche Maßnahmen, zu denen sich die Bundesregierung im Rahmen des
Nationalen Integrationsplans im Bereich „Kultur und Integration“
(Themenfeld 6) und im Bereich „Medien – Vielfalt nutzen“ (Themenfeld
8) verpflichtet hat, wurden bisher umgesetzt?
Die Bundesregierung hat im Jahre 2008 zu den Bereichen „Kultur und
Integration“ sowie „Medien – Vielfalt nutzen“ im Ersten Fortschrittsbericht bereits
Stellung genommen und wird Ende 2011 im Rahmen eines Aktionsplanes zum
Nationalen Integrationsplan umfassend zur Umsetzung der Maßnahmen
berichten. Die hierfür notwendigen Bund-/Länder-Abstimmungen werden in Kürze
abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/683514. Wie bewertet die Bundesregierung die auch von der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ unterbreitete Handlungsempfehlung, den
Fonds Soziokultur bei der Kulturstiftung des Bundes „um mindestens
25 Prozent zu erhöhen, um insbesondere Projekte im interkulturellen
Bereich zu fördern“ (Bundestagsdrucksache 16/7000)?
Die Bundesregierung misst dem Fonds Soziokultur nicht zuletzt im Hinblick
auf seine Rolle in der Förderung interkultureller Arbeit in Deutschland eine
große Bedeutung zu. Daher wurden die Mittel des Fonds seit 1988 (Ansatz rund
100 000 Euro) schrittweise auf derzeit 1 Mio. Euro angehoben. Hierdurch
verfügt der Fonds Soziokultur jährlich über rund 830 000 Euro für
Projektförderungen, woraus bereits jetzt interkulturelle Projekte in erheblichem Umfang
gefördert werden. Da die Mittel des Fonds Soziokultur seit 2004 von der KSB
bereitgestellt werden, müsste der Stiftungsrat der KSB über eine etwaige
finanzielle Erhöhung für den Fonds Soziokultur entscheiden, wobei die weitere
Förderung anderer von der KSB geförderter Fonds (Fonds Darstellende Künste,
Deutscher Literaturfonds, Stiftung Kunstfonds) in Höhe von je 1 Mio. Euro bis
einschließlich 2013 bereits beschlossen ist. Sollte nun ein Förderschwerpunkt
des Fonds Soziokultur auf interkulturelle Projekte gelegt werden, müsste dies
vom Stiftungsrat in Abstimmung mit dem Vorstand und Kuratorium des Fonds
Soziokultur beschlossen werden. Eine weitere Erhöhung des Förderansatzes
des Fonds Soziokultur ist für die Förderung interkultureller Projekte aus
aktueller Sicht des BKM nicht erforderlich, zumal mit einer Erhöhung das finanzielle
Gleichgewicht zwischen den o. g. vier Fonds in eine Schieflage geriete.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, dass Menschen mit
Migrationshintergrund auch in den Jurys, Beiräten, Kuratorien und
anderen Gremien der vom Bund geförderten Institutionen und Initiativen im
Bereich Kultur und Medien vertreten sein müssen, um die alltägliche
Lebensrealität in Deutschland widerzuspiegeln?
Die Bundesregierung hat sich bereits im Nationalen Integrationsplan dazu
bekannt, „im Rahmen des Möglichen bei der Besetzung von Führungspositionen,
im Personalbereich und bei der Zusammensetzung von Gremien, Kuratorien,
Jurys in ihrem Verantwortungsbereich für eine angemessene Berücksichtigung
von Menschen mit Migrationshintergrund“ Sorge zu tragen (Der Nationale
Integrationsplan, Berlin 2007, S. 135). Diese Selbstverpflichtung wird in der
Verantwortung der jeweiligen Ressorts umgesetzt.
16. Welche von der Bundesregierung finanzierten Angebote,
Infrastrukturmaßnahmen, Programme und Aktivitäten im Bereich der kulturellen
Bildung und der kulturellen Förderung von Kindern und Jugendlichen gibt
es, in welchem Ressort der Bundesregierung, und wie sind diese im
Einzelnen finanziell ausgestattet?
