[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7013
17. Wahlperiode 20. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte,
Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6886 –
Finanzierung und Ausgestaltung von Bundesprogrammen in den Bereichen
Übergang Schule-Beruf und Weiterbildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung legt jährlich neue Programme zur Förderung der
beruflichen Bildung und des Übergangsmanagements in den Bereichen Übergang
Schule-Ausbildung-Beruf und Weiterbildung auf. Eine Übersicht über die
Förderzeiträume und Finanzierungsquellen gibt es jedoch nicht. Einzelne
Projekte laufen aus, neue werden gegründet. Auch bei den dauerhaften
Maßnahmen kommt es häufig zu Veränderungen bzw. unklaren
Finanzierungskombinationen. Evaluationen einzelner Programme und Maßnahmen und
insbesondere ihres Zusammenwirkens in Hinblick auf die Förderung der beruflichen
Aus- und Weiterbildung fehlen.
Des Weiteren geben die öffentlich zugänglichen Informationsquellen nur
wenig Aufschluss darüber, welche Institutionen und Träger Zuwendungen aus
den Bundesprogrammen erhalten und welchen Personenkreis diese
Programme tatsächlich erreichen. Darüber hinaus bleibt offen, wie die
Bundesregierung die Wirksamkeit und Perspektive der Einzelmaßnahmen einschätzt
und wie sie die Integration aller jungen Menschen in Ausbildung und eine
Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung erreichen möchte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung informiert im Rahmen des Berufsbildungsberichtes
jährlich über ihre berufsbildungspolitischen Programme. Ergänzend werden im
Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung, der parallel zum
Berufsbildungsbericht erscheint, im Rahmen einer Gesamtübersicht die Bundes- und
Länderprogramme – soweit von den Ländern mitgeteilt – dargestellt.
Hinsichtlich der Ausgaben für 2012 ff. können derzeit noch keine verbindlichen
Aussagen getroffen werden, da der Bundeshaushalt noch unter dem Vorbehalt
der Haushaltsberatungen durch das Parlament steht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
16. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7013 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Summe (in Euro) fließt insgesamt aus dem Bundeshaushalt 2011 in
die Bereiche
a) Übergang Schule-Beruf und
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus dem
Bundeshaushalt 2011 folgende Programme bzw. Initiativen und Projekte:
„Perspektive Berufsabschluss“, Förderinitiative 1 „Regionales
Übergangsmanagement“ – vorgesehene Mittel: 12,832 Mio. Euro; Laufzeit des Programms:
2008 bis 2013,
Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ – vorgesehene Mittel (ohne die Mittel für das BOP): 42,42 Mio. Euro;
Laufzeit des Programms: 2010 bis 2017,
„Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen oder ähnlichen
Einrichtungen“ (BOP) – vorgesehene Mittel: 50 Mio. Euro; Laufzeit des Programms:
unbefristet,
„Neue Wege in die duale Ausbildung“ – vorgesehene Mittel: 1,829 Mio. Euro;
Laufzeit des Programms: 2011 bis 2014,
„JOBSTARTER CONNECT“ – vorgesehene Mittel: 7,1 Mio. Euro; Laufzeit des
Programms: 2009 bis 2015,
Projekt „Berufsorientierung ARENA“ – vorgesehene Mittel: 0,479 Mio. Euro,
Projekte „Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“ – vorgesehene Mittel: 0,78 Mio. Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) finanziert
folgende Programme bzw. Initiativen aus Mitteln des Bundeshaushalts 2011:
„Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige
Unternehmen“ – vorgesehene Mittel: 3 Mio. Euro.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
finanziert folgende Programme bzw. Initiativen und Projekte aus Mitteln des
Bundeshaushalts 2011:
„Girls’ Day“ und „Boys’ Day“ – vorgesehene Mittel: 0,511 Mio. Euro,
Modellprojekt „TEENWORK“ – vorgesehene Mittel: 0,420 Mio. Euro.
Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) gilt:
Für 2011 sind für die insgesamt 135 Projekte der ersten Förderrunde (2009 bis
2012) des Bundesprogramms des Europäischen Sozialfonds (ESF) „Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMVBS 8 997 282,13 Euro
Bundesmittel gebunden. Davon sind 72 Projekte (53,3 Prozent) dem Bereich
Übergang Schule-Beruf zuzuordnen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) gilt:
Im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgt keine
gesonderte Veranschlagung von Mitteln zum Übergang Schule-Beruf.
Insgesamt stehen für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II) und den Bereich der
Arbeitsförderung (Rechtskreis SGB III) rund 8 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt
und dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für Bildung (einschließlich
Leistungen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen)
zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7013b) Weiterbildung
(bitte nach Bundesministerien sowie einzelnen Programmen und
Regelleistungen aufschlüsseln und bei Programmen Förderzeitraum benennen)?
Das BMBF fördert Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen
Weiterbildung; im Einzelnen:
– im Rahmen des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ Projekte zur
beruflichen Nachqualifizierung ungelernter Erwachsenen im Jahr 2011 mit
9,86 Mio. Euro; Laufzeit des Programms: 2008 bis 2013,
– Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – vorgesehene Mittel:
197,900 Mio. Euro,
– „Weiterbildung und Lebenslanges Lernen“ – vorgesehene Mittel: 34,719 Mio.
Euro;
darunter insbesondere:
– Bildungsprämie – 7 Mio Euro (Laufzeit der 1. Pilotphase des Programms
Dezember 2008 bis November 2011),
– „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung
Erwachsener“ – 4,5 Mio. Euro; Laufzeit des Programms: 2007 bis Februar
2012.
Für den Zuständigkeitsbereich des BMAS gilt:
Im Einzelplan 11 des BMAS erfolgt keine gesonderte Veranschlagung von
Mitteln für Weiterbildung. Insgesamt stehen für den Bereich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende (Rechtskreis SGB II) und den Bereich der Arbeitsförderung
(Rechtskreis SGB III) rund 8 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt und dem
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für Bildung (einschließlich Leistungen
zur Förderung der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen) zur
Verfügung.
