[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6911
17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6806 –
Strukturelle und kommunikative Konsequenzen aus der EHEC-Krise
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang Mai 2011 gab es außergewöhnlich viele Fälle mit gefährlichen
EHEC-Darmbakterien. In 733 der mehr als 4 300 EHEC-Fälle wurde die
Durchfallerkrankung durch Komplikationen mit dem hämolytisch-urämisches
Syndrom (HUS) erschwert, in 50 Fällen verlief sie tödlich. Aufgrund des
derzeitigen Meldeverfahrens wurde die Krankheitshäufung erst ca. drei Wochen
nach dem Ausbruch bei den Gesundheitsbehörden auffällig. Als Ursache
wurden nach sechs Wochen, allerdings erst nach mehreren Fehlinformationen der
Öffentlichkeit, Sprossen identifiziert. Nach weiteren vier Wochen wurde ein
europaweites Verzehr- und Einfuhrverbot für ägyptischen
Bockshornkleesamen verhängt, welche als Träger der Bakterien identifiziert wurden. Seit
Ende Juli 2011 gilt die EHEC-Krise in Deutschland offiziell als beendet.
Der vielstimmige Chor der Experten, aber auch das Krisenmanagement der
Bundesregierung sind in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden. Laut einer
Umfrage der forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen
mbH) im Auftrag des Magazins „stern“ sind mehr als die Hälfte der
Deutschen unzufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung. Zur
Verunsicherung beigetragen haben offenbar u. a. die Vielzahl der beteiligten
zuständigen Stellen und deren untereinander nicht immer abgestimmten
öffentlichen Bewertungen.
Nach Abklingen der Neuerkrankungen und einer Stabilisierung der
Versorgungssituation haben der zuständige Bundesminister für Gesundheit und die
zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und
Verbraucherschutz angekündigt, Lehren für das Krisenmanagement zu ziehen. Dies hatte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag auf
Bundestagsdrucksache 17/6107 gefordert. Um das Vertrauen der Bevölkerung
wiederzugewinnen, ist eine Aufarbeitung von Informationswegen und
ressortübergreifenden Krisenstrukturen geboten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. September
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6911 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am 19. Mai 2011 wurde das Robert Koch-Institut (RKI) von der Hamburger
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gebeten, die zuständigen
Behörden bei der Untersuchung von drei Fällen an hämolytisch-urämischen
Syndrom (HUS) bei Kindern zu unterstützen. Nach ersten Ermittlungen wurde
schnell klar, dass in ungewöhnlicher Weise auch Erwachsene und hier
besonders Frauen betroffen waren und die Fallzahlen schnell weiter stiegen. Der
zeitliche Verlauf, die geografische und demografische Verteilung sowie erste
Befragungen von Patientinnen und Patienten deuteten auf ein mit
enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) kontaminiertes Lebensmittel als
Infektionsquelle hin. Erste Analysen ergaben, dass betroffene Patientinnen und
Patienten häufiger rohe Tomaten, Salatgurken und Blattsalat in Norddeutschland
verzehrt hatten. Da weder durch diese Studien noch durch Hinweise aus dem
Bereich der Lebensmittelsicherheit eine Eingrenzung der Infektionsquelle
möglich war, wurden weitere Studien durchgeführt. Die Suche konnte schnell auf
Sprossen eingegrenzt werden. Bereits am 10. Juni 2011 konnte die seit Ende
Mai für Deutschland geltende und bis dahin durch die bisherigen
Untersuchungsergebnisse gerechtfertigte Verzehrempfehlung für Gurken, Tomaten
und Blattsalate aufgehoben und auf den Verzehr von Sprossen eingeschränkt
werden. Eine Bestätigung des Verdachtes erbrachte letztlich der EHEC-
Ausbruch, der am 24. Juni aus Frankreich gemeldet wurde. Als gemeinsame Quelle
konnte aus Ägypten importierter Bockshornkleesamen für Sprossen
identifiziert werden. Bereits am 5. Juli 2011 konnten die zuständigen
Bundesbehörden Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und RKI erklären, dass das
EHEC O104:H4-Ausbruchsgeschehen in Deutschland aufgeklärt ist. Am
27. Juli – drei Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall, der dem Ausbruch
zugeordnet wurde, – wurde der Ausbruch durch das RKI als beendet erklärt.
Bis dahin wurden dem RKI insgesamt 4 321 Fälle gemeldet (3 469 EHECi, 852
HUS- und 50 Todesfälle). Es handelte sich damit um den größten EHEC-
Ausbruch in Deutschland, eine große Herausforderung, die durch die gemeinsame
Anstrengung aller Beteiligten bewältigt werden konnte. Der Gesundheitsschutz
hatte dabei immer die höchste Priorität. Solange die Infektionsquelle nicht
eindeutig festgestellt war, stand in den Abwägungen zwischen dem Schutz der
Bürgerinnen und Bürger einerseits und wirtschaftlichen Belastungen anderseits
immer die Gesundheit der Menschen an erster Stelle. Der
Risikokommunikation mit nachvollziehbaren Hygiene- und Verzehrsempfehlungen kam dabei
eine Schlüsselbedeutung zu.
