[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6870
17. Wahlperiode 29. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6595 –
Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft – Stand der Bemühungen
der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung der Kreativ- und Kulturwirtschaft (KKW) wird in Deutschland
und Europa seit einigen Jahren auch politisch intensiv diskutiert.
Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt
für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt,
Werbemarkt sowie die Software-/Games-Industrie – die elf Kernmärkte der
KKW – beschäftigen rund 1 Million Menschen und erzielen einen Umsatz von
132 Mrd. Euro (siehe das „Monitoring zu ausgewählten wirtschaftlichen
Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft 2009“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie vom Juli 2010). Ihr Anteil am
Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2009 2,6 Prozent und lag damit deutlich vor der
Chemiebranche. Die Wachstumsperspektiven in diesem dynamischen Sektor
des Arbeitsmarkts sind hoch. Die durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigungszuwächse lagen seit den 90er-Jahren bei 4 bis 5 Prozent.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wird die Stärkung der
Kultur- und Kreativwirtschaft angekündigt, indem die „Initiative Kultur- und
Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung fortgeführt und ausgebaut werden
soll.
1. Wie haben sich die Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW)
seit dem Jahr 2009 – unterschieden nach den elf Teilmärkten der KKW –
im Hinblick auf den Anteil an der Gesamtwirtschaft, die Zahl der
Unternehmen und die Unternehmensgrößen, den Umsatz, die Zahl der
Erwerbstätigen, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der
Selbstständigen (Bitte um Aktualisierung der im Monitoring zu ausgewählten
wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft 2009 des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Juli 2010 vorgelegten
Zahlen) entwickelt?
Die Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) für das Jahr 2010
werden erst im Monat Oktober 2011 vorgestellt, da die für die Berechnung der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 25. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6870 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBruttowertschöpfung der KKW erforderlichen Basiswerte der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erst nach der Sommerpause vorliegen. Außerdem wird
der neue Monitoringbericht eine Reihe von Umstellungen und Erweiterungen
enthalten. Das statistische Konzept wird auf die neue Wirtschaftsklassifikation
WZ-2008-Klassifikation (früher WZ-2003) umgestellt und an die neuen
Definitionen der europäischen Arbeitsgruppe ESSnet Culture bei Eurostat
angepasst. Die bislang nicht erfasste Gruppe der Selbständigen mit weniger als
17 500 Euro Jahresumsatz wird erstmalig aufbereitet und analysiert. Zusätzlich
wird das Handwerk erstmalig mit seinen kultur- und kreativwirtschaftlichen
Aktivitäten im Monitoringbericht dargestellt.
2. Wie stellen sich diese Eckdaten bezogen auf die einzelnen Bundesländer
und in der Verteilung auf größere Städte (bitte unterscheiden nach Städten
mit über 1 Million Einwohnern, 500 000 bis 1 Million Einwohner, 100 000
bis 500 000 Einwohner und unter 100 000 Einwohner) dar (bitte nach den
elf Teilmärkten der KKW aufschlüsseln)?
Bezogen auf die Länder und die Verteilung auf größere Städte führt die
Bundesregierung keine Analyse der statistischen Daten zur KKW durch. Die
Länder erheben insoweit Eckdaten in eigener Verantwortung auf Basis der von der
Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember 2009 beschlossenen Abgrenzung,
die auch dem Monitoring auf Bundesebene zu Grunde liegt. Für eine zentrale
Erfassung dieser Daten wird derzeit kein Bedarf seitens der Länder und der
Bundesregierung gesehen.
Eine Liste der aktuellen KKW-Berichte der Länder sowie ausgewählter
kommunaler/regionaler Kulturwirtschaftsberichte findet sich im Anhang zum
Bericht „Monitoring zu wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und
Kreativwirtschaft 2009“ vom Dezember 2010.
3. Wie sind die Kompetenzen für die KKW innerhalb der Ressorts
Bundesregierung und zwischen den staatlichen Ebenen (Bund, Länder und
Kommunen) verteilt?
Ihre interne Aufgabenverteilung für die KKW hat die Bundesregierung auf der
Grundlage des fraktionsübergreifenden Beschlusses zur KKW vom 17.
Oktober 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6742) in ihrer Initiative Kultur- und
Kreativwirtschaft festgelegt. Die Federführung für die Initiative liegt innerhalb der
Bundesregierung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM). Entsprechend ihrer Zuständigkeit haben sich bisher außerdem an der
Umsetzung der Initiative insbesondere die Ressorts Auswärtiges Amt,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Justiz (BMJ) und
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
beteiligt. Für die Durchführung von Maßnahmen ist im Haushalt des BMWi ein
eigener Haushaltstitel etatisiert worden (Kapitel 0902 Titel 686 70 – Umsetzung
kreativwirtschaftlicher Konzepte). Die Initiative der Bundesregierung zielt
darauf ab, die überregionalen Aspekte der KKW im Hinblick auf die ökonomische
Analyse des Sektors und der Optimierung der einschlägigen
Rahmenbedingungen auf Bundesebene durchzuführen sowie Pilotmaßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Branche auf nationaler und internationaler Ebene
umzusetzen. Demgegenüber sind die Länder und Gemeinden für konkrete
Förderprogramme und -maßnahmen (z. B. Clustermanagement, Bereithaltung von
Kreativquartieren) auf regionaler und lokaler Ebene zuständig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/68704. Welche Formen der Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern gibt es im Bereich der KKW?
Im Bereich der KKW besteht eine durchgängig enge Kooperation zwischen
Bund und Ländern. Die Bundesregierung unterrichtet und erörtert die im
Rahmen ihrer Initiative durchgeführten Projekte und Studien regelmäßig mit den
Ländern. Dies geschieht u. a. über die ständige Beteiligung des Bundes an den
Sitzungen des von der Wirtschaftsministerkonferenz eingerichteten
Arbeitskreises Kulturwirtschaft. Die Beteiligung der Länder erfolgt u. a. über deren
Präsenz im Beirat des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des
Bundes. Darüber hinaus gibt es einen sehr engen und ständigen
Meinungsaustausch zwischen den Vertretern der acht Regionalbüros des
Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes und den für die KKW in den
Ländern und Gemeinden verantwortlichen Stellen. Die sehr gute
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird auch daran deutlich, dass die
Regionalbüros von hochrangigen Bundes- und Landesvertretern gemeinsam in acht
Regionalkonferenzen vorgestellt wurden.
5. Wie definiert die Bundesregierung die Zuständigkeit des Bundes in
Abgrenzung zu den Ländern für die KKW?
Siehe Antwort zu Frage 3.
6. Wie erfolgt die Koordinierung und Abstimmung?
Siehe Antwort zu Frage 4.
7. Welche Ziele verfolgen die verschiedenen Akteure und Ressorts auf der
Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen bezogen auf die elf
Teilmärkte der KKW?
Gemeinsames Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken,
vorhandene Potenziale auszuschöpfen und die öffentliche Aufmerksamkeit für
die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der KKW zu steigern.
