Konsultation des Szenariorahmens zur Erstellung von Netzentwicklungsplänen – Grundlage für Akzeptanz beim Netzausbau?
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für die Energie- und Klimapolitik spielt der Aus- und Umbau der Stromnetze eine entscheidende Rolle, damit die angestrebte Umstellung des Stromsektors auf erneuerbare Energien nicht durch Engpässe im Stromnetz gebremst wird.
Bisher war die Netzausbauplanung für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Der neue § 12a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) macht nun erstmals Vorgaben, wie die Erstellung des Netzentwicklungsplans durch die Netzbetreiber erfolgen soll. Danach müssen die Netzbetreiber den Netzausbaubedarf anhand von drei Szenarien ermitteln, die eine „wahrscheinliche Entwicklung … im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung“ darstellen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss den von den Netzbetreibern vorgeschlagenen Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigen.
Sowohl der Inhalt des zu genehmigenden Szenariorahmens, als auch die Art und Weise, wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation in den Prozess eingebracht werden, wird für die Akzeptanz des Netzentwicklungsplans und der späteren Umsetzung vor Ort entscheidend sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorgeschlagenen Szenarien im Hinblick auf die gesetzliche Vorgabe (§ 12a Absatz 1 EnWG), wonach alle Szenarien die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken müssen?
Steht es den Netzbetreibern nach Ansicht der Bundesregierung trotz der o. g. gesetzlichen Regelung zu, die energiepolitischen Ziele – zum Beispiel zur Senkung des Stromverbrauchs – bei der Erstellung der Szenarien für die Netzentwicklungsplanung für die nächsten zehn bis 20 Jahre zu ignorieren?
Steht es nach Ansicht der Bundesregierung der BNetzA zu, nach eigenem Ermessen Abweichungen von den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung bei der Grundlage der Netzentwicklungsplanung für die nächsten zehn bis 20 Jahre zuzulassen?
Oder weicht die Bundesregierung von ihren eigenen energiepolitischen Zielen – zum Beispiel zur Senkung des Stromverbrauchs – ab?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Netzbetreiber im Konsultationsdokument, dass „die stärkere Dezentralisierung keinen signifikanten Einfluss auf die Trends beim zusätzlichen Transportbedarf in den Höchstspannungsnetzen in der kommenden Dekade hat“ – wäre es nicht gerade Aufgabe des Netzentwicklungsplans, diese Auswirkungen zu untersuchen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Netzbetreiber im Konsultationsdokument, dass über die derzeit in Planung befindlichen Pumpspeicherkraftwerke hinaus keine weiteren Speichermöglichkeiten in Deutschland angenommen werden – ist dies auch das energiepolitische Ziel der Bundesregierung vor allem im Hinblick auf ein Szenario bis 2032?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Netzbetreiber im Konsultationsdokument, dass die ÜNB bis 2032 von einem erhöhten Energiebedarf ausgehen – vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, den Stromverbrauch schon bis 2020 um 10 Prozent zu mindern?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung erstrebenswert, ein Übertragungsnetz zu planen, das davon ausgeht, dass wesentliche energiepolitische Ziele der Bundesregierung nicht erreicht werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Äußerungen der Öffentlichkeit ausreichend Berücksichtigung finden, sodass der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan als Basis für eine weithin akzeptierte Netzausbauplanung dienen kann?
Wird die Bundesnetzagentur die Gründe für Entscheidungen bezüglich der einzelnen Konsultationseingaben dokumentieren und für die Öffentlichkeit verständlich aufbereiten und veröffentlichen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass in dem nur gut sechs Seiten langen Dokument der Netzbetreiber zum Szenariorahmen alle für diese Thematik und für die Beteiligung der Öffentlichkeit relevanten Informationen enthalten sind?
Wenn nein, ist sie bereits oder wird sie mit den Netzbetreibern in Verbindung treten, um Ergänzungen zu erwirken?
Liegen der Bundesregierung oder der BNetzA weitere Informationen von Seiten der Netzbetreiber vor, die über den veröffentlichten Entwurf des Szenariorahmens hinausgehen, und wird sie diese ggf. veröffentlichen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass das von den Gasnetzbetreibern vorgelegte Dokument für die entsprechende Konsultation für den Netzentwicklungsplan Gas mehr als zehnmal so umfangreich ist, wie das der Stromübertragungsnetzbetreiber?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eignung und Qualität der vorgeschlagenen Entwicklungspfade – in einem Fall das Szenario IIA der Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung von September 2010 mit der längst veralteten Annahme einer zwölfjährigen AKW-Laufzeitverlängerung und in einem anderen Fall eine bloße, unverbindliche Befragung der Bundesländer zusammengefasst in einer Powerpoint-Präsentation der dena?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Konsistenz der Szenarien, die dem von den Netzbetreibern vorgelegten Szenariorahmen zugrunde liegen?
Ist der Bundesregierung oder der BNetzA bekannt, von welcher räumlichen Entwicklung beim Ausbau der erneuerbaren Energien in den Szenarien ausgegangen wird?
Falls ja, was wird unterstellt?
Ist der Bundesregierung oder der BNetzA bekannt, wie der angenommene fossile Kraftwerkspark in den drei Szenarien genau aussieht, insbesondere, wann gehen wo welche neuen Kraftwerke ans Netz sowie wann und wo gehen welche Kraftwerke vom Netz?
Falls ja, was wird unterstellt?
Ist der Bundesregierung oder der BNetzA bekannt, mit welcher Auslastung des fossilen Kraftwerksparks vor dem Hintergrund des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien gerechnet wird?
Falls ja, was wird unterstellt?
Ist der Bundesregierung oder der BNetzA bekannt, welche „derzeit in Planung befindlichen“ Pumpspeicherkraftwerke genau mit welcher Leistung an welchen Standorten als realisiert angenommen werden?
Falls ja, was wird unterstellt?
Greift die BNetzA im Rahmen der Genehmigung des Szenariorahmens auf externe Ressourcen zurück (z. B. über Gutachten oder externe Berater)?
Falls ja, welche sind dies?
Werden die Änderungen, die die BNetzA am Szenariorahmen der Netzbetreiber vornimmt, vor der Genehmigung nochmals zur Diskussion gestellt?
Wird die BNetzA den Netzbetreibern über die in § 12a EnWG hinausgehenden Vorgaben zum Szenariorahmen machen, wie in vielen Stellungnahmen der Stakeholder gefordert?
Wird die BNetzA die Annahmen zur Erzeugungskapazität präzisieren, indem sie eine regionale Disaggregation von Erzeugung und Nachfrage vornimmt?
Falls nein, ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, dass dies für die Ermittlung des konkreten Übertragungsbedarfs notwendig ist?
Wird die BNetzA den Netzbetreibern bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans zusätzlich zu den drei Szenarien Sensitivitätsanalysen vorschreiben (z. B. zur Auswirkung von verschiedenen Ausbauszenarien erneuerbarer Energien, von Lastmanagement oder Speichereinsatz auf den Netzausbaubedarf)?