Trotz einer teilweise angespannten Situation in der intensivmedizinischen
Krankenhausbehandlung in Norddeutschland ist es gelungen, die Versorgung
aller Patientinnen und Patienten auf höchstem medizinischem Niveau
sicherzustellen. Dem medizinischen Personal, besonders in den hauptbetroffenen
Gebieten, ist für ihre Leistungen und den hohen Einsatz Anerkennung und
Hochachtung auszusprechen.
Auf europäischer bzw. internationaler Ebene standen das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das RKI, das BVL und das BfR
in ständigem Kontakt sowohl mit der Europäischen Kommission, dem
Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC),
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Aktuelle Informationen wurden ab dem
22. Mai 2011 über die dafür vorgesehenen EU-Systeme (Early Warning and
Response System EWRS und Rapid Alert System for Food and Feed RASFF)
ausgetauscht. Die erste Meldung an die WHO gemäß den Internationalen
Gesundheitsvorschriften wurde am 24. Mai 2011 abgegeben. Auf Initiative des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6911BMG fand am 8. Juni 2011 eine gemeinsame Sitzung der Gesundheits- und
Verbraucherschutzministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren
(GMK und VSMK) von Bund und Ländern in Berlin statt, an der auch der EU-
Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz teilnahm.
Als erste Konsequenz aus dem Geschehen ist im Rahmen des laufenden
Gesetzgebungsvorhabens zur Durchführung der Internationalen
Gesundheitsvorschriften eine substanzielle Beschleunigung des Melde- und
Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen. Namentliche Meldungen durch
Ärztinnen und Ärzte sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden
an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei
Tagen an das RKI übermittelt werden. Angestrebt wird zudem eine
informationstechnologische (IT)-Lösung, die eine bruchlose elektronische
Übermittlung der Meldungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren ermöglicht.
Das BMG wird mit dem RKI eine Studie veranlassen, um technische
Möglichkeiten für den Erhalt tagesaktueller Daten zu eruieren.
Zur Priorisierung wichtiger infektiologischer Forschungsfragen im
Zusammenhang mit dem EHEC-Ausbruch wird das RKI im Herbst eine wissenschaftliche
Arbeitstagung ausrichten. Die Veranstaltung wird in enger Kooperation mit
dem europäischen Partner ECDC vorbereitet. Die Bundesressorts werden sich
an dem von GMK und VSMK geplanten Evaluierungsprozess zur behördlichen
Zusammenarbeit während des EHEC-Geschehens beteiligen. Unter
Federführung der Vorsitzländer der GMK und der VSMK soll bis zum Jahresende
2011 gemeinsam mit dem Bund eine abschließende Bilanz des behördlichen
Handelns erarbeitet werden.
Themenkomplex Strukturen
1. Wie bewertet die Bundesregierung die ressortübergreifende Arbeitsweise
der Bundesbehörden, und welche Konsequenzen zieht sie aus der EHEC-
Krise?
Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und
Ländern hat von Beginn des Ausbruchgeschehens an gut funktioniert. Das
BMELV hat als zuständiges Ressort für die Lebensmittelsicherheit einen
Krisenstab einberufen, in den das BMG und das RKI eingebunden waren. Beim
RKI wurde unverzüglich das Lagezentrum zur Koordinierung der
Untersuchungsaktivitäten im humanmedizinischen Bereich und zum schnellen
Informationsaustausch aktiviert. Die fachliche Zusammenarbeit zwischen dem RKI,
dem BfR und dem BVL war zielorientiert und hat gut funktioniert.
Am 29./30. Juni 2011 wurden in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder
erste Schlussfolgerungen aus dem EHEC-Ausbruch erörtert. Einvernehmliches
Ergebnis war, dass die Übermittlungsfristen und -verfahren überprüft und an
die heutigen Erfordernisse angepasst werden sollten. Eine gemeinsame
Evaluation soll bis zum Jahresende erfolgen.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 5 und 20 verwiesen.
2. Welche Voraussetzungen müssen für einen ressortübergreifenden
Krisenstab vorliegen, und wie sorgt die Bundesregierung für eine klare
Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz bei ressortübergreifenden
Fragestellungen mit krisenhaftem Verlauf?
In nationalen Krisenlagen, von denen mehrere Ressorts in ihren jeweiligen
Zuständigkeiten betroffen sind, können ressortgemeinsame Krisenstäbe
einberufen werden. Darüber hinaus kann gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über
Drucksache 17/6911 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) ein
ressortgemeinsamer Krisenstab zur Koordinierung von Hilfsmaßnahmen durch den
Bund einberufen werden, wenn das betroffene Land bzw. die betroffenen
Länder darum ersuchen. Die Festlegung, welche Maßnahmen in diesem Fall vom
Bund koordiniert werden, trifft der Bund im Einvernehmen mit dem
betroffenen Land bzw. den betroffenen Ländern.