Kulturelle Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die aus dem
Selbstverständnis der Bundesrepublik als Kulturstaat erwächst. Die Bundesregierung
setzt deshalb konsequent den Auftrag des Koalitionsvertrags um, „gemeinsam
mit den Ländern den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig von
finanzieller Lage und sozialer Herkunft (zu) erleichtern und die Aktivitäten im
Bereich der kulturellen Bildung (zu) verstärken“. Auch wenn Kulturelle
Bildung entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik in erster Linie
eine Aufgabe der Länder und Kommunen ist, leistet der Bund im Rahmen
seiner Zuständigkeiten einen wichtigen Beitrag.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat seine
Aktivitäten zur kulturellen Bildung und dabei auch zur kulturellen Förderung von
Drucksache 17/6835 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKindern und Jugendlichen bereits in der vergangenen Legislaturperiode
deutlich intensiviert. Alle vom BKM dauerhaft geförderten Kultureinrichtungen
führen daher vielfältige Aktivitäten zur kulturellen Vermittlung durch, die
Kinder und Jugendliche einschließen. Im Jahr 2008 hatte BKM diese
Einrichtungen aufgefordert, ihre Anstrengungen zur kulturellen Vermittlungsarbeit zu
intensivieren. Seit 2009 verleiht BKM außerdem jährlich den BKM-Preis
Kulturelle Bildung an modellhafte und übertragbare Projekte, um sie als
Vorbilder zu würdigen und Impulse und Anreize in das gesamte Bundesgebiet zur
Verstärkung der kulturellen Vermittlungsarbeit zu senden. Um
vielversprechende Modellvorhaben der kulturellen Vermittlungsarbeit auch fördern zu
können, wurde 2010 im Einzelplan 04 ein neuer Haushaltstitel (685 10:
Kulturelle Vermittlung) eingeführt. 2011 ist er mit 1,2 Mio. Euro ausgestattet. Für
2012 ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt eine Erhöhung auf
1,5 Mio. Euro vorgesehen.
Auch die aus dem Etat des BKM finanzierte KSB entwickelt und unterstützt
innovative Programme zur Förderung der kulturellen Bildung. Mit
„Kulturagenten für kreative Schulen“ wird ab dem Schuljahr 2011/12 ein neues Konzept in
fünf Ländern erprobt. In den beteiligten Schulen entwickeln „Kulturagenten“
gemeinsam mit Lehrern und Schülern künstlerische Projekte und initiieren
Kooperationen mit Kultureinrichtungen der Stadt. Für dieses Projekt stehen
zwischen 2011 und 2016 insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung. Ebenfalls mit
10 Mio. Euro unterstützte die KSB zwischen 2007 und 2011 das Modellprojekt
„Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) als Beitrag zum Programm der
Kulturhauptstadt Europas „Ruhr 2010“.
Der „Fonds Soziokultur“, dessen Ziel in der Entwicklung der kulturellen
Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und
Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und
Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben besteht, wird
von der KSB jährlich mit einer Mio. Euro finanziert. Darüber hinaus fördert sie
weitere Projekte und Programme, die auch der Kulturellen Bildung dienen;
allein im laufenden Haushaltsjahr beläuft sich die Summe der Förderungen der
KSB für Aktivitäten der kulturellen Bildung auf insgesamt rund sechs
Mio. Euro (umfasst die anteiligen Finanzierungen im Jahr 2011 für „Jedem
Kind ein Instrument“, „Kulturagenten“, „Kinder zum Olymp“, „Fonds
Heimspiel“, „Tanzplan Deutschland“, Netzwerk Neue Musik“, den „Fonds
Soziokultur“ sowie einer Vielzahl kleinerer Projekte).
Kunst- und Kulturvermittlung in Europa ist zudem seit 2009 ein Schwerpunkt
der vom BKM geförderten Stiftung Genshagen, die in diesem Jahr mit
898 000 Euro gefördert wird. Als Plattform für kulturelle Bildung in Europa
pflegt die Stiftung über Grenzen hinweg den Dialog zwischen Expertinnen und
Experten der kulturellen Bildung und realisiert konkrete Kooperationsprojekte.
Ein großer Teil der vom Bund unterstützten Maßnahmen zur kulturellen
Förderung von Kindern und Jugendlichen wird vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Mit seinem Programm
„Kulturelle Bildung“ im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes
finanziert das BMFSFJ bundesweite Infrastrukturen der Kulturellen Bildung.
Kulturelle Jugendbildung hat das Ziel, positive Lebensbedingungen für Kinder
und Jugendliche und eine „Kultur des Aufwachsens“ mitzugestalten und zu
sichern. Einrichtungen der Kinder- und Jugendkultur wie Kindertheater,
Museen, Medienwerkstätten, Jugendkulturzentren, Jugendkunstschulen,
Stadtbibliotheken bieten Kindern und Jugendlichen Gelegenheit, ihr Wohnumfeld
(und generell öffentliche Räume) zu gestalten. Über die örtliche Ebene hinaus
hilft kulturelle Bildung, die Wahrnehmungsfähigkeit für komplexe soziale
Zusammenhänge zu entwickeln, das Urteilsvermögen junger Menschen zu stärken
und sie zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung der Gesellschaft zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6835ermutigen. Mit der Förderung garantiert das BMFSFJ die Vielfalt der
Angebote, die Mittel kommen den bundeszentralen Fachorganisationen und den
einzelnen Sparten wie Musik, Theater, Medien, Literatur, Tanz/Rhythmik etc.
zugute, außerdem werden damit drei Einrichtungen institutionell gefördert, sowie
etablierte Bundeswettbewerbe und -preise: Jugend musiziert, Deutscher
Jugendliteraturpreis, Deutscher Kindertheaterpreis, Deutscher
Jugendtheaterpreis, Deutscher Jugendvideopreis, Video der Generationen sowie der
Deutscher Jugendfotopreis.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im
Bereich Soziokultur/Jugendkultur eine Reihe künstlerischer Projekte für und mit
Kindern und Jugendlichen. Dabei handelt es sich um Projekte, die sowohl die
Breiten- als auch die Begabtenförderung betreffen. Weiterhin fördert das
BMBF empirische Erhebungen im kulturellen Bereich.
