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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung bezüglich der Windenergie

Gefährdung ziviler und militärischer Radaranlagen zur Flugsicherung durch Windkraftanlagen, ablehnende Haltung der Bundeswehrverwaltung in Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, Angaben zu Radarsystemen der Bundeswehr, Rechtsprechung, Regelung der Befeuerung von Windkraftanlagen durch Änderung der Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

02.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/724529. 09. 2011

Stand der Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung bezüglich der Windenergie

der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund der Reaktorkatastrophe von Fukushima und dem anschließenden Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 bekräftigte die Bundesregierung ihr Energiekonzept aus dem September 2010 mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 mindestens 35 Prozent des Stroms in Deutschland aus regenerativen Quellen zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die erneuerbaren Energien schnell und umfangreich ausgebaut werden. Die Bundesregierung beschreibt in ihrem Energiekonzept die Windenergie an Land als die erneuerbare Energiequelle, die kurz- und mittelfristig die wirtschaftlichsten Ausbaupotentiale hat. Deshalb beinhaltete das Energiekonzept der Bundesregierung eine Anzahl von Maßnahmen zur Erleichterung der Errichtung von Windenergieanlagen an Land.

Um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen, hat die Bundesregierung im Zuge des Energiekonzepts angekündigt, existierende Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie abzumildern. So sollten unter anderem eine Reduzierung der Lichtemissionen, eine bessere Verträglichkeit militärischer Radaranlagen und das Erstellen eines Bestandsregisters erreicht werden.

Insbesondere die Konflikte zwischen militärischem Radar und der Windenergienutzung haben in den letzten Jahren nach Erhebungen der Windbranche den Aufbau von 1 400 Megawatt Windenergieleistung verhindert. Deshalb ist die Verbesserung der Verträglichkeit von militärischen Radaranlagen besonders wichtig. Daneben führt die Befeuerung von Windenergieanalgen, besonders in der Nähe von großen Windparks, zu einer geringeren Akzeptanz in der Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen29

1

In welchem Umkreis von Radaranlagen zur Flugsicherung und/oder zur Luftabwehr stellen Windenergieanlagen ein Störpotential dar, und aus welchen Gründen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotential und die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Aufgaben von Flugsicherung und Landesverteidigung?

3

Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme der Bundeswehr vor, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?

4

Bei wie vielen Megawatt Windenergiekapazität hat die Bundesregierung bislang Widerspruch eingelegt, und wie viele Megawatt Windenergiekapazität sind hiervon bis heute blockiert?

5

Bei welchen Windenergieprojekten hat die Bundeswehrverwaltung seit dem September 2010 in Genehmigungsverfahren Bedenken wegen der Störung von Radaranlagen geäußert bzw. ihre Zustimmung zu dem Antrag verweigert (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Anlagen und installierter Leistung in Megawatt)?

6

Welche dieser Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht realisiert?

7

Bei welchen Projekten wurden Modifikationen bei den Windenergieanlagen (z. B. geringere Höhen, Verschiebung der Anlagenstandorte) vorgenommen?

8

Welche Projekte wurden zunächst abgelehnt und dann doch realisiert?

9

Mit welcher Begründung wurden die Ablehnungen aufgehoben?

10

Welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, bei welchen Windenergieprojekten seit September 2010 zivile Luftverkehrseinrichtungen (einschließlich der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) ablehnende Stellungnahmen mit der Begründung der Störung von Radaranlagen abgegeben haben (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt)?

11

Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr bei der Flugsicherung vorwiegend das sogenannte Primärradar verwendet und nicht, wie in nahezu allen anderen NATO-Staaten üblich, das sogenannte Sekundärradar auf Transponderbasis, welches in diesen Ländern nur in seltenen Fällen von dem zweidimensionalen Primärradar unterstützt wird?

Wenn ja, warum?

