[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7567
17. Wahlperiode 31. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7079 –
Neue Erkenntnisse über international agierende Spitzel
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Ausgabe 35/2011 der Schweizer Wochenzeitung „WOZ“ berichtet der
Journalist Dinu Gautier in seinem Artikel „Vom Pausenplatz direkt zum
Geheimdienst“ über einen Schüler, der vom Schweizer Staatsschutz für eine
Spitzeltätigkeit gewonnen wurde. Im dem dem Artikel vorangegangenen
Interview berichtete der zum Zeitpunkt der Anwerbung 19-Jährige, er sei von einer
Mitschülerin angesprochen worden, Informationen aus der linksextremen
Szene zu beschaffen. Laut Dinu Gautier war der junge Mann zunächst vom
Staatsschutz des Kantons Genf geführt und dann vom Inlandgeheimdienst
(damals Dienst für Analyse und Prävention, DAP, heute Nachrichtendienst des
Bundes, NDB) übernommen worden.
Der Spitzel sollte zunächst das Netzwerk „Attac“ infiltrieren, um darüber
schließlich Kontakt zu international vernetzten antikapitalistischen Gruppen
zu bekommen: Er beteiligte sich an Vorbereitungssitzungen für Proteste gegen
den Gipfel der Welthandelsorganisation 2005, gegen die jährlichen Treffen
des Weltwirtschaftsforums in Davos und den G8-Gipfel in Heiligendamm. Im
besonderen Fokus stand demnach das Netzwerk „Dissent!“. Neben
Hintergrundinformationen lieferte der Spitzel zudem Informationen aus
Demonstrationen heraus. Hierfür war er mit einem eigenen Handy ausgestattet worden,
mit dem er mit seinen Auftraggebern Kontakt hielt.
Wie der Schweizer Informant waren auch der im Oktober 2010 aufgeflogene
britische Polizeispitzel Mark Kennedy sowie zahlreiche weitere britische
Polizisten beim G8 in Heiligendamm aktiv. Im Interview mit der Tageszeitung
„Daily Mail“ hatte Mark Kennedy erklärt, seine Mission sei gewesen, den von
ihm ausgeforschten Aktivistinnen und Aktivisten Beschuldigungen nach
Vereinigungsparagraphen anzuhängen, um sie vor der Justiz mit schwereren
Anschuldigungen zu behelligen und damit ihre Kriminalisierung zu erleichtern.
Gemäß den Auskünften des Schweizer Informanten gegenüber der „WOZ“
war in Heiligendamm eine beträchtliche Zahl von Angehörigen ausländischer
Dienste präsent: „Franzosen waren da, die Schweizer waren da, usw. Jeder
hatte seine Informanten.“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Oktober 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7567 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDiese Aussage steht im Kontrast zu früheren Antworten der Bundesregierung
auf Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/4333 und 17/5736), in
denen die Bundesregierung weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil
der Antwort über Spitzel aus der Schweiz oder Frankreich Auskunft gab.
Sofern die Bundesregierung nicht über deren Anwesenheit informiert gewesen
war, liegt ein Bruch völkerrechtlicher Verträge vor, nach denen die
Anwesenheit ausländischer Hoheitsträger angekündigt und genehmigt werden muss. In
einem „Memorandum of Understanding“ wird dann unter anderem geregelt,
dass die Spitzel Berichte an deutsche Polizeibehörden liefern müssen und
keine Straftaten begehen dürfen. Dennoch hatte sich der britische Polizist
Mark Kennedy an Blockaden in Rostock beteiligt und in Berlin eine
Brandstiftung begangen. Die Bundesregierung erklärte hierzu, dass sie keine
Strafverfolgung anstrengen wolle und die Straftat lediglich „mit den zuständigen
Stellen auf britischer Seite erörtert“ habe.
Die Berliner Senatsbehörde für Inneres hatte zudem auf der Konferenz der
Landesinnenminister im Juni 2011 in Frankfurt beantragt, den Einsatz
ausländischer Polizeispitzel durch entsprechende Verordnungen in den
Landespolizeigesetzen zu vereinfachen.
