[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7313
17. Wahlperiode 14. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Kai Gehring, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7155 –
Auswirkungen der Handwerksrechtsnovelle 2004
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Januar 2004 trat die letzte Handwerksrechtsnovelle (Drittes Gesetz zur
Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher
Vorschriften) in Kraft. Mit der aus zwei Reformgesetzen bestehenden Novelle der
Handwerksordnung nahm der Gesetzgeber die umfangreichsten Änderungen
an der Handwerksordnung seit ihrem Bestehen vor und veränderte damit
grundlegend den rechtlichen Rahmen für das Handwerk. Mit dieser Novelle
wurde erstmalig auch der sogenannte Meistervorbehalt, der grundsätzlich das
Bestehen der Meisterprüfung für den selbständigen Betrieb eines Handwerks
voraussetzt, eingeschränkt.
Diese Änderungen wurden vorgenommen, um die wirtschaftliche
Entwicklung des Handwerks zu stärken, Existenzgründungen zu erleichtern,
Arbeitsplätze zu sichern und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Nach einer Untersuchung
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) im Jahr
2008 ist unmittelbar nach der Gesetzesänderung die Zahl der Betriebe im
zulassungsfreien Handwerk sprunghaft gestiegen. In der Zeit von Anfang 2004
bis Mitte 2007 hat sich die Zahl der Betriebe mehr als verdoppelt und der
Anteil der Betriebe im Handwerk ohne Meisterzwang stieg auf mehr als 20
Prozent aller Handwerksbetriebe. Im Handwerk mit Meisterzwang hat dagegen in
derselben Zeit die Zahl der Betriebe nahezu stagniert. Eine Evaluierung über
die Auswirkungen der Handwerksrechtsnovelle 2004 hat bisher allerdings
nicht stattgefunden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
12. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7313 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie haben sich die Beschäftigungs- und Ausbildungszahlen der
Handwerksbetriebe seit 2004 entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
2. Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die
Handwerksrechtsnovelle 2004 auf diese Entwicklung?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Seit 2004 ist die Beschäftigung im Handwerk weitgehend stabil. Angaben der
Handwerksorganisationen zufolge waren im Jahr 2004 rd. 5,3 Millionen
Personen im Handwerk beschäftigt, im Jahr 2010 rd. 5,1 Millionen. Im Jahr 2011
könnte nach Schätzungen des Handwerks die Beschäftigung um 0,5 Prozent auf
knapp 5,2 Millionen Beschäftigte zunehmen.
Im Handwerk wurden 2010 insgesamt 155 178 neue Ausbildungsverträge
abgeschlossen (404 bzw. 0,3 Prozent weniger als 2009). Das entspricht einem
Anteil von 27,7 Prozent aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
Gegenüber 2004 ging die Zahl der Neuabschlüsse im Handwerk um gut 13 000
zurück.
Tabelle 1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Handwerk verglichen
mit der Gesamtzahl aller abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Deutschland
(2004 bis 2010)
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB); Erhebung jeweils zum 30. September.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über eine Aufschlüsselung nach
Branchen vor.
Ein direkter Zusammenhang der Entwicklung der Beschäftigten- und
Ausbildungszahlen mit Blick auf die Novelle 2004 kann nicht festgestellt werden,
denn diese wird von einer Vielzahl von Faktoren, wie z. B. konjunktureller
Einflüsse, beeinflusst (siehe auch Antwort zu den Fragen 3 und 4).
3. Wie hat sich die Zahl der Gesellen- und Meisterprüfungen bei den
zulassungsfreien und bei den zulassungspflichtigen Handwerken seit 2004
entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
4. Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die
Handwerksrechtsnovelle 2004 auf diese Entwicklung?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfungen in den zulassungspflichtigen
Handwerken
Die Zahl der Teilnahmen an Gesellenprüfungen im Handwerk (139 551 in 2004;
124 965 in 2006) und die Zahl der bestandenen Prüfungen (109 818 in 2004;
97 944 in 2006) ist von 2004 bis 2006 zurückgegangen. Im Jahr 2010 gab es
mit 109 260 Teilnahmen 273 mehr Teilnahmen als 2008. Auch die Zahl der
bestandenen Prüfungen hat sich von 2008 auf 2010 um 66 erhöht.
