[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6964
17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken,
Sevim Dag˘delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6841 –
Soziale und menschenrechtliche Situation von Flüchtlingen in Bulgarien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2012 soll Bulgarien dem Schengen-Raum beitreten. Damit wird seine
1647 Kilometer lange Grenze zur Türkei, Mazedonien, Serbien und dem
Schwarzen Meer neue Schengen-Außengrenze werden. Prognosen gehen
davon aus, dass sich die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die dann über
Bulgarien als Transitland die westeuropäischen Länder erreichen wollen,
zunehmen wird.
Nach Angaben der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge in Bulgarien wurden im
Zeitraum 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 insgesamt 466 Asylanträge
gestellt, lediglich in drei Fällen wurde ein Flüchtlingsstatus erteilt, 91 Menschen
erhielten einen Aufenthaltsstatuts aufgrund von humanitären Gründen. Eine
Statistik über die Anzahl der Migrantinnen und Migranten ohne Papiere in
Bulgarien gibt es nicht, inoffiziellen Schätzungen zufolge sind das 10 bis 15
Prozent aller sich in Bulgarien aufhaltenden Migrantinnen und Migranten.
Seit 2009 werden viele Flüchtlinge in Bulgarien in neu geschaffene Lager
eingesperrt. Die Bedingungen sind nach Ergebnissen einer Studie des Helsinki-
Komitee Bulgarien (BHC) und des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes für die
Flüchtlinge sind menschenrechtlich nicht hinnehmbar. Seit Jahren treten viele
Flüchtlinge in den Einrichtungen in Bulgarien in Hungerstreiks, um auf die
dramatischen Bedingungen aufmerksam zu machen: überfüllte Räume,
unsanierte alte Gebäude, fehlende elementare hygienische Bedingungen
(
www.detention-in-europe.org/index.php?option=com_content&view=article
&id=297&Itemid =212; Becoming Vulnerable in Detention, BHS).
Die bulgarische Regierung hat in Zusammenhang mit den Verpflichtungen,
die der Staat für die Überwachung der EU-Außengrenze eingehen muss, eine
Nationale Strategie für Migration, Asyl und Integration für 2011 bis 2020
angenommen. Für die Erfüllung der vorgesehenen Maßnahmen wird Bulgarien
hinsichtlich des Ausbaus und der Einrichtung von Flüchtlingslagern wie auch
bezüglich einer verbesserten Überwachung der Grenzen auch von der EU
finanziell unterstützt. Allein über den Europäischen Flüchtlingsfonds sollten
2010 zur „Integration“ von Flüchtlingen in Bulgarien ca. 935 000 Euro
fließen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6964 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die humanitäre und
menschenrechtliche Lage für Flüchtlinge in Bulgarien in den letzten Jahren
entwickelt?
Aufgrund seiner besonderen geografischen Lage in Südosteuropa ist die
Republik Bulgarien seit Langem ein Transitland für Asylsuchende. In den letzten
Jahren haben sich jedoch viele Asylsuchende auch dafür entschieden,
längerfristig in Bulgarien zu bleiben.
In den vergangenen Jahren gab es in Bulgarien ca. 1 000 Asylsuchende
jährlich. Sie kamen vorwiegend über die Grenzen zur Türkei und Griechenland
nach Bulgarien und stammten aus Ländern wie Afghanistan, Irak und Iran,
viele auch aus den Ländern Nordafrikas. Ein großer Teil der Asylsuchenden hat
tendenziell ein Interesse daran, in die Länder Westeuropas weiterzureisen, und
betrachtet Bulgarien lediglich als Transitland.
Die bulgarische Regierung ist bemüht, insbesondere auch in Zusammenarbeit
mit den zuständigen internationalen Organisationen (Hohes
Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen UNHCR, EU-Flüchtlingsfonds, Internationale
Organisation für Migration IOM etc.), die Situation der Flüchtlinge stetig zu
verbessern und noch bestehende Defizite abzubauen.
Die Website der 1992 gegründeten Staatlichen Bulgarischen Agentur für
Flüchtlinge (
www.aref.government.bg) enthält zahlreiche statistische Angaben und
auch eine Übersicht über die konkreten Maßnahmen der bulgarischen Regierung
zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge.
Die bulgarische Regierung hat Anfang 2011 die Nationale Strategie für
Migration, Asyl und Integration 2011 bis 2020 verabschiedet. Neben langfristigen
Zielen zur Verbesserung der Lage von Migranten enthält die Strategie auch
jährlich zu erreichende Ziele. Im Rahmen dieser Strategie wurde ein ständiges
Sekretariat eingerichtet, welches die effizientere und zügigere Koordination der
Arbeit der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge einerseits und des
Innenministeriums und der ihm unterstellten Polizeibehörden andererseits erlaubt.
Seit April 2011 existiert darüber hinaus ein gemeinsamer Arbeitskreis der
Agentur und verschiedener Nichtregierungsorganisationen, darunter das Rote
Kreuz Bulgaria, Caritas-Bulgaria sowie das bulgarische Helsinki-Komitee.
Dieser Arbeitskreis soll gute Verfahrensweisen bei der Migranten- und
Integrationsarbeit identifizieren und dem Austausch von Informationen und
Anregungen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge dienen.
Die Staatliche Agentur für Flüchtlinge hat außerdem zusammen mit ihren
Partnerorganisationen in Deutschland, Belgien und Österreich an einem
gemeinsamen zweijährigen Projekt zur Verbesserung der Qualität der
Asylanerkennungsverfahren mitgewirkt. Das Projekt wird im September 2011 abgeschlossen.