Nebulös bleibt indes die Arbeit ausländischer Spitzel, die für die
Privatwirtschaft arbeiten. „DER SPIEGEL“ hatte im Februar über Undercover-
Polizisten berichtet, die sich „in privater Runde“ darüber beschwerten, dass
Unternehmen „weit mehr Spitzel in den Netzwerken hätten als sie selbst“
(
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,745704,00.html). Unter
anderem wurde offenkundig, dass auch der deutsche Kraftwerksbetreiber E.ON
Vertrieb Deutschland GmbH eine Sicherheitsfirma auf britische
Umweltaktivistinnen und -aktivisten ansetzte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie bereits zu Frage 9 (ohne Buchstabe) der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/5139 durch die Bundesregierung ausgeführt
(Bundestagsdrucksache 17/5736 vom 6. Juni 2011), wird einleitend für die Beantwortung der
jetzigen Kleinen Anfrage bezüglich des polizeilichen Bereichs darauf
hingewiesen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) (und damit die Bundesregierung)
angesichts der föderalen Kompetenzverteilung und der grundsätzlichen
Zuständigkeit der Länder für Polizeiangelegenheiten von grenzüberschreitenden
verdeckten Einsätzen oder Maßnahmen unter der Zuständigkeit anderer deutscher
Polizeien nur Kenntnis erhält, soweit es von diesen im Rahmen seiner
Zentralstellenfunktion eingebunden wird. Dem BKA obliegt im Rahmen dieser
Zentralstellenfunktion und als Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik
Deutschland für die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation
grundsätzlich der zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten erforderliche
Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder mit den Polizei- und
Justizbehörden sowie sonstigen insoweit zuständigen öffentlichen Stellen anderer
Staaten (§ 3 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG). Ausnahmen sieht § 3
BKAG zum Beispiel für die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten oder
Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Eilfällen oder bei Kriminalität von
regionaler Bedeutung im Grenzgebiet vor. In völkerrechtlichen Vereinbarungen
kann zudem ein abweichender Geschäftsweg vereinbart sein. Aufgrund der
zwischenzeitlich intensiven internationalen Zusammenarbeit auch der
Länderpolizeidienststellen könnten überdies dort vorhandene Direktkontakte ins
Ausland ohne Einbindung des BKA genutzt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/75671. Welche Schweizer Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit
dem Führen von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern betraut?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Schweiz die Stadt- und
Kantonspolizeien sowie die Bundespolizei mit dem Führen von Verdeckten
Ermittlern betraut.
2. Mit welchen Behörden in der Schweiz haben deutsche Polizeien in den
letzten fünf Jahren zum Austausch verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler
zusammengearbeitet, bzw. arbeiten sie gegenwärtig zusammen (bitte
wegen der geänderten Kompetenzverteilung etwa des DAB/ NDB in der
Schweiz nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben deutsche Polizeibehörden in den
vergangenen fünf Jahren mit dem schweizerischen Bundesamt für Polizei
(fedpol) beim Austausch Verdeckter Ermittler zusammengearbeitet. Die
Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Zusammenarbeit deutscher
Polizeibehörden mit dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) oder dem
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in den letzten fünf Jahren zum Austausch
Verdeckter Ermittler.
3. Inwiefern haben deutsche Behörden bezüglich der polizeilichen
Vorbereitungen, insbesondere des Austauschs verdeckter Ermittlerinnen und
Ermittler, für den WTO-Gipfel 2005 (WTO: Welthandelsorganisation) und
die jährlichen Treffen des Weltwirtschaftsforums in Davos in den letzten
fünf Jahren zusammengearbeitet?
Für Bundesbehörden wird die Frage dahingehend beantwortet, dass eine solche
Zusammenarbeit nicht stattgefunden hat. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Haben verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler deutscher
Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch von
Landesbehörden anlässlich besagter Gipfeltreffen in der Schweiz operiert?
b) Haben Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesbehörden oder ausländische Behörden verdeckte Ermittlerinnen und
Ermittler bzw. sog. Vertrauenspersonen in
Personenzusammenschlüssen platziert, die in Deutschland zu Protesten gegen die besagten Gipfel
mobilisierten?