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Handwerk 168 290 157 025 162 604 179 698 170 069 155 582 155 178
insgesamt 572 980 550 180 576 153 625 885 616 342 564 307 560 073
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7313Erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfungen in den zulassungsfreien
Handwerken
Die Zahl der Teilnahmen (8 361 in 2004; 7 374 in 2006) und die Zahl der
bestandenen Prüfungen (6 702 in 2004; 6 009 in 2006) ist von 2004 bis 2006
zurückgegangen. Im Jahr 2010 gab es mit 5 889 Teilnahmen zwölf mehr
Teilnahmen als 2008. Die Zahl der bestandenen Prüfungen hat von 2008 auf 2010
leicht abgenommen (4 995 in 2008; 4 830 in 2009; 4 959 in 2010).
Meisterprüfungen
Die Zahl der erfolgreich bestandenen Meisterprüfungen hat sich nach den
Zahlen des Handwerks im Zeitraum 2004 bis 2010 wie folgt entwickelt:
– zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) +1 Prozent
– zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) –45,1 Prozent.
Nach der Statistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
haben sich die erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfungsverfahren von 1998
bis 2010 wie folgt entwickelt:
Tabelle 2: Abgeschlossene Meisterprüfungsverfahren mit bestandener Prüfung
Quelle: ZDH, 2011.
* einschl. Anlage B2 – Bestattungsgewerbe.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 ist die Gesamtzahl der
Meisterprüfungen leicht gesunken, hat sich seit 2006 jedoch stabilisiert und ist
ab dem Jahr 2007 sowohl bei Handwerken der Anlage A als auch bei
Handwerken der Anlage B wieder angestiegen.
Jahr Insgesamt Anlage A Anlage B
1998 36 842 33 970 2 872
1999 33 528 31 026 2 502
2000 28 791 26 378 2 413
2001 27 926 25 628 2 298
2002 26 673 24 503 2 170
2003 26 509 24 390 2 119
2004 23 743 22 014 1 729
2005 22 000 20 889 1 111
2006 21 738 20 766 972
2007 21 363 20 527 836
2008 21 493 20 625 868
2009 22 216 21 300 916
2010 23 231* 22 241 949*
Drucksache 17/7313 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie hat sich die Inanspruchnahme der Aufstiegsfortbildungsförderung
(Meister-BaföG) bei den zulassungsfreien und bei den
zulassungspflichtigen Handwerken ausgewirkt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Die Antrags- und Bewilligungszahlen im „Meister-BAföG“ für die einzelnen
Jahre seit dem Jahr 2005 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Tabelle 3: Anträge und Bewilligungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2011.
An Fortbildungen der Handwerksordnung haben im Jahr 2010 laut der
aktuellen Bundesstatistik 48 834 Personen (29,3 Prozent der Gesamtgeförderten)
teilgenommen. Allerdings können zu den Auswirkungen des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bei den zulassungsfreien und
zulassungspflichtigen Handwerken keine Angaben gemacht werden, da die AFBG-
Bundesstatistik hierzu keine Differenzierung vornimmt.
6. Wie hat sich die Zahl der Existenzgründungen und der Insolvenzen im
Handwerk seit 2004 entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
7. Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die
Handwerksrechtsnovelle 2004 auf diese Entwicklung?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Im Handwerk gibt es ebenso wie in der Gesamtwirtschaft keine amtliche
Datenbasis, die das Existenzgründungsgeschehen für diesen Wirtschaftsbereich
exakt abbildet. Die Existenzgründungsstatistik im Handwerk basiert auf einer
Schätzung der Zugänge von neu gegründeten Unternehmen in der
Handwerksrolle und in den entsprechenden Verzeichnissen (Kammerorganisationen,
Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität
Göttingen – ifh Göttingen).
Nach der Handwerksnovellierung 2004 stieg die Zahl der Existenzgründungen
im Handwerk. Mit der Neuordnung der Gründungsförderung 2005 fiel diese
Zahl wieder zurück, stabilisierte sich aber 2009 und 2010 wieder.
Tabelle 4: Existenzgründungen (Neuerrichtungen + Betriebsübernahmen) im Handwerk nach Handwerkssektoren
seit 2005
Quelle: ZDH, 2011.
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Bewilligungen 133 496 135 203 132 817 138 829 156 858 165 439
Anträge 140 282 142 639 140 572 146 499 164 486 172 822
Jahr Zulassungspflichtige
Handwerke
Zulassungsfreie
Handwerke
Handwerksähnliche
Gewerbe
Insgesamt
2005 40 952 37 149 27 507 105 608
2006 37 374 34 962 23 704 96 040
2007 34 623 34 402 20 808 89 833
2008 33 678 31 831 20 020 85 528
2009 32 094 33 197 20 051 85 342
2010 31 544 35 437 20 390 87 371
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7313In den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A gab es zwischen 2004
und 2010 die meisten Zugänge bei den Friseuren mit 44 783 Betrieben. Ebenso
gab es hohen Zugang bei folgenden Berufen: Maurer und Betonbauer (33 656),
Kraftfahrzeugtechniker (28 956), Elektrotechniker (26 059), Installateur und
Heizungsbauer (22 606), Maler und Lackierer (21 681).
Zahlen der amtlichen Statistik zu den Insolvenzen im Handwerk liegen nicht
vor 1.
Nach Zahlen der Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung2 ist die
Anzahl der handwerklichen Insolvenzen im Zeitraum von 2007 bis 2010 zwar
leicht von 6 200 auf 6 320 angestiegen (1,9 Prozent). In der Gesamtwirtschaft
fiel der Zuwachs allerdings wesentlich höher aus.
8. Wie hat sich die Handwerksrechtsnovelle 2004 auf die Entwicklung der
Schwarzarbeit ausgewirkt?
Zur Auswirkung der Handwerksrechtsnovelle auf die Entwicklung der
Schwarzarbeit liegen keine statistischen Daten vor.
9. Welche Auswirkungen hatte die teilweise Abschaffung der Meisterpflicht
in Bezug auf Qualität und Umfang der Handwerksleistungen und auf die
wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Unternehmen?
Der Bundesregierung liegen zur Auswirkung der teilweisen Abschaffung der
Meisterpflicht auf die Qualität der Handwerksleistungen keine Erkenntnisse
vor. Der Umfang der Handwerksleistungen gemessen am Umsatz erhöhte sich
nominal nach Berechnungen des Handwerks von 448,2 Mrd. Euro in 2004 auf
477 Mrd. Euro in 2010 (Anlage A und B1).
10. Wie viele Auszubildende kamen in den letzten sechs Jahren auf hundert
B1-Betriebe, und wie viele auf hundert Betriebe im zulassungspflichtigen
Handwerk?
Wie hat sich in diesem Zeitraum die absolute Zahl der Auszubildenden,
die Zahl der Ausbildungsabbrüche und die Zahl der erfolgreichen
Ausbildungsabschlüsse in den B1-Betrieben entwickelt?
Die Entwicklung der Zahlen der Auszubildenden war in der Vergangenheit wie
folgt:
1 Das Handwerk wird in der einschlägigen Erhebung des Statistischen Bundesamtes seit 1999 nicht mehr
gesondert ausgewiesen. Die Insolvenzstatistik erhält keine Klassifikation „Handwerk“.
2 Die Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung veröffentlicht regelmäßig Studien zur
„Wirtschaftslage im Handwerk“ und „Insolvenzen, Neugründungen und Löschungen in Deutschland“.
Darin werden durch Auswertung von unternehmenseigenen Daten sowie durch Sichtung von
Insolvenzanzeigen Informationen zur Entwicklung der Zahl zahlungsunfähiger Betriebe im Handwerk ermittelt.
Diese Daten stehen aufgrund einer methodischen Umstellung ab dem Jahr 2007 zur Verfügung.