Ab 2013 plant die Staatliche Agentur für Flüchtlinge zudem, in
Zusammenarbeit mit dem UNHCR, anerkannte Flüchtlinge aus Drittländern aufzunehmen.
Einen guten Überblick über die augenblickliche Situation der Flüchtlinge gibt
der jüngste Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
vom April 2010 (
http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session9/BG/
UNHCR_HighCommissionerforRefugees.pdf). Demnach hat Bulgarien in den
letzten Jahren stetig Fortschritte dabei erzielt, seinen Verpflichtungen aus der
VN-Konvention über den Status von Flüchtlingen von 1951 und dem
dazugehörigen Protokoll von 1992 sowie der Europäischen Konvention für
Menschenrechte und Grundfreiheiten nachzukommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/69642. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der sich
„illegal“ in Bulgarien aufhaltenden Personen und den Fluchtgründen dieser
Personen?
Die Bundesregierung hat keine gesicherten Erkenntnisse über die Zahl der sich
illegal in Bulgarien aufhaltenden Personen, ihre Herkunftsländer und die
Gründe ihres Aufenthaltes in Bulgarien.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage in den
Flüchtlingslagern Banya, Pastrogor, Lyubimetz, Busmantzi, Sofia, Haskovo und
Kapitan Andreevo (bitte aufgeschlüsselt nach Flüchtlingslagern und unter
Berücksichtigung folgender Kriterien beantworten: offizielle Kapazität der
Flüchtlingslager; Anzahl der untergebrachten Personen – hier differenziert
nach Männern, Frauen und Kindern –; Versorgungslage – hier Betten pro
Raum, sanitäre Einrichtungen, Nahrungssituation, medizinische
Versorgung –; Charakter der Unterbringung; Aufenthaltsdauer und Charakter
des Aufenthalts)?
Es gibt in Bulgarien zwei staatliche Einrichtungen zur Registrierung,
Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, für welche die Staatliche
Agentur für Flüchtlinge die Verantwortung trägt. Diese befinden sich in Sofia und
Banya und sind offene Einrichtungen, d. h. zwischen 6.00 Uhr und 22.30 Uhr
sind Zu- und Ausgang frei möglich. Die Belegung erfolgt je nach vorhandener
Kapazität. Bis Ende des Jahres soll das neue Transitzentrum in Pastrogor
hinzukommen.
a) Sofia
Angehörige der deutschen Botschaft haben das Zentrum in Sofia Ende August
2011 besichtigt und dabei von den Mitarbeitern der Staatlichen
Flüchtlingsagentur die folgenden Informationen erhalten: Kapazität 500 Personen,
Belegung derzeit 303 Personen (Stand: 24. August 2011), davon 210 Männer,
37 Frauen, 56 Kinder. Die Zimmer verfügen über bis zu sechs Betten mit
eigenem Bad und Toiletten, etagenweise sind Wasch- und Trockenräume mit
Waschmaschinen und Küchen vorhanden. Es gibt zudem einen in Vollzeit
angestellten Arzt sowie eine Krankenschwester. Auf dem Gelände befinden sich
Sport- und Spielmöglichkeiten, sowie ein Integrationszentrum mit Klassen-
und Ausbildungsräumen, wo Interessierte z. B. die bulgarische Sprache
erlernen, eine Berufsausbildung machen oder sonstigen Freizeitaktivitäten
nachgehen können. Die hier untergebrachten Personen haben den Status von
Asylbewerbern, ihr Aufenthalt dauert üblicherweise drei bis sechs Monate, in
Ausnahmefällen bis zu einem Jahr. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen,
z. B. Caritas, Rotes Kreuz etc., bieten dort tägliche Sprechstunden an.
b) Banya (nahe Nova Zagora)
Nach Angaben der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge: Kapazität 60 Personen,
Belegung derzeit 57 Personen (Stand: 24. August 2011), davon 20 Männer,
15 Frauen, 22 Kinder. Die Zimmer verfügen üblicherweise über bis zu drei
Betten. Auf den Etagen befinden sich Gemeinschaftsbadezimmer und Toiletten. Es
ist ein Wasch- und Trockenraum mit Waschmaschinen und eine gemeinsame
Küche vorhanden. Für die medizinische Versorgung steht ein Arzt zur
Verfügung. Die hier untergebrachten Personen haben den Status von
Asylbewerbern, ihr Aufenthalt dauert üblicherweise drei bis sechs Monate, in
Ausnahmefällen bis zu einem Jahr.
c) sonstige Flüchtlingszentren/Transitzentren
Das Transitzentrum in Pastrogor wird voraussichtlich im Herbst 2011 eröffnet
werden. Derzeit werden die Gebäude durch die zuständigen Behörden geprüft.
Drucksache 17/6964 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn diesem Zentrum werden künftig Asylantragsteller registriert. Es wird auch
geprüft, ob Bulgarien für den jeweiligen Asylantrag zuständig ist, und ob das
beschleunigte Verfahren („verkürztes Verfahren“) durchgeführt werden kann.
Das Zentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe zur bulgarisch-türkischen
Grenze am Übergang Kapitan Andreevo. Es soll eine Kapazität von 300
Personen erreichen und wurde mit Mitteln des EU-Phare-Programms und des
bulgarischen Haushalts errichtet. Die Zimmer sind mit bis zu sechs Betten
ausgestattet. Auf den Etagen befinden sich Gemeinschaftsbadezimmer und
Toiletten. Es wird ein Wasch- und Trockenraum mit Waschmaschinen, eine
gemeinsame Küche, ein Arztzimmer, sowie ein Versammlungssaal für
Freizeitaktivitäten vorhanden sein. Nach Eröffnung soll es außerdem Möglichkeiten
der Internetnutzung und Kinderbetreuung geben.
