[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6710
17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6598 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand zweites Quartal 2011)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer
mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin der
Europäischen Union, die sogenannte Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese
Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung
der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten. Auch für ihre
Entsendung ins Ausland ist keine Zustimmung des Deutschen Bundestages
erforderlich.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juli 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6710 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/
11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom
3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/
3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729) und vom 16. Mai
2011(Bundestagsdrucksache 17/5830).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/
12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27.
November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom
3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache
17/4939) und vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034) verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen bi- und multilateralen Missionen sind derzeit deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte aufgliedern nach Bundesländern, Zugehörigkeit
zu Bundespolizei/Bundeskriminalamt – BKA) sowie Zollbeamtinnen und
-beamte beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a.) sowie Zollbeamtinnen und -beamte sind dabei
derzeit eingesetzt?
Stärken (Stand: 18.07.2011)
UNMIK EUPM EUMM
GEO
UNMIL UNMIS UNAMID EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/UA
GPPT
AFG
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 0 23 27 2 6 4 0 0 3 251 28* 12
BKA 0 21 20 0 0 0 0 0 0 224 22* 22
Zoll 0 20 20 0 0 0 0 0 5 220 20* 21
Länderpolizeien 1 26 23 3 1 1 2 0 0 111 13* 68
Gesamt 1 10 13 5 7 5 2 0 8 166 45* 83 345
*Darin enthalten sind 22 zivile deutsche Expertinnen und Experten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6710b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union
(EU) eingesetzten Polizeivollzugbeamte (PVB) des Bundes und der Länder
sowie Zollbeamtinnen und -beamten nehmen die der internationalen Polizei und
dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie
der Zollbeamtinnen und -beamten liegt in der Verantwortung des Mandatgebers
(VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
GPPT Afghanistan
Mission Derzeitige Einsatzorte
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo
UNMIL, Liberia Monrovia
UNMIS, Sudan Khartoum, Juba, Ed Damazin, Torit
UNAMID, Sudan El Fasher
EUMM, Georgien Tiflis, Zugdidi, Gori, Mtskheta
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad, Taloquan
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabaesca, Chisinau, Otach, Kotovsk
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete West Bank
EU BAM Rafah, Paläst. Autonomiegebiete Ashkelon
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina Gesamt Bosnien-Herzegowina
Dt. bilaterales Polizeiberaterteam (GPPT),
Afghanistan
Kabul, Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad
Ort Verwendung Anzahl
Kabul
Administration 25
Akademie 32
Flughafen 26
Mazar-e Sharif
Administration 21
Trainer 43
Kunduz
Administration 26
Trainer 28
Feyzabad
Administration 26
Trainer 19
Drucksache 17/6710 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im zweiten Quartal
2011 neu hinzugekommen (bitte rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie
den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen
gegeben?
Deutschland hat sich an keiner weiteren Mission beteiligt. Mandatsänderungen
in bestehenden Missionen hat es nicht gegeben.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 1 298
UNMIL, Liberia 1 292
UNMIS, Sudan 1 656
UNAMID, Sudan 2 751
EUPOL AFG, Afghanistan 1 174
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 1 299
EULEX, Kosovo 1 093
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 1 219
EU BAM Rafah 1 211
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 1 284
EUMM, Georgien 1 272
Mission Derzeitiges
Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30.09.2011
UNMIS, Sudan 31.08.2011
UNAMID, Sudan 31.07.2011
EUPOL AFG, Afghanistan 31.05.2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 01.12.2011
EULEX, Kosovo 14.06.2012
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 31.12.2011
EU BAM Rafah 31.12.2011
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 31.12.2011
EUMM, Georgien 14.09.2011
Dt. bilaterales Polizeiberaterteam, Afghanistan offen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6710f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben und Zahlen
zu den einzelnen Missionen geben?
Das Mandat der Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) ist mit der
Unabhängigkeit des Südsudans am 9. Juli 2011 ausgelaufen, nachdem die
sudanesische Regierung in Khartum einer weiteren Verlängerung des Mandats nicht
zugestimmt hatte. Mit Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am
9. Juli 2011 die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS)
eingerichtet, an der sich Deutschland gemäß Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2011 mit
insgesamt bis zu zehn PVB beteiligen wird.
2. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind Kurzzeit- bzw.
Langzeitexperten?
Aktuell sind 107 Kurzzeit- und 59 Langzeitexperten beim GPPT eingesetzt.
a) Wie viele Kurzzeitexperten waren insgesamt im Jahr 2011 in
Afghanistan eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche
Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren insgesamt 207 Kurzzeitexperten im GPPT eingesetzt, wobei
die durchschnittliche Verwendungsdauer vier Monate betrug.
b) Wie viele Langzeitexperten waren bislang im Jahr 2011 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren insgesamt 91 Langzeitexperten im GPPT eingesetzt, wobei
die durchschnittliche Verwendungsdauer zwölf Monate betrug.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamten im zweiten Quartal 2011 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sicherheitsrelevante
Vorfälle vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EU BAM (Moldau)
Die Sicherheitslage in der Republik Moldau (MDA) ist trotz des ungelösten
Konflikts um den abtrünnigen Landesteil Transnistrien (TRA) ruhig. Die
Republik Moldau bekennt sich zur Lösung des Transnistrienkonflikts auf friedlichem
Wege über Verhandlungen und hat einer Lösung des Konflikts auf militärischem
Wege eine klare Absage erteilt. Dies hat auch die am 14. Januar 2011 gebildete
neue Regierung, die wieder unter Premierminister Vlad Filat den auf
europäische Annäherung zielenden Kurs der bisherigen Regierung fortsetzt,
bekräftigt.
Drucksache 17/6710 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEU BAM Moldau trägt mit zahlreichen Aktivitäten zur Vertrauensbildung
zwischen MDA und Transnistrien bei. Durch Harmonisierung von Steuer- und
Zollvorschriften werden Handelshindernisse zwischen beiden Seiten abgebaut.
Daneben ist die Mission weiterhin im Bereich Grenzdemarkation aktiv. Weitere
Fortschritte werden derzeit dadurch behindert, dass die TRA De-facto-Regierung
UKR Experten die Einreise zur Grenzsteinsetzung auf TRA Gebiet verweigert.
Ein Streit über den exakten Verlauf der Grenze bei Palanca (MDA), der durch
die Entfernung von Grenzmarkierungen durch die UKR im November 2010
ausgelöst worden war, konnte inzwischen durch Anerkennung des Grenzverlaufs
am 30. Juni 2011 durch beide Seiten beigelegt werden.
Als besonderer Erfolg sind gemeinsame Grenzkontroll-Operationen zu werten,
an denen sich neben EU-Agenturen auch Anliegerstaaten beteiligen. Die 2011
durchgeführten Operationen haben bislang 110 Ermittlungsverfahren ergeben.
Dabei ist Schmuggelgut im Wert von 1,4 Mio. Euro sichergestellt worden.
EU BAM darüber hinaus im Bereich der Korruptionsbekämpfung engagiert. Die
Vorbereitungen zur Verlängerung der Mission um weitere zwei Jahre sind
angelaufen. Die UKR-Seite hat bereits Unterstützung für eine Verlängerung des
Mandats signalisiert.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der Ausbildung
der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die Sicherheitsverantwortung
im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan
(EUPOL) und das GPPT wichtige Beiträge. Die Sicherheitslage in Afghanistan
bleibt weiterhin angespannt. Die seit Jahren erkannte Zweiteilung in einen im
Landesvergleich ruhigeren Norden und Westen und einen deutlich unruhigeren
Süden/Südwesten und Osten des Landes (ca. 90 Prozent der Zwischenfälle), gilt
weiterhin. Die Zahl der registrierten sicherheitsrelevanten Zwischenfälle (SRZ)
entwickelte sich in den Regionen unterschiedlich und nahm im ersten Halbjahr
des Jahres 2011 im Verhältnis zum Vorjahr insgesamt landesweit (Durchschnitt)
um ca. 17 Prozent zu. Diese Steigerungsrate ist jedoch geringer als in den
Vorjahren. In weiten Teilen des Landes gibt es dagegen erste Anzeichen für eine
mögliche Trendwende. Medienwirksame Anschläge sind allerdings weiterhin
zu erwarten.