Anlage B1 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Lehrlingsbestand 29 101 27 348 24 589 22 603 22 185 21 743 21 632 21 516 21 053 19 642 18 533
Betriebe 78 994 77 480 76 044 74 940 102 568 129 591 149 981 166 015 175 557 185 938 197 439
Anteil
Auszubildende auf
100 Betriebe 37 35 32 30 22 17 14 13 12 11 9
Drucksache 17/7313 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnmerkung: Hier sind noch nicht die Fachverkäufer/-innen im Lebensmittelhandwerk berücksichtigt, die relativ eindeutig einem Gewerk der
Handwerksordnung zugeordnet werden könnten. Werden diese berücksichtigt erhöht sich der Anteil der Auszubildenden auf 100 Betriebe um
ca. fünf bis sechs Auszubildende.
Die Zahlen der Ausbildungsabbrüche stellen sich folgendermaßen dar:
Die Teilnehmer an den Gesellen- und Abschlussprüfungen, einschließlich der bestandenen Prüfungen, ergibt
sich aus der Übersicht.
Quellen: jeweils DHKT, 2011 (vgl. auch Fußnote zu Tabelle 1 zu den Fragen 3 und 4).
11. Welche Auswirkungen hatte die teilweise Abschaffung der Meisterpflicht
in Bezug auf Qualität und Umfang der Ausbildung im
Handwerksbereich?
Welche Auswirkungen hatte die Aussetzung der Ausbilder-
Eignungsverordnung (AEVO) im Jahr 2003 im Handwerksbereich?
Welche Auswirkungen hatte die Wiedereinführung der AEVO im Jahr
2009 im Handwerksbereich?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Qualität der Ausbildung im
Handwerksbereich vor (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 2).
Die Aussetzung der AEVO hatte keine Auswirkung auf die
zulassungspflichtigen Handwerke, denn sie ist Inhalt der Meisterprüfung. Zur Auswirkung der
Aussetzung der AEVO für die zulassungsfreien Handwerke liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Anlage A 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Lehrlingsbestand 498 123 470 760 438 652 414 594 399 622 386 876 384 423 388 997 385 889 371 841 354 915
Betriebe 603 157 596 194 590 146 587 762 595 309 600 287 603 443 603 757 602 605 602 017 602 495
Anteil
Auszubildende auf
100 Betriebe 83 79 74 71 67 64 64 64 64 62 59
Anlage B1 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Vorzeitige Lösungen 3 214 3 034 2 808 2 434 2 171 2 045 2 046 2 197 2 211 2 411 2 331
Anlage B1 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
bestandene
Prüfungen 9 420 8 548 8 164 7 549 6 698 6 210 6 012 6 378 6 009 5 667 5 878
Teilnehmer 7 922 7 373 7 708 7 129 6 722 7 074
Erfolgsquote 78,4 % 81,5 % 82,7 % 84,3 % 84,3 % 83,1 %
Bundesgebiet
bestandene
Prüfungen,
insgesamt 160 009 156 399 148 746 141 098 133 287 125 250 121 556 126 156 123 257 123 361 124 540
Anteil 5,9 % 5,5 % 5,5 % 5,4 % 5,0 % 5,0 % 4,9 % 5,1 % 4,9 % 4,6 % 4,7 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/731312. Wie hoch ist der Anteil der Handwerksbereiche mit bzw. ohne
Zulassungspflicht an der Zahl derjenigen, die Kurse zur Ausbildereignung
nach der neuen AEVO besuchen (bitte auch aufschlüsseln, ob
gegebenenfalls im Rahmen einer Meisterprüfung)?
Eine Differenzierung der Teilnehmer an der Ausbildereignungsprüfung erfolgt
nicht nach Gewerken und kann somit nicht nach Anlage A bzw. B1 ausgewiesen
werden.
13. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die
Beibehaltung der Meisterpflicht in den zulassungspflichtigen Handwerken?
Hierzu wird verwiesen auf die Begründung zur Handwerksnovelle 2004
(Bundestagsdrucksachen 15/1089, 15/1224, 15/1422) und das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 (BVerfG vom 5. Dezember 2005,
Az: 1 BvR 1730/03, GewArch 2006, S. 71 ff.).
