[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7607
17. Wahlperiode 03. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7326 –
Atomkraftwerk Rheinsberg – Rückbau und atomare Abfälle
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR waren zwei Atomkraftwerke in Betrieb.
Beide Standorte, Greifswald und Rheinsberg, wurden aus Sicherheitsgründen
Anfang der 90er-Jahre stillgelegt. Danach begann der Rückbau, der bis heute
nicht abgeschlossen ist. Dieser lange Zeitraum des Rückbaus zeigt, dass
Atomkraftwerke auch viele Jahre nach ihrer Stilllegung eine große
Herausforderung darstellen und von ihnen noch lange Zeit Gefahren ausgehen können.
Der Rückbau und die Entsorgung radioaktiven Materials vom gesamten
Gelände, einschließlich kontaminierter Baustoffe, Maschinen, Erdmassen und
sonstiger Reststoffe bilden ein eigenes Kapitel in der Geschichte der zivilen
Kernkraftnutzung, das mit gewaltigen wissenschaftlichen, technologischen
und logistischen Aufgaben und hohen Kosten verbunden ist.
Das Atomkraftwerk (AKW) Rheinsberg ist ein Betriebsteil der Energiewerke
Nord GmbH (EWN), deren alleiniger Gesellschafter das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) ist.
1. Welchen Stand hat der Rückbau des AKW Rheinsberg einschließlich der
Entsorgung kontaminierter Gebäudeteile, des Lagers für feste und flüssige
radioaktive Stoffe, des Bodens, des Grundwassers und sonstigen
radioaktiven Materials erreicht?
Folgende Hauptmeilensteine wurden erreicht:
April 1995 Erteilung der Stilllegungsgenehmigung;
Mai 2001 CASTOR-Transport zum Zwischenlager Nord (ZLN) –
Kernbrennstofffreiheit des AKW Rheinsberg;
Oktober 2007 Demontage des Reaktordruckgefäßes und Transport zum ZLN
als Großbauteil; Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. November
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7607 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeOktober 2011 Rückbau der Heißen Zelle, so dass Entlassung aus der Kontrolle
IAEO/EURATOM beantragt werden kann;
Oktober 2011 Rückbau des Lagers für feste und flüssige radioaktive
Rückstände (ALfR) abgeschlossen bis auf den Abbruch der
unterirdischen Baustrukturen des ALfR-flüssig und der Restkanäle.
2. Bis wann wird der vollständige Rückbau abgeschlossen sein, und welche
ehemaligen Werksbestandteile unterliegen nicht oder nicht mehr
atomrechtlichen Vorschriften wie z. B. der Strahlenschutzverordnung?
Gegenwärtig geht die EWN GmbH vom Abschluss der wesentlichen
Stilllegungs- und Rückbauarbeiten im Jahr 2014 aus. Dazu gehören die
Anlagendemontagen und der Abriss des Lagers für feste und flüssige radioaktive Stoffe
sowie die Entsorgung der dabei anfallenden radioaktiven Reststoffe und
Abfälle. Danach verbleiben die Arbeiten zur Behandlung der kontaminierten
Betonstrukturen der Gebäude. Nach einer anschließenden Verwahrzeit werden
die Gebäude abgerissen.
Derzeit unterliegen alle Flächen und Gebäude innerhalb des
Kraftwerksgeländes noch den atomrechtlichen Vorschriften. Mit der Beseitigung der Kläranlage
und der Verrieselungsanlage wurden bis auf die Havelleitung alle
technologischen Einrichtungen außerhalb des Kraftwerksgeländes aus der
atomrechtlichen Bindung entlassen.
3. Welche Zeitspanne wird dabei jeweils für welche Teilprojekte des
Rückbaus angesetzt (bitte mit Angabe der Aktualität des Ansatzes)?
Mit Planungsstand 2011 ist von folgenden Zeiträumen auszugehen:
Anlagendemontage 1995 bis 2014
Abriss Lager für feste und flüssige radioaktive Stoffe 1998 bis 2013
Gebäudedekontamination 2010 bis 2018
Verwahrzeit ab 2019
Abriss der Hauptgebäude und anschließende Entlassung
aus dem Atomgesetz ab 2069.
4. Von wann stammt der letzte umfassende Sachstands- und Projektbericht
zum AKW-Rheinsberg-Rückbauprojekt, und von wem wurde er erstellt?
Ist eine Aktualisierung vorgesehen, und falls ja, bis wann?
