[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7296
17. Wahlperiode 12. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7080 –
Umsetzung des Koalitionsvertrags – Halbzeitbilanz der Bundesregierung im
Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Arbeitsergebnis der Bundesregierung und des zuständigen
Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, ist zur
Halbzeit der Legislaturperiode ernüchternd. Zentrale Projekte des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP sind zur Hälfte der Legislaturperiode
nicht umgesetzt und liegen brach. In den meisten Fällen beinhaltet er ohnehin
nur Prüfaufträge.
Die schwarz-gelbe Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine
weitreichende Reform der Infrastrukturfinanzierung angekündigt. Das Agieren des
zuständigen Bundesministers zeigt, dass er durchsetzungsschwach ist.
Das Verstecken hinter gestanzten Sprachregelungen in der Debatte um die
Pkw-Maut (steht nicht auf der Tagesordnung der Bundesregierung, es gibt
aber keine Denkverbote) macht die Ratlosigkeit offensichtlich.
Fragen einer neuen Mobilitätspolitik für Deutschland werden nicht gestellt.
Auch hier herrscht Stillstand.
Bei der Entwicklung der Städte und Gemeinden betätigt sich Bundesminister
Dr. Peter Ramsauer als Abbruchminister. Die Städtebauförderung wurde
zusammengestrichen. Die Förderung der Gebäudesanierung wurde erst auf null
gefahren, um sie jetzt wieder neu zu beginnen, aber stark reduziert.
Der Bereich des ehemaligen Bundesbauministeriums ist politisch verwaist,
den Bundesminister interessieren die Interessen der Mieterinnen und Mieter
wie auch der Städte und Gemeinden nicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 7. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7296 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche gesetzlichen Spielräume hat die Bundesregierung bei der
Umsetzung der Bedarfspläne (Straße und Schiene) in den Ausbaugesetzen bisher
genutzt (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – KoaV –,
S. 35)?
Im Bereich der Bundesfernstraßen wird das gesetzliche Instrument des § 6 des
Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) genutzt. Gemäß den Festlegungen des
§ 6 können die jährlichen Straßenbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen
enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit dies wegen eines
unvorhergesehenen Verkehrsbedarfs, insbesondere aufgrund einer Änderung der
Verkehrsstruktur, erforderlich ist.
Die Anwendung des § 6 FStrAbG ist sehr restriktiv und nur nach differenzierter
Prüfung zu handhaben. Die für die Planung der Bundesfernstraßenprojekte
verantwortlichen Länder haben an das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) einen entsprechenden prüffähigen Antrag zu
stellen, der die Unvorhersehbarkeit der Verkehrsentwicklung gegenüber dem
Entscheidungszeitpunkt der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans bzw.
des Bedarfsplans darzustellen hat, um eine fundierte Entscheidung treffen zu
können.
In Analogie zum FStrAbG besitzt auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz
(BSchwAG) ein entsprechendes Instrument, um unvorhersehbaren Bedarf
decken zu können (§ 6 BSchwAG). In den zurückliegenden Jahren bestand bei
der Schiene jedoch keine Veranlassung, von diesem Instrument Gebrauch zu
machen.
2. Welche neuen Bedarfskriterien überprüft die Bundesregierung bei der
derzeit laufenden Vorbereitung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (vgl.
KoaV, S. 35)?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthält den Auftrag,
Kriterien zu entwickeln, nach denen eine Priorisierung von Investitionsprojekten
vorgenommen werden kann. Diese Kriterien werden Bestandteil der neuen
Grundkonzeption für die Bundesverkehrswegeplanung sein, deren Entwicklung
ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Arbeiten hierzu laufen; die
neue Grundkonzeption wird wie vorgesehen in dieser Legislaturperiode vorgelegt.
3. Welche neuen Verkehrswachstumsprognosen hat die Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Neukonzipierung des Bundesverkehrswegeplans
zu welchen Zeitpunkt ausgeschrieben, und warum ist die Vergabe der
Prognosen an externe Institutionen bisher noch nicht erfolgt?
4. Warum will die Bundesregierung den Prognosehorizont lediglich um fünf
Jahre auf 2030 gegenüber vorliegenden Verkehrsprognosen verlängern
(vgl. KoaV, S. 35)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die neue Verkehrsverflechtungsprognose für das Zieljahr 2030 hat die
Bundesregierung Ende April 2011 an ein Bieterkonsortium vergeben. Der bisherige
20-Jahres-Zeitraum für die Verkehrsprognose wird nach übereinstimmender
Meinung von Fachgutachtern für angemessen gehalten. Über diesen
Zeitrahmen hinausgehende Prognosehorizonte werden aufgrund der nochmals stark
anwachsenden Unsicherheiten nicht als sinnvoll erachtet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/72965. Warum hat die Bundesregierung bisher noch keine neue Konzeption für
ein Wasserstraßenausbaugesetz vorgelegt (vgl. KoaV, S. 35)?
Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, eine neue Grundkonzeption für die
Bundesverkehrswegeplanung zu entwickeln, mit der auch ein
Wasserstraßenausbaugesetz vorbereitet wird. Die neue Grundkonzeption wird derzeit
erarbeitet und in dieser Legislaturperiode vorgelegt. Sie dient der Vorbereitung für
einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Es wird angestrebt, den neuen
BVWP im Jahr 2015 vorzulegen.
6. Zu welchem Urteil ist die Bundesregierung bei der Prüfung, ob
Verkehrslenkungs- und Verkehrsmanagementsysteme in den
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden können, gekommen, und auf welche Art und
Weise könnte eine Aufnahme erfolgen (vgl. KoaV, S. 35)?
Die Prüfung, ob Verkehrslenkungs- und Verkehrsmanagementsysteme in den
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden können, ist noch nicht
abgeschlossen.
7. Warum hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2010 und 2011
sowie im Entwurf für das Jahr 2012 keine Direktzuweisung der Lkw-Maut
an die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG)
vorgenommen?
Wann will die Bundesregierung eine Direktzuweisung bis 2013 umsetzen
(vgl. KoaV, S. 35)?
Eine mögliche direkte Zuweisung der Einnahmen aus der Lkw-Maut an die
VIFG wird noch geprüft. Feste Zeitvorgaben gibt es nicht.
8. Warum hat die Bundesregierung nach zwei Jahren noch nicht die
rechtlichen Voraussetzungen für eine begrenzte Kreditfähigkeit der VIFG
geschaffen (vgl. KoaV, S. 35)?
9. Welches Modell der begrenzten Kreditfähigkeit der VIFG unterstützt die
Bundesregierung?
10. Welche Modelle zur Weiterentwicklung der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung wurden bei dem Gespräch des Bundesverkehrsministers Dr. Peter
Ramsauer mit den Geschäftsführern der VIFG am 22. Juni 2011
besprochen?
Die Fragen 8, 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Insgesamt ist die Prüfung dieses sehr komplexen Sachverhalts, die nicht nur
unter verkehrspolitischen, sondern auch unter haushalts- und finanzpolitischen
Gesichtspunkten sowie unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu erfolgen hat, noch
nicht abgeschlossen.
Drucksache 17/7296 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Warum belastet die Bundesregierung durch den sogenannten
Finanzierungskreislauf Straße den Verkehrsträger Straße allein mit dem
Einnahmerisiko der Lkw-Maut, und wie will die Bundesregierung die jährlichen
Einnahmeschwankungen bei der Lkw-Maut ausgleichen?
Mit der 100-prozentigen Zuweisung der verfügbaren Mauteinnahmen zur
Straße wurde der Finanzierungskreislauf Straße eingerichtet. Dies führt zu mehr
Transparenz bei der Verwendung der Mauteinnahmen. Zum Ausgleich von
Mautschwankungen existiert haushaltswirtschaftlich zunächst das bewährte
Instrument der so genannten n+2-Regelung, nach der etwaige
Mautmindereinnahmen erst im jeweils übernächsten Jahr kompensiert werden müssen.