Auch in Krisensituationen gilt der Regierungsgrundsatz des Ressortprinzips
gemäß Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes (GG). Demnach leitet der
Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler/die
Bundeskanzlerin vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter
eigener Verantwortung.
Grundsätzlich setzt das von der Krisenlage überwiegend betroffene Ressort
seinen Krisenstab oder einen ressortgemeinsamen Krisenstab ein. Durch die
Entsendung von Verbindungsbeamten und Fachberatern anderer Ressorts und
Behörden in diesen Krisenstab ist sichergestellt, dass alle von der Krisenlage
betroffenen Ressorts und Behörden mit ihrer jeweiligen Fachexpertise den
Krisenstab/Leitung des Krisenstabes beraten und unterstützen.
3. Wer hat die Ermittlungs- und Entscheidungszuständigkeit in Krisen, die in
den Schnittstellen verschiedener Ressorts stattfinden, insbesondere
zwischen
a) Lebensmitteln und Gesundheit,
b) Umwelt und Gesundheit,
c) Umwelt und Lebensmitteln,
d) Umwelt und Katastrophenschutz?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Ermittlungs- und
Entscheidungszuständigkeit ergibt sich im konkreten Einzelfall aus der jeweiligen
Ressortzuständigkeit und den Aufgaben der betroffenen Bundesoberbehörden.
4. Mit welchen Bundes- und Länderbehörden muss eine Risikobewertung,
mit welchen eine Verzehrwarnung abgestimmt werden?
Eine der dem Bundesinstitut für Risikobewertung als bundesunmittelbare
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts durch das BfR-Gesetz
übertragenen Aufgaben ist die in § 2 Absatz 1 dieses Gesetzes erfasste Durchführung
von Risikobewertungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
und der Lebensmittelsicherheit mit dem Ziel der Erstellung von
Risikobewertungsberichten, Stellungnahmen und Dossiers. Gibt die Bewertung Anlass zu
Besorgnis, müssen Ziele und Strategien für eine Verminderung oder
Beseitigung des Risikos formuliert werden. Dies kann auch eine Verzehrsempfehlung
als potentielle Handlungsoption grundsätzlich einschließen.
Das Institut ist nach Maßgabe des Gründungsgesetzes bei seinen Bewertungen
unabhängig, damit die Bewertungen unbeeinflusst von politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen erfolgen. Die Bewertungsarbeit erfolgt
anhand festgelegter Arbeitsschritte. Soweit möglich und zweckmäßig, bezieht
das BfR externen Sachverstand, z. B. durch Beratungen in den Kommissionen,
ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/69115. a) Welche Schritte sind nötig, um die während der EHEC-Krise eingesetzte
Bund-Länder-Taskforce zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen,
wie es die Bundesregierung laut Medienberichten plant?
b) Bei welchem Bundesministerium wird diese dauerhafte Taskforce
angesiedelt?
c) In welchen Fällen soll diese Taskforce zum Einsatz kommen, und
welche Kompetenzen wird die Taskforce haben?
d) Wer leitet die Taskforce, und wer ist Mitglied der Taskforce?
e) Welches finanzielle Budget ist für die Einrichtung der Taskforce und
den laufenden Betrieb von Nöten, und aus welchen Haushaltstiteln soll
sie finanziert werden?
f) Wie werden die Bundesländer an dieser Taskforce beteiligt?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die verschiedenen in Frage 5
zusammengefassten Fragestellungen gemeinsam beantwortet:
Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, die mit der im Rahmen des
EHEC-Geschehens im ersten Halbjahr 2011 vom BMELV unter der Leitung
des BVL ad hoc eingerichteten Task-Force gesammelten positiven Erfahrungen
für vergleichbare künftige Fälle nutzbar zu machen. Dies erfordert im Hinblick
auf die nach dem Grundgesetz gegebene Verteilung der Zuständigkeiten
zwischen Bund und Ländern eine sorgfältige Prüfung, wie dies
verfassungskonform erreicht werden kann. Aus der Sicht der Bundesregierung kommen
hier in erster Linie spezifische Bund/Länder-Vereinbarungen, in denen
Aufgabe, Funktion, Zusammensetzung, Leitung und die weiteren Anforderungen
an eine solche Einrichtung, auch unter Heranziehung der mit der EHEC-Task-
Force gesammelten Erfahrungen, ihren Niederschlag finden können, in
Betracht.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die behördlichen Strukturen für
Lebensmittelinfektionen in anderen Ländern, insbesondere in den USA und
Dänemark, und hält sie eine (teilweise) Übernahme der Strukturen in
Deutschland für geeignet?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Weltgesundheitsorganisation
(WHO), dass die erfolgreiche Aufklärung und Prävention von
lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen grundsätzlich eine multidisziplinäre
Vorgehensweise erfordert, d. h. die Einbeziehung von Behörden und Fachleuten aus
den Bereichen der Human- und Tiermedizin, Epidemiologie,
Lebensmittelmikrobiologie, Lebensmittelchemie und weiterer Bereiche notwendig macht.