2. Welche Summe soll 2012 aus dem Bundeshaushalt in die Bereiche
a) Übergang Schule-Beruf und
Das BMBF beabsichtigt 2012 folgende Programme bzw. Initiativen und
Projekte aus dem Bundeshaushalt zu fördern, vorbehaltlich der Verabschiedung
des Bundeshaushaushaltes 2012:
Perspektive Berufsabschluss, Förderinitiative 1 „Regionales
Übergangsmanagement“ – vorgesehene Mittel: 5,881 Mio. Euro,
Initiative Bildungsketten (ohne Ausgaben für das BOP) – vorgesehene Mittel:
55,97 Mio. Euro,
BOP – vorgesehene Mittel: 50 Mio. Euro,
„Neue Wege in die duale Ausbildung“ – vorgesehene Mittel: 2,356 Mio. Euro,
JOBSTARTER CONNECT – vorgesehene Mittel: 5,7 Mio. Euro,
Projekt „Berufsorientierung ARENA“ – vorgesehene Mittel: 0,304 Mio Euro,
Projekte „Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“ – vorgesehene Mittel: 0,495 Mio.
Euro.
Drucksache 17/7013 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas BMWi beabsichtigt 2012 folgende Programme bzw. Initiativen und
Projekte aus dem Bundeshaushalt zu fördern, vorbehaltlich der Verabschiedung
des Bundeshaushaushaltes 2012:
„Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ –
vorgesehene Mittel: 3,00 Mio. Euro.
Das BMFSFJ beabsichtigt 2012 folgende Programme bzw. Initiativen und
Projekte aus dem Bundeshaushalt zu fördern, vorbehaltlich der Verabschiedung
des Bundeshaushaushaltes 2012:
Projekte „Girls’ Day“ und „Boys’ Day“ – Hier können für 2012 vor
Verabschiedung des Haushalts keine Aussagen gemacht werden.
Für das Modellprojekt „TEENWORK“ sind für 2012 Mittel in Höhe von
0,420 Mio. Euro im Kinder- und Jugendplan (KJP) eingeplant.
Für den Zuständigkeitsbereich des BMVBS gilt:
Für 2012 sind für die insgesamt 135 Projekte der ersten Förderrunde (2009 bis
2012) des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
(BIWAQ)“ des BMVBS 6,360 Mio. Euro Bundesmittel gebunden. Davon sind
72 Projekte (53,3 Prozent) dem Bereich Übergang Schule-Beruf zuzuordnen.
Für den Zuständigkeitsbereich des BMAS gilt:
Zu den Ausgabenplanungen im Haushaltsjahr 2012 können derzeit noch keine
Angaben gemacht werden, da über die Verwendung der im Entwurf zum
Bundeshaushalt 2012 veranschlagten Ausgabemittel im Ansatz für die Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit dezentral durch die Jobcenter entschieden wird.
Darüber hinaus wird der Haushalt 2012 der Bundesagentur für Arbeit erst im
Herbst dieses Jahres durch die Selbstverwaltungsorgane aufgestellt.
b) Weiterbildung fließen
(bitte nach Bundesministerien sowie einzelnen Programmen und
Regelleistungen aufschlüsseln und bei Programmen Förderzeitraum benennen)?
Das BMBF plant vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes 2012
Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung in folgender Höhe:
– im Rahmen des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ Projekte zur
beruflichen Nachqualifizierung ungelernter Erwachsenen: voraussichtlich
5,285 Mio. Euro; Laufzeit des Programms 2008 bis 2013;
– Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
● im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehene Mittel: 186,5 Mio. Euro,
– Weiterbildung und Lebenslanges Lernen
● im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehene Mittel: 36,269 Mio. Euro,
– darunter insbesondere Bildungsprämie: Derzeit wird eine mögliche zweite
Förderphase „Bildungsprämie“ (Dezember 2011 bis November 2013)
geprüft. Aussagen über den Mittelabfluss in 2012 können daher nicht getroffen
werden.
Programm „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener“: für ein 2012 beginnendes Programm zur
„arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung“ ist die Bereitstellung
von 20 Mio. Euro bis 2014 geplant; für 2012 sind 5 Mio. Euro eingeplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7013Für den Zuständigkeitsbereich des BMAS gilt:
Zu den Ausgabenplanungen im Haushaltsjahr 2012 können derzeit noch keine
Angaben gemacht werden, da über die Verwendung der im Entwurf zum
Bundeshaushalt 2012 veranschlagten Ausgabemittel im Ansatz für die Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit dezentral durch die Jobcenter entschieden wird.
Darüber hinaus wird der Haushalt 2012 der Bundesagentur für Arbeit erst im
Herbst dieses Jahres durch die Selbstverwaltungsorgane aufgestellt.
3. Existiert eine Auflistung darüber, wie die Mittel aus den
Bundesprogrammen in den Bereichen Übergang Schule-Beruf und Weiterbildung auf
Landesebene eingesetzt werden?
Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen (bitte nach
einzelnen Maßnahmen, dem Förderzeitraum und den Fördermitteln nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesmittel fließen nicht unmittelbar an die Länder. Die Mittel fließen im
Rahmen der Projektförderung an Projektnehmer, über Ausschreibungen an
Auftragnehmer oder im Rahmen von gesetzlichen Leistungen an
Einzelpersonen.
Für die einzelnen Programme ergibt sich hinsichtlich der „Verteilung“ der
Mittel auf die einzelnen Länder Folgendes:
Übersicht: Auflistung Programm Perspektive Berufsabschluss, Förderinitiative 1
„regionales Übergangsmanagement“
Bundesland 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtsumme
Baden-
Württemberg
134 884,70 352 712,35 599 813,34 1 042 838,61 464 841,00 254 393,00 2 849 483,00
Bayern 406 641,22 683 876,24 722 076,83 1 393 050,71 792 223,00 378 534,00 4 376 402,00
Berlin 158 441,89 226 385,51 231 834,38 286 068,22 72 046,00 0,00 Euro 974 776,00
Brandenburg 63 918,83 184 093,17 252 842,70 355 238,30 222 751,00 118 205,00 1 197 049,00
Hamburg 39 058,15 187 777,76 222 527,80 385 467,29 77 259,00 0,00 Euro 912 090,00
Hessen 206 433,32 501 573,56 709 858,73 1 054 475,39 377 642,00 145 527,00 2 995 510,00
Mecklenburg-
Vorpommern
140 671,97 221 345,30 340 611,53 985 653,20 689 512,00 482 224,00 2 860 018,00
Niedersachsen 267 294,68 457 762,24 756 170,10 1 180 118,98 632 291,00 298 161,00 3 591 798,00
Nordrhein-
Westfalen
181 210,83 573 754,91 872 570,16 2 251 572,10 1 018 227,00 530 525,00 5 427 860,00
Rheinland-Pfalz 74 141,51 108 053,69 127 214,36 533 923,44 52 988,00 109 435,00 1 005 756,00
Saarland 65 118,01 118 973,78 203 378,54 557 917,67 150 328,00 55 999,00 1 151 715,00
Sachsen 157 904,53 428 230,06 580 709,75 1 254 875,66 680 831,00 365 402,00 3 467 953,00
Sachsen-Anhalt 112 531,05 196 402,02 297 956,50 688 814,43 440 726,00 266 094,00 2 002 524,00
Schleswig-
Holstein
24 771,81 165 342,90 153 468,74 711 957,55 177 695,00 147 858,00 1 381 094,00
Thüringen 79 117,00 150 418,00 116 363,55 150 385,45 31 911,00 0,00 528 195,00
Drucksache 17/7013 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeÜbersicht BOP:
Die Tabelle enthält Mittel, die im Jahr 2011 bewilligt wurden. Darin enthalten
sind auch Mittel, die erst für die Folgejahre beantragt wurden.
