[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6792
17. Wahlperiode 15. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Agnes
Krumwiede, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6306 –
Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP im Bereich
Kinder und Familie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. Oktober 2009 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU
und FDP den Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“. Knapp
zwei Jahre nach Beginn der Regierungsarbeit ist davon auszugehen, dass
vereinbarte Maßnahmen umgesetzt wurden oder zumindest konkrete Planungen
im Bereich Kinder- und Familienpolitik vorliegen.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag beschriebene Zielvorstellung „unser Ziel sind faire
Startchancen für alle Kinder“ um, insbesondere vor dem Hintergrund der
niedrigen Inanspruchnahme und der Umsetzungsprobleme beim
Bildungspaket?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass jedes Kind in unserer
Gesellschaft – unabhängig von der sozialen Herkunft – eine faire Chance bekommt.
Die soziale Gerechtigkeit unserer Gesellschaft entscheidet sich vor allem dort,
wo es um die Verteilung von Chancen – insbesondere von Bildungs- und
Entwicklungschancen – geht.
Nur gute Förderung von Anfang an, schafft faire Chancen für alle Kinder. Denn
die Förderung und der Schutz von Kindern in den ersten Lebensjahren sind
grundlegend und entscheidend für alle weiteren Bildungs- und
Entwicklungserfolge. Wo Eltern allein nicht für eine entsprechende Förderung sorgen können,
unterstützt der Staat sie dabei. Materielle Hilfen, eine Familien unterstützende
Infrastruktur und frühkindliche Bildungsangebote sind für das Aufwachsen
gerade auch von Kindern aus schwierigen sozialen Verhältnissen unabdingbar.
Zahlreiche Maßnahmen und Programme der Bundesregierung in den Bereichen
des Schutzes, der Förderung und der Betreuung von Kindern dienen dem Ziel,
faire Startchancen für alle Kinder herzustellen. Dazu gehören u. a. das Aktions- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6792 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“,
der Ausbau der Kindertagesbetreuung und das Aktionsprogramm
Kindertagespflege, die „Offensive frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache und
Integration“, die Forschungsinitiative Sprachdiagnostik und Sprachförderung, das
Ganztagsschulprogramm, Programme zur gesunden Ernährung und zur
Gesundheitsförderung sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Auf die Antworten zu den nachfolgenden Fragen wird verwiesen.
Mit dem zum 1. Januar 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket
bekommen alle Kinder, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) oder deren
Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, weitere Unterstützung zur
Verbesserung ihrer Startchancen. Erhebungen der kommunalen
Spitzenverbände machen deutlich, dass sich die Inanspruchnahme insgesamt positiv
entwickelt. Es ist gemeinsames Anliegen von Bund, Ländern und Kommunen
diese Entwicklung u. a. durch Verfahrensvereinfachungen noch zu verstärken.
2. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die „steuerliche
Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche
sowie für die Familien mit Kindern“ bisher erreicht, und inwiefern hat die
Bundesregierung dabei das geplante Entlastungsvolumen „in einem
Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung)“ erreicht?
Wenn nicht, wann wird dieses Entlastungsvolumen erreicht sein?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den wortgleichen Fragen 2
und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2698 verwiesen.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, steuerliche Änderungen zur
Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und zur Verminderung der
sogenannten „kalten Progression“ auf den Weg zu bringen. Es ist geplant,
entsprechende steuergesetzliche Maßnahmen zum 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen.
3. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
im Steuerrecht vor, der „ein schlüssiges und verständliches Konzept der
steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und
Kinder und im Haushalt“ enthält und „die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Ausbildungskosten“ neu ordnet?
4. Wie weit sind die Ressortabstimmungen zu diesem angekündigten
Gesetzesvorhaben bereits erfolgt?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vereinfachung des Steuerrechts und der Abbau bürokratischer Belastungen
sind wesentliche Politikschwerpunkte der Bundesregierung. Ausdruck dessen
ist das von der Bundesregierung vorgelegte Steuervereinfachungsgesetz 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5125), mit dem u. a. die steuerliche
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten neu geregelt werden soll. Die vorgesehene
Neuregelung wird den Abzug von Kosten für die Kinderbetreuung deutlich
vereinfachen. Das Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch noch nicht
abgeschlossen werden, da der Bundesrat dem Gesetz am 8. Juli 2011 nicht zugestimmt hat.
Die steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten wurde durch eine
Verwaltungsanweisung neu geregelt (Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 22. September 2010, BStBl 2010 I S. 721).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/67925. Wann, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Finanzvolumen hat die
Bundesregierung begonnen, „die Angebote an Familienbildung für eine
gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen auszubauen“?
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „gemeinsam mit
den Ländern […] das Thema der Ernährungsbildung in die Informations-
und Bildungsangebote von Kindergärten und Schulen [zu] integrieren“?
7. Inwiefern plant die Bundesregierung sich an den dafür entstehenden
Kosten zu beteiligen (bitte nach Jahren und Höhe der Finanzmittel
aufschlüsseln)?
Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ führt die Bundesregierung eine
Vielzahl von Maßnahmen durch, die zu einer Verbesserung der
Ernährungsinformation, der Ernährungsbildung und des Ernährungsverhaltens beitragen.
So wurde das „Netzwerk Junge Familie“ gegründet, in dem alle Gruppen, die
viel Kontakt zu jungen Familien haben (vor allem Hebammen, Kinder- und
Frauenärztinnen und -ärzte), zusammenarbeiten, um sich auf einheitliche
Handlungsempfehlungen vor allem im Bereich Ernährung zu verständigen und
diese an die Familien zu kommunizieren. In einem ersten Schritt hatte sich das
Netzwerk auf gemeinsame Handlungsempfehlungen für Säuglinge und
stillende Mütter verständigt, zudem wurden mittlerweile auch
Handlungsempfehlungen für die Schwangerschaft erarbeitet.
Auf dieser Basis werden entsprechende Informationsmaterialien erarbeitet,
bzw. angepasst, die dann vor allem über die Netzwerkpartner – insbesondere
auch im Rahmen von Beratungsgesprächen – an die Familien gegeben werden.
Für die Arbeit des Netzwerks stellt das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Zeitraum 2009 bis 2012
rund 1,1 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Ergänzend wurde 2011 ein
Modellprojekt der Plattform Ernährung und Bewegung (peb) gestartet mit dem
Namen „9+12 gemeinsam gesund – in Schwangerschaft und 1. Lebensjahr“,
das die vorliegenden Empfehlungen in einer Modellregion erproben soll.
Hierfür stehen in den Jahren 2011 bis 2013 ca. 311 000 Euro zur Verfügung.
Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind Zielgruppe der Maßnahmen „Joschi
hat’s drauf“, „Mach-Bar-Tour“ und „Ess-Kult-Tour“, die von den
Verbraucherzentralen durchgeführt werden, des Projekts der Plattform Ernährung und
Bewegung „gesunde Kitas, starke Kinder“, der „Qualitätsstandards für die
Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ sowie der „Qualitätsstandards für
die Schulverpflegung“, die im Auftrag der Bundesregierung von der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft und Praxis) erarbeitet wurden und – teilweise in
Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen – in die Breite getragen werden. Diese
Maßnahmen beinhalten auch Module zur Information und Motivation der
Eltern und Familien.
Das schulische Mittagessen hat sich im Rahmen des Ausbaus der
Ganztagsschulen als ein Mindeststandard etabliert (vgl. Standards der
Kultusministerkonferenz). Die bereits genannten „Qualitätsstandards für die
Schulverpflegung“ sowie Best Practice-Beispiele wurden und werden u. a. auch im Rahmen
des Ganztagsschulprogramms der Bundesregierung breit an Ganztagsschulen
herangetragen (z. B. Präsentation auf den jährlichen Ganztagsschulkongressen
sowie auf dem Internetportal
www.ganztagsschulen.org). Die Regelung der
Finanzierung des Mittagessens in Kindergärten und Schulen obliegt gemäß den
Drucksache 17/6792 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeverfassungsmäßigen Zuständigkeiten den Ländern bzw. Kommunen sowie den
Trägern der Einrichtungen.
Die Bekanntmachung und Umsetzung dieser Qualitätsstandards unter
Einbeziehung aller damit befassten Personengruppen, also auch Lehrerschaft, Eltern,
Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, ist Aufgabe der von Bund und
Ländern getragenen „Vernetzungsstellen Schulverpflegung“, in einigen Ländern
auch „Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung“. Diese
Vernetzungsstellen gibt es in allen 16 Bundesländern.
Der „aid-Ernährungsführerschein“, ein sechs Unterrichtseinheiten umfassendes
Unterrichtskonzept für Drittklässler mit besonderer Betonung des praktischen
Lernens, wird über Lehrerfortbildungen sowie den Einsatz von externen
Fachkräften (LandFrauen und Klasse 2000-Gesundheitsförderer) Kindern und (über
die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten) Eltern vermittelt. Bisher
haben bereits über 450.000 Kinder den Ernährungsführerschein erworben.
Außerdem wurde ein weiteres Modul („SchmExperten“) für die 5. und 6.
Klassen erarbeitet, das nunmehr an weiterführenden Schulen umgesetzt wird.
Ziel des Projekts „Küchen für Deutschlands Schulen“ ist es, das Thema
„Gesunde Ernährung und Kochen“ im Schulalltag von Kindern und Jugendlichen
zu verankern. Partner sind das BMELV, der Fernsehkoch Tim Mälzer, die
Bertelsmann Stiftung sowie als Sponsor der Küchenhersteller Nolte. Derzeit läuft
die zweite Bewerbungsphase, in der sich bundesweit Schulen um eine Schul-
Übungsküche bewerben können.
Für diese Maßnahmen stellt das BMELV im Zeitraum 2009 bis 2013 (bei
unterschiedlicher Laufzeit der einzelnen Maßnahmen) insgesamt rund 7,5 Mio. Euro
zur Verfügung. Hinzu kommen die Bundesmittel für die Vernetzungsstellen
Schul-(und Kita-)Verpflegung, die für den Zeitraum 2008 bis 2014 insgesamt
rund 6,5 Mio. Euro betragen.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft werden mehrere Projekte mit dem Ziel einer
gesunden Ernährung von Kindern gefördert. So werden mit der
Informationskampagne „Bio kann jeder“ praxisorientierte Workshops für Schulen und
Vorschuleinrichtungen (Kitas) zu ausgewogener Ernährung mit Bioprodukten
durchgeführt, die sich u. a. auch an Lehrer, Erzieher und Eltern richten. Der
Schülerwettbewerb „Bio find ich kuh-l“ ist eine Anregung für Schülerinnen und
Schüler der Klassen 3 bis 10, sich unter anderem intensiver mit dem Thema
ausgewogene Ernährung mit Bio-Produkten auseinander zu setzen. Im Rahmen
der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von
Verbraucherinnen und Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse
sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen werden
mehrere Projekte zur Ernährungsbildung gefördert wie z. B. „Bio für die junge
Generation“ (Führungen für Kinder auf Höfen, bei Verarbeitern, pädagogische
Unterstützung) oder „Öko-Landbau zum Anfassen“ (Kochveranstaltungen in
Schulen mit Besichtigung eines Bio-Hofs). Darüber hinaus werden mit
Elternkalendern Informationen über eine gesunde Ernährung unter Einbeziehung von
Bioprodukten vermittelt. Außerdem wurden Schulmaterialien zum
Ökologischen Landbau zur Produktion von Lebensmitteln und zur bewussten
Ernährung erarbeitet (
www.oekolandbau.de/lehrer). Für diese Maßnahmen stehen
jährlich rund 800 000 Euro zur Verfügung.