Dabei zielen die Maßnahmen der Bundesregierung im Schwerpunkt auf
teilmarktübergreifende Fragen und Bedarfe ab, wie z. B. Vernetzung,
Gründerberatung und Export. Demgegenüber sind die Maßnahmen der Länder und
Gemeinden stärker teilmarktspezifisch ausgerichtet und in Abhängigkeit der
regionalen und lokalen Gegebenheiten ausgestaltet.
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der KKW für die
Regionalpolitik, für die regionale Entwicklung bei, und woran bemisst sie diese
Bedeutung?
Die Kreativität und Innovationskraft der KKW sind wichtige regionale
Standortfaktoren. Dies gilt nicht nur für Großstädte und Ballungsräume, wie etwa die
Metropolregionen. Auch im ländlich geprägten Raum gibt es insoweit
Potenziale, die noch weiter entwickelt werden können. Dies belegen vorhandene
Studien – so etwa Studien des Vereins Kultur und Arbeit und der Technischen
Universität Wien für die Gemeinde Altenkirchen im Westerwald aus dem Jahr
2009, die von der Landesregierung Rheinland-Pfalz gefördert wurde. Zu sehen
ist allerdings, dass es hierzu anderer Instrumente bedarf. So ist das wichtigste
Ergebnis der vorgenannten Studien, dass die Initiierung, Bildung und
professionelle Begleitung von Netzwerken im Bereich der KKW von zentraler Bedeu-
Drucksache 17/6870 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetung für kleine Kommunen im ländlichen Raum ist. Auch die praktischen
Erfahrungen der acht regionalen Ansprechpartner des Kompetenzzentrums
Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zeigen, dass es sinnvoll und fruchtbar
sein kann, Strategien zur Entwicklung der KKW im ländlichen Raum zu
entwickeln. Mit ihren bisher 100 vor Ort durchgeführten Netzwerkveranstaltungen
leisten die acht Regionalbüros hier einen wichtigen Beitrag.
9. Welche Maßnahmen könnten bzw. sollten nach Ansicht der
Bundesregierung erfolgen bzw. durchgeführt werden, um auch strukturschwache
Regionen dabei zu unterstützen, die Potenziale der KKW im Hinblick auf
Arbeitsplätze, Innovation, Kultur und Kreativität zu nutzen und zu
befördern?
Die Entscheidung, ob und inwieweit Maßnahmen zur Stärkung
strukturschwacher Regionen ergriffen werden, obliegt den Ländern und Kommunen.
Allgemein lässt sich sagen, dass Fördermaßnahmen im Bereich der KKW
insbesondere in strukturschwachen Regionen an bereits bestehenden kultur- und
kreativwirtschaftlichen Standortfaktoren anknüpfen sollten. Zentrales Instrument der
deutschen Regionalpolitik ist die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gefördert werden
einzelbetriebliche Investitionen, gewerbenahe Infrastruktur und nichtinvestive
Maßnahmen (beispielsweise Regionalbudget und Clustermanagement). Die GRW
unterstützt damit den Aufbau wettbewerbsfähiger Strukturen, löst zusätzliche
Wachstumsimpulse aus und trägt zum Abbau regionaler Disparitäten in
Deutschland bei. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Aufgabe der
Länder. Im gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmen kann das Land
räumliche oder sachliche Schwerpunkte setzen. Das Land bzw. die Region
entscheiden, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe
Unterstützung gewährt wird. Die GRW unterstützt auch den Bereich der KKW,
allerdings liegt der Schwerpunkt der GRW-Förderung im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus.
10. In welchem Umfang, d. h. mit welchen Fallzahlen wurde die seit August
2009 gültige Neuregelung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf
Arbeitslosengeld I (ALG I) von überwiegend kurzbefristet Beschäftigten
in Anspruch genommen?
Die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit von überwiegend kurz befristet
Beschäftigten (§ 123 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III)
wurde mit Wirkung vom 1. August 2009 eingeführt. Die Rechtsänderungen
sehen vor, dass überwiegend kurz befristet Beschäftigte unter besonderen
Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits dann geltend machen
können, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der
Arbeitslosigkeit (sog. Rahmenfrist) mindestens sechs – an Stelle der sonst erforderlichen
zwölf – Monate versicherungspflichtig zur Bundesagentur für Arbeit
beschäftigt waren. Voraussetzung für diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld unter
erleichterten Bedingungen ist insbesondere, dass
● sich die in der Rahmenfrist liegenden Beschäftigungstage überwiegend aus
versicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, die auf nicht mehr als
sechs Wochen befristet sind (Beschäftigungsbedingung), und
● das Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten die maßgebliche
Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV
(derzeit 2 555 Euro pro Monat bzw. 30 660 Euro pro Jahr) nicht übersteigt
(Entgeltbedingung).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6870Die Regelung ist auf drei Jahre befristet. Sie wird im Rahmen der
Wirkungsforschung nach § 282 SGB III evaluiert. Darüber hinaus hat der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung gebeten, die
Sonderregelung durch ein ständiges Monitoring zu begleiten und ihm jährlich über die
Inanspruchnahme zu berichten.
Bislang liegen ausgewertete Daten für den ersten Erhebungszeitraum vor, der
die Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. März 2010 umfasst. Im Einzelnen
haben im Erhebungszeitraum insgesamt 883 Personen (453 Männer, 430 Frauen)
einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, der nach der Neuregelung des § 123
Absatz 2 SGB III zu behandeln war.
In 221 Fällen (rund 25 Prozent) waren die Voraussetzungen für den
erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld erfüllt (Männer: 117/52,9 Prozent, Frauen:
104/47,1 Prozent). Unter den Anträgen auf Arbeitslosengeld nach der
Sonderregelung des § 123 Absatz 2 SGB III wurden im ersten Erhebungszeitraum 429
von Künstlern und Kulturschaffenden gestellt, in 84 Fällen wurden Leistungen
bewilligt.
11. Wie, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe haben die elf
Teilmärkte der KKW vom Konjunkturpakt II der Bundesregierung
profitiert?
Alle Teilmärkte der KKW konnten an einer Reihe von Maßnahmen des
Konjunkturpakets II partizipieren. Insbesondere die Senkung des
Einkommensteuertarifs in zwei Schritten und die Aufstockung der Kredit- und
Bürgschaftsprogramme (Wirtschaftsfonds Deutschland) sind hier zu nennen.
Von den Investitionen von Kommunen und Ländern im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes (Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 10 Mrd. Euro an
Kommunen und Länder für Zukunftsinvestitionen) haben einzelne Teilmärkte
der KKW, wie z. B. der Architekturmarkt und das kulturwirtschaftliche
Handwerk, unmittelbar profitiert. Eine anteilige Bezifferung bezogen auf die
Teilmärkte ist der Bundesregierung nicht möglich.
12. Wie werden Tarifverträge und soziale Mindeststandards bei der
Förderung bzw. Fördermaßnahmen durch den Bund in den elf Teilmärkten der
KKW berücksichtigt?
Die Frage, ob Arbeitgeber im Bereich der KKW ihren Beschäftigten bestimmte
Arbeitsbedingungen gewähren, ist kein Kriterium für die Inanspruchnahme der
in der Frage angesprochenen Förderungen bzw. Fördermaßnahmen des Bundes.
