BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fragen zur Hans-Joachim-Martini-Stiftung bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7073)

Detailliertere Angaben zu den Sitzungen, den Tagungsorten des BGR-Kuratoriums und des Stiftungsrates, den Stiftungsratsmitgliedern und der Geschäftsführerin, den Akten mit den Sitzungsprotokollen des Stiftungsrates, den Vorschlägen zur Forschungsförderung und dem Austausch des Aktenplans der BGR<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

18.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/724629. 09. 2011

Fragen zur Hans-Joachim-Martini-Stiftung bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7073)

Kurz nach Eingang der Kleinen Anfrage „Forschungsförderung im Endlagerbereich der Hans-Joachim-Martini-Stiftung bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe“ (Bundestagsdrucksache 17/6626) bei der Bundesregierung wurde von der Webseite der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die bis dahin öffentlich zugängliche Webseite zu der bei der BGR angesiedelten Hans-Joachim-Martini-Stiftung (im Weiteren auch kurz „Stiftung“) gelöscht. Der Text dieser Webseite lautete:

  • „Zum Gedächtnis an den Präsidenten Hans-Joachim Martini, der von 1962 bis 1969 die Bundesanstalt für Bodenforschung – heute BGR – leitete, wurde im Jahre 1987 die Hans-Joachim-Martini-Stiftung eingerichtet. Hierin haben Freunde der BGR private Mittel zur Verfügung gestellt, um die geowissenschaftlichen Arbeiten der BGR zu fördern.“

Neben dieser Webseite wurden von der BGR auch alle anderen die Stiftung betreffenden Informationen von der BGR-Webseite gelöscht. Dies geschah auf Veranlassung der BGR-Hausleitung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Weitere Fragen zur Hans-Joachim-Martini-Stiftung bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe“ (Bundestagsdrucksache 17/7073) angibt. Daneben fällt auf, dass die BGR im gleichen Zeitraum ihren online zugänglichen Aktenplan austauschte. Ihr bisheriger, mit über 330 Seiten sehr informativer Aktenplan wurde durch eine nur noch knapp drei Seiten lange Version ersetzt. Bezüglich der transparenten Behördenführung, zu der alle Behörden angehalten sind, stellt dies eine erhebliche Verschlechterung dar.

Äußerst heikel erscheint es aus Sicht der Fragesteller, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/7073 mehrere Fragen nicht beantwortete mit dem Verweis auf nicht vorhandene Unterlagen, in derselben Antwort aber auch angibt, dass die BGR genau diese Unterlagen bei einer internen Recherche in den BGR-Akten vorgefunden habe, die sie aus Anlass der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6922 durchführte. Dann habe sie die Akten jedoch weggegeben.

Weitere Informationen zu der engen Verbindung zwischen BGR und Stiftung, die aus Sicht der Fragesteller besteht, enthält neben den bereits genannten Bundestagsdrucksachen 17/6626, 17/6922 und 17/7073 auch Bundestagsdrucksache 17/6701, auch zum Stiftungsrat der Stiftung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Wann genau in den letzten zehn Jahren tagte das Kuratorium der BGR (bitte mit Datumsangabe)?

2

Tagte das BGR-Kuratorium in Räumlichkeiten der BGR?

3

Tagte der Stiftungsrat in Räumlichkeiten der BGR?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nicht nur Sitzungsprotokolle Aufschluss darüber geben können, wer die drei nichtständigen Mitglieder im Stiftungsrat sind, sondern auch das persönliche Wissen des BGR- Präsidenten und des Vertreters des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) als Stiftungsratmitglieder (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7073, Antwort zu Frage 8)?

5

Wer sind die drei nichtständigen Mitglieder im Stiftungsrat nach den Erkenntnissen des BGR-Präsidenten und des im Stiftungsrat vertretenen BMWi-Vertreters?

6

Wer ist der BMWi-Vertreter im Stiftungsrat (mit der Bitte um eine unter Datenschutzaspekten möglichst genaue Eingrenzung)?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass nicht nur die Sitzungsprotokolle des Stiftungsrates Auskunft darüber geben können, welche Funktionen der BGR-Präsident und der BMWi-Vertreter im Stiftungsrat innehaben (z. B. Schatzmeister o. Ä.), sondern auch der BGR- Präsident und der BMWi-Vertreter selbst wissen müssten, welche Funktionen sie im Stiftungsrat innehaben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7073, Antwort zu Frage 9)?