Übersicht: Festlegungen „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität
als Chance für die Fachkräftesicherung“
Stand: 8. September 2011
Das Projekt „Berufsorientierung ARENA“ ist derzeit auf Nordrhein-Westfalen
beschränkt.
Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des
BMVBS – Im Rahmen der 135 Projekte der ersten Förderrunde entfallen auf
die Bundesländer anteilig folgende Mittel für den Förderzeitraum 2009 bis
2012:
BMBF-BOP (Stand: 13.09.11)
2011
Bewilligungen für 2011
Baden-Württemberg 922 500 Euro
Bayern 3 953 000 Euro
Berlin 1 030 400 Euro
Bremen 471 100 Euro
Hamburg 500 700 Euro
Hessen 1 278 400 Euro
Niedersachsen 5 230 500 Euro
Nordrhein-Westfalen 9 424 600 Euro
Rheinland-Pfalz 319 000 Euro
Saarland 191 400 Euro
Schleswig-Holstein 2 178 200 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 708 800 Euro
Brandenburg 1 630 500 Euro
Sachsen-Anhalt 1 585 340 Euro
Thüringen 164 000 Euro
Sachsen 1 461 400 Euro
Insgesamt 33 749 840 Euro
Bundesland: Festl. 2011 Festl. 2012 Festl. 2013 Festl. 2014
Baden-Württemberg 233 142,79 350 009,36 305 008,88 54 225,30
Bayern 292 527,06 334 819,40 361 926,23 42 004,16
Berlin 367 346,00 461 838,00 461 838,00 146 775,00
Brandenburg 80 663,20 106 773,60 106 773,60 26 712,00
Hamburg 90 386,20 117 144,60 117 668,60 28 370,00
Mecklenburg-Vorpommern 94 278,80 109 194,00 109 194,00 16 401,20
Niedersachsen 97 603,80 124 598,60 124 462,60 3 064,60
Nordrhein-Westfalen 390 775,40 485 928,06 438 494,66 97 661,68
Saarland 49 232,31 87 201,66 141 301,66 21 986,37
Sachsen 82 842,40 111 708,80 111 756,80 27 131,20
Thüringen 50 403,60 66 723,00 68 591,00 9 691,20
Gesamtsumme: 1 829 201,56 2 355 939,08 2 347 016,03 474 022,71
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7013Übersicht: BIWAQ
Im Rahmen der AFBG-Förderung (78 Prozent Bundesfinanzierung und
22 Prozent Landesfinanzierung) wurden 2010 für Aufstiegsfortbildungen von
den einzelnen Bundesländern Bundesmittel in nachfolgender Höhe verausgabt:
Übersicht: AFBG
Für 2011 liegen diese Zahlen noch nicht vor. Für alle anderen Maßnahmen der
Weiterbildung liegen keine auf die Länder aufgeschlüsselten Zahlen vor.
Für alle weiteren genannten Programme und für die Mittel aus dem BMAS-
Haushalt ist eine Aufteilung der Mittel auf die Bundesländer nicht möglich.
Bundesland Bundesmittel
Baden-Württemberg 195 806,66 Euro
Bayern 1 198 275,09 Euro
Berlin 2 432 085,81 Euro
Brandenburg 496 694,80 Euro
Bremen 1 168 518,42 Euro
Hamburg 968 757,97 Euro
Hessen 1 664 728,20 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 450 014,96 Euro
Niedersachen 1 167 508,95 Euro
Nordrhein-Westfalen 3 476 884,58 Euro
Rheinland-Pfalz 750 363,98 Euro
Sachsen 316 666,00 Euro
Sachsen-Anhalt 331 970,37 Euro
Schleswig-Holstein 173 771,47 Euro
Thüringen 141 132,05 Euro
2010
Baden-Württemberg 19,684
Bayern 34,235
Berlin 2,352
Brandenburg 2,233
Bremen 0,779
Hamburg 2,106
Hessen 7,070
Mecklenburg-Vorpommern 1,466
Niedersachsen 12,282
Nordrhein-Westfalen 20,505
Rheinland-Pfalz 5,139
Saarland 1,318
Schleswig-Holstein 3,870
Sachsen 7,560
Sachsen-Anhalt 2,502
Thüringen 3,016
Insgesamt 126,117
Drucksache 17/7013 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2012 fließen insgesamt in
Programme und Maßnahmen zur Integration von Frauen, Behinderten und
Migrantinnen und Migranten?
a) Wie haben sich die Anteile an finanziellen Zuwendungen für die
einzelnen Gruppen im Vergleich zu den letzten drei Jahren entwickelt?
b) Welchen Schwerpunkt setzt die Bundesregierung im Haushalt 2012 in
diesen Bereichen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung fördert die Integration von Frauen, Behinderten und
Migrantinnen und Migranten grundsätzlich unter Berücksichtigung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Rahmen sämtlicher
entsprechender Programme und Maßnahmen. Hinsichtlich der genannten Personengruppen
werden die Fragen 4a und 4b gemeinsam beantwortet. Eine Aufteilung der
Mittel für die einzelnen Gruppen ist dementsprechend nicht möglich:
Integration von Frauen
Gendermainstreaming ist Querschnittsthema in allen Programmbereichen.
