[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7395
17. Wahlperiode 20. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7263 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen
Statistik ausgeblendet werden.
So gab es im Jahr 2010 nicht nur 41 332 Asylverfahren und etwa 10 000
Flüchtlingsanerkennungen. Es wurden zudem über 11 000 Verfahren
eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch
einmal überprüft wurde, in über 2 500 Fällen führte dies zum Widerruf der
Anerkennung, zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Die
Widerrufsquote betrug 2010 zwar nur 16,4 Prozent und behördliche Widerrufe
wurden bei einer gerichtlichen Überprüfung auch nur zu knapp 25 Prozent
bestätigt. Diese Verfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und
häufig traumatisierte Flüchtlinge – jedoch unabhängig von ihrem Ausgang sehr
belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig. Die deutsche
Widerrufspraxis ist in der EU auch einmalig restriktiv. Kein anderes EU-Land
kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. In
keinem anderen Land gibt es Widerrufe in vergleichbarer Zahl, viele Länder
verzeichnen überhaupt keine oder nur vereinzelte Widerrufe. In Deutschland
hingegen gab es im Zeitraum von 2005 bis 2010 über 100 000
Widerrufsverfahren und 38 500 Asylwiderrufe – bei knapp 41 000 Anerkennungen. Unter
anderem deshalb sinkt die Zahl der in Deutschland lebenden anerkannten
Flüchtlinge seit Jahren: Ende 2010 waren es nur gut 115 000 Personen mit
einem Flüchtlingsstatus, Ende 1997 lebten noch über 200 000 Asylberechtigte
und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland.
Im Jahr 2010 wurden über 23 000 Klagen gegen ablehnende
Asylentscheidungen erhoben. Nur 36 Prozent dieser Klagen wurden von den Gerichten
zurückgewiesen, bei afghanischen Asylsuchenden waren es sogar nur 13,9 Prozent.
Bei 22,8 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2010 war das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge der Auffassung, dass ein anderes Land der
Europäischen Union nach der EU-Dublin-Verordnung zuständig sei. Das Land, das
dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutsch- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Oktober 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7395 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeland zu übernehmen (knapp 2 500 Ersuchen), war ausgerechnet das völlig
überforderte Griechenland. Besonders brisant: Während nach Eurostat-
Angaben Asylsuchende im Jahr 2009 in Deutschland zu 36,5 Prozent als
schutzbedürftig anerkannt wurden, lag diese Quote in Griechenland bei nur 0,1
Prozent.
37,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2010 waren
minderjährige Kinder.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt etwa
ein halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive
Gerichtsverfahren vergeht im Durchschnitt ein gutes Jahr.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des
Grundgesetzes (GG), nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/
Genfer Flüchtlingskonvention und von Abschiebungshindernissen nach
§ 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im dritten Quartal 2011, und wie
lauten die jeweiligen Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren:
Asylberechtigung (staatliche/nichtstaatliche Verfolgung);
Flüchtlingsschutz (staatliche/nichtstaatliche Verfolgung); subsidiärer Schutz nach § 60
Absatz 2 und 5 AufenthG (unmenschliche Behandlung), subsidiärer Schutz
nach § 60 Absatz 3 AufenthG (Todesstrafe), subsidiärer Schutz nach § 60
Absatz 7 Satz 2 AufenthG (bewaffnete Konflikte), subsidiärer Schutz nach
§ 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG (sonstige existenzielle Gefahren))?