Bezieht sich die Bundesregierung bei ihren zeitlichen Prognosen in der
Antwort zu Frage 2 auf diesen Projektbericht, oder auf welche andere
Grundlage von wann?
Die Projektkostenschätzung für das Rückbauprojekt wurde im Januar 2010 von
der EWN GmbH aktualisiert und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
vorgelegt. Gegenwärtig ist eine nochmalige Aktualisierung nicht erforderlich.
Die Antwort zu Frage 2 basiert auf dieser aktuellen Projektkostenschätzung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/76075. Welche Mengen radioaktiven Materials lagern derzeit noch in Rheinsberg,
und um was handelt es sich dabei?
Am Standort des AKW Rheinsberg lagern per 30. September 2011 folgende
radioaktive Reststoffe/Abfälle aus Restbetrieb und Demontage:
a) Feste radioaktive Reststoffe/Abfälle 3 651,1 Mg
Es handelt sich um demontierte Anlagenteile (Metalle), Isolierstoffe,
Betonaushub und Mischabfälle.
b) Flüssige Abfälle 41,0 m3
Flüssige Abfälle (radioaktiv belastetes Wasser) stammen aus
Dekontaminations- und Zerlegearbeiten.
6. Wohin sollen die bislang in Rheinsberg lagernden Abfälle entsorgt
werden?
Gibt es für entsprechende Transporte bereits Planungen, und bis zu
welchem Zeitpunkt soll die Entsorgung abgeschlossen sein?
Die in Rheinsberg lagernden Abfälle werden im ZLN am Standort Lubmin bis
zu einer Endlagerung zwischengelagert. Sofern Konditionierungen erforderlich
sind, werden die entsprechenden Einrichtungen am Standort des AKW
Greifswald genutzt.
Die Transporte (Schiene- und Straße) werden mit dem Betreiber des ZLN
abgestimmt und bei den zuständigen Behörden beantragt. Die Entsorgung aus
Rheinsberg soll 2018 abgeschlossen sein.
7. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Kapazitäten im
Zwischenlager Nord für die noch aus Rheinsberg anstehenden radioaktiven
Abfälle nicht ausreichen könnten?
Nein.
8. Welche Kosten trug der Bund bisher für den Rückbau des AKW
Rheinsberg, und aus welchen Einzelplänen wurde der Rückbau finanziert (bitte
titelscharf nach Jahren aufschlüsseln)?
Für Restbetrieb, Stilllegung, Rückbau und Entsorgung des AKW Rheinsberg
sind per 2010 Kosten in Höhe von 479 Mio. Euro (Verbrauch Atomgesetz-
Rückstellung seit 1990) angefallen. Für den Zeitraum von 1990 bis 1994
erfolgte die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel über die
Treuhandanstalt. Sie betrugen insgesamt 118 Mio. Euro. Seit 1995 erfolgt die
Finanzierung aus Zuwendungen des Bundeshaushaltes über das BMF (Einzelplan 08
Kapitel 08 20). Dabei wurden nach Titeln und Jahresscheiben anteilig folgende
Mittel in Anspruch genommen:
Drucksache 17/7607 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung für den Rückbau, und
worin liegen die Ursachen für etwaige Differenzen zu der Kostenschätzung
aus dem Jahr 1995 in Höhe von 420 Mio. Euro?
Für den Rückbau des AKW waren in der Kostenschätzung von 1995 ca. 420 Mio.
Euro veranschlagt worden. Die Gesamtkosten für den Standort Rheinsberg
einschließlich der Beseitigung des Lagers für feste und flüssige radioaktive Stoffe
und der Endlagerkosten betragen nach heutiger Kostenschätzung ca. 600 Mio.
Euro.
Rheinsberg hat eine Sonderstellung bei den nuklearen Rückbauprojekten, weil
an diesem Standort ein unterirdisches „Lager für feste und flüssige radioaktive
Stoffe“ in Betrieb war und Forschungseinrichtungen, wie die „Heiße Zelle“
integriert waren. Die Kosten für die Beseitigung dieser Einrichtungen sind
ebenfalls in der Kostenschätzung enthalten. Die höheren Kosten ergeben sich
durch höhere als ursprünglich erwartete Endlagergebühren, die durch
Verschiebungen der Endlagerprojekte verursacht werden. Darüber hinaus konnte der
Kostenumfang für die Beseitigung der Radioaktivität in den Betonstrukturen
zwischenzeitlich erstmalig bewertet werden, da die Bestimmung des Ausmaßes
der Betonkontaminationen erst nach dem Ausbau der Reaktoren präzise
möglich wurde. Kostenmäßige Auswirkungen haben schließlich auch die weitere
Aufrechterhaltung der Restbetriebssysteme sowie Preis- und Lohnerhöhungen.