In Busmantsi und Lyubimetz befinden sich die dem bulgarischen
Innenministerium (Direktion für Migration) unterstehenden Zentren für die vorübergehende
Unterbringung von Ausländern (ZVU). Diese ZVU dienen der Unterbringung
ausreisepflichtiger Ausländer und der Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht im
Wege der Abschiebehaft. Die ZVU sind deshalb geschlossene Bereiche.
Im ZVU Busmantsi, das eine Kapazität von 400 Personen hat, sind 119
Personen (Stand: 29. August 2011) untergebracht, davon 112 Männer und sieben
Frauen.
Das ZVU Lyubimetz hat eine Kapazität von 300 Personen. Zur Zeit (Stand:
29. August 2011) befinden sich 33 Personen, davon 29 Männer und vier Frauen
in dem Zentrum. Die Zimmer sind einfach, aber hell und sauber, mit
Doppelstockbetten eingerichtet und bieten Platz für zwei bis 16 Personen. Es gibt
Räume für medizinische Versorgung, Interviewräume, Gebetsräume (getrennt
für Christen und Muslime), TV-Räume und diverse Sport- und
Unterhaltungsmöglichkeiten.
Am 15. März 2011 wurde das ZVU in Lyubimetz eröffnet. Vertreter der
deutschen Botschaft Sofia haben an der Eröffnung teilgenommen und sich von dem
neuen modernen Zentrum ein Bild verschafft. Die Einrichtung wurde aus EU-
Mitteln finanziert. Hierfür wurden ca. 4,5 Mio. Euro aufgewendet. Die
Betriebskosten werden vom bulgarischen Staat getragen.
In Haskovo und Kapitan Andreevo bestanden in der Vergangenheit ebenfalls
ZVU des Innenministeriums, die aber nach Kenntnis der Bundesregierung
inzwischen geschlossen sind.
4. Welche konkreten Funktionen und Aufgaben haben nach Informationen
der Bundesregierung die in Bulgarien existieren Aufnahmezentren,
Abschiebezentren und Übergangszentren für Flüchtlinge?
Gibt es nach Informationen der Bundesregierung in der Praxis konkrete
Unterschiede der Aufgaben und bei der Belegung mit Flüchtlingen bei den
unterschiedlichen Zentren?
Zu den Funktionen und Aufgaben der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen wird
auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Asylsuchende und illegal Einreisende kommen fast ausschließlich über die
bulgarisch-türkische Grenze nach Bulgarien. Nach Identitätsfeststellung durch
die Grenzpolizei und Antragstellung werden Asylbewerberinnen und -
bewerber in die Aufnahmeeinrichtungen der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge
verlegt.
Nach Inbetriebnahme des Transitzentrums in Pastrogor sollen alle
ankommenden Asylbewerber zuerst dort Aufnahme finden, bevor über die Zuweisung zu
den anderen Zentren in Banya und Sofia entschieden wird. Die Aufteilung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6964Asylbewerber zwischen diesen beiden Zentren erfolgt ausschließlich nach
freien Kapazitäten. In Banya und Sofia werden Bewerber aufgenommen und
befragt. Während des laufenden Verfahrens verbleiben sie in diesen
Einrichtungen.
5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das
Aufnahmezentrum Sofia vor, das eine geschlossene, gefängnisähnliche Einrichtung
darstellt, die mit einem hohen Stacheldrahtzaun abgesichert ist?
Entspricht dies aus Sicht der Bundesregierung den
Menschenrechtsstandards des EU-Rechts?
Das Aufnahmezentrum der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge in Sofia ist
nach Kenntnis der Bundesregierung weder geschlossen, noch gefängnisähnlich
mit einem Stacheldrahtzaun abgesichert.
Zu den Funktionen und Aufgaben des ZVU Busmantsi wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen. Der geschlossene Charakter des ZVU in Busmantsi erklärt
sich dadurch, dass dort die zur Durchsetzung der Ausreisepflicht im Einzelfall
notwendige Abschiebehaft vollzogen wird.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die konkrete Praxis bei
den im bulgarischen Asylrecht vorgesehenen verkürzten und normalen
Verfahren für die Asylantragstellung?
Welche konkreten Unterschiede gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Abwicklung und der benötigten Zeitspanne für die
Entscheidung über die Asylanträge?
Jeder Asylbewerber, mit Ausnahme unbegleiteter Minderjähriger, durchläuft
zuerst das sogenannte beschleunigte Verfahren („verkürztes Verfahren“), im
Rahmen dessen Mitarbeiter der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge die
Antragsteller befragen und innerhalb einer Frist von drei Tagen entscheiden, ob ein
Asylantrag offensichtlich unbegründet (z. B. wenn der Fluchtgrund rein
wirtschaftlicher Art ist) ist oder nicht oder ob ein ordentliches Verfahren eingeleitet
wird. Nach Angaben der Agentur wird derzeit nur bei 1 bis 2 Prozent der
Antragsteller in diesem beschleunigten Verfahren die Flüchtlingseigenschaft
verneint.
Das durch die Agentur durchgeführte ordentliche Verfahren dauert
üblicherweise drei bis sechs Monate, in denen die Antragsteller durch Mitarbeiter der
Agentur angehört werden. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und des
Vorbringens des Antragstellers trifft der Leiter der Agentur die abschließende
Entscheidung über den Antrag. Das gesamte Verfahren liegt dabei in der
alleinigen Kompetenz der Agentur.