Die sogenannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zweites Quartal 2011 Gesamtschutz Drittes Quartal 2011 Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 2 395 22,8 Herkunftsländer gesamt 2 500 26,0
darunter darunter
Afghanistan 594 34,4 Afghanistan 579 29,5
Irak 760 53,3 Irak 790 56,9
Iran 358 54,6 Iran 323 50,0
Syrien 38 20,4 Syrien 143 79,4
Serbien 7 0,6 Pakistan 23 7,9
Türkei 53 12,7 Russische Föderation 43 13,6
Pakistan 33 15,7 Serbien 5 0,7
Russische Föderation 52 13,6 Türkei 33 6,9
Kosovo 5 0,9 Kosovo 14 3,3
Mazedonien 1 0,2 Somalia 226 59,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/73952. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2011 eingeleitet,
und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte
Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
3. Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis
gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und
nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen
Widerrufsquoten benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zweites Quartal 2011 Drittes Quartal 2011
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 167 1,6 178 1,8
Flüchtlingsschutz (§ 60 Absatz 1
AufenthG)
1 563 14,9 1 705 17,7
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 Absatz 2 AufenthG 68 0,6 47 0,5
§ 60 Absatz 3 AufenthG 2 0,0 – –
§ 60 Absatz 5 AufenthG – 0,0 – –
§ 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG 526 5,0 454 4,7
§ 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG 68 0,6 116 1,2
Gesamtschutz 2 395 22,8 2 500 26,0
Zweites
Quartal 2011
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt
3 693 4 795 74 1,5 82 1,7 53 1,1 4 586 95,6
Irak 2 063 2 741 – – 18 0,7 1 0,0 2 722 99,3
Türkei 364 396 33 8,3 9 2,3 9 2,3 345 87,1
Iran 268 292 8 2,7 2 0,7 2 0,7 280 95,9
Afghanistan 131 186 1 0,5 1 0,5 8 4,3 176 94,6
Eritrea 111 89 – – – – – – 89 100,0
Russische
Föderation
102 157 – – 3 1,9 – – 154 98,1
Sri Lanka 69 73 – – – – – – 73 100,0
Syrien 69 56 3 5,4 – – 2 3,6 51 91,1
Kosovo 55 115 12 10,4 2 1,7 8 7,0 93 80,9
Pakistan 51 52 – – – – – – 52 100,0
Drucksache 17/7395 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2011 bisher
(soweit bekannt) bis zu einer behördlichen, wie lange war sie bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung (das heißt inklusive eines
Gerichtsverfahrens), (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren und den jeweiligen Vergleichswert für 2010 angeben)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Drittes
Quartal 2011
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt
5 911 3 053 67 2,2 104 3,4 36 1,2 2 846 93,2
Irak 3 577 1 577 1 0,1 34 2,2 1 0,1 1 541 97,7
Iran 496 179 5 2,8 3 1,7 – – 171 95,5
Türkei 379 415 23 5,5 18 4,3 4 1,0 370 89,2
Afghanistan 188 138 5 3,6 1 0,7 7 5,1 125 90,6
Russische
Föderation
188 78 – – – – – – 78 100,0
Sri Lanka 180 37 – – 6 16,2 1 2,7 30 81,1
Eritrea 127 61 – – 1 1,6 1 1,6 59 96,7
Syrien 118 87 – – – – – – 87 100,0
Aserbaidschan 74 45 – – 10 22,2 – – 35 77,8
Kosovo 73 83 14 16,9 10 12,0 3 3,6 56 67,5
1. Januar bis
30. September 2011
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 5,9
darunter:
Syrien 6,2
Kosovo 5,5
Mazedonien 3,6
Türkei 7,0
Afghanistan 6,7
Pakistan 6,0
Russische Föderation 8,0
Irak 4,4
Serbien 2,9
Iran 7,6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/73951. Januar bis
30. September 2010
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 7,7
darunter:
Afghanistan 6,5
Irak 4,8
Serbien 5,5
Somalia 5,3
Iran 9,4
Kosovo 7,9
Syrien 8,8
Mazedonien 3,7
Türkei 9,1
Russische Föderation 9,8
Erstes Halbjahr 2011 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 11,8
darunter:
Afghanistan 10,6
Irak 12,2
Iran 13,0
Kosovo 10,6
Mazedonien 5,4
Russische Föderation 20,7
Serbien 5,6
Somalia 8,7
Syrien 16,8
Türkei 19,4
Drucksache 17/7395 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
dritten Quartal 2011 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert des
vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation
zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern
basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach illegalem
Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Verfahren
nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch werden nicht gesondert
erfasst.
