[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7383
17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker
Beck (Köln), Ingrid Hönlinger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7265 –
Ankündigungen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung –
Sachstand August 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2005 ist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer (CDU) Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. In dieser
Wahlperiode hat die Integrationsbeauftragte eine Vielzahl von Vorhaben im Bereich
der Integrationspolitik angekündigt, um die Situation von Menschen mit
Migrationshintergrund in Deutschland zu verbessern. Die Kleine Anfrage zielt
darauf ab, in Erfahrung zu bringen, inwieweit die zahlreichen Ankündigungen
der Integrationsbeauftragten auch tatsächlich umgesetzt wurden.
So hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer mehrfach die Mängel bei den
Integrationskursen zur Sprache gebracht. Um die Qualität der Kurse zu
steigern, hat sie u. a. einen „Qualitäts-TÜV für Integrationskurse“
angekündigt und gefordert, dass nur noch Kursträger zugelassen werden, „die gut
qualifizierte und angemessen bezahlte Lehrkräfte“ beschäftigen (vgl. u. a.
Neue Osnabrücker Zeitung vom 14. März 2011).
Im Bildungsbereich hat die Integrationsbeauftragte mehrfach die fehlende
Chancengleichheit für junge Migranten bei der Bildung kritisiert und erklärt,
„Die Länder müssen Schulen mit einem hohen Migrantenanteil stärker
unterstützen. Solche Schulen brauchen mehr Lehrer, mehr Schulsozialarbeiter
sowie mehr Zeit – also mehr Ganztagsschulen.“ (vgl. Pressemitteilungen vom
16. Juni 2011 und 7. Dezember 2010). „Zudem benötigen wir dringend mehr
Lehrkräfte mit eigener Zuwanderungsgeschichte“, so die
Integrationsbeauftragte im Juni 2010 (vgl. Pressemitteilung vom 17. Juni 2010). Für den
öffentlichen Dienst hat sie mehrfach eine so genannte Migrantenquote von 20
Prozent gefordert (vgl. u. a. WELT-ONLINE vom 14. Januar 2010).
Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Integrationsbeauftragte auf die
Einrichtung diverser Beiräte, die ihr bei der Arbeit beratend zur Seite stehen
sollen und die Durchführung mehrerer Gipfel. Auf dem vierten
Integrationsgipfel am 3. November 2010 wurden klare Ziele bzw. Verpflichtungen seitens
der Bundesregierung nicht vereinbart. Stattdessen begnügte man sich damit,
einen Nationalen Aktionsplan anzukündigen, der den Nationalen Integrations- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration vom 17. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7383 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeplan konkretisieren und weiterentwickeln soll (vgl. Pressemitteilung der
Integrationsbeauftragten vom 3. November 2010). Aufgabe des neuen Beirats
Integration ist ebenfalls die Beratung und Unterstützung der
Integrationsbeauftragten. Er soll nach ihren Worten „der Integration neue Impulse
verleihen, Vertrauen und den Zusammenhalt in unserem Land stärken“ (vgl.
Pressemitteilung vom 23. Mai 2011). Wie das Gremium diese Ziele im
Einzelnen erreichen will, hat die Integrationsbeauftragte bisher offengelassen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die gesetzlichen Aufgaben und Amtsbefugnisse des Amtes der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sind in den
§§ 93 und 94 AufenthG festgelegt und im Übrigen u. a. durch die im
Grundgesetz verankerte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bestimmt.
Dies betrifft insbesondere den Bereich Bildung.
Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Beauftragte ist an Vorhaben
der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien möglichst frühzeitig zu
beteiligen, sie kann der Bundesregierung Vorschläge machen und
Stellungnahmen zuleiten. Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den
Bundesministerien zu unterstützen (§ 94 Absatz 1 AufenthG) und legt dem Deutschen
Bundestag mindestens alle zwei Jahre einen Bericht über die Lage der
Ausländerinnen und Ausländer vor (§ 94 Absatz 2 AufenthG). Mit dem Bericht
werden seit jeher ausgewählte Probleme verdeutlicht und beleuchtet sowie
Vorschläge dargelegt, die zu deren Lösung beitragen können. Soweit
Gesetzesvorhaben von den Bundesministerien vorgelegt werden, sind die im Lagebericht
getroffenen Aussagen eine wichtige Grundlage für die Mitwirkung der
Beauftragten im Ressortkreis und im Bundeskabinett.