Für Bundesbehörden werden die Fragen mit Nein beantwortet. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Ist der Bundesregierung von Schweizer Behörden mitgeteilt worden, dass
verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler oder Vertrauenspersonen im
Auftrag der Schweizer Polizei bzw. Geheimdienste anlässlich des G8-Gipfels
2007 in Deutschland tätig werden?
a) Auf welchen Zeitraum erstreckte sich die angefragte Genehmigung der
Operation, und wie wurde diese von deutschen Stellen beschieden?
b) Welche Behörde hatte diese erforderliche Genehmigung für den Einsatz
des Schweizer Staatsbürgers beantragt?
Drucksache 17/7567 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Genehmigungen zur Nutzung technischer Hilfsmittel wurden
für den Einsatz beantragt?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der damals in Deutschland
eingesetzte Spitzel, der zu diesem Zeitpunkt erst 21 Jahre alt war, zuvor an
einer Schule angeworben wurde?
Der Bundesregierung ist es (auch im Rahmen einer als „Verschlusssache“
eingestuften Antwort) angesichts der mit einer möglichen Enttarnung etwaig
verdeckt eingesetzter Personen verbundenen Risiken nicht möglich, die Frage im
Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Sinne einer Positiv- oder
Negativauskunft zu beantworten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die
Auskunftspflicht der Bundesregierung dort enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko,
dass im Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheimschutzordnung
des Deutschen Bundestages die angefragten Informationen öffentlich bekannt
werden könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl.
BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist die parlamentarischen Kontrollbefugnis
mit den betroffenen Belangen, die zur Versagung von Auskünften führen
können, abzuwägen (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). Im Falle der Nennung eines
bestimmten Entsendestaates im Zusammenhang mit einem bestimmten etwaig
konkret erfolgten verdeckten Einsatz überwiegen ausnahmsweise
Gesichtspunkte des Staatswohls und des Schutzes der Grundrechte Dritter
(insbesondere die Rechtsgüter der eingesetzten Personen) gegenüber dem
parlamentarischen Kontrollrecht.
Verdeckt eingesetzte Personen bewegen oder bewegten sich in
verbrecherischen und terroristischen Umfeldern, deren Angehörige sich durch einen hohen
Grad an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential
auszeichnen. Die verdeckte Arbeitsweise ist dabei aufgrund der damit
verbundenen erheblichen Risiken durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und
Geheimhaltung geprägt. Rückschlüsse auf die Umstände solcher Einsätze,
insbesondere auf die wahre Identität dieser Personen bis hin zu einer Enttarnung
würden diese einschließlich ihrer Angehörigen einer unmittelbaren und
konkreten Gefährdung für Leib, Leben und Freiheit durch das Umfeld, in dem sie sich
bewegen oder bewegten, aussetzen.
Wie bereits zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/
5139 durch die Bundesregierung ausgeführt (Bundestagsdrucksache 17/5736
vom 6. Juni 2011) bergen Auskünfte zu Einsätzen im Rahmen eines
bestimmten Ereignisses wie hier dem G8-Gipfel 2007 mit konkreten Einsatzzeiträumen
und -orten in Zusammenhang mit einem bestimmten Entsendestaat wie hier der
Schweiz immer auch das Risiko, dass aus dem entsprechenden Umfeld eine
Zuordnung zu bestimmten eingesetzten Person erfolgen könnte. Die konkreten
Einsatzumstände gelangen daher auch behördenintern nur einem sehr
eingeschränkten Personenkreis zur Kenntnis.
Auf der anderen Seite wäre es der Bundesregierung aber auch nicht möglich,
im Sinne einer Negativauskunft Aussagen darüber zu treffen, dass ein solcher
Einsatz im Zusammenhang mit einem bestimmten Entsendestaat und konkreten
Einsatzzeiträumen und -orten gerade nicht stattgefunden hat. Denn eine solche
Verfahrensweise würde im Umkehrschluss für vergleichbare Fragen bedeuten,
dass mit der Verweigerung einer (Positiv-)Auskunft immer gleichzeitig auch
die Aussage getroffen würde, dass ein solcher Einsatz stattgefunden hat.
Gerade dies ist aber aus den oben genannten Gesichtspunkten des Staatswohls und
des Schutzes der Grundrechte Dritter zwingend zu vermeiden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/75675. Kann die Bundesregierung die Aussage des Spitzels bestätigen, beim G8-
Gipfel 2007 sei eine große Zahl weiterer verdeckter Ermittlerinnen und
Ermittler oder Vertrauenspersonen ausländischer Behörden anwesend
gewesen („Franzosen waren da, die Schweizer waren da, usw. Jeder hatte seine
Informanten“)?
a) Wie viele Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler bzw.
Vertrauenspersonen aus der Schweiz waren beim G8-Gipfel in Heiligendamm
eingesetzt?
b) Wie viele Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler bzw.
Vertrauenspersonen aus Frankreich waren beim G8-Gipfel in Heiligendamm
eingesetzt?
Die Bundesregierung kann bestätigen, dass aufgrund der internationalen
Bedeutung des genannten Ereignisses eine größere Zahl entsprechender
ausländischer Polizeibeamter bzw. Vertrauenspersonen ausländischer Behörden
anwesend waren. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die zu Frage 11a
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5139 als „Verschlusssache –
Vertraulich“ genannten Zahlen (Bundestagsdrucksache 17/5736 vom 6. Juni
2011). Hinsichtlich der in Teilfragen 5a und 5b nachgefragten Detailangaben
wird auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. Die dortigen Erwägungen
gelten auch im Rahmen dieser Frage sowohl für die Schweiz als auch für
Frankreich als möglichen Entsendestaat.
6. Bezieht die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
des Abgeordneten Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5736) genannte Anzahl
internationaler verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler beim G8-Gipfel 2007
auch bezahlte Informantinnen und Informanten mit ein, die ansonsten nicht
im Polizei- oder Nachrichtendienst tätig sind?
Bei den im Rahmen der Beantwortung der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/5736) in der als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuften Antwort
zu Frage 11a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5139 vom
6. Juni 2011 genannten eingesetzten (privaten) Vertrauenspersonen handelt es
sich um solche Personen, die gerade nicht Angehörige der sie einsetzenden
Behörde sind.
7. Ist der Bundesregierung von Schweizer Behörden mitgeteilt worden, dass
verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler oder Vertrauenspersonen im
Auftrag der Schweizer Polizei bzw. Geheimdienste anlässlich des NATO-
Gipfels 2009 in Deutschland tätig werden?
a) Auf welchen Zeitraum erstreckte sich eine etwaige angefragte
Genehmigung der Operation, und wie wurde diese von deutschen Stellen
beschieden?
b) Welche Behörde hatte diese erforderliche Genehmigung für den Einsatz
des Schweizer Staatsbürgers beantragt?
c) Welche Genehmigungen zur Nutzung technischer Hilfsmittel wurden
für den Einsatz beantragt?
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. Die dortigen Erwägungen
gelten auch für den NATO-Gipfel 2009 in Deutschland.
Drucksache 17/7567 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Mit welchen britischen Behörden arbeiten deutsche Stellen bezüglich des
Führens oder der Auswertung verdeckter Ermittlungen zusammen,
nachdem der National Public Order Intelligence Unit (NPOIU) wegen mehrerer
Skandale diese Kompetenz entzogen worden ist?
Es wird auf die Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 28b der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5139 verwiesen (Bundestagsdrucksache
17/5736).