Unabhängig davon sind gesetzlich vorgegebene soziale Mindeststandards, wie
z. B. die Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz und der
Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, auch von den Antragstellern auf
Förderung zu beachten.
13. In welchem Umfang und in welcher Höhe werden die Finanzierungs- und
Gründungsprogramme der KfW-Förderbank (KfW-Startgeld und des
Mikrokreditfonds) nachgefragt und in welchem Umfang Kredite bewilligt
(bitte nach den elf Teilmärkten der KKW aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf die KKW insgesamt, eine
Aufschlüsselung der Zahlen nach den elf Teilmärkten lässt sich auf Basis der der
KfW Bankengruppe oder dem Mikrokreditfonds vorliegenden Daten nicht
vornehmen. Im Jahr 2010 wurden über die Förderprogramme der KfW Banken-
Drucksache 17/6870 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegruppe hier 934 Darlehen mit einem Volumen von 157,8 Mio. Euro zur
Förderung der Kreativwirtschaft ausgereicht. Auf KfW-StartGeld entfielen davon:
235 Darlehen mit 6,4 Mio. Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2010 7 166
Darlehen mit 220,3 Mio. Euro im Förderprogramm KfW-StartGeld ausgereicht.
Seitens des Mikrokreditfonds wurden bislang 261 Kredite für die
Kreativwirtschaft ausgereicht, mit einem Zusagevolumen von ca. 1,5 Mio. Euro.
14. Wie sind hierbei die Kriterien, die Voraussetzungen, und in welcher Form
führen diese dazu, dass zwischen den elf Teilmärkten ggf. eine
unterschiedliche Verteilung der Nachfrage besteht?
Siehe Antwort zu Frage 15.
15. Sind bestehende staatliche Förder- und Finanzierungsinstrumente, wie
zum Beispiel das KfW-Startgeld im Hinblick auf die speziellen
Bedürfnisse der Arbeit der KKW (beispielsweise kleine Kreditrahmen, längere
Rückzahlungsfristen), passend, und welche Anpassungen bzw.
Änderungen sind diesbezüglich geplant?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 13 dargelegt, sind Angaben zur Verteilung
auf die elf Teilmärkte nicht möglich. Der KfW-Gründerkredit – Startgeld
(früher KfW-Startgeld) richtet sich an Gründer mit einem kleinen bis mittleren
Finanzierungsbedarf. Zentrales Förderelement ist – neben einem günstigen
Zinssatz – die Risikoübernahme durch die KfW Bankengruppe. So wird die
Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung für den Kredit gegenüber der KfW
Bankengruppe freigestellt. Gerade bei Vorhaben aus den Branchen der KKW, bei
denen es häufig für die Hausbank besonders schwer ist, die Erfolgsaussichten
hinreichend genau abzuschätzen, erleichtert der hohe Anteil der
Risikoübernahme der KfW Bankengruppe den Gründern die Kreditaufnahme. Mit einer
Verdopplung des maximal möglichen Kreditbetrags von 50 000 Euro auf
100 000 Euro wurden die Fördermöglichkeiten zum 1. April 2011 noch einmal
erweitert.
Speziell zur nachhaltigen Finanzierung der Filmproduktion in Deutschland hat
die KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Bund darüber hinaus im
Februar dieses Jahres das Programm KfW-Filmfinanzierung konzipiert und neu
eingeführt. Die Produktpalette der KfW Bankengruppe beinhaltet vor allem
Finanzierungsmittel, die am Markt nicht in ausreichendem Maße angeboten
werden. Dazu gehören insbesondere die Anschub-, Entwicklungs-, und GAP-
Finanzierungen. Die KfW Bankengruppe unterstützt Filmprojekte mit Darlehen
in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro zu marktüblichen Konditionen und mit
flexiblen Laufzeiten zwischen sechs und 60 Monaten.
Das Angebot des Mikrokreditfonds richtet sich an Unternehmen mit einem
Finanzierungsbedarf von bis zu 20 000 Euro. In Zusammenarbeit mit über 50
beim Mikrokreditfonds akkreditierten Mikrofinanzinstituten werden die
Kredite von der GLS-Bank vergeben. Die Mikrokredite haben kurze Laufzeiten
von wenigen Monaten (zur Vorfinanzierung von Aufträgen und Erstattungen)
bis zu maximal drei Jahren (zur Finanzierung von Investitionen). Einige
Mikrokreditinstitute haben sich sehr intensiv mit den Bedürfnissen der Kreditnehmer
aus der Kreativwirtschaft befasst und ihr Angebot entsprechend darauf
ausgerichtet. Für die anderen Mikrofinanzinstitute erstellten sie eine umfangreiche
Produktmappe, in der die Besonderheiten der Branche, spezifische
Mikrokreditangebote sowie Muster von Werbemitteln dargestellt sind. Weitere
Einzelheiten zum Mikrokreditfonds finden sich unter
www.mikrokreditfonds.de.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/687016. Was hat die Bundesregierung getan, um die „Europa-2020“-Strategie zu
unterstützen, in deren Rahmen die Förderung der Kreativwirtschaft ein
wichtiger Baustein ist, um Europa zum wettbewerbsfähigsten und
innovativsten Markt weltweit zu machen?
Die Europäische Kommission hat am 3. März 2010 die Mitteilung „EUROPA
2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum“ vorgelegt. Auf Basis dieser Mitteilung hat die Bundesregierung darauf
hingewirkt, dass die Belange der Kultur generell und insbesondere der
Kreativwirtschaft in der vierten der sieben Integrierten Leitlinien zur Agenda 2020
verankert werden. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 17/.18. Juni
2010 seine politische Zustimmung zu den insoweit ergänzten Integrierten
Leitlinien für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten
erteilt. Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Ziele und
Ausrichtung der Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum. Ihre Umsetzung wird Europa dabei
helfen, die Krise zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen, und zwar
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, indem sie die
Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität, das Wachstumspotenzial, den sozialen
Zusammenhalt und die wirtschaftliche Konvergenz fördert.
Die KKW leistet einen bedeutenden Beitrag zum europäischen
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung fördert
daher die Kulturwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu
wurden im Mai 2011 Schlussfolgerungen des Rates angenommen. Die EU-
Kommission wird darin aufgefordert zu prüfen, wie die künftigen Strategie- und
Finanzierungsinstrumente der EU (MFR 2014-20) für die Belange der KKW
eingesetzt werden können.
17. Welchen Beitrag hat Deutschland konkret geleistet, wie beteiligt sich
Deutschland an den Abstimmungsprozessen auf europäischer Ebene zur
Ausrichtung der „Europa-2020“-Strategie?
Siehe Antwort zu Frage 16.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungspotenziale der KKW
in Deutschland bis zum Jahr 2020 bezogen auf den Anteil an der
Gesamtwirtschaft, die Zahl der Unternehmen und die Unternehmensgrößen, den
Umsatz, die Zahl der Erwerbstätigen, der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und der Selbstständigen (bitte nach den elf Teilmärkten der
KKW aufschlüsseln)?