Schwerpunkte der Auseinandersetzung im Norden konzentrierten sich weiter
auf die Provinzen Kunduz, Baghlan und Faryab (Distrikt Ghormach).
UNMIK, EULEX (Kosovo)
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen. Insgesamt
ist die Sicherheitslage in Kosovo stabil, einzelne und isolierte Zwischenfälle
können aber vor allem im Nordteil des Landes auch weiterhin nicht
ausgeschlossen werden.
UNMIL (Liberia)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte
gemacht. Die politischen Verhältnisse in Liberia bleiben aber – im Vorfeld der
für Oktober/November 2011 anstehenden Parlaments- und
Präsidentschaftswahlen – fragil. Die Sicherheitslage in Liberia ist durch die Folgen der Krise in
Côte d’Ivoire (u. a. Problem der Söldner und Milizen, Flüchtlingsströme)
angespannt. Von den Wahlen erhofft man, dass sie gewaltlos verlaufen. Die beste
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6710Garantie hierfür sind die noch bestehenden UNMIL-Kräfte (Soldaten: 8 000;
Polizisten: ca. 1 300), deren Verbleib bis zum 30. September 2011 mandatiert ist;
mit einer Verlängerung bis nach den Wahlen und darüber hinaus wird gerechnet.
Die Polizeikomponente der Mission wird vorerst nicht reduziert. Aufgrund der
angespannten politischen Lage in Côte d’Ivoire hat der Sicherheitsrat seit
November 2010 die temporäre Aufstockung der VN-Friedensmission UNOCI
durch einige Truppen von UNMIL autorisiert. Die Polizeikomponente ist von
dieser Maßnahme nicht betroffen.
UNAMID/UNMISS (Sudan)
Die Lage in Darfur ist weiterhin instabil. Unter katarischer Vermittlung haben
die Regierung der Republik Sudan und der Zusammenschluss von
Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) sowie das Justice and
Equality Movement JEM in Doha über ein Friedensabkommen für Darfur verhandelt.
Dies wurde am 14. Juli 2011 in Doha von der LJM unterschrieben. Die
Rebellengruppe „Sudan Liberation Army“ (SLA) und die JEM verweigerten sich einer
Teilnahme an den Friedensgesprächen bzw. der Unterschrift. Immer wieder
aufflammende bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und
Rebellen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete Banditen erschweren die
humanitäre Lage der dortigen Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten
Nationen und der Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen soll. Die Sicherheitslage im
Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan ist teilweise sehr
angespannt, insbesondere wegen immer wieder aufflammender tribaler Konflikte
und bewaffneter Rebellionen.
EUPOL COPPS/EUBAM (Palästinensische Autonomiegebiete)
Innerhalb des Westjordanlandes besteht weiterhin grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Besatzung und unterschwellige Spannungen zwischen
Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind aufgefordert,
Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern
bzw. ggf. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt eine Reisewarnung. Seit dem Ende der israelischen
Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine fragile
Waffenruhe. Diese Waffenruhe wurde immer wieder und in unterschiedlicher
Intensität durch Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gazastreifen gebrochen,
worauf die israelischen Streitkräfte in der Regel mit Luftangriffen gegen
Schmuggeltunnel entlang der ägyptischen Grenze oder Ziele im Gazastreifen
antworteten. Nach Unterzeichnung der palästinensischen
Versöhnungsvereinbarung vom Mai 2011 fand nahezu kein Beschuss mehr statt. Seit Ende Juni 2011
kommt es jedoch wieder zu vereinzeltem Beschuss aus dem Gazastreifen sowie
zu Operationen der israelischen Streitkräfte. Eine Gefährdung durch mögliche
Kampfhandlungen und Entführungen westlicher Ausländer sind ebenfalls nicht
auszuschließen.
Im Zusammenhang mit der Zukunft der Mission EUBAM Rafah, deren Mandat
am 18. Mai im schriftlichen Verfahren bis 31. Dezember 2011 verlängert wurde,
wird auf EU-Ebene gegenwärtig die Zusammenlegung beider Missionen zum
Jahresende diskutiert.
Drucksache 17/6710 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInfolge der Einigung zwischen Fatah und Hamas zur Bildung einer
gemeinsamen Regierung hat die ägyptische Regierung den Grenzübergang Rafah seit
28. Mai 2011 für bestimmte Personengruppen mit palästinensischen
Ausweispapieren geöffnet, jedoch nicht für Waren oder sonstige Güter.