Die Aufteilung der verfügbaren (mautfinanzierten und konventionell
finanzierten) Investitionsmittel auf die einzelnen Verkehrsträger erfolgt im Übrigen
– unter Berücksichtigung der Einnahmeentwicklung bei der Lkw-Maut – mit
der jährlichen Haushalts- und Finanzplanung.
12. Wird die Bundesregierung an dem Bestand der VIFG auch ohne
Einführung einer begrenzten Kreditfähigkeit festhalten, und welche zusätzlichen
Aufgaben wird die VIFG bis 2013 übernehmen?
Ja. Die VIFG nimmt – neben der Verteilung der Maut – auch Aufgaben im
Zusammenhang mit der Umsetzung von privatwirtschaftlichen Projekten im
Verkehr, insbesondere im Bereich Bundesfernstraßen, wahr und entwickelt die
Beschaffungsvariante Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) konzeptionell
und systematisch weiter. Eine Aufgabenänderung ist nicht vorgesehen.
13. Wann wird die Bundesregierung den verkehrsträgerbezogenen
Finanzierungskreislauf Schiene (unter Einbezug der Abschaffung der internen
Gewinnabführungsverträge der Deutschen Bahn AG – DB AG) und
Wasserstraße bis 2013 mit welcher Begründung einführen (vgl. KoaV, S. 35)?
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 ist der Beginn eines
Finanzierungskreislauf Schiene vorgesehen.
Bis zum Jahr 2013 ist die Einführung eines Finanzierungskreislaufs
Wasserstraße nicht realistisch.
14. Warum hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Überprüfung
der Bedarfspläne in den Ausbaugesetzen (Straße und Schiene) nicht den
Auftrag des Koalitionsvertrags umgesetzt und eine Priorisierung von
Investitionsprojekten wie die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit, die
Beseitigung bzw. Ertüchtigung von Engpässen, Knoten, Hauptachsen,
Hinterlandanbindungen für Häfen und Flugdrehkreuzen sowie EU-
Osterweiterung vorgenommen (vgl. KoaV, S. 35)?
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen und im Koalitionsvertrag angekündigt, hat
das BMVBS die Bedarfspläne für die Schienenwege des Bundes und für die
Bundesfernstraßen 2010 auf Basis der Verkehrsprognose für 2025 überprüft.
Ziel der Bedarfsplanüberprüfung ist die Feststellung des Anpassungsbedarfs
der Bedarfspläne an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklung, nicht die Priorisierung von Bedarfsplanmaßnahmen.
Hinsichtlich des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, Kriterien zu entwickeln,
nach denen eine Priorisierung von Investitionsprojekten vorgenommen werden
kann, siehe Antwort zu Frage 2.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/729615. Wird die Bundesregierung in Zukunft zunächst Verkehrsprojekte mit dem
im Vergleich zu anderen Projekten höchsten gesamtwirtschaftlichen
Nutzen prioritär umsetzen, und wenn ja, welche Projekte mit geringem
Nutzen-Kosten-Faktor nahe 1 aus den Bedarfsplänen werden weniger
prioritär umgesetzt?
Der Grundsatz der Erhaltung des bestehenden Anlagevermögens erfordert es,
den Erhalt und die Modernisierung der Bestandsnetze in den Vordergrund zu
stellen. Die Wirtschaftlichkeit von Bauabläufen gebietet es weiterhin,
begonnene Vorhaben zügig fortzuführen.
Eine Auswahl neu zu beginnender Vorhaben allein nach dem Nutzen-Kosten-
Faktor (NKV) ist realitätsfern. Es sind gleichrangig zum NKV
netzkonzeptionelle, ökologische, raumordnerische und städtebauliche Aspekte zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus ist der Beitrag der Vorhaben
● zur Beseitigung von qualitativen und quantitativen Engpässen,
● zur Entwicklung der Seehafenhinterlandanbindungen und
Flughafenanbindungen und
● zum Ausbau internationaler Verbindungen
● und insbesondere die Baureife
zu berücksichtigen.
16. Was sind die Gründe, warum ab dem Jahr 2012 kein einziges
Verkehrsprojekt in Deutschland durch den Bund neu begonnen wird?
Gegenwärtig finden die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf des
Bundeshaushalts 2012 statt, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben.
17. Was sind die Gründe für die zeitlichen Verzögerungen bei der Vergabe
der ersten beiden Projekte der zweiten Staffel von ÖPP-Projekten (ÖPP =
Öffentlich-Private Partnerschaft) bei Bundesautobahnen, die entgegen
öffentlicher Ankündigung von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer
(Zitat: „Demnächst starten wir die nächste Tranche von acht Projekten“,
vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24. Dezember 2009) erst im Jahr 2011
erfolgt ist, und warum sind erst lediglich zwei von acht angekündigten
Projekten an einen Konzessionsnehmer vergeben worden (vgl. KoaV, S. 35)?
Die Vergabeverfahren für die beiden ersten Projekte der sog. 2. Staffel ÖPP im
Bundesfernstraßenbau wurden planmäßig Ende Januar bzw. März 2009 auf den
Weg gebracht. Bei einer Laufzeit derartiger Vergabeverfahren als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb von ca. zwei Jahren war
eine Vergabe frühestens Ende 2010 bzw. Anfang 2011 zu erwarten und
angestrebt.
Die Verfahren wurden mit Erteilung des Zuschlags am 11. April bzw. am
4. August 2011 nach einer Verfahrensdauer von jeweils etwas mehr als zwei
Jahren abgeschlossen. Verzögerungen gab es u. a. durch eine
verfahrensrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandende Nachprüfung der
Vergabeentscheidung durch einen im Wettbewerb nicht erfolgreichen Bieter bzw. durch
bautechnische Besonderheiten.
Die Vergabeverfahren für weitere Projekte werden im Einzelfall unter
Berücksichtigung der projektspezifischen Besonderheiten vorbereitet und erfordern
zum einen die Erwirkung bestandskräftigen bzw. hinreichend sicher absehbaren
Drucksache 17/7296 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBaurechts sowie ein entsprechendes Ergebnis der ebenso projektspezifisch
durchzuführenden Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit.
18. Schließt die Bundesregierung negative Ergebnisse bei den
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der noch nicht vergebenen Projekte der zweiten
ÖPP-Staffel aus, und wenn ja, warum?
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden projektspezifisch im Einzelfall
durchgeführt. Den Ergebnissen der Untersuchungen ist nicht vorzugreifen.
19. Welche weiteren Modelle – über das Verfügbarkeitsmodell sowie das
A- und F-Modell hinaus – wird die Bundesregierung im Rahmen von
ÖPP im Verkehrssektor umsetzen, und was sind die Gründe dafür, dass
die Bundesregierung seit 2009 noch keine weiteren Modelle erarbeitet
hat?
Im Anschluss an die Pilotphase der A-Modelle, mit der erste belastbare
Erfahrungen mit ÖPP im Bereich der Bundesfernstraßen gesammelt wurden, erfolgte
eine Strukturierung der ersten beiden Projekte der 2. Staffel u. a. mit
weiterentwickelten Vergütungsmechanismen. Ziel war und ist die projektspezifische
Anwendung möglichst einfach abzuwickelnder, gleichwohl Anreiz
begründender Strukturen und Mechanismen, die u. a. der Sammlung weiterer Erfahrungen
dienen soll. So unterscheiden sich das im ersten Projekt der 2. Staffel
angewandte Einheitsmautmodell und noch grundlegender das im zweiten Projekt
zur Anwendung gelangte Verfügbarkeitsmodell in verschiedener Hinsicht von
den Pilotprojekten. Neben dem Ausbau kommen zudem Projekte mit dem
Schwerpunkt in der Erhaltung in Betracht. Im Übrigen ist unklar, welche
„weiteren Modelle“ die Frage im Blick hat.
20. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 den Beschluss von Bundesrat
und Deutschem Bundestag (und damit auch die Vorgabe des
Koalitionsvertrags), Bundesstraßen mit geringer Fernverkehrsrelevanz
zurückzustufen, nicht fristgemäß umgesetzt, und wie sieht der weitere Zeitplan der
Bundesregierung unter Einbeziehung welcher konkreten
Bundesfernstraßen bis 2013 bei der Abstufung aus (vgl. KoaV, S. 35)?
Gemäß der gemeinsamen Entschließung von Deutschem Bundestag und
Bundesrat sollen sich Bund und Länder um eine einvernehmliche Lösung
hinsichtlich abzustufender Bundesstraßen, deren Abstufungszeitpunkt und der
sonstigen Abstufungsmodalitäten bemühen. Gemäß einem
Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2000 müssen die Länder den Abstufungsforderungen des
Bundes zustimmen.
Auf Basis eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom April 2010
haben sich Bund und Länder über die länder- und streckenspezifischen
Einzelheiten zur Abstufung der autobahnparallelen Bundesstraßen grundsätzlich
verständigt.
Entsprechend dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 5./6. Oktober
2011 werden die jeweiligen bilateralen Vereinbarungen in naher Zukunft
schriftlich fixiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/729621. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung seit 2009 zur
Beschleunigung des Planungsrechts erarbeitet (vgl. KoaV, S. 36)?
22. Welche gesetzlichen Änderungen hat die Bundesregierung seit 2009
vorgeschlagen, um im Planungsrecht Doppelprüfungen zu vermeiden, und
wenn keine, warum nicht (vgl. KoaV, S. 36)?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neben den beschleunigenden Maßgaben des
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes von 2006 und den Änderungen des BNatschG 2009 bieten sich
im Bereich der Verkehrsinfrastruktur kaum noch weitere gesetzliche
Änderungsmöglichkeiten an.
Daneben sind aber verwaltungsinterne Maßnahmen insbesondere zur
Qualitätssteigerung von Unterlagen und zur Beschleunigung der Verwaltungsabläufe
von wesentlicher Bedeutung. Es gibt hierzu mehrere Initiativen:
– Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Untersuchung rechtlicher
Beschleunigungspotentiale,
– die Regelungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes sollen
– mit Ausnahme der Regelungen über die Fakultativstellung des
Erörterungstermins – in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht
übernommen werden,
– Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG),
– Bürokratieabbauprojekt der Bundesregierung zum Planungs- und Baurecht
von Infrastrukturvorhaben.
23. Welche gesetzlichen Änderungen hat die Bundesregierung zur
Einbeziehung von raumordnerischen Belangen im Fachplanungsrecht seit 2009
vorgeschlagen (vgl. KoaV, S. 36)?
Die Prüfung der Bundesregierung bezüglich des genannten Themenbereichs
hat ergeben, dass die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen gewährleisten,
dass raumordnerische Belange in sachgerechter Weise in das
Fachplanungsrecht einbezogen werden. Weitere gesetzliche Änderungen werden aktuell nicht
für erforderlich erachtet.
24. Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung sich seit 2009 für
eine Harmonisierung des europäischen Umweltrechts eingesetzt, und
welche legislativen Akten der Europäischen Union haben zu einer
Harmonisierung beigetragen (vgl. KoaV, S. 36)?
Die Bundesregierung setzt sich in den europäischen Rechtsetzungsprozessen
auf allen Ebenen für eine Harmonisierung des europäischen Umweltrechts mit
den Zielen möglichst wirksamer und zugleich effizienter Regelungen ein. Als
Beispiel wird auf die Fortentwicklung der Berechnungsverfahren für
Umgebungslärm verwiesen: Die Bundesregierung wirkt intensiv an einer
Harmonisierung der bisher unterschiedlichen Lärmberechnungsverfahren mit, die unter
Koordination der Europäischen Kommission derzeit in verschiedenen
Arbeitsgruppen vorbereitet wird. Das künftige Berechnungsverfahren soll europaweit
Kartierungen nach gleichen Lärmberechnungsverfahren ermöglichen. Über die
Einführung der Verfahren soll möglichst zeitnah entschieden werden.
Drucksache 17/7296 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Auf wie vielen Kilometern Bundesautobahn ist in den Jahren 2005 bis
2009 und im Vergleich in den Jahren 2010 und 2011 durch eine
Ausrüstung mit Verkehrssteuerungs- und Verkehrsmanagementsystemen eine
bessere Auslastung von hochfrequentierten Autobahnabschnitten erreicht
worden?
Um welche Streckenabschnitte in welchen Bundesländern handelt es sich
dabei (vgl. KoaV, S. 36)?
Das BMVBS hat im November 2010 den „Projektplan
Straßenverkehrstelematik 2015“ mit den Ländern endgültig abgestimmt und veröffentlicht. Der
Plan enthält insgesamt 140 konkrete Maßnahmen für die weitere Ausrüstung
vor allem hochbelasteter Bundesautobahnen mit intelligenten
Verkehrsmanagementsystemen, für deren Umsetzung bis zum Jahr 2015 der Bund den Ländern
insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Damit werden die Investitionen
in diesem Bereich, die im Haushaltsjahr 2010 bei 37 Mio. Euro lagen, in den
folgenden Jahren kontinuierlich bis auf 60 Mio. Euro im Jahr 2015 ansteigen.
Demgegenüber wurden in den Jahren 2005 bis 2009 durchschnittlich ca.
30 Mio. Euro investiert.
In den Jahren 2010 und 2011 wurden die folgenden größeren
Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) bzw. Anlagen zur temporären Seitenstreifenfreigabe
(TSF) mit einer Länge von mehr als zehn Kilometern in Betrieb genommen:
Um umfassende Zahlen insbesondere für die Jahre 2005 bis 2009 zuverlässig
ermitteln zu können, bedarf es einer umfangreichen Befragung der für Planung,
Bau und Betrieb zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder, die in der
zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar war.
26. Welches finanzielle Volumen hatte das Sanierungsprogramm des Bundes
zur Gewährleistung der Sicherheit von Brückenbauwerken, das laut
Koalitionsvertrag fortgeführt werden soll, in den Jahren 2010 und 2011 sowie
im Vergleich in den Jahren 2005 bis 2009 (vgl. KoaV, S. 36)?
Der Bund hat seit 2009 die Erhaltungsinvestitionen deutlich erhöht und strebt
in den kommenden Jahren eine weitere Erhöhung und Verstetigung der
Haushaltslinie für den Erhaltungsbereich an. Für die Erhaltung und die Ertüchtigung
der Brücken wird dabei ein kontinuierlich steigender Anteil berücksichtigt.
27. Wann wird die Bundesregierung über die Höhe der Finanzausstattung für
die ehemalige Gemeindeverkehrsfinanzierung bis 2019 entscheiden, und
wie wird sich das im Bundeshaushalt niederschlagen?
Wird die Bundesregierung die Finanzausstattung auf dem bisherigen
Niveau fortführen oder erhöhen, und wenn nein, warum nicht (vgl. KoaV,
S. 36)?
Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die Länder für den Wegfall der Beträge
aus den sog. Landesprogrammen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) aus dem Haushalt des Bundes erhalten, ist im Grundgesetz und im
Hessen SBA A 45/A 5 Gießener Südkreuz–Wetterau 23 km
Hessen SBA/TSF A 5 Darmstädter Kreuz–Seeheim-
Jugenheim
10 km
Niedersachsen
SBA A 2 Lehrte-Ost–Braunschweig-Nord
(beide Fahrtrichtungen)
70 km
Niedersachsen
SBA A 2 Wunstorf-Luthe–Landesgrenze NW
(beide Fahrtrichtungen)
43 km
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7296Entflechtungsgesetz (EntflechtG) nur bis zum 31. Dezember 2013 festgelegt.