Das Modellvorhaben „Schulmilch im Fokus“ soll Möglichkeiten zur Anregung
des Milchverbrauchs bei Schülerinnen und Schülern in Grundschulen ermitteln.
Ein Modul dieses Vorhabens beinhaltet auch Informationen an Schüler und
Eltern über ausgewogene Ernährung. Für das Modellvorhaben wurden in den
Jahren 2008 bis 2010 insgesamt rund 5,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6792Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der beauftragten wissenschaftlichen
Institute werden derzeit ausgewertet.
Die Stiftung Kindergesundheit hat 2010 vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Forschungsauftrag zur
Gesundheitsförderung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung
erhalten. Einheitliche, bundesweit gültige Standards und Leitlinien in
Gesundheitsbereichen wie Infektiologie, Ernährung und Bewegung sollen entwickelt
werden. Die Leitlinien werden in der Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen/
Erziehern und Tagesmüttern erprobt und evaluiert, um dann auf der Grundlage
der Ergebnisse entsprechende Lehrmodule zu erstellen und diese
deutschlandweit in die Ausbildungspläne einfließen zu lassen.
Darüber hinaus stellen insbesondere die von der Bundesregierung geförderten
Institutionen aid-Infodienst, Deutsche Gesellschaft für Ernährung und
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Vielzahl von
Unterrichtsmaterialien, online-Angeboten, Ausstellungen oder Spielen zur Ernährungsinformation
und -bildung zur Verfügung.
Zur Integration der Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen fördert die
Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen des
Gesundheitsforschungsprogramms Präventionsforschungsprojekte, die sich mit diesem Thema
auseinandersetzen. Sie haben die Entwicklung von innovativen Präventionsmaßnahmen
und -programmen sowie die Evaluation und Qualitätssicherung dieser
Maßnahmen zum Ziel.
Dabei wurden bis 2010 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) sechs Vorhaben mit insgesamt 1,4 Mio. Euro unterstützt, die sich
ausschließlich mit dem Thema Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen
befassten. Derzeit werden noch zwei Vorhaben mit insgesamt 0,6 Mio. Euro
gefördert, die die Informationsvermittlung von ernährungsbezogenen
Kompetenzen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Thema haben.
Die im Rahmen der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte
(WiFF)“ aufgebaute Informationsplattform bietet die Möglichkeit,
Erkenntnisse aus der Präventionsforschung an einen breiten Kreis von Erziehern und
Erzieherinnen zu vermitteln und mit einschlägigen Länderaktivitäten zur
gesunden Ernährung von Kindern zu verknüpfen.
Im Rahmen der BMBF-Förderinitiative „Ernährungsforschung – für ein
gesundes Leben; Modul: Innovationen und neue Ideen für den Ernährungssektor“
werden mehrere Forschungsvorhaben gefördert, die zu einer Verbesserung der
Ernährungsinformation, der Ernährungsbildung und des Ernährungsverhaltens
beitragen sollen. Darunter zählen z. B. Projekte zum Ernährungsverhalten
sozial-benachteiligter Jugendlicher, zur Einstellungs-Verhalten-Diskrepanz bei
der Ernährung sowie zur regionalen Implementierung von
Ernährungsinformationen. Entsprechende Vorhaben werden seit dem Jahr 2010 mit insgesamt
3,7 Mio. Euro gefördert.
8. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Feststellung gebunden
„wir wollen Deutschland zur Bildungsrepublik machen, mit den besten
Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den
besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen“, und kann die
Bundesregierung die hier erzielten qualitativen Fortschritte im internationalen
Vergleich belegen?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der auf dem
Bildungsgipfel im Jahr 2008 in Dresden beschlossenen
„Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ vielfältige Maßnahmen in allen Bildungsbereichen ent-
Drucksache 17/6792 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewickelt. Über den Fortschritt bei der Umsetzung der Qualifizierungsinitiative
berichten Bund und Länder jährlich.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung dieser
Zielrichtung unter anderem ein wesentlicher Investitions- und
Regelungsbedarf in Richtung Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung
besteht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Politik der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, Rahmenbedingungen
dafür zu schaffen, allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe, Selbständigkeit
und Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen. Dabei lässt sich die
Bundesregierung von dem Leitgedanken führen, dass insbesondere die Förderung und
der Schutz von Kindern von frühester Kindheit an sowie faire Start- und
Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft ein zentraler Schlüssel für
eine erfolgreiche Teilhabe an der Entwicklung unserer Gesellschaft sind.
Um Deutschland zur Bildungsrepublik zu machen, mit den besten
Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen
und Forschungseinrichtungen, bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung
einer nationalen Anstrengung. Ziel muss es sein, mehr Chancengerechtigkeit
bereits am Start sowie Durchlässigkeit und faire Aufstiegschancen für alle zu
ermöglichen. Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen
Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette.
Die Förderung in den ersten Lebensjahren ist dabei grundlegend für alle
weitergehenden Bildungserfolge. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass das
pädagogische Fachpersonal, dass alle mit der Bildung, Betreuung und
Erziehung betrauten Personen ihre Aufgaben in hoher Qualität auf dem
bestmöglichen Erkenntnisstand erfüllen können.
Die Bundesregierung unterstützt die Maßnahmen der Länder, Träger und
Kommunen deshalb durch Maßnahmen wie bspw. die Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte/WiFF (
www.weiterbildungsinitiative.de), die
über 2011 hinaus weitergeführt wird und die seit 2011 durch zusätzliche
Forschungsprojekte erweitert wurde und von 2011 bis 2014 durch zusätzliche
Forschungsförderung mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 7,5 Mio.
Euro verstärkt wird.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die aus
der Zielmarge „besten Kindertagesstätten“ resultierende notwendige
Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erreichen?
Wenn nicht, wann werden diese erfolgen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
11. Welche präventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
unabhängig vom Einkommensstatus der Eltern positiv in die
Bildungsbiographien Jugendlicher einzugreifen, von denen „jeder fünfte […] in
Deutschland [..] so geringe Kompetenzen in Lesen und Mathematik [hat],
dass er Gefahr läuft, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum
Chancen zu haben“?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, jungen Menschen mit schlechteren
Startchancen frühzeitig Teilhabemöglichkeiten und gerechte Bildungs- und
Beschäftigungschancen zu eröffnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6792Die Initiative JUGEND STÄRKEN des BMFSFJ unterstützt und fördert mit
aufeinander abgestimmten Bausteinen die soziale, schulische und berufliche
Integration benachteiligter junger Menschen und junger Migrantinnen und
Migranten. Die Programme der Initiative (die ESF-Programme
„Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“, „STÄRKEN vor Ort“ und
„JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ sowie die aus Bundesmitteln
finanzierten „Jugendmigrationsdienste“) zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit
individuellen Angeboten auf die jeweilige Lebenssituation der jungen
Menschen eingehen und eine passgenaue Förderung anbieten.
Besonders das Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ setzt direkt in
der Schule an. Es zielt bundesweit an rund 200 Standorten auf die Reintegration
von schulverweigernden Jugendlichen in das Regelschulsystem, um die Zahl
der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss zu verringern.
Zusammen mit Eltern und Lehrkräften werden im Rahmen eines Case Managements
individuelle Förderpläne entwickelt. Das Programm wird wie auch die
„Kompetenzagenturen“ über 2011 hinaus bis Ende 2013 als Teil der Initiative
JUGEND STÄRKEN weitergeführt.
Um Jugendliche in Ausbildung zu bringen und ihnen die Chancen und
Möglichkeiten einer Berufsausbildung frühzeitig zu vermitteln, hat das BMBF 2010
die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Berufsabschluss“ gestartet. Das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und
vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP), das seit 2008 Jugendlichen in der
Regel in der 8. Klasse sehr erfolgreich Einblicke in die praktischen Tätigkeiten
dualer Berufe gibt, ist ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative.
Es bietet Schülerinnen und Schülern ab der 7. Klasse die Möglichkeit, im
Rahmen einer Potenzialanalyse die eigenen Stärken und Neigungen zu erkennen
und diese ab Klasse 8 zwei Wochen lang an der Werkbank zu erproben. Damit
unterstreicht die Bundesregierung die Wichtigkeit frühzeitiger, individueller
und praktischer Berufsorientierung, die außerhalb des Lernortes Schule zu
hervorragenden Ergebnissen und großer Nachfrage seitens der Jugendlichen, der
Ausbilder, aber auch der Schulen führt. Durch die frühe Begegnung mit den
dualen Berufen und das eigene Arbeiten an der Werkbank unter Anleitung von
erfahrenen Ausbildungsmeistern, werden den Jugendlichen auch die
schulischen und persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung
aufgezeigt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen positive Auswirkungen des
Berufsorientierungsprogramms auf die schulischen Leistungen der Schülerinnen und
Schüler.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „vor Ort
Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe,
Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – [zu]
fördern“, und worin unterscheiden sich diese von bereits gesetzlich
verankerten und praktisch umgesetzten Kooperationen zwischen diesen
Akteuren?
Mit dem Programm „Lernen vor Ort“ fördert das BMBF deutschlandweit
40 Kreise und kreisfreie Städte dabei, Managementmodelle für die Steuerung
des kommunalen Bildungswesens und übergreifende Bündnisstrukturen zu
entwickeln. In dieser einzigartigen öffentlich-privaten Bildungspartnerschaft ist
neben Bund und Kommunen ein Verbund aus über 140 Stiftungen ein wichtiger
Partner, der zivilgesellschaftliches Engagement verkörpert.
Eine Förderung von Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche, die von Bündnissen für Bildung auf lokaler Ebene entwickelt und
umgesetzt werden sollen, ist ab Anfang 2013 vorgesehen. Die Bundesregierung
bereitet derzeit ein entsprechendes Förderprogramm vor.
Drucksache 17/6792 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeide Maßnahmen ergänzen sinnvoll bestehende Kooperationen auf
kommunaler und lokaler Ebene.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um
„verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im
Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte
Sprachförderung vor der Schule sowie darüber hinausgehende
unterrichtsbegleitende Sprachprogramme“ einzuführen, beziehungsweise wann wird die
Bundesregierung Maßnahmen ergreifen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
14. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um jedem „neu
geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem
Startguthaben von 150 Euro [einzurichten] und Einzahlungen bis zur
Volljährigkeit mit einer Prämie [zu] unterstützen“?
15. Welches Konzept liegt dem „Zukunftskonto“ zugrunde, und mit welchen
Kosten rechnet die Bundesregierung jährlich?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einführung eines Ansparanreizes soll Bürgerinnen und Bürger zur
langfristigen Bildungsvorsorge motivieren. Entsprechend langfristig bindet ein
Zukunftskonto die öffentliche Hand und privates Kapital. Die Konzeption muss
daher auf eine Kontinuität über Jahrzehnte angelegt sein und kompatibel mit
unterschiedlichen Rechtskreisen sein. So ist die Frage der Anrechnung der
Bildungssparguthaben auf Sozialtransfers (Schonvermögen) oder die mögliche
Verknüpfung oder Konkurrenz mit anderen Zwecksparformen (Wohnungsbau
und Altersvorsorge) sorgfältig zu prüfen.