Die KKW ist für die Bundesregierung eine wichtige Wachstumsbranche mit
großem Potenzial, wobei aktuelle und künftige Abschätzungen der
Wachstumseffekte der Branche insgesamt sowie der einzelnen Teilmärkte schwer
vorzunehmen sind. Trotzdem können einige Grundlinien Hinweise auf die
Entwicklung geben. So ist die KKW eine zum Dienstleistungssektor zählende
Wirtschaftsbranche, deren Wachstumskurve entlang der allgemeinen
konjunkturellen Entwicklung verlaufen wird. Zusätzlich wird die weitere Durchdringung
der Teilmärkte durch die Digitalisierung erhebliche strukturelle Veränderungen
bewirken. Nach Einschätzung der Wirtschaftsagentur PricewakerhouseCoopers
führt diese grundlegende Umwälzung zu deutlichen Wachstumsschüben. So
prognostiziert die Agentur für die Unterhaltungs- und Medienindustrie bis zum
Jahr 2015 ein weltweites Wachstum von jährlich 5 Prozent (mit zweistelligen
Raten asiatischer Länder) und ein deutschlandweites Wachstum von jährlich
mehr als 3 Prozent. Die deutsche Wachstumsprognose bewegt sich mit etwas
schwächerer Dynamik entlang der Entwicklung der USA. Die Deutsche Bank
Drucksache 17/6870 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeResearch geht in einer Kurzstudie vom März 2011 davon aus, dass die Branche
bei richtiger politischer Weichenstellung – und ohne neuen Rückfall in eine
schwere Rezession – bis 2020 um jahresdurchschnittlich rund 2,5 Prozent
zulegen könnte. Im Jahr 2020 stünde dann ein Umsatz von etwa 175 Mrd. Euro an.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungspotenziale der
Kreativwirtschaft in Europa bis zum Jahr 2020 bezogen auf den Anteil an der
Gesamtwirtschaft, die Zahl der Unternehmen und die
Unternehmensgrößen, den Umsatz, die Zahl der Erwerbstätigen, der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Selbstständigen (bitte nach den elf
Teilmärkten der KKW aufschlüsseln)?
Siehe Antwort zu Frage 18.
20. Wie hat die Bundesregierung die im fraktionsübergreifenden Antrag zur
KKW (Bundestagsdrucksache 16/6742) formulierte Forderung an die
Bundesregierung umgesetzt, „bestehende Existenzgründerprogramme
und Beratungsangebote sowie die Mittelstandspolitik stärker auf die
speziellen Anforderungen von Klein- und Kleinstunternehmen der Kultur-
und Kreativwirtschaft auszurichten sowie Finanzierungsmöglichkeiten
für diese Unternehmen zu sichern, die ihnen trotz hohem
unternehmerischen Risiko und geringer Sicherheiten offenstehen.“ (bitte nach den elf
Teilmärkten der KKW aufschlüsseln)?
Alle Förderprogramme des BMWi sind für die elf Teilmärkte der Kultur- und
Kreativwirtschaft offen. Dies gilt auch für ERP- und KfW-Förderprogramme.
Im Rahmen der Umsetzung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der
Bundesregierung hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere die
Kleinstunternehmen, Gründerinnen und Gründer der Branche häufig noch zu wenig über
die Programme und die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme wissen. Die
Bundesregierung hat deshalb eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die
bestehenden Informationsdefizite zu beheben. So ist es eine wesentliche Aufgabe
des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, die
Akteure der Branche über bestehende Förderangebote zu informieren. Gleiches
gilt für die eingerichteten Regionalbüros, die deutschlandweit an 82 Orten aktiv
sind. Ergänzt wird das Angebot außerdem durch die Internetseite kultur-krea-
tiv-wirtschaft.de sowie eine Reihe von Spezialpublikationen, etwa die
Publikation zum am 22. Juni 2010 durchgeführten Workshop Finanzierung. Ein
Ergebnis dieses Workshops ist es, dass die KfW Bankengruppe ihr Beratungs- und
Informationsangebot zugunsten der KKW weiter verstärkt hat. Soweit es um
die Finanzierung kleinerer Projekte geht, hat außerdem der Mikrokreditfonds
Deutschland ein Pilotprojekt für den Bereich der KKW durchgeführt.
Ergänzend festzuhalten bleibt allerdings, dass es nach wie vor eine Reihe von
Förderprogrammen gibt, die z. B. in Bezug auf den zugrunde liegenden
Innovationsbegriff oder der geforderten finanziellen Eigenbeteiligung als Voraussetzung
für eine Inanspruchnahme der Förderung, die den speziellen Bedürfnissen der
KKW nur teilweise gerecht werden. Die Bundesregierung hat hierzu einen
intensiven Dialog mit den beteiligten Kreisen begonnen. Erste Empfehlungen zu
der Frage, ob und wie Förderkriterien zugunsten der KKW im Rahmen der
haushalts- und zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten verändert werden
sollten, sind zum Ende des Jahres 2011 zu erwarten. Auch bei Öffnung der in Frage
kommenden Förderprogramme des BMWi für die KKW ist an einer
finanziellen Eigenbeteiligung festzuhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/687021. In welcher Form und in welcher Höhe sind Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten in Deutschland steuerlich absetzbar?
Aufwendungen für die Entwicklung von immateriellen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens dürfen nach § 5 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes
nicht aktiviert werden. Folge dieses Aktivierungsverbots ist, dass die
Aufwendungen sofort und in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar sind.
22. In welcher Höhe (Umsatz), aufgeschlüsselt nach den elf Teilmärkten der
KKW, tritt die Bundesregierung als „Nachfrager“ von Leistungen, Gütern
und Angeboten der KKW auf?
Direkt und mittelbar fragt die Bundesregierung Leistungen, Güter und
Angebote aus allen elf Teilmärkten nach. Eine konkrete Bezifferung des Umsatzes
ist nicht möglich. Bezogen auf den Gesamtumsatz der KKW dürfte das
insoweit bestehende Nachfragevolumen jedoch von eher untergeordneter
Bedeutung sein.
23. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Nachfrage nach kulturellen
Gütern und Dienstleistungen in Deutschland zu stärken?
Ein wichtiges Ziel der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ist es die
Leistungsfähigkeit und Potentiale der Branche nicht nur quantitativ, sondern auch
qualitativ abzubilden und dadurch die Nachfrage von Produkten und
Leistungen der KKW zusätzlich zu stimulieren. Dies geschieht einerseits durch die
Präsentation guter Beispiele in Workshops oder Netzwerkveranstaltungen,
andererseits z. B. auch über die Durchführung von Wettbewerben, wie etwa dem
Wettbewerb „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“, dem
„Gründerwettbewerb – IKT innovativ“ oder dem Wirtschaftsfilmpreis. Außerdem bildet die
KKW einen wichtigen Schwerpunkt der Außenwirtschaftsoffensive. Ziel ist es
den Export kultureller und kreativer Produkte und Dienstleistungen weiter zu
steigern und die Potenziale der deutschen KKW im Ausland noch besser
bekannt zu machen.
