[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6738
17. Wahlperiode 01. 08. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6599 –
Missachtung des Gewaltverbotes bei militärischer Mission EUTM Somalia
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die somalische Übergangsregierung (TFG) hat in letzter Zeit größere
Geländegewinne gemacht, bei denen die Machtkämpfe innerhalb des seit Jahren
tobenden Bürgerkrieges, insbesondere angesichts des Rücktritts des Premierministers
Mohamed Abdullahi Mohamed am 19. Juni, wieder offen zutage traten. Zuvor
hatte die TFG sich unter ugandischer Vermittlung ihr Mandat eigenmächtig bis
2012 verlängert. Die Machtkämpfe könnten der Al-Shabaab-Bewegung die
Möglichkeit eröffnen, verlorenes Terrain wieder gutzumachen. Neben der
stattfindenden Stellvertreterkonflikte, die von Kenia und Äthiopien auf dem Rücken
der somalischen Bevölkerung ausgetragen werden, droht auch das Eingreifen
Ugandas in den Bürgerkrieg zu einer Ausweitung des Konfliktes beizutragen
und den autoritären Machthaber Yoweri Kaguta Museveni zu stärken.
Am 10. Juni 2011 einigten sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten im
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) auf die Durchführung eines
weiteren dritten Ausbildungszyklus im Rahmen der seit dem 7. April 2010
stattfindenden European Training Mission Somalia (EUTM Somalia). Die
inhaltliche Ausgestaltung des Mandates wurde anschließend bei einem Treffen der
Direktion Krisenmanagement und Planung (CMPD), dem Herzstück des neuen
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), in der ugandischen Hauptstadt
Kampala zusammen mit ugandischen und somalischen Vertretern sowie dem
US State Departement abgestimmt. Die USA beteiligen sich in Kooperation mit
der EUTM an dem Training der Streitkräfte der somalischen
Übergangsregierung durch die Uganda Peoples Defence Force (UPDF) in Uganda.
Das Auswärtige Amt finanzierte des Weiteren die Ausbildung somalischer
Sicherheitskräfte durch Äthiopien mit 600 000 Euro, von denen einige zum
Zeitpunkt der Ausbildung minderjährig waren (siehe Plenarprotokoll 17/86).
Die Einbeziehung der ausgebildeten Polizisten und Soldaten, welche die
Bundesregierung nach ihren Angaben (siehe Plenarprotokoll 17/86) kaum zu
unterscheiden vermag, in militärische Gefechte kann nicht ausgeschlossen werden,
obwohl die Bundesregierung hierüber bislang jegliche Kenntnis geleugnet hat.
So waren im Herbst 2010 offensichtlich durch Äthiopien mit deutscher
Finanzierung ausgebildete Milizionäre an Gefechten in der Nähe der
somalischen Stadt Bulo Hawo in der Provinz Gedo, im Grenzgebiet zu Kenia und
Äthiopien, beteiligt. Beim bereits erwähnten Treffen der CMPD in Kampala hat
ein Vertreter der somalischen Übergangsregierung angegeben, die im Rahmen
von der EUTM ausgebildeten Soldaten hätten sich bereits „im Kampf bewährt“.
Eine Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen, bei der es zum Einsatz
bzw. der Androhung von Waffengewalt kommt, hatte die Bundesregierung in
der Antwort auf eine Mündliche Frage am 11. Mai 2011 noch zurückgewiesen
(siehe Plenarprotokoll 17/107, Frage 42).
Nach Angaben des European Security Review stellen vor allem die fehlenden
Führungs- und Kontrollstrukturen der durch die EU ausgebildeten somalischen
Soldaten die größte Herausforderung dar. Offensichtlich kam es bereits zu
ersten Desertationen. Damit leistet auch die in Uganda eingesetzte Bundeswehr
durch ihre Ausbildung kaum zu kontrollierender Kombattanten einen Beitrag
zur weiteren Eskalation des Bürgerkrieges in Somalia. Die Bundesregierung hat
dabei in der Beantwortung einer Mündlichen Frage am 26. Januar 2011 (siehe
Plenarprotokoll 17/86) eingestanden, dass im Rahmen dieser Ausbildung auch
die Rekrutierung und Ausbildung von Kindersoldaten mitfinanziert wird.