So ist es im Rahmen der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung das Ziel,
gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen und
Lebensphasen herzustellen.
Die Bundesinitiative „Gleichstellen von Frauen in der Wirtschaft“ wird mit
Bundesmittel durch das BMAS kofinanziert. Ziel der Bundesinitiative ist die
Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft.
Menschen mit Behinderung
Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich eine Politik, die die Belange der
behinderten Menschen in allen Politikfeldern berücksichtigt, um so die
Gleichstellung auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher sind in
vielen Haushaltstiteln des Bundes die Belange behinderter Menschen
berücksichtigt (z. B. bei Sanierungsmaßnahmen ein zunehmend barrierefreier Zugang
durch den Bau von Aufzügen, Rampen oder der Erstellung von barrierefreien
Webseiten). Diese sind in aller Regel allerdings nicht explizit im Haushalt
abgebildet und daher nicht aufschlüsselbar.
Eine erfolgreiche Politik für Menschen mit Behinderungen (oder einer
drohenden Behinderung) kann nicht ausschließlich finanziell gemessen werden, aber
sie basiert auch auf finanziellen Eckdaten. So wurden im Jahr 2009 (aktuellere
Zahlen liegen noch nicht vor) mehr als 44 Mrd. Euro allein für die Leistungen
zur Rehabilitation, Teilhabe und Pflege ausgegeben.
Der Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung für Menschen mit
Behinderungen im Jahr 2012 liegt in der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Einen Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans leistet das BMAS
mit dem transnationalen ESF-Programm „IdA – Integration durch Austausch“
mit dem Schwerpunkt Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen
mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales kofinanziert (5,3 Mio. Euro).
Migrantinnen und Migranten
Für die Unterstützung und Begleitung junger Menschen mit
Migrationshintergrund durch die Jugendmigrationsdienste bei der schulischen, beruflichen und
gesellschaftlichen Integration beträgt der Mittelansatz für 2012 41,5 Mio.
Euro, die das BMFSFJ aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) zur Verfügung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7013stellt. Die Mittelverteilung betrug in 2009: 41,6 Mio. Euro sowie in 2010 und
2011 je 41,5 Mio. Euro.
Zudem werden aus dem Haushalt des BMFSFJ Mittel zur Integration junger
Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung gestellt, die insbesondere
im Handlungsfeld der Gewalt- und Kriminalitätsprävention für Maßnahmen
zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und
Zuwanderern sowie für Personen mit dauerhafter Bleibeperspektive verausgabt
werden. In 2012 sind hierfür 6,4 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittelverteilung
betrug in 2009: 7,2 Mio. Euro sowie in 2010 und 2011 je 6,4 Mio. Euro.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für die Finanzierung von
Integrationskursen für Migrantinnen und Migranten in den Jahren 2008 rd. 169 Mio.
Euro, 2009 rd. 205 Mio. Euro, 2010 rd. 248 Mio. Euro und im ersten Halbjahr
2011 rd. 103 Mio. Euro ausgegeben. Der Regierungsentwurf sieht für 2012 einen
Haushaltsansatz von rd. 224 Mio. Euro vor.
Ergänzend zu den Integrationskursen sind im Regierungsentwurf 2012 für die
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) insgesamt 25,277 Mio.
Euro sowie für die Integration von Zuwanderern (d. h. Projekte zur Förderung
der gesellschaftlichen und sozialen Integration sowie Förderung von
Maßnahmen zur Integration von Ausländern und Spätaussiedlern) insgesamt 18,557 Mio.
Euro vorgesehen. Da die genannten Ansätze weder geschlechtsspezifisch
angelegt sind noch das Merkmal „Behinderung“ aufgreifen, kann der voraussichtlich
hiervon auf die Integration von Frauen, Behinderten und Migrantinnen
entfallene Anteil nicht beziffert werden.
Der Schwerpunkt der Bundesregierung im Bereich der MBE liegt, wie auch in
den vergangenen Jahren, in der Befähigung der Zuwanderinnen und
Zuwanderer zum selbstständigen Handeln im neuen Lebensumfeld, möglichst zeitnah
zur Einreise. Die Schwerpunkte bei den Projekten zur Integration von
Zuwanderinnen und Zuwanderern liegen u. a. in der Stärkung der
Erziehungskompetenz der Eltern, der Partizipation am gesellschaftlichen und politischen Leben
und der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderern und Einheimischen.
Darüber hinaus erhält die Zielgruppe der Migranten im Kontext aller in der
Beantwortung der kleinen Anfragen genannten Maßnahmen Zugang und ist in den
Maßnahmen und Programmen einbezogen. Integrationspolitisch sind
insbesondere die im Ausbildungspakt vereinbarten Maßnahmen zur stärkeren
Ausrichtung auf diese Zielgruppe hervorzuheben. Auf die Antworten zu den Fragen 1a
und 2a wird verwiesen.
Das ESF-Programm Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II richtet sich sowohl an
Bleibeberechtigte (gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete im
Aufenthaltsgesetz) als auch an Personen mit Flüchtlingshintergrund, die einen
– mindestens nachrangigen – Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Das Programm
wird durch das BMAS kofinanziert (28 Mio. Euro).
5. Welche Summe erhält die Bundesregierung aus den Programmen des
Europäischen Sozialfonds insgesamt für die Bereiche
a) Übergang Schule-Beruf und
b) Weiterbildung (bitte Verteilung auf die einzelnen Haushaltposten
aufzeigen),
c) und wie verteilen sich die einzelnen Maßnahmen auf die einzelnen
Bundesländer?
Für Deutschland werden aus dem Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode
2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Mrd. Euro bereitgestellt. Davon fließen in den
Schwerpunkt „Verbesserung des Humankapitals“ insgesamt 2,3 Mrd. Euro. Die
Drucksache 17/7013 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeESF-Mittel für Deutschland verteilen sich zu knapp 40 Prozent auf das ESF-
Programm des Bundes und zu gut 60 Prozent auf die 17 Länderprogramme. Das
ESF-Programm des Bundes ist mit 3,49 Mrd. Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds ausgestattet.