Die Entscheidung der Agentur kann vor bulgarischen Gerichten überprüft
werden.
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die
Tatsache vor, dass nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen
es im Ermessen eines bulgarischen Grenzpolizisten liegt, ob ein Flüchtling
das verkürzte oder ordentliche Asylverfahren durchläuft?
Nach bulgarischer Rechtslage fällt es nicht in das Ermessen eines bulgarischen
Grenzpolizisten zu entscheiden, ob ein Asylbewerber das beschleunigte
(verkürzte) oder das ordentliche Asylverfahren durchläuft. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Drucksache 17/6964 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Ist ein solches Verfahren nach Ansicht der Bundesregierung mit der
Genfer Flüchtlingskonvention und dem EU-Recht vereinbar?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Im Übrigen obliegt die
Überprüfung der Einhaltung von EU-Recht, das in Artikel 78 Absatz 1 AEUV auch auf
die Genfer Flüchtlingskonvention Bezug nimmt, auch der Europäischen
Kommission.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Planungen für
die Eröffnung des Transitzentrums Pastrogor vor?
Das Transitzentrum Pastrogor wird voraussichtlich im Herbst 2011 eröffnet
werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Derzeit laufen verschiedene
Abnahmen der Gebäude durch die zuständigen Behörden. Hinsichtlich weiterer
Informationen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Korruptionsvorfälle
in Bulgarien in Zusammenhang mit dem Bau dieses Zentrums?
Während des Baus des Transitzentrums Pastrogor wurden Anfang 2010 in der
Presse Korruptionsvorwürfe erhoben, infolge derer staatsanwaltliche
Ermittlungen aufgenommen wurden. Das Verfahren ist nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht abgeschlossen.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung der
EU-Finanzmittel, die zur Errichtung des Zentrums zur Verfügung
gestellt wurden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Zentrum mit Hilfe von 2,3 Mio.
Euro aus Mitteln des EU-Phare-Programms sowie mit etwa 500 000 Euro aus
bulgarischen Haushaltsmitteln errichtet. Auf Seiten des bulgarischen Staates
war das Finanzministerium für den Mitteleinsatz verantwortlich. Die
Verwendung der Mittel des EU-Phare-Programms wird durch die Europäische
Kommission überwacht.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Asylbewerberinnen und
Asylbewerber in Bulgarien häufig direkt nach ihrer Antragstellung in ein
Detention-Center gebracht werden, obwohl sie während des Asylverfahrens in
einem Reception-Center untergebracht werden müssen?
Wenn ja, welche Informationen hat die Bundesregierung dazu?
Die Rechtslage ist in Bulgarien wie folgt: Nach Registrierung ihrer Anträge und
bis zum Abschluss des Asylverfahrens werden Asylbewerberinnen und -
bewerber in den Aufnahmeeinrichtungen in Sofia und Banya untergebracht.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
11. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Berichte, dass
Flüchtlinge in vielen bulgarischen Flüchtlingsheimen keine nach EU-
rechtlich vorgeschriebene Behandlung erfahren?
Die EU-rechtlichen Vorgaben sind in die nationale bulgarische Gesetzgebung
übernommen. Nach Einschätzung der Bundesregierung sowie des UNHCR (vgl.
http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session9/BG/UNHCR_High
CommissionerforRefugees.pdf) hat Bulgarien in den letzten Jahren stetig Fort-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6964schritte dabei erzielt, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Des in einigen
Bereichen bestehenden Nachholbedarfs ist sich die Staatliche
Flüchtlingsagentur bewusst.
a) Wird nach Informationen der Bundesregierung das Recht auf
Übersetzung von Seiten der bulgarischen Behörden für Flüchtlinge
gewährleistet?
Das Recht auf Übersetzung wird nach Kenntnis der Bundesregierung
grundsätzlich gewährleistet. Das bulgarische Gesetz über Asyl und Flüchtlinge
verlangt in Artikel 63a Absatz 6, dass die Befragung der Asylbewerberinnen
und -bewerber in der Sprache ihrer Wahl stattfinden solle. Ist das unmöglich,
soll die Befragung in einer Sprache stattfinden, von der anzunehmen ist, dass
der jeweilige Antragsteller sie beherrscht.
Nach Angaben der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge hat die Agentur derzeit
mit 25 Dolmetschern für 14 Sprachen Honorarverträge. Es gibt zurzeit eine
weitere Ausschreibung. Allerdings sind gerade bei den Sprachen der
Hauptherkunftsländer der Asylbewerberinnen und -bewerber Engpässe nicht
auszuschließen. Dabei geht es vorwiegend um die in arabischen Staaten sowie in
Afghanistan und Somalia gesprochenen Sprachen, da für diese nicht genug
Dolmetscher in Bulgarien vorhanden sind. Für manche seltenen Sprachen
stehen keine Dolmetscher zur Verfügung.
Zur Bewältigung der Engpässe beteiligt sich die Staatliche Agentur für
Flüchtlinge seit 2010 an dem internationalen „Interpreter’s Pool Project“ der
Konferenz der Direktoren der Einwanderungsbehörden (General Directors of
Immigration Services Conference, GDISC;
www.gdisc.org). Dieser ermöglicht das
Dolmetschen auch seltener Sprachen durch eine internationale
Konferenzschaltung. Bulgarien gehört nach Angaben der Agentur zu den aktivsten Nutzern
dieses Projekts. Solche Konferenzschaltungen seien mittlerweile sowohl in den
Einrichtungen der Agentur in Sofia und Banya (künftig auch in Pastrogor), als
auch vor den Verwaltungsgerichten möglich. Neben der Gewährleistung des
Rechts auf Übersetzung werden dadurch auch die Bearbeitungszeiten der
Asylanträge verkürzt. Deutschland bietet in diesem Pool neben den Niederlanden
und Großbritannien die meisten Dolmetscher seltener Sprachen an.
b) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen das Recht auf
Übersetzung nicht im ausreichenden Maße von Seiten der
bulgarischen Behörden eingehalten wurde?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weiteren eigenen Erkenntnisse.
