Lagebilder von BKA und Verfassungsschutz über „gewaltorientierten Linksextremismus“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Informationen der Fragesteller zufolge haben die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder mittlerweile ein „Bundeslagebild gewaltorientierter Linksextremismus“ abgestimmt. Bislang wurden jedoch weder die Öffentlichkeit noch die Parlamente darüber informiert – wenn man davon absieht, dass einige Medien bereits Anfang Juni 2011 aus dem Papier zitiert haben (vgl. SPIEGEL ONLINE, 4. Juni 2011). Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat ein Lagebild erstellt.
Medienberichten zufolge wird im Lagebild des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) die gleiche Methodik verwendet wie auch in anderen Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden: Es wird eine Zunahme „linksextremer“ Gewalttaten behauptet. Zugleich wird der Begriff „Linksextremismus“ unscharf definiert, und Begriffe wie „gewaltorientiert“, „gewaltbereit“, „gewaltgeneigt“, „gewalttätig“ und „militant“ werden mehr oder weniger willkürlich durcheinandergeworfen. Das BfV selbst verwendet auf seiner Homepage sogar die Begrifflichkeit „verbale Militanz“. Die Bundesregierung hat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie daran festhält, auch solche politischen Aktivisten, denen keinerlei Gewalttaten nachgewiesen werden können, als „Gewalttäter“ in polizeilichen Datenbanken zu führen. Ausschlaggebend ist dann die Annahme der Polizei, die Personen könnten die „Absicht“ haben, Gewalt anzuwenden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2803). Es reicht dabei aus, bloß Verdächtiger oder Beschuldigter zu sein, ohne dass solche Behauptungen von einem Gericht bestätigt werden müssen.
Bei der Darstellung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Rahmen von Demonstrationen beziehen sich die Sicherheitsbehörden stets einseitig auf die (unterstellte) Gewalttätigkeit linker Demonstranten, ohne zu reflektieren, dass auch von Seiten der Polizei massiv Gewalt ausgeht, wie von den Fragestellerinnen und Fragestellern wiederholt in Kleinen Anfragen etwa anlässlich der Demonstration am 30. September 2010 in Stuttgart („S 21“), gegen den Castor-Transport im Wendland (November 2010) und den Naziaufmarsch in Dresden (Februar 2011) thematisiert.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen sich durch die Einseitigkeit der offiziellen Darstellungen sowie durch die Beliebigkeit, mit der der „Gewalt“- Begriff verwendet wird, in ihrem Eindruck bestätigt, dass es den Sicherheitsbehörden des Bundes maßgeblich darum geht, kritische, radikal antikapitalistische Opposition von links zu kriminalisieren und zu diffamieren.
Drucksache 17/6748 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wann wurde das Bundeslagebild gewaltorientierter Linksextremismus der Verfassungsschutzämter in Auftrag gegeben?
a) Wer hat die Ausarbeitung beschlossen?
b) Wann wurde die Arbeit aufgenommen?
c) Wer hat die inhaltlichen Fragestellungen und Definitionen vorgegeben bzw. abgestimmt?
d) Wer war an der Ausarbeitung des Lagebildes praktisch beteiligt (bitte beteiligte Behörden und Zahl der Mitarbeiter, möglichst aufgegliedert nach Bund und Ländern, detailliert angeben)?
Welche Rolle spielt der Begriff „verbale Militanz“ für das Vorgehen des BfV gegen angeblichen Linksextremismus?
a) Wie ist dieser Begriff definiert?
b) Welche Rolle hat dieser Begriff für die Erstellung des Lagebildes gespielt?
Trifft es zu (wie von SPIEGEL ONLINE zitiert), dass nach Darstellung des Lagebildes die Gewalt „längst über das linksextremistische Kernspektrum in gewaltgeneigte, weniger ideologisch gefestigte oder anpolitisierte Bereiche der erlebnisorientierten Jugendkultur hinein“ reiche, und wenn ja,
a) wie rechtfertigt die Bundesregierung, (unterstellte) Gewalt von erlebnisorientierten Jugendlichen mit wenig oder keiner politischen Orientierung der behaupteten „linksextremen“ Szene zuzurechnen,
b) welche Rolle spielt unpolitische Jugendgewalt für das Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen linke Zusammenschlüsse,
c) inwiefern sind gewaltgeneigte, weniger ideologisch gefestigte oder anpolitisierte Jugendliche in den Statistiken des BfV oder des BKA als „Linksextremisten“ gezählt worden?