Die Bundesregierung begrüßt vor diesem Hintergrund, dass sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut intensiv mit der Umsetzung der Aufgaben
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration befasst und mit deren Achten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und
Ausländer in Deutschland (im Folgenden 8. Lagebericht) aus dem Jahr 2010
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/2400 vom 7. Juli 2010; Seitenangaben richten
sich nach der Bundestagsdrucksache) sowie öffentlichen Äußerungen
auseinandergesetzt hat. Dies liegt – wie der nach Vorlage des Lageberichts
regelmäßig stattfindende fachliche Austausch in den Ausschüssen des Deutschen
Bundestags über die wesentlichen Aussagen des Lageberichts – auch im
Interesse der Beauftragten. Darüber hinaus lassen sowohl die Vorbemerkung der
Fragesteller als auch viele der Fragen erkennen, dass jedenfalls hinsichtlich der
mit dem 8. Lagebericht vorgenommenen Analyse bestehender Probleme und
möglicher Wege zu deren Lösung keine tiefgehenden Meinungsunterschiede
feststellbar sind. Die die Kleine Anfrage prägende Einschätzung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Bundesregierung und ihre Beauftragte für
Migration, Flüchtlinge und Integration seien der Lösung der im 8. Lagebericht
benannten Probleme nur über Ankündigungen näher gekommen, wird nicht
geteilt und ist angesichts der von der Bundesregierung in dieser und der letzten
Legislaturperiode getroffenen Entscheidungen auch nicht haltbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7383Durchführung der Integrationskurse
1. Was hat die Integrationsbeauftragte unternommen, um den von ihr
angekündigten „Qualitäts-TÜV für Integrationskurse“ einzurichten?
a) Ab wann wird der „Qualitäts-TÜV“ für interessierte Teilnehmerinnen
und Teilnehmer zur Verfügung stehen, und wie soll dieser
Qualitätscheck konkret aussehen?
b) Falls der „Qualitäts-TÜV“ doch nicht eingeführt werden sollte, warum
wird er nicht eingeführt?
Die Fragen 1a und 1b werden zusammen beantwortet:
Die Beauftragte setzt sich seit langem für eine qualitative Weiterentwicklung
der Integrationskurse ein. Dies betrifft etwa auch die Frage nach der Bezahlung
der Lehrkräfte. Es geht darüber hinaus um die Qualitätssicherung in den
Integrationskursen. Diese kann z. B. über das Zulassungsverfahren für die Träger
der Integrationskurse erreicht werden, indem Mindeststandards und
Qualitätskriterien für das Kursangebot festgelegt werden. Ziel dabei ist es, dass durch
die Fortentwicklung der Kursqualität möglichst viele Kursteilnehmerinnen und
-teilnehmer einen erfolgreichen Abschluss erreichen können.
Die qualitative Weiterentwicklung der Integrationskurse ist ein Kernthema des
Dialogforums 7 „Sprache – Integrationskurse“ im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Integration, dessen Ergebnisse Anfang des Jahres 2012
vorgestellt werden.
Qualitative Verbesserungen im Bereich des Verfahrens der Trägerzulassung
werden Eingang in einen Entwurf zur Änderung der
Integrationskursverordnung finden, der derzeit vom Bundesministerium des Innern erarbeitet wird.
2. Was versteht die Integrationsbeauftragte unter einer angemessenen
Bezahlung von Lehrkräften für Integrationskurse?
a) Welche Maßnahmen hat die Integrationsbeauftragte ergriffen, um
sicherzustellen, dass nur noch, wie von ihr gefordert, Kursträger zugelassen
werden, „die gut qualifizierte und angemessen bezahlte Lehrkräfte“
beschäftigen?
b) Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Integrationsbeauftragte,
um eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte zu erreichen?
Die Fragen 2a und 2b werden zusammen beantwortet:
Aus Sicht der Beauftragten ist die Qualifizierung und Motivation der
Lehrkräfte in den Integrationskursen von entscheidender Bedeutung für die Qualität
der Kurse. Die Beauftragte setzt sich daher seit langem für eine Verbesserung
der Situation der Lehrkräfte, z. B. im Rahmen der Bewertungskommission, ein.