Vor diesem Hintergrund vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass
behördliche Strukturen, die der von der WHO befürworteten multidisziplinären
Vorgehensweise bei der Ausbruchsaufklärung gerecht werden, und die eine
zeitnahe und effiziente Kommunikation aller beteiligten Stellen ermöglichen,
positiv zu bewerten sind.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Drucksache 17/6911 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThemenkomplex Ermittlung
7. Wie will die Bundesregierung den Meldeweg bei meldepflichtigen
Infektionserkrankungen beschleunigen?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze sieht zur
Beschleunigung des Meldewegs bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten
folgende Änderungen im Infektionsschutzgesetz vor:
● Die Meldepflicht für die Ärztinnen und Ärzte wird so gefasst, dass
sichergestellt werden muss, dass die Meldung dem Gesundheitsamt innerhalb von
24 Stunden, nachdem der Arzt oder die Ärztin die Diagnose gestellt hat,
zugeht.
● Die Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an
das RKI werden so gefasst, dass die Übermittlung nicht mehr bis zu
maximal 16 Tage in Anspruch nehmen darf, sondern nur noch höchstens drei
Tage.
8. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie hoch die
Meldequote bei niedergelassenen Ärzten bei meldepflichtigen
Infektionskrankheiten ist, und wenn nein, warum nicht?
Zur Höhe der Meldequote können aus folgenden Gründen keine allgemeinen
Aussagen getroffen werden: Meldequoten schwanken nicht nur von Krankheit
zu Krankheit, sondern auch regional und im Zeitverlauf. Sie lassen sich auf
Bundesebene nur schätzen oder aus anderen Datenquellen ableiten. Die
Berechnung einer Meldequote meldepflichtiger Erkrankungen bei
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten setzt die Kenntnis folgender Zahlen voraus:
● Die Anzahl der Arztmeldungen, die bei den Gesundheitsämtern eingehen,
abzüglich Doppel- und Fehlmeldungen.
● Die Zahl der tatsächlich bei niedergelassenen Ärzten diagnostizierten
Erkrankungen. Angaben hierzu lassen sich teils aus anderen Datenquellen
extrahieren oder bei Zugang zu mehreren Datenquellen schätzen. Derartige
Studien unter Beteiligung des RKI wurden für einzelne Krankheiten
durchgeführt bzw. sind im Gange.
● Die Zahl der tatsächlich vorkommenden Erkrankungen. Angaben hierzu
sind generell nur schwer zu erheben bzw. beruhen auf Schätzungen aufgrund
von Literaturrecherchen, denen im Allgemeinen Untersuchungen von
Teilpopulationen oder nicht in Deutschland durchgeführte Untersuchungen
zugrunde liegen.
9. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Meldequote bei
niedergelassenen Ärzten bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten nur bei
20 Prozent liegt, und welche Konsequenzen will sie daraus ziehen?
Aus den in der Antwort zu Frage 8 ausgeführten Gründen kann dies nicht
bestätigt werden, insbesondere nicht als pauschale Aussage.
Mit Maßnahmen, die ein besseres Verständnis der Ärzteschaft für das
Meldewesen, seine Verfahren und seine Sinnhaftigkeit vermitteln, kann das ärztliche
Meldeverhalten verbessert werden. Wichtig ist insbesondere die zeitnahe
Rückmeldung der Meldestatistiken, wie es vom RKI z. B. durch SurvStat, das
Epidemiologische Bulletin und das Infektionsepidemiologische Jahrbuch
meldepflichtiger Krankheiten gewährleistet wird. Ferner ist davon auszugehen, dass
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6911die Meldebereitschaft in dem Maße steigt, wie der Meldeaufwand für den
einzelnen Meldenden verringert wird. Auch dies ist Ziel der in der Vorbemerkung
der Bundesregierung angesprochenen IT-Lösung.
Bereits jetzt ist die Meldepflicht sanktionsbewehrt. Die Sanktionierung kann zu
einer Erhöhung der Meldequote führen, parallel jedoch mit negativen
Auswirkungen auf die ebenso wichtige Meldequalität verbunden sein.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung Medienbrüche in der Meldekette zu
beseitigen, und wenn ja, was wird sie unternehmen?
Zur Optimierung des Meldewesen strebt die Bundesregierung eine IT-Lösung
an, die zukünftig eine bruchlose elektronische Übermittlung der Meldungen
nach dem Infektionsschutzgesetz ermöglicht. Dazu wird das
Bundesministerium für Gesundheit zunächst eine technische Studie veranlassen, welche die
Erarbeitung und technische Erprobung einer IT-gestützten Systemlösung
beinhalten wird. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat zum 31. Dezember 2012 einen Bericht zu diesem
Vorhaben vorlegen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen
Ermittlungsmethoden bei Lebensmittelinfektionen, unter anderem Patientenbefragungen,
Lieferweganalysen und deren Verzahnung?