Die Sicherung der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und des
kommunalen Straßenbaus ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Um den Ländern,
Gemeinden und Verkehrsunternehmen die erforderliche Planungssicherheit zu
geben, muss zwischen Bund und Ländern rechtzeitig Einvernehmen darüber
erzielt werden, in welcher Höhe die Finanzierungsmittel für den Zeitraum 2014
bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich
sind. Die Koalitionsvereinbarung sieht aus diesem Grund vor, über die Höhe
der Finanzausstattung bereits in der Mitte dieser Legislaturperiode zu
entscheiden. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurden im Mai 2011
aufgenommen.
28. Welche konkreten Streckenvorschläge hat die Bundesregierung im
Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Revision der
europäischen TEN-T Richtlinie übermittelt (vgl. KoaV, S. 36)?
Gegenstand des Konsultationsverfahrens war nicht die Benennung von
Strecken, sondern die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
„Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz
KOM(2010) 212“ endgültig.
29. Hat die Bundesregierung gemäß dem Koalitionsvertrag auf europäischer
Ebene erreicht, dass das neue Konzept zur Anlastung externer Kosten
(Novellierung der Wegekostenrichtlinie – Eurovignetten-Richtlinie), alle
Verkehrsträger mit einbezieht, und wenn nicht, warum nicht (vgl. KoaV,
S. 36)?
Die Wegekostenrichtlinie ist allein auf den gewerblichen Straßengüterverkehr
ausgerichtet. Jedoch wurde die Europäische Kommission verpflichtet, einen
Bericht für alle Verkehrsträger vorzulegen, welche Maßnahmen es bereits gibt
oder welche Maßnahmen geplant sind, um externe Kosten zu internalisieren
oder zu reduzieren. Der Bericht soll ebenfalls einen Zeitplan für noch zu
ergreifende Maßnahmen enthalten.
30. Warum hat die Bundesregierung nicht im Sinne der Vorgaben des
Koalitionsvertrags, der eine Einbeziehung von Staukosten in die europäischen
Vorgaben zur Berechnung der externen Kosten ablehnt, die Regelung,
dass auf stauanfälligen Streckenabschnitten die Möglichkeit geschaffen
wird, die Infrastrukturmaut örtlich und zeitlich zu differenzieren,
verhindert (vgl. KoaV, S. 36)?
Der Ursprungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der
Eurovignetten-Richtlinie sah die explizite Anlastung von Staukosten als zusätzliche
Kostenkomponente vor. Diesem Vorhaben hat die Bundesregierung erfolgreich
im Sinne des Koalitionsvertrags widersprochen. Die Möglichkeit, Mautsätze
örtlich und zeitlich zu differenzieren, ist dagegen ein bereits bestehendes,
freiwilliges Instrument der Richtlinie, das lediglich erweitert wurde. Die maximal
zulässige Spreizung wurde erhöht und im Gegenzug eine zeitliche Begrenzung
für die Hochpreiszeiten eingeführt. Insgesamt muss die Spreizung zudem
aufkommensneutral ausgestaltet sein. Es dürfen hierdurch also keine
Mehreinnahmen generiert werden.
Drucksache 17/7296 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Welche konkreten legislativen Änderungen hat die Bundesregierung auf
der europäischen Ebene seit 2009 erreicht, durch die für das deutsche
Güterkraftverkehrsgewerbe Wettbewerbsverzerrungen auf europäischer
Ebene abgebaut wurden (vgl. KoaV, S. 36 und 37)?
Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 sind am 14. Mai 2010 in
Kraft getreten und enthalten neue Bestimmungen zur Kabotage. Die
Regelungen gelten seit diesem Zeitpunkt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Bis
zum Inkrafttreten der Regelungen war der Begriff der Kabotage nicht klar
definiert, die EU-Mitgliedstaaten hatten jeweils unterschiedliche
Kabotageregelungen erlassen.
Die übrigen Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 1071 und 1072/2009
gelten ab dem 4. Dezember 2011 und regeln ab diesem Zeitpunkt für alle EU-
Mitgliedstaaten unmittelbar und einheitlich die Zulassung zum Beruf des
Kraftverkehrsunternehmers und den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehrs.
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die Einführung der
Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen gegen das
Belastungsmoratorium des Koalitionsvertrags verstößt (vgl. KoaV, S. 37)?
Die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen stellt eine Netzausweitung
und keine Mauterhöhung dar.
33. Warum hat die Bundesregierung die zum 1. Januar 2011 geplante
Erhöhung der Lkw-Mautsätze der Mautkategorie C (Abgasnorm Euro 3)
zurückgenommen, und wie lässt sich diese Entscheidung mit dem ständigen
– und durchaus berechtigten – Klagen und Mahnen des
Bundesverkehrsministers über eine erhebliche Unterfinanzierung der
Verkehrsinfrastruktur vereinbaren, und in welcher Höhe sind dem Bund durch diese
Entscheidung Einnahmen entgangen?
Der Koalitionsvertrag schließt eine Erhöhung der Lkw-Maut in dieser
Legislaturperiode aus.
Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung wurden
die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Mautsätze beibehalten. In der
entsprechenden Verordnungsbegründung (Bundestagsdrucksache 17/2891 vom 9.
September 2010) wurden für 2011 Mindereinnahmen in Höhe von 83 Mio. Euro
prognostiziert.
34. Warum hat die Bundesregierung nicht seit 2009 den im Koalitionsvertrag
angekündigten Feldversuch von Gigalinern in Deutschland umgesetzt
(vgl. KoaV, S. 37)?
Ein Feldversuch mit Gigalinern ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und
ist von der Bundesregierung auch nicht geplant. Die Bundesregierung wird
einen Feldversuch mit Lang-Lkw durchführen. Die dazu erforderliche
Ausnahme-Verordnung wird derzeit finalisiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/729635. Wie will die Bundesregierung geeignete Relationen für Gigaliner testen,
wenn die wichtigsten Hafenhinterlandanbindungen und
Güterverkehrsrouten durch Bundesländer führen, deren Landesregierungen eine
Beteiligung an dem sogenannten Feldversuch ablehnen?
Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Bundesländer Niedersachsen und
Schleswig-Holstein nehmen am Feldversuch mit Lang-Lkw teil und haben
Relationen gemeldet, die ein Befahren von Hafenanlagen zulassen. Insgesamt
wurden diverse Nord-Süd- und West-Ost-Verbindungen durch die
teilnehmenden Bundesländer gemeldet, von denen die Bundesregierung aussagekräftige
Erkenntnisse erwartet.
36. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 über 23 Monate gebraucht, um
einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu beschließen, und entspricht der lange Zeitraum der
zeitlichen Vorgabe des Koalitionsvertrags von „unverzüglich“ (vgl.
KoaV, S. 37)?
Im Hinblick auf stark divergierende Interessen der Akteure (insbesondere
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen) und die Komplexität des Vorhabens hat
die Bundesregierung intensive Vorabstimmungen mit Ländern und
anschließend mit den Verbänden durchgeführt. Das förmliche Verfahren wurde im
Januar 2011 eingeleitet und führte am 3. August 2011 zu dem von der
Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 462/11).
37. Wie hat die Bundesregierung seit 2009 eine transparente Verwendung der
Regionalisierungsmittel durch die Länder erreicht, und wenn nicht,
warum (vgl. KoaV, S. 37)?
Der Bund hat mit den Ländern die gemäß § 6 Absatz 2 des
Regionalisierungsgesetzes zu vereinbarenden Kriterien, auf deren Grundlage die Länder dem
Bund jährlich die Verwendung der Regionalisierungsmittel transparent
darstellen, erarbeitet.
38. Welche neuen Betreibermodelle für regionale Schienenprojekte erprobt
die Bundesregierung seit 2009 (vgl. KoaV, S. 37)?
Der Bund prüft derzeit auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens, unter
welchen Bedingungen regionale Betreibermodelle zur Erprobung und Anwendung
kommen können.