Die Frage der angemessenen und gerechten Entlohnung wird vor dem
Hintergrund der grundsätzlichen Vertragsfreiheit zwischen Kursträger und
Lehrkräften weiterhin einen wichtigen Stellenwert bei der Weiterentwicklung der
Integrationskurse einnehmen.
Drucksache 17/7383 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Hält die Integrationsbeauftragte die vom Bundeskabinett beschlossene
Höhe der Mittel für die Durchführung der Integrationskurse für das Jahr
2012 für ausreichend?
Wenn nein, aus welchem Grund müssten die Mittel ihrer Ansicht nach um
wie viel aufgestockt werden?
Die Beauftragte begrüßt die nach dem Regierungsentwurf vorgesehene
Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Durchführung der Integrationskurse im
Jahr 2012 auf rd. 224 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden
Teilnehmerzahlen geht die Beauftragte davon aus, dass diese Mittel ausreichen
werden. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. September 2011,
Bundestagsdrucksache 17/6924 verwiesen.
Integration und Bildung
4. Hat die Bundesregierung außer der am 26. Januar 2011 in der „Bild“-
Zeitung veröffentlichten Aufforderung der Integrationsbeauftragten,
türkische Familien sollten ihre Kinder in Kindergärten schicken, ein Konzept
für eine bessere frühkindliche Bildung für Kinder mit
Migrationshintergrund (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ausbauziele der Bundesregierung im Bereich der
Kindertagesstätten und der Kindertagespflege bekannt sind. Sie beinhalten die
Notwendigkeit demographieadäquater sowie diskriminierungsfreier frühpädagogischer
Konzepte vor Ort.
Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (März 2010) haben ergeben, dass
die Inanspruchnahmequote von Kindertageseinrichtungen durch Kinder mit
einem Migrationshintergrund bei den 3- bis unter 6-Jährigen – gemessen an den
Kindern in der Bevölkerung mit einem Migrationshintergrund – bei 86 Prozent
liegt. Die entsprechende Quote der Kinder ohne Migrationshintergrund liegt bei
95 Prozent. Bei den unter 3-Jährigen ist die Diskrepanz noch größer. Die
Inanspruchnahmequote bei Kindern mit Migrationshintergrund liegt bei 12
Prozent und die Inanspruchnahmequote der Kinder ohne einen
Migrationshintergrund bei 28 Prozent (vgl. Destatis Pressemitteilung Nummer 121 vom 24. März
2011). Da die frühe Bildung, Betreuung und Erziehung in der
Kindertagesbetreuung bessere Voraussetzungen für den gesamten späteren Bildungsweg
schaffen kann und eine frühzeitige Sprachförderung gewährleistet, können die
niedrigeren Betreuungsquoten für eine große Zahl von Kindern mit
Migrationshintergrund zu geringeren Bildungschancen führen. Auf diesen Zusammenhang
hat die Integrationsbeauftragte vielfach in verschiedenen Zusammenhängen
öffentlich hingewiesen.
Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Förderung können Kindern mit
Migrationshintergrund nur dann zugute kommen, wenn diese Angebote auch in
Anspruch genommen werden. Bund und Länder schaffen in ihrer jeweiligen
Zuständigkeit den gesetzlichen Rahmen und die Voraussetzungen, um
Betreuungsplätze in ausreichender Zahl und Qualität bereitzuhalten. Neben dem
bereits bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder
vom dritten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr wird dieser mit dem
Kinderförderungsgesetz (KiföG vom 16. Dezember 2008) für alle Kinder ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr ab August 2013 ausgeweitet. Die
Bundesregierung fördert mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis 2014 die
Entwicklung von Schwerpunkt-Kindertagesstätten für Sprache und Integration.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7383Für bis zu 4 000 Einrichtungen werden rund 400 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Ergänzend wird auf die Bundestagsdrucksachen 17/3663 und 17/4249
verwiesen.
5. Welche Maßnahmen hat die Integrationsbeauftragte ergriffen, damit – wie
von ihr gefordert – mehr Ganztagsschulen in Deutschland eingeführt
werden?
a) Teilt die Bundesregierung die Meinung ihrer Integrationsbeauftragten,
dass Deutschland mehr Ganztagsschulen benötigt?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, wird die Bundesregierung – wie zuvor die rot-grüne
Bundesregierung – finanzielle Mittel für die Schaffung von neuen
Ganztagsschulen zur Verfügung stellen?