Für die Bereiche in Frage 4a, Übergang Schule-Beruf sowie Frage 4b,
Weiterbildung stehen in der Förderperiode 2007 bis 2013 im Rahmen des ESF-Bundes-
OPs (Operationelles Programm) den Bundes-Ressorts die folgenden ESF-Mittel
zur Verfügung:
BMAS: Rund 263 Mio. Euro ESF-Mittel Budgetlinie 2007 bis 2013 für ESF-
Programme im Bereich „Berufliche Weiterbildung und Beschäftigung“.
Hierunter fallen derzeit die ESF-Programme „weiter bilden“; „rückenwind“; „IdA –
Integration durch Austausch“, „Berufsbildung ohne Grenzen“, „Xenos-
Integration und Vielfalt“, „Xenos Sonderprogramm Ausstieg zum Einstieg“ und
„Xenos-Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“.
BMBF: Rund 355 Mio. Euro ESF-Mittel Budgetlinie 2007 bis 2013 für ESF-
Programme in den Bereichen „Systemverbesserungen der allgemeinen und
beruflichen Bildung“ sowie „Lebenslanges Lernen“: Hierunter fallen derzeit die
ESF-Programme „AQUA“; „Arbeiten Lernen Kompetenzen entwickeln –
Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“; „Bildungsprämie“;
„Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“; „JOBSTARTER
CONNECT“; „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“; „Lernen vor Ort“;
„Neue Medien in der beruflichen Bildung“; „Perspektive Berufsabschluss“;
„Professionalisierung des pädagogischen Personals“ und der Wettbewerb
„Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen“.
BMWi: Rund 24,4 Mio. Euro ESF-Mittel Budgetlinie 2007 bis 2013 für ESF-
Programme im Bereich „Systemverbesserungen der beruflichen Bildung“.
Hierunter fällt derzeit das ESF-Programm „Passgenaue Vermittlung“. Die einzelnen
Programme finden sich auf der Seite
www.esf.de.
BMFSFJ: Rund 283 Mio. Euro für die ESF-Programme der Initiative „JUGEND
STÄRKEN“
(„Kompetenzagenturen“, „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „STÄRKEN
vor Ort“ und „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“), mit der ebenfalls
durch inviduelle Unterstützung von benachteiligten Jungen Menschen der
Übergang Schule Beruf unterstützt wird.
6. Wie lange soll das Programm des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ insgesamt laufen (bitte den gesamten
Förderzeitraum benennen)?
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Förderzeitraum der Initiative ist zur Zeit bis 2017 mit der Ausfinanzierung
der Begleitung des Jahrgangs, der 2014 in die Maßnahme aufgenommen wird,
vorgesehen. Eine Mittelbindung kann nur im Rahmen der Mittelfristigen
Finanzplanung erfolgen und steht jeweils unter dem Haushaltsvorbehalt.
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Das Programm wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.
in Mio. Euro gerundet 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe
Bildungsketten
(ohne Finanzausgaben von BOP)
0,18 42,42 55,97 65,70 73,36 75,20 311,84
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7013c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die Initiative ist im November 2010 gestartet. Die Bundesregierung bewertet
den bisherigen Verlauf der der Initiative positiv.
7. Wie lange läuft das Berufsorientierungsprogramm des BMBF (bitte den
gesamten Förderzeitraum benennen)?
Das BOP des BMBF ist seit Juni 2010 nicht mehr befristet.
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
Folgende Mittel standen bzw. stehen zur Verfügung:
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Das BOP wird aus dem Haushalt des BMBF finanziert. Einzelne Länder
beteiligen sich finanziell in unterschiedlichem Maße.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die Bundesregierung bewertet den Verlauf des Programms positiv. Die
Bewertungen durch Ausbilder, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sind
durchweg positiv. Die Bundesregierung sieht im BOP den richtigen Weg, um
Jugendliche zu motivieren, einen Schulabschluss zu erreichen, ihnen aufgrund
der Potenzialanalyse ihre Stärken und Neigungen aufzuzeigen und durch die
zweiwöchige Erfahrung an der Werkbank die Wahl eines Ausbildungsberufs zu
erleichtern.
8. Wie lange läuft das BMBF-Programm „Perspektive Berufsabschluss“
(bitte den gesamten Förderzeitraum benennen)?
Die Programmlaufzeit ist vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013.
a) Wie viel Geld steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
Für dieses Programm stehen Mittel in Höhe von insgesamt 67 Mio. Euro zur
Verfügung.
2008 1 Mio. Euro
2009 9,95 Mio. Euro
2010 18,5 Mio. Euro
Ab 2011 50 Mio. Euro
2008 4,6 Mio. Euro
2009 9,0 Mio. Euro
2010 12,5 Mio. Euro
2011 23,2 Mio. Euro
2012 11,5 Mio. Euro
2013 6,2 Mio. Euro
Drucksache 17/7013 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Die Aufschlüsselung ist wie folgt:
Mittel Bundeshaushalt: 47 Mio. Euro und ESF-Mittel: 20 Mio. Euro.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die Bundesregierung bewertet den bisherigen Verlauf positiv. Mit den
Projekten wird Transparenz zu Angeboten, ein Aufbau von Datengrundlagen und die
Verbesserung der Angebotsstruktur geschaffen.
9. Für welchen Zeitraum ist die Förderung des BMBF-Programms JOB-
STARTER CONNECT angelegt?
Förderzeitraum: 2009 bis max. 2015.
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
JOBSTARTER CONNECT wird gefördert aus Mitteln des BMBF und aus dem
Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF). Der Anteil der ESF-
Kofinanzierung variiert und ist davon abhängig, in welcher Zielregion das
jeweils geförderte Projekt tätig ist.
Die Bewilligungssumme verteilt sich mit Stand 2011 auf die Bundesförderung
und ESF-Kofinanzierung in den Jahren 2009 bis 2014 wie folgt:
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die Erprobung der Ausbildungsbausteine wird von der Bundesregierung als
zielführende Strukturverbesserung im Übergang von Schule zu
Berufsausbildung bewertet. Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und der
Evaluation wurden im Berufsbildungsbericht 2011 veröffentlicht.
