Personelle Situation im Bereich Naturschutz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Sven-Christian Kindler, Cornelia Behm, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für die Umsetzung der neuen energiepolitischen Weichenstellungen der Bundesregierung muss unabdingbar sichergestellt werden, dass die Neuausrichtung der Energieerzeugung und Energieversorgung auf erneuerbare Energien naturverträglich erfolgt.
Hierzu müssen auch die entsprechenden fachlich-personellen Voraussetzungen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und seinen nachgeordneten Behörden geschaffen werden, die sowohl mit konzeptionellen Aufgaben betraut sind als auch mit der Prüfung konkreter Planungen und Vorhaben in der ausschließlichen Wirtschaftszone.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit wird die Personaleinsparvorgabe nach § 20 des Haushaltsgesetzes 2011 in der Abteilung Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit umgesetzt, und welche Vorgaben gelten für 2012 bezüglich der Stelleneinsparungen für diese Abteilung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Abteilung in Hinblick auf den zügigen und naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien von Stelleneinsparungen ausgenommen werden muss?
a) Plant die Bundesregierung die Ausbringung zusätzlicher Stellen in dieser Abteilung?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, ab wann, und in welchem Umfang?
Werden ggf. durch diese Abteilung externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, und wenn ja,
a) welche,
b) in welchem Umfang,
c) in welchem Zeitraum?
Inwieweit wird die Personaleinsparvorgabe nach § 20 des Haushaltsgesetzes 2011 im Bundesamt für Naturschutz umgesetzt, und welche Vorgaben gelten für 2012 bezüglich der Stelleneinsparungen für dieses Bundesamt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dieses Bundesamt in Hinblick auf den zügigen und naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien von Stelleneinsparungen ausgenommen werden muss?
a) Plant die Bundesregierung die Ausbringung zusätzlicher Stellen für das Bundesamt für Naturschutz?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, ab wann, und in welchem Umfang?
Werden ggf. durch dieses Bundesamt externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, und wenn ja,
a) welche,
b) in welchem Umfang,
c) in welchem Zeitraum?
Welche Aufgaben fallen in die Zuständigkeit der Außenstelle Vilm des Bundesamtes für Naturschutz, und welche Aufgaben sind insbesondere in den letzten Jahren hinzugekommen?
Ist die Außenstelle Vilm des Bundesamtes für Naturschutz personell so ausgestaltet, dass es die ihm zufallenden Aufgaben im Bereich der Umsetzung der EU-Meeresschutzrichtlinie und der naturschutzfachlichen Prüfung von Offshore-Windenergieanlagen in der ausschließlichen Wirtschaftszone in angemessenem Zeitraum vornehmen kann?
a) Wie viele der für die Errichtung in der ausschließlichen Wirtschaftszone bereits genehmigten Offshore-Windenergieparks sind nach heute geltendem Natur- und Artenschutzrecht geprüft?
b) Wenn es geplante Parks gibt, deren Genehmigung heutigen rechtlichen Standards nicht genügt, werden die fehlenden Prüfungen nachgeholt, und wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass Erprobungen stattfinden, Aquakulturen an Offshore-Windenergieanlagen zu realisieren, und wenn ja,
a) wo finden diese statt,
b) wer ist Träger solcher Vorhaben,
c) unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit diese Erprobungen, und wenn ja, warum, und in welcher Form?