8

Welche Funktionen wie Schatzmeister o. Ä. haben der BGR-Präsident und der BMWi-Vertreter – basierend auf deren eigenem Wissen – im Stiftungsrat inne?

9

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass im Verzeichnis der deutschen Stiftungen als Anschrift der Stiftung die Anschrift der BGR geführt wird?

10

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass im aktuellen Verzeichnis der deutschen Stiftungen als Webseite der Stiftung die Webseite der BGR geführt wird?

11

Wenn die Stiftung keine Räumlichkeiten bei der BGR unterhält, wer in der BGR hat sich dann um an die Stiftung adressierte Post gekümmert, die der BGR zugestellt wurde?

12

Seit wann wurde die Akte mit den Sitzungsprotokollen des Stiftungsrates und anderen die Stiftung betreffenden Unterlagen in der BGR geführt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7073, Antwort zu Frage 14)?

13

Wie viele Aktenordner umfasste sie?

14

Wurde von der BGR sichergestellt, dass die Akte bzw. einzelne Bestandteile der Akte keinerlei dienstlichen Bezug hatte/hatten, bevor die Akte an die Stiftung übergeben wurde, und wenn ja, wie?

15

Wenn die Akte dienstlichen Bezug hatte, auf welcher Rechtgrundlage durfte sie dann aus dem Aktenbestand der BGR entfernt werden, und war das Entfernen zulässig?

16

Wenn die Akte keinen dienstlichen Bezug hatte, also einen rein privaten Inhalt hatte, warum wurde sie dann im Rahmen der behördlichen Tätigkeit angelegt und auf welcher Rechtsgrundlage?

17

Hat die Bundesregierung die Prüfung der BGR, ob die betreffende Akte ohne strafrechtliche Konsequenzen an die Stiftung übergeben werden kann, kontrolliert?

Falls nein, warum nicht?

18

Falls ja, teilt sie alle Prüfungsergebnisse der BGR, oder – falls sie nicht alle Prüfungsergebnisse der BGR teilt – in welchen Punkten ist sie welcher anderen Auffassung, und welche Konsequenzen will sie daraus ziehen?

19

Welche Abteilung/welches Referat hat die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/7073, Antwort zu Frage 14, genannte Recherche der BGR durchgeführt?

Handelte es sich um dieselbe Abteilung/dasselbe Referat, das mit der Führung der Akte betraut war?

20

Wurde bzw. wurden von der BGR ein Vermerk oder mehrere Vermerke über diese Recherche erstellt?

21

Falls ja, welchen Datums?

Ging der Vermerk bzw. gingen die Vermerke der BGR-Hausleitung zu, und falls ja, welche a) Anweisungen und/oder b) Zustimmungen zu in dem Vermerk/den Vermerken enthaltenen Vorschlägen hat diese daraufhin erteilt?

22

Wann wurde die Recherche begonnen, und wann war sie abgeschlossen (bitte mit Datumsangabe)?

23

Wann wurde die Akte von der BGR an die Stiftung übergeben (bitte mit Datumsangabe)?

24

Wurde sie der Stiftung von der BGR persönlich übergeben?

Falls ja, wo, von wem und an wen?

Falls nein, an welche Adresse (bitte vollständige Postanschrift) wurde die Akte gesandt?

25

War die Übergabe der Akte von der BGR an die Stiftung mit dem BMWi abgestimmt, und falls ja, wann geschah dies (bitte mit Datumsangabe)?

26

Um wie viele Personen insgesamt handelt es sich bei BGR-Mitarbeitern, von denen die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/7073 angibt, sie seien ehrenamtlich für die Stiftung tätig oder tätig gewesen?

27

Kann die Bundesregierung bzw. die BGR bestätigen, dass diverse Mitarbeiter der BGR Vorschläge für Forschungsvorhaben, die durch die Stiftung gefördert werden könnten, gemacht haben?

28

Aus welchen Bereichen/Abteilungen/Referaten der BGR kamen in den letzten zehn Jahren derartige Vorschläge?

29

Wurden sie an die BGR-Hausleitung adressiert oder an die Geschäftsführung der Stiftung?

Wie sah das BGR-interne Verfahren üblicherweise aus, mit dem BGR- Mitarbeiter Vorschläge für Forschungsvorhaben machen konnten, die von der Stiftung gefördert werden sollten?

30

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei all diesen durch BGR-Mitarbeiter initiierten Vorschlagsprozessen – unabhängig davon, ob auf die Vorschläge letztlich eingegangen oder nicht eingegangen wurde im Sinne einer Förderung bzw. keiner Förderung durch die Stiftung – um ehrenamtliche Tätigkeiten handelte, oder sind die Vorschläge als Teil des Dienstverhältnisses zu sehen?