Zuwendungen an
Projekte
davon
ESF-Kofinanzierung
Bundesmittel
2009 2,49 Mio. Euro 1,45 Mio. Euro 1,04 Mio. Euro
2010 4,76 Mio. Euro 2,82 Mio. Euro 1,94 Mio. Euro
2011 7,13 Mio. Euro 4,29 Mio. Euro 2,84 Mio. Euro
2012 5,67 Mio. Euro 3,44 Mio. Euro 2,23 Mio. Euro
2013 2,64 Mio. Euro 1,66 Mio. Euro 0,98 Mio. Euro
2014 0,63 Mio. Euro 0,41 Mio. Euro 0,22 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/701310. Wie lange läuft das BMBF-Programm JOBSTARTER (bitte den
gesamten Förderzeitraum benennen)?
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Laufzeit des Programms: 2005 bis 2014.
Insgesamt wurden 287 JOBSTARTER-Projekte zwischen 2006 und 2013
bewilligt.
JOBSTARTER wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der
Europäischen Union (ESF). Der Anteil der ESF-Kofinanzierung variiert und ist davon
abhängig, in welcher Zielregion das jeweils geförderte JOBSTARTER-Projekt
tätig ist.
Die Mittel für die JOBSTARTER-Programmstelle werden ausschließlich aus
Mitteln des BMBF finanziert. Hier erfolgt keine ESF-Kofinanzierung. Im
Einzelnen:
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Ziel des Programms „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ ist es zum
einen, Unternehmen für die Ausbildung zu gewinnen und damit Jugendliche in
betriebliche Ausbildung zu bringen. Zum anderen geht es um eine nachhaltige
Verbesserung der regionalen Ausbildungsstrukturen, insbesondere durch eine
Stärkung der regionalen Verantwortung der relevanten Akteure in der
Berufsbildung.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist das Programm JOBSTARTER
bislang sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht sehr erfolgreich
verlaufen.
Bis Ende August 2011 haben die geförderten Projekte insgesamt rund 56 600
Ausbildungsplätze akquiriert; davon erfüllen rund 35 200 das Kriterium der
Zusätzlichkeit, d. h. sie waren in den letzten drei Jahren nicht gemeldet oder
wurden bei einem Betrieb akquiriert, der vorher gar nicht oder weniger
ausgebildet hat. Rund 38 900 Ausbildungsplätze konnten bereits erfolgreich mit
Jugendlichen besetzt werden. Dies entspricht einer Besetzungsquote von
69 Prozent.
Zuwendungen an
Projekte und
Programmstelle
davon
ESF-Kofinanzierung
Bundesmittel
2005 0,039 Mio. Euro – 0,039 Mio. Euro
2006 6,003 Mio. Euro 2,79 Mio. Euro 3,213 Mio. Euro
2007 17,025 Mio. Euro 10,21 Mio. Euro 6,815 Mio. Euro
2008 22,605 Mio. Euro 14,12 Mio. Euro 8,485 Mio. Euro
2009 22,846 Mio. Euro 13,82 Mio. Euro 9,026 Mio. Euro
2010 22,970 Mio. Euro 12,74 Mio. Euro 10,23 Mio. Euro
2011 22,311 Mio. Euro 10,66 Mio. Euro 11,651 Mio. Euro
2012 14,401 Mio. Euro 3,93 Mio. Euro 10,471 Mio. Euro
2013 4,050 Mio. Euro 0,30 Mio. Euro 3,75 Mio. Euro
2014 1,354 Mio. Euro 1,354 Mio. Euro
Drucksache 17/7013 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnfang 2010 haben 46 Projekte der fünften und letzten Förderrunde ihre Arbeit
begonnen. Gleichzeitig wurde die qualitative Ausrichtung der Projekte in
folgenden Themenbereichen verstärkt:
● Ausbildungsinitiativen in ausgewählten Branchen
● Entwicklung des betrieblichen Ausbildungsangebots für ausgewählte
Zielgruppen (z. B. Teilzeitausbildung)
● Entwicklung und Stabilisierung regionaler Ausbildungsstrukturen
● Anschlussfähigkeit und Flexibilität durch zusätzliche
Qualifikationsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung
● Europäische Ausbildungskooperationen.
Die qualitativen und quantitativen Ergebnisse des Programms JOBSTARTER
wurden im Rahmen einer externen Evaluation untersucht; der Bericht hierzu ist
im Juni 2011 vorgelegt worden.
11. Wie lange läuft das BMBF-Programm „Neue Wege in die duale
Ausbildung“ (bitte den gesamten Förderzeitraum benennen)?
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege in die duale Ausbildung –
Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“ wird durch das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gefördert. Der Förderzeitraum beträgt drei
Jahre (2011 bis 2014).
Das BMBF stellt dem BIBB hierfür Gesamtmittel bis zur Höhe von 7,35 Mio.
Euro zur Verfügung.
Die derzeitige Festlegungssumme beträgt:
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Die jeweilige Förderquote beträgt i. d. R. 80 Prozent. Die Kofinanzierung
erfolgt durch Eigenmittel der Projektnehmer.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die seit dem Start der Projekte im März bzw. April 2011 durchgeführten
Arbeiten lassen einen erfolgreichen Verlauf des Förderschwerpunktes erwarten.
12. Wie lange läuft das BMBF-Programm Berufsorientierung ARENA (bitte
den gesamten Förderzeitraum benennen)?
Die Projektlaufzeit ist von 1. September 2009 bis 31. August 2012.
Haushaltsjahr Festlegung
2011 1,829 Mio. Euro
2012 2,356 Mio. Euro
2013 2,347 Mio. Euro
2014 0,474 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7013a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
Für den gesamten Förderzeitraum stehen Mittel von insgesamt 1,334 Mio. Euro
zur Verfügung, davon in
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Die Finanzierung erfolgt rein aus nationalen Mitteln (100 Prozent BMBF-
Mittel).
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die Bundesregierung bewertet den bisherigen Verlauf des Projektes positiv.
Eine Implementation von Berufsorientierungsangeboten in Sportstadien bietet
die Chance, Schülern und Schülerinnen in einem lebensnahen und
motivierenden Umfeld ein breites Spektrum an Berufsfeldern aufzuzeigen und damit ihre
Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit für weitere Schritte im
Berufswahlprozess zu steigern. Durch den emotionalen Zugang liegt ein besonderes Potenzial
dieser Lernorte darin, Hemmschwellen gegenüber klassischen
Ausbildungsberufen, insbesondere solchen mit einem geringen Image und einem großen
Überhang an Ausbildungsstellen abzubauen. Neben Sportstadien ist ein Transfer des
hier vorgestellten Konzepts auch in andere Einrichtungen, wie z. B. in
Bahnhöfe, Flughäfen, Messe und Kongresszentren, Theater und Opern denkbar.