Jahr Betriebsmittel
Titel 682 21
in Mio. Euro
Investitionsmittel
Titel 891 21
in Mio. Euro
Summe
in Mio. Euro
1995 22 3 25
1996 24 3 27
1997 26 1 27
1998 23 1 24
1999 18 3 21
2000 19 3 22
2001 19 2 21
2002 17 4 21
2003 18 3 21
2004 17 6 23
2005 17 9 26
2006 18 7 25
2007 19 1 20
2008 18 1 19
2009 18 2 20
2010 18 1 19
Summe 1995 bis 2010 311 50 361
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/760710. Von wann stammt die letzte Projektkostenschätzung des AKW-
Rheinsberg-Rückbauprojekts, und welche wesentlichen Kostenpositionen in
welcher Höhe enthält sie?
Von wem wurde sie erstellt, und liegt sie dem BMF und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vor?
Im Zuge der letzten Projektkostenschätzung (siehe Antwort zu Frage 4) wurde
im März 2010 ein Antrag an das beteiligungsführende BMF auf Erhöhung der
Finanzierungszusage gestellt, dem mit Bescheid vom 15. Februar 2011
stattgegeben wurde.
Zu den wesentlichen Kostenpositionen gehören:
in Mio. Euro
Genehmigungen 100
Stilllegung und Rückbau 172
Betrieb der Anlagen 206
Entsorgung 94
Endlagerung 33.
Die Projektkostenschätzung wurde durch die EWN GmbH erstellt. Dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) liegt
die Projektkostenschätzung nicht vor (Zuständigkeit liegt beim BMF).
11. Werden durch den Rückbau des AKW Rheinsberg Kosten auf das Land
Brandenburg zukommen?
Falls ja, welche, und in welchem Zeitraum?
Laut Einigungsvertrag ist der Bund verpflichtet, die finanziellen Mittel für den
Rückbau der kontaminierten Anlagen und Gebäude bereitzustellen.
12. In welchen Jahren hat sich der Bundesrechnungshof mit welchen
wesentlichen inhaltlichen Ergebnissen mit dem AKW-Rheinsberg-Rückbau
beschäftigt?
Der Bundesrechnungshof führte im Jahr 2008 eine Prüfung zum Thema
„Beteiligung des Bundes bei der EWN“ durch und bezog dabei auch das AKW
Rheinsberg ein. Die Prüfung wurde als „erledigt“ abgeschlossen.
13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im AKW
Rheinsberg beschäftigt, und welche Beschäftigungsangebote sind anschließend
geplant?
Mit Stand Oktober 2011 sind 138 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im AKW
Rheinsberg beschäftigt. Beschäftigungsangebote können sich bei den
Rückbauprojekten des EWN-Konzernverbundes und im Falle einer erfolgreichen
Nachnutzung des Standortes ergeben.
Drucksache 17/7607 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Sind nur die EWN mit dem AKW-Rheinsberg-Rückbau beschäftigt, oder
welche anderen Unternehmen waren dies noch, sind dies noch und
werden dies voraussichtlich noch sein (bitte mit Angabe des betreffenden
Zeitraums)?
Der Rückbau des AKW Rheinsberg wird von der EWN GmbH durchgeführt.
Zur Unterstützung der Rückbau- und Entsorgungsarbeiten sind seit 1998
zwischen 10 und 25 Fremdarbeitskräfte beschäftigt. Dieser Umfang wird bis
zum Abschluss der Rückbauarbeiten benötigt.
15. Welche Aufträge in welcher Höhe wurden im Rahmen des AKW-
Rheinsberg-Rückbaus wann an welche Fremdfirmen vergeben?
Wurden sie von den EWN oder von wem vergeben, und erfolgte die
Vergabe im Rahmen von Ausschreibungen oder freihändig (falls letzteres,
bitte mit Begründung)?
Die folgende Tabelle zeigt das Volumen der vergebenen Fremdaufträge.