Im Bereich der Begabtenförderung fördert das BMBF mehrere kulturelle
Bundeswettbewerbe für Kinder und Jugendliche:
● Nationales und Internationales Filmfestival Hannover „Up-and-Coming“
● „Treffen junge Autoren“
● „Treffen junge Musikszene“
● „Bundeswettbewerb Komposition“
● „Theatertreffen der Jugend“.
Bei der Breitenförderung von Kindern und Jugendlichen legt das BMBF derzeit
einen besonderen Schwerpunkt auf den Interkulturellen Bereich. Beispielhaft
seien hier einige Projekte aufgeführt:
● Konturen 2011 – ein interkulturelles Schulprojekt im Musikbereich mit dem
Thema „Identität-Exil-Aufbruch-Integration“,
● Kraftzellen 100 – eine interkulturelle Zusammenarbeit zwischen deutschen
und israelischen Jugendlichen,
● Popakademie – Ein Pilotprojekt zur Integration junger Migrantinnen und
Migranten durch Förderung der Sprachkompetenz mittels Musik,
● Schulen im Trialog – Schulwettbewerb zur Förderung der europäischen
Identität und des Kulturellen Pluralismus.
Bundesweite empirische Erhebungen, wie beispielsweise das 2.
Jugendkulturbarometer und die Begleitforschung zu dem Modellprojekt JEKI sowie die
Erarbeitung pädagogischer Arbeitshilfen für Künstler und Künstlerinnen, die mit
Kindern arbeiten, werden ebenfalls durch das BMBF gefördert.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI) verausgabt derzeit ca. 450 000 Euro im Jahr
für Maßnahmen im Bereich kultureller politischer Bildung. Darüber hinaus
veranstaltet die BpB alle drei Jahre das Festival „Politik im Freien Theater“. Es
findet in diesem Jahr vom 27. Oktober bis 6. November 2011 in Dresden statt.
Dafür wurden Planausgaben in Höhe von 600 000 Euro angesetzt.
Das Auswärtige Amt fördert, überwiegend über Mittlerorganisationen wie
Goethe Institut (GI), den Pädagogischen Austauschdienst (PAD), das
Bundesverwaltungsamt (BVA) und das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)
Maßnahmen im Bereich Jugendaustausch, Schulpartnerschaften (PASCH),
Prämienprogramme, Jugendsprachkurse und diverse andere Bildungsangebote.
Hauptzielgruppe sind dabei Kinder und Jugendliche im oder aus dem Ausland.
Als Beispiel sei hier u. a. die „Internationale Deutsch-Olympiade“ des GI für
deutschlernende Jugendliche aus dem Ausland aufgeführt. Dieser alle zwei
Jahre in Deutschland stattfindende Abschlusswettbewerb ist ein Aushänge-
Drucksache 17/6835 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschild der GI-Arbeit: Es kommen jeweils die nationalen Preisträger (zwei pro
Land, ca.100 insgesamt) zusammen, die sich während eines dreiwöchigen
Aufenthalts auf den letzten Wettbewerb vorbereiten. Letzterer wird
öffentlichkeitswirksam inszeniert, die Teilnehmer verlassen Deutschland als echte Botschafter
der deutschen Sprache. Das Institut für Auslandsbeziehungen ifa begleitet im
Rahmen seines Aufgabenbereichs zur Förderung des interkulturellen Dialogs
und der interkulturellen Bildung seine Ausstellungen in den beiden ifa-Galerien
in Stuttgart und Berlin u. a. mit kulturellen Bildungsangeboten wie Kinder- und
Jugendkunstprogrammen und Vermittlungsangeboten für Schulklassen.
Im Rahmen der Partnerschulinitiative PASCH des Auswärtigen Amts werden
durch das GI Jugendsprachkurse in Deutschland ausgerichtet. 2011 nehmen
daran gut 1 400 Jugendliche aus aller Welt teil, der Schwerpunkt liegt auf ODA-
Ländern.
17. Welche von der Bundesregierung finanzierten Angebote,
Infrastrukturmaßnahmen, Programme und Aktivitäten im Bereich der medialen
Bildung, der Medienkompetenz und -erziehung von Kindern und
Jugendlichen gibt es, in welchem Ressort der Bundesregierung, und wie sind
diese im Einzelnen finanziell ausgestattet?