Insbesondere die schweren Gefechte in Mogadischu seit der Ankunft der im
Rahmen der EUTM ausgebildeten Soldaten werfen eine Reihe von Fragen
bezüglich der Rolle der durch die EU bzw. die Bundesregierung mitfinanzierten
Streitkräfte und einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten
Unternehmungen im Ausland auf. Damit berühren sie auch die zwingend
einzuhaltenden Vorschriften des Grundgesetzes bezüglich des Einsatzes deutscher
Streitkräfte sowie des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG).
Eine Einbeziehung auch deutscher Streitkräfte in bewaffnete Unternehmungen in
Somalia kann grundsätzlich nicht mehr ausgeschlossen werden. Hervorzuheben
ist dabei, dass die EUTM selbst über keine völkerrechtliche Legitimation zur
Anwendung von Gewaltmaßnahmen, wie sie das System der kollektiven
Sicherheit des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta vorsieht, verfügt.
Somit sind die an ihr teilnehmenden Ausbilder als auch die Ausgebildeten im
Rahmen dieser Mission zum Einsatz von Gewalt nicht berechtigt, sofern sie
keine gesonderte völkerrechtliche Legitimierung vorweisen können. Jegliche
militärischen Maßnahmen, auch die der von der EU im Rahmen der EUTM
Somalia ausgebildeten somalischen oder anderen ausländischen Streitkräfte,
fallen unter das absolute Gewaltverbot nach Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta.
Eine Evaluierung der verschiedenen ausländischen militärischen und
polizeilichen Missionen in Ostafrika, insbesondere der EUTM Somalia, hat bislang
nicht stattgefunden. Die EU hat bislang auch keine kohärente Gesamtstrategie
für ihre Außenpolitik am Horn von Afrika vorgelegt, aus der die Ziele und
Zwecke der dort stattfindenden Militär- und Polizeieinsätze ersichtlich würden.
Gemäß Artikel 12 der Entscheidung des Rates vom 15. Februar 2010 (2010/96/
GASP) sollte die EUTM nach zwei konsekutiven Ausbildungszyklen von je
6 Monaten im Mai 2011 auslaufen. Obwohl weder im Deutschen Bundestag
noch im Europäischen Parlament bislang über eine Verlängerung des Mandates
der EUTM beraten oder ein entsprechender Beschluss des Rates erzielt worden
ist, wurden den internationalen und somalischen Partnern durch das CMPD
offensichtlich bereits eine Fortführung der Mission zugesagt und entsprechende
Maßnahmen in Somalia eingeleitet, um weitere Soldaten in Bihanga
auszubilden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen in der Fragestunde am 6. Oktober 2010 ausgeführt,
handelt es sich bei der deutschen Beteiligung an der EU-Trainingsmission Somalia
(EUTM Somalia), die in Uganda somalische Soldaten ausbildet, nicht um einen
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland im Sinne des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Waffen werden von den teilnehmenden Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr nur zum Zwecke des Selbstschutzes und
gegebenenfalls zu Ausbildungszwecken getragen. Gemäß § 2 Absatz 1 des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes liegt ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte vor, wenn
Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen
sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.
Dies ist bei der Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten an EUTM Somalia
nicht der Fall. Es besteht keine konkrete militärische Gefahrenlage, die eine
qualifizierte Erwartung einer Einbeziehung in bewaffnete Auseinandersetzungen
begründen würde. Die an EUTM Somalia teilnehmenden deutschen Soldaten
sind nicht in Somalia eingesetzt, sondern in Uganda.
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3784 ausgeführt, gibt es
keine Hinweise für eine Ausbildung von Minderjährigen bei EUTM Somalia. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4
auf Bundestagsdrucksache 17/2372 verwiesen. Demnach findet die Auswahl der
Rekruten in der Verantwortung der somalischen Übergangsregierung
(Transitional Federal Government – TFG) mit Unterstützung durch die Mission der
Afrikanischen Union in Somalia (AU Mission to Somalia – AMISOM) und der
Vereinigten Staaten von Amerika statt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens
wurde eine Reihe von Bewerbern abgelehnt, bei denen der Verdacht bestand,
den Anforderungen an das Mindestalter nicht zu entsprechen.
Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen mit Somalia-Bezug: Überhöhte
Erwartungen sind unangemessen. Angesichts der überaus schwierigen und
unvorhersehbaren Lage in Somalia wird es auch zu Rückschlägen kommen. Das kann
angesichts der Not der Menschen vor Ort und des Risikos, das Somalia für die
Stabilität der Region und darüber hinaus darstellt, kein Grund sein, die
Bemühungen einzustellen. Die Folgen eines Nichthandelns wären gravierender.
1. Welche Zusagen im Zusammenhang mit einer Fortführung der EUTM
Somalia hat die Bundesregierung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung
der Mandatsverlängerung der EUTM wann, wo und gegenüber welchen
internationalen Partnern bzw. Stellen getroffen?
Die Bundesregierung hat an der Diskussion zu einer inhaltlichen Ausgestaltung
der Mandatsverlängerung von EUTM Somalia im Rahmen der Befassung der
relevanten EU-Ratsarbeitsgruppen teilgenommen.
2. Wann und in welcher Form wurde welche zuständige Stelle des Deutschen
Bundestages und mit welchem Inhalt über diese Zusagen bzw. die in
Aussicht gestellte Fortführung der EUTM Somalia informiert?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Ebenfalls wird
verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Juli 2011 auf die
Schriftliche Frage 10 der Abgeordneten Katja Keul der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/6541). Demnach erwartet die
Bundesregierung einen EU-Ratsbeschluss zur Verlängerung der Mission EUTM
Somalia in der zweiten Julihälfte 2011. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht,
sich einer Verlängerung entgegenzustellen. Die deutsche Beteiligung würde auf
dem jetzigen Niveau fortgeführt.
Die regelmäßigen mündlichen Unterrichtungen der Obleute des Auswärtigen
Ausschusses über die Sitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitees (PSK) dienen dazu, den Deutschen Bundestag über entscheidende
Entwicklungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
zu unterrichten. Bei diesen Unterrichtungen ist es den Obleuten freigestellt, auch
EUTM Somalia zu thematisieren.
3. Wer hat in welcher Funktion von deutscher und EU-Seite zwischen dem
14. und 17. Juni dieses Jahres in Kampala (Uganda) an Treffen der CMPD,
begleitet vom Militärstab der EU (EUMS) und dem Mechanismus zur
Finanzierung gemeinsamer Militäroperationen (Athena) mit welchem Zweck und
mit welchen Redebeiträgen teilgenommen?
a) Zu welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen nahm an dem
Treffen der Generalleutnant Katumba Wamal, Kommandeur der Uganda
Peoples Defence Force, teil?
b) Zu welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen nahm an dem
Treffen der Brigadegeneral Abdulkadir Sheikh Ali Dini, Kommandeur der
Somalischen Streitkräfte, teil?
c) Zu welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen nahmen an dem
Treffen Vertreter des US State Departements teil?
d) Welche Art von Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich von
Waffenlieferungen aus den USA für somalische Streitkräfte bestehen, wurden
getroffen bzw. werden geplant?
e) Welche Rolle bzw. Koordinierungsfunktion spielt bei diesen
Waffenlieferungen die EU?
f) In welcher Art und Form wurde bzw. ist die Bundesrepublik Deutschland
an den bestehenden bzw. geplanten Waffenlieferungen an somalische
Streitkräfte einbezogen?
An der durch das „Crisis Management and Planning Directorate“ (CMPD) des
Europäischen Auswärtigen Dienstes geleiteten Reise nahmen ein Vertreter des
EUTM-Verbindungselements in Brüssel sowie Planer der Afrikaabteilung des
CMPD und Planungsstabsoffiziere für Logistik des EU-Militärstabs teil.
Angehörige der Bundeswehr haben an dieser Reise nicht teilgenommen. Zweck der
Reise war das Sammeln von aktuellen Informationen über die
Rahmenbedingungen und Modalitäten vor Ort zur Erstellung der Planungsdokumente für eine
eventuelle Weiterführung der Mission EUTM Somalia.