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer und welches die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen
angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland und Malta
nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Erstes Halbjahr 2010 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 14,4
darunter:
Irak 11,2
Afghanistan 12,2
Türkei 20,5
Iran 15,4
Kosovo 12,0
Serbien 10,9
Russische Föderation 27,3
Vietnam 6,3
Syrien 16,6
Indien 10,3
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen (ÜE) an
die Mitgliedstaaten
gesamt
Prozentualer Anteil
der ÜE zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil
der ÜE mit
EURODAC-Treffer
Zweites Quartal 2011 9 692 2 110 21,8 72,4
Drittes Quartal 2011 11 729 2 092 17,8 75,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7395Zweites Quartal 2011 Übernahmeersuchen Drittes Quartal 2011 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Russische Föderation 229 10,9 Afghanistan 229 10,9
Afghanistan 213 10,1 Russische Föderation 221 10,6
Somalia 184 8,7 Tunesien 192 9,2
Tunesien 135 6,4 Syrien 144 6,9
Irak 121 5,7 Somalia 137 6,5
Serbien 107 5,1 Irak 131 6,3
Georgien 102 4,8 Georgien 99 4,7
Kosovo 85 4,0 Kosovo 87 4,2
Syrien 79 3,7 Algerien 86 4,1
Algerien 77 3,6 Serbien 72 3,4
Zweites Quartal 2011 Übernahmeersuchen Drittes Quartal 2011 Übernahmeersuchen
ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Italien 506 24,0 Italien 661 31,6
Polen 264 12,5 Polen 246 11,8
Frankreich 204 9,7 Schweden 159 7,6
Schweden 179 8,5 Schweiz 149 7,1
Schweiz 139 6,6 Frankreich 142 6,8
Österreich 113 5,4 Belgien 115 5,5
Belgien 105 5,0 Österreich 96 4,7
Norwegen 94 4,5 Niederlande 93 4,4
Ungarn 82 3,9 Norwegen 90 4,3
Niederlande 80 3,8 Ungarn 77 3,7
Malta 53 2,5 Malta 16 0,8
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Drucksache 17/7395 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Dublin-II-Entscheidungen mit welchem Ergebnis
(Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung, humanitäre
Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung) gab es in den
benannten Zeiträumen – und wieso wird die Zahl der Selbsteintritte trotz der
erheblich gestiegenen rechtlichen und politischen Bedeutung von
Selbsteintritten (nicht nur in Bezug auf Griechenland) nach wie vor
nicht statistisch erfasst (Wiederholung der Frage, weil die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6810 nicht darauf
eingeht, warum die Zahl „trotz der erheblich gestiegenen rechtlichen und
politischen Bedeutung von Selbsteintritten“ nicht erfasst wird)?
Entscheidungen über das Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten
Kategorien erfasst. Die Ausübung des Selbsteintrittes durch das BAMF nach
Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung bzw. nach Artikel 15 der Dublin-
Verordnung erfolgt jeweils situations- und fallbezogen. Für die fachliche
Bewertung und Entscheidung benötigt das Bundesamt keine statistische Erfassung.
Die Bundesregierung sieht deshalb kein Erfordernis für eine entsprechende
statistische Erhebung.
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in
den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland und
Malta – differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zweites
Quartal 2011
Drittes
Quartal 2011
Ablehnungen durch den Mitgliedstaat gesamt 539 576
Zustimmungen des Mitgliedstaates gesamt 1 611 1 474
davon Ablehnungen nach Artikel 15 Dublin II 3 3
davon Zustimmungen nach Artikel 15 Dublin II 3 2
Zweites Quartal 2011 Überstellungen Drittes Quartal 2011 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 715 gesamt 721
darunter: darunter:
Afghanistan 84 11,7 Afghanistan 97 13,5
Somalia 69 9,7 Irak 53 7,4
Irak 65 9,1 Georgien 52 7,2
Russische Föderation 63 8,8 Russische Föderation 52 7,2
Georgien 46 6,4 Somalia 47 6,5
Serbien 26 3,6 Kosovo 40 5,5
Tunesien 26 3,6 Tunesien 40 5,5
Algerien 25 3,5 Algerien 33 4,6
Iran 23 3,2 Iran 33 4,6
Kosovo 22 3,1 Serbien 27 3,7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7395d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-II-Verfahren bzw. Überstellungen?