Die Bundesregierung sieht in der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern
und Jugendlichen eine der zentralen Aufgaben der Medien-, Jugend-, Familien-
und Bildungspolitik und fördert eine Vielzahl von Projekten, die entsprechend
der gegenwärtigen technischen und inhaltlichen Medienentwicklungen
weiterentwickelt werden. Die Initiativen und Projekte richten sich zum Teil direkt an
Kinder und Jugendliche und zum Teil an Eltern, Lehrer und Erzieher. Eltern und
Fachkräfte in ihrer Medienerziehung zu stärken ist ein entscheidender Hebel zur
Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. Viele Projekte
zur Stärkung der Medienkompetenz sind in ihren generellen Zielsetzungen und
Einzelmaßnahmen im „Medien- und Kommunikationsbericht der
Bundesregierung 2008“ unter Teil D Abschnitt IV Nummer 2 sowie in den Antworten der
Bundesregierung in den Bundestagsdrucksachen 17/4161 und 17/5868
ausführlich dargestellt. Ergänzend plant die Bundesregierung im Rahmen eines
anwendungsorientierten Forschungsprojekts Fragen des technischen Jugendschutzes
zu untersuchen und Forschungsergebnisse als Grundlage für
Jugendschutzprogramme allen Interessierten zur Verfügung zu stellen. Hierin liegt zugleich ein
Beitrag, Kindern und Jugendlichen die gefahrlose Nutzung des Internets und
damit einen entsprechenden Kompetenzgewinn zu erleichtern.
Projekte im Bereich des BKM
● Deutscher Computerspielpreis
Um im Bereich der digitalen Spiele positive, also qualitativ wertvolle und
der Entwicklung junger Menschen förderliche Angebote zu unterstützen, hat
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien den Deutschen
Computerspielpreis ins Leben gerufen, der seit 2008 jährlich in
verschiedenen Kategorien verliehen wird. Unterstützung durch BKM bis zu
300 000 Euro pro Jahr.
● Nationale Initiative Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften in der
Demokratie
Die im April 2008 gegründete Nationale Initiative Printmedien ist ein
bundesweites Netzwerk, unter dessen Dach die beteiligten Akteure gemeinsam
das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Aufgabe fördern, junge
Menschen an den mündigen Umfang mit Zeitungen und Zeitschriften
heranzuführen, den Themenkreis „Jugend, Printmedien und Demokratie“ genauer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6835zu analysieren und an die Öffentlichkeit zu bringen. Zu den Initiativpartnern
gehören neben dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien als Koordinator der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband
Deutscher Lokalzeitungen (VDL), der Bundesverband Presse-Grosso, der
Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler (VDDB), der Deutsche Presserat,
der Verband Jugendpresse Deutschland (JPD), die Stiftung Presse-Grosso,
der Deutsche Journalistenverband (DJV), die Deutsche Journalistenunion/
ver.di (dju in verdi), die Stiftung Lesen und die Bundeszentrale für politische
Bildung (bpb).
● Vision Kino
Die von der Bundesregierung mitinitiierte und über den BKM geförderte
Gesellschaft „Vision Kino gGmbH – Netzwerk für Film- und
Medienkompetenz“ unter Schirmherrschaft von Bundespräsident Christian Wulff hat die
Förderung des Verständnisses für und die Kenntnis über das Medium
Kinofilm und den Erlebnisort Kino zum Ziel. Die Einrichtung unterstützt und
koordiniert bundesweit Initiativen und Institutionen im Bereich Kino und
Schule sowie der außerschulischen Filmarbeit mit engagierten
Kinobetreibern und Filmverleihern. Als größtes bundesweites Projekt zur Filmbildung
veranstaltet Vision Kino die SchulKinoWochen. Im Schuljahr 2010/2011
besuchten insgesamt 643 000 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aus
allen Bundesländern Kinovorstellungen in 786 Filmtheatern. Vision Kino
erhält eine Förderung des BKM von jährlich 575 000 Euro. Weiterer
Hauptzuwendungsgeber ist die Filmförderungsanstalt mit 540 000 Euro (2011).
● Initiative „Ein Netz für Kinder“
„Ein Netz für Kinder“ ist eine gemeinsame Initiative des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Fortbestand und Weiterentwicklung
der im November 2007 gestarteten Initiative sind Gegenstand des
Koalitionsvertrages. Die Initiative steht auf zwei Säulen: Die erste Säule ist der
von namhaften Unternehmen der Multimediabranche finanzierte Surfraum
„fragFINN.de“, in dem Kinder gefahrlos surfen und den sinnvollen Einsatz
von Suchmaschinen erlernen können.