39. Warum wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine
ertragsoptimierte Privatisierung der Transport- und Logistiksparten der DB
AG schrittweise einleiten (vgl. KoaV, S. 37)?
Die Voraussetzungen für eine ertragsoptimierte Privatisierung der Transport-
und Logistiksparten der Deutschen Bahn AG sind derzeit noch nicht gegeben.
Die Prüfung hierzu wird weitergeführt und beinhaltet unter anderem die
Kapitalmarktsituation, aber auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Drucksache 17/7296 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode40. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2009 die Rechte
des Bundes bei der Initiierung und Umsetzung von
Eisenbahninfrastrukturprojekten gestärkt (vgl. KoaV, S. 37)?
41. Wie lang waren die Planungsvorläufe bei der DB AG vor 2009, und wie
hat sich die Länge seit 2009 entwickelt (vgl. KoaV, S. 37)?
42. Wann wird die Bundesregierung beim Bau von
Eisenbahninfrastrukturprojekten Planungskostenbudgets und eine flexiblere Handhabung von
Planungskostenerstattungen gewährleisten, und warum hat die
Bundesregierung seit 2009 dieses Vorhaben noch nicht umgesetzt (vgl. KoaV,
S. 38)?
Die Fragen 40 bis 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVBS hat die Dornier Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit der TU
Dresden beauftragt, ein Gutachten zur Überprüfung und Neuregelung der
Planungskostenfinanzierung zu erstellen. Die Bundesregierung wird sich im
Lichte der Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens zur künftigen
Ausgestaltung der Planungskostenerstattung positionieren.
43. Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Kappung der Gewinnabführungsverträge zwischen der Holding und den
Infrastruktursparten der DB AG umsetzen, und warum hat die
Bundesregierung seit 2009 noch kein Ergebnis ihrer Prüfungen vorgelegt (vgl.
KoaV, S. 38)?
44. Wie hat die Bundesregierung bei der DB AG gemäß dem
Koalitionsvertrag Doppelmandate bei der Holding und den Infrastrukturgesellschaften
ausgeschlossen, und wenn nicht, warum (vgl. KoaV, S. 38)?
Die Fragen 43 und 44 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVBS hat die Punkte wie im Koalitionsvertrag vorgesehen geprüft. Die
Ergebnisse müssen innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden.
45. Wird die Bundesregierung bei der Regulierung der Trassen- und
Stationspreise im Schienenverkehr in Deutschland eine Anreizregulierung
einführen, und wenn ja, wann wird das erfolgen (vgl. KoaV, S. 38)?
Eine Novellierung des Eisenbahnregulierungsrechts wird zurzeit vorbereitet.
Insbesondere die Regulierung von Entgelten wird grundlegend überarbeitet.
46. Welche Instrumente hat die Bundesregierung seit 2009 entwickelt und
umgesetzt, damit der Bund und die Länder einen vertiefenden Einblick in
die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im
Schienenverkehr bekommen (vgl. KoaV, S. 38)?
Die Schaffung der geeigneten Instrumente zur Ermöglichung eines vertieften
Einblickes in die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) steht im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der LuFV. Die
Bundesregierung beobachtet derzeit noch, ob mit der LuFV als einem völlig
neuen Finanzierungsinstrument die mit ihr verfolgten Ziele erreicht werden.
Die mit dieser ersten, bis 2013 geltenden LuFV gemachten Erfahrungen wer-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7296den, insbesondere hinsichtlich der mit ihr angestrebten verbesserten
Transparenz der Netzqualität, in einer möglichen Folgevereinbarung berücksichtigt.
47. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 noch keine rechtlichen
Voraussetzungen für die Finanzierung nichtbundeseigener
Eisenbahninfrastruktur für die Einbindung in das Schienengüterfernverkehrsnetz geschaffen,
und wann soll das Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt werden (vgl.
KoaV, S. 38)?
Eingedenk der aktuellen Rechtslage und des speziellen Förderzieles, das sich
aus dem Koalitionsvertrag ergibt, handelt es sich für die Bundesregierung um
eine sehr umfassende Aufgabe. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch
keine Einzelheiten über die Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
mitgeteilt werden.
48. Warum hat die Bundesregierung nach zwei Jahren Prüfungszeitraum
noch kein Ergebnis der Überprüfung der Vorschläge für die Einführung
eines Deutschlandtaktes im Schienenpersonenverkehr vorgelegt?
Auf welche Art und Weise wurden bisher die Bundesländer in den
Prüfprozess eingebunden (vgl. KoaV, S. 38)?
Am 13. September 2011 hat die konstituierende Sitzung des Lenkungskreises
für die Prüfung der Vorschläge zum Deutschland-Takt stattgefunden. Hierbei
waren Vertreter der vom Arbeitskreis Bahnpolitik benannten Länder
Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen beteiligt.
49. Auf welche Art und Weise sind die Bundesländer seit 2009 durch die
Bundesregierung in die „Initiative Luftverkehr“ eingebunden worden
(vgl. KoaV, S. 38)?
Die Initiative Luftverkehr wurde im Sommer 2003 gegründet. Initiatoren waren
Lufthansa, Fraport, der Flughafen München und die Deutsche Flugsicherung.
Vertreter der Ministerien der Länder mit relevanten internationalen
Drehkreuzen nehmen an den Sitzungen des Initiativkreises teil (Bayern, Hessen,
Brandenburg und Nordrhein-Westfalen). An der letzten Sitzung am 5. Mai 2010
haben Vertreter der genannten Länder sowie ein Vertreter Hamburgs
teilgenommen.
50. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keine gesetzliche Initiative zur
Präzisierung des Luftverkehrsgesetzes mit dem Ziel, international
wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherzustellen, vorgelegt, und wann plant
die Bundesregierung den entsprechenden Auftrag des Koalitionsvertrags
umzusetzen (vgl. KoaV, S. 38)?
Im Koalitionsvertrag ist eine Gesetzesinitiative zur „Sicherstellung
international wettbewerbsfähiger Betriebszeiten an deutschen Flughäfen“ vorgesehen.
Zugleich ist eine „gleichberechtigte und konsequente Nachhaltigkeitsabwägung
von wirtschaftlichen, betrieblichen und dem Lärmschutz geschuldeten
Erfordernissen auch bei Nachtflügen“ sicherzustellen. In Anbetracht des derzeit
beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahrens zum Ausbau
des Flughafens Frankfurt/Main ist eine entsprechende Initiative vom BMVBS
zurückgestellt worden. Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere die
Regelung der Nachtflüge am Flughafen Frankfurt/Main. Von der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts werden wichtige Erkenntnisse erwartet, die in
Drucksache 17/7296 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodejedem Fall Berücksichtigung finden müssen. Erst nach sorgfältiger Prüfung und
Auswertung des ausstehenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts kann
entschieden werden, ob und in welcher Form das Ziel des Koalitionsvertrages
weiterverfolgt und umgesetzt werden kann.
51. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 im Sinne des
Koalitionsvertrags noch keine Änderung des § 65 Absatz 3 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgenommen, um Verbesserungen für die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zu
erreichen (vgl. KoaV, S. 38)?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zu stärken, insbesondere durch
eine Befreiung von den Restriktionen des § 65 Absatz 3 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO). Eine Möglichkeit hierzu könnte das sogenannte vereinfachte
haushaltsrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 65 Absatz 4 BHO bieten.
Über die Anwendung dieser Vorschrift auf diesen Fall ist noch nicht
entschieden.
52. Warum hat die Bundesregierung nach einem Prüfzeitraum von zwei
Jahren noch kein Ergebnis hinsichtlich einer Kapitalprivatisierung der DFS
vorgelegt (vgl. KoaV, S. 38)?
53. Wann plant die Bundesregierung eine Kapitalprivatisierung der DFS (vgl.
KoaV, S. 38)?