In den angegebenen Werten sind alle Aufträge an Firmen für Material und
Fremdleistungen einschließlich Investitionen, ohne Endlagervorauszahlungen
und Behördenkosten enthalten. Die Aufträge wurden von der EWN
einschließlich Betriebsteil Rheinsberg unter Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes
vergeben.
Eine Aufstellung der Aufträge mit Angabe der Fremdfirmen und der Höhe der
Einzelaufträge kommt mit Blick auf den Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht in Betracht.
16. Welche Teilgenehmigungen für den AKW-Rheinsberg-Rückbau welchen
Datums gibt es?
Es wurden bisher folgende 37 Genehmigungen im Rahmen des Rückbaus des
AKW Rheinsberg erteilt:
Jahr in Mio. Euro
2001 9,6
2002 9,5
2003 8,8
2004 11,8
2005 14,0
2006 12,5
2007 8,5
2008 7,9
2009 8,0
2010 8,6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7607lfd. Nr. Gen.-Nr. Titel Datum
1 I/95 Genehmigung zur Stilllegung und zum Teilabbau 28.04.1995
2 II/95 Genehmigung zur ortsveränderlichen Verwendung und Lagerung
umschlossener radioaktiver Stoffe gemäß § 3
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
12.06.1995
3 III/95 Genehmigung zur Errichtung eines unterbrechungsfreien
Stromversorgungssystems 380/220V, 50 Hz
26.06.1995
4 I/96 Genehmigung zur Transportbereitstellung von bestrahlen
Brennelementen und aktivierten Absorberelementen
23.02.1996
5 II/96 Genehmigung zur Verlegung der Elt.-Einspeisungen für die
UV 46/1 und 2 von der 0,4-kV-HV 1 und 2 zur 0,4-kV-HVD-
System 1 und 2
15.03.1996
6 I/97 Genehmigung zur Demontage von Komponenten in den Räumen
R 201/1-3 und R 202/1-3 des Reaktorgebäudes
02.04.1997
7 II/97 Genehmigung zur Umrüstung der Filter für die Lüftungsanlagen
W 3a, W 3b und W2
11.06.1997
8 III/97 Genehmigung zur Demontage der Behälter Pos. 208/1+2 im
Raum R 421a des Reaktorgebäudes
10.07.1997
9 IV/97 Genehmigung zur Demontage der Armaturen 872/68, 872/69,
872/70 und 872/71 an den Stutzen der Hauptumwälzleitung in den
Räumen R 202a/2 und R 202a/3 des Primärkreislaufes
02.10.1997
10 I/98 Genehmigung zum Abbau des Lagers für flüssige und feste
radioaktive Abfälle (ALfR)
16.01.1998
11 II/98 Genehmigung zur Demontage von Komponenten im Raum R 421a
des Apparatehauses (AH) und zur Demontage der
Ausblaseleitungen (Baugruppe 912)
12.01.1998
12 III/98 Genehmigung zur Demontage von Überdruckklappen des
Druckraumsystems des Primärkreislaufes zur Störkantenbeseitigung im
Raum R 203 des Reaktorgebäudes
06.04.1998
13 IV/98 Genehmigung zur Demontage von Komponenten in den Räumen
AH R 003a und AH R 003/1-6 des Reaktorgebäudes
26.06.1998
14 IV/98
(1. Änderung)
Genehmigung zur Demontage von funktionslosen Ausrüstungen in
den Räumen AH R 003a und AH R 003/1-6 des Reaktorgebäudes
30.09.1998
15 V/98 Genehmigung zur Aufstellung und zum Betrieb der mobilen
Freimessanlage FMA-2
12.11.1998
16 VI/98 Genehmigung zur Demontage von Hilfssystemen und
Restkomponenten des Primärkreislaufes
25.11.1998
17 I/99 Genehmigung zur Transportbereitstellung des Transport- und
Lagerbehälters des Typs CASTOR 440/84 mit verändertem Korb
(TLB CASTOR mvK)
19.04.1999
18 II/99
(Nachtrag zur
Gen. Nr. I/98)
Genehmigung für den Abbau der Auto- und Containerwäsche, des
Rohrleitungskanals zur Auto- und Containerwäsche und des
Fertigteilbehälters auf dem Gelände des ALfR
14.12.1999
19 I/2000 Genehmigung zur Änderung der im Betriebshandbuch festgelegten
Organisationsstruktur
09.05.2000
Drucksache 17/7607 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20 I/2000
(Vorbescheid)
Genehmigung zur Spezifikation der Einrichtungen für das
Genehmigungsvorhaben „Abbau des Reaktors“