Die zweite Säule ist das seit 2008 bestehende Förderprogramm, durch das
innovative, qualitativ hochwertige Internetangebote für Kinder finanziell
gefördert werden. Ungeachtet der großen Anzahl von Domains im Surfraum
„fragFINN.de“ existieren nicht genügend altersgerechte und interessante
Angebote für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. Daher sollen mit der
Förderung die Anzahl, Qualität und Auffindbarkeit entsprechender
Angebote erhöht werden. Das Themenspektrum der geförderten Angebote ist
breit gefächert mit Schwerpunkten auf kulturellen, gesellschaftspolitischen
und naturwissenschaftlichen Projekten sowie Angeboten mit einem starken
Mitmachcharakter. Allen Angeboten ist gemeinsam, dass sie das originäre
Interesse der Kinder am Computer zur Wissensvermittlung nutzen und
spielerisch Medienkompetenz vermitteln. Für die Förderung stellen der BKM
jährlich 1,0 Mio. Euro und das BMFSFJ jährlich 500 000 Euro zur
Verfügung.
● Forschungsprojekt zu Jugendschutz im Internet
Die Bundesregierung plant ein Forschungsprojekt zu Jugendschutz im
Internet mit einem Schwerpunkt auf technischen Fragestellungen zu
Jugendschutzprogrammen.
Drucksache 17/6835 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Zuge der Entwicklung des Internets hat sich ein erheblicher
Handlungsbedarf beim Schutz von Kindern und Jugendlichen ergeben, für die das
weltweite Netz zu einem wichtigen Teil ihre Lebensgestaltung und Sozialisation
geworden ist. Die technischen Möglichkeiten des Schutzes von Kindern und
Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden und
entwicklungsschädigenden Angeboten, insbesondere durch geeignete Jugendschutzprogramme,
nehmen daher einen hohen Stellenwert ein. Sie sind eine wesentliche
Ergänzung zur der Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen
und Erziehungsverantwortlichen.
Die bisherigen Erfahrungen und die Ergebnisse der fachlichen Diskussion
haben gezeigt, dass die bereits existierenden Jugendschutzprogramme trotz
beachtlicher Ansätze den Ansprüchen an einen effizienten Jugendschutz
ganz überwiegend nicht ausreichend genügen. Die Erkennungsraten von
bedenklichen und schädigenden Inhalten sind entweder zu gering (sog.
Underblocking) oder die Programme filtern zu viele unbedenkliche Inhalte aus
(Overblocking). Dies gilt im Hinblick auf Internet- Angebote aus
Deutschland, vor allem aber für ausländische Angebote und solche Inhalte, die von
den Nutzern in – unter Jugendlichen besonders populären – sozialen
Plattformen eingestellt werden. Anstrengungen auf diesem Gebiet sind der
Schlüssel für einen zukunftsfähigen Jugendschutz im Internet. Erst
„intelligente“ Jugendschutzprogramme schaffen hinreichende Voraussetzungen,
dem Verfassungsauftrag Jugendschutz unter den aktuellen und zukünftigen
Bedingungen gerecht zu werden und gleichzeitig den Kindern und
Jugendlichen den bestmöglichen, freien Zugang zu den Möglichkeiten des Internets
zu gewähren.
Im Interesse aller an praktischen Lösungen arbeitenden Einrichtungen und
Unternehmen sollen daher durch praxisorientierte Forschung
Verbesserungen des Standes der Technik ermöglicht werden. Die Forschungsergebnisse
sollen allen Interessierten zur Verfügung stehen und alsbald für
Jugendschutzprogramme nutzbar gemacht werden können.
Flankierend sollen Forschungsansätze zu in diesem Zusammenhang
praxisrelevanten Fragen der Medienkompetenz bzw. zu
Implementationsproblemen bei Jugendschutzprogrammen verfolgt werden.
Projekte im Bereich des BMFSFJ
● Initiative „SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen“
Die Initiative wendet sich insbesondere an Eltern und Erziehende der
Dreibis 13-Jährigen, um mit Informationen und Tipps ihre erzieherischen
Kompetenzen zu stärken. Die Initiative ist eine Kooperation zwischen BMFSFJ
und ZDF, ARD, Vodafone sowie TV-Spielfilm.
● Projekt „Neue Medien in der Erziehungsberatung“
Das Bundesfamilienministerium hat ein Informationsangebot der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung für Fachkräfte in der Erziehungsberatung
gefördert. Das Informationsangebot wurde wissenschaftlich vorbereitet und
begleitet. Projektergebnisse werden 2011 in einer Publikation veröffentlicht.