Im dritten Quartal 2011 hat die Bundespolizei 63 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 59 Überstellungen vollzogen. Im zweiten Quartal 2011 hat die
Bundespolizei 71 Ersuchen an andere Staaten gestellt und 68 Überstellungen
vollzogen.*
6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2011 (bitte auch den
Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des
Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder
eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden
in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw.
von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und
in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die
Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende
Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei
unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein
Kind hier geboren oder eingereist ist.
Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im dritten Quartal 2011 bei 38,8 Prozent (zweites Quartal 2011: 46,5 Prozent),
bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 35,2 Prozent (zweites
Quartal 2011: 31,9 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 37,3 Prozent
(zweites Quartal 2011: 30,9 Prozent).
Zweites Quartal 2011 Überstellungen Drittes Quartal 2011 Überstellungen
an Mitgliedstaaten absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 715 gesamt 721
darunter: darunter:
Italien 146 20,4 Italien 180 25,0
Frankreich 84 11,7 Polen 73 10,1
Polen 82 11,5 Frankreich 62 8,6
Schweden 79 11,0 Schweden 50 6,9
Norwegen 53 7,4 Norwegen 47 6,5
Schweiz 45 6,3 Belgien 44 6,1
Niederlande 43 6,0 Schweiz 40 5,5
Österreich 32 4,5 Österreich 39 5,4
Ungarn 24 3,4 Niederlande 39 5,4
Belgien 22 3,1 Ungarn 31 4,3
Malta 9 1,3 Malta 11 1,5
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0 * Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. September 2012 korrigiert.
Drucksache 17/7395 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2011 bisher (bitte wie auf Bundestagsdrucksache
17/4627 in der Antwort zu Frage 7 darstellen, soweit Daten vorliegen), und
welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Drittes Quartal 2011 Zweites Quartal 2011
absolut Verhältnis zu
Asylerstanträgen
gesamt
absolut Verhältnis zu
Asylerstanträgen
gesamt
Asylerstanträge gesamt 11 729 9 692
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 18 Jahre insgesamt
4 193 35,7 % 3 377 34,8 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre
3 511 29,9 % 2 801 28,9 %
unbegleitete Minderjährige
unter 16 Jahre
145 1,2 % 172 1,8 %
Anträge gemäß § 14a Absatz 2
AsylVfG
498 4,2 % 438 4,5 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
von 16 bis unter 18 Jahre
682 5,8 % 576 5,9 %
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre)
373 3,2 % 307 3,2 %
Erst- und Folgeanträge
Januar bis Juli
2011
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer
Schutz
Ablehnungen sonst.
Verfahrenserledigungen
(z. B.
Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt
13 297 11 435 1 006 8,8 4 130 36,1 6 299 55,1 22 846
darunter
Afghanistan 2 437 864 236 27,3 221 25,6 407 47,1 4 003
Serbien 2 240 2 150 7 0,3 601 28,0 1 542 71,7 2 554
Irak 1 191 1 343 78 5,8 772 57,5 493 36,7 2 431
Kosovo 834 596 20 3,4 215 36,1 361 60,6 1 113
Mazedonien 710 1 011 0 0,0 258 25,5 753 74,5 1 023
Iran 649 507 118 23,3 122 24,1 267 52,7 1 194
Türkei 628 706 71 10,1 230 32,6 405 57,4 1 095
Syrien 497 524 136 26,0 183 34,9 205 39,1 1 327
Russische
Föderation
490 331 22 6,6 114 34,4 195 58,9 1 035
Pakistan 399 244 49 20,1 116 47,5 79 32,4 587
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7395Widerrufsverfahren
Januar bis Juli
2011
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subsidiärer Schutz
kein Widerruf sonst.
Verfahrenserledigungen
(z. B.
Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt
310 547 202 36,9 136 24,9 209 38,2 1 078
darunter
Türkei 119 205 59 28,8 73 35,6 73 35,6 360
Irak 40 86 56 65,1 4 4,7 26 30,2 228
Kosovo 19 20 9 45,0 2 10,0 9 45,0 45
Afghanistan 17 21 6 28,6 4 19,0 11 52,4 98
Korea,
Demokratische
Volksrepublik
14 2 0 0,0 1 50,0 1 50,0 22
Iran 12 24 4 16,7 14 58,3 6 25,0 31
Togo 12 44 4 9,1 11 25,0 29 65,9 42
Jordanien 10 1 0 0,0 0 0,0 1 100,0 10
Aserbaidschan 4 2 1 50,0 0 0,0 1 50,0 12
Kongo,
Demokratische
Republik
4 5 3 60,0 1 20,0 1 20,0 19
Durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren in Monaten
Verfahrensdauer Erst- und Folgeanträge: Verfahrensdauer Widerrufe:
Januar bis Juli
2011
9,4 22,6
Drucksache 17/7395 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie viele Anhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden in den
ersten drei Quartalen des Jahres 2011 unter Beteiligung welcher
Außenstellen anberaumt, wie viele von ihnen wurden aus welchen Gründen
abgebrochen, und was ist über den Ausgang der jeweiligen Verfahren bekannt
(bitte nach Quartalen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
differenziert angeben)?
Angaben zu Videoanhörungen können, differenziert nach Außenstellen, der
folgenden Tabelle entnommen werden. Über die Anzahl der abgebrochenen
Videoanhörungen sowie den Ausgang von Verfahren mit Videoanhörung liegen keine
Statistiken vor.
9. In wie vielen Fällen erfolgten in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011
Asylanhörungen durch besonders geschulte Anhörerinnen oder Anhörer
(bitte nach Quartalen, Staatsangehörigkeit und Art der besonderen
Schutzbedürftigkeit differenzieren: geschlechtsspezifische Verfolgung,
minderjährige Flüchtlinge usw.), und aufgrund welcher Umstände wird wann im
Verfahren entschieden, dass besonders geschulte Anhörerinnen oder
Anhörer zum Einsatz kommen?
Statistische Angaben zum Einsatz von besonders geschulten Entscheidern für
besonders schutzbedürftige Personen (Sonderbeauftragte) liegen nicht vor.
Beim BAMF werden Entscheider als Sonderbeauftragte für die
Personengruppen „unbegleitete Minderjährige“, „geschlechtsspezifisch Verfolgte“ und
„Folteropfer und traumatisierte Asylbewerber“ eingesetzt. Fälle von unbegleiteten
Minderjährigen werden grundsätzlich von einer oder einem Sonderbeauftragten
bearbeitet (Anhörung und Entscheidung). Ist aus dem Sachvortrag eines
Antragstellers ersichtlich, dass die Person zum Kreis „geschlechtsspezifisch
Verfolgte“ oder „Folteropfer und Traumatisierte“ gehört, ist zwingend ein
entsprechender Sonderbeauftragter zu beteiligen. Anhand der individuellen Umstände
des Einzelfalles wird über die weitere Vorgehensweise entschieden, so
beispielsweise, ob der Sonderbeauftragte die weitere Bearbeitung übernimmt. Die
Beteiligung des Sonderbeauftragten ist aktenkundig zu machen.
Darüber hinaus wird bereits bei der Antragsaufnahme darauf hingewiesen, dass
dem BAMF für den Bereich geschlechtsspezifische
Menschenrechtsverletzungen speziell geschulte Entscheider zur Verfügung stehen und dass – sofern
gewünscht – die Anhörung durch einen solchen Entscheider durchgeführt werden
kann.
Eine Beteiligung von Sonderbeauftragten kann ausnahmsweise dann entfallen,
wenn der zuständige Entscheider im Zeitpunkt einer möglichen Beteiligung
nach dem Sachverhalt bereits zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in diesem
Fall eine Asyl- und/oder Flüchtlingsanerkennung zu gewähren ist.
Außenstelle Braunschweig 24
Außenstelle Düsseldorf 78
Außenstelle Gießen 1
Außenstelle Oldenburg 17
Außenstellen gesamt 120
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/739510. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi
Arabien und Libyen im dritten Quartal 2011 (bitte auch den jeweiligen
Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
11. Wie ist die derzeitige Asylentscheidungspraxis bei Asylsuchenden aus
Syrien, welche internen Vorgaben gibt es, und warum ist die
Bundesregierung immer noch nicht dazu bereit, sich trotz der andauernd
angespannten Lage in Syrien für einen entsprechenden Abschiebungsstopp
einzusetzen?