Seit April 2010 werden nach Angaben der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge
die Befragungen der Asylbewerberinnen und -bewerber digital aufgezeichnet,
so dass mutmaßliche Übersetzungsfehler oder -mängel überprüft werden
können.
Die Staatliche Agentur für Flüchtlinge ist sich der Mängel bei der
Dolmetschung bewusst und versucht, die Situation zu verbessern. Die Agentur
beteiligt sich auch daher am o. g. internationalen Projekt GDISC.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von
Flüchtlingsorganisationen erhobenen Vorwürfe gegen die bulgarischen Behörden,
dass Flüchtlinge von Seiten der bulgarischen Behörden nicht oder
nicht ausreichend über ihre Rechte informiert werden?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weiteren eigenen Erkenntnisse.
Drucksache 17/6964 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die vom bulgarischen
Staat gewährte finanzielle oder sonstige Unterstützung für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bulgarien pro Monat für die Zeit des
laufenden Asylverfahrens ist?
Die monatliche Grundsicherung für Asylbewerberinnen und -bewerber beträgt
65 bulgarische Leva (ca. 33 Euro) pro Person. Dies entspricht dem
bulgarischen Sozialhilfesatz. Die Antragsteller erhalten darüber hinaus einmal
jährlich auf Antrag eine Leistung im Wert von 325 Leva (ca. 167 Euro). Die
Leistung kann in Geld oder Naturalien bestehen.
Die Kosten der Ausstellung eines Identitätsausweises (35 Leva, ca. 18 Euro)
werden übernommen.
Es werden Stipendien insbesondere für Sprachkurse, Berufsausbildung, etc. in
Höhe von 4 Leva (ca. 2 Euro) pro Teilnahmetag gezahlt. Lehrmaterialien
werden zur Verfügung gestellt. Teilnehmer an Kursen außerhalb der Einrichtungen
erhalten Wochenkarten für den öffentlichen Nahverkehr.
Asylbewerberinnen und -bewerber, die nicht in den Einrichtungen der Agentur
untergebracht sind, können je nach Familiengröße und für maximal sechs
Monate einen monatlichen Mietzuschuss zwischen 170 und 450 Leva (87
bis 230 Euro) erhalten. Die Unterkunft in den Einrichtungen selbst ist frei.
Die medizinische Versorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber ist frei.
Für den Besuch von Kindergärten und Schulen erhalten Familien eine
monatliche Unterstützung von 35 Leva (ca. 18 Euro) je Kind. Die Kosten für
Kindergärten werden übernommen (monatlich 60 Leva, ca. 31 Euro, je Kind).
Lehrbücher und Schulmaterial für schulpflichtige Kinder, die eine bulgarische
Schule besuchen, werden zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen durchgeführt, z. B. fand im Rahmen
eines gemeinsamen Projektes der Einrichtung in Sofia und der NRO Caritas-
Bulgaria im Sommer 2011 eine Projektwoche für 50 Flüchtlingskinder statt
(Besuch kultureller und historischer Objekte und Stätten, betreute Spiele und
sonstige Unterhaltungsaktivitäten). Ebenfalls im Sommer 2011 hat das Rote
Kreuz Bulgarien zusammen mit der Agentur ein zweiwöchiges Ferienlager für
30 Flüchtlingskinder zur Vertiefung der Kenntnisse der bulgarischen Sprache
und Landeskunde veranstaltet.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Asylantragstellerinnen
und -antragsteller in Bulgarien direkt nach der Antragstellung eingesperrt
werden?
Inwieweit wird dies von bulgarischen Behörden mit der im bulgarischen
„Fremdenrecht“ vorgesehenen Zwangsunterbringung für Personen, denen
ein Abschiebebescheid erteilt wurde oder gar mit „Interessen der
nationalen Sicherheit“ begründet?
Entsprechende Berichte sind der Bundesregierung u. a. aus der Presse, aber
auch von Vertretern des UNHCR bekannt. Die Repräsentantin des Hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Bulgarien erwähnte dieses
bei der Vorstellung des jüngsten UNHCR-Berichts im Dezember 2010. Nach
ihren Angaben wurden in der Vergangenheit im ZVU in Busmantsi
Asylbewerberinnen und -bewerber für längere Zeit festgehalten. Sie mussten dort
zwischen zwei Wochen und ein bis zwei Monate warten, bis sie in die
Aufnahmeeinrichtungen der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge verlegt wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6964Die Staatliche Agentur für Flüchtlinge betont, dass nach einer Neuordnung der
Abläufe im Jahre 2010 inzwischen grundsätzlich alle Personen, die als
Flüchtlinge Schutz in Bulgarien beantragen, nur noch in den Einrichtungen der
Agentur untergebracht werden. Um sicherzustellen, dass auch die
Abschiebehäftlinge erneut die Möglichkeit haben, Asylanträge zu stellen, sind Mitarbeiter der
Agentur mindestens einmal wöchentlich im ZVU Busmantsi, um eventuelle
Antragsteller zu informieren und zu registrieren. Im Rahmen der Nationalen
Strategie für Migration, Asyl und Integration 2011 bis 2020 wurde zudem ein
ständiges Sekretariat eingerichtet, um die Koordination der Arbeit der Agentur
auf der einen und der Polizeibehörden des Innenministeriums auf der anderen
Seite zu erleichtern und zu beschleunigen.