Welche Definition wurde dem Begriff „gewaltorientiert“ zugrunde gelegt (bitte den Wortlaut wiedergeben)? Wurde diese Definition einheitlich von allen an der Ausarbeitung des Lagebildes Beteiligten verwendet (falls nicht, bitte die unterschiedlichen Definitionen darstellen)?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „gewaltgeneigt“, und welche Rolle spielte dieser Begriff bei der Erstellung des Lagebildes? Wurde diese Definition einheitlich von allen an der Ausarbeitung des Lagebildes Beteiligten verwendet (falls nicht, bitte die unterschiedlichen Definitionen darstellen)?
Trifft die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass bei der Darstellung des Lagebildes keineswegs nur auf (gerichtlich festgestellte) Gewalttäter abgezielt wurde, sondern auch auf Personen, denen eine Gewalttat nicht nachgewiesen werden kann?
Welche Kriterien legt das BfV für die Einspeisung einer Person in die Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ an?
a) Wie viele Personen sind derzeit in dieser Datei gespeichert, und um welche Daten handelt es sich dabei?
b) Sind in dieser Datei nur in Deutschland wohnhafte Personen gespeichert oder auch im Ausland wohnhafte (bitte möglichst entsprechende Zahlen nennen)?
c) Sind in dieser Datei nur Personen gespeichert, denen vorgeworfen wird, in Deutschland Gewalttaten begangen zu haben, oder auch solche, denen vorgeworfen wird, im Ausland Gewalttaten begangen zu haben, und falls Letzteres, welche Möglichkeit hat das BfV, die Richtigkeit dieser Vorwürfe zu überprüfen?
d) Ist für die Speicherung einer Person in dieser Datei ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes erforderlich?
Sind in der BfV-Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ auch Organisationen oder Personenzusammenschlüsse gespeichert, und wenn ja, wie viele und welche Daten werden dabei gespeichert?
a) Handelt es sich dabei nur um in Deutschland vorhandene oder tätige Vereinigungen oder auch um solche im Ausland?
b) Was sind die Kriterien für ihre Eintragung in die Datei?
c) Welcher Art sind diese Vereinigungen, und was wird ihnen konkret vorgeworfen?
Inwiefern trifft die Meldung des Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ zu, dass der Verfassungsschutz eine „Übersicht über Anschlagsziele und die Wohnorte von Verdächtigen erstellen“ soll?
a) Was ist Zweck einer solchen Übersicht?
b) Auf welche Daten greift der Verfassungsschutz dabei zurück?
c) Ist diese Übersicht Teil einer Datei, und wenn ja, welcher?
d) Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Personen in diese Übersicht aufgenommen werden, und wie ist der Begriff „Verdächtiger“ hier zu verstehen?
e) Inwiefern ist vorgesehen, Personen zu löschen, wenn die Ermittlungsbzw. Strafverfahren gegen sie eingestellt werden bzw. mit Freisprüchen enden?
Worin unterscheidet sich die Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ von den einschlägigen beim BKA angesiedelten Verbund- bzw. Zentraldateien (etwa „International agierende gewaltbereite Störer“ und „Straftäter links“)?
a) Was sind die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Kriterien, die zur Einspeisung führen?
b) Was sind die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich des Zwecks der Dateien?
c) Was sind die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der praktischen Handhabung der Dateien und des Informationsaustausches mit anderen Sicherheitsbehörden?
d) Wie viele Personen sind sowohl in einer Gewalttäter-Datei des BKA als auch in der BfV-Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ gespeichert?
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Bundeslagebild gewaltorientierter Linksextremismus und dem erst im Mai 2011 vom BKA erstellten Bericht „Gefährdungslage Politisch Motivierte Kriminalität“?
Inwiefern unterscheiden sich die von den Verfassungsschutzbehörden und dem BKA zu Grunde gelegten Definitionen für Begriffe wie „linksextrem“, „gewaltbereit“, „-geneigt“, „-orientiert“, „militant“, „Verdächtiger“?
Wie viele Personen sind konkret im Jahr 2010 wegen Gewalttaten verurteilt worden, die von den verurteilenden Gerichten als politisch links motiviert eingeschätzt wurden, und wie lauten die Vergleichszahlen zu 2009?
Wann, und in welcher Form will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über das „Bundeslagebild gewaltorientierter Linksextremismus“ unterrichten?
Inwiefern fließen Brandstiftungen an sogenannten Luxuskarossen in die Bewertung der Sicherheitsbehörden als „linksextrem“ ein, und auf welcher Grundlage geschieht dies angesichts der Tatsache, dass es bei solchen Brandstiftungen fast nie Bekenner-Erklärungen gibt und auch, nach Kenntnis der Fragesteller, kaum rechtskräftige Verurteilungen?