Das Ratssekretariat schätzt, dass für eine stabile Versorgung des Gazastreifens
täglich bis zu 800 Lkw die Grenzen überqueren müssten.
EUMM (GEO)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Nach wie vor kommt es zu einzelnen
Zwischenfällen an den Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien,
vor allem wenn Zivilpersonen versuchen, die Verwaltungsgrenze zu queren. In
einigen Fällen wurden Zivilisten vorübergehend festgenommen.
Militärische Lage
Es sind keine Veränderungen bei den Bewertungen zur militärischen
Gefährdungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die
Bundeswehr eingesetzt ist, eingetreten.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit
in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die
zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Aktuell sind 65 Verbindungsbeamte des BKA an 53 Standorten in 50 Staaten
gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt:
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Peru Lima 1
Australien Canberra 1 Polen Warschau 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Danzig 1
Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1
Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2
China Peking 1 Russische Föderation Moskau 2
Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Saudi Arabien Riad 1
Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1
Ghana Accra 1 Serbien Belgrad 1
Griechenland Athen 1 Spanien Madrid 2
Großbritannien London 2 Südafrika Pretoria 1
Indien Neu Delhi 1 Tadschikistan Duschanbe 1
Italien Rom 2 Thailand Bangkok 2
Jemen Sanas 1 Tschechische Republik Prag 1
Jordanien Amman 1 Türkei Istanbul 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/67106. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als (… a bis d)
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie
vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
a) Dokumentenberater,
Aktuell befinden sich 32 PVB der Bundespolizei als Dokumentenberater im
Einsatz:
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1 Vereinigte Arabische
Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1 Weißrussland Minsk 1
Mexiko Mexiko-City 1
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Ghana/Accra 2 Türkei/Istanbul 1
Algerien/Algier 1 Südafrika/Pretoria 2
Jordanien/Amman 2 Ägypten/Kairo 2
Türkei/Ankara 1 China/Kanton 1
Thailand/Bangkok 1 Ukraine/Kiew 2
Sri Lanka/Colombo 1 Nigeria/Lagos 3
Syrien/Damaskus 1 Russland/Moskau 3
Indien/Neu Delhi 1 China/Peking 2
Vereinigte Arabische Emirate/Dubai 1 Kosovo/Pristina 1
China/Hongkong 1 China/Schanghai 1
Pakistan/Islamabad 1 Russland/St. Petersburg 1
Drucksache 17/6710 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Sicherheitsbeamte,
Aktuell befinden sich 15 PVB der Bundespolizei gemäß Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz:
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Aktuell sind 24 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in 22
Ländern eingesetzt:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika, Washington
D. C.
1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Brasilien, Rio de Janeiro 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Weißrussland 1
Großbritannien 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6710d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
Aktuell befinden sich 19 PVB der Bundespolizei als „Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland“ im Einsatz:
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im zweiten Quartal 2011 im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern bei FRONTEX Einsätzen.
Land Ort Anzahl
Bulgarien Kapitan Andreevo 1
Griechenland Feres 2
Griechenland Kipi 1
Griechenland Simi 1
Griechenland Flughafen Athen 1
Griechenland Flughafen Athen 1
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1
Griechenland Seehafen Patras 1
Italien Mineo 1
Italien Bari 1
Italien Seehafen Bari 1
Italien Seehafen Ancona 1
Niederlande Flughafen Amsterdam 1
Slowenien Obrezje 1
Slowenien Gruskovje 1
Spanien Flughafen Madrid 1
Ungarn Röszke 1
Ungarn Zahony 1
Drucksache 17/6710 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Es waren zwölf PVB der Bundespolizei gemäß Übersicht in der Warschauer
Zentrale im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Im zweiten Quartal 2011 fand kein Einsatz von deutschem Gerät aus dem
Zentralregister CRATE statt.
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT),
Es wurden keine Einsätze im Rahmen des „Rapid Border Intervention Teams“
(RABIT) durchgeführt.
e) und welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und
deren deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen
Bereiche?