14. Hat sich die Bundesregierung an der Finanzierung der
Flüchtlingsunterkünfte in Bulgarien in Banya, Pastrogor, Lyubimetz, Busmantzi, Sofia,
Haskovo und Kapitan Andreevo beteiligt, und wenn ja, in welcher Form
(bitte nach Flüchtlingsunterkünften aufgeschlüsselt antworten)?
Die Bundesregierung ist an der Finanzierung von Aufnahmeeinrichtungen und
Unterkünften für Flüchtlinge in Bulgarien nur mittelbar über den Einsatz von
Haushaltsmitteln der EU beteiligt.
15. Kann die Bundesregierung die Aussage von Michal Parzyszek, Sprecher
von FRONTEX, bestätigen, dass Frontex im Rahmen der Operation
Poseidon auch in Bulgarien und in der Grenzregion zur Türkei aktiv ist?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Art und den
Umfang der Tätigkeit der FRONTEX-Beamten vor, die in der von
Parzyszek genannten „experts on the ground“ am Grenzübergang
Svilengrad, tätig sind?
Wie viele deutsche Beamte waren seit dem Beitritt Bulgariens zur EU
dort eingesetzt, und was war ihr Tätigkeitsgebiet?
Das Einsatzgebiet der FRONTEX-Operation „Poseidon Land“ umfasst sowohl
die griechisch-türkische als auch die bulgarisch-türkische EU-
Landaußengrenze. Die Operation begann am 2. März 2011 und ist bis Ende dieses Jahres
konzipiert. Bei den sogenannten experts on the ground handelt es sich um
Grenzschutzbeamte der EU-Mitgliedstaaten, welche – koordiniert durch
FRONTEX – die bulgarischen Behörden bei der Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs und der Grenzüberwachung zur Türkei unterstützen. Seit 2008
waren insgesamt 17 Beamte der Bundespolizei im Rahmen von FRONTEX-
Operationen an diesen Maßnahmen beteiligt.
16. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
Zusammenarbeit an der EU-Außengrenze zwischen Bulgarien und der Türkei?
Nach Angaben des bulgarischen Innenministeriums finden zwischen den
bulgarischen und den türkischen Grenzbehörden regelmäßig Arbeitstreffen auf
Ebene der Polizeidirektionen, -inspektionen sowie -reviere statt.
17. Welche konkrete Zusammenarbeit gibt es zwischen den bulgarischen und
den türkischen Grenzbehörden?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
Drucksache 17/6964 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Sind FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in die gemeinsame
Zusammenarbeit zwischen Bulgarien und der Türkei integriert, und wenn
ja, in welchen Funktionen und Aufgabenbereichen?
FRONTEX hat den bulgarischen Behörden im Juni dieses Jahres Unterstützung
bei den bilateralen Verhandlungen mit der Türkei zugesagt. Dies umfasst u. a. die
Einrichtung einer möglichen Kontaktdienststelle für die Zwecke des
Informationsaustausches sowie gegebenenfalls die Einrichtung gemeinsamer Streifen
zur Grenzüberwachung.
19. Wurden seit dem EU-Beitritt Bulgariens auch deutsche Beamtinnen und
Beamte an den Außengrenzen in Bulgarien eingesetzt, und wenn ja, in
welchen Funktionen und Aufgaben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
20. Werden oder wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch
außerhalb Bulgariens auf türkischen Staatsgebiet eingesetzt, und wenn
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, kann die Bundesregierung dies
mit Sicherheit ausschließen?
Die rund 290 FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versehen ihre
Tätigkeit grundsätzlich in der Zentrale in Warschau und verfügen über kein operatives
Mandat, weder auf dem Territorium der EU-Mitgliedstaaten noch in Drittstaaten.
Im Rahmen von Dienstreisen u. a. aus Anlass der Durchführung von
Verhandlungen zum Abschluss eines Arbeitsübereinkommens, sind FRONTEX-
Mitarbeiter in die Türkei gereist.
Einsatz Ort Anzahl Einsatzkräfte Tätigkeit
Einsätze 2008
Focal Point 2008 Kalotina 1 Grenzkontrolle
Joint Operation Poseidon II Kapitan Andreevo 1 Grenzkontrolle
Focal Point Operation 2008 Kapitan Andreevo 1 Grenzkontrolle
Einsätze 2009
Focal Point Operation 2009 Kapitan Andreevo 2 Grenzkontrolle
RABIT Übung 4 Kapitan Andreevo 2 Grenzkontrolle
Focal Point Seaborder 2009 Varna 1 Grenzkontrolle
Einsätze 2010
Focal Point Operation 2010 Kapitan Andreevo 2 Grenzkontrolle
Einsätze 2011
Focal Point Operation 2011 Kapitan Andreevo 3 Grenzkontrolle
Focal Point Operation 2011 Kalotina 1 Grenzkontrolle
Joint Operation Hubble II FH Sofia 1 Grenzkontrolle
Focal Point Operation 2011 FH Sofia 2 Grenzkontrolle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/696421. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zwischen rumänischen und
bulgarischen Behörden Kooperation im Hinblick auf das „Black Sea Border
Coordination und Information Center“ in Burgas gibt, und wenn ja,
welche?
