Bürokratie bei der Einflaggung von Schiffen
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die deutschen Vorschriften im Flaggenrecht sind bürokratisch. Vor allem beim Eintragen in das deutsche Erstregister werden die Reeder stets vor große Herausforderungen gestellt, die sich negativ auf den Standort Deutschland auswirken. Reedereien sehen sich einem immer größeren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Als global agierende Branche ist der Anreiz groß, aus Kostengründen unter einer anderen Flagge zu fahren. Mit dem Maritimen Bündnis wurden zwischen maritimer Wirtschaft und Bundesregierung Vergünstigungen vereinbart, im Gegenzug sollten bis Ende 2010 insgesamt über 500 Schiffe unter die deutsche Flagge gebracht werden (nach sog. Monitoringbestand).
Da sich die Einhaltung des Maritimen Bündnisses während der Weltwirtschaftskrise 2008/2009 als schwierig erwiesen hat, sind Maßnahmen erforderlich, die den Prozess der Rückflaggung vereinfachen. Der Abbau bürokratischer Hemmnisse ist ein wichtiger Bestandteil, um das Fahren unter deutscher Flagge attraktiver zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Behörden sind bei einer Einflaggung, also dem Eintrag eines Schiffes in das deutsche Flaggenregister, durch den Reeder (z. B. Schiffsgesellschaft) zu konsultieren?
a) Wie kann eine straffere Struktur der bei der Einflaggung involvierten Behörden geschaffen werden?
b) Innerhalb welchen Zeitraums könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine Reform des Flaggenrechts durchgeführt werden?
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Umstellung der Schiffssicherheitszeugnisse von schriftlicher Version auf elektronische Form?
Hält die Bundesregierung den relativ hohen Verwaltungsaufwand für die Reeder im Rahmen der Einflaggung für zeitgemäß, und wie begründet sie diesen?
Plant die Bundesregierung, wie verschiedene andere Flaggenstaaten, eine einheitliche Anlaufstelle für die Einflaggung?
Wenn ja, wie soll dies ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
Welche sonstigen Regelungen kommen außer den Formalitäten nach Flaggenrecht für die Reeder als weiterer Aufwand hinzu, wenn sie ihre Schiffe im deutschen Register eintragen lassen?
Müssen Seeleute aus Nicht-EU-Staaten, die auf Schiffen mit deutscher Flagge fahren, in jedem Falle ein Visum/eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bei sich führen (auch bei ausschließlichen Fahrten, z. B. zwischen Indischem und Pazifischen Ozean)?
a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
b) Wenn ja, wie gelangt die von jenen Regelungen betroffene Schiffsbesatzung an das Visum im Ausland (unterschiedliche Verfügbarkeit der Botschaften und Konsulate)?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf?
Wie kann ein Kapitän die Befähigung zum Führen eines Schiffes unter deutscher Flagge erhalten?
a) Bei welchen Stellen (im In- und Ausland) kann der Kapitän Deutschsprachkurse durchführen, damit diese anerkannt werden?
b) Wird bei dem zu erbringenden Sprachkurs auf das Netz der weltweit vertretenen Goethe-Institute zurückgegriffen?
Plant die Bundesregierung eine generelle Vereinfachung des deutschen Flaggenrechts, um den Reedern das selbstgesetzte Ziel der Rückflaggung im Rahmen des Maritimen Bündnisses zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bis wann wird die Bundesregierung das Seearbeitsübereinkommen (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert und das Seearbeitsgesetz dem Deutschen Bundestag vorgelegt haben?
Wird in dem geplanten Seearbeitsgesetz die bisherige An- und Abmusterung von Seeleuten ersatzlos gestrichen werden?
Müssen Seeleute auch zukünftig bei jeder An- und Abmusterung (Musterungsrolle) auf die Infrastruktur der Seemannsämter im Inland bzw. die begrenzte Anzahl an konsularischen Behörden Deutschlands im Ausland zurückgreifen?