Auf die bereits in der Antwort zu Frage 6 erwähnte Notwendigkeit eines
multidisziplinären Vorgehens wird nochmals verwiesen. Im Fall der Aufklärung
lebensmittelbedingter Ausbruchsgeschehen erweist es sich in der Regel als
notwendig, verschiedene Ermittlungsmethoden gleichzeitig anzuwenden, um
gesicherte Erkenntnisse über die Ursache des Geschehens erhalten zu können.
Im Falle des komplexen EHEC-Geschehens in Deutschland im Mai 2011 hat
sich die Kombination bekannter epidemiologischer Methoden (insbesondere
die Patientenbefragung), neuer Befragungsmethoden (sog. Rezeptbasierte
Restaurant-Kohortenstudie) und Methoden der Rückverfolgbarkeit von
Lebensmitteln als Instrument zur zielgerichteten Ursachenerforschung besonders
bewährt.
12. Welche Empfehlung spricht die Bundesregierung für die betriebliche
Qualitätskontrolle von Keimsprossen aus?
Nach den Grundsätzen des europäischen Lebensmittelrechts und
Lebensmittelhygienerechts liegt die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit in erster
Linie beim Lebensmittelunternehmer. Diesem obliegt es, im Rahmen seiner
betrieblichen Sorgfaltspflicht, angemessene Eigenkontrollen durchzuführen,
um die Lebensmittelsicherheit der von ihm in den Verkehr gebrachten
Lebensmittel sicherzustellen. So haben Lebensmittelunternehmer im Rahmen ihrer
betrieblichen Eigenkontrollen u. a. zu gewährleisten, dass bestimmte
mikrobiologische Kriterien eingehalten werden. Für Sprossen ist in der Verordnung (EG)
Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel z. B. ein
Salmonellen-Kriterium geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) prüft derzeit, ob eine Initiative zur
Aufnahme eines weiteren mikrobiologischen Kriteriums für EHEC/E. coli für
Sprossen in die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 mit mikrobiologischen
Kriterien für Lebensmittel angezeigt erscheint. Bis zur etwaigen Aufnahme eines
entsprechenden neuen mikrobiologischen Kriteriums in die Regelung haben
Drucksache 17/6911 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLebensmittelunternehmer die Möglichkeit, sich an Überlegungen der
Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) in Bezug auf
mikrobiologische Richt- und Warnwerte für E-coli (Entwurf) für Sprossen, die
zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, zu orientieren.
13. Wo liefen in der EHEC-Krise alle Ermittlungsergebnisse zusammen, und
wer führte die abschließende Gewichtung und Bewertung durch?
Die Ermittlungsergebnisse der Rückverfolgbarkeit der Warenströme von den
Ausbruchsorten zur potentiellen Quelle sowie der epidemiologischen
Erkenntnisse des RKI liefen in der Task Force am Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit zusammen. Bewertungen und Gewichtungen im
Hinblick auf erforderliche Managementmaßnahmen in einzelnen Ländern
wurden durch die Task Force und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern
vorgenommen. Bewertungen und Gewichtungen im Hinblick auf ggf.
erforderlich werdende Anpassungen von Risikobewertungen und
Verzehrempfehlungen wurden von dem dafür zuständigen BfR, das ebenfalls in der Task Force
vertreten war, vorgenommen.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Landwirte als Träger
hochresistenter Erreger und den Zusammenhang zum Antibiotikaeinsatz
in der Landwirtschaft?
Es ist zwischen der Besiedlung, die in der Regel ohne klinische Erscheinungen
einhergeht, und einer Infektion zu unterscheiden. Hinweise auf eine erhöhte
Infektionsrate mit sogenannten livestock associated(la)-MRSA bei
Beschäftigten in der Tierhaltung liegen bisher nicht vor. Auch werden la-MRSA bisher
nur in Einzelfällen im Zusammenhang mit Infektionen beim Menschen
beschrieben.
In Deutschland wurden eine Reihe von Untersuchungen zum Vorkommen von
Methicillin- resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) bei Tieren und bei
Mitarbeitern in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. In einer Studie des
RKI wurden in schweinehaltenden Betrieben mit la-MRSA positiven
Schweinen 86 Prozent der Mitarbeiter positiv auf MRSA getestet. In einer anderen
Studie wurden acht von 18 (45 Prozent) Tierärzten aus dem Münsterland, die
Betriebe mit Schweinen betreuten, positiv auf MRSA getestet.
Familienmitglieder von Landwirten und Tierärzten waren hingegen deutlich seltener
MRSA positiv als die beruflich Exponierten selbst. So lag ihr Anteil bei
Familienangehörigen aus der Landwirtschaft bei 4,3 Prozent. Bei den Tierärzten, die
Schweinebetriebe betreuten, wurden 9 Prozent der Angehörigen positiv
getestet.
Auch bei anderen Tierarten gibt es Berichte über den MRSA-Nachweis bei
Mitarbeitern in landwirtschaftlichen Betrieben. So waren in einer regionalen
Studie in Südwestdeutschland in Putenmastbetrieben 18 von 39 Mitarbeitern
mit intensivem Tierkontakt MRSA positiv (46,2 Prozent), während es bei
seltenerem Kontakt nur vier von 20 Personen waren (20,0 Prozent). Aus
Milchviehbetrieben wird vereinzelt über MRSA-besiedelte Mitarbeiter berichtet.