Das Black Sea Border Coordination and Information Centre hat im Jahr 2004
seine Arbeit aufgenommen. In diesem Zentrum arbeiten die Grenzpolizeien und
Küstenwachdienste von sechs Schwarzmeeranrainerstaaten zusammen.
Rumänien unterhält ein nationales Koordinierungszentrum im Black Sea Border
Coordination and Information Center. Dort eingehende Informationen werden
mit der bulgarischen Koordinierungsstelle ausgetauscht.
22. Inwiefern hat sich Deutschland an der Planung und Finanzierung des
„Black Sea Border Coordination und Information Center“ in Burgas
beteiligt?
Deutschland hat der bulgarischen Grenzpolizei vor der Unterzeichnung des
Kooperationsvertrages für das Black Sea Border Coordination and Information
Center im Jahr 2007 Ausstattungshilfe in Höhe von ca. 50 000 Euro übergeben.
Dabei handelte es sich um Software, Monitore, Arbeitsplatzcomputer, Drucker
und Büroausstattung.
23. Welche weitere Kooperation gibt es zwischen deutschen, bulgarischen
und rumänischen Behörden bezogen auf das „Black Sea Border
Coordination und Information Center“ in Burgas?
Eine weitere, speziell auf das Black Sea Border Coordination and Information
Center bezogene Zusammenarbeit erfolgt nicht.
24. Welche konkreten neuen Grenzsicherungsmaßnahmen wurden in den
letzten beiden Jahren an der EU-Außengrenze zwischen Bulgarien und
der Türkei vorgenommen?
Bulgarien hat die wichtige Aufgabe, die EU-Außengrenze zur Türkei zu
sichern. Diese Aufgabe wird noch wichtiger, wenn Bulgarien dem Schengen-
Raum beitritt. Die bulgarische Regierung ist sich dieser Verantwortung bewusst
und setzt erhebliche nationale Finanzmittel ein, um dieser Aufgabe gerecht zu
werden. Die bulgarische Luftüberwachungstechnik entspricht dem neuesten
Stand. Zum Beispiel verfügt die bulgarische Grenzpolizei über drei
Hubschrauber vom Typ Augusta 809 E und einen Hubschrauber der Mittelklasse
A 139 E.
Zwei der Hubschrauber sichern die bulgarisch-türkische Grenze. Sie sind am
Luftstützpunkt Bezmer, der sich direkt an der bulgarisch-türkischen Grenze
befindet, stationiert. Die Luftüberwachung ist ein Teil des integrierten Systems
zur Grenzüberwachung. Das gesamte System befindet sich im Aufbau. Ziel ist
es, die Grenze vollständig zu sichern und eventuelle illegale
Grenzüberschreitungen zu verhindern. Die technische Überwachung der Grenze erfolgt zudem
durch stationäre und mobile Posten.
Seit November 2010 wurde bei der Grenzpolizei ein nationales
Koordinierungszentrum errichtet. Es stellt die Durchführung aller Aktivitäten auf
nationaler Ebene sicher und liefert ständig Informationen an FRONTEX.
Drucksache 17/6964 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Wurden diese neuen Grenzsicherungsmaßnahmen durch Haushaltsmittel
der EU unterstützt?
Die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schengen-
Beitritt Bulgariens wird durch Schengen-Mittel aus dem EU-Haushalt und
nationale bulgarische Haushaltsmittel abgedeckt.
26. Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich aus
Haushaltsmitteln der EU gefördert (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden u. a. folgende konkreten
Maßnahmen von der EU gefördert:
● Technische Ausstattung für die Regionale Direktion der Grenzpolizei
Elchovo (zuständig für die Grenze zur Türkei),
● Verbesserung und Modernisierung der Infrastruktur am Grenzübergang
Kapitan Andreevo (Kontrollboxen, Kontrollhallen und Verkehrsführung
sowie Mobiliar),
● Verbesserung und Modernisierung am Bahngrenzübergang Svilengrad
(Einzäunung optischer Überwachungs- und Kontrollgeräte),
● Verbesserung und Modernisierung am Grenzpolizeirevier Svilengrad
(Einrichtung eines lokalen Koodinierungszentrums),
● Verbesserung und Modernisierung der Regionalen Direktion der
Grenzpolizei Elchovo (Liegenschaften, Gebäude und technische Anlagen),
● Beginn der Einrichtung eines Regionalen Koordnierungszentrums und einer
Hubschrauberbasis.
Alle Einzelheiten der Förderung durch die EU konnten in der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht geklärt werden.
27. Gibt es laufende Verhandlungen über neue Maßnahmen, die aus EU-
Mitteln gefördert werden sollen (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe
aufschlüsseln)?
In Umsetzung der Jahresprogramme 2010 und 2011 sowie der geplanten
Jahresprogramme 2012 und 2013 des Außengrenzfonds der EU ist die Errichtung
des integrierten Grenzüberwachungssystems an der Grenze zur Türkei wie
folgt vorgesehen:
● 2010 Abschnitt Svilengrad mit 39 km Grenze,
● 2011 Abschnitt Elchovo mit 36 km Grenze,
● 2012 Abschnitt Boljarovo mit 35 km Grenze,
● 2013 Abschnitt Sredez mit 22 km Grenze sowie Abschnitt Malco Tarnovo
mit 142 km Grenze.