Eine Entscheidung über die Einführung des Zukunftskontos ist erst nach
Klärung der noch offenen Fragen zu treffen.
16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „die
wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu
stärken“?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur wortgleichen Frage 20 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2698 sowie auf die Antwort zu
Frage 2 der vorliegenden Kleinen Anfrage verwiesen.
Hinsichtlich des im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II und dem
SGB XII sowie für Kinder von Kinderzuschlags- oder Wohngeldbeziehern
rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepakets
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
17. Durch welche konkreten bundesgesetzlich zu regelnden Maßnahmen will
die Bundesregierung „Eltern stärken“?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 39 bis 43 sowie im Hinblick auf weitere
allgemeine Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der
Erziehungskompetenz auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2698 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/679218. Inwiefern ist es der Bundesregierung durch ihre Maßnahmen gelungen,
Kindertagesbetreuung und Familienbildung durch „Vernetzung mit
anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren
und Mehrgenerationenhäusern“ zu stärken und deutlich zu verbessern,
und inwiefern sind diese Maßnahmen dauerhaft und nachhaltig angelegt?
Der Bereich der Kinderbetreuung – einem der sieben Schwerpunkte in der
ersten Förderphase der Mehrgenerationenhäuser – hat wesentlich dazu
beigetragen, dass sich die Mehrgenerationenhäuser, neben den öffentlichen Strukturen
wie Kitas und Horteinrichtungen, vielfach als Einrichtungen mit hoher
Flexibilität und einem breiten Serviceangebot in ihrer Region etablieren konnten. Über
84 Prozent der Mehrgenerationenhäuser erbringen Kinderbetreuungsangebote
und leisten damit in ihrem Umfeld einen wichtigen Beitrag zur lokalen
Angebotsstruktur in der Kinderbetreuung (zusammen 1 037
Kinderbetreuungsangebote). Die Stärke der Mehrgenerationenhäuser liegt hier insbesondere in der
flexiblen Kinderbetreuung, etwa in Form stundenweiser Betreuung, offener
Kinderbetreuung und Randzeiten- und Notfallbetreuung. Notfall- und
Ferienbetreuung entlasten die Eltern und stärken die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Damit werden für Eltern wichtige Ergänzungen zur institutionellen
Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen vor Ort bereitgestellt. Insgesamt
376 Betreuungsangebote in 274 Mehrgenerationenhäusern richten sich an
Säuglinge und Kleinkinder (null bis zwei Jahre), besonders in den alten
Bundesländern.
In den Kommunen zählen die Kindertagesstätten nach wie vor zu den
wichtigsten Partnern der Mehrgenerationenhäuser. Über 90 Prozent der Häuser
kooperieren mit mindestens einer Kindertagesstätte. Die Kooperationen dienen dazu,
Alleinerziehende und Eltern besser zu erreichen und ansprechen zu können und
in Verbindung mit den Angeboten der Kindertageseinrichtungen geeignete
Angebotsstrukturen zu entwickeln und anzubieten.
Diese Verzahnung gelingt dann besonders gut, wenn Mehrgenerationenhäuser
und Kindertagesstätten unter einem Dach angesiedelt sind oder durch
Abstimmung von festen Randzeitenbetreuung in Mehrgenerationenhäusern im
Anschluss an die Regelbetreuung in den Kindertageseinrichtungen.
Durch die offenen Begegnungsangebote der Häuser, etwa im sogenannten
Offenen Treff wird zudem der Vertrauensaufbau zwischen den
Betreuungspersonen und Eltern unterstützt. Über 55 Mehrgenerationenhäuser (zusammen
74 Angebote) sind im Bereich Familienbildung aktiv.
Das Angebot der Familienbildung führte insbesondere beim
generationenübergreifenden Ansatz der Mehrgenerationenhäuser zu einer Erweiterung der
Angebotspalette: durch Angebote wie Vorlesepaten, Hausaufgaben(nach-)hilfe,
Erzählcafés usw. können einerseits die Kompetenzen Älterer gewinnbringend für
alle genutzt, Kinder unterstützt und Eltern entlastet werden.
Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II, das Anfang 2012 mit
vier neuen Schwerpunktthemen* an den Start gehen soll, wird die Arbeit der
Häuser auch in Bezug auf die Kinderbetreuung und die Familienbildung
verstetigt werden.
In Bezug auf die Kinderbetreuung haben die Erfahrungen aus dem ersten
Aktionsprogramm gezeigt, dass die bedarfsgerechte Unterstützung und Entlastung
durch haushaltsnahe Dienstleistungen eine notwendige und ergänzende
Rahmenbedingung für die Vereinbarkeit von Familienpflichten (Kinderbetreuung
und Pflege) und Beruf darstellt. Auch vor diesem Hintergrund wird der
Komplex der haushaltsnahen Dienstleistungen ein zentrales Handlungsfeld im
Rahmen der vier neuen Schwerpunktthemen des Aktionsprogramms II sein. Damit
* Alter und Pflege, Integration und Bildung, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Freiwilliges Engagement.
Drucksache 17/6792 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesollen die Mehrgenerationenhäuser zukünftig besser in die Lage versetzt
werden, ihre Angebote regional stärker zu diversifizieren und im kommunalen
Zusammenhang bedarfsgerecht zu entwickeln.
Zwischen Kinderbetreuung und Familienbildung wird es zukünftig insofern eine
konkrete Schnittstelle im Aktionsprogramm geben, als die
Mehrgenerationenhäuser im Rahmen des neuen Schwerpunktthemas Integration und Bildung ihr
Angebotsspektrum – über klassische Kinderbetreuungsangebote hinaus –
ausbauen werden und um Bildungsanteile erweitern werden, z. B. bei
Hausaufgabenhilfe und Nachhilfeangeboten oder bei Patenschaften zwischen älteren
Freiwilligen und Jugendlichen zur Unterstützung beim Übergang Schule – Beruf.
19. Wie viele Tagespflegepersonen wurden durch Maßnahmen der
Bundesregierung im Rahmen einer „Qualifikation von Tagespflegepersonen“
ausgebildet (bitte Jahreswerte angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern, Kommunen und Verbänden ergriffen, um „Erzieherinnen und
Erzieher“ auszubilden und „bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und
Beruf“ zu schaffen, und welche Kosten sind dabei entstanden?
Bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung in guter Qualität und eine
frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben
in Deutschland. Das Kinderförderungsgesetz bildet eine gute Grundlage, um
den Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortzusetzen.
Zur Gewährleistung der Qualität von Kindertageseinrichtungen ist es
notwendig, dass ausreichend und gut ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden
können. Deshalb wurde Anfang 2009 die „Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)“ gestartet, mit der das BMBF gemeinsam mit der
Robert Bosch Stiftung unter Einbeziehung des Deutschen Jugendinstituts e. V.
eine Verbesserung von Qualität, Transparenz und Durchlässigkeit des
frühpädagogischen Weiterbildungssystems für die bereits im Beruf tätigen
Fachkräfte anstrebt. Dabei bezieht der bundesweite Qualitätsentwicklungsprozess
bestehende Initiativen der Länder sowie Aus- und Weiterbildungsanbieter aktiv
mit ein und fördert die Vernetzung aller Akteure (
www.weiterbildungsinitia-
tive.de). Zu diesem Zweck wurde auch das Portal „Frühpädagogik studieren!“
integriert.
Die Initiative WiFF wird auch über 2011 hinaus weitergeführt. Zusätzlich wird
durch das BMBF bis 2014 begleitende Forschung gefördert, die darauf abzielt,
fundierte Erkenntnisse zu Fragen der Qualifikationsanforderungen im
Arbeitsfeld von Kindertageseinrichtungen und zur Ausbildung frühpädagogischer
Fachkräfte zu gewinnen.
Die forschungsbasierten Arbeiten von WiFF stehen in engem Zusammenhang
mit Projekten zur Medienqualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern und
dem praxisorientierten Netzwerk Frühkindliche Bildung – BIBER.
Auch im Rahmen der unter Schirmherrschaft der BMBF stehenden Initiative
„Haus der kleinen Forscher“, die von der Helmholtz-Gemeinschaft, von
McKinsey & Company, der Siemens AG und der Dietmar-Hopp-Stiftung
getragen und vom BMBF gefördert wird, werden Erzieherinnen und Erzieher in
ihrer Arbeit unterstützt: „Haus der kleinen Forscher“ trägt zur
Kompetenzerweiterung des Fachpersonals in den Einrichtungen bei, ist inzwischen bun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6792desweit etabliert und soll ab Herbst des Jahres eine sukzessive Ausdehnung auf
die Altersgruppe der Sechs- bis Zehnjährigen erfahren.
21. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung bisher
darauf hingewirkt, „dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte
der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung,
einigen“?
Die Fragen 10, 13, 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bis zum Jahr 2014 stellt der Bund rund 400 Mio. Euro zur Verfügung, um bis
zu 4 000 Einrichtungen – insbesondere in sozialen Brennpunkten – zu
„Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ auszubauen. Jeder beteiligten
Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich einzustellendes
Fachpersonal in Höhe von 25 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dies
schafft den Spielraum, in jeder Kita eine Halbtagsstelle einer zur
Sprachförderung qualifizierten, angemessen vergüteten Fachkraft zu schaffen. In den
Schwerpunkt-Kitas wird aus den Bundesmitteln somit die Fachkraft-Kind-
Relation verbessert und eine alltagsintegrierte Sprachförderung ermöglicht.
Eine zwischen dem BMFSFJ und den für Kindertagesbetreuung zuständigen
Landesministerinnen und –ministern unterzeichnete Vereinbarung definiert die
Zielsetzung, während der Programmlaufzeit Empfehlungen für gemeinsame
Eckpunkte des Bundes und der Länder zur Sprachförderung in
Kindertageseinrichtungen zu erarbeiten.
Die Bundesregierung hat im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung
der empirischen Bildungsforschung im Jahr 2008 den Förderschwerpunkt
„Forschungsinitiative Sprachdiagnostik und Sprachförderung“ (FiSS)
ausgeschrieben, in dem aktuell 22 Vorhaben mit insgesamt 5,8 Mio. Euro gefördert
werden.
Mit dem Forschungsschwerpunkt wird das Ziel verfolgt, fundiertes Wissen
bereitzustellen, um Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund
gemäß ihrem Sprach- und Entwicklungsstand in der Aneignung und Nutzung
komplexer sprachlicher Kompetenzen zu unterstützen und zu fördern. Das
beinhaltet auch, Kindern und Jugendlichen mit fortgeschrittenem Sprachstand
Wege für einen Ausbau ihrer sprachlichen Kompetenzen zu eröffnen. Gefördert
werden Forschungsvorhaben zu folgenden thematischen Bereichen:
● Grundlagen- und anwendungsbezogene Forschungsvorhaben zu
Verfügbarkeit, Struktur, Nutzung und zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen bei ein-
und mehrsprachigen Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und
Schulen, worauf praxisorientierte Entwicklungsmaßnahmen aufbauen können.
● Studien zur Messung sprachlicher Kompetenzen und Kompetenzzuwächse.