Derzeit werden in Verfahren von Asylbewerbern aus Syrien grundsätzlich
keine Entscheidungen getroffen, die eine Abschiebung nach Syrien nach sich
ziehen. Das Bundesministerium des Innern hat den für etwaige Rückführungen
zuständigen Ländern mit Schreiben vom 28. April 2011 empfohlen, vorläufig
bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich keine Abschiebungen
vorzunehmen. Soweit dem Bundesministerium des Innern bekannt, haben die
Innenministerien der Länder die Hinweise des Bundesministeriums des Innern
an die Ausländerbehörden weitergeleitet. Ebenfalls ist dem Bundesministerium
des Innern bekannt, dass die Innenministerien der Länder sich zudem in jedem
Einzelfall einer beabsichtigten Rückführung nach Syrien die Zustimmung
vorbehalten haben.
Herkunftsland Zweites Quartal 2011 Drittes Quartal 2011
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Tunesien 173 3 – – 138 10 – –
Ägypten 34 6 3 10,7 65 2 3 15,0
Marokko 59 8 1 1,5 79 5 2 2,5
Syrien 596 145 38 20,4 827 254 143 79,4
Jemen 12 1 1 50,0 10 2 3 75,0
Katar – – – – – – – –
Saudi Arabien – – – – – – – –
Libyen 53 4 1 7,1 79 6 1 6,7
Drucksache 17/7395 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. An welchen deutschen Grenzen wurden wie viele Personen mit „Dublin-
II-Hintergrund“ seit 2008 aufgegriffen (bitte nach Jahren, Ländergrenzen
und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele dieser Personen wurden seit 2008 in Zurückweisungshaft/
Abschiebungshaft verbracht, wie lange dauerte in diesen Fällen die
Haft, und wie viele Personen wurden nach der Haft ab- oder
zurückgeschoben bzw. ins Inland entlassen, bzw. wie viele dieser Personen
wurden nicht in Haft genommen und stattdessen an die zuständigen
Aufnahmeeinrichtungen verwiesen (bitte wie zuvor differenzieren)?
b) Wie viele der seit 2008 zurückgeschobenen Personen wurden nach § 18
Absatz 3 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 des Asylverfahrensgesetzes
zurückgeschoben (bitte wie zuvor differenzieren)?
c) Wie viele Personen wurden seit 2008 ohne Einschaltung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach welchen Zeiträumen überstellt
(bitte wie zuvor differenzieren)?
Hierzu liegen keine Statistiken vor.
d) Wie viele Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber
ohne Durchführung eines Asylverfahrens nach welchen Zeiträumen
überstellt (bitte wie zuvor differenzieren)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Das BAMF
erfasst illegal aufhältige Personen, die in Deutschland aufgegriffen und wegen
der Asylantragstellung in einem anderen Mitgliedstaat nach der Dublin-
Verordnung überstellt wurden. Zahlen zur Verfahrensdauer bis zur Überstellung liegen
nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Ländergrenzen oder Aufgriffsorten wird
nicht vorgenommen.