Für einen Zusammenhang zwischen der Trägerschaft von resistenten Bakterien
(bislang am besten untersucht am Beispiel la-MRSA) bei Landwirten und der
Antibiotikaanwendung in den Betrieben gibt es zurzeit keine
wissenschaftlichen Belege. Der nachgewiesene Zusammenhang besteht in der Besiedelung
der betreuten Tiere und dem direkten Kontakt zu diesen Tieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6911Themenkomplex Kommunikation
15. Welches Ressort war in der EHEC-Krise für Publikationen und das
Informationsmanagement zuständig
a) für die allgemeine Öffentlichkeit,
b) für die Fach- und Verbraucherverbände,
c) für die Länder?
Veröffentlichungen und das Informationsmanagement wurden zwischen den für
den Gesundheitsbereich und den Lebensmittelbereich zuständigen Ressorts und
den beteiligten Bundesbehörden koordiniert und über die jeweils geeigneten
Kommunikationswege an die oben genannten Adressaten verteilt.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die gewählten Publikationswege von
Risikobewertungen und Lebensmittelwarnungen?
Nach Überzeugung der Bundesregierung wurden während des EHEC-
Ausbruchgeschehens alle Risikobewertungen und Verzehrshinweise der
Bevölkerung zeitnah und umfassend durch geeignete Medien sowie über das
Bürgertelefon der beteiligten Ministerien und die Internetseiten der zuständigen
Fachbehörden des Bundes kommuniziert. Nach den bisherigen Erfahrungen werden
überregionale Ausbruchsgeschehen generell von den Medien zeitnah
thematisiert, so dass davon auszugehen ist, dass entsprechende Informationen die
Verbraucher in der Regel schnell und zuverlässig erreichen.
Lebensmittelwarnungen wurden von der Bundesregierung nicht
ausgesprochen. Hierfür sind die Länder zuständig; sie haben hierzu eine eigene
Internetplattform entwickelt (
www.lebensmittelwarnungen.de), die voraussichtlich
Ende Oktober 2011 freigeschaltet wird.
17. Welche Behörde war in der EHEC-Krise autorisiert, die Öffentlichkeit zu
informieren?
Die Ressorts und Bundesoberbehörden informieren im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten und Aufgaben (siehe auch Antwort zu Frage 2). Die Information der
Öffentlichkeit erfolgte abgestimmt zwischen den zuständigen Ressorts und den
Bundesoberbehörden.
18. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, aus ihrer Kritik an
der Außendarstellung der Bundesregierung in der EHEC-Krise (DIE
WELT, 20. Juni 2011, „EHEC-Krise: Was Ilse Aigner wütend macht“)?
In dem genannten Interview in der Ausgabe der Tageszeitung „DIE WELT“
vom 20. Juni 2011 (Titel „EHEC-Krise: Was Ilse Aigner wütend macht“), auf
das die Frage Bezug nimmt, erklärte Bundesministerin Ilse Aigner wörtlich:
„Was mich wütend macht, sind die vielen selbst ernannten Experten und
Propheten, die sich in den Medien zu Wort gemeldet haben. Einer hat gesagt,
EHEC sei die Folge von Bioterrorismus, ein Zweiter warnte vor Schnittblumen,
ein Dritter vor Biogasanlagen. Solche Panikmache ist unverantwortlich.“ Die
Kritik der Bundesministerin bezieht sich somit erkennbar nicht auf staatliche
Stellen und Akteure oder gar die Bundesregierung. Im selben Interview
würdigte die Ministerin ausdrücklich die Zusammenarbeit der Behörden: „Das
Krisenmanagement funktioniert. Die Behörden arbeiten auf allen Ebenen rei-
Drucksache 17/6911 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebungslos zusammen – das geht Hand in Hand. Die Europäische Kommission
hat Deutschland für das Krisenmanagement übrigens ausdrücklich gelobt.“ Zur
Frage der „Außendarstellung“ sagte die Bundesministerin in dem Interview:
„Auch wenn alle Behörden bei EHEC immer mit einer Sprache gesprochen
haben und unsere Botschaften glasklar waren – die Anzahl der
unterschiedlichen Akteure macht die Kommunikation nicht einfacher.“
19. Welches Konzept für Hotlines (unter anderem fallbezogener Einsatz,
Kostenstruktur, Erreichbarkeit, Bewerbung) verfolgt die Bundesregierung?
Das BMG unterhält ein Kommunikationszentrum, welches Anfragen der
Bürgerinnen und Bürger per Telefon und E-Mail beantwortet. Lageabhängig wird
das Aufschalten eines Bürgertelefons, eine Ausweitung der Servicezeiten sowie
eine technische und personelle Aufstockung umgesetzt. Die Mitarbeiter des
Bürgertelefons werden im Falle einer Krise oder Lage umgehend
themenbezogen geschult. Das Kommunikationszentrum wird auf der Internetseite des
BMG sowie in Publikationen beworben. Themenbezogene Bürgertelefone
werden ebenfalls auf der Internetseite und zusätzlich in den Medien
bekanntgegeben. Zukünftig wird eine Informationsbereitstellung auch über die
einheitliche Behördenrufnummer „115“ erfolgen.