Bisher haben gut 2 500 Schüler und Schülerinnen von 35 verschiedenen Schulen
am Projekt teilgenommen.
13. Wie lange läuft die Initiative zur Verhinderung des Ausbildungsabbruchs
(bitte den gesamten Förderzeitraum benennen)?
Derzeit festgelegter Förderzeitraum: 2008 bis 2013.
Die Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen VerA ist
Bestandteil der Initiative Bildungsketten. Eine Anpassung an die Laufzeit der
Bildungsketteninitiative ist geplant.
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
2009 96 513,00 Euro
2010 455 393,42 Euro
2011 478 634,58 Euro
2012 303 533,00 Euro
Zuwendungen
2008 11 700 Euro
2009 389 900 Euro
2010 499 800 Euro
2011 1 038 800 Euro
2012 1 180 800 Euro
2013 1 148 100 Euro
Drucksache 17/7013 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Die Initiative VerA wird zu 100 Prozent aus Mitteln des BMBF finanziert.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Die Bundesregierung bewertet die BMBF-Initiative VerA (Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen und Stärkung Jugendlicher während der
Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter/-innen) positiv. Ziel des Projekts ist es,
die Zahl der Ausbildungsabbrecher mit gezielten Maßnahmen zu verringern,
damit wird ein weiterer Ansatz zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
erprobt. Insgesamt sollen über 1 000 Auszubildende durch die Senior-Experten 1:1
begleitet werden. Insgesamt wurden bisher 1 164 Senior-Experten/- tinnen in den
zweitägigen Seminaren auf ihre Aufgabe als Begleiter/innen vorbereitet. Es sind
1 500 Anforderungen von Jugendlichen nach einer Begleitung eingegangen,
davon konnten bislang 900 Begleitungen begonnen werden und 374 Begleitungen
wurden bereits beendet.
14. Wie lange läuft das Modellprojekt „Unternehmen: Jugend.
Zusammenarbeit mit Zukunft“ (bitte den gesamten Förderzeitraum benennen)?
Das Modellprojekt „Unternehmen: Jugend. Zusammenarbeit mit Zukunft“ des
BMFSFJ hat eine Projektlaufzeit von 2009 bis 2012.
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus Bundesmitteln sind dafür folgende Fördermittel eingeplant worden:
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
Für das Modellprojekt stehen Bundesmittel aus dem Kinder- und Jugendplan
zur Verfügung.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
Das Modellprojekt wird im Rahmen einer Evaluation durch ein
wissenschaftliches Institut begleitet. Erste Ergebnisse liegen bereits vor und betätigen den
Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich des Übergangs Schule-
Beruf.
2009 395 TEuro
2010 900 TEuro
2011 1 077 TEuro
2012 956 TEuro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/701315. Wie wird das Projekt der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsbündnis
Jugend und Beruf“ finanziert?
a) Welche Summe steht für dieses Programm zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen wird das Programm
finanziert?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieses
Programms?
d) Wie viele lokale „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ gibt es zum
derzeitigen Zeitpunkt?
Für das Projekt stehen für dieses Jahr rund 470 000 Euro SGB-II-Bundesmittel
(Budget für die überörtlich wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben der BA)
zur Verfügung bzw. wurden eingebracht. Die Mittel verteilen sich wie folgt:
Die Bundesregierung bewertet den bisherigen Verlauf des „Arbeitsbündnis
Jugend und Beruf“ positiv: Die Bundesagentur für Arbeit hat im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Konzept entwickelt, um die
Arbeitsmarktchancen junger Menschen im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Jobcenter,
Agentur für Arbeit und Jugendhilfe zu optimieren. Ziel ist es, die Kooperation
aller für die Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen im Leistungsbezug
des SGB II verantwortlichen Akteure vor Ort zu befördern, um ihre Ressourcen
für Jugendliche sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Das Arbeitsbündnis
startete im letzten Quartal 2010 mit sechs Standorten. 2011 kamen weitere
14 Standorte hinzu. Die Arbeit der Modellstandorte wird evaluiert. Der
Abschlussbericht soll im Februar 2012 vorgelegt werden.
16. Aus welchen Haushaltsposten wird der Ausbildungsbonus finanziert?
a) Welche Summe floss seit Bestehen des Ausbildungsbonus in dieses
Programm?
b) Wie viel wird es zukünftig sein?
c) Wofür wird die beim Ausbildungsbonus eingesparte Summe
zukünftig verwendet?
Die Bundesagentur für Arbeit hat seit 2008 rund 106 Mio. Euro für den
Ausbildungsbonus ausgegeben.
Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2012 wird von den
Selbstverwaltungsorganen der Bundesagentur im Herbst dieses Jahres
aufgestellt, so dass Aussagen für das kommende Jahr noch nicht möglich sind. Die
Neuordnung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, so auch beim
Ausbildungsbonus, ist Teil der strukturellen Anpassungen, die zu
Minderausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit beitragen.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für jene ca. 1,5 Millionen
jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren, die sich laut einer Studie
wissenschaftliche Begleitung: 215 725 Euro
Workshops: 63 820 Euro
Publikationen: 40 000 Euro
Fachkongress: 150 000 Euro
Drucksache 17/7013 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. nicht in einer Ausbildung befinden und
keinen Ausbildungsabschluss vorweisen können?
Mit der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“
im BMBF-Programm „Perspektive Berufsabschluss“ werden beispielhaft an
42 regionalen Standorten Rahmenbedingungen geschaffen, um an- und
ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträglichen
Berufsabschluss zu ermöglichen. Die modulare Nachqualifizierung mit dem
Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses soll als Regelangebot nachhaltig in
regionalen bzw. branchenbezogenen Strukturen verankert werden und auf eine
Erhöhung der Anzahl an erfolgreichen Externenprüfungen hingewirkt werden.
Das wird insbesondere durch die Einbindung und Beteiligung der relevanten
Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der
verantwortlichen Akteure im Bereich der beruflichen Weiterbildung in vorhandene oder
zu entwickelnde strategisch-kooperative Netzwerke erreicht. Mit der Erfassung
und Publizierung der bedarfsgerechten Nachqualifizierungsangebote, der
bedarfsgerechten Anpassung der Angebote und der Beratung zu passgenauen
Finanzierungswegen wird die Transparenz für Interessenten gesteigert und die
Akzeptanz bzw. Nutzung der Externenprüfung zur Erreichung eines
verwertbaren Berufsabschlusses deutlich verbessert.
