Verkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs)
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Elektrofahrräder sind in Deutschland im Trend. Etwa 600 000 elektrisch unterstützte Fahrräder werden in diesem Jahr auf Deutschlands Straßen fahren. Mit den so genannten Pedelecs (Pedal Electric Cycle) können Fahrradfahrer durch elektrische Fahrunterstützung mit weniger Kraftaufwand fahren. Insbesondere bei älteren Menschen sind die Pedelecs beliebt, aber auch bei Müttern und Vätern, die mit ihrem Kinderanhänger am Rad leichter Fahrrad fahren wollen. Elektrofahrräder ermöglichen damit ganz verschiedenen Altersgruppen neue Möglichkeiten der Mobilität. Unfallforscher und Verkehrssicherheitsinstitutionen warnen jedoch auch vor Gefahren für die Verkehrssicherheit durch Elektrofahrräder bei unsachgemäßer Nutzung. Durch die Tretunterstützung sind Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern (km/h) möglich. Insbesondere diese schnelleren Elektrofahrräder sehen Unfallforscher als potenzielles Risiko an, wenn Fahrpraxis fehlt oder Verkehrsvorschriften missachtet werden. In einer aktuellen Studie der Unfallforschung der Versicherer kommen die Forscher zu dem Schluss, dass die schnellen Elektrofahrräder eine Gefahr sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer darstellen können. Verkehrsteilnehmer könnten die Geschwindigkeiten der schnelleren Elektrofahrräder unterschätzen und sich daher nicht in der erforderlichen Weise auf die Verkehrssituation einstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Entwicklung der Unfallzahlen, bei denen Elektrofahrräder beteiligt sind bzw. beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Untersuchungen in Auftrag zu geben?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu möglichen Verletzungsrisiken bei Unfällen mit Elektrofahrrädern im Straßenverkehr?
Sieht die Bundesregierung – ähnlich wie die Deutsche Verkehrswacht e. V. – die Notwendigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrrädern zum Tragen eines Fahrradhelmes zu verpflichten?
Welche speziellen Anforderungen an die Ausstattung von Elektrofahrrädern, die Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen, hält die Bundesregierung für notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, beispielsweise durch Rückspiegel, Abblendlicht, Hupe?
Welche technischen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung von Elektrofahrrädern existieren?
Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen von Unfallforschern, für Elektrofahrräder eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festzulegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlag von Unfallforschern aufzugreifen, für die Elektrofahrräder eine neue Fahrzeugklasse zu schaffen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von Unfallforschern, dass damit eine Verpflichtung für Fahrradhelme, Mofaprüfbescheinigung, Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis einhergehen muss?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der Fahrschulausbildung Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer über die Geschwindigkeitsmöglichkeiten der Elektrofahrzeuge und damit einhergehenden Unfallgefahren aufgeklärt werden, und sollte dieses Thema in die Projekte der Verkehrssicherheitsarbeit einbezogen werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Fahrräder, deren elektrische Tretunterstützung bei 25 km/h endet, nach der EU-Richtlinie 2002/24/EG als Fahrräder zu betrachten sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Fahrräder, die Tretunterstützung über 25 km/h hinaus gewähren, nach der genannten EU-Richtlinie als Kleinkrafträder zu betrachten sind, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit als diejenige Geschwindigkeit zu definieren ist, bis zu der Tretunterstützung gewährt wird?
Wie viele dieser schnellen Pedelecs verfügen über eine entsprechende EG-Typgenehmigung oder eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, bzw. aufgrund welcher anderen Fahrzeugeinstufung werden Einzelbetriebserlaubnisse erteilt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für die Führer von Fahrrädern mit Tretunterstützung über 25 km/h die analogen Anforderungen wie für ein Kleinkraftrad gelten, also unter anderem die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Schutzhelms?