Themenfeld Prävention
20. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die
Prävention vor lebensmittelbedingten Gesundheitskrisen zu verbessern?
Das BMELV prüft derzeit eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der
Prävention von Ausbruchsgeschehen. Hierzu gehören sowohl Maßnahmen im
Bereich der Rechtsetzung im Bereich des nationalen Zoonosen-/
Lebensmittelhygienerechts (z. B. eine Erweiterung der Regelung zur Fertigung von
Rückstellproben im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung) und des
Düngemittelrechts als auch Überlegungen zur Verbesserung der Datengrundlage
insbesondere zu EHEC O104:H4, z. B. durch Beobachtungs- bzw. Überwachungs- oder
Forschungsprogramme. Im Rahmen des bundesweiten amtlichen Zoonosen-
Monitorings 2012 ist ein Stichprobenplan für ein EHEC-Monitoring bei
Salaten vorgesehen, über den die Länder im Herbst diesen Jahres abstimmen
werden.
Ferner hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine
Bewertung von relevanten Hygienerisiken für im Düngemittelrecht geregelte
Stoffe vornehmen wird. Sofern erforderlich, wird auf der Grundlage der
Arbeiten dieser Arbeitsgruppe auf wissenschaftlicher Basis mittelfristig eine
Anpassung der Hygienevorschriften im Düngemittelrecht vorgenommen.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur
Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung
weiterer Gesetze vor, dass Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr und
Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr in die
Liste der Lebensmittelgruppen in § 42 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes
aufgenommen werden. Damit werden zukünftig als Folge u. a. Personen, die
gewerbsmäßig Sprossen und Keimlinge herstellen, behandeln oder in den
Verkehr bringen, erstmalig vom Gesundheitsamt belehrt. Im Weiteren erfolgt dies
alle zwei Jahre durch den jeweiligen Lebensmittelunternehmer. Diese
Verpflichtung stellt aus Sicht der Bundesregierung eine verhältnismäßige
Maßnahme dar, um angemessen zum Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen
und Verbrauchern vor lebensmittelbedingten Infektionen, insbesondere durch
EHEC, beizutragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/691121. a) Werden mögliche Krisenszenarien an der Schnittstelle Lebensmittel
und Gesundheit regelmäßig durchgespielt, um Defizite im
Krisenmanagement aufzudecken und Präventionsansätze zu erarbeiten?
b) Wenn ja, welche Behörden auf Bundes- und Landesebene sind an
solchen Simulationen beteiligt, und in welchem zeitlichen Rahmen
finden solche Simulationen statt?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Simulationen
einzuführen, und was spricht gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung
gegen eine solche Maßnahme?
Die gemeinsame Krisenbewältigung wird unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern regelmäßig in zweijährigem Abstand im Rahmen der
länderübergreifenden Krisenmanagementübungen (LÜKEX) unter Einbindung
der Ressorts, der Länder und der Wirtschaft geübt. Insbesondere wird auch das
sektorübergreifende Krisenmanagement geübt. Für die Übung im Jahr 2007
wurde ein Pandemie-Szenario zugrunde gelegt. Für die Übung LÜKEX 2013
wurde zwischen BMI, BMG und BMELV vereinbart, die Kooperation im
Bereich Gesundheit, Lebensmittel und Innere Sicherheit zu üben. Die fachlich
betroffenen Bundesressorts (u. a. BMI, BMELV und BMG) und deren
Fachbehörden haben bereits mit der Vorbereitung dieser Übung begonnen und
werden sich aktiv an der Übung sowie der anschließenden Übungsauswertung
beteiligen.
Themenfeld Evaluation
22. Wer ist an der Evaluation des Krisenmanagements im Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
beteiligt, wie ist der Evaluationsprozess geplant, und wann werden die
Ergebnisse vorgelegt?
Die Evaluation des Krisenmanagements innerhalb des BMELV hat bereits
begonnen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Es ist erforderlich, einen breiteren Evaluationsansatz zu wählen, der
insbesondere auch die Länder einschließt. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Themenfeld Bevölkerungsschutz
23. War das Bundesministerium des Innern (BMI) als zuständige Behörde für
den Katastrophen- bzw. Bevölkerungsschutz mit in das
Krisenmanagement eingebunden?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt auf welche Weise?
Zuständig für den Katastrophenschutz bzw. Bevölkerungsschutz sind die
Länder. Der Bund bietet den Ländern die im Rahmen seiner Zuständigkeit für den
Zivilschutz vorgehaltenen Instrumente und Ressourcen zur Unterstützung bei
Großschadenslagen an.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe war seit dem
23. Mai 2011 als die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
zuständige Bundesoberbehörde durch das Gemeinsame Melde- und
Lagezentrum des Bundes und der Länder in das Krisenmanagement eingebunden.