Der Einsatz der Überwachungskräfte an der 274 km langen EU-Außengrenze
zur Türkei wird bereits jetzt vollständig über ein Flottenmanagementsystem mit
Hilfe des Digitalfunks geführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/696428. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der Abschiebungen von
Flüchtlingen von Bulgarien in die Türkei, seitdem Bulgarien der EU
beigetreten ist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In Bulgarien anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, Flüchtlinge oder
Personen, denen Bulgarien aus humanitären Gründen ein Daueraufenthaltsrecht
einräumt, sowie Personen, deren Asylantrag noch nicht abschließend
entschieden ist, werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht aus Bulgarien
abgeschoben.
Im Jahre 2009 wurde nach Angaben des UNHCR ein im ZVU Busmantsi
festgehaltener türkischer Staatsangehöriger in die Türkei abgeschoben, obwohl
sein Antrag auf Asyl noch nicht abschließend beschieden war. Nach Aussage
der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge ist dieses Szenario seit einer
Neuordnung der Abläufe in 2010 nicht mehr möglich, da grundsätzlich alle Personen,
die als Flüchtlinge Schutz in Bulgarien beantragen, nur noch in den
Einrichtungen der Agentur untergebracht werden.
Im Rahmen der nationalen Strategie für Migration, Asyl und Integration 2011
bis 2020 wurde zudem ein ständiges Sekretariat eingerichtet, um die
Koordination der Arbeit der Agentur auf der einen und der Polizeibehörden des
Innenministeriums auf der anderen Seite zu erleichtern und zu beschleunigen.
29. Welche Mindestkriterien müssen nach Ansicht der Bundesregierung von
der Türkei erfüllt sein, damit Migrantinnen und Migranten bzw.
Schutzsuchende aus Bulgarien in die Türkei abgeschoben werden dürfen?
Werden diese Mindestkriterien in Bezug auf Schutzsuchende nach
Ansicht der Bundesregierung durch die Türkei gewährleistet?
Nach Ansicht der Bundesregierung sind Mindestkriterien für eine Abschiebung
u. a. die im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge („Genfer
Flüchtlingskonvention“) von 1951 festgelegten Rechte der Flüchtlinge. Sowohl
Bulgarien als auch die Türkei sind Vertragsstaaten der Konvention. Die Türkei
ist der Genfer Flüchtlingskonvention allerdings mit einem Regionalvorbehalt
des Inhalts beigetreten, dass sie die Konvention nur auf europäische
Asylsuchende anwendet. Für Nichteuropäer gilt lediglich der Grundsatz des
„nonrefoulement“, der vorsieht, dass Asylbewerber und anerkannte Asylanten nicht
abgeschoben werden dürfen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das
„non-refoulement“-Gebot von den türkischen Behörden grundsätzlich beachtet.
In der Vergangenheit waren trotz Intervention durch den UNHCR in der
Grenzregion Iran/Irak in einzelnen Fällen Verstöße gegen das Gebot festzustellen.
Die Situation hat sich 2010 nach Eindrücken von Beobachtern vor Ort deutlich
gebessert. So wurde etwa der Umgang mit syrischen Flüchtlingen und deren
Aufnahme durch die Türkei in den vergangenen Monaten von allen
internationalen Beobachtern sehr positiv gewürdigt.
30. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung den Beitritt Bulgariens
zum Schengen-Abkommen zum jetzigen Zeitpunkt ab?
Welche konkreten Gründe liegen nach Ansicht der Bundesregierung vor,
wenn sie von „allgemeinen Defiziten in der Korruptionsbekämpfung“ im
Hinblick auf Bulgarien spricht?
Der Schengen-Besitzstand ist in Bulgarien bereits seit dem Beitritt Bulgariens
zur Europäischen Union 2007 gemäß den Bestimmungen des Beitrittsvertrages
teilweise anwendbar. Ausstehend ist insbesondere die Anwendung der
Vorschriften über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
Drucksache 17/6964 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Erfüllung der technischen Schengen-Kriterien wurde durch den Rat der
Justiz- und Innenminister bereits festgestellt (EU-Ratsschlussfolgerungen vom
9. Juni 2011). Der Rat wird sich im September 2011 erneut mit der Frage der
Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen befassen. Die
Bundesregierung befindet sich mit Blick auf diese Ratsbefassung in Verhandlungen mit
den europäischen Partnern über die zu treffenden Entscheidungen für eine
Schengenvollanwendung für Bulgarien und Rumänien. Sie wird hierbei u. a.
auch den Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zum EU-
Nachbeitrittsmonitoring („Cooperation and Verification Mechanism“ – CVM) vom
Juli 2011 in Bulgarien berücksichtigen, der Fortschritte und noch bestehende
Defizite klar benennt (Berichtsbogen vom 9. August 2011).
31. Wie soll das von der Bundesregierung vorgeschlagene „gestufte
Verfahren“ im Hinblick auf die Mitgliedschaft Bulgariens im Schengen-Raum
konkret umgesetzt werden, und welche Auswirkung hätte dies auf die
Situation von Flüchtlingen in Bulgarien?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Ein Zusammenhang zwischen der
Schengen-Vollanwendung und der Flüchtlingssituation in Bulgarien ist nicht
erkennbar.
32. Müsste Bulgarien aus Sicht der Bundesregierung Veränderungen in seiner
Flüchtlingspolitik im Hinblick auf die Mitgliedschaft im Schengen-Raum
vornehmen, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Welche zusätzlichen Grenzkontrollsysteme erwartet die EU nach
Kenntnis der Bundesregierung von Bulgarien, damit Bulgarien die Kriterien für
die Aufnahme in den Schengen-Raum erfüllt?
Bulgarien hat die technischen Schengen-Kriterien erfüllt. Die Einführung
zusätzlicher Grenzkontrollsysteme ist für die Frage der Schengen-Vollanwendung
nicht erforderlich.
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