● Interventionsstudien zu konkreten Angeboten der Sprachförderung, ihrer
Implementierung in Bildungsinstitutionen und Wirksamkeitsüberprüfungen.
● Interventionsstudien zu Qualifizierungsangeboten für pädagogisches
Personal für die Aufgaben der Erfassung von Sprachständen und der
Sprachförderung.
Ergebnisse der in der Regel dreijährigen Forschungsvorhaben werden für 2012
erwartet. Vorgesehen ist, bei einer Reihe von Vorhaben (insbesondere
Längsschnittstudien) nach Auslaufen einer ersten Phase und erneuter externer
Begutachtung, die Fortsetzung der Forschungsprojekte zu fördern.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein neues Forschungsprogramm zur
sprachlichen Bildung in enger Abstimmung und Kooperation mit den Ländern
Drucksache 17/6792 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Ressorts auf den Weg bringen, das die Wirksamkeit der
Sprachstandfeststellung und darauf aufbauender Sprachförderung untersuchen und Ansätze für
die Weiterentwicklung der entsprechenden Instrumente bieten soll.
Forschungsbedarf besteht dabei insbesondere hinsichtlich der Aussagekraft und
der Handhabbarkeit der Verfahren und Instrumente durch unterschiedliche
Anwender, der besonderen Bedingungen beim Zweitsprachenerwerb sowie der
validen Abstimmung von Fördermaßnahmen und Sprachdiagnostik.
Aktuell werden überdies im Auftrag der Steuerungsgruppe zur Feststellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern auf dem Gebiet der
Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung sondiert.
22. Wann wird es eine gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und
Kommunen zu den in Frage 21 genannten Eckpunkten geben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Wann wird die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung
entsprechend ändern, damit „Kinderlärm […] keinen Anlass für gerichtliche
Auseinandersetzungen geben […] kann“?
Der Koalitionsvertrag sieht für diese Legislaturperiode auch eine
Bauplanungsrechtsnovelle vor; hierbei ist u. a. eine umfassende Überprüfung der
Baunutzungsverordnung vorgesehen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
beabsichtigt, im Rahmen dieser Novelle vorzuschlagen, dass Anlagen zur
Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten künftig allgemein zulässig sind, wenn sich
ihre Größenordnung an dem typischerweise zu erwartenden Bedarf orientiert.
Damit wird zugleich der Auftrag des Koalitionsvertrages zum Kinderlärm
umgesetzt, soweit er das Bauplanungsrecht betrifft.
Im Rahmen der Beschleunigung der Energiewende ist der energie- und
klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen worden. Das
förmliche Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Teil der Novellierung, deren
Schwerpunkte neben einer Stärkung der Innenentwicklung auch die Anpassung
der Baunutzungsverordnung sind, soll in der zweiten Jahreshälfte eingeleitet
werden.
24. Welche Konzepte für die Ausgabe für „ein Betreuungsgeld in Höhe von
150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als
Bundesleistung“ hat die Bundesregierung bisher erarbeitet bzw.
diskutiert, und wann legt die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept
bzw. Gesetzentwurf vor?
Für die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes hat die Bundesregierung
bis 2013 Zeit. Mit der gebotenen Gründlichkeit werden verschiedene Modelle
geprüft. Die konzeptionelle Ausgestaltung ist derzeit noch offen. Wie für alle
Vorhaben des Koalitionsvertrages ist auch hier der generelle
Finanzierungsvorbehalt zu beachten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/679225. Welche Maßnahmen mit welchem Effekt hat die Bundesregierung bisher
ergriffen, „um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen“ und
„die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiter[zu]entwickeln und
[zu] schärfen“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die
Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in
pädagogischen Berufen“ zu erreichen, und wie viele neue Tagespflegepersonen
konnten insgesamt dadurch gewonnen werden?
Die Fragen 19, 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet:
Die Bundesregierung bildet keine Tagespflegepersonen aus. Sie unterstützt
Länder und Kommunen beim Auf- und Ausbau von Infrastruktur für
Kindertagespflege vor Ort und bei der Gewinnung und Qualifizierung von
Tagespflegepersonen im Rahmen des von ihr aufgelegten Aktionsprogramms
Kindertagespflege unter den für dieses Programm geltenden Voraussetzungen und auf
Grundlage des 160 Stunden umfassenden fachlich anerkannten
Mindeststandards. Grundlage der Qualifizierung ist ein gemeinsames Gütesiegel für
Bildungsträger, auf das sich Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit
geeinigt haben. Der Mindeststandart von 160 Stunden Ausbildung ist mittlerweile
in den meisten Bildungsländern etabliert.
Neben dem Portal
www.fruehe-chancen.de gibt es seit dem 1. November 2010
eine Onlineberatung, die alle Fragen zur Tagespflege beantwortet.
Die Qualifizierungsinitiative konzentriert sich nicht mehr ausschließlich auf die
Erstqualifizierung von Tagespflegepersonen, sondern beinhaltet ebenso die
Fort- und Weiterbildung sowie Nachqualifizierung. Seit März 2011 wird der
zweiten im Koalitionsvertrag festgelegten Aufgabe der Weg bereitet: Die
Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in pädagogischen
Berufen soll erreicht und die Kindertagespflege professionalisiert werden. Ziel
der Professionalisierung ist es,
● die Kindertagespflege zu einer attraktiven Tätigkeit zu entwickeln, die
berufliche Perspektiven bietet, auch für qualifizierte Tagespflegepersonen,
● eine Berufsausbildung zu ermöglichen,
● die Qualität der Kindertagespflege und damit auch die Bezahlung dieser
Tätigkeit zu verbessern,
● den Ausbau der Kindertagesbetreuung insgesamt dadurch voranzutreiben,
dass ungenutzte Potentiale von Fachkräften gewonnen werden.
● Eltern verlässliche Standards zu bieten.
Tagespflegepersonen, die über einen Berufsabschluss verfügen, haben
grundsätzlich die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Weiterbildung an einer
sozialpädagogischen Fachschule zur Erzieherinnenausbildung. Tagespflegepersonen,
die über keine anderweitige Berufsausbildung verfügen, erhalten die
Möglichkeit, dies über den Zwischenschritt eines sozialpädagogischen Assistenzberufs
zu erreichen. Der Bund unterstützt Tagesmütter und Tagesväter, die sich für
diese Perspektive entscheiden durch eine finanzielle Beteiligung an
entstehenden Schulkosten sowie einen Weiterbildungszuschuss.
Tagespflegepersonen erwerben in der Grundqualifizierung, in Fort- und
Weiterbildung und in der alltäglichen Arbeit fachliche und personale Kompetenzen,
die für frühpädagogische Berufsausbildungen relevant sind. Die Grundlagen
Drucksache 17/6792 ��� 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür systematische Formen der Anerkennung dieser Kompetenzen wird der
Deutsche Qualifikationsrahmen schaffen. Hier sollen neben formal (in
Qualifizierungen) auch nonformal (z. B. im Prozess der Arbeit) und informell (z. B. in
Familienarbeit) erworbene Kompetenzen angemessen berücksichtigt werden.
Derzeit wird ein neues Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege erarbeitet,
das voraussichtlich im Herbst 2013 vorliegt. Es gewährleistet durch die
Orientierung am Qualifikationsprofil der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte sowohl die Verknüpfung mit frühpädagogischen Qualifizierungen
als auch mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen. Das
Qualifizierungshandbuch wird es darüber hinaus Fachschulen erleichtern, die spezifischen
Kompetenzanforderungen der Kindertagespflege als Bestandteil der Ausbildungen für
pädagogische Fachkräfte zu integrieren.
27. Welche Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hat die
Bundesregierung mit welchem Auftragsvolumen damit beauftragt, „die bisherige
Initiative zu einer großen Kampagne [zu] erweitern“, „um die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu einem festen Bestandteil einer modernen und
nachhaltigen Personalpolitik in den Unternehmen zu machen“?
Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ setzt sich die
Bundesregierung seit 2006 in enger Kooperation mit den Spitzenverbänden der
deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB) dafür ein, im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten
Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu
machen.
Das Unternehmensprogramm wurde im Sinne der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag um die Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ erweitert, um
insbesondere dem hohen Bedarf Beschäftigter mit Familienverantwortung nach
flexiblen Arbeitszeiten gerecht zu werden.
Die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Unternehmensprogramms in den
Jahren 2011/2012 hat nach einer EU-weiten Ausschreibung das Konsortium
Roland Berger Strategy Consultants/ergo Kommunikation übernommen. Für
die Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ stehen dabei 498 360 Euro
(netto) zur Verfügung. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher konkret ergriffen,
damit „mehr Kinder in Deutschland geboren werden“, und welche
Maßnahmen und Instrumente hält sie dafür grundsätzlich für geeignet?
Ob junge Menschen Kinder bekommen oder nicht, ist eine komplexe, von
vielen Faktoren abhängende und vor allem eine private Entscheidung. Allein mit
finanziellen Anreizen besteht wenig Aussicht, die Geburtenrate nachhaltig zu
erhöhen. Kinder müssen auch als Bereicherung statt als ökonomisches Problem
angesehen werden. Familienpolitik kann die Rahmenbedingungen
familienfreundlicher ausgestalten, um die Realisierung von Kinderwünschen zu
erleichtern. Im Jahr 2010 sind die Kinderwünsche wieder deutlich gestiegen: 52
Prozent der Kinderlosen möchten bestimmt einmal Kinder haben, 26 Prozent
vielleicht. Gegenüber 2008, als lediglich 43 Prozent der Kinderlosen „bestimmte“
Kinderwünsche äußerten, bedeutet das signifikant festere Kinderwünsche.
Hohe Geburtenraten sind mit einer kohärenten Kombination von Geld-,
Infrastruktur- und Zeitpolitik verbunden. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ist – und das sagen auch alle internationalen Vergleiche – die wichtigste
Voraussetzung dafür, dass Paare sich für Kinder entscheiden können. Frauen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6792und zunehmend auch Männer wollen sich heute nicht zwischen Beruf und
Familie entscheiden müssen. So ist auch die Realisierung von Kinderwünschen
nur durch das ganzheitliche Zusammenspiel familienpolitischer Maßnahmen zu
erwarten. Die Bundesregierung bleibt deshalb bei ihrer abgestimmten
Familienpolitik als Dreiklang von Geld, Infrastruktur und Zeit. Langfristig ist damit
ein Anstieg der Geburtenrate möglich.
Eine finanziell abgesicherte Situation ist für die meisten Grundvoraussetzung,
um sich für Kinder zu entscheiden. Zielgenaue Leistungen unterstützen
Familien darin, ihr Familienleben nach ihren Wünschen auszurichten. Hinsichtlich
der Maßnahmen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Stärkung von
Familien wird auf die Antwort zu den Fragen 16, 29 ff. der vorliegenden Kleinen
Anfrage, und auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/4355 verwiesen.