Die Fragen 52 und 53 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag enthält neben der Prüfung der Kapitalprivatisierung der
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) weitere die Flugsicherung
betreffende Themen: Die Umsetzung des Projektes „Funktionaler Luftraumblock
Europe Central“ (FABEC) sowie des dazu übergeordneten Vorhabens
„Einheitlicher Europäischer Luftraum“ haben für die Bundesregierung derzeit Priorität.
In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, dass eine
Kapitalprivatisierung der Flugsicherungsdienste auf spürbare Vorbehalte der europäischen
Partnerstaaten im FABEC stoßen würde.
54. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Emissionshandel im
Luftverkehr zum 1. Januar 2012 in der Europäischen Union
wettbewerbsneutral eingeführt wird (vgl. KoaV, S. 38 und 39)?
Die Richtlinienänderung zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-
Emissionshandel (2008/101/EG) und die überarbeitete europäische
Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) vom 5. Juni 2009 legen die wettbewerbsneutrale
Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel ab 1. Januar 2012
fest: die Emissionen aller Flüge von, nach und zwischen EU-Flughäfen werden
erfasst – unabhängig von der Herkunft der Fluggesellschaften. Deutschland hat
die Richtlinie durch das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), das am
28. Juli 2011 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt. Der Vollzug
durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) läuft bereits; damit sind
alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Start des Emissionshandels im
Luftverkehr in Deutschland gegeben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/729655. Werden alle in der Europäischen Union startenden und landenden
Flugzeuge aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Drittstaaten
zwingend in den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2012 einbezogen?
Grundsätzlich werden die Emissionen aller in der EU startenden und landenden
Flugzeuge in den EU-Emissionshandel einbezogen. Für einige
Flugverkehrstätigkeiten (Rettungs- und Forschungsflüge) sowie für Kleinflugzeuge und für
Fluggesellschaften mit sehr geringen Flügen in die EU sieht die Richtlinie in
Anhang I Ausnahmen vor.
Alle Fluggesellschaften aus der EU und aus Drittstaaten mit einbezogenen
Flügen sind verpflichtet, jährliche Emissionsberichte und erstmalig zum
Abgabetermin 30. April 2013 Emissionsberechtigungen im Umfang ihrer im Jahr 2012
verursachten Emissionen bei der zuständigen Behörde ihres
Verwaltungsmitgliedstaates abzugeben. Im Falle von Verstößen sieht die
Emissionshandelsrichtlinie Sanktionen vor.
56. Warum hat die Bundesregierung das Ziel des Koalitionsvertrags, „Die
zuletzt verstärkte Berücksichtigung der Bundeswasserstraßen bei der
Verteilung von Investitionsmitteln werden wir fortsetzen.“ nicht umgesetzt
und die Mittel für den Ausbau und Erhalt von Bundeswasserstraßen im
Vergleich zum Jahr 2009 gesenkt (vgl. KoaV, S. 39)?
In den Jahren 2009 bis 2011 wurden im Rahmen der beiden
Konjunkturprogramme zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 788 Mio.
Euro (438 Mio. Euro – KP1 – und 350 Mio. Euro – KP2) für die
Bundeswasserstraßen bereitgestellt. Auch ohne diese temporären Konjunkturprogramme
wurde die Investitionslinie für die Bundeswasserstraßen mit rd. 880 Mio. Euro/
Jahr nicht gesenkt, sondern auf dem Niveau von 2009 verstetigt.
57. Wann wird die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung vorlegen (vgl. KoaV, S. 39)?
Zurzeit wird die Aufgabenerledigung durch die Behörden der WSV
aufgabenkritisch auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 26. Mai 2011 untersucht. Für die daraus sich ggf.
ergebenden Anpassungen der Aufgaben-, Personal- und Aufbaustruktur allein wäre
eine gesetzliche Regelung nicht erforderlich. Ob für die Umsetzung einzelner
Prüfaufträge des Beschlusses des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vom 6. Juli 2011 ggf. Änderungen
bestehender gesetzlicher Regelungen erforderlich wären, wird zurzeit ebenfalls
geprüft.
58. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keinen neuen
weiterentwickelten Nationalen Radverkehrsplan vorgelegt (vgl. KoaV, S. 39)?
Der derzeit gültige Nationale Radverkehrsplan (NRVP) läuft Ende 2012 aus.
Bereits Anfang 2011 wurde mit einem breit angelegten und transparenten
Prozess zur Weiterentwicklung des NRVP begonnen. In diesen Prozess sind die
Beteiligten (Länder, Kommunen, Verbände, Wissenschaften, gesellschaftliche
Gruppen etc.) aktiv eingebunden. Geplant ist eine Verabschiedung des neuen
NRVP durch das Bundeskabinett rechtzeitig vor Auslaufen des NRVP.
Drucksache 17/7296 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode59. Wie will die Bundesregierung dem Ziel des Koalitionsvertrags,
innovative Biokraftstoffe zu fördern, angesichts des Desasters bei der
Einführung des Biokraftstoffes E10 weiter umsetzen (vgl. KoaV, S. 39)?
Erneuerbare Energien werden auch langfristig im Verkehrsbereich eine
wichtige Rolle spielen. Neben Biokraftstoffen gilt dies auch für Strom aus
erneuerbaren Energiequellen für Elektrofahrzeuge. Die Bundesregierung begrüßt und
unterstützt daher die Nutzung von Biokraftstoffen, knüpft ihre Verwendung
aber an die Einhaltung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien. Eine nachhaltige
Produktion, allgemein gültige Standards und Zertifizierungsprozesse sind
wichtig, nicht zuletzt auch für die öffentliche Akzeptanz. Darüber hinaus
fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte zur Herstellung von innovativen
Biokraftstoffen, die neben einem höheren Klimaschutzbeitrag beispielsweise
auch vielfach über eine bessere Motorenverträglichkeit verfügen. Die künftige
Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich ist auch Gegenstand der in
Arbeit befindlichen „Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie“ der Bundesregierung.
60. Wann wird die Bundesregierung, wie bereits mehrfach angekündigt, das
erfolgreiche Nationale Verkehrssicherheitsprogramm aus dem Jahr 2002
fortentwickeln (vgl. KoaV, S. 40)?
Das BMVBS hat ein neues nationales Verkehrssicherheitsprogramm 2011
(VSP) erarbeitet und mit allen für die Straßenverkehrssicherheitsarbeit in
Deutschland relevanten Akteuren (Bundesländer, DVR, DVW, ADAC, TÜV,
VDA etc.) abgestimmt. Seine Veröffentlichung wird zeitnah erfolgen.
61. Wann wird die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den
Aufbau eines umfassenden Netzes von Ladestationen für Elektromobile
vorlegen, und warum ist das seit 2009 noch nicht erfolgt (vgl. KoaV,
S. 40)?
Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm Elektromobilität die für die
Einrichtung einer Ladeinfrastruktur relevanten Regelungen im Straßen-, Bau-,
Energie- und Umweltrecht bereits identifiziert bzw. zum Teil schon angepasst.
Sie kann allerdings nur rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Der Aufbau
der nichtöffentlichen wie der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist vielmehr
grundsätzlich Aufgabe der Privatwirtschaft.
Die Nationale Plattform Elektromobilität hat festgestellt, dass bis 2020 die
Mehrzahl der Ladevorgänge zu Hause und am Arbeitsplatz erfolgen wird, so
dass der Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur gering ist.
Im Rahmen der Schaufensterprojekte und in den Modellregionen und -
projekten wurden und werden verschiedene Modelle zum Betrieb der
Ladeinfrastruktur erprobt. Darauf aufbauend wird die Bundesregierung prüfen, welche
Regelungen tatsächlich notwendig sein werden, um eine bedarfsgerechte, kunden-
und wettbewerbsfreundliche, diskriminierungs- und barrierefreie öffentlich
zugängliche Ladeinfrastruktur aufzubauen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/729662. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keinen gesetzlichen Vorschlag
für die vom Koalitionsvertrag geforderte bundesweite Vereinheitlichung
von Ausnahmeregelungen bei der Feinstaubplakettenverordnung
vorgelegt, und wann wird sie einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten
(vgl. KoaV, S. 40)?