31

Auf welche Prüfungen und schriftlichen Unterlagen stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf die vorangegangene Frage, oder falls sie die vorangegangene Frage noch nicht abschließend beantworten kann, wie gedenkt sie, ihr konkret nachzugehen?

32

Welche Vorhaben, Arbeiten etc. hat die Stiftung in den letzten zehn Jahren auf Antrag, Vorschlag, Bitte etc. welcher BGR-Mitarbeiter hin gefördert (bitte nach Jahren differenziert darlegen)?

33

Was genau sind die „der Bundesregierung vorliegenden Informationen“ hierzu, auf die sich die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/ 7073, Antwort zu Frage 12, bezieht?

Um welche schriftlichen Unterlagen von wem und welchen Datums handelt es sich insbesondere?

34

Welche Vorhaben, Arbeiten etc., die von der Stiftung in den letzten zehn Jahren gefördert wurden, wurden von der BGR durchgeführt oder betreut (bitte nach Jahren differenziert darlegen)?

Wem haben die BGR-Mitarbeiter, die mit diesen Vorhaben, Arbeiten etc. befasst waren, darüber Bericht erstattet – der BGR-Hausleitung oder der Stiftung?

Wen haben die BGR-Mitarbeiter, die mit diesen Vorhaben etc. befasst waren, beispielsweise informiert, falls sich während eines laufenden Vorhabens herausstellte, dass die von der Stiftung bewilligten Mittel nicht ausreichten – die BGR-Hausleitung oder die Stiftung?

35

Handelt es sich bei der Geschäftsführerin der Stiftung um eine Mitarbeiterin der BGR oder der Stiftung oder von beiden?

Falls die Geschäftsführerin der Stiftung nicht Mitarbeiterin der BGR sein sollte, warum hat sie eine BGR-E-Mail-Adresse?

36

Falls die Geschäftsführerin der Stiftung Mitarbeiterin der BGR ist, wie wird organisatorisch sichergestellt, dass die Führung der Geschäfte der Stiftung stets klar und nachweislich vom BGR-Dienstverhältnis getrennt blieb?

37

Kann die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse der Geschäftsführerin der Stiftung bestätigen, dass die Stiftung keine eigenen Räumlichkeiten hatte und die Räumlichkeiten der BGR genutzt hat – z. B. für die Sitzungen ihres Stiftungsrates?

38

Erhielt der BGR-Präsident Einladungen für die Sitzungen des Stiftungsrates per Post oder per E-Mail an seine dienstliche Adresse?

39

Von wem wurden sie versandt?

40

Sind sie noch im E-Mail-Verzeichnis (Mailbox/Mail-Client o. Ä.) des BGR-Präsidenten gespeichert oder in den Akten des BGR-Präsidenten abgelegt?

41

Erhielt der BMWi-Vertreter, der Mitglied im Stiftungsrat ist, Einladungen für die Sitzungen des Stiftungsrates per Post oder per E-Mail an seine dienstliche Adresse?

42

Sind sie noch in seinem E-Mail-Verzeichnis (Mailbox/Mail-Client o. Ä.) gespeichert oder in seinen Akten abgelegt?

43

Warum hat die BGR ihren über 330 Seiten starken Aktenplan gegen eine nur noch dreiseitige Version ausgetauscht?

War diese Auswechslung mit der BGR-Hausleitung abgestimmt?

War sie von ihr veranlasst?

44

Soll es in absehbarer Zeit wieder einen informativeren Aktenplan der BGR auf der BGR-Webseite geben, und falls nein, warum nicht?

45

Wurden die Teilnahmen des BMWi-Vertreters an den Sitzungen des Stiftungsrates als Dienstreisen abgerechnet?

46

Wie genau sieht das BMWi-interne Verfahren aus, das der Berufung der Mitglieder des BGR-Kuratoriums durch das BMWi vorausgeht?

Wurden dem BMWi dabei von der BGR Vorschläge für mögliche Mitglieder des BGR-Kuratoriums übermittelt?

Haben Externe dem BMWi Mitgliedskandidaten für das BGR-Kuratorium vorgeschlagen, und falls ja, wer wen und wann?

Haben sich Personen dem BMWi selbst als Mitgliedskandidaten für das BGR-Kuratorium vorgeschlagen, und falls ja, wer wann?

Berlin, den 29. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen