Vereinfachung des Reisekostenrechts
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Geschäftsreisen sind ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Aktivität. In Deutschland gab es im Jahr 2010 8,1 Millionen Geschäftsreisende. Das bedeutete gegenüber 2009 ein Minus von 6,8 Prozent. 154,8 Millionen Geschäftsreisen führten dabei zu Ausgaben in Höhe von 43,5 Mrd. Euro – gleichbedeutend mit 127 Euro pro Geschäftsreisender bzw. Geschäftsreisendem und Tag (vgl. VDR Geschäftsreiseanalyse 2011). Reisekostenabrechnungen erfordern aber gleichzeitig einen hohen bürokratischen Aufwand. Gerade für kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen wird dies zunehmend zu einer betrieblichen Herausforderung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Reisekostenabrechnung für Beschäftigte mit mehreren Arbeitsstätten nun erheblich vereinfacht. Arbeitnehmer können steuerlich auch dann nur eine Arbeitsstätte angeben, wenn sie täglich in verschiedene Filialen des Arbeitgebers eingesetzt werden, wie der BFH in drei am Mittwoch, den 24. August 2011, in München veröffentlichten Urteilen entschied (vgl. dazu Az. VI ZR 55/19 u. a.). Damit entfällt für Beschäftigte das tägliche Aufsplitten von Entfernungspauschalen und die komplizierte Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen. Am 30. August 2011 berichtete das „Handelsblatt“ (S. 18) von einer geplanten Änderung des Reisekostenrechts seitens der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wer gehört der Projektgruppe zum Reisekostenrecht an, die laut Bundesministerium der Finanzen eingesetzt worden ist (vgl. Handelsblatt vom 30. August 2011, S. 18)? Welche Interessenverbände sind daran beteiligt? Welche Institution sichert, dass auch Arbeitnehmerinteressen berücksichtigt werden? Welche weiteren Bundesministerien sind eingeladen?
Wann ist mit einer Überarbeitung des Reisekostenrechts zu rechnen?
Was wird diese Überarbeitung des Reisekostenrechts beinhalten?
Wird diese Überarbeitung sich an dem Ziel des Bürokratieabbaus für Unternehmen orientieren, und falls ja, wie stellt die Bundesregierung dies sicher?
Mit welchen durchschnittlichen monetären Entlastungen können Unternehmen pro Reisender bzw. Reisendem und Reisetag rechnen?
Wird das Reisekostenrecht im Hinblick auf die vermehrt international stattfindenden Geschäftsaktivitäten angepasst, und wenn ja, inwiefern?
Inwiefern wird das Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. VI ZR 55/19 u. a.) berücksichtigt, und versucht die Bundesregierung in der Überarbeitung des Reisekostenrechts auch der bisher übrigen Rechtsprechung zu folgen?
Wie sollen Unternehmen bei der Nachweispflicht im Reisekostenrecht entlastet werden?
Wie wird die Bundesregierung das Reisekostenrecht anpassen, um der Rechtsprechung zu folgen, dass ein Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis haben kann?
Wird die Bundesregierung die sogenannte 46-Tage-Regelung abschaffen, und wenn ja, welche Neuregelungen sind hier zu erwarten?
Wie wird die Bundesregierung die bislang durch divergierende Ländererlasse bestehende Rechtsunsicherheit im Hinblick auf das Merkmal des „dauerhaften“ Tätigwerdens lösen, und ist hier eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt?
Strebt die Bundesregierung eine Änderung des Verpflegungsaufwands nach § 4 Absatz 5 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i. V. m. § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG an, und wenn ja, inwiefern?
Wird die Handhabung der Dreimonatsfrist nach § 4 Absatz 5 Nummer 5 Satz 5 EStG vereinfacht, und wenn ja, inwiefern?
Inwiefern spielt die Option eines steuerfreien Jahrespauschbetrages für eintägige Auswärtstätigkeiten bei den Überlegungen zur Überarbeitung des Reisekostenrechts eine Rolle?
Welche Änderungen sind bei der Überarbeitung des Reisekostenrechts im Hinblick auf die Dienstwagenbesteuerung zu erwarten? Sind in diesem Zusammenhang ökologische Anreize zu erwarten, die beispielsweise die Anschaffung von emissionsarmen oder -freien Fahrzeugen, beispielsweise mit Elektroantrieb, fördern?
Gibt es im Hinblick auf die doppelte Haushaltsführung zu erwartende Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf den Nachweis des „ortsüblichen Mietzinses“ in R 9.11 Absatz 5 der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 i. V. m. H 9.11 der Lohnsteuer-Hinweise 2011? Wenn ja, welche?
Wird in der Überarbeitung des Reisekostenrechts auch eine Vereinfachung der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen bei Hotelübernachtung und Frühstück vorgenommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Deutschen Steuergewerkschaft, dass über die Einführung der Umsatzsteuerermäßigung für Übernachtungsdienstleistungen vermehrt Umsatzsteuerbetrug in diesem Bereich durch falsch deklarierte Leistungen, etwa das Frühstück, stattfindet (vgl. DER SPIEGEL vom 28. Februar 2011)?
Plant die Bundesregierung eine Evaluation über die Höhe der Bürokratiekosten von Unternehmen und Verwaltungen bei den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen bei Hotelübernachtung und Frühstück und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug und der Rechnungslegung (und seinen Problemen)?
Inwiefern wird das Thema Umsatzsteuerbetrug in der Projektgruppe zum Reisekostenrecht diskutiert werden?
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Strafzahlungen von Unternehmen, die gegen steuerliche und sozialversicherungspflichtige Vorschriften aufgrund internationaler Dienstreisen verstoßen haben (bitte einzeln pro Jahr auflisten)?
Wie viele Unternehmen mussten Strafzahlungen in den letzten zehn Jahren leisten (bitte einzeln pro Jahr und Unternehmensgröße auflisten)?
Wie hat sich der Personalbestand in den Finanzverwaltungen und der Personalaufwand zur Überwachung solcher Vergehen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln pro Jahr auflisten)?
Wird ein internationaler Informationsaustausch mit anderen Finanzverwaltungen vorgenommen, und wenn ja, in welchem Umfang findet dieser statt?