Die Bundesregierung setzt konsequent den Weg zu einer familienfreundlichen
Infrastruktur fort. Mit dem beschlossenen quantitativen und qualitativen
Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige werden entscheidende
Bedingungen für Eltern geschaffen, Beruf und Familie vereinbaren zu können und
ihnen nach der Elternzeit die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern. Da die
Vereinbarkeitsprobleme für Eltern mit dem Schuleintritt der Kinder nicht aufhören,
legen die Lokalen Bündnisse für Familie im Jahr 2011 einen Schwerpunkt ihrer
Arbeit in die Entwicklung verlässlicher, bedarfsgerechter außerschulischer
Betreuungsangebote für Schulkinder durch lokale Angebote. Mittlerweile
engagieren sich in den über 650 Lokalen Bündnissen mehr als 13 000 Akteure in
rund 5 200 Projekten für passende Rahmenbedingungen für Familien. Über
5 000 Unternehmen wirken mit und profitieren vom gemeinsamen Einsatz für
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind eine weitere Voraussetzung, um
Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit die
Familiengründung zu erleichtern. Die Bundesregierung betreibt daher
gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften das
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, das erfolgreich für eine familienbewusste
Personalpolitik wirbt und zu einem messbaren Klimawandel in der Arbeitswelt
beiträgt. Mit der Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ wurden die
Anstrengungen intensiviert.
Damit werden Arbeitgeber motiviert und dabei unterstützt, flexible
Arbeitszeitmodelle anzubieten, den Müttern mehr Karrierechancen und Vätern mehr
Familienzeit ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der „Charta für
familienbewusste Arbeitszeiten“ (Februar 2011) haben sich Politik und Wirtschaft zu
einem gemeinsamen Engagement für familienbewusste Arbeitszeiten
verpflichtet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/4355 verwiesen.
Die Bundesregierung rückt zudem mit dem Achten Familienbericht zum
Thema „Zeit für Verantwortung in der Familie“ die Entwicklung einer
familienfreundlichen Zeitpolitik in den Mittelpunkt. Zeit ist die Leitwährung für
Familien und Voraussetzung für die Fürsorge der Eltern für Kinder, füreinander
und für die ältere Generation. Die im Juli 2010 berufene
Familienberichtskommission wird im Herbst ihren Bericht dem Bundesfamilienministerium
vorlegen. Die Bundesregierung wird den Bericht mit ihrer Stellungnahme dem
Bundestag Anfang 2012 zuleiten und noch in dieser Legislaturperiode mit der
Umsetzung von erarbeiteten Empfehlungen beginnen.
Drucksache 17/6792 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Inwiefern ist es der Bundesregierung gelungen, durch die bisher
unternommenen Änderungen beim Elterngeld ihr Ziel zu erreichen, „die
wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu
stärken“?
Das Elterngeld hilft Eltern, die sich im ersten Jahr nach der Geburt vorrangig
der Betreuung ihres Kindes widmen, bei der Sicherung der Lebensgrundlage.
Es eröffnet einen Schonraum, damit Eltern im Jahr nach der Geburt für ihr Kind
und ihre Familie da sein können, ohne große finanzielle Einbußen zu erleiden.
Insgesamt sichert das Elterngeld die finanzielle Situation junger Familien nach
der Geburt eines Kindes, es stärkt den Zusammenhalt in der Partnerschaft und
in der Familie und trägt zur Entwicklung einer familienfreundlichen Arbeits-
und Unternehmenskultur bei.
30. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
„eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des
Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung“ zu
erreichen, bzw. wann wird sie diese unternehmen?
Entsprechende Schritte werden vor dem Hintergrund des Entwurfs eines
Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs des Bundesrates
(Bundestagsdrucksache 17/1221 vom 24. März 2010) geprüft.
31. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Elterngeld vor,
mit dem „die Partnermonate […] gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu
28 Monaten eingeführt werden“?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „dafür [zu]
sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht
zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt“, bzw. wann wird sie diese
Maßnahmen ergreifen?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vorhaben des Koalitionsvertrages wie etwa die Einführung eines
Teilelterngeldes oder die Stärkung der Partnermonate stehen in dieser
Legislaturperiode weiterhin auf der Agenda, allerdings auch unter Finanzierungsvorbehalt.
33. Inwiefern ist es der Bundesregierung bisher gelungen, wirksame
Maßnahmen zu ergreifen um „die Lebenssituation von Selbständigen“ beim
Elterngeld stärker zu berücksichtigen, bzw. wann wird sie diese
Maßnahmen ergreifen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das
„Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend [zu] ändern, dass der
Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten
Lebensjahres eines Kindes gewährt wird“?
Zur weiteren Verbesserung des Unterhaltsvorschussgesetzes sieht der
Koalitionsvertrag die Anhebung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von
zwölf auf 14 Jahre und eine Entbürokratisierung der Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes vor. Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen
jedoch unter Finanzierungsvorbehalt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6792Das BMFSFJ hat dementsprechend im Frühjahr 2010 einen Gesetzentwurf zur
Anhebung der Altersgrenze und zur Entbürokratisierung in die
Ressortabstimmung gegeben, der aufgrund der Anstrengungen der Bundesregierung zur
Haushaltskonsolidierung zurückgestellt wurde.
Zurzeit wird innerhalb der Bundesregierung ein Gesetzentwurf zum
Unterhaltsvorschuss abgestimmt, der sich auf Änderungen mit dem Ziel der
Entbürokratisierung konzentriert.
35. Welches Maßnahmenpaket, das „in verlässlichen Netzwerkstrukturen für
Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt
werden“ soll, hat die Bundesregierung ergriffen?
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende ist
ein arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Schwerpunkt der Bundesregierung.
Alleinerziehende sollen bei ihrer Integration in möglichst Existenz sichernde
Arbeit unterstützt werden.
Im Kontext der Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) und dem BMFSFJ hat die Bundesagentur für Arbeit im September
2010 die Erschließung von Beschäftigungschancen für Alleinerziehende zu
einem ihrer sechs geschäftspolitischen Schwerpunkte im Rechtskreis SGB II
(Grundsicherung für Arbeitsuchende) gemacht. Die Umsetzung des
geschäftspolitischen Schwerpunkts liegt in den Händen der Jobcenter, da sich die
Ausgangslagen und Rahmenbedingungen für die Integration Alleinerziehender in
den Bundesländern und Regionen erheblich unterscheiden.
Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder
Ausbildung sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für
Alleinerziehende erfordert, dass die besonderen Bedarfslagen der Alleinerziehenden
berücksichtigt werden. Die Jobcenter können deshalb eine wirksame
Unterstützung von Alleinerziehenden nicht allein gewährleisten, sondern sind auf die
Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie mit
weiteren Trägern öffentlicher Leistungen und lokalen Akteuren wie z. B.
Mehrgenerationenhäuser oder Lokale Bündnissen für Familie angewiesen. Zudem ist die
Ansprache und die Einbeziehung von Betrieben und Kammern ein wichtiges
Handlungsfeld, um etwaige Beschäftigungshemmnisse für Alleinerziehende zu
beseitigen und das Interesse an familienfreundlichen Arbeitsbedingungen
herzustellen.
Bereits heute bestehen an vielen Standorten entsprechende Netzwerke von
Institutionen und Trägern, die Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende
anbieten. Diese auszubauen und zu verstetigen sowie weitere Kooperationen zu
fördern, ist das Ziel des Programms „Netzwerke wirksamer Hilfen für
Alleinerziehende“, das mit Mitteln des ESF und des Bundes bundesweit 102
Netzwerkprojekte fördert (siehe
www.netzwerke-alleinerziehende.de). Die
geförderten Netzwerke haben überwiegend im zweiten Quartal 2011 ihre Arbeit
aufgenommen. Alle Projekte werden bei ihrer Arbeit intensiv beraten und
begleitet, um so die dauerhafte und bessere Zusammenarbeit aller mit der Gruppe
der Alleinerziehenden befassten Akteure weiter zu fördern. Ausdrückliches
Ziel des bis Mitte 2013 laufenden Programms ist es, den Transfer guter Ansätze
in die praktische Arbeit insbesondere der Jobcenter und der Agenturen für
Arbeit zu unterstützen.
Die vom BMAS geförderten Projekte des ESF-Bundesprogramms „Gute Arbeit
für Alleinerziehende“ erproben noch bis Ende 2012 Konzepte zur verbesserten
Aktivierung, Eingliederung in Arbeit und Stabilisierung von alleinerziehenden
Müttern und Vätern. Die Projekte werden begleitet und gute Ansätze
identifiziert. Auch nicht direkt beteiligte Jobcenter sollen über die Arbeit der Projekte
Drucksache 17/6792 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeinformiert werden, um auf diese Weise mittelfristig einen Transfer und eine
größere Verbreitung erfolgreicher Ansätze in den Jobcentern zu erreichen.
Die an der Entwicklungspartnerschaft „Vereinbarkeit von Familie und Beruf
für Alleinerziehende“ (Mitte Mai 2009 bis Ende 2010) mit dem BMFSFJ rund
50 beteiligten Lokalen Bündnisse für Familie erarbeiten gegenwärtig vielfach
Maßnahmen zur Verstetigung und möglichst dauerhaften Etablierung der
entwickelten Netzwerke. Einige der Akteure bzw. Lokalen Bündnisse sind mit
diesem Ziel in die Förderung des o. g. Programms des BMAS aufgenommen
worden. Darüber hinaus fließen Beispiele guter Praxis aus den Lokalen
Bündnissen in die Weiterentwicklung des Online-Handbuchs (
www.handbuch-
alleinerziehende), das im Auftrag des BMFSFJ erarbeitet und veröffentlicht wurde,
ein. Ergebnisse der Entwicklungspartnerschaft stehen zudem über das
Informationsangebot der Servicestelle der Lokalen Bündnisse einer interessierten
Öffentlichkeit zur Verfügung.
36. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich
der „Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrages in
einen Abzug von der Steuerschuld“ für Alleinerziehende gekommen?
37. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung der Bundesregierung gekommen,
wie „die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und
Familienrecht harmonisiert werden können“?
38. Welche Konsequenzen „und entsprechende[n] Schritte“ hat die
Bundesregierung daraus abgeleitet?
Die Fragen 36 bis 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Abschließende Ergebnisse der Prüfungen einer Umgestaltung des steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sowie der Möglichkeiten für
Harmonisierungen im Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht aus familien- und
gleichstellungspolitischer Perspektive liegen noch nicht vor. Entsprechend
kann die Bundesregierung noch keine Schlussfolgerungen ableiten.
39. Zu welchen Ergebnissen und konkreten Verbesserungsvorschlägen „im
Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem“ ist die
Bundesregierung in Bezug auf den Kinderschutz gekommen?
40. Wann legt die Bundesregierung ein „Kinderschutzgesetz, unter
Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere
präventiver Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen,
Kinderschwestern und sonstiger niedrigschwelliger Angebote)“ vor?
41. Welche gesundheitspolitisch relevanten Entscheidungen und
Neustrukturierungen sind dabei getroffen worden?
42. Wie wird die Ausbildung der Familienhebammen und Kinderschwestern
und ihre Bezahlung erfolgen?
Die Fragen 39 bis 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) beschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6792Das BKiSchG wird den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Misshandlungen und Vernachlässigung deutlich verbessern. Dabei kommt dem Auf- und
Ausbau von „Frühen Hilfen“ eine zentrale Rolle zu. Das
Bundeskinderschutzgesetz schließt Regelungslücken im präventiven Bereich und nimmt dabei
insbesondere auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und
dem Gesundheitswesen in den Blick.