20.06.2000
21 II/2000 Genehmigung zur Demontage von Komponenten und Systemen in
den Räumen R 205, 221 – 223 und R 206a-e der Speziellen
Wasseraufbereitung (SWA)
20.06.2000
22 III/2000 Genehmigung zur Demontage, Konditionierung und Entsorgung
von SUS-Antrieben und von mobilen Bestandteilen aus den
Abklingbecken
14.08.2000
23 IV/2000 Genehmigung zur ortsveränderlichen Verwendung und Lagerung
der in der Antragsunterlage 6 aufgeführten umschlossenen
radioaktiven Stoffe
11.12.2000
24 I/2001 Genehmigung auf Änderung der im Betriebshandbuch geregelten
Schichtstruktur
18.05.2001
25 II/2001 Genehmigung zum Vorhaben „Demontage der Speziellen
Wasseraufbereitung – Demontageumfänge 1 und 2“
31.07.2001
26 III/2001 Genehmigung zur Änderung der Höhe der Deckungsvorsorge 10.09.2001
27 IV/2001 Genehmigung zur Änderung der Sicherungskonzeption für das
KKR
04.10.2001
28 V/2001 Genehmigung zum Umsetzen des Brennelementekorbes aus dem
Reaktordruckbehälter in das Abklingbecken 2
05.11.2001
29 VI/2001 Genehmigung zur ortsveränderlichen Verwendung und Lagerung
von umschlossenen radioaktiven Stoffen (§ 3 Absatz 2
Nummer 29b StrlSchV) insbesondere zum Umgang mit den in
der nachfolgend zitierten Antragsunterlage 6 aufgeführten
umschlossenen radioaktiven Stoffe
17.12.2001
30 I/2002 Genehmigung zum Abbau des Reaktors 07.05.2002
31 II/2002 Genehmigung zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer
thermischen Wasseraufbereitungsanlage“
13.06.2002
32 I/2004 Genehmigung zum Vorhaben „Demontage der Speziellen
Wasseraufbereitung – Demontageumfang 3“
06.12.2004
33 I/2005 Genehmigung zum Vorhaben „Demontage der Speziellen
Wasseraufbereitung – Demontageumfang 4“
09.12.2005
34 I/2006 Genehmigung zum Vorhaben „Demontage der Heißen Zelle“ 19.04.2006
35 I/2007 Genehmigung zum Vorhaben „Komplettdemontage des unzerlegten
Reaktordruckbehälters und Transportbereitstellung“
23.07.2007
36 I/2008 Genehmigung zur Änderung der Sicherungskonzeption für das
stillgelegte KKR
15.12.2008
37 I/2010 Genehmigung zur Änderung der im Betriebshandbuch geregelten
Schichtbesetzung und zur Anpassung der Betriebsweise der
Restbetriebssysteme für das stillgelegte KKR
22.06.2010
lfd. Nr. Gen.-Nr. Titel Datum
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/760717. Welche Stellungnahmen des BMU welchen Datums gibt es zu welchen
Teilgenehmigungen für den AKW-Rheinsberg-Rückbau bzw.
diesbezüglichen Genehmigungsentwürfen?
Das BMU wurde im Hinblick auf die ihm obliegende Rechts- und
Zweckmäßigkeitsaufsicht durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde des
Landes Brandenburg über alle Vorhaben informiert. Alle erteilten
Genehmigungsbescheide liegen dem BMU vor.
Zu folgenden Genehmigungsverfahren wurde durch die Bundesaufsicht eine
Stellungnahme abgegeben:
Genehmigung Nr. I/95: Stellungnahme des vom 16. März 1995.
Genehmigung Nr. I/96: Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz zur
grundsätzlichen Eignung der Behälter Castor-440/84 zur Beladung mit WWER-
Brennelementen vom 31. Mai 1995.
18. Wie hoch ist die derzeitige Strahlenbelastung auf dem Gelände, und auf
welcher Stichprobengröße basiert die Umgebungsüberwachung?
Die Strahlenbelastung auf dem Gelände liegt weit unter den gesetzlich
vorgegebenen Grenzwerten.
Die Stichprobengröße für die Umgebungsüberwachung des AKW Rheinsberg
wird entsprechend der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung
kerntechnischer Anlagen vom 7. Dezember 2005 (GMBl. 2006, Nr. 14 bis 17)
in einem von der zuständigen Landesbehörde bestätigten Messprogramm für
das AKW sowie der unabhängigen Messstelle festgelegt.