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit den
Umweltministerien der Länder einen Abstimmungsprozess zur bundesweiten
Vereinheitlichung der Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen
eingeleitet. Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
63. Warum ist der sogenannte Schienenbonus seit 2009 noch nicht – auch
nicht schrittweise – reduziert worden?
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, den Schienenbonus schrittweise zu
reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Die Bundesregierung sieht es als
ihre Aufgabe an, differenzierte Aspekte der Lärmcharakteristik der konkreten
schutzbedürftigen Situation und der Wirkung auf den Menschen zu betrachten
und innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Das
BMVBS erarbeitet derzeit den Entwurf einer Änderungsverordnung zur
16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).
64. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 fast zwei Jahre gebraucht, um
mit der DB AG eine Vereinbarung auszuhandeln, die ein lärmabhängiges
Trassenpreissystem vorsieht (vgl. KoaV, S. 40)?
Die Bundesregierung hat mit Amtsantritt im Oktober 2009 keine Vorbereitung
für ein lärmabhängiges Trassenpreissystem vorgefunden. Nach einem
Meinungsbildungsprozess mit dem Eisenbahnsektor konnte im Juli 2011 eine
Eckpunktevereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer und dem Vorstandsvorsitzenden der DB
AG, Dr. Rüdiger Grube, abgeschlossen werden. Die derzeit in der öffentlichen
Auslage befindlichen Schienennutzungsbedingungen der DB Netz AG nehmen
den Einführungstermin 9. Dezember 2012 für ein lärmabhängiges
Trassenpreissystem als Zielmarke auf.
65. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2009 die Mittel für das
Lärmsanierungsprogramm Schiene erhöht, und wenn keine Erhöhung
erfolgte, warum nicht?
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes stehen auf
haushaltsrechtlicher Grundlage jährlich bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung. Die
eingestellten Mittel konnten mit steigender Tendenz für Lärmsanierungsmaßnahmen
abgerufen werden. Manche Projekte konnten wegen der erforderlichen
Planungsvorläufe im jeweiligen Haushaltsjahr nicht abgeschlossen werden.
In anderen Fällen war das erforderliche Planungsrecht nicht verfügbar. Der
auch im Haushaltsjahr 2012 vorgesehene Mittelansatz von bis zu 100 Mio.
Euro wurde im Jahr 2010 erstmals vollständig ausgeschöpft.
Drucksache 17/7296 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode66. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 noch keine Entscheidung über
eine weitere Entbürokratisierung der Fahrzeugzulassung getroffen und
über eine Neuregelung im Sinne eines Online-Zulassungsverfahrens
entschieden (vgl. KoaV, S. 40)?
Entsprechend der im Koalitionsvertrag niedergelegten Vorgehensweise sind die
im Zusammenhang mit der weiteren Entbürokratisierung des
Zulassungsverfahrens in Angriff genommenen Pilotverfahren evaluiert worden. Ein Bericht
des Statistischen Bundesamtes dazu ist ausgearbeitet. Der
Verkehrsministerkonferenz wurde in ihrer Sitzung am 5./6. Oktober 2011 dazu berichtet. Die
Verkehrsministerkonferenz hat dies zur Kenntnis genommen. Der Bericht des
Statistischen Bundesamtes wird demnächst veröffentlicht und ist eine
Hilfestellung für die Behörden der Länder, ihre Verfahren noch weiter zu optimieren.
Inwieweit sich daraus gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, wird im Zuge
der weiteren Erörterungen mit den Ländern beraten.
67. Warum hat die Bundesregierung trotz einer bereits im Jahr 2009
gestarteten Initiative des damaligen sozialdemokratischen
Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee zur Vereinfachung des Punktesystems beim
Bundeszentralregister in Flensburg nach zwei Jahren noch keine
entsprechende Gesetzesinitiative vorgelegt (vgl. KoaV, S. 41)?
Zum Ende der letzten Legislaturperiode lag für eine Reform des
Verkehrszentralregisters (VZR) ein tragfähiges inhaltliches Konzept nicht vor. In der
neuen Legislaturperiode wurde deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, deren
Aufgabe es ist, inhaltliche Vorschläge für die Reform zu erarbeiten. Die
Arbeitsgruppe hat die seit 2005 auf Fachebene, in Publikationen und
Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages vorgetragenen Überlegungen
sowie statistische Erkenntnisse zum VZR analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass
diese Empfehlungen teilweise durch die Rechtsprechung bereits überholt sind
und es sich bei der Neureglung um ein komplexes Vorhaben handelt, bei dem
die Auswirkungen sorgfältig bedacht werden müssen. Auf dieser Grundlage
werden nun die Eckpunkte der Reform festgelegt. Als erster Schritt zur
größeren Transparenz wurde bereits zum 1. Mai 2011 das Antrags-Auskunfts-
Verfahren aus dem VZR für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht.
68. Warum hat die Bundesregierung nicht den geltenden Koalitionsvertrag,
der festlegt, dass „die Städtebauförderung (…) auf bisherigen Niveau“
fortgeführt wird, eingehalten und seit 2009 die Fördermittel
kontinuierlich zusammengestrichen (vgl. KoaV, S. 41)?
Der Bund hatte zur Überwindung der schwerwiegenden Folgen der Finanzkrise
durch massive Ausweitung der Neuverschuldung auch die Bundesmittel im
Bereich des Städtebaus erhöht, zum Beispiel im Rahmen des
Konjunkturpakets I für das Programm Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden bzw. für
die Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West. Die Städte und
Gemeinden profitieren auch in den nächsten Jahren noch erheblich von diesen
Verstärkungen, da diese in fünf Jahresscheiben bis 2014/2015 ausfinanziert
werden. Zudem konnten auch Bundesmittel des Konjunkturpakets II
(Programm Zukunftsinvestitionen) im Bereich des Städtebaus eingesetzt werden.
Die schrittweise Rückführung des strukturellen Defizits stellt jedoch angesichts
der neuen verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln eine primäre Aufgabe
in der Haushaltspolitik dar. Hierzu hatten sich die Mitglieder des Deutschen
Bundestages 2009 bei der Verankerung der neuen Schuldenbremse in das
Grundgesetz ausgesprochen. Dazu muss auch die Städtebauförderung einen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7296Beitrag leisten. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene
Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 umfasst dennoch 410 Mio. Euro Programmmittel für die
Städtebauförderung. Zudem ist für die Stadtentwicklung das neue KfW-
Programm „Energetische Stadtsanierung“ relevant, für das nach dem
gegenwärtigen Planungsstand im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie-
und Klimafonds“ im Jahr 2012 Programmmittel in Höhe von 92 Mio. Euro
vorgesehen sind.
69. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keine Neuregelung der
sogenannten Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen
vorgelegt, obwohl der Koalitionsvertrag eine Lösung einfordert und eine von
der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie ebenfalls
Handlungsbedarf sieht (vgl. KoaV, S. 41)?
Die Altschuldenhilfe auf der Grundlage der Härtefallregelung nach § 6a des
Altschuldenhilfe-Gesetzes flankiert den Stadtumbau Ost mit einem
Finanzvolumen von insgesamt 1,1 Mrd. Euro Programmmitteln von 2001 bis 2013
wirkungsvoll. Dieser Erfolg soll laut Koalitionsvertrag nicht durch ungelöste
Altschuldenprobleme einzelner Wohnungsunternehmen beim Abriss von
Wohnungsleerstand gefährdet werden.