● Internetplattform „Surfen ohne Risiko“
Seit März 2011 bietet die Internet-Plattform „Surfen ohne Risiko“ Eltern
Informationen für die Medienerziehung und Kindern über eine mit
kindersicheren Angeboten individuell gestaltbare Startseite einen sicheren Zugang
zum Internet. Die Internet-Plattform
www.surfen-ohne-risiko.net wurde in
Zusammenarbeit mit „jugendschutz.net“ erstellt und aus Mitteln des IT-
Investitionsprogramms gefördert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6835● Ratgeber und unterstützende Materialien
Um Eltern und Erziehende bei der Medienerziehung zu unterstützen, werden
darüber hinaus Ratgeber gefördert, die sich gezielt auf einzelne Medien
beziehen. Im Rahmen der Initiative „SCHAU HIN! – Was Deine Kinder
machen.“ werden in Zusammenarbeit mit dem ZDFonline in „50 Fragen und 50
Antworten“ Tipps zur Medienerziehung bezogen auf die Bereiche
„Fernsehen“, „Internet“, „Computerspiele“, „Lesen“ und „Handy“ gegeben.
Informationen und medienbezogene Handlungsempfehlungen bieten außerdem
die Publikationen „Ein Netz für Kinder – Surfen ohne Risiko“ mit Extraheft
für Kinder „Entdecke dein Internet“, die Broschüre „Handy ohne Risiko?
Mit Sicherheit mobil – ein Ratgeber für Eltern“, die Broschüre „Chatten
ohne Risiko?“, in Zusammenarbeit mit jugendschutz.net erarbeitete
Infoblätter, der Ratgeber „Spiel- & Lernsoftware – pädagogisch beurteilt“ in
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und dem ComputerProjekt Köln e. V. –
Verein für Medien, Bildung und Kultur, die Broschüre „Geflimmer Zimmer“
in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Medienpädagogik und
Kommunikationskultur (GMK). Darüber hinaus unterstützt das Informationsangebot
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Eltern und Fachkräfte
bei der Medienerziehung.
Kinder und Jugendliche entwickeln Medienkompetenz im Umgang mit
altersgerechten und guten Medienangeboten. Aus diesem Grund verfolgt das
BMFSFJ das Ziel, die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen
durch die Förderung und Auszeichnung guter Medienangebote sowie
Projekte mit Kinder- und Jugendbeteiligung zu stärken:
● Kindersuchmaschine „Blinde Kuh“
Mit der Förderung der Kindersuchmaschine
www.blindekuh.de wurde eine
deutschsprachige, nichtkommerzielle Suchmaschine speziell für Kinder
geschaffen, die sich als Startseite für das Internet eignet.
● Dieter-Baacke-Preis für herausragende Medienprojekte mit Kindern und
Jugendlichen
Mit dem Dieter-Baacke-Preis zeichnen die Gesellschaft für
Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beispielhafte Medienprojekte der
Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit in Deutschland aus.
● Kreativwettbewerbe
Das Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland (KJF) führt im Auftrag
des BMFSFJ bundesweite Kreativ-Wettbewerbe durch, veröffentlicht
Filmempfehlungen und Filmeditionen und entwickelt Konzepte und Angebote
zur Vermittlung von Medienkompetenz. Diese Angebote werden laufend
überprüft und hinsichtlich ihres pädagogischen Bedarfs, ihrer
gesellschaftspolitischen Relevanz sowie technischer Perspektiven und wissenschaftlicher
Erkenntnisse erweitert. Hervorzuheben sind insbesondere der Deutsche
Jugendvideopreis, der Deutsche Jugendfotopreis, der Wettbewerb Video der
Generationen sowie der Multimediawettbewerb MB21.
● Jugend Online
Das medienpädagogische Projekt fördert die Medienerziehung insbesondere
der Jugendlichen, die bislang die partizipativen Möglichkeiten des Internets
nicht ausschöpfen. Mit dem Jugendportal
www.netzcheckers.de können
Jugendliche unabhängig Kompetenzen im Umgang mit den aktiven
Möglichkeiten des Mediums Internet erwerben und erproben. Das Onlineangebot
von „netzcheckers.de“ wird durch einen medienpädagogischen Service und
Qualifikationsmaßnahmen für Fachkräfte in der Jugendarbeit ergänzt.
Drucksache 17/6835 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● PolitCamp 2011
Das BMFSFJ hat das PolitCamp 2011 für netzpolitisch interessierte und
engagierte – vorwiegend junge – Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und
Politiker sowie junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die im
Rahmen der Teilveranstaltung JugendPolitCamp mitgewirkt haben, gefördert.
Maßnahmen zur Stärkung von Medienkompetenz werden vor dem Hintergrund
gegenwärtiger Medienentwicklungen, dem Medienverhalten der Kinder und
Jugendlichen sowie verfügbarer medienpädagogischer Ansätze entwickelt. Das
BMFSFJ fördert Forschungsvorhaben und den wissenschaftlichen Austausch
zu aktuellen Fragen der Mediennutzung in der Familie und
medienpädagogischen Praxis, aktuell das Forum Kommunikationskultur der GMK, die
Fachtagung Medien des JFF sowie die Studie der Universität Hamburg
„Zusammenhänge zwischen der exzessiven Computer- und Internetnutzung Jugendlicher
und dem (medien-) erzieherischen Handeln in den Familien“.