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) – ein
Teil des Gesetzesentwurfs – stärkt alle Akteure im Kinderschutz, insbesondere
auch den Gesundheitsbereich. § 3 KKG bezieht explizit Gesundheitsämter,
Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, interdisziplinären
Frühförderstellen und Angehörige der Heilberufe in die Netzwerke im Kinderschutz mit ein.
Diese Netzwerke sollen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt
werden. Die Bundesregierung wird sich mit der im Gesetz vorgesehenen
„Bundesinitiative Familienhebammen“ dafür einsetzen, dass der Aus- und Aufbau
der Arbeit der Familienhebammen auch im Hinblick auf ihre Funktion in
Netzwerken Früher Hilfen so gestärkt wird, dass der Kinderschutz langfristig
davon profitieren kann. Der Bund plant in diesem Kontext insgesamt 120 Mio.
Euro – jeweils 30 Mio. Euro – in den Jahren 2012 bis 2015 zur Verfügung zu
stellen. Zur Ausgestaltung, zu den Rahmenbedingungen und zu den dazu im
Einzelnen zu klärenden Fragen will der Bund eine Kooperationsvereinbarung
mit den Ländern abschließen.
43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
präventiven Maßnahmen und niedrigschwelligen Angebote im Kinderschutz zu
verbessern und auf eine finanziell solide Basis zu stellen?
Um die Entwicklung von Kindern bestmöglich zu fördern und den präventiven
Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu verbessern, setzt die
Bundesregierung auf niedrigschwellige Angebote zur Stärkung der elterlichen
Kompetenz und frühes Erkennen von Belastungen und Risiken. Dazu hat das
BMFSFJ bereits im Jahr 2006 das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern
und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ entwickelt. Der Fokus liegt hierbei
insbesondere auf Kindern bereits von der Schwangerschaft an bis zum Alter
von etwa drei Jahren sowie Schwangeren und jungen Müttern und Vätern
insbesondere in sozial schwierigen und in belastenden Lebenslagen. Für das
Programm mit einer Laufzeit bis 2010 hat der Bund insgesamt 11 Mio. Euro
bereitgestellt. In allen Bundesländern wurden Modellprojekte Früher Hilfen auf den
Weg gebracht und wissenschaftlich begleitet, um effektive
Vernetzungsstrategien und neue Ansätze Früher Hilfen zu erproben. Auf der Basis dieser
Erkenntnisse begleitet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen als zentrale
Wissensplattform zum Thema die bundesweite Entwicklung Früher Hilfen. So können
Regionen bundesweit von den Erfahrungen aus den Modellprojekten
profitieren und sie auch im Hin- blick auf eine regelhafte Implementierung an ihre
jeweilige Situation anpassen.
Aufbauend auf den Ergebnissen des Aktionsprogramms unterstützt die
Bundesregierung auch weiterhin den Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen
mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen. Für die Verstetigung und
Implementierung der entwickelten Modelle und zur Schließung spezifischer
Wissenslücken hat das BMFSFJ eine Weiterförderung des Nationalen Zentrums Frühe
Hilfen für die Jahre 2011 bis 2014 sichergestellt.
Den präventiven Kinderschutz wird vor allem auch das
Bundeskinderschutzgesetz deutlich voranbringen. Siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 39
bis 42.
Drucksache 17/6792 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode44. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur „Verbesserung
einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung
von Kindern“ hinsichtlich „Bindungs- und die Bildungsforschung“
initiiert?
Die Bundesregierung unterstützt Forschungsvorhaben zur Verbesserung einer
gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von Kindern
unter anderem durch das Nationale Bildungspanel (NEPS). Ziel des NEPS, das
von der Bundesregierung bis Ende 2013 mit insgesamt rund 85 Mio. Euro
gefördert wird, ist es, Längsschnittdaten zu Kompetenzentwicklungen,
Bildungsprozessen, Bildungsentscheidungen und Bildungsrenditen in formalen,
nichtformalen und informellen Kontexten über die gesamte Lebensspanne zu
erheben. Im Rahmen des NEPS werden dabei auch Daten zur kognitiven,
emotionalen und motorischen Entwicklung der Kinder für wissenschaftliche Zwecke
erhoben. Im Rahmen einer Zusatzstichprobe des NEPS werden insgesamt
3 000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Klassen 1, 3 und 9
untersucht.
Die aus Bundesmitteln kofinanzierte „Nationale Untersuchung zur Bildung,
Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK)“ untersucht die
Wirkung von Art, Umfang und Qualität der familiären und außerfamiliären
Betreuung bei ca. 2 000 zwei- und vierjährigen Kindern. Hierbei interessiert
insbesondere das Zusammenspiel von Familie und Tagesbetreuung. Die kindliche
Entwicklung wird differenziert erfasst, wobei neben der kognitiven und
sprachlichen Entwicklung explizit auch die sozial-emotionale Entwicklung sowie die
Gesundheit fokussiert werden. Da sich die NUBBEK-Untersuchungsstichprobe
zu ca. einem Viertel aus Kindern mit (türkischem bzw. russischem)
Migrationshintergrund zusammensetzt, versprechen die Ergebnisse Aufschlüsse zur
kompensatorischen Wirkung früher Betreuung und Bildung z. B. für den
Zweitspracherwerb von Kindern.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Förderung von Forschungsvorhaben
im Bereich ursachenbezogener individueller Diagnostik und Intervention bei
umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten zu verweisen.
Der entsprechende Forschungsschwerpunkt im Kontext des
Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung zielt darauf ab,
Wissen zu generieren, das dazu beitragen kann, Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen, die von Störungen im Bereich des Lesens, Schreibens und
Rechnens betroffen sind, eine individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und
Förderung zu ermöglichen. Die Bundesregierung fördert Forschungsprojekte
dieses Schwerpunkts bis 2013 mit insgesamt rund 6 Mio. Euro.
Schließlich bereitet die vom BMBF geförderte „Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)“ u. a. den Forschungsstand zur Bindung und
Bildung in den ersten Lebensjahren auf. Die hier entwickelten Materialien
dienen unmittelbar der Verbesserung der Qualität frühpädagogischer
Qualifizierungsmaßnahmen.
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode in eigener Verantwortung unternommen, mit der sie sich für „eine
Stärkung der Kinderrechte“ einsetzt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 50 bis 53 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/679246. Anhand welcher messbaren Kriterien will die Bundesregierung die
angekündigte „Stärkung der Kinderrechte“ bemessen?
Beabsichtigt die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Stärkung der
Kinderrechte evaluieren zu lassen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Der Dritte und Vierte Staatenbricht gibt den Umsetzungsstand zur Stärkung
von Kinderrechten in Deutschland umfassend wieder. Entsprechend seiner
Verpflichtung aus der VN-Kinderrechtskonvention wird Deutschland dieses
Kontrollinstrument fortführen.
Für das Jahr 2013 ist der Dialog über den Dritten und Vierten Staatenbericht
mit dem VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf geplant. Hieran
nehmen üblicherweise Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung als auch
von Nichtregierungsorganisationen teil. Die Bundesregierung plant darüber
hinaus eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an dem Dialog.
47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode in eigener Verantwortung begonnen, um die Kinderrechte „im
Bewusstsein der Erwachsenen“ stärker zu verankern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen.
48. Anhand welcher messbaren Kriterien will die Bundesregierung
überprüfen, dass sich die Kinderrechte stärker im Bewusstsein der Erwachsenen
verankert haben?
Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/3938 verwiesen.
49. Welche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, „eine Stärkung der
Kinderrechte“ zu bewirken und diese Rechte „im Bewusstsein der
Erwachsenen“ stärker zu verankern, hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode beendet bzw. auslaufen lassen?
Die Bundesregierung intendiert mit einer Vielzahl von Projekten und
Maßnahmen, die Kinderrechte im Bewusstsein von Erwachsenen zu stärken.
Insbesondere der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005–
2010“ (NAP) hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. An der Umsetzung
des NAP waren zahlreiche Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden
und der Wissenschaft sowie Kinder und Jugendliche beteiligt. Mit den
Leitlinien „schützen, fördern, beteiligen“ hat der NAP die Kerngedanken der
Kinderrechtskonvention aufgegriffen und durch eine Vielzahl von Aktivitäten zu
ihrer Verbreitung beigetragen. Der Ende 2010 publizierte Abschlussbericht
zum NAP enthält u. a. auch die VN-Kinderrechtskonvention sowie die in
kindergerechter Sprache abgefasste Broschüre „Die Rechte der Kinder von logo
einfach erklärt“.
Darüber hinaus stellt das BMFSFJ auf einer speziellen Webseite für Kinder
„
www.kinder-ministerium.de“ die Arbeit der Bundesministerin dar, informiert
Kinder über ihre Rechte, die Kinderrechtskonvention und über aktuelle
Politikfelder. Seit 2010 steht die Seite auch als interaktive Website zur Verfügung.
Drucksache 17/6792 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHinsichtlich weiterer Maßnahmen, die auf eine Stärkung der Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen abzielen, und die in der laufenden
Legislaturperiode begonnen oder beendet wurden, wird auf die Antwort zu den Fragen
50 bis 53 verwiesen.
50. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im Koalitionsvertrag
formulierte Ziel, „kindgerechte Lebensverhältnisse“ zu schaffen, erreicht
ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode in eigener Verantwortung gestartet, um in allen Bereichen, vor
allem bei den „Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte
Lebensverhältnisse“ zu schaffen?
52. Plant die Bundesregierung, eine dem Nationalen Aktionsplan „Für ein
kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ nachfolgende Maßnahme?
a) Wenn ja, welche alternativen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um
durch eine mit dem Trägerkreis abgestimmte Strategie kindgerechte
Lebensverhältnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich Förderung
und Partizipation?
b) Wenn ja, inwieweit handelt es sich bei den Maßnahmen der
Bundesregierung um eine handlungsfeldübergreifende Strategie ähnlich dem
Nationalen Aktionsplan mit der Vorgabe von konkreten
termingebundenen und messbaren Zielen und Vorhaben?
c) Wenn eine vergleichbare Strategie nicht geplant ist, warum nicht?
53. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode eingeleitet bzw. plant die Bundesregierung, um „die
Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an zu fördern“ und zu
gewährleisten, „dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die
Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können“?
Die Fragen 50 bis 53 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse versteht die
Bundesregierung als ständige Herausforderung. Nur durch fortwährende Aufmerksamkeit
sowie die Anpassung und Fortentwicklung der Maßnahmen für
Kindergerechtigkeit unter Berücksichtigung des demografischen und gesellschaftlichen
Wandels kann den Rechten der jungen Generation angemessen Rechnung
getragen werden. Dieser fortlaufende Prozess kann aus Sicht der Bundesregierung
nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt für abgeschlossen erklärt werden.
Die Bundesregierung hat mit dem „Nationalen Aktionsplan für ein
kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ (NAP) wichtige Impulse für mehr
Kindergerechtigkeit in Deutschland gesetzt und einen gesellschaftlichen Prozess
angestoßen, an dem sich alle politischen Ebenen, Nichtregierungsorganisationen
und Verbände, Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sowie Kinder und
Jugendliche beteiligt haben. Dieser Prozess endet nicht mit der Laufzeit des
NAP, sondern wirkt über 2010 hinaus fort. Der NAP hat wichtige Grundlagen
für die Weiterarbeit am Ziel eines kindergerechten Deutschlands geschaffen.