9. Welche weiteren Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der bislang
nicht strafrechtlich verfolgten Brandstiftung des britischen Polizisten Mark
Kennedy, außer diese „Angelegenheiten mit den zuständigen Stellen auf
britischer Seite erörtert“ zu haben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die beiden strafrechtlich
relevanten Handlungen des Mark Kennedy bzw. Mark Stone bereits strafrechtlich
verfolgt. Es wird auf die Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 27b der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5139 verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/5736).
a) Welche „zuständigen Stellen auf britischer Seite“ waren hiermit
gemeint?
Das britische Home Office.
b) Wie ist die „Erörterung“ von britischer Seite aufgenommen bzw.
beantwortet worden?
Das Home Office hat dem Bundesministerium des Innern (BMI) einzelne
Fragen zu britischen Rechtslage und Behördenstruktur konstruktiv beantwortet
und mitgeteilt, dass die internen Untersuchungen im Fall „Mark Kennedy bzw.
Mark Stone“ noch keine abschließenden Erkenntnisse ergeben haben.
c) Welche Initiative wird die Bundesregierung zur Strafverfolgung des
Ex-Polizisten ergreifen, sofern sie erfährt dass dieser sich in
Deutschland aufhält?
Es wird auf die Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 9 (ohne
Buchstabe) sowie zu Frage 27b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/
5139 verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/5736 vom 6. Juni 2011). Innerhalb
des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit
für die Strafverfolgung grundsätzlich bei den Ländern.
d) Falls sie in jenem Fall keine Initiative ergreifen möchte, wie wird sie
dann sicherstellen, dass die in Deutschland begangenen Straftaten des
Ex-Polizisten geahndet werden?
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 9c verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/756710. Welchen Fortgang nimmt die Initiative der Berliner Senatsverwaltung für
Inneres, die undurchsichtige Praxis des internationalen Austauschs
verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler zukünftig zu regeln?
Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 10a bis 10c verwiesen.
a) Welche polizeilichen Gremien der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder sind mit einer Prüfung von
„Optimierungsmöglichkeiten“ zum verdeckten Einsatz ausländischer
Polizeibeamtinnen und -beamter in Deutschland befasst?
Mit dieser Prüfung war der Arbeitskreis II – Innere Sicherheit (AK II) der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) befasst.
b) Welche weiteren Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, und
welche Bundes- und Landesbehörden nehmen daran teil?
Der AK II hatte unter Vorsitz des Landes Bayern eine Bund/Länder-
Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung bei der Führung verdeckt eingesetzter
ausländischer Polizeibeamter in Deutschland unter Teilnahme von Vertretern der
Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie des BKA und des
BMI eingerichtet.
c) In welchen Gremien bzw. auf welchen Treffen werden die Vorschläge
2011 erarbeitet oder diskutiert?
Die Vorschläge der Bund/Länder-Arbeitsgruppe wurden dem AK II für seine
Herbstsitzung vom 20. bis zum 21. Oktober 2011 zur Erörterung vorgelegt. Der
AK II wird seinerseits der IMK zu ihrer Herbstsitzung im Dezember 2011
berichten.
11. Welche Sitzungen der European Cooperation Group on Undercover
Activities (ECG) oder von ihr beauftragte Arbeitsgruppen haben in 2011
stattgefunden, und welche weiteren sind für 2011 und 2012 geplant?
Im Mai 2011 fand eine Sitzung der European Cooperation Group on
Undercover Activities (ECG) statt. Weitere Sitzungen sind für 2011 nicht geplant. Für
2012 ist eine Sitzung der ECG vorgesehen. Sitzungen von der ECG
beauftragter Arbeitsgruppen haben in 2011 nicht stattgefunden und sind nach
derzeitigem Stand auch für 2012 nicht vorgesehen.
a) Welche Punkte bzw. Themen standen auf der Tagesordnung der
letzten Sitzung?