Ziel der Bundesregierung ist es, mit weiteren Initiativen zur Stärkung von
Medienkompetenz die erfolgreichen bestehenden Projekte sinnvoll zu verstärken,
anzupassen und zu ergänzen. Um den Chancen und Risiken hinsichtlich der
technischen und inhaltlichen Entwicklungen des Internets hier Rechnung zu
tragen sowie Know-How und Ressourcen zu bündeln, hat das
Bundesfamilienministerium am 4. November 2010 den „Dialog Internet“ gestartet. Im Rahmen
des Dialogs diskutieren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft über Chancen und Risiken der digitalen Welt
für Kinder und Jugendliche. Dabei wird die Weiterentwicklung von
Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz auch im Zusammenhang mit
Partizipationsmöglichkeiten und Maßnahmen zum Jugendmedienschutz diskutiert.
Am Ende dieses Dialog-Prozesses werden Handlungsempfehlungen für eine
zeitgemäße Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter stehen, die in
gemeinsamer Verantwortung erarbeitet und umgesetzt werden. Dieser
Dialogprozess wird mit der Online-Dialogplattform
www.dialog-internet.de
transparent und offen gestaltet und dokumentiert.
Projekte im Bereich des BMBF
● Das BMBF ist im Rahmen seiner bildungspolitischen Zuständigkeiten
derzeit im Bereich der Medienforschung für die Zielgruppe Kinder tätig. So
erforscht das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Auftrag des BMBF mit dem
Projektvorhaben „Kindersuchmaschinen“ das Informationsverhalten von
Kindern im Internet. Ziel ist es, Erkenntnisse über das Informationsverhalten
von Kindern im Internet, insbesondere über ihre Rechercheaktivitäten auf
Kindersuchmaschinen zu gewinnen. Dabei steht sowohl die Frage im
Mittelpunkt, welche Interessen und Themen der Kinder durch die
Kindersuchmaschinen bedient werden, als auch das Anliegen aufzuklären, unter welchen
Voraussetzungen und Bedingungen die Informationskompetenz als
Bestandteil der Medienkompetenz gefördert werden kann. Das Projekt endet 2013
und wird mit insgesamt rund 881 000 Euro gefördert.
● Des Weiteren fördert BMBF das Projekt Weimarpedia Junior mit insgesamt
rund 356 000 Euro. Hierbei handelt es sich um ein multimediagestütztes
Projekt der kulturellen Bildung mit partizipatorischen Elementen für
Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13.Sie können sich mittels neuer,
mobiler Medien innerhalb eines mehrtägigen Projektes selbsttätig und kreativ
das Welterbe Weimarer Klassik erschließen.
● SchülerFilmStadt, Strukturförderung in der praktischen Filmbildung ist
ebenfalls ein vom BMBF gefördertes Projekt mit einem Fördervolumen von
rund 339 000 Euro. Im Rahmen dieses Projektes werden Schulen
unterschiedlichsten Schultyps als Initiatoren von Medienprojekten trainiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6835Der Bericht „Kompetenzen in einer digital geprägten Kultur“, den eine vom
BMBF eingesetzte Expertenkommission zur Medienbildung ausgearbeitet hat,
zeigt die Notwendigkeit einer umfassenden Medienbildung auf. Die
grundlegende Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit digitalen
Medien ist ein unverzichtbarer Baustein für die Persönlichkeitsentwicklung, die
gesellschaftliche Partizipation und die dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit
jedes Einzelnen. Das BMBF teilt die Auffassung, dass sich nur ein kritischer
und kompetenter Nutzer in einer digitalen Welt dauerhaft zurechtfinden wird.
Dabei sollte sich die Förderung der Medienkompetenz nicht nur auf die Kinder
und Jugendlichen beziehen, sondern auch auf deren Bezugspersonen, die
Erwachsenen. Medienkompetenzförderung als Bestandteil einer umfassenden
Medienbildung muss als Querschnittsaufgabe in das Bildungssystem integriert
werden. In diesem Zusammenhang wird das BMBF im Rahmen seiner
bildungspolitischen Zuständigkeiten im Bereich der beruflichen Bildung eine
Förderbekanntmachung veröffentlichen, die unter anderem auch an das
Bildungspersonal adressiert ist und indirekt zur Stärkung der Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen beitragen kann.
18. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, „die neuen
Möglichkeiten im Schnittfeld Jugend, Kultur und Schule zu nutzen und qualitativ
und quantitativ auszubauen“?
Auf die vielfältigen Maßnahmen auch auf kommunaler Ebene im Bereich von
Jugend, Kultur und Schule, die in der Antwort zu Frage 16 dargestellt worden
sind, wird verwiesen. Außerdem hat das BMFSFJ auf der Grundlage des
Koalitionsvertrags vom 26. Oktober 2009 mit der Entwicklung einer eigenständigen
Jugendpolitik in Deutschland begonnen, die auch neue Möglichkeiten an den
Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Politikbereichen schaffen soll.
