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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entsorgung von Altmedikamenten

Mängel der Arzneimittelentsorgung seit Änderung der Verpackungsverordnung, Risiken der Entsorgung über den Hausmüll oder die Toilette, Notwendigkeit verstärkter Aufklärung und fachgerechter Entsorgung, Maßnahmen für eine bundesweite gesetzliche Regelung, Kosten<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/657411. 07. 2011

Entsorgung von Altmedikamenten

der Abgeordneten Dorothea Steiner, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Juni 2009 gibt es kein bundesweit einheitliches Sammelsystem für Altarzneimittel. Aufgrund einer Änderung der Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sind nun alle wiederverwertbaren Materialien (Pappschachteln und Plastikreste) getrennt zu sammeln und dem dualen System zuzuführen. Hierdurch entfiel für den Anbieter des bundesweiten Altmedikamentensammelsystems (Vfw-Remedica) die Möglichkeit, die (nicht durch die Verpackungsverordnung geregelte) Entsorgung von Altmedikamenten durch zusätzliche Erlöse aus den wiederverwertbaren Materialien quer zu subventionieren. Die Verträge mit der Pharmaindustrie für die Entsorgung der Verpackungen und der Altmedikamente durch die Vfw AG liefen aus. Neue Verträge scheiterten laut Presseberichten an der Frage, ob sich neben den Pharmaherstellern auch Apotheken an den Entsorgungskosten beteiligen.

Anstelle dieses zentral und gut organisierten bundesweiten Sammelsystems traten in den letzten Jahren regional und lokal stark unterschiedlich organisierte Sammelsysteme. Es gibt allerdings auch Regionen, in denen die Apotheken keine Altarzneien mehr annehmen, weil sie die für die Entsorgung anfallenden Kosten vermeiden wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen, die die Änderung der Verpackungsordnung im Bereich der Entsorgung von Altmedikamenten mit sich gebracht hat?

2

Inwiefern waren diese Konsequenzen für die Bundesregierung absehbar bzw. waren sie beabsichtigt?

3

Hält die Bundesregierung die aktuellen Sammelsysteme für ausreichend, um die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG Artikel 127b mit der Forderung zur Schaffung eines „geeigneten Sammelsystems für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel“ zu erfüllen?

4

Welche Risiken entstehen nach Ansicht der Bundesregierung durch die Entsorgung von Medikamenten über den Hausmüll

a) für Menschen (speziell für Kinder) bei der Sammlung, und

b) für die Umwelt?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH 43,4 Prozent aller Befragten angaben, flüssige Arzneimittel über die Toilette zu entsorgen?

a) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Arzneimittelstoffen auf Umwelt und Menschen ein, die durch normale Wasseraufbereitung in Kläranlagen nicht vollständig aus dem Wasser entnommen werden?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die daraus folgende Bewertung des ISOE: „Hauptgrund für dieses Fehlverhalten ist, dass es in Deutschland keine einheitliche Regelung für die Entsorgung von Altmedikamenten gibt und die existierenden sachgerechten Entsorgungswege zudem kaum aktiv und einheitlich kommuniziert werden.“?

6

Hält die Bundesregierung es angesichts der Ergebnisse der erwähnten Umfrage für nötig, im Bereich der Entsorgung von Altarzneien die Bürgerinnen und Bürger verstärkt aufzuklären, um für eine fachgerechtere Entsorgung von Altmedikamenten zu sorgen?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung für weitere Aufklärung zu sorgen?

7

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine bundesweit einheitliche fachgerechte Entsorgung von Altmedikamenten unterschiedlichen Entsorgungsmodellen, insbesondere über den Restmüll, vorzuziehen?

a) Wenn ja, plant die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen, um für eine bundesweit einheitlich geregelte fachgerechte Entsorgung von Altmedikamenten zu sorgen und die nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24 des Grundgesetzes vorliegende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Abfallwirtschaft zu nutzen?

b) Wen sieht die Bundesregierung als verantwortlichen Kostenträger der Entsorgung?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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