Das Messprogramm wird regelmäßig an die Bedingungen des Restbetriebes für
die Umgebungsüberwachung angepasst. Die Ergebnisse sind in Quartals- und
Jahresberichten der EWN und der Strahlenschutzaufsichtsbehörde
dokumentiert.
19. Gibt es eine radiologische Charakterisierung der Gesamtanlage
(Kontaminationskataster)?
Von wem und von wann stammt sie?
Die Kraftwerksanlage untergliedert sich in den Überwachungsbereich und in
Kontrollbereiche. Gemäß Betriebshandbuch erfolgen regelmäßig radiologische
Messungen durch den Betreiber.
Durch die Strahlenschutzaufsichtsbehörde werden eigene Messungen und
Kontrollen durchgeführt.
20. Welche Erkenntnisse hinsichtlich Geschwindigkeit und Fließrichtung des
Grundwassers am Standort Rheinsberg hat die Bundesregierung, und
welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der durch das AKW Rheinsberg
verursachten Grundwasserkontamination?
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Rückbau des Aktiven Lagers
für flüssige und feste radioaktive Rückstände (ALfR) wurden durch das Öko-
Institut e. V. die Gutachten „Radiologische Untersuchung und Bewertung der
Boden- und Grundwasserkontamination im Bereich des ALfR“ und „Rückbau
des ALfR-Teilgutachten Boden und Grundwasser“ erstellt. Darin werden
Freisetzungen von Kontaminationen durch ein unplanmäßiges Ereignis im Bereich
Drucksache 17/7607 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes ALfR während der Betriebsphase des KKR hinsichtlich möglicher
Ausbreitungen bewertet.
Der Rückbau des ALfR wurde so geplant und wird so durchgeführt, dass
Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden
können und mögliche Quellterme für radioaktive Kontaminationen von Boden
und Grundwasser und rückbaubegleitend aufgefundene unzulässige
Kontaminationen beseitigt werden.
Auf dem Gelände des AKW Rheinsberg besteht ein Messnetz zur
Überwachung des Grundwassers. Bei der Auswahl der Messpunkte wurden
Ausbreitungsrichtung und Fließgeschwindigkeit des Grundwassers berücksichtigt.
Eventuelle Kontaminationsausbreitungen werden somit detektiert. Die bisher
erfassten Messdaten geben keinen Anhaltspunkt, dass es durch den Rückbau
des ALfR zu einem Eintrag von Kontaminationen in den Grundwasserleiter
gekommen ist.
21. Wurden im Zuge des AKW-Rheinsberg-Rückbaus kontaminierte
Erdmassen vom Standort Rheinsberg verbracht?
Falls ja, welche Mengen in welchem Zeitraum?
Wie und wohin erfolgte die Entsorgung der – zum Teil auch nur
geringfügig – kontaminierten Erdmassen, und wurde dabei sichergestellt, dass
das für Abfälle allgemein geltende Vermischungsverbot eingehalten
wurde?
Folgende Erdmassen wurden verbracht:
ZLN: 2009 18,1 Mg;
Deponie Deetz: 2000 14,2 Mg
2001 58,2 Mg
2002 96,5 Mg
2003 59,4 Mg
2004 19,2 Mg;
Deponie Schöneiche: 2005 11,7 Mg
2006 51,0 Mg
2007 232,9 Mg
2008 100,4 Mg
2010 4,7 Mg.
Die Entsorgung zu den MEAB-Deponien des Landes Brandenburg erfolgt auf
Basis der Freigaberegelungen gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV). Die Freimesskampagnen sind gutachterlich begleitet und
behördlich bestätigt.
Bei der Entsorgung zum ZLN handelte es sich um höher kontaminiertes
Erdreich.
22. Ist die Druckleitung vom AKW-Gelände zur Havel, die eigens gebaut
wurde, um kontaminiertes Grundwasser in die Havel zu pumpen und
unterhalb der Grenzwerte verdünnt einzuleiten, inzwischen komplett
rückgebaut und entsorgt?
Die Druckleitung vom AKW Rheinsberg zur Einleitstelle in die Havel ist der
genehmigte Abwasserpfad des Kernkraftwerkes. Über diese Leitung werden
chemisch behandelte technologische Überschusswässer in den Vorfluter
geleitet. Dieser Abwasserpfad ist mit der wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7607Reg.-Nr.: Ab-HIII-Rf-4 der Wasserwirtschaftsdirektion Havel vom 31. August
1971, zuletzt geändert mit Ergänzung vom 20. Dezember 1982, genehmigt.