12

Plant die Bundesregierung, die Luftraumstruktur dahingehend zu ändern, dass Luftfahrzeuge nur noch nach Funkkontaktaufnahme mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle und Schalten eines Transponders in den Nahbereich bzw. Zuständigkeitsbereich eines Militärflugplatzes einfliegen dürfen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Ist es zutreffend, dass die Bundeswehrverwaltung bei der Stellungnahme zu Windparkprojekten, die sich im Einflussbereich des Flugsicherungsradars befinden, die Beurteilung überwiegend auf das sogenannte Primärradar abstützt und nicht wie in der praktischen Arbeit auf Primär- und Sekundärradar?

Wenn ja, warum?

14

Ist es zutreffend, dass Windenergieanlagen keinen störenden Einfluss auf das sogenannte Sekundärradar auf Transponderbasis ausüben?

Wenn ja, warum verwendet die Bundeswehr nicht ebenfalls das Sekundärradar auf Transponderbasis?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verkehrenden Luftfahrzeuge ohne Transpondertechnik vor?

Falls ja, bitte eine Differenzierung nach militärischen, zivilen Verkehrs- und sonstigen (insbesondere Sportflugzeugen) vornehmen.

16

Wie steht die Bundesregierung zu einer Einführung eine allgemeinen Transponderpflicht für Luftfahrzeuge?

17

Wie steht die Bundesregierung zu einer Einführung der Transpondereinschaltpflicht in der Umgebung von Windenergieanlagen?

18

Wie weit ist die Ersetzung der Radargeräte vom Typ ASR-910 durch neue digitale Radartechnik vom Typ ASR-S fortgeschritten?

19

Wird der geplante Zeitrahmen dieses Austauschprozesses bis zum Jahr 2015 nach Erkenntnissen der Bundesregierung eingehalten?

20

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob Windenergieanlagen einen störenden Einfluss auf Radaranlagen vom neuen Typ ASR-S ausüben können?

21

Trifft es zu, dass diese oder andere moderne Radaranlagen unter anderem durch Computermodellierung Hindernisse bzw. Störungen „wegmodellieren“ können?

Ist dies auch bei der Radartechnik vom Typ ASR 910 möglich?

22

Ist es zutreffend, dass die Bundeswehrverwaltung bei verschiedenen Windenergieprojekten einen entgegenstehenden öffentlichen Belang geltend gemacht hat, obwohl sich die geplante Windenergieanlage außerhalb des im Allgemeinen Umdruck Nr. 51 für den Anlagentyp ASR 910 – Siemens 1990 vorgesehenen Interessenbereichs von 18 Kilometern (Flugsicherungsradar) bzw. 35 Kilometern (Landesverteidigungsradar) befand?

Wenn ja, warum, und bei welchen Anlagen?

23

Hat sich dieser Umdruck geändert?

Wenn ja, inwieweit haben sich die physikalischen Erkenntnisse geändert ?

24

Welche Rechtsprechung ist bisher zu dem Thema Windenergieanlagen und Radar ergangen (bitte einzeln nennen)?

25

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen, dass die bloße Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses durch Windenergieanlagen aufgrund hypothetischer Sachverhalte nicht genügt, um eine Genehmigung zu verweigern und damit die Beweislast, dass konkrete Windenergieanlagen die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigen, jeweils bei der Bundeswehr liegt?

26

Wurden die Änderungen der Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, welche die Befeuerung von Windenergieanlangen regelt, wie im Energiekonzept der Bundesregierung angekündigt, umgesetzt?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Bundesregierung die Änderungen in der Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen umsetzten?

27

Beabsichtigt die Bundesregierung, Pilotprojekte zur Erprobung der Transponderlösung durchzuführen?

Wenn ja, wie viele, und in welchem Zeitraum?

28

Verfolgt die Bundesregierung alternative Konzepte zur Verringerung der Lichtemissionen von Windenergieanlagen?

Wenn ja, welche?

29

Hat die Bundesregierung, wie im Energiekonzept vom September 2010 angekündigt, ein aktuelles Bestandsregister aller bereits errichteten, genehmigten oder geplanten Windenergieanlagen erstellt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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