Die Fragen 5a bis 5c werden zusammen beantwortet:
Im Nationalen Integrationsplan haben die wichtigsten bildungspolitischen
Akteure – die Länder, der Bund und die Kommunen – entlang ihrer jeweiligen
Verantwortungen Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Bildungssituation
von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund formuliert. Die
Integrationsbeauftragte hat im 8. Lagebericht (S. 62) betont, dass es ihr – jenseits
politischer Zuständigkeiten und Schulstrukturfragen – vor allem auf die
Stärkung der Integrationsfähigkeit des schulischen Bildungssystems ankommt. Im
Übrigen wird auf § 93 AufenthG verwiesen.
Die Bundesregierung teilt die Meinung der Integrationsbeauftragten. Die
Bundesregierung hat mit dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und
Betreuung (IZBB) von 2003 bis 2009 bundesweit insgesamt 4 Mrd. Euro in den
Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen investiert. Darüber hinaus fördert der
Bund eine umfangreiche Begleitforschung und das Programm der Deutschen
Kinder- und Jugendstiftung „Ideen für Mehr! Ganztägig lernen.“ mit derzeit
jährlich ca. 4,5 Mio. Euro (einschließlich ESF-Mittel), das die Länder bei der
Entwicklung ihrer ganztagsschulischen Angebote unterstützt.
Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Schaffung neuer
Ganztagsschulen ist nach der mit der Föderalismusreform von 2006 geänderten
föderalen Kompetenzordnung nicht möglich.
6. Was hat die Integrationsbeauftragte unternommen, um der von ihr
kritisierten fehlenden Chancengleichheit für junge Migranten bei der Bildung
entgegenzuwirken?
a) Welchen weiteren Handlungsbedarf erkennt die
Integrationsbeauftragte, um die Chancengleichheit von jungen Migranten zu verbessern?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Einzelnen ergreifen,
um die Chancengleichheit für junge Migranten zu verbessern?
Die Fragen 6a und 6b werden zusammen beantwortet:
Die Beseitigung der Chancenungleichheit von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund gehört zu den Kernanliegen der
Integrationsbeauftragten. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung ihrer Bildungs- und
Ausbildungsbeteiligung und die Verbesserung ihrer Bildungsleistungen. Die Beauftragte hat
dazu Bildungseinrichtungen besucht, Gespräche mit allen verantwortlichen
Akteuren geführt und Initiativen zum kommunalen Bildungsmanagement
unterstützt. Sie erörtert dieses Anliegen kontinuierlich mit den
Migrantenorganisationen, den Integrationsbeauftragten der Länder und Kommunen und
Drucksache 17/7383 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Ministern der
Länder. Sie führt dazu jährlich einen gezielten Meinungsaustausch mit dem
Plenum der Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) durch. Die
Integrationsbeauftragte hat im Ergebnis dieser Aktivitäten 2011 mit der KMK und
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine gemeinsame
Arbeitsgruppe „Integration durch Bildung“ konstituiert.
Die Verbesserung der Ausbildungsreife und die Erhöhung der
Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist ein Kernanliegen
der Integrationsbeauftragten. Sie hat dieses Anliegen mit den Paktpartner der
Wirtschaft und der Bundesregierung im Ausbildungspakt mehrfach erörtert und
dadurch dazu beigetragen, dies zu einem Schwerpunkten des am 26. Oktober
2010 unterzeichneten Ausbildungspaktes zu machen. Die
Integrationsbeauftragte ist neue Paktpartnerin. Sie führt bis 2014 jährlich drei Konferenzen
durch: eine bundesweite Ausbildungskonferenz, gemeinsam mit einer
Landesregierung eine regionale Ausbildungskonferenz sowie eine Konferenz zum
Schwerpunkt Elternkooperation beim Übergang Schule/Beruf.
Die Integrationsbeauftragte betrachtet die Verbesserung der Chancengleichheit
von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in ihren spezifischen
Lebensverläufen als gemeinsame Aufgabe der Akteure – entlang ihrer
jeweiligen Zuständigkeit. Zu den Akteuren gehören Bund, Länder, Kommunen, Träger
von Schule und Kindertagesstätten, Migrantenverbände, Elterorganisationen
und die Kinder und Jugendlichen selbst.