Hierzu fanden Treffen mit dem Oberbefehlshaber der ugandischen
Landstreitkräfte, dem Befehlshaber der somalischen Sicherheitskräfte und Vertretern des
US-Außenministeriums statt. Bei diesen Gesprächen wurden Informationen
zum Stand der aktuellen Ausbildung, Optionen der Weiterführung der Mission
mit Schwerpunkt auf Führungskräfte sowie Fragen der materiellen
Unterstützung der somalischen Sicherheitskräfte diskutiert. Über die individuellen
Redebeiträge der Delegationen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Während der Gespräche informierten die Vertreter des US-Außenministeriums
die EU-Delegation über die aktuelle logistische und technische Unterstützung
der USA für die TFG und über deren Absicht, diese auch im kommenden Jahr
fortzuführen. Der EU kommt in diesem Zusammenhang keine koordinierende
Rolle zu, die Bundesrepublik Deutschland ist in die bisherige logistische und
materielle Unterstützung nicht einbezogen.
4. Was ist der Bundesregierung über die bisherigen und aktuellen Einsätze der
im Rahmen der Mission EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten bekannt
(bitte nach Ausbildungsort, Einsatzort, Datum der Verlegung aus Uganda,
Zahl der eingesetzten Soldaten, derzeitigem Standort,
Kommandounterstellung, Staatsangehörigkeit, Rekrutierungsalter, Gefechtsbeteiligungen und
Verlusten sowie Desertionen getrennt auflisten)?
Der Einsatz der durch EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten obliegt nicht der
Bundesregierung. Er findet in den im Aufbau befindlichen
Kommandostrukturen der TFG und mit Unterstützung der AMISOM statt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/5733 verwiesen. Demnach waren mit Stand 2. Mai 2011 nach
Aussagen vor Ort über 90 Prozent der Soldaten des ersten Ausbildungsjahrgangs
im Lager „Al Jazeera“ präsent. Das ist eine für somalische Verhältnisse sehr
geringe Fehlquote von knapp 10 Prozent.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass einer der bislang von EUTM Somalia
ausgebildeten Soldaten zur radikalislamistischen Al Shabaab übergelaufen sein
könnte. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bzw. werden ca. 800
ehemalige Rekruten des ersten Ausbildungsdurchgangs als Angehörige der
regulären somalischen Streitkräfte in Mogadischu eingesetzt. Von diesen Soldaten
sollen mittlerweile zwölf gefallen sein.
5. Welche bewaffneten Einheiten, die dem Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) und/oder auch dem Bundesministerium des Innern (BMI)
unterstellt sind, nahmen in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, unter
Einsatz welcher Transportmittel und in welcher Anzahl sowie unter
Verwendung welcher anderen Fahrzeuge oder Hilfsmittel an Missionen auf
somalischem Staatsgebiet teil?
Es wurden keine deutschen bewaffneten Einheiten oder Soldaten auf
somalischem Staatsgebiet eingesetzt. Deutsche Polizisten sind nicht an EUTM Somalia
beteiligt.
6. Welche bewaffneten Einheiten, die dem Bundesministerium der
Verteidigung und/oder auch dem Bundesministerium des Innern unterstellt sind,
nahmen in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, unter Einsatz welcher
Transportmittel und in welcher Anzahl sowie unter Verwendung welcher
anderen Fahrzeuge oder Hilfsmittel an Missionen auf ugandischem
Staatsgebiet teil?
Grundsätzlich sind keine deutschen militärischen Einheiten auf ugandischem
Staatsgebiet eingesetzt. An EUTM Somalia nahmen bisher insgesamt 31
deutsche Soldaten in Uganda teil. Sie waren zur Selbstverteidigung mit der Pistole
P8 ausgestattet. Die genutzten Fahrzeuge stammen aus dem Bestand von EUTM
Somalia bzw. wurden zivil für den jeweiligen Transport gemietet. Zurzeit
befinden sich drei deutsche Soldaten bei EUTM Somalia. Bezüglich deutscher
Polizisten siehe Antwort zu Frage 5.
7. Welche der in den Fragen 4, 5 und 6 genannten Einheiten haben wann, wo
und mit welchen anderen somalischen, ugandischen, äthiopischen oder
internationalen Partnern an polizeilichen bzw. militärischen Maßnahmen der
Beratung, Hilfe bzw. jeder anderen Form der Zusammenarbeit oder
Kontaktaufnahme teilgenommen?
Wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, sind keine deutschen militärischen
Einheiten an EUTM Somalia beteiligt. Wie in der Vorbemerkung der
Bundesregierung ausgeführt, handelt es sich nicht um einen Einsatz bewaffneter
deutscher Streitkräfte im Ausland im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Die
bisher insgesamt 31 deutschen Soldaten haben sich in Uganda an der
Ausbildung somalischer Soldaten beteiligt oder waren in Führungsaufgaben der
Mission eingesetzt. Bezüglich deutscher Polizisten siehe Antwort zu Frage 5.
8. Welche Anstrengungen, Maßnahmen und Projekte wurden, sind bzw.
werden von der Bundesregierung bezüglich des Aufbaus der Reorganisation
sowie Unterstützung des Sicherheitssektors in Somalia unternommen oder
geplant?
Aktuell geht die Bundesregierung von der fortgesetzten Mitwirkung an EUTM
Somalia aus. Die deutsche Teilhabe an dieser Mission liegt in der Zuständigkeit
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Auswärtigen Amts.
Ferner nimmt die Bundesregierung aktiv an den Überlegungen der EU zu einem
GSVP-Engagement zum Aufbau maritimer Sicherheit in der Region teil. Eine
der dabei diskutierten Optionen nimmt einen Vorschlag aus dem Bericht des
Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs zu Piraterie auf (sogenannter
Jack-Lang-Bericht) und betrifft eine landbasierte Küstenpolizei in der
somalischen Region Puntland.
Des Weiteren hat die Bundesregierung auf Bitten der somalischen
Übergangsregierung (TFG) und der äthiopischen Regierung aus Mitteln des Auswärtigen
Amts einen einmaligen Finanzbeitrag zur Ausbildung somalischer Polizisten in
Äthiopien 2009/2010 geleistet.
9. Welche Anstrengungen, Maßnahmen und Projekte wurden, sind bzw.
werden von der Bundesregierung bezüglich des Aufbaus der Reorganisation
sowie Unterstützung des Sicherheitssektors in Uganda unternommen oder
geplant?
Die Bundesregierung leistet derzeit Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die
ugandische Polizei in den Bereichen Tatortarbeit und polizeiliche Ermittlungen.
Das Projekt wird durch das Bundeskriminalamt (BKA) umgesetzt.
Das BMVg leistet für den Aufbau des Sicherheitssektors in Uganda derzeit
keine Unterstützung durch militärische Ausbildungshilfe (MAH). Die MAH
wurde erstmals 1967 gewährt, bisher haben insgesamt acht Angehörige der
ugandischen Streitkräfte ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich beendet,
die letzte Ausbildung wurde 1985 beendet.
Für 2012 ist Uganda im Status „reaktiv“ berücksichtigt, es können auf Anfrage
bis zu drei Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, ein aktives
Ausbildungsangebot wird nicht unterbreitet.
10. Welche Anstrengungen, Maßnahmen und Projekte wurden, sind bzw.
werden von der Bundesregierung bezüglich des Aufbaus, der Reorganisation
sowie Unterstützung des Sicherheitssektors in Äthiopien unternommen
oder geplant?
Das BMVg leistet derzeit Unterstützung für den Aufbau des Sicherheitssektors
in Äthiopien im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe (MAH), eines
bilateralen Jahresprogramms (JP) und mit einer Beratergruppe der Bundeswehr,
die im Rahmen einer durch das Auswärtige Amt finanzierten,
ressortübergreifenden Initiative tätig ist.
Im Rahmen der MAH wird Äthiopien jährlich ein aktives Ausbildungsangebot
unterbreitet, Ausbildungshilfe wurde erstmals 1965 gewährt.
Bisher haben insgesamt 121 Angehörige der äthiopischen Streitkräfte ihre
Ausbildung in Deutschland erfolgreich beendet. Gegenwärtig befindet sich kein
Angehöriger der äthiopischen Streitkräfte im Rahmen der MAH in Deutschland.
Für 2012 werden zehn Ausbildungsplätze angeboten.
Ein bilaterales JP wurde erstmals 2010 mit Äthiopien durchgeführt, bis jetzt
wurden drei Fach-/Expertengespräche zu den Thematiken Transformation und
technische Forschung/Ausbildung durchgeführt. Für 2011 sind insgesamt elf
Maßnahmen geplant; hier wird der Schwerpunkt auf Fach- und Expertengespräche,
Seminarteilnahmen und Informationsbesuchen im Bereich VN-Ausbildung,
Offizierausbildung und Sanitätsdienst liegen. Daneben beinhaltet das JP die
Themen Militärpolitik, Transformation, Innere Führung und technische Ausbildung.