Seit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1950
wendet der Bund einen prozentualen Anteil der für seine Baumaßnahmen
erforderlichen Finanzmittel für die künstlerische Ausgestaltung dieser Bauten auf (je
nach Größenordnung der Gesamtbausumme zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der
Baukosten). Grundlage sind die Richtlinien für die Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes (RBBau) und ergänzend hierzu seit 2005 der „Leitfaden
Kunst am Bau“, den das BMVBS zur näheren Ausgestaltung der Regelungen
sowie als praktische Handreiche entwickelt hat. In den zurückliegenden sechs
Jahrzehnten ist im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Bundes eine
Vielzahl an Kunstwerken entstanden. Auf zahlreiche Standorte in Deutschland und
in der gesamten Welt verteilt, bildet die Kunst am Bau einen einzigartigen
Sammlungsbestand im baulichen Kontext, der auch international als besondere
Kulturleistung und Visitenkarte Deutschlands wahrgenommen wird. Auch in
der laufenden Legislaturperiode kommt der Bund seiner baukulturellen
Selbstverpflichtung nach, indem er etwa 12 Mio. Euro für die Beauftragung von
Kunst im Rahmen von Bundesbaumaßnahmen vorgesehen hat. Neben der
praktischen Umsetzung von Kunst am Bau trägt das BMVBS zudem mit
Veranstaltungen und Publikationen dazu bei, Kunst am Bau als baukulturelle Aufgabe im
öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Die Nachfrage nach Leistungen des Architekturmarktes wird durch die
Bauverwaltung des Bundes seit Jahren dadurch gestärkt und gefördert, dass notwen-
Drucksache 17/6870 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedige Planungsleistungen nicht als Eigenleistung sondern durch private
Planungsbüros erbracht werden. Die Bauverwaltung konzentriert sich somit
weitestgehend auf die Erbringung von originären Bauherrenaufgaben.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der KKW im Hinblick
auf die Binnenwirtschaft vor dem Hintergrund der von verschiedener
Seite geforderten Stärkung der Binnen- gegenüber der Exportwirtschaft?
Die wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zielt darauf, den
Aufschwung zu verstetigen und die Wachstumskräfte in der Binnenwirtschaft auch
langfristig zu stärken. So ist die Relation der öffentlichen Investitionen zum
nominalen Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen Jahren merklich gestiegen.
Auch der Konsum war bereits 2010 eine wichtige binnenwirtschaftliche
Wachstumskomponente, 2011 wird seine Rolle noch einmal zunehmen.
Grundlage ist die anhaltend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. Insgesamt wird
die Binnennachfrage in diesem Jahr mehr als 80 Prozent des Wachstums tragen.
Exporterfolge und Stärkung der Binnenwirtschaft gehen also miteinander
einher, ein Gegeneinander-Aufwiegen der beiden Bereiche erscheint
demgegenüber wenig zielführend. Zum einen sind beide Bereiche, wie auch das gesamte
Wirtschaftsleben, so stark miteinander verflochten, dass die bewusste
Beeinträchtigung (Schwächung) eines Sektors immer auch negative Rückwirkungen
auf den anderen hätte. Zum anderen stellt sich die Frage nach dem
Ansatzpunkt: Die Entwicklung von Außenhandel (wie Binnenwirtschaft) wird in
Deutschland, entsprechend den Prinzipien der Marktwirtschaft, durch Angebot
und Nachfrage aus den Märkten bestimmt und nicht durch staatliche Eingriffe
oder Vorgaben.
25. Besitzt die Bundesregierung einen umfassenden Überblick über die
verschiedenen, teilweise sehr kleinteiligen Förderprogramme im Bereich der
KKW (wenn ja, bitte aufgeteilt nach den elf Teilmärkten der KKW
darstellen)?
Bezogen auf die Ebene des Bundes sind insoweit nur die Filmförderung und die
Initiative Musik zu nennen. Ein vollständiger und aktueller Überblick zu den
länderseitigen Förderinstrumenten liegt nicht vor. Insoweit wird auf den
Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Kulturwirtschaft“ der
Wirtschaftsministerkonferenz verwiesen, die im Dezember 2009 einen ausführlichen Bericht zu
den länderspezifischen Förderinstrumenten erstellt und diese auch einer
grundsätzlichen Bewertung unterzogen hat.
26. Welche Definition von Innovation verwendet die Bundesregierung in
ihren Förderprogrammen, und wie entspricht diese den besonderen
Eigenschaften und Arbeitsweisen der KKW?
Die bestehende Innovationsförderung beschränkt sich zunächst auf die
Förderung technologischer Innovationen. Den Rahmen dazu bildet die Hightech-
Strategie der Bundesregierung. Im Focus liegen Entwicklungen, die helfen,
gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel oder die alternde
Gesellschaft zu meistern. Soweit Unternehmen der KKW innovative Produkte und
Dienstleistungen ohne Technologiebezug erstellen, ist daher eine Förderung
zurzeit nicht möglich. Diese Problematik ist nur dann zu lösen, wenn man den
Innovationsbegriff entsprechend verändert und weiter fasst. Vor dem
Hintergrund eigener Programme gibt es hierzu bei den Ländern bereits seit Längerem
eine intensive Diskussion. Eine Lösung zeichnet sich derzeit noch nicht ab,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6870weil sich die positive Umschreibung eines neuen Innovationsbegriffs schwierig
gestaltet. Im Rahmen der Initiative der Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in
diesem Jahr ein Workshop mit dem Thema „Innovation und Kultur- und
Kreativwirtschaft“ durchgeführt. Außerdem soll demnächst ein
Forschungsgutachten vergeben werden, welches u. a. die Innovationskraft der Branche
beleuchten und untersuchen soll, welche Formen der technisch und
nichttechnischen Innovation in Bezug auf die KKW zu unterscheiden sind und welche
Handlungsempfehlungen für die Branche daraus abzuleiten sind.
27. Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der Unterfinanzierung im
Bereich der KKW (bitte nach den elf Teilmärkten der KKW
aufschlüsseln)?
Dazu liegen keine Zahlen vor, so dass nur eine grobe qualitative Einschätzung
vorgenommen werden kann. Erfahrungsgemäß greifen Gründer in der
Kreativwirtschaft weniger häufig auf den Bankkredit zurück als Gründer aus anderen
Wirtschaftszweigen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies nicht nur
auf Angebotsrestriktionen zurückzuführen ist, sondern etwa auch auf einen
geringeren Finanzierungsbedarf, der sich auch anderweitig decken lässt. Im
Bereich der Filmproduktion wurde das bereits genannte
Filmfinanzierungsprogramm der KfW angestoßen, um bestehende Finanzierungslücken zu schließen
(siehe dazu Antwort zu Frage 15). Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage 20.
28. Welche beschäftigungspolitischen Zielsetzungen verfolgt die
Bundesregierung im Bereich der Kulturwirtschaft?
Hauptziel der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ist die Erschließung
positiver Zukunftsperspektiven der KKW durch Stärkung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit und bessere Ausschöpfung und Entwicklung ihres Arbeitsplatzpotentials.
Konkret bedeutet dies vor allem, im Bereich der Unternehmensgründungen
möglichst viele wirtschaftlich tragfähige und stabile Gründungen zu erreichen
und im Bereich der abhängigen Beschäftigten einen möglichst hohen Stand an
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu realisieren.
29. Welche neuen Berufsbilder und Arbeitsmärkte entwickeln sich in der
Kulturwirtschaft?
Die Kulturwirtschaft qualifiziert ihren Fachkräftenachwuchs traditionell nicht
nach bundesstaatlich geregelten Ausbildungsordnungen. Erst seit gut 10 Jahren
ist ein Trend erkennbar, dass Sender, Bühnen und Theater verstärkt auch in
staatlich anerkannten Berufen ausbilden. Das BMWi hat einschlägige
Ausbildungsberufe wie Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Mediengestalter Bild und
Ton, Bühnenmaler und Bühnenplastiker sowie Maskenbildner geschaffen. Zur
Fachkraft für Veranstaltungstechnik werden jährlich etwa 1 200
Ausbildungsverträge abgeschlossen, zum Mediengestalter Bild und Ton ca. 700, zum
Bühnenmaler und Bühnenplastiker sowie zum Maskenbildner jeweils rund 50.
Drucksache 17/6870 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Welche Qualifikationsanforderungen (z. B. Schlüsselqualifikationen)
werden an die Beschäftigten in der Kulturwirtschaft unter den heutigen
gewandelten Arbeits- und Marktbedingungen nach Einschätzung der
Bundesregierung gestellt?
Die Qualifikationsanforderungen sind in der Kultur-, Medien- und
Kreativwirtschaft so vielfältig wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen auch:
Schlüsselkompetenzen wie Engagement, Motivation, Flexibilität, Kreativität, Ausdauer,
Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Mobilität, Kommunikations- und
Kooperationsfähigkeit sind in dieser Branche genauso wichtig wie in allen anderen.
Bedingt durch die Vielfalt der Akteure kann man den Qualifikationsbedarf der
Kulturwirtschaft kaum generalisieren. In vielen Fällen sind jedoch
betriebswirtschaftliche und andere unternehmerische Kenntnisse von großem Nutzen.
31. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Künstlerförderung?
Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 30 lassen sich keine generellen
Anforderungen an die Künstlerförderung ableiten. Kulturwirtschaftliche
Gesichtspunkte sind individuell entsprechend der Förderziele, Branchen- und
Marktbesonderheiten zu berücksichtigen.
Das Beispiel der Förderung populärer Musik kann diesen Punkt verdeutlichen.
Bei der Künstlerförderung der Initiative Musik gGmbH (IMG) besteht ein
wesentliches Förderziel darin, dass sich die Künstlerinnen und Künstler möglichst
dauerhaft am Markt etablieren. Dies bedeutet, dass ein Antrag nur mit einem
Partner aus der Musikwirtschaft zusammen gestellt werden kann (Plattenlabel,
Konzertveranstalter, Künstlermanagement etc.). Bei der Entscheidung über die
Anträge spielt die Frage, ob ein Künstler ein professionelles
kulturwirtschaftliches Umfeld hat, eine zentrale Rolle.
Ein Teil der in der Infrastrukturförderung unterstützten Projekte der Initiative
zielt darauf, Künstlern Zugang zu entsprechendem Know-how zu geben.
Während die IMG vor allem auf die professionelle Ebene zielt, wendet sich das über
den Deutschen Musikrat geförderte „PopCamp“ (Meisterkurs für populäre
Musik) an Künstler, die erst an der Schwelle zur Professionalität stehen. Die
ausgewählten Bands erhalten in drei Arbeitsphasen ein umfassendes Coaching,
das nicht nur musikalische, sondern explizit auch musikwirtschaftliche Aspekte
(Vertragsgestaltung, urheberrechtliche Fragestellungen etc.) umfasst.
Die Regionalbüros des im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
der Bundesregierung aufgebauten Kompetenzzentrums Kultur- und
Kreativwirtschaft des Bundes berücksichtigen bei der Beratung von Künstlerinnen und
Künstlern auch deren Qualifikationsprofil und geben gegebenenfalls Hinweise
und Hilfestellung bei der weiteren Professionalisierung.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von
betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Inhalten in der Ausbildung von kreativen
Berufen, und was unternimmt sie, um das wirtschaftliche Know-how in der
Ausbildung zu unterstützen?
Gerade in Branchen, in denen die berufliche Selbständigkeit eine große Rolle
spielt, sind betriebswirtschaftliche Ausbildungsinhalte von besonderer
Relevanz. In allen vom Bund verantworteten Ausbildungsordnungen dieses
Bereichs sind daher Ausbildungsinhalte wie Aufbau und Organisation, das Planen
von Aufträgen, das Kalkulieren von Material, Aufwand, Zeit und Kosten bis
hin zum Wesentlichen des Arbeits- und Tarifrechts Pflichtbestandteil der
Berufsqualifizierung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/687033. Welche Anforderungen ergeben sich an die Aus- und Fortbildung in
kulturbezogenen Studiengängen an Hochschulen und Fachhochschulen?
Studiengänge werden von den Hochschulen eigenverantwortlich im Sinne der
grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte konzipiert. Die Qualität der
Studiengänge wird im Rahmen der Akkreditierung überprüft und in diesem
Zusammenhang u. a. auch die Berufsbefähigung in einem Bachelor-
Studiengang.
34. Wie entwickeln sich die Einkommen in der Kulturwirtschaft
(Lohnstruktur, Niedriglohnbereiche) (bitte aufgeteilt nach den elf Teilmärkten der
KKW darstellen)?
Aus den Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes lassen sich in der
gewünschten Gliederungstiefe keine Angaben zur Entwicklung oder Verteilung
der Einkommen gewinnen. Die statistische Abgrenzung der Teilmärkte der
KKW sieht jeweils die Zusammenfassung einiger weniger Unterklassen
(Fünfsteller) aus der Wirtschaftszweigklassifikation vor. Aufgrund der geringen
Fallzahlen wäre keine bzw. lediglich eine stark eingeschränkte Auswertung
möglich. Aussagen über die selbständig Tätigen sind nicht möglich.
Soweit die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Teilmärkten der
KKW betroffen sind, kann die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit
herangezogen werden. Die Basis für die Entgeltstatistik, als Teil der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, bilden die Angaben aus dem
Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in dem die Arbeitgeber ihre beschäftigten
Arbeitnehmer melden. Bei der Interpretation und Bewertung der Daten sind
grundsätzliche methodische Hinweise zu beachten, die ausführlich im
Sonderbericht der Bundesagentur für Arbeit zur Einführung der Entgeltstatistik
dargestellt sind.
Die Abgrenzung der KKW auf Basis der Wirtschaftszweigklassifikation
WZ2008 wurde nach dem Vorschlag des Arbeitskreises Kulturstatistik e. V.
vorgenommen. Vergleichbare Daten auf Basis der
Wirtschaftszweigklassifikation WZ2008 liegen von 2008 bis 2010 vor.