14. Welche Auswirkungen hatte die Aufhebung des „Inhaberprinzips“ auf
die Zahl und Struktur der Handwerksunternehmen?
Konkrete Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Aufgrund welcher Kriterien werden die Sitze der Gewerbegruppe B1 für
die Vollversammlungen der Handwerkskammern ermittelt?
Gibt es diesbezüglich ein bundesweit einheitliches
Berechnungsverfahren?
Die Zusammensetzung der Vollversammlung der Handwerkskammern richtet
sich nach § 93 der Handwerksordnung. Die Einzelheiten werden durch die
Satzungen der Handwerkskammern bestimmt.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Beteiligung der Gewerbegruppe B1 an der Selbstverwaltung des Handwerks,
insbesondere bezogen auf die Berufsausbildungsausschüsse, und wie
bewertet sie diese Erkenntnisse?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Wie sehen die Marktzugangsbedingungen für Handwerker in den anderen
EU-Staaten aus?
Gibt es neben Deutschland weitere EU-Staaten mit einer Meisterpflicht
oder vergleichbarer Regelungen?
In den EU-Mitgliedstaaten bestehen unterschiedliche Regelungen. Dabei stellt
sich das Problem, dass die Berufsbezeichnungen und Berufsbilder in den
Mitgliedstaaten häufig nicht miteinander vergleichbar sind. Ein dem deutschen
vergleichbares System mit Meisterpflicht gibt es nur in Luxemburg. Allerdings
existieren auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten zahlreiche Berufszugangs-
und -ausübungsregelungen.
Drucksache 17/7313 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wie hat sich die Zahl von Betrieben im zulassungsfreien sowie im
zulassungspflichtigen Handwerk mit Inhabern aus anderen EU-
Mitgliedstaaten seit 2004 entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Konkrete Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. Wie viele Ausnahmebewilligungen nach § 8 der Handwerksordnung sind
in den Jahren 2004 bis 2010 erteilt worden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
26 729. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren liegt nicht vor.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, die aktuelle Regelung zur
Meisterpflicht führe zur Inländerdiskriminierung, da Handwerker mit
Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern eine Ausnahmebewilligung
zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten, inländischen Handwerkern
diese Möglichkeit aber verwehrt bleibt?
Die Bundesregierung sieht in den Regelungen über zulassungspflichtige
Handwerke keine Inländerdiskriminierung. Sie sieht sich in ihrer Haltung durch die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (BVerwG
vom 31. August 2011, Az. 8 C 8.10 und 8 C 9.10).
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Europäischen
Kommission gegenüber Deutschland, wonach im Handwerk die eintritts- und
regelungsbedingten Schranken zu hoch sind?
Die Europäische Kommission sieht die Zahl der reglementierten Berufe in der
EU insgesamt als zu hoch an. Vor diesem Hintergrund ist die Aufforderung der
Europäischen Kommission an Deutschland zu sehen, ungerechtfertigte
Beschränkungen zu überprüfen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass für
das Handwerk gewichtige Gründe für die Aufrechterhaltung der
Reglementierungen in der Handwerksordnung bestehen.
22. Wie viele Durchsuchungen wegen angeblich unerlaubter
Handwerksausübungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben, in wie vielen Fällen
wurde dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Sachverhalte?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der
Verfassungsbeschwerden wird verwiesen auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/2358).
23. Welchen Einfluss hatte die Handwerksrechtsnovelle 2004 auf die
Entwicklung dieser Vorfälle, und wie bewertet die Bunderegierung diese?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor (siehe auch
Antwort zu Frage 22).
24. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Mindestqualifikation für
meisterfreie Berufe, und falls ja, wie soll diese konkret aussehen?
Nein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/731325. Wann beabsichtigt die Bundesregierung eine Evaluierung der
Handwerksrechtsnovelle durchzuführen, und welche Bereiche werden dabei
untersucht?
Derzeit plant die Bundesregierung keine Evaluierung der
Handwerksrechtsnovelle.
26. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Handwerksordnung
insbesondere in Bezug auf den Meisterbrief, und falls ja, welche?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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