Die Notwendigkeit einer Anschlussregelung für weitere erforderliche Abrisse
von 200 000 bis 250 000 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost wurde
durch ein wissenschaftliches Gutachten geprüft. Der Gutachter hält eine
Anschlussregelung nicht für zwingend erforderlich, da sich die wirtschaftliche
Situation der Wohnungsunternehmen grundlegend verbessert hat und Abrisse
bei Subventionierung der Abrisskosten rentierlich sind. Er schlägt allerdings
zur Unterstützung des Stadtumbaus vor, die Altschuldenhilfe mit der Sanierung
von Altbauten in den Innenstädten zu verbinden.
Angesichts der Haushaltskonsolidierungsvorgaben sieht die Bundesregierung
gegenwärtig die Priorität bei der Finanzierung der Städtebauförderung.
Das BMVBS wird die Leerstandsentwicklung und die Situation der
Wohnungsunternehmen kontinuierlich beobachten. Es beabsichtigt im Jahr 2012 im
Rahmen der ohnehin vorgesehenen Berichterstattung vor dem Deutschen
Bundestag zum Stadtumbau Ost, auch unter Mitwirkung der betreffenden Länder, das
Thema Altschuldenhilfe erneut zu prüfen.
70. Was sind die Eckpunkte des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung erarbeiteten Außenwirtschaftskonzepts, und an
welchen Punkten überschneidet sich das Konzept mit den Aktivitäten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Deutschlands Expertise ist weltweit gefragt, steht jedoch im globalen
Wettbewerb. Die Exportinteressen der Verkehrs- und Bauwirtschaft in diesen
Bereichen weltweit zu unterstützen und zu begleiten ist Kern des
Außenwirtschaftskonzeptes des BMVBS. Auch soll für Investitionen in Deutschland geworben
werden.
Die deutsche Wirtschaft verfügt im Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
über reichhaltige Angebote zur Überwindung der Defizite insbesondere
aufstrebender Partnerländer bei Infrastruktur und Wachstum, dazu zählen:
Innovative Verkehrstechnologien wie Elektromobilität, alternative Kraftstoffe und
Antriebe, satellitengestützte Lkw-Mauterhebung, Telematik, Planung, Bau und
Drucksache 17/7296 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBetrieb im Bereich Rad-Schiene-Technik, Bauingenieur- und
Architektendienstleistungen, Energieeffizientes Bauen, Dienstleistungen in den Bereichen
Organisation, Administration, Management, Rechtsetzung, Normierung sowie
Logistikdienstleistungen.
Zielländer der BMVBS-Außenwirtschaftsstrategie sind insbesondere die
aufstrebenden Volkswirtschaften bzw. Regionen China, Brasilien, Indien,
Südostasien und Golfstaaten.
Ihre Umsetzung erfolgt in ständiger Abstimmung mit anderen sich im Bereich
Außenwirtschaft engagierenden Ressorts, insbesondere dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, um im Sinne des Koalitionsvertrags als
Bundesregierung noch schlagkräftiger außenwirtschaftliche Interessen zu
verfolgen.
71. Was hat die Bundesregierung unternommen, um durch Stärkung der
Innenentwicklung der Städte die Inanspruchnahme neuer Flächen für
Verkehrs- und Siedlungszwecke zu reduzieren (vgl. KoaV, S. 42)?
Eine der wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der
Innenentwicklung ist die dahingehende konsequente Weiterentwicklung des
Baurechts. Der zweite Teil der Bauplanungsrechtsnovelle wird sich
schwerpunktmäßig mit der Stärkung der Innenentwicklung befassen. Der
entsprechende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den
Städten und Gemeinden befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Als neues Projekt zur Stärkung der Innenentwicklung hat das BMVBS im
Zeitraum von Oktober 2010 bis Juni 2011 einen bundesweiten öffentlichen
Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines „Weißbuchs Innenstadt“ durchgeführt.
72. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
innerstädtische Grundstücke des Bundes und bundeseigener Unternehmen schneller
einer Umnutzung bzw. Veräußerung zuzuführen (vgl. KoaV, S. 42)?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentraler Veräußerer von
Immobilien im Bundesbereich hat ein „Brachflächenkonzept“ entwickelt, auf dessen
Grundlage sie die Erstentwicklung/Veräußerung von Bundesgrundstücken in
innerstädtischen Lagen operativ verstärken konnte.
73. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die
Wohneigentumsquote zu erhöhen, und welche Instrumente zur Vereinfachung der
Eigenheimrente wurden dazu eingeführt (vgl. KoaV, S. 42)?
Das BMVBS will im Rahmen einer Initiative gemeinsam mit
wohnungswirtschaftlichen Verbänden, Ländern und Kommunen in gemeinsamen Projekten
zur Stärkung des Wohneigentums beitragen. Die Initiative wird derzeit
inhaltlich entwickelt. Außerdem prüft die Bundesregierung derzeit Möglichkeiten,
wie die Eigenheimrente vereinfacht werden kann. Dazu hat das BMVBS in
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Gutachten in Auftrag
gegeben. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/729674. Wann ist die Entscheidung der Bundesregierung zu erwarten, ob der
Bund den Ländern auch nach dem Jahr 2013 weiterhin zweckgebundene
Haushaltsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen der
Wohnraumförderung zur Verfügung stellt (vgl. KoaV, S. 42)?
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 143 Buchstabe c, dass Bund und Länder
bis Ende 2013 überprüfen, in welcher Höhe die Finanzierungsmittel noch
angemessen und erforderlich sind. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
hierüber sind noch nicht abgeschlossen.
75. Was hat die Bundesregierung unternommen, um Wohnraum alten- und
generationsgerecht zu gestalten, und wie ist in diesem Zusammenhang
das Auslaufen der Haushaltsmittel für das KfW-Förderprogramm
„Altersgerecht Umbauen“ zu bewerten (vgl. KoaV, S. 73)?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes I hat die Bundesregierung mit dem KfW-
Programm „Altersgerecht Umbauen“ Investitionsanreize gesetzt und für die
Jahre 2009 bis 2011 jeweils rd. 80 bis 100 Mio. Euro Programmmittel für die
Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereitgestellt. Das
Programm ist bis Ende 2011 befristet.
Die Schaffung von altersgerechtem und/oder barrierefreiem Wohnraum wird
im Übrigen auch im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert. Die
entsprechende Zuständigkeit ist im Rahmen der Föderalismusreform I auf die
Länder übergegangen, die je nach Bedarf und Differenzierung der
Wohnungsmärkte ihre Schwerpunkte setzen können. Als Ausgleich für den Wegfall der
bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten die Länder seit 2007 bis
vorerst 2013 Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio. Euro.
76. Wie will die Bundesregierung die derzeitige Sanierungsquote im
Gebäudebestand erhöhen, um die deutschen Klimaschutzziele zu erfüllen (vgl.
KoaV, S. 28)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eckpunkte Energieeffizienz – Förderung der
energetischen Gebäudesanierung“ (Bundestagsdrucksache 17/6791, Frage 3)
wird verwiesen.
77. Wie ist in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass die für 2012
geplanten Finanzmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm unter dem
Niveau der letzten Jahre liegen soll (vgl. KoaV, S. 28)?
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2011 zur Umsetzung der
Energiewende „Eckpunkte Energieeffizienz“ setzt die Bundesregierung in
erheblichem Umfang finanzielle Anreize zur Beschleunigung der Investitionen in die
energetische Gebäudesanierung. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen zur
Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms jährlich 1,5 Mrd. Euro,
insgesamt 4,5 Mrd. Euro Programmmittel über den Energie- und Klimafonds zur
Verfügung. Demgegenüber standen in dem Zeitraum von 2009 bis 2011
insgesamt 4,3 Mrd. Euro bereit.
Zur weiteren Beschleunigung der Sanierungsrate hat die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf über steuerliche Anreize für die energetische Sanierung
von Wohngebäuden eingebracht. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf in
seiner Sitzung am 8. Juli 2011 nicht zugestimmt. Die Bundesregierung prüft
derzeit, wie sie in dieser Angelegenheit weiter vorgeht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]