Mit der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ fördert das BMFSFJ die soziale,
schulische und berufliche Integration junger Menschen mit schlechteren
Startchancen. Im Fokus stehen junge Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund, die auf Grund sozialer Benachteiligungen, individueller
Beeinträchtigungen und/oder integrationsspezifischer Probleme in erhöhtem Maße auf
Unterstützung angewiesen sind von den regulären Angeboten nicht, oder nur
unzureichend erreicht werden. Die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ wird auch
in den kommenden Jahren weiter fortgeführt. So stellt das BMFSFJ für die neue
Förderphase (September 2011 bis Ende 2013) der Programme
„Kompetenzagenturen“ und „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ insgesamt 80 Mio. Euro
aus dem ESF zur Verfügung.
Für junge Menschen am Übergang in die Berufsausbildung stehen darüber
hinaus vielfältige Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für
Arbeitsuchende zur Verfügung. So bieten Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung die Möglichkeit, an den Ausbildungsmarkt
herangeführt zu werden. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen kommen für junge
Menschen in Betracht, die noch auf der Suche nach beruflicher Orientierung
sind oder die Ausbildungsreife noch nicht erlangt haben. Für benachteiligte
junge Menschen bietet die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen
Berufsausbildung eine Chance. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die über keinen Berufsabschluss verfügen und bereits seit mehr als drei Jahren
eine an- oder ungelernte Beschäftigung ausüben, können über die berufliche
Weiterbildungsförderung einen Berufsabschluss gefördert erhalten.
18. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, damit alle jungen
Menschen unter 30 Jahren einen Schulabschluss erlangen bzw. eine
Ausbildung absolvieren?
a) Plant die Bundesregierung, bestehende Maßnahmen in dem Bereich
zu kürzen?
b) Plant die Bundesregierung, bestehende Maßnahmen in dem Bereich
zu erweitern?
Neben den in der Antwort zu Frage 17 genannten gesetzlichen Maßnahmen
setzt die Bundesregierung auf präventive Maßnahmen. Dazu gehören
beispielsweise eine frühzeitige Berufsorientierung in den Schulen oder die Berufsein-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7013stiegsbegleitung, die in der Initiative Bildungsketten verzahnt werden. Seit dem
1. Januar 2009 besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung zum
nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen von berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen bzw. in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung. Eine Veränderung dieses Maßnahmeportfolios über die im Entwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
gemachten Vorschläge hinaus ist nicht geplant.
19. Welche Maßnahmen der Bundesregierung existieren derzeit, um die
Quote der (funktionalen) Analphabeten zu senken?
a) Welche Summe steht für diese Maßnahmen zur Verfügung (bitte den
gesamten Förderzeitraum nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen werden sie finanziert?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf dieser
Maßnahmen?
Das BMBF hat im Rahmen der Weltalphabetisierungsdekade, die die Vereinten
Nationen am 13. Februar 2003 für den Zeitraum bis 2012 ausgerufen haben,
unter anderem den Förderschwerpunkt „Forschung und Entwicklung zur
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ (Förderrichtlinien vom 17.
November 2006) eingerichtet. In diesem werden aktuell 24 Projektverbünde von
Forschungseinrichtungen und Institutionen der Weiterbildungspraxis
(Verbände, Einrichtungen, Initiativen) mit über 100 Teilprojekten durch das BMBF
gefördert. Das Programm hat eine Laufzeit bis Ende Februar 2012.
Die Themenschwerpunkte des BMBF-Förderschwerpunktes umfassen die
Bereiche: Verbesserung des Forschungsstandes zur Alphabetisierung/
Grundbildung mit Erwachsenen, Erhöhung von Effizienz und Qualität von
Unterstützungs- und Beratungsangeboten, Verbesserung des Kenntnisstandes und der
Entwicklung von Alphabetisierung und Grundbildung im Kontext von
Wirtschaft und Arbeit sowie Professionalisierung von Lehrenden und
Multiplikatoren im Kontext von Alphabetisierung und Grundbildung.
Durch dieses Programm liegen nach Ansicht der Bundesregierung mittlerweile
vielfältige Erfahrungen und konzeptionelle Ansätze vor. Diese Erkenntnisse
und Erfahrungen sollen den Partnern des geplanten „Nationalen Paktes für
Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland“ Grundlage für
weiterführende Maßnahmen sein.
Im Rahmen dieses Programms wurden weit mehr als 30 Mio. Euro in
Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung der Grundbildung von Erwachsenen
investiert. Im Einzelnen (Werte gerundet):
Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel 3002 685 42 des BMBF
„Weiterbildung und Lebenslanges Lernen“.
2007 0,8 Mio. Euro
2008 8,5 Mio. Euro
2009 10,8 Mio. Euro
2010 10,34 Mio. Euro
2011 4,5 Mio. Euro
Drucksache 17/7013 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. In welchem Umfang partizipieren Asylbewerberinnen und Asylbewerber
an den in den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen?
Inwiefern plant die Bundesregierung Verbesserungen, um
Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu integrieren?
Asylberechtigte können nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 AFBG gefördert werden,
wenn sie eine Aufenthaltsberechtigung nach § 25 Absatz 1 oder 2 des
Aufenthaltsgesetzes besitzen. Über die Anzahl, die nach dieser Vorschrift AFBG-
gefördert werden, liegen leider keine Angaben vor. Dies gilt ebenso für die in den
Antworten zu den Fragen 1 und 2 aufgeführten Programme.
„Zielgruppe von Integrationsmaßnahmen des Bundes sind Zuwanderer, die eine
dauerhafte Bleibeperspektive haben. Nicht eingeschlossen sind Personen mit
nur unsicheren, vorübergehenden oder ohne Aufenthaltstitel (z. B.
Asylbewerber). Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Integration von
Asylbewerbern.“
Das ESF-Programm Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II richtet sich bereits
jetzt schon an Bleibeberechtigte (gesetzliche Altfallregelung für langjährig
Geduldete im Aufenthaltsgesetz) als auch an Personen mit Flüchtlingshintergrund,
die einen – mindestens nachrangigen – Zugang zum Arbeitsmarkt haben.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]