Nachfolgende Themen standen auf der Tagesordnung der Sitzung in 2011:
– Presentation Europol („Platform for Communication”)
– Country Updates A-E
– Presentation – Germany (BKA, „Deployment of Foreign Undercover
Officers to Germany for Legend Building“)
– Presentation – Germany (Zoll, Neapel II)
– Country Updates F-L
– Country Updates M-R
– Country Updates S-U
Drucksache 17/7567 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Presentation – France („Bad Experiences in UC Cases”)
– Presentation – Germany („Transport and Logistic Connected with UC Cases“)
– Presentation – Portugal („Informants and UC Operations”)
– Issues arising – IWG, EU, Psychologists, topic for the next meeting.
b) Welche Darstellung der aktuellen nationalen Situation haben deutsche
Behörden, wie auf Bundestagsdrucksache 17/5736 erläutert, auf der
letzten Sitzung vorgenommen?
Die Darstellung der aktuellen nationalen Situation Deutschlands, das
sogenannte country update, beinhaltete eine Kurzdarstellung zum Themenkomplex
„Mark Kennedy/Mark Stone“ sowie die daraus resultierenden
Gremienbefassungen zur Prüfung entsprechender Optimierungsmöglichkeiten, des Weiteren
Entwicklungen im Bereich biometrischer Anwendungen und durchgeführte
bzw. geplante Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung.
c) Welche weiteren Länder haben eine Darstellung der aktuellen
nationalen Situation auf der letzten Sitzung der ECG vorgenommen?
Alle teilnehmenden Staaten haben eine entsprechende Darstellung
vorgenommen.
d) Welchen Inhalt hatte die von Deutschland und anderen Ländern
jeweils vorgetragene Darstellung der aktuellen nationalen Situation
(bitte in Stichworten)?
Der Inhalt der jeweiligen „Darstellungen der aktuellen nationalen Situation“
betraf überwiegend Änderungen in den jeweiligen Rechtssystemen, die
Durchführung von Auswahlverfahren und Schulungsmaßnahmen, die Entwicklung
von Ausbildungssystemen, Entwicklungen im Bereich biometrischer Daten
sowie die Darstellung markanter operativer Maßnahmen.
e) Welche rechtlichen, strukturellen und organisatorischen
Entwicklungen, Informationen zu Ausbildungsmaßnahmen sowie die Erörterung
von Aspekten der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von
Einsätzen Verdeckter Ermittler anhand von Fallbeispielen wurden
zuletzt thematisiert?
Thematisiert wurden zuletzt zum Beispiel Maßnahmen zu gemeinsamen
Ausbildungsprojekten, Nutzung von Amts- und Rechtshilfevereinbarungen bei dem
Einsatz Verdeckter Ermittler und die Anwendung von Einsatzlogistik.
12. Auf welche Art und Weise wurden die Enthüllungen über den Einsatz
britischer Spitzel in Deutschland und deutscher Spitzel in Großbritannien
und die daran anschließende öffentliche Kritik (u. a. auch in Island) an
den Einsätzen innerhalb der ECG thematisiert?
Die Bundesregierung weist zunächst grundsätzlich darauf hin, dass ihr eine
Personenkategorie „Spitzel“ nicht bekannt ist. Eine Thematisierung der
Ereignisse im Themenkomplex „Mark Kennedy/Mark Stone“ erfolgte im
Rahmen des deutschen Vortrags „Deployment of Foreign Undercover Officers to
Germany for Legend Building“. Es wird zudem auf die Ausführungen zu
Frage 11b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7567a) Wie wurden die etwaigen Berichte deutscher, britischer oder
isländischer Behörden in der ECG aufgenommen und bewertet?
Der Bericht Deutschlands wurde mit Interesse aufgenommen. Eine Bewertung
der Ereignisse durch die ECG hat nicht stattgefunden. Island ist im Übrigen
nicht Mitglied der ECG.
b) Welche weiteren Schritte wurden innerhalb der ECG verabredet?
Es wurden keine weiteren diesbezüglichen Schritte in der ECG verabredet.
c) Auf welche Art und Weise ist die EU-Polizeiagentur EUROPOL in
die Entwicklung von „Optimierungsmöglichkeiten“ zum verdeckten
Einsatz ausländischer Polizeibeamtinnen und -beamter integriert oder
erhält Berichte, etwa von der ECG, hierzu?
