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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien

Angaben über Errichtungsanordnung, Umfang und gespeicherte Personendaten, Datenübermittlung an ausländische Sicherheitsorgane, Anzahl der als &quot;Straftäter links&quot; registrierten Personen<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/716026. 09. 2011

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fragesteller erkundigen sich regelmäßig nach dem Umfang insbesondere der beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Zentralstellendateien und der Anzahl der darin gespeicherten Personen. Sowohl Verbund- als auch Zentraldateien, die zur Gefahrenabwehr und Prävention geführt werden, enthalten eine Vielzahl von Einträgen, die nach Ansicht der Fragesteller datenschutzrechtlich bedenklich sind. So werden in den sogenannten Gewalttäterdateien keineswegs nur Personen gespeichert, die Gewalttaten begangen haben. Vielmehr werden Einträge auf der Basis nicht nachprüfbarer Annahmen vorgenommen. Es sind sogar Personen als „Gewalttäter“ gespeichert, denen zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Ermittlungsbehörden der Vorwurf gemacht wurde, eine Gewalttat begangen oder auch nur geplant zu haben. Die Dateien „Gewalttäter links“ und „International agierende gewaltbereite Störer“ stellen sich daher als Mittel dar, politisch aktive Personen zu Unrecht als Straf- und Gewalttäter zu stigmatisieren. Da jede Länderpolizei Daten aus den Verbunddateien abrufen kann, kann ein zu Unrecht erfolgter Eintrag unangenehme Folgen für die Betroffenen haben (verstärkte Kontrollen, Unterbindungsgewahrsam usw.).

Die Fragesteller sehen sich in ihrer Skepsis gegenüber dieser Praxis dadurch bestätigt, dass nach Angaben der Bundesregierung (siehe Bundestagsdrucksache 17/2803) belastbares Zahlenmaterial dazu, in welchem Umfang sich die den Einträgen zugrundeliegenden „Prognosen“ bestätigen, nicht vorliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Datensätze enthalten diejenigen Dateien, die beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie beim Zollkriminalamt zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Prävention genutzt werden (bitte sowohl für Verbundals auch für Zentraldateien angeben und auch multifunktionale Dateien berücksichtigen. Dateien, die ausschließlich zur Unterstützung konkreter Strafverfahren genutzt werden, sind mit der Fragestellung nicht gemeint)?

a) Welche Bezeichnung tragen diese Dateien (bitte vollständige Bezeichnung angeben)?

b) Wann wurden sie eingerichtet, und wann wurde die Errichtungsanordnung erlassen?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Dateien?

d) Was ist ihr jeweiliger Zweck?

e) Von wie vielen Personen sind in diesen Dateien jeweils Angaben gespeichert, und wie viele der in den Gewalttäterdateien (sowohl Verbund- als auch Zentraldateien) gespeicherten Personen gelten als potentiell gewaltbereite Störer?

f) Wie viele der in Verbunddateien gespeicherten Personen sind vom BKA bzw. der Bundespolizei aufgrund von Hinweisen ausländischer Sicherheitsbehörden eingetragen worden?

g) Wie viele der in Zentraldateien gespeicherten Personen sind aufgrund von Hinweisen ausländischer Sicherheitsbehörden eingetragen worden?

h) Wie viele Personen sind seit der Antwort der Bundesregierung auf die letzte derartige Kleine Anfrage (siehe Bundestagsdrucksache 17/2803) aus den jeweiligen Dateien herausgenommen worden, und wie viele Neueinträge wurden vorgenommen?

2

Wie lauten die Errichtungsanordnungen dieser Dateien (bitte vollständig angeben)? Welche Änderungen/Aktualisierungen hat es seit der Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/2803 an den Errichtungsanordnungen gegeben?

3

Warum hat die Bundesregierung bis heute nicht die auf Bundestagsdrucksache 17/2803 (Antwort zu Frage 10) angekündigte Nachlieferung zur Auswertung der Vorgänge, die zu einer Speicherung in der Datei IgaSt geführt haben, vorgelegt, und bis wann gedenkt sie dies zu tun?

4

Bei welchen Anlässen hat das BKA im Jahr 2010 ausländischen Sicherheitsorganen Daten aus den Gewalttäterdateien übermittelt (bitte Datum, Anlass und Empfänger der Informationen angeben)?

5

Welche Dateien sind seit der Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/2803 gelöscht worden, und wie wurde mit den darin gespeicherten Daten verfahren (bitte gegebenenfalls angeben, in welche anderen Dateien diese Daten übertragen wurden)?

6

Welche Dateien wurden seit der Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/ 2803 umbenannt?

7

Wie viele Personen sind innerhalb des polizeilichen Informationssystems insgesamt mit dem Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ versehen, und auf welche Dateien teilen sich diese auf?

Berlin, den 26. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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