Überstellungen an die Mitgliedstaaten
2008 2009
Herkunftsländer gesamt 1 128 Herkunftsländer gesamt 1 650
darunter: darunter:
Russische Föderation 319 Irak 250
Irak 173 Russische Föderation 241
Serbien 83 Georgien 188
Türkei 48 Kosovo 96
Algerien 33 Serbien 95
Ungeklärt 30 Afghanistan 74
Afghanistan 26 Türkei 70
Iran 25 Algerien 61
Kosovo 24 Ungeklärt 52
Somalia 24 Somalia 49
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/739513. Wie ist der aktuelle Beratungsstand innerhalb der Bundesregierung (bitte
nach Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz
differenziert beantworten) zu der Frage, ob der gesetzliche Ausschluss der
aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Dublin-II-
Überstellungen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (z. B. Europäische
Menschenrechtskonvention, Grundrechtecharta der EU, Grundgesetz), nachdem
a) in einer Anhörung auch der von einer der Koalitionsfraktionen benannte
Sachverständige Prof. Dr. Winfried Kluth ausführte, dass die derzeit
geltende „deutliche Verkürzung von Rechtsschutzmöglichkeiten“ vom
Bundesverfassungsgericht „zumindest relativiert“ worden wäre, wenn
das Verfahren weitergeführt worden wäre (Anhörungsprotokoll des
Innenausschusses 17/45, S. 58), während der ebenfalls von einer der
Koalitionsfraktionen benannte Sachverständige Prof. Dr. Daniel Thym
„gesetzlichen Klärungsbedarf“ jedenfalls nicht in Abrede stellte (ebd.),
b) drei weitere Sachverständige den gesetzlichen Ausschluss der
aufschiebenden Wirkung im Dublin-Überstellungsverfahren als
unvereinbar mit der M.S.S.-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ansahen (Ausschussdrucksachen 17(4)282 C, S. 24f
und D, S. 11f, Anhörungsprotokoll 17/45, S. 10f, 59f),
c) auch aus dem Schlussantrag der Generalanwältin beim Europäischen
Gerichtshof, Verica Trstenjak, vom 22. September 2011 in der
Rechtssache C-411/10 eindeutig hervorgeht, dass „eine nationale Regelung,
nach der die Gerichte im Rahmen ihrer Überprüfung der Überstellung
eines Asylbewerbers […] von der unwiderlegbaren Vermutung
auszugeben haben, dass dieser Mitgliedstaat den Asylbewerber nicht unter
Verletzung der EMRK oder der Genfer Flüchtlingskonvention in
einen anderen Staat ausweisen wird, mit Artikel 47 der
Grundrechtecharta unvereinbar ist“ (Randnummer 162),
und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung (bitte
differenziert und in Auseinandersetzung mit den jeweiligen Unterpunkten
beantworten)?
Die Regelung des Rechtsschutzes ist Gegenstand des Vorschlags der
Kommission zur Überarbeitung der Dublin-Verordnung. Hierzu liegt ein Textvorschlag
des Ratsvorsitzes vor. Die Bundesregierung hat insgesamt einen Prüfvorbehalt
Überstellungen an die Mitgliedstaaten
2010 1. Januar bis 30. September 2011
Herkunftsländer gesamt 1 429 Herkunftsländer gesamt 932
darunter: darunter:
Russische Föderation 206 Russische Föderation 93
Georgien 173 Afghanistan 90
Irak 173 Irak 88
Kosovo 86 Georgien 82
Afghanistan 79 Algerien 48
Ungeklärt 58 Tunesien 45
Türkei 57 Türkei 41
Serbien 49 Kosovo 35
Algerien 47 Ungeklärt 33
Somalia 38 Iran 29
Drucksache 17/7395 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeingelegt. Soweit in dem Vorschlag ausdrücklich vorgesehen ist, dass keine
Überstellung in einen Mitgliedstaat erfolgen soll, wenn die zu überstellende
Person Rechtsmittel gegen die Überstellung mit Bezug auf die Verletzung von
Artikel 3 der Europäischen Konvention für Menschrechte und Grundfreiheiten
(EMRK) oder von Artikel 4 der Grundrechtecharta der Europäischen Union im
Zielstaat eingelegt hat, und bevor das Gericht über das Rechtsmittel entschieden
hat, hat die deutsche Delegation wie auch zahlreiche andere Delegationen einen
Vorbehalt eingelegt. Die Anwendung der Gewährleistungen der EMRK und der
Grundrechtecharta, die für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind, obliegt
im jeweiligen Einzelfall den Gerichten der Mitgliedstaaten. Zudem ist nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
für eine Aussetzung einer Überstellung erforderlich, dass zumindest
„stichhaltige Anhaltspunkte“ (substantial grounds, motifs serieux) für eine Verletzung
der genannten Vorschriften vorliegen. Die Bundesregierung prüft die in der
Frage aufgeführten Stellungnahmen der Sachverständigen; ein
Handlungsbedarf wird derzeit aufgrund der Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach
Griechenland nicht gesehen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]