Nach Abschluss des Einsatzes erfolgt ein Bericht an das
Bundespolizeipräsidium und zu FRONTEX. Bei besonderen Anlässen erfolgen
Erkenntnismeldungen.
8. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt im
Rahmen von FRONTEX eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an welchen
Standorten,
Derzeit erfolgen keine Einsätze von Dokumentenberatern im Rahmen von
FRONTEX Einsätzen.
Funktion Anzahl
Head of Operation Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 2
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6710b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale sind derzeit 10 PVB der Bundespolizei gemäß
Übersicht im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Derzeit findet kein Einsatz mit deutschem Gerät aus dem Zentralregister
CRATE statt.
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT)?
Aktuell werden keine PVB im Rahmen eines „Rapid Border Intervention
Teams“ (RABIT) eingesetzt.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf Grundlage des Prümer
Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die
sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten im Jahr 2011 teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die deutschen
Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Eine zusammengeführte statistische Erfassung aller im Ausland eingesetzten
Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder wird nicht geführt. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/5081) auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/
4945) verwiesen.
Funktion Anzahl
Head of Operation Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Return Operations Sector 2
Air Border Sector 1
Situation Centre 1
Drucksache 17/6710 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im zweiten Quartal 2011
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen. Folgende
Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe sind im zweiten Quartal
2011 durchgeführt worden:
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Nigeria Menschenhandel 10.05.–14.05.2011 Lehrgang 18 000 Lagos
Tadschikistan OK-Bekämpfung 16.05.–27.05.2011 Lehrgang 18 000 Duschanbe
Dominikanische
Republik
Verhandlungen in
Fällen von
Geiselnahmen und Entführungen
23.05.–03.06.2011 Lehrgang 18 000 Santo
Domingo
Ukraine Operative Analyse 24.05.–31.05.2011 Lehrgang 16 000 Kiew
Russische
Föderation
Rechtsextremismus/
-terrorismusbekämpfung
31.05.–02.06.2011
Arbeitsbesuch
14 000 Moskau
Nigeria Schulung der
Beratergruppe
06.06.–10.06.2011 Lehrgang 10 000 Lagos
Indonesien Terrorismusbekämpfung 13.06.–17.06.2011 Lehrgang 12 000 Semarang
Ghana Operative Analyse 14.06.–21.06.2011 Lehrgang 10 000 Accra
Kolumbien Operative Technik 27.06.–01.07.2011 Lehrgang 20 000 Bogota
Sierra Leone Rauschgiftbekämpfung 03.07.–09.07.2011 Lehrgang 18 000 Freetown
Pakistan Operative Analyse 19.07.–27.07.2011 Lehrgang 10 000 Islamabad
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Serbien Seminar zur Risiko- und
Kriminalitätsanalyse
23.–27.05.2011 Ausbildung 12 500 Belgrad
Serbien Schulungsmaßnahmen
im Erkennen von
Urkundenfälschungen
06.–10.06.2011 Ausbildung 12 500 Belgrad
Serbien Schulung im Bereich
Tätigkeiten auf fremden
Hoheitsgebiet,
Durchführung gemeinsamer
Streifen
20.–24.06.2011 Ausbildung 11 500 Belgrad
Serbien Unterstützung beim
Neuaufbau einer
Mobilen Kontroll- und
Überwachungseinheit
09.–12.05.2011 Ausbildung 12 500 Belgrad
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6710Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Montenegro Schulung bzgl. der
Aufgabenwahrnehmung zur
Überwachung der
Küstengrenzen,
internationales Seerecht
06.–10.06.2011 Ausbildung 12 000 MNE
Montenegro Einweisung bzgl. der
Kompensationsmaßnahmen nach Wegfall der
Grenzkontrollen/
Landgrenze
11.–14.04.2011 Ausbildung 13 000 Deutschland
China Hospitation einer
Delegation des Aviation
Security Bureau in
Deutschland zum Thema
Luftsicherheit/
Kontrollkonzeption
16.–20.05.2011 Ausbildung 12 000 Deutschland
China Hospitation von
Experten für Ein- und Ausreise
der Shanghai
Immigration bei der
Urkundenprüfstelle
23.–27.05.2011 Ausbildung 12 500 München
China Hospitation einer
Delegation der BPOLD Bad
Bramstedt bei der
Shanghai Border Control
Division Workshop mit
Border Control Department
zur Erarbeitung einer
Konzeption zum Schutz
gefährdeter Objekte
08.–13.05.2011 Ausbildung 12 000 Shanghai
Mexiko
Ausbildungsunterstützung; Einsatz bei
Geiselnahmen
12.–30.05.2011 Ausbildung
Kostenübernahme durch
Mexiko
Mexiko
Ukraine Seminar zur Maritimen
Aus- u. Fortbildung
06.–10.06.2011 Ausbildung 13 000 Deutschland
Ukraine Schulung von Kadetten
der Nationalakademie
des Staatlichen
Grenzdienstes der UKR bei der
BPOLAK
08.–15.04.2011 Ausbildung 12 000 Deutschland
Ukraine Fortbildung von
MKÜ-Personal
06.–10.06.2011 Ausbildung 12 500 Ukraine
Aserbaidschan Ausbildung für
Grenzdienst
22.–25.05.2011 Ausbildung 10 000 Deutschland
Libanon Beratung LBN
Grenzschutz
2011 Ausbildung 10 000 Libanon
Drucksache 17/6710 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAufgrund des größeren Umfangs des Engagements in den Ländern Afghanistan
und Saudi-Arabien werden diesbezüglich zu o. a. Tabelle nachfolgende
Antworten gegeben:
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen und wo fanden/finden
sie statt?
Afghanistan (GPPT)
Kriminalpolizeiliche Fortbildung, verbandspolizeiliche Fortbildung, Sprach-
und Computerkurse, polizeiliche Grundausbildung und Wahlhelferausbildung
im Rahmen polizeilicher Grundbefähigungen. Die Aus- und Fortbildungen
wurden in den Polizeitrainingszentren Mazar-e Sharif, Kunduz und Feyzabad
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Schulungen im Rahmen „Training on the job“
am Flughafen Kabul durchgeführt. Weiterhin unterstützt ein
Polizeimentorenteam die Ausbildungsgänge des vergleichbar mittleren und gehobenen Dienstes
der afghanischen Polizei an der Nationalen Polizeiakademie in Kabul. Im
Polizeitrainingszentrum Kabul werden zudem afghanische Polizisten zu Trainern
qualifiziert. Im Rahmen des Focused District Development Programms sind
derzeit vier Polizeimentorenteams in sechs Distrikten in den Provinzen Balkh und
Badakhshan tätig.
Saudi-Arabien
Das Engagement der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des
saudiarabischen Grenzschutzes erfolgt bis auf Weiteres lediglich in der Nordregion
des Landes (ArAr, Al Shouba).
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, über welchen Zeitraum erstrecken
sie sich?
Afghanistan (GPPT)
Ziel ist nach wie vor die Ausbildung und damit der Aufbau einer stabilen, nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert handelnden afghanischen Polizei.
Saudi-Arabien
Ziel ist es, die Kompetenzen der Angehörigen des saudi-arabischen
Grenzschutzes zu erweitern. Dazu wird das Vorgehen bei Standardmaßnahmen im Rahmen
der Grenzüberwachung sowie die Methodik von Führungs- und
Entscheidungsprozessen vermittelt; Menschenrechte und rechtstaatliche Grundsätze gehören
zu den Kursinhalten.
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde/wird
welche Art der Ausbildung gewährt?
Afghanistan (GPPT)
Im zweiten Quartal 2011 wurden 16 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und
1 078 Trainees von deutschen Polizisten ausgebildet. Mit Stand 14. Juli 2011
werden zudem in 14 laufenden Ausbildungen 596 afghanische Polizisten durch
60 deutsche Trainer und 57 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.
Saudi-Arabien
Im zweiten Quartal 2011 haben 573 Lehrgangsteilnehmer die verschiedenen
Kurse durchlaufen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6710d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen
Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren/sind sie vertreten?
Afghanistan (GPPT)
Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 1c verwiesen.
Saudi-Arabien
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an
den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Afghanistan (GPPT)
Siehe Antwort zu Frage 10c.
Saudi-Arabien
Insgesamt wurden 34 Angehörige der BPOL im zweiten Quartal 2011 in dem
Projekt vor Ort verwendet. Zur konzeptionellen Vorbereitung und Koordination
der Maßnahmen werden derzeit ein Projektbüro in Riad mit sieben Beamten und
zwei Außenstellen im Norden des Landes mit jeweils einem Beamten betrieben.
Die Zahl der temporär zu entsendenden Trainer ist abhängig von der Zahl der
parallel laufenden Kurse und variiert zwischen zwei und 15.
f) Welche Kosten entstanden/entstehen der Bundesrepublik Deutschland
für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Afghanistan (GPPT)
Die Kosten werden aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts/Stabilitätspakt
Afghanistan beglichen und sind aufgrund der noch laufenden Maßnahmen
derzeit nicht detailliert zu beziffern.
Saudi-Arabien
Die auslandsbedingten Mehrkosten trägt das saudi-arabische Innenministerium.
Verwendung Anzahl
Projektleitung 14
Trainer 19
Administration 18
Leiter Außenstelle 13
Drucksache 17/6710 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Kolumbien Verdeckte Ermittlungen 01.08.–05.08.2011 Lehrgang 18 000 Bogota
Kenia Tatortarbeit
(Schwerpunkt) sowie Inhalte
polizeilicher
Einsatztaktiken und -methoden
22.08.–26.08.2011 Lehrgang 10 000 n. n.
Uganda Tatortarbeit
(Schwerpunkt) sowie Inhalte
polizeilicher
Einsatztaktiken und -methoden
29.08.–02.09.2011 Lehrgang 10 000 n. n.
Tansania Tatortarbeit
(Schwerpunkt) sowie Inhalte
polizeilicher
Einsatztaktiken und -methoden
05.09.–09.09.2011 Lehrgang 10 000 n. n.
Mexiko Operative Analyse 30.08.–06.09.2011 Lehrgang 10 000 Mexiko-
Stadt
Kenia Terrorismusbekämpfung 05.09.–09.09.2011 Lehrgang 12 000 Nairobi
Bosnien und
Herzegowina
OK-Bekämpfung 05.09.–07.09.2011
Arbeitsbesuch
14 000 Sarajewo
Kroatien OK-Bekämpfung 12.09.–16.09.2011 Lehrgang 12 000 n. n.
Kolumbien Operative Technik 12.09.–23.09.2011 Lehrgang 15 000 Bogota
Benin Rauschgiftbekämpfung 19.09.–23.09.2011 Lehrgang 30 000 n. n.
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Ukraine Ausbildungsmaßnahme
für Lehrkräfte und
Kadetten der
Nationalakad. D. Staatlichen
Grenzdienstes zum
Thema EU-Recht
26.–30.09.2011 Ausbildung 12 000 Ukraine
Ukraine Zusatzmaßnahme im
Bereich der Risikoanalyse
29.08–01.09.2011 Ausbildung N.N. Ukraine
Georgien Schulung auf dem Gebiet
der Risikoanalyse:
Bekämpfung der
internationalen
Schleusungskriminalität anhand
ausgesuchter Beispiele
und Nationalitäten
(IND, CHN, IRN)
29.08–02.09.2011 Ausbildung 13 000 Georgien
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6710GPPT und Saudi Arabien
Es ist vorgesehen, in den unter 10a genannten Bereichen weiter aus- und
fortzubilden. Zu den Kosten wird auf Antwort zu Frage 10f verwiesen.
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Georgien Schulung von Streifen-
und Kontrollbeamten
von
Grenzübergangsstellen
11.–15.07.2011 Ausbildung 13 000 Georgien
Russland Arbeitsaufenthalt von
Experten des BPOLP bei
der Regionalen
Grenzschutzverwaltung des
FSB RUS für das Gebiet
der Winterolympiade
2014 mit dem Ziel der
Analyse möglicher
Reisewege und gegebener
Unterstützungsmöglichkeiten.