Dies betraf die Umsetzung der Meldeverpflichtungen nach den internationalen
Gesundheitsvorschriften und die Erstellung und Verteilung der Lageberichte an
die Innenministerien der Länder.
Drucksache 17/6911 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Schlüsse zieht das BMI aus der EHEC-Krise?
Die zwischen BMI und weiteren Bundesressorts, insbesondere dem
Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit geschaffenen Krisenmanagementstrukturen und
getroffenen Einzelabsprachen sind zur Bewältigung von Krisenlagen geeignet
und haben sich im Rahmen der ressortgemeinsamen Krisenbewältigung
bewährt.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die EHEC-Krise insbesondere vor
dem Hintergrund der Empfehlungen zur Verbesserung des medizinischen
Bevölkerungsschutzes der Schutzkommission von 2010 und den dort
vorgetragenen Handlungsempfehlungen?
Die generellen Empfehlungen der Schutzkommission beim Bundesministerium
des Innern sind im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
gesundheitlichen Bevölkerungsschutz unter Leitung des Bundesministerium des Innern
ressortübergreifend aufgenommen worden und werden weiterentwickelt. Sie
bieten jedoch keine geeignete Grundlage für eine Bewertung des EHEC-
Aufbruchs.
26. Die EHEC-Krise blieb nicht zuletzt aufgrund der begrenzten Anzahl der
Abnehmer der auslösenden Lebensmittel auf wenige Bundesländer
begrenzt. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei einer
umfassenderen länderübergreifenden Betroffenheit eine weitaus aufwändiger
zu koordinierende Schadenslage eingetreten wäre, und hält sie vor
diesem Hintergrund ihre Ankündigung einer dauerhaften Bund-Länder
Taskforce „zur Bekämpfung von Lebensmittelkrisen“ gleichwohl für
ausreichend?
EHEC-Fälle wurden aus allen 16 Ländern an das RKI gemeldet. Das
Instrument einer Bund-Länder-Task-Force war bei der Aufklärung der Handelswege
überaus nutzbringend. Dies gilt auch bei aufwändiger zu koordinierender
Schadenslage.
27. Wie bewertet die Bundesregierung Meldungen, wonach im Verlauf der
EHEC-Krise teilweise Engpässe bei der Krankenhausbettenbelegung
bzw. intensivmedizinischen Betreuung drohten?
Von den 372 Krankenhäusern in den vorrangig betroffenen Ländern Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
dürften nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen maximal
15 Krankenhäuser in relevantem Umfang mit der stationären Versorgung von
EHEC-/HUS-Patienten befasst gewesen sein. Eine Beeinträchtigung bei der
stationären Versorgung anderer Patienten konnte durch innerbetriebliche
Maßnahmen sowie in gewissem Umfang auch durch Verlagerung von
Patientenströmen vermieden werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/691128. Wie bewertet die Bundesregierung Meldungen, wonach teilweise
Engpässe bei der Versorgung mit Blutplasma drohten, die aufgrund der
speziellen und zeitaufwändigen Herstellungsweise auch durch rasche
Blutspenden gegebenenfalls nicht hätten kompensiert werden können?
Die Versorgung der ca. 1 200 am schwersten erkrankten EHEC- und HUS-
Patienten mit Blutplasma (Gefrorenes Frischplasma, GFP) war zu keinem
Zeitpunkt gefährdet. Das Paul-Ehrlich-Institut hatte jederzeit einen aktuellen
Überblick über die Verfügbarkeit von GFP. Übersichten über die Verfügbarkeit
wurden von den Blutspendediensten auf Anforderung bereitgestellt. Am 30. Mai
2011 beispielsweise waren bundesweit mehr als 120 000 Transfusionseinheiten
GFP verschiedener Blutgruppen für die sofortige Anwendung verfügbar.
Die Plasmen zur Transfusion werden mindestens vier Monate in Quarantäne
gelagert. Sie werden freigegeben, wenn der Spender oder die Spenderin danach
erneut negativ auf verschiedene durch Blut übertragbare Krankheitserreger
getestet worden ist. Sollte akut ein Engpass auftreten, so könnten aus Spenden
sofort verwendbare SD-Plasmen (durch SolvensDetergens-Behandlung
virusinaktivierte Plasmen) hergestellt werden.
Die Blutspendeeinrichtungen haben nach § 3 des Transfusionsgesetzes einen
Versorgungsauftrag. Sie haben insbesondere die Verpflichtung, sich bei
Versorgungsengpässen gegenseitig zu unterstützen. Dazu wurde Anfang 2010 eine
schriftliche Vereinbarung getroffen und veröffentlicht (Transfus Med Hemother
2010; 37(4): 203–208). Wenn lokal eine temporäre Unterversorgung mit
Plasma besteht, so kann diese durch Lieferungen aus den übrigen
Bundesländern und Blutspendediensten innerhalb von Stunden (Transportweg)
kompensiert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]