Der NAP bündelte in seinen sechs Handlungsfeldern (Chancengerechtigkeit
durch Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung eines gesunden Lebens
und gesunder Umweltbedingungen, Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder, Inter-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/6792nationale Verpflichtungen) eine Vielzahl von Maßnahmen. Im
Umsetzungsprozess des NAP hat sich gezeigt, dass Partizipation in allen Handlungsfeldern von
grundlegender Bedeutung ist. Die sechs bundesweiten Themenveranstaltungen
zu den Handlungsfeldern des NAP wurden in den Jahren 2009 und 2010 mit
intensiver Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt. Auch an der Planung
und Durchführung des Abschlusskongresses am 9. Dezember 2010 haben
Jugendliche mitgewirkt.
Die Erfahrungen aus dem NAP wurden in zahlreichen Materialien aufbereitet,
um in den Folgejahren die Weiterarbeit am Ziel eines kindergerechten
Deutschlands praxisgerecht zu unterstützen. Der NAP-Abschlusskongress und der
NAP-Abschlussbericht haben Perspektiven für ein kindergerechtes
Deutschland aufgezeigt.
Die Bundesregierung stellt die Ergebnisse, Publikationen und wichtige
Arbeitsmaterialien aus dem NAP-Prozess für Akteure und Fachpraxis auf der Website
www.kindergerechtes-deutschland.de bis ins Jahr 2012 zum Download bereit.
Hervorzuheben sind die im Rahmen des NAP erarbeiteten „Qualitätsstandards
für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Neben allgemeinen
Qualitätsstandards wurden Empfehlungen für die Praxisfelder
Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen
entwickelt. Mit einer weitreichenden Verbreitung dieser Qualitätsstandards
kann die strukturelle Verankerung von Partizipation weiter vorangetrieben
werden.
Entscheidend ist, dass Kinder- und Jugendgerechtigkeit zukünftig verstärkt im
Alltag von Kindern und Jugendlichen erfahrbar wird. Wichtig sind daher
insbesondere folgende Aktivitäten auf der kommunalen Ebene und in der Praxis, die
nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegen:
● Konkrete Maßnahmen vor Ort unter Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, durch die sie ihre Lebenswelten mitgestalten können.
Kindergerechtigkeit darf kein abstrakter Begriff bleiben, sondern muss für junge
Menschen unmittelbar erfahrbar werden.
● Kinder- und Jugendgerechtigkeit muss sich von der punktuellen
Projekterfahrung weiter entwickeln zu einem durchgängigen Strukturprinzip, das
Kinder und Jugendliche überall dort einbezieht, wo ihre unmittelbare
Lebenswelt berührt ist. Dabei sind insbesondere die lokale Politik, Fachkräfte
und Institutionen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gefordert.
Der Bund fördert daher seit vielen Jahren nachhaltig die Partizipation von
Kindern und Jugendlichen durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Allein
mit der Förderung und Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur der
Jugendverbandsarbeit werden jährlich 5,5 Millionen Kinder und Jugendliche
unterstützt. Insgesamt stellt der Bund für Jugendverbandsarbeit im Jahr rund 15 Mio.
Euro zur Verfügung.
● Jugendbeteiligung ist das konstituierende Merkmal für die gesamte
Jugendverbandsarbeit: Junge Menschen organisieren, gestalten und verantworten
ihre Jugendarbeit selbst, gemeinsam und verantwortlich.
Jugendverbandsarbeit auf Bundesebene ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Verbänden
unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt der Inhalte, Methoden
und Arbeitsformen.
● Mit rund. 10 Mio. Euro für die Politische Bildung werden die notwendigen
Kompetenzen und Möglichkeiten zur Partizipation junger Menschen
gestärkt. In den durch Bundesmittel geförderten Kursen und Projekten wird
Partizipation inhaltlich und methodisch (Planspiele, Lernwerkstätten,
thinking skills u. v. a.) nachhaltig und interaktiv handlungsorientiert umgesetzt.
Drucksache 17/6792 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung legt neben der querschnittlichen Förderung von
Partizipation einen Schwerpunkt auf neue Partizipationsformen: Die Möglichkeiten des
Web 2.0 bieten neue Chancen netzbasierter Beteiligung an demokratischen
Prozessen und machen neue Formen der Entscheidungsfindung möglich. Mit der
Unterstützung des „PolitCamp 2010“ und „PolitCamp 2011“ und der dort
integrierten „JugendPolitCamps“ wurden bereits neue Formen der politischen
Jugendbeteiligung gefördert.
● Im Rahmen des „Dialogs Internet“ hat das BMFSFJ im November 2010 einen
Dialog mit Mitgliedern der Internet-Community, der Internetwirtschaft
sowie den Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit gestartet, um
netzpolitische Innovationspotentiale für die Kinder- und Jugendpolitik zu
erschließen und in gemeinsamer Verantwortung Handlungsempfehlungen für eine
zeitgemäße Kinder- und Jugendpolitik für die digitale Welt zu erarbeiten.
Einer der Schwerpunkte umfasst die Partizipation von Kindern und
Jugendlichen. Dazu werden bis Herbst 2011 konkrete Empfehlungen erarbeitet.
● Der Förderung netzbasierter Jugendbeteiligung in der digitalen Gesellschaft
dient das geförderte Projekt „ePartizipation: Internationaler und nationaler
Erfahrungsaustausch sowie Modellentwicklung für mehr Jugendbeteiligung
in der digitalen Gesellschaft – Youthpart“ des IJAB – Fachstelle für
Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. Ziel ist die
quantitative und qualitative Stärkung von Jugendbeteiligung durch Modelle
netzbasierter Verfahren auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene unter
Einbezug nationaler Experten, europäischer, wie internationaler Partner und
deren Erfahrungen im Rahmen eines multilateralen Austauschs. Zielführend
bei der Umsetzung des Projekts werden die Empfehlungen des „Dialog
Internet“ und konkrete Bedarfe der Jugendhilfe und öffentlicher Verwaltungen
sein.
● Auch bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland ist
Jugendbeteiligung ein wesentlicher Bestandteil. Jugendliche werden als Teil des
Verfahrens mithilfe des „Strukturierten Dialogs“ an der Umsetzung selbst
beteiligt.
Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu fördern und ihre Rechte zu stärken,
unternimmt die Bundesregierung folgende zahlreiche weitere Projekte und
Maßnahmen:
● Die Bundesregierung unterstützt die Verbesserung des Angebots an Bildung,
Betreuung und Erziehung in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Ziel ist
es, dass diese in guter Qualität bundesweit zur Verfügung stehen. Der Bund
beteiligt sich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung bis zum Jahr
2013 zu einem Drittel mit insgesamt 4 Mrd. Euro. Davon stehen 2,15 Mrd.
Euro für Investitionen bereit; weitere 1,85 Mrd. Euro entlasten die
Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Ab dem Jahr 2014
unterstützt der Bund die Länder mit jährlich 770 Mio. Euro an der Finanzierung
der Betriebskosten. Der Bund geht davon aus, dass die für den Ausbau der
Kinderbetreuung vereinbarten Mittel von allen Beteiligten bereitgestellt
werden.
Darüber hinaus hat der Bund im Rahmen des konjunkturpolitischen
Maßnahmepakets II mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz 10 Mrd. Euro als
Finanzhilfen für zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder in den
Jahren 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt, die auch 2011 noch zur
Finanzierung bereits begonnener Maßnahmen genutzt werden können. Auf
Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur sind dabei 65 Prozent der
Finanzhilfen des Bundes entfallen, also 6,5 Mrd. Euro. Diese konnten auch
für den Ausbau der Infrastruktur der frühkindlichen Bildung verwendet
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/6792Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Länder, Kommunen und
Träger in ihren Bemühungen, die Qualität in der Kinderbetreuung
kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, in vielfacher Hinsicht. Mit der
„Offensive Frühe Chancen“, die am 2. November 2010 gestartet ist, stellt
der Bund bis zum Jahr 2014 rund 400 Mio. Euro zur Verfügung, um bis zu
4 000 Einrichtungen – insbesondere in benachteiligten Sozialräumen – zu
„Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ auszubauen. Jeder beteiligten
Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich
einzustellendes Fachpersonal in Höhe von 25 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
● Die Bundesregierung hat das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg
gebracht, um den Schutz für Kinder und Jugendlichen bundesweit auf ein
hohes Niveau zu bringen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antworten zu
den Fragen 39 bis 43 verwiesen.
● Die Bundesregierung hat sich für die Errichtung eines
Individualbeschwerdeverfahrens zur VN-Kinderrechtskonvention eingesetzt. Am 6. Juni 2011
hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Entwurf des
Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines
Individualbeschwerdeverfahrens zugestimmt. Deutschland hat neben neun anderen
Staaten die Resolution zum Entwurf des Zusatzprotokolls in den VN-
Menschenrechtsrat eingebracht. Damit hat Deutschland maßgeblich dazu
beigetragen, dass der Prozess zur Errichtung eines
Individualbeschwerdeverfahrens für Kinder erfolgreich voranschreitet. Mit dem
Individualbeschwerdeverfahren sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten,
Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu
rügen. Dadurch erhalten Kinder und Jugendliche ein Instrument, in denen
sie sich selbst aktiv für ihre Rechte einsetzen können.
● Das BMFSFJ legt auf einer speziellen Webseite für Kinder „
www.kinder-
ministerium.de“ die Arbeit der Bundesministerin dar. Es wird auf die
Antwort zu Frage 49 verwiesen.
Der Koalitionsvertrag unterstützt und fordert eine „Eigenständige
Jugendpolitik“. Das BMFSFJ hat daher schrittweise mit der Entwicklung einer
eigenständigen Jugendpolitik in Deutschland begonnen. Im Vordergrund dieser Strategie
steht die Förderung von Teilhabe und Potentialen aller Jugendlichen. Die
Strategie wird gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt.
Auf dem 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Stuttgart wurde der
Fachwelt hierzu ein erstes Eckpunktepapier vorgestellt, in das auch die
Ergebnisse der Trägerkonsultationen eingearbeitet wurden.
Als Themenfelder wurden in dem gemeinsamen Prozess die Bereiche
● Faire Chancen für Jugendliche,
● Erweiterte Anforderungen bei enger werdenden (Zeit-)Räumen,
● Perspektiven und Zuversicht für ein Leben in der Zukunft
erarbeitet.
Die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik knüpft an den
Erfahrungen und Ergebnissen des „Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes
Deutschland 2005–2010“ (NAP) an. Die im NAP-Abschlussbericht in einem
kooperativen Prozess unter Einbindung sämtlicher Akteure entwickelten
„Leitlinien für ein kindergerechtes Deutschland“ werden aufgegriffen und für die
Altersgruppe der Jugendlichen konkretisiert.
Ein wichtiger Bestandteil im Entwicklungsprozess ist auch die Beteiligung
Jugendlicher. Derzeit wird ein Jugendbeteiligungskonzept erarbeitet, das den
u. a. im NAP-Prozess entwickelten Qualitätskriterien an Jugendbeteiligung
entspricht.
Drucksache 17/6792 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine eigenständige Jugendpolitik richtet sich an alle Jugendlichen und versteht
sich als gesellschaftlich relevante handlungsfeldübergreifende Zukunftspolitik.