18.–21.07.2011 Ausbildung 12 500 Russland
Georgien Multiplikatorentraining:
Durchführung von
Eingriffsbefugnissen unter
Beachtung der
Eigensicherung
17.–23.07.2011 Ausbildung 13 000
Deutschland
Moldau
Multiplikatorenlehrgänge taktische/
regionale Ebene,
davon -1- Erkennung
Urkundenfälschungen
05.–09.09.2011 Ausbildung 14 000
Moldau Fact Finding Mission
Feststellung Bedarf
(Technik und
Fortbildungsbedarf) Erkennung
Urkundenfälschungen
19.–23.09.2011 Fact
Finding
12 500 Moldau
Serbien Einweisung/Schulung in
das Flughafenverfahren
und Besuch einer
Aufnahmeeinrichtung am
Flughafen, incl. Besuch
des BAMF
29.08–02.09.2011 Ausbildung 12 500 Frankfurt/
Main
Bosnien und
Herzegowina
Fortbildung der
„Multiplikatoren“ und
gleichzeitige Fortbildung der
„Einsatztrainer“
September 2011 Ausbildung 13 600 Bosnien
und
Herzegowina
Libanon Beratung LBN
Grenzschutz
2011 Ausbildung 10 000 Libanon
Drucksache 17/6710 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten
sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)?
PVB der BPOL sind im Hausordnungs- und Objektschutzdienst in folgenden
Ländern eingesetzt:
Ort Land Ort Land
Abidjan Côte d'Ivoire Khartum Sudan
Addis Abeba Äthiopien Kinshasa Kongo
Algier Algerien Kiew Ukraine
Almaty Kasachstan Kuwait Kuwait
Amman Jordanien Lagos Nigeria
Ankara Türkei London Vereinigtes Königreich
Astana Kasachstan Madrid Spanien
Athen Griechenland Maskat Oman
Bagdad Irak Mexiko-Stadt Mexiko
Baku Aserbaidschan Minsk Belarus
Bamako Mali Moskau Russland
Bangkok Thailand New Delhi Indien
Beirut Libanon New York Vereinigte Staaten von Amerika
Belgrad Serbien Nouakchott Mauretanien
Bischkek Kirgisistan Paris Frankreich
Bogota Kolumbien Peking China
Brasilia Brasilien Pjöngjang Korea, Demokratische Volksrepublik
Brüssel Belgien Prag Tschechische Republik
Budapest Ungarn Pristina Kosovo
Bukarest Rumänien Ramallah Palästinensische Autonomiegebiete
Chisinau Moldau Riad Saudi-Arabien
Colombo Sri Lanka Rom Italien
Dakar Senegal Sarajewo Bosnien und Herzegowina
Damaskus Syrien Skopje Mazedonien
Doha Katar Sofia Bulgarien
Erbil Irak St. Petersburg Russland
Eriwan Armenien Taschkent Usbekistan
Genf Schweiz Teheran Iran
Hanoi Vietnam Tel Aviv Israel
Harare Simbabwe Tiflis Georgien
Havanna Kuba Tirana Albanien
Islamabad Pakistan Tokio Japan
Istanbul Türkei Tunis Tunesien
Izmir Türkei Warschau Polen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/6710Die Bundespolizei setzt zudem Polizeibeamte für den Personenschutz an den
deutschen Auslandsvertretungen in Kabul und Bagdad ein. Des Weiteren ist die
Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei
der Europäischen Union in Brüssel, der Ständigen Vertretung Deutschlands bei
den Vereinten Nationen in New York und dem Vertretungsbüro der
Bundesrepublik Deutschland in Ramallah mit jeweils einem Polizeiberater vertreten.
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Vereinten Nationen,
und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen) finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten
(z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen,
auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamte statt. Diese dienen
ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten
Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit
denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Außerhalb der Bereiche der internationalen Polizeimissionen und der
polizeilichen Ausbildungshilfe halten sich Beamte des BKA anlassbezogen und
temporär, insbesondere im Rahmen von Ermittlungsverfahren, Entführungslagen
sowie zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes im Ausland
auf.
So sind zum Schutz deutscher gefährdeter Botschafter im Ausland zurzeit sechs
Polizeivollzugsbeamte des BKA zum Auswärtigen Amt abgeordnet und an den
deutschen Botschaften Bogota/Kolumbien sowie Sanaa/Jemen im Einsatz.
Ort Land Ort Land
Jakarta Indonesien Washington Vereinigte Staaten von Amerika
Kabul Afghanistan Wien Österreich
Kairo Ägypten Zagreb Kroatien
Karachi Pakistan
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]