Die Bundesregierung engagiert sich mit einer Vielzahl von Maßnahmen für
die Verbesserung der Bildungschancen und Bildungserfolge benachteiligter
Bevölkerungsgruppen, von denen Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund in besonderem Maße profitieren. Aufgrund der Aufgabenverteilung
des Grundgesetzes konzentrieren sich die Aktivitäten der Bundesregierung
insbesondere auf die frühkindliche Bildung sowie auf den Übergang von der
schulischen in die berufliche Bildung.
Übersichten über die Maßnahmen im einzelnen finden sich im Nationalen
Integrationsplan von 2007, im Ersten Fortschrittsbericht zum Nationalen
Integrationsplan von 2008 sowie im Beitrag des Dialogforums „Bildung, Ausbildung,
Weiterbildung“ zum Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen
Integrationsplans. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Ergänzend wird auf die Bundestagsdrucksachen 17/2730 und 17/6796
verwiesen.
7. Was hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit bisher
unternommen, um die Forderung ihrer Integrationsbeauftragten nach einer
Erhöhung der Anzahl der Lehrkräfte mit Migrationserfahrung umzusetzen,
und welche Maßnahmen sind dazu geplant?
Die Erhöhung der Anzahl der Lehrkräfte mit Migrationserfahrung unterliegt
– soweit es die frühkindliche und schulische (einschließlich berufsschulische)
Bildung betrifft – nicht der Zuständigkeit der Bundesregierung.
Die Integrationsbeauftragte unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die
Zusammenarbeit bestehender Netzwerke und die Initiierung neuer Netzwerke
von Lehrkräften mit Migrationshintergrund.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7383Migrantenquote im öffentlichen Dienst
8. a) Was hat die Integrationsbeauftragte unternommen, um ihre Forderung
nach einer Migrantenquote von 20 Prozent im öffentlichen Dienst zu
verwirklichen?
b) Wird die Bundesregierung, die Forderung ihrer
Integrationsbeauftragten noch umsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
Die Fragen 8a und 8b werden zusammen beantwortet:
Die Integrationsbeauftragte hat keine Forderung nach einer Migrantenquote von
20 Prozent im Öffentlichen Dienst erhoben. Sie hat vielmehr auf die
Notwendigkeit hingewiesen, dass angestrebt werden muss, im Öffentlichen Dienst
Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung
zu beschäftigen. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
sowie der Nationale Aktionsplan sehen vor, den Anteil der Beschäftigten mit
Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Leistung und
Befähigung dem Anteil in der Bevölkerung entsprechend zu erhöhen.
Integrationsgipfel
9. a) Wie weit ist die Erarbeitung des auf dem vierten Integrationsgipfel
beschlossenen Nationalen Aktionsplans, der den Nationalen
Integrationsplan konkretisierten und weiterentwickeln soll, vorangeschritten,
und wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen?
b) Welche von der Integrationsbeauftragten angekündigten klaren
Zielvorgaben werden für die neuen Themen „Gesundheit und Pflege“
sowie „Migranten im öffentlichen Dienst“ gesetzt (vgl. Pressemitteilung
der Integrationsbeauftragten vom 3. November 2010)?
Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet:
Die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration, der den Nationalen
Integrationsplan konkretisiert und weiterentwickelt, liegt voll im Zeitplan.
Die Dialogforen haben ihre Abschlussberichte vorgelegt, derzeit findet die
Abstimmung des Gesamtberichts statt. Der Nationale Aktionsplan Integration
wird Anfang 2012 auf dem Fünften Integrationsgipfel vorgestellt werden. Vor
dem Hintergrund des laufenden Abstimmungsverfahrens kann der Präsentation
der Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.
Beirat Integration
10. Wie sieht der Arbeitsplan des Beirats Integration konkret aus?
a) Wie oft pro Jahr wird der Beirat Sitzungen abhalten, und wann wird
die nächste Sitzung stattfinden?
Einen konkreten Arbeitsplan des Beirates der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gibt es laut „Erlass über die
Errichtung eines Beirates der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration“ nicht. Vielmehr ist der Beirat ein unabhängiges Gremium und
entscheidet als solches selbst über Arbeitsplan, Arbeitsschwerpunkte und
Arbeitsrhythmus.