Im Rahmen einer ressortübergreifenden Initiative führt das BMVg eine
Unterstützungsmaßnahme zur militärisch-zivilen Transformation des Technischen
Kollegs in Holeta durch. Aufgrund der äthiopischen Bestrebungen, die
Streitkräfte zu reduzieren und stärker auf die Beteiligung an VN-Missionen
auszurichten, soll die Wiedereingliederung ehemaliger Soldaten in die
Zivilgesellschaft durch eine ergänzende, zivilberuflich anerkannte Ausbildung unterstützt
werden. Die bislang rein militärische Ausbildungsstätte soll in den kommenden
Jahren einen wesentlichen Beitrag für die zivilberufliche Bildung im Lande
leisten. Die Maßnahme wird unter der politischen und finanziellen Federführung
des Auswärtigen Amts und in der Durchführungsverantwortung des BMVg in
Kooperation mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH umgesetzt.
11. Welche Bundesbehörden sind im Zusammenhang mit den in den Fragen 8,
9 und 10 genannten Maßnahmen mit Beratungstätigkeiten,
Ausbildungsoder Materialhilfe involviert?
Siehe Antworten zu den Fragen 8 bis 10.
12. Wer und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage koordiniert in der
Bundesrepublik Deutschland die Zusammenarbeit der verschiedenen
internationalen und nationalen Partner bei der Ausbildung und Ausstattung von
Soldaten im Rahmen der EUTM Somalia?
Da es sich nicht um eine deutsche, sondern um eine europäische Mission der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik handelt, findet die
Koordinierung der internationalen Partner auf europäischer Ebene statt. Die nationale
Koordinierung findet zwischen den relevanten Ressorts statt.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Koordination der
Ausbildung im Rahmen der EUTM Somalia mit Ausstattungshilfe bzw.
Waffenlieferungen durch die USA (bitte nach Datum, zuständiger Stelle,
Ort, Anzahl, Art, Lieferern, Empfängern und finanziellem Umfang
getrennt auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine genauen Informationen vor, da die
Frage der Ausrüstung nicht in der Verantwortung der Bundesregierung oder der
EU liegt.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von in
Uganda, Äthiopien, Kenia und Djibouti ausgebildeten somalischen
Sicherheitskräften an bislang stattgefundenen Gefechten und Maßnahmen der
Entwaffnung von Kämpfern in Mogadischu?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass somalische Sicherheitskräfte, auch
solche, die im regionalen Ausland ausgebildet wurden, regelmäßig in Gefechten
mit der radikalislamistischen Al Shabab stehen. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung zu den aufgeworfenen Fragen keine Kenntnisse, da die Einsätze nicht
in der Verantwortung der Bundesregierung oder der EU lagen.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gefechte im
Zusammenhang mit der Entwaffnung von Kämpfern in Somalia, die von Einheiten
durchgeführt wurden, welche zuvor im Rahmen der EUTM bzw. der
AMISOM (African Union Mission in Somalia) ausgebildet wurden?
a) Wer hatte das Kommando über die betreffenden Einsatztruppen (bitte
nach Datum, Ort, Einsatzzweck, Zahl der eingesetzten Kräfte getrennt
auflisten)?
b) Welche Nationalität besaßen die an den betreffenden Maßnahmen
beteiligten bzw. eingesetzten Sicherheitskräfte?
c) Welche Kämpfer wurden dabei wann und wo entwaffnet?
d) Haben die bewaffneten Kämpfer der Gegenseite ihre Waffen freiwillig
abgegeben oder kam es dabei zum Einsatz von Gewalt in Form von
Drohungen des Schusswaffengebrauchs bzw. des Einsatzes von
Schusswaffen selbst?
