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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Errichtung der Stiftung Datenschutz

Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Errichtung einer Stiftung Datenschutz, Aufgaben, Finanzierung, Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Abgrenzung zur Stiftung Warentest<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag17/659013. 07. 2011

Errichtung der Stiftung Datenschutz

der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP vereinbart, eine Stiftung Datenschutz zu errichten. Sie soll den Auftrag erhalten, „Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln“ (Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, Berlin, 26. Oktober 2009, S. 106).

Am 3. Juni 2011 äußerte der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, auf dem Evangelischen Kirchentag, die Bundesregierung sei dabei, die Stiftung zu gründen und die Wirtschaft zur Mitfinanzierung zu bewegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung Datenschutz vorzulegen?

2

Welche Aufgaben soll die Stiftung im Einzelnen wahrnehmen?

3

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die personelle Unabhängigkeit der Stiftung – also Freiheit der Stiftungsorgane bei der Willensbildung – von öffentlichen ebenso wie von privaten datenverarbeitenden Stellen zu gewährleisten?

4

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung von öffentlichen ebenso wie von privaten datenverarbeitenden Stellen – insbesondere vor dem Hintergrund einer Mitfinanzierung durch die Wirtschaft – zu gewährleisten?

5

Welchen Anteil an der finanziellen Ausstattung der Stiftung wird deren Mitfinanzierung durch Private ausmachen?

6

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Zusammenarbeit und Abstimmung der Stiftung Datenschutz mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu gewährleisten?

7

Inwiefern wird die Aufgabenzuweisung eine ausreichende Abgrenzung zur Stiftung Warentest gewährleisten?

Berlin, den 13. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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