Sie stellt die Phase der Jugend in ihrer ganzen Vielfalt individueller
Lebenswelten, Bedürfnisse und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Eigenständige
Jugendpolitik soll gewährleisten, dass das Engagement aller Akteure, die
Jugendliche unterstützen und fördern, optimale Ergebnisse für die jungen Menschen in
Deutschland erzielt.
Jungen Menschen sollen möglichst gleiche Startchancen auf ein
selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet werden und es soll ein Klima
der Anerkennung und des Respekts vor den Leistungen und dem Einsatz von
Jugendlichen entstehen.
Die Entwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik zielt darauf ab, das
Zusammenwirken aller Akteure, die einen direkten Einfluss auf die Lebenslagen
junger Menschen haben zu verbessern. In einem breit angelegten Dialogprozess
auch mit dem Trägerkreis werden in den kommenden Monaten Forderungen,
Zielsetzungen und Umsetzungsschritte erarbeitet. Gleichzeitig wird das
BMFSFJ bereits während der Entwicklungsphase prüfen, welche einzelnen
Modellprojekte und Initiativen durchgeführt werden können, um zu zeigen,
was eine Eigenständige Jugendpolitik in den verschiedenen Themengebieten
leisten kann.
54. Hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ergriffen und den
„Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickelt“ und die
darin aufgeführten Maßnahmen finanziell hinterlegt?
Die Bundesregierung hat aktiv an der Umsetzung des Aktionsplans I zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
gearbeitet. Die Ergebnisse wurden 2008 in einem Sachstandsbericht dargestellt.
Der Prozess der Weiterentwicklung des Aktionsplans wurde 2008 mit dem
3. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen
eingeleitet. Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits-
und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im
familiären Bereich“ arbeitet seit dem April 2010 intensiv an der Aufarbeitung
von Missbrauchsfällen und erarbeitet wirksame Strategien zum Schutz von
Mädchen und Jungen gegen sexualisierte Gewalt.
Sowohl die Ergebnisse des Runden Tisches als auch die Ergebnisse aus dem
Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des
sexuellen Kindesmissbrauchs werden im Aktionsplan II zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Berücksichtigung finden.
Die Kabinettbefassung des Aktionsplans II ist für das 3. Quartal 2011 geplant.
Die dort genannten Maßnahmen sind finanziell entsprechend hinterlegt. Die
Umsetzung der konkreten Maßnahmen wird kontinuierlich auf die
Zielerreichung überprüft. Dafür wird ein Monitoring-Verfahren etabliert.
Ergebnisse des Runden Tisches als auch Hinweise aus dem Abschlussbericht
der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen
Kindesmissbrauchs sind außerdem in die Ausgestaltung des Kinderschutzgesetzes
eingeflossen. Es wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/679255. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung „mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern,
Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes
mehr Medienkompetenz“ vermittelt und Kinder und Jugendliche damit
vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt?
Die Bundesregierung unterstützt gezielt die Stärkung von Medienkompetenz
bei Kindern und Jugendlichen und die Medienerziehungskompetenz bei
Erwachsenen in Familie und Beruf. Sie nimmt dabei die spezifischen mit den
neuen Informations- und Kommunikationsmedien einhergehenden
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen durch problematische Medieninhalte sehr
ernst.
Alle Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermittlung von Medienkompetenz
und Medienerziehungskompetenz für Eltern und pädagogische Fachkräfte
sowie Kinder und Jugendliche tragen auch zur Prävention sexueller Gewalt und
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei, da sie immer auch darauf
zielen, über Gefahren aufzuklären, diese rechtzeitig zu erkennen und durch
gezieltes Handeln zu vermeiden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen
Medienanbietern, Verbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, wie des
Kinder- und Jugendschutzes wie sie sich in Deutschland etabliert hat, wird als
Grundlage für eine wirkungsvolle Arbeit in diesem Themensegment gewertet.
Bezüglich beispielhafter, seitens der Bundesregierung unterstützter,
längerfristig angelegter Projekte zur Förderung der Medienkompetenz und der
Medienerziehungskompetenz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 53
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2698 verwiesen.
Das Präventionsprojekt „Erarbeitung eines Peer Education Präventionsansatzes
– Sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien“ des Vereins „Innocence in
Danger e. V.“, das in den Jahren 2009 und 2010 durch das BMFSFJ gefördert
wurde, ist inzwischen abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wurde ein
Konzept für eine Peer-to-Peer-Beratung von und für Jugendlichen unter
Berücksichtigung des Aspekts der sexuellen Gewalt in und durch die neuen Medien
entwickelt.
Der im November 2010 gestartete „Dialog Internet“ (
www.dialog-internet.de)
des BMFSFJ befasst sich ausführlich sowohl mit dem Thema
Medienkompetenz als auch mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet. Dazu
werden bis Herbst 2011 konkrete Empfehlungen erarbeitet, die dann der
Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Vor dem Hintergrund der Arbeit des Runden Tisches „Sexueller
Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen
Einrichtungen und im familiären Bereich“ (siehe auch Antwort zu Frage 54)
entwickelt derzeit die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm in einem BMBF geförderten Projekt ein
internetgestütztes Bildungsangebot für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im
Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch. Adressaten sind pädagogische Berufe
und Heilberufe, die über den Auf- und Ausbau ihrer Medienkompetenz einen
Zugang zu diesem Fortbildungsangebot erhalten. Ziel des Projektes ist es, bei
den betroffenen Berufsgruppen die Sensibilisierung für den Umgang mit
sexuellem Missbrauch zu fördern und dadurch auch eine interdisziplinäre
Vernetzung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsstrukturen zu schaffen.
Drucksache 17/6792 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode56. Hat die Bundesregierung „die Einrichtung einer bundesweiten
Notrufnummer und ein Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser
und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur“ durchgesetzt bzw.
veranlasst?
Zur Einrichtung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurde der
Gesetzentwurf am 20. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlossen. Zur Vorbereitung
des Berichts zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der darüber
hinausgehenden Hilfeinfrastruktur hat das BMFSFJ eine Untersuchung in
Auftrag gegeben, deren Ergebnisse Ende 2011 vorliegen werden.
57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum „Abbau von
Schnittstellenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen“
ergriffen, die „insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge
Menschen mit Behinderungen“ bestehen?
Frühe Hilfen wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für
Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ des BMFSFJ von 2007 bis
2010 zur Prävention von Kindesvernachlässigung und -misshandlung im
Schwerpunkt bearbeitet. Zur Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich
wurde das Nationale Zentrum Frühen Hilfen (NZFH) unter der Federführung
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit
dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) eingerichtet. Die Laufzeit des NZFH
wurde bis 2014 verlängert (siehe auch Antwort zu Frage 43).
Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit
koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in
den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der
Nullbis Dreijährigen. Zentral für die praktische Umsetzung der vom NZFH
initiierten Maßnahmen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von
Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung,
des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und
Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das
Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu
verbessern.
Folgende Maßnahmen wurden und werden vom NZFH beispielhaft
durchgeführt, um die Vernetzung von Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen zu
unterstützen:
● Evaluationen von Modellprojekten mit dem Ziel der Ermittlung von
Bedingungsfaktoren für gute Vernetzungen für die Weiterentwicklung der Praxis.
● Bundesweite Bestandsaufnahme zur Ermittlung von kommunaler
Vernetzung (Befragung von kommunalen Steuerungsbehörden Jugendämter und
Gesundheitsämter).
● Durchführung von überregionalen Netzwerkekonferenzen.
● Erstellung eines Eckpunktepapiers zur Vernetzung im Rahmen des MPK-
Beschlusses von 2008.
● Erstellung von Standortbestimmungen zur Vernetzung der Bereiche
Schwangerschaftsberatung, Frühförderung und häusliche Gewalt im
Kontext Früher Hilfen auf Grundlage von interdisziplinären bundesweiten
Fachtagungen.
● Erprobung von interprofessionellen Qualitätszirkeln zur verbesserten
Kooperation von niedergelassenen Vertragsärzte und -ärztinnen und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/6792Fachlich beraten wurde das NZFH bei seiner Arbeit von einem
wissenschaftlichen Beirat, besetzt von 22 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, und
einem Fachbeirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von insgesamt
24 Institutionen, wodurch die interdisziplinär Vernetzung im Bereich Früher
Hilfen befördert wird.
Auf die besondere Situation von Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche
mit Behinderungen wird im 13. Kinder- und Jugendbericht der
Bundesregierung sowie im Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland
2005–2010“ hingewiesen:
Die geteilte Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – bei
seelischer Behinderung werden Leistungen nach dem Recht der Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII), bei körperlicher und geistiger Behinderung
Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) gewährt – kann zu einer Vielzahl von
Abgrenzungs- und Schnittstellenproblemen führen. Dann können die Hilfen nicht
immer zielgenau, bedarfsgerecht und zeitnah erbracht werden.
Mit der Lösung dieser Schnittstellenproblematik ist eine gemeinsame
Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und der Jugend- und
Familienministerkonferenz (JFMK) mit dem Bund, den kommunalen
Spitzenverbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der
Sozialhilfe beauftragt. Perspektivisch gilt es, die unterschiedliche
Verantwortungsaufteilung zu überwinden und die Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII im Konsens
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zusammenzuführen („Große Lösung
SGB VIII“).
Die Arbeitsgruppe wird der ASMK 2011 einen qualifizierten Zwischenbericht
vorlegen.
58. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Qualität
der Kinder- und Jugendhilfe [zu] evaluieren und gegebenenfalls
Standards weiterentwickeln“?
Für die Bundesregierung hat der Schutz von Kindern vor Misshandlungen und
Vernachlässigung höchste Priorität. Einen Schwerpunkt der Arbeit der
Bundesregierung stellt die Verbesserung des Kinderschutzes dar; im Kontext des
Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch vor allem die Entwicklung von
Leitlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.
Dabei wurden insbesondere Mindeststandards für Einrichtungen, die mit
Kindern und Jugendlichen arbeiten, entwickelt sowie Hilfen für Betroffene
sexueller Gewalt in den Blick genommen. Die in diesem Zusammenhang
identifizierten Lücken in den Rechtsvorschriften werden im Rahmen des Gesetzentwurfs
zum Bundeskinderschutzgesetz, den das Bundeskabinett am 16. März 2011
beschlossen hat, geschlossen. So soll insbesondere die Verpflichtung zu einer
kontinuierlichen Qualitätsentwicklung gesetzlich festgeschrieben werden.
Daran werden sich künftig auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sowie
die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen knüpfen. Im Rahmen der
Arbeitsgruppe I „Prävention–Intervention–Information“ des Runden Tisches
Sexueller Kindesmissbrauch wird derzeit insbesondere die Arbeit an den
Leitlinien in Institutionen, Einrichtungen und Verbänden weiter konkretisiert und
die erarbeiteten Mindeststandards mit bestehenden Konzepten aus der Praxis
durch eine Analyse aktueller Maßnahmenkataloge und Präventionsstrategien
von Verbänden und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
durch die Entwicklung eines Empfehlungskatalogs zur praxisorientierten
Umsetzung in den Leitungsebenen abgeglichen.
Drucksache 17/6792 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Hinblick auf die Weiterentwicklung eines Hilfe- und Beratungsnetzwerkes
für Betroffene wird eine Bestandsaufnahme bestehender Hilfen und Angebote
zum Schutz vor sexueller Gewalt durchgeführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]