Die Bundesregierung hat zu den aufgeworfenen Fragen keine Kenntnisse, da die
(behaupteten) Einsätze nicht in der Verantwortung der Bundesregierung oder der
EU lagen.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bisherige Einsätze von
bewaffneten Einheiten, die zuvor im Rahmen der EUTM Somalia in
Bihanga ausgebildet wurden?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Integration der im
Rahmen der EUTM ausgebildeten Soldaten in die Kommandostruktur der
somalischen Streitkräfte?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und
Anzahl der Deserteure aus bewaffneten Einheiten, die zuvor im Rahmen
der EUTM ausgebildet wurden (bitte nach Zahl, Herkunft und
Eingliederung in neue Gruppierungen auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die anschließende
Integration der Deserteure in andere Sicherheitskräfte oder Milizen (bitte nach
Zahl, Herkunft und Eingliederung in welche Gruppierung auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rekrutierung und
Ausbildung von Kindersoldaten bzw. Minderjährigen durch zuvor im
Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen der EUTM ausgebildeten militärischen
oder polizeilichen Einheiten?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass in Einheiten der
somalischen Sicherheitskräfte, die zuvor im Rahmen der Mission EUTM ausgebildet
worden waren, Kindersoldaten oder Minderjährige rekrutiert worden sein
könnten. Der Bundesregierung sind auch Behauptungen solcher Art nicht bekannt.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gefechte zwischen
ugandischen, äthiopischen und somalischen Soldaten (bitte nach Datum, Ort,
Einsatzzweck, Zahl der eingesetzten Kräfte getrennt auflisten)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in Mogadischu regelmäßig Gefechte
zwischen Soldaten der mit einem Mandat des VN-Sicherheitsrats ausgestatteten AU-
Mission AMISOM und somalischen Aufständischen stattfinden. AMISOM
rekrutiert sich bislang ausschließlich aus ugandischen und burundischen Soldaten.
Der Bundesregierung ist weiterhin bekannt, dass es gelegentlich Meldungen
über Zusammenstöße zwischen somalischen Aufständischen und äthiopischen
Soldaten im somalisch-äthiopischen Grenzgebiet gibt.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit
ugandischer Truppen, die in Somalia eingesetzt sind und zuvor im Rahmen von
Ausbildungs- bzw. Ausstattungshilfe von Mitgliedstaaten der EU
unterstützt wurden?
Generell liegen der Bundesregierung über den nationalen Einsatz des im
Rahmen der MAH ausgebildeten ugandischen Personals keine Erkenntnisse vor. Die
weitere Verwendung der in Deutschland ausgebildeten ugandischen
Lehrgangsteilnehmer erfolgt in souveräner Entscheidung Ugandas. Die bilaterale
Ausbildung ugandischer Militärangehöriger durch Mitgliedstaaten der EU liegt nicht
in der Verantwortung der Bundesregierung.
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Anschläge, wie sie am
11. Juli 2011 in Uganda und in anderen Ländern verübt worden sind, die
sich militärisch in Somalia engagieren?
Von Anschlägen am 11. Juli 2011 ist der Bundesregierung nichts bekannt. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass sich die somalische Terrororganisation
al- Shabaab zu den Anschlägen in Kampala am 11. Juli 2010 bekannt und mit
weiteren Anschlägen, auch in anderen Ländern (z. B. Kenia), gedroht hat.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz und die
Gefechtsbeteiligung der von den Armed Forces of Malta (AFM)
ausgebildeten 200 somalischen Rekruten, die nach offiziellen Angaben die
Lebensumstände der somalischen Bevölkerung verbessern sollten?
An den beiden Ausbildungszyklen EUTM Somalia waren jeweils drei
Angehörige der AFM an der Ausbildung der somalischen Sicherheitskräfte beteiligt.
Über eine gesonderte Ausbildung von Somalis durch die AFM liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zum Einsatz des ersten Kontingents
EUTM wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und
Fluchtursachen einer Gruppe von 227 Flüchtlingen aus Somalia und
Eritrea, die am 6. Mai 2009 über Libyen nach Italien gelangen wollten und
von denen 24 eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gegen Italien eingereicht haben, weil ihnen die
Asylantragstellung verweigert wurde und sie von der italienischen Grenzpolizei
aufgegriffen und direkt an libysche Sicherheitskräfte überstellt wurden?
Über die in der öffentlichen Anhörung vor der Großen Kammer des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 22. Juni 2011 genannten Fakten
hinaus sind der Bundesregierung keine weiteren Einzelheiten zur Herkunft der
Flüchtlinge und zu den Fluchtursachen bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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