Zu keinem Zeitpunkt wurde über diese Leitung kontaminiertes Grundwasser
abgegeben. Die Abgabe der Wässer ist entsprechend der betrieblichen
Regelungen dokumentiert (vgl. auch Antwort zu Frage 25).
Die Leitung wird derzeit noch genutzt.
23. Wann wurde die Druckleitung gebaut, welchen Verlauf hatte sie, und wo
mündete sie in die Havel oder ggf. andere Gewässer?
Die Leitung wurde zwischen 1961 und 1965 errichtet. Die Gesamtlänge der
Leitung beträgt 7 682 Meter. Die Einleitstelle in die Havelwasserstraße
befindet sich ca. 125 Meter westlich der Ortslage Strasen.
24. Wie lange war diese Druckleitung in Betrieb?
Die Leitung ist seit 1966 in Betrieb.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Betrieb dieser
Druckleitung einschließlich der Daten zu Qualität und Menge des
eingeleiteten Wassers?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Daten zur Qualität und Menge der
abgeleiteten Wässer.
Die Bundesregierung erhält jährlich einen Bericht der Betreiberin zur
Emissions- und Immissionsüberwachung des AKW und einen zusammenfassenden
Bericht der zuständigen Landesbehörde zur Emissions- und
Umgebungsüberwachung des AKW. Diese sind im Integrierten Mess- und Informationssystem
(IMIS) des Bundes einsehbar. Die behördlich festgelegten radiologischen
Grenzwerte für den Abwasserpfad werden weit unterschritten.
26. Besteht eine Gefährdung des Grundwassers durch Anlagen, die während
der Betriebszeit des Kraftwerkes zur Wasseraufbewahrung genutzt
wurden?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
27. Erfolgt der Rückbau des AKW Rheinsberg wie angekündigt bis auf das
Stadium der „Grünen Wiese“?
Falls nicht, welches Nachnutzungskonzept ist für das Gelände geplant?
Die Rückbaukonzeption der EWN GmbH sieht den Rückbau bis zur grünen
Wiese vor. Die dafür erforderliche Zeitdauer ist allerdings abhängig vom
Dekontaminationskonzept für die Betonstrukturen in den Hauptgebäuden der
technologischen Anlage.
Der Kraftwerksstandort ist infrastrukturell voll erschlossen und intakt. Eine
Nachnutzung ist in jedem Fall sinnvoll und möglich, wenn sie den umwelt- und
naturschutzrechtlichen Belangen Rechnung trägt. Dabei sollte die Ausrichtung
auf wissenschaftliche und experimentelle Betätigungen erfolgen.
Drucksache 17/7607 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Für welche Gebäude, Gebäudeteile und Anlagenteile ist nach derzeitigem
Stand eine Freimessung geplant und bis wann?
Da sich das Kraftwerksgelände in Strahlenschutzbereiche untergliedert, sind
für alle Gebäude, Gebäudeteile und Anlagenteile, für die eine Kontamination
nicht eindeutig ausgeschlossen werden können, die Freigaberegelungen des
§ 29 StrlSchV anzuwenden.
Ausgenommen sind kontaminierte und aktivierte Teile, die zur
Dekontamination bzw. Konditionierung ins ZLN verbracht werden.
29. Wird der Vorschlag der Technischen Hochschule Wildau, auf dem AKW-
Gelände ein Kompetenzzentrum für Klimafolgenanpassung zu errichten,
weiterverfolgt, und wenn ja, wie gestalten sich Aufgaben und Ziele,
Ausstattung und Finanzierung eines solchen Kompetenzzentrums?
Der Vorschlag wird weiter verfolgt. Mit der vom 15. bis 17. September 2011 im
AKW durchgeführten „Summer School“ der TH Wildau wurde diese Thematik
mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunal- und Landespolitik
diskutiert. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
30. Ist eine Eingliederung der Fläche in das Naturschutzgebiet „Stechlin“
geplant?
Gegenwärtig sieht die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stechlin“ vom
15. November 2002 des Landes Brandenburg dies nach Rückbau des AKW
Rheinsberg vor. Bei einer Standortnachnutzung ist über diesen Sachverhalt neu
zu verhandeln.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]