Europol ist nach Kenntnis der Bundesregierung an keiner Entwicklung von
„Optimierungsmöglichkeiten“ zum verdeckten Einsatz ausländischer
Polizeibeamtinnen und -beamter beteiligt. Europol erhält nach Kenntnis der
Bundesregierung auch keine entsprechenden Berichte.
13. Inwiefern strebt die Bundesregierung an, die unter deutscher Initiative
während der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 verabschiedete
Entschließung des Rates zur Intensivierung der Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Schwerkriminalität durch den vereinfachten grenzüberschreitenden Einsatz von
Verdeckten Ermittlern erneut voranzutreiben?
Die Bundesregierung betreibt diese Initiative derzeit nicht.
a) Inwiefern wurde diese Angelegenheit an die Arbeitsgruppe
Allgemeine Angelegenheiten oder andere vergleichbare Institutionen
herangetragen?
Es wird auf die Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 6 (ohne
Buchstabe) der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5139 verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/5736 vom 6. Juni 2011).
b) Welche Anstrengungen unternimmt die gegenwärtige polnische
Ratspräsidentschaft zur Regelung grenzüberschreitender verdeckter
Ermittlungen, etwa im Bereich von „politischem Extremismus“?
Der Bundesregierung ist keine Initiative der polnischen EU-
Ratspräsidentschaft bekannt, die sich explizit auf die Regelung grenzüberschreitender
verdeckter Ermittlungen bezieht.
Grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen werden jedoch gegenwärtig
allgemein erfasst vom Anwendungsbereich der „Initiative des Königreichs
Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs
Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des
Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen“. Der
Richtlinienentwurf wird derzeit im Kreise der EU-Mitgliedstaaten verhandelt.
Deutschland hat sich bei den Verhandlungen dafür ausgesprochen, verdeckte
Ermittlungen aus dem Anwendungsbereich dieses Instrumentes auszunehmen
(14389/11 COPEN 226).
Drucksache 17/7567 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Haben Behörden der Bundesregierung jemals mit Privatfirmen bezüglich
verdeckter Ermittlungen zusammengearbeitet?
Behörden der Bundesregierung haben in den letzten fünf Jahren nicht mit
Privatfirmen zusammengearbeitet, die selbst verdeckte Ermittlungen anbieten.
Eine darüber hinausgehende Auswertung des Aktenbestands, die dieses
Negativergebnis für den mit der Frage eingeforderten zeitlichen Umfang
(„jemals“) erschöpfend bestätigt, ist der Bundesregierung im Rahmen der
Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich.
Es besteht zwar grundsätzlich ein verfassungsmäßiger Anspruch auf
Informationsgewährung durch die Bundesregierung. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2
und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung,
an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben
und dem grundsätzlich eine Pflicht der Bundesregierung zur unverzüglichen,
vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort korrespondiert (vgl. BVerfGE
124, 161, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –). Die Antwortpflicht der
Bundesregierung unterliegt aber Grenzen. Für deren grundsätzliche
Bestimmung gibt die verfassungsrechtliche Verteilung der Staatsfunktionen auf
Parlament und Regierung wichtige Anhaltspunkte. Die nähere Grenzziehung bedarf
jeweils der Würdigung im Einzelfall (BVerfG, a. a. O.). Jedenfalls steht die
Antwortpflicht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Das
Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt (BVerfG, a. a. O., S. 197): „Es sind alle
Informationen mitzuteilen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit
zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da sich der parlamentarische
Informationsanspruch im Hinblick auf die mögliche politische Bedeutung auch
länger zurückliegender Vorgänge auf Fragen erstreckt, die den
Verantwortungsbereich früherer Bundesregierungen betreffen, können die Bundesregierung
zudem im Rahmen des Zumutbaren Rekonstruktionspflichten treffen.“
Zu beachten ist zum einen, dass aufgrund der geltenden Aufbewahrungs- und
Aussonderungsbestimmungen Akten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen
teilweise nicht ins Bundesarchiv verfügt sondern vernichtet werden. Je weiter eine
entsprechende Recherche daher in die Vergangenheit zurückreicht, umso
unvollständiger wird das erzielte Ergebnis.