Drucksache 17/7383 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Jahr 2011 fanden (einschließlich Gründungssitzung des Beirats am 23. Mai
2011) zwei Sitzungen des Beirats statt. In Zukunft ist jährlich mit drei bis vier
Sitzungen zu rechnen.
Bei seiner ersten Sitzung am 23. Mai 2011 hat der Beirat die Gründung von
fünf Arbeitsgruppen beschlossen, in denen die Mitglieder sich vertieft mit
einzelnen Themenfeldern befassen. Diese Arbeitsgruppen tagen zusätzlich und
mit höherer Frequenz zwischen den Sitzungen des Beirats.
b) Wird der Beirat Integration Berichte bzw. Handlungsempfehlungen
für die Bundesregierung erstellen, und wenn ja, wann und zu welchen
Themen?
Gemäß § 1 des Erlasses über die Errichtung eines Beirates der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration „berät und unterstützt“ der Beirat die
Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Berichte, Beschlüsse und/oder Handlungsempfehlungen werden insbesondere
in den Arbeitsgruppen des Beirates erarbeitet, zwischenzeitlich ggf. an das
Plenum des Beirates rückgekoppelt und ggf. zum Beschluss vorgelegt.
c) Wie viele Kosten hat der Beirat Integration in der Vergangenheit
verursacht, und wie viele Mittel stellt die Bundesregierung für die Jahre
2011 und 2012 für das beratende Gremium bereit?
Für den Beirat sind im Bundeshaushalt keine eigenen Haushaltsmittel
vorgesehen. Sach- und Personalkosten werden aus dem Gesamtmittelansatz der
Beauftragten erwirtschaftet. Bislang sind (Sach-)Kosten von rund 26 000 Euro
entstanden. Die Geschäftsstelle wurde mit zwei neuen Stellen ausgestattet (eine
höherer Dienst, eine gehobener Dienst).
Öffentlichkeitsarbeit
11. Beabsichtigt die Integrationsbeauftragte, ihre Homepage neben in
Englisch und Französisch auch in den meistgesprochenen Herkunftssprachen
der größten Einwanderergruppen zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Bei dem Internetauftritt der Integrationsbeauftragten handelt es sich um ein
Angebot, das überwiegend in unserer Amtssprache Deutsch zur Verfügung
gestellt wird. Informationen, die für Migranten in Deutschland von besonderer
Wichtigkeit sind, werden zusätzlich in relevanten Fremdsprachen wie Englisch
und Türkisch angeboten. Dazu gehören Publikationen wie der „Nationale
Integrationsplan“ sowie die Broschüre „Tatort Familie – Wege aus der Gewalt“,
die sowohl über das Internet als auch über den Postversand bezogen werden
können. Ende des Jahres wird auch die Broschüre „Mehr Chancen durch
Aufstieg“ in türkischer Sprache erscheinen. Die vom Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung herausgegebene umfassende Broschüre „Chancen durch
Integration. Ratgeber für Familien“, an der die Ressorts und die
Integrationsbeauftragte intensiv mitgewirkt haben, ist in deutsch-türkisch und
deutschrussisch erschienen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/738312. Hat sich die Integrationsbeauftragte dafür eingesetzt, dass Anträge und
Formulare bei öffentlichen Stellen auch in den meistgesprochenen
Herkunftssprachen der größten Einwanderergruppen zur Verfügung stehen,
um sicherzustellen, dass Einwanderer nicht nur deshalb keine Anträge
stellen, weil sie die Formulare nicht verstehen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bei welchen Bundesbehörden werden aufgrund ihres
Einsatzes nunmehr mehrsprachige Formulare angeboten?
Die Fragen 12a und 12b werden zusammen beantwortet:
Bei Anträgen und Formularen wird von öffentlichen Stellen in aller Regel die
deutsche Sprache verwendet, da gemäß § 23 Absatz 1 VwVfG, § 19 SGB X
die Amtssprache deutsch ist. Zur Erleichterung des Ausfüllens von Anträgen
und Formularen werden oftmals Informationen oder Ausfüllhilfen in
verschiedenen Fremdsprachen, darunter oftmals den Sprachen der
Hauptherkunftsländer, angeboten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]