In der Entgeltstatistik umfasst das sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung
bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Die
Darstellungen zur Beantwortung der Frage betrachten sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) am 31. Dezember eines Jahres. Auf
diese Weise können Vergleiche zum Beispiel zwischen Stichtagen,
Wirtschaftszweigen, Berufen oder Regionen durchgeführt werden, die in ihrer
Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder
Auszubildenden beeinträchtigt sind.
Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten
vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden.
Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte
Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung.
Nach der Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) wird ein Entgelt in Höhe von zwei Dritteln des Medians
als Niedriglohnschwelle festgelegt. Die Niedriglohnschwelle ist eine
statistische Kennziffer der Einkommensverteilung, die keine Aussagen über die
Lebenssituation oder gar Bedürftigkeit zulässt, da weder sonstige Einkommen
noch der Haushaltskontext berücksichtigt sind.
Drucksache 17/6870 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer folgenden Tabelle sind die Medianentgelte der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in der Kulturwirtschaft von 2008
bis 2010 zu entnehmen. Zum Vergleich wird auch das Medianentgelt aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in
diesem Zeitraum dargestellt.
In der KKW belief sich der Median für sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) im Dezember 2010 auf 3 205 Euro, im
Vergleich zu 2 702 Euro in der Gesamtwirtschaft. Von 2008 bis 2010 hat sich das
Medianentgelt in der KKW von 3 100 Euro auf 3 205 Euro und in der
Gesamtwirtschaft von 2 652 Euro auf 2 702 Euro erhöht.
Auch ergänzende Angaben zum unteren Teil der Einkommensverteilung sind
der Tabelle zu entnehmen. Ende 2010 hatten 15,9 Prozent der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der KKW ein Einkommen von
weniger als zwei Dritteln des Medians; 2008 lag der Anteil bei 16,5 Prozent. In der
Gesamtwirtschaft ist der Anteil mit 22,8 Prozent höher.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6870Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende)
mit Angabe zu Entgelten1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Erstellungsdatum: 21. Juli 2011, Statistik Datenzentrum
1 Deutschland, Stichtag: 31. Dezember 2008, 31. Dezember 2009, 31. Dezember 2010 (vorläufiger Stand)
Anzahl der
Beschäftigten
Anzahl der
Beschäftigten mit
Angabe des
Brut
toarbeitsentgelts
Median Niedriglohnschwellen
(Deutschland)
Personen im
Niedriglohnbereich
(Deutschland)
Anteil im
Niedriglohnbereich
(Deutschland)
1 2 3 4 5 6
31.12.2008 20.746.580 20.335.150 2.652 € 1.768 € 4.529.758 22,3
31.12.2009 20.448.332 20.026.993 2.676 € 1.784 € 4.463.979 22,3
31.12.2010 20.849.886 20.498.959 2.702 € 1.802 € 4.663.741 22,8
31.12.2008 899.557 876.786 3.100 € 1.768 € 144.243 16,5
31.12.2009 885.946 864.092 3.158 € 1.784 € 138.526 16,0
31.12.2010 897.963 880.095 3.205 € 1.802 € 139.878 15,9
dar.
31.12.2008 51.698 50.465 2.829 € 1.768 € 7.921 15,7
31.12.2009 51.336 50.039 2.896 € 1.784 € 7.667 15,3
31.12.2010 51.199 49.805 2.956 € 1.802 € 7.441 14,9
31.12.2008 33.298 32.586 2.828 € 1.768 € 6.532 20,0
31.12.2009 32.401 31.688 2.889 € 1.784 € 6.389 20,2
31.12.2010 32.400 31.851 2.915 € 1.802 € 6.591 20,7
31.12.2008 22.433 21.883 2.121 € 1.768 € 8.555 39,1
31.12.2009 22.509 21.914 2.151 € 1.784 € 8.613 39,3
31.12.2010 22.783 22.295 2.152 € 1.802 € 8.871 39,8
31.12.2008 29.423 26.859 2.559 € 1.768 € 8.102 30,2
31.12.2009 28.057 25.682 2.597 € 1.784 € 7.596 29,6
31.12.2010 27.563 25.761 2.655 € 1.802 € 7.483 29,0
31.12.2008 41.561 39.842 4.025 € 1.768 € 3.781 9,5
31.12.2009 42.376 40.469 4.171 € 1.784 € 3.382 8,4
31.12.2010 42.784 41.103 4.206 € 1.802 € 3.528 8,6
31.12.2008 46.452 45.015 2.830 € 1.768 € 6.809 15,1
31.12.2009 46.554 45.003 2.910 € 1.784 € 6.676 14,8
31.12.2010 46.314 44.749 2.969 € 1.802 € 6.585 14,7
31.12.2008 88.429 86.189 2.458 € 1.768 € 22.209 25,8
31.12.2009 84.810 82.444 2.505 € 1.784 € 20.909 25,4
31.12.2010 85.894 84.026 2.530 € 1.802 € 21.192 25,2
31.12.2008 49.147 47.946 2.538 € 1.768 € 10.413 21,7
31.12.2009 49.869 48.653 2.582 € 1.784 € 10.176 20,9
31.12.2010 50.968 50.117 2.617 € 1.802 € 10.459 20,9
31.12.2008 84.321 82.770 3.551 € 1.768 € 9.620 11,6
31.12.2009 81.454 79.812 3.588 € 1.784 € 9.170 11,5
31.12.2010 78.860 77.718 3.594 € 1.802 € 9.233 11,9
31.12.2008 86.549 84.423 2.495 € 1.768 € 20.899 24,8
31.12.2009 82.566 80.348 2.542 € 1.784 € 19.545 24,3
31.12.2010 83.320 81.569 2.567 € 1.802 € 19.872 24,4
31.12.2008 299.326 292.859 4.125 € 1.768 € 23.276 7,9
31.12.2009 301.193 296.087 4.131 € 1.784 € 22.848 7,7
31.12.2010 316.081 312.081 4.168 € 1.802 € 23.817 7,6
31.12.2008 66.920 65.949 2.370 € 1.768 € 16.128 24,5
31.12.2009 62.821 61.953 2.372 € 1.784 € 15.555 25,1
31.12.2010 59.797 59.020 2.391 € 1.802 € 14.805 25,1
Stichtag
Filmwirtschaft
Rundfunkwirtschaft
Musikwirtschaft
Buchmarkt
Kunstmarkt
WZ08
Werbemarkt
Sof tware-/Games-Industrie
Sonstiges Kultur- und
Kreativwirtschaft
Markt für darstellende Küns te
Designwirtschaft
Architekturmarkt
Pressemarkt
Insgesamt
Kultur- und Kreativwirtschaft
insgesamt
Drucksache 17/6870 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Welche wirtschafts- und bildungspolitischen Schlussfolgerungen sind
daraus zu ziehen?
Unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 34 kann zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Aussage zu wirtschafts- und bildungspolitischen
Schlussfolgerungen getroffen werden.
36. Welche beschäftigungspolitischen Förderprogramme von Bund und
Ländern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung auf Zielgruppen
der Kulturwirtschaft ausgerichtet werden?
Die beschäftigungspolitischen Förderprogramme stehen grundsätzlich auch
den Zielgruppen der Kulturwirtschaft offen. Eine Ausrichtung auf
kulturwirtschaftliche Zielgruppen erscheint nicht zwingend und ist daher auch nicht
geplant. Daneben steht den Zielgruppen der Kulturwirtschaft auch das
Regelinstrumentarium des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung,
sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
37. Welche Studien/Reports/etc. über Kultur-/Kreativwirtschaft in Europa
sind der Bundesregierung bekannt (Statistisches Amt der Europäischen
Union – Eurostat, Europäische Kommission, Gutachten im Auftrag der
Europäischen Kommission)?
Wie beurteilt sie diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die folgenden, von der Europäischen Kommission herausgegebenen bzw. in
Auftrag gegebenen Veröffentlichungen sind von besonderer Bedeutung für die
kulturwirtschaftliche Debatte auf europäischer Ebene:
● Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien,
Europäische Kommission 2010.
● European Competitiveness Report 2010, Europäische Kommission 2010.
● The Entrepreneurial Dimension of the Cultural and Creative Industries,
Utrecht School of the Arts 2010.
● The impact of culture on creativity, KEA European Affairs 2009.
● Study on the economy of Culture in Europe, KEA European Affairs 2006.
Die genannten Veröffentlichungen haben der Politik der Bundesregierung für
die Kulturwirtschaft wichtige Impulse gegeben und bestätigen im Wesentlichen
die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Initiative – etwa durch das von ihr
beauftragte Gutachten Kultur- und Kreativwirtschaft – erlangt hat. Dies betrifft
u. a. die Aspekte Heterogenität und Kleinteiligkeit der Branche,
Finanzierungsbedürfnisse, Innovationskraft und Wachstumspotenziale, denen im Rahmen der
Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung besondere
Bedeutung beigemessen wird. Dies geschieht z. B. in einer Vielzahl von
Veranstaltungen unterschiedlichen Formats zu aktuellen Themen der Kulturwirtschaft,
durch das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft und seine acht
Regionalbüros (Analyse, Beratung und Vernetzung) oder den Wettbewerb
Kreativpiloten (innovative Geschäftsideen, Coaching). Das Grünbuch Kultur-
und Kreativwirtschaft der Europäischen Kommission hat der
kulturwirtschaftlichen Diskussion in Europa wichtige Impulse gegeben und wurde von der
Bundesregierung in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der
Kultusministerkonferenz und dem Deutschen Städtetag ausführlich kommentiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/687038. Welche Rolle spielen kreative Cluster für die Entfaltung der
Kulturwirtschaft?
Welche signifikanten Cluster kreativer Branchen sind der
Bundesregierung bekannt?
Auch im Bereich der KKW ist Clusterbildung ein zunehmend wichtiges
Thema, um den Austausch der kleinteilig strukturierten Branchen des
Kreativbereichs zu intensivieren sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von
Standorten oder Regionen zu stärken. Bei den meisten „Clustern“ handelt es
sich de facto um branchenbezogene Netzwerke. Von der Politik stärker forciert
werden zunehmend branchenübergreifende Clusterstrukturen für den
Kreativbereich, wie sie in Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen in
unterschiedlichen Ausprägungen bereits existieren. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird
auch hier auf den Bericht der Ad-hock-Arbeitsgruppe „Kulturwirtschaft“ der
Wirtschaftsministerkonferenz vom Dezember 2009 verwiesen.
39. Hat die Bundesregierung eine Übersicht über Kooperationen zwischen
universitären Einrichtungen, staatlichen Akteuren und Akteuren der
KKW (bitte aufgeteilt nach den elf Teilmärkten der KKW darstellen) im
gesamten Bundesgebiet, wie sie am Beispiel von „NAVI BC“
(„Nachhaltige Vitalisierung des kreativen Quartiers um den Campus Berlin
Charlottenburg“ zwischen Technischer Universität und Universität der Künste)
in Berlin bestehen?
Wenn ja, bitte vorlegen.
Die Bundesregierung verfügt insoweit nicht über eine vollständige Übersicht.
Bekannt sind ihr zum Beispiel der design reaktor berlin, der UniKasselTransfer
Inkubator (Branchen: Kunstmarkt, Darstellende Kunst, Designwirtschaft), das
Career & Transfer Service Center der Universität der Künste Berlin (Branchen:
Kunstmarkt, darstellende Künste, Musikwirtschaft), das Transferzentrum Burg
Giebichenstein (Branchen: Kunstmarkt, Designwirtschaft), Kultur.
Unternehmen.Dortmund, das Career Service der Bauhaus-Universität Weimar und das
Media Exist Projekt der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“.
Außerdem bieten die regionalen Ansprechpartner des Kompetenzzentrums
Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes ihre Beratungsleistungen und
Netzwerkveranstaltungen regelmäßig auch im Umfeld universitärer Einrichtungen
an. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle im Bereich der KKW ausbildenden
Hochschulen an engen Kooperationen mit staatlichen Akteuren und Akteuren
der KKW interessiert sind.
40. Inwieweit begleitet und unterstützt die Bundesregierung diese
Kooperationen, und wie bewertet sie diese?
Kultur.Unternehmen.Dortmund und das Media Exist Projekt der Hochschule
für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ wurden mit Mitteln des Exist-
Programmes des BMWi gefördert. Die Bundesregierung begrüßt Kooperationen
zwischen universitären Einrichtungen, staatlichen Akteuren und Akteuren der
KKW und bewertet diese insgesamt sehr positiv.
Drucksache 17/6870 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. Welche rechtlichen Regelungen haben Auswirkungen auf die
Kulturwirtschaft (z. B. Steuer-, Wettbewerbs-, Urheberrecht)?
Wie äußern sich diese Auswirkungen, und welchen Regelungsbedarf
sieht die Bundesregierung?
Die in Frage 41 genannten Regelungen gelten für die Kulturwirtschaft in
gleicher Weise wie für die übrigen Branchen der deutschen Wirtschaft. Dies gilt
ebenso für eine Vielzahl sonstiger rechtlichen Regelungen. Deren
Auswirkungen sind insgesamt vielgestaltig. Die Bundesregierung prüft Regelungen
regelmäßig u. a. auf ihre Auswirkungen auf Kultur und Medien. Dies umfasst somit
auch mögliche Auswirkungen auf die Kulturwirtschaft. Innerhalb der
Bundesregierung ist der Beauftragte der Bundesregierung für kultur- und
medienpolitische Belange zuständig, bringt sich entsprechend in die Vorüberlegungen der
Bundesregierung ein und wirkt bei Bedarf darauf hin, dass sie
Gesetzesänderungen anstößt. Was aktuellen Regelungsbedarf betrifft, so steht derzeit
beispielsweise das Urheberrecht im Raum. Das BMJ wird entsprechende
Neuregelungen mit dem Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft präsentieren. Die
Bundesregierung hat hierzu bestehende Fragestellungen bereits in mündlichen Anhörungen,
Branchenhearings sowie in themenübergreifenden Workshops aufgegriffen und
wird sie weiter aufarbeiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]