Zum anderen würde sich eine entsprechende Aufbereitung, soweit sich noch
Akten in den Beständen der zuständigen Behörden oder im Bundesarchiv
befinden, außerordentlich aufwändig gestalten. Eine Sichtung der Akten im
Hinblick auf die gegenständliche Frage zum Beispiel bis zurück zum Zeitpunkt der
Vereidigung des ersten Bundeskabinetts am 20. September 1949 würde eine
sehr erhebliche Bindung von Arbeitskraft in den beteiligten Bundesministerien
sowie deren Geschäftsbereichsbehörden bedeuten, die in keinem Verhältnis zu
dem mit den dann für das Parlament und die Öffentlichkeit zu erwartenden
Erkenntnisgewinn stünde.
Die Recherchierbarkeit älterer Aktenbestände bedingt ohnehin einen gegenüber
Akten jüngeren Datums deutlich gesteigerten personellen und logistischen
Aufwand. Dies gilt umso mehr, als dass die mit der Frage eingeforderte Aussage
keinen klar einem bestimmten Sachverhalt oder Verfahren zuzuordnenden
Bezug aufweist, was den Aufwand der Aktendurchsicht noch deutlich erhöht.
Entsprechende aktenmäßig gesammelte Vorgänge, die den von der Frage
betroffenen Bereich gesondert umfassen, existieren nicht. Es wären sämtliche noch
vorhandene im weitesten Sinne mit diesem Thema verbundene Akten zunächst
zu identifizieren und dann händisch auf entsprechende Informationen
durchzusehen, ohne dass zu Beginn der Recherche eine weitergehende Konkretisierung
vorgenommen werden könnte. Dies wäre angesichts des Umfangs der Akten-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7567haltung der entsprechenden Behörden in Relation zu dem abgefragten Zeitraum
unter vertretbarem Aufwand nicht leistbar.
Die vorgenannten Erwägungen erhalten umso mehr Gewicht durch die
besondere Bedeutung gerade der Aufgabenerledigung der Sicherheitsbehörden des
Bundes für die Öffentliche Sicherheit in Deutschland, die durch den
dargestellten Aufwand maßgeblich mit betroffen sein würden. Durch die Beschränkung
der Beantwortung auf die letzten fünf Jahre hat sich die Bundesregierung daher
im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage bei der Abwägung der im
konkreten Fall widerstreitenden Interessen für einen vom Aufwand her
zumutbaren Antwortrahmen entschieden, der aber gleichzeitig den mit der Frage
bezweckten Aussagegehalt aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Firmen im In- und
Ausland die Arbeit verdeckter Ermittler anbieten bzw. in diesem
Bereich tätig sind?
b) Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum Einsatz privater
Spitzel für den deutschen Kraftwerksbetreiber E.ON Vertrieb
Deutschland GmbH beisteuern, der nach einem Bericht des „SPIEGEL“ vom
15. Februar 2011 in Großbritannien internationale
Umweltaktivistinnen und -aktivisten ausspähen ließ?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Welche weiteren Anstrengungen unternimmt der EU-Koordinator für die
Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zur „Präzisierung der
bei grenzübergreifenden Überwachungen oder verdeckten Ermittlungen
zu beachtenden Regeln“, deren näheren Ausführungen laut der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/4333 noch ausstanden und auch laut der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736 noch nicht
erfolgte, oder ist der Bundesregierung wenigstens bekannt, ob und wann
der EU- Koordinator für die Zusammenarbeit bei der
Terrorismusbekämpfung eine solche Erläuterung vornehmen wird?
Der Bundesregierung liegen insoweit keine über die Antwort der
Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/5736 zu den Fragen 6a bis 6c der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5139 vom 6. Juni 2011 hinausgehenden
neuen Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]