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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Asylanhörungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik

Angaben zu Umfang und Modalitäten von Asylanhörungen per Videokonferenz, auch hinsichtlich der Vorschrift zur persönlichen Anhörung nach § 24 Asylverfahrensgesetz; Durchführung von Screenings für besonders bedürftige Antragsteller, Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Grundlage von Niederschriften nicht persönlich bei der Anhörung anwesender Mitarbeiter, Frage der Angemessenheit von Personalmitteleffizienz angesichts von Entscheidungen über Schutzbedürftigkeit<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/665120. 07. 2011

Asylanhörungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL hat am 11. Juli 2011 eine Information veröffentlicht, nach der in Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Oldenburg und Braunschweig Anhörungen von Asylantragstellerinnen und -antragstellern per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Entscheider des BAMF sparten sich dadurch Anfahrten zum Erstaufnahmezentrum in Friedland. Die Bundesregierung habe hingegen auf einen effizienteren Einsatz des Personals verwiesen. PRO ASYL vertritt die Auffassung, dass die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Asylantragstellern nur im direkten Dialog möglich sei. Die Anhörung per Videoschaltung setze Tendenzen im BAMF fort, dass Entscheidungen über Asylbegehren von Mitarbeitern getroffen werden, die nie persönlichen Kontakt zu den Betroffenen hatten, auch indem protokollierte Anhörungen an Entscheider geschickt würden, die bei der Anhörung nicht anwesend waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Seit wann werden durch Außenstellen des BAMF Asylanhörungen per Videokonferenztechnik durchgeführt?

2

Wie viele solche Asylanhörungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach beteiligten Außenstellen und den Orten, an denen sich die Antragsteller jeweils befanden, auflisten)?

3

Unter welchen Voraussetzungen werden solche Anhörungen abgebrochen und im Anschluss eine unmittelbar persönliche Anhörung durchgeführt?

4

Wenn während der Anhörung festgestellt wird, dass es sich bei den Antragstellern um Traumatisierte, geschlechtsspezifisch Verfolgte und Minderjährige handelt, wird die Befragung dann generell abgebrochen oder unter Hinzuziehung von Sonderbeauftragten fortgeführt?

5

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, bereits mit der Aufnahme von Asylsuchenden ein Screening durchzuführen, um Personen mit besonderen Bedürfnissen (wie die in Frage 4 genannten Gruppen) festzustellen und für sie ein geeignetes Umfeld für die Anhörung, einschließlich geeigneten Fachpersonals, bereitzustellen?

6

Erwägt die Bundesregierung, ein entsprechendes Screening nach Inkrafttreten der neu gefassten Verfahrensrichtlinie für die darin aufgeführten Gruppen von „Antragstellern, die besondere Verfahrensgarantien benötigen“ (KOM(2011) 319, Artikel 2d und 24) zu installieren, und wenn nein, wie sollen die Mechanismen zur Feststellung dieser Antragsteller zukünftig ausgestaltet sein?

7

Wie begründet die Bundesregierung, dass das Anhörungsverfahren per Videokonferenztechnik noch den Anforderungen des § 24 des Asylverfahrensgesetzes genügt, der zwingend vorschreibt, „den Ausländer persönlich anzuhören“?

8

In wie vielen Fällen wurden im BAMF in den Jahren 2009, 2010 und im ersten Halbjahr 2011 (bitte getrennt angeben) Entscheidungen über Asylanträge auf der Grundlage der Niederschriften zur Anhörung durch Mitarbeiter getroffen, die nicht selbst bei der Anhörung anwesend waren?

9

Welche Gründe kann die Bundesregierung für die in Frage 8 geschilderte Praxis angeben?

10

Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass im Rahmen der schwierigen Entscheidung über die Glaubwürdigkeit und letztlich die Schutzbedürftigkeit eines Menschen die unmittelbare Konfrontation des Entscheiders mit den Schilderungen und Emotionen des Betroffenen einer erhöhten Personalmitteleffizienz geopfert werden soll?

Berlin, den 20. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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