Im Rahmen der Entwicklung der eigenständigen Jugendpolitik sind die Träger
der Kulturellen Bildung aufgefordert, Angebote und Strategien zu entwickeln
sowie verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, damit sich Schulen zu Orten
des Lebens und des Lernens entwickeln und mit einem ganztägigen Angebot
für das Gemeinwesen geöffnet werden können.
Einen wichtigen Beitrag leistet bereits die Fachstelle „Kultur macht Schule“ in
Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung. Die Fachstelle steht für kontinuierliche Qualitätsentwicklung kultureller
Bildungsangebote in, an und um Schulen. Sie bündelt und kommuniziert
Informationen, Entwicklungen und Impulse rund um folgende Themen:
● Kooperationen zwischen Kultur und Schule,
● Kulturelle Bildung in lokalen Bildungslandschaften,
● Kulturelle Schulentwicklung.
Die Fachstelle „Kultur macht Schule“ will kulturelle Teilhabemöglichkeiten an
Kultureller Bildung für alle Kinder und Jugendlichen grundlegend verbessern.
Wenn Träger und Einrichtungen der Kulturellen Bildung mit Schulen
zusammenarbeiten, erreichen sie eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen – vor
allem diejenigen, die aufgrund ihrer sozialen Lebenslage wenige Möglichkeiten
haben, an Kunst- und Kulturangeboten teilhaben zu können. Vor diesem
Hintergrund bewegen sich die Aktivitäten der Fachstelle im Querschnitt der
Bereiche Jugend, Kultur und Schule. „Kultur macht Schule“ will den Ausbau
umfassender lokaler Bildungslandschaften befördern, den Bildungswert von dritten
Lernorten neben Schule und Familie betonen und Kulturelle Bildung
nachhaltig in Familien, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendhilfe und Kulturförderung
ermöglichen. Nur im Verbund mit allen Bildungspartnern im Rahmen von kom-
Drucksache 17/6835 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemunal gut abgestimmten Gesamtkonzepten aus Bildungs-, Beratungs- und
Freizeitangeboten kann eine bessere Ausrichtung auf Lebenslagen und -situationen
von Kindern und Jugendlichen erreicht werden.
Anreiz für mehr und bessere Bildungskooperationen bietet auch der
Wettbewerb MIXED UP. Der Wettbewerb wird ausgelobt vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesvereinigung Kulturelle
Kinder- und Jugendbildung (BKJ). MIXED UP will
● die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit, Kultur und Schule fördern,
● die Voraussetzungen für ganzheitliche Bildung und Kompetenzerwerb mit
Kunst und Kultur verbessern,
● Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen,
● Kulturelle Teilhabemöglichkeiten an Musik, Spiel, Theater, Tanz, Rhythmik,
bildnerischem Gestalten, Literatur, Medien und Zirkus verbessern.
Im Rahmen des vom BMBF geförderten Programms „Ideen für mehr!
Ganztägig lernen.“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung werden bundesweit
Ganztagsschulen bei ihrer Entwicklung unterstützt, gerade auch im Hinblick
auf eine Kooperation mit außerschulischen Partnern aus den Bereichen Kultur
und Jugendarbeit zur Entwicklung zusätzlicher Angebote für Kinder und
Jugendliche.
19. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, „die enormen
gesellschaftlichen und individuellen Chancen der Neuen Medien umfassend
[zu] nutzen“ und „die Medienkompetenz insbesondere von Kindern und
Jugendlichen [zu] stärken“?
Frage 19 wird aufgrund des Sachzusammenhangs mit Frage 17 beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 17 wird daher verwiesen.
20. Was plant die Bundesregierung, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP angekündigt, „die Stabilisierung der
Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren
Versicherungspflicht“ fortzusetzen?
Die Bundesregierung hält an ihrer Politik der Stabilisierung der
Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren
Versicherungspflicht fest.
Es ist unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelungen, den
Abgabesatz der Verwerter zur Künstlersozialabgabe zu senken und bei 3,9
Prozent auf dem niedrigen Niveau auch für das Jahr 2012 zu stabilisieren. Die
bessere Erfassung der Verwerter durch Arbeitgeber-Prüfung der Deutschen
Rentenversicherung wird fortgesetzt. Damit wird die Abgabegerechtigkeit weiter
gesteigert.
Die Bildung von Ausgleichsvereinigungen wird durch Vereinfachung des
Gründungsverfahrens gefördert und abgabepflichtigen Unternehmen
bürokratischer Aufwand erspart.
Durch gezieltere Prüfung der Versicherten und klare Aufnahmekriterien wird
weiterhin sichergestellt, dass die Künstlersozialversicherung nur den
Berechtigten zugute kommt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]