[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7617
17. Wahlperiode 08. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7346 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland
(Stand: drittes Quartal 2011)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin
der Europäischen Union, die sogenannte Europäische Sicherheitsstrategie,
sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei
Einsätzen aufgrund § 65 des Bundespolizeigesetzes hat der Deutsche Bundestag
nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. November 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7617 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/
11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830) und vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939) vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/
6034) und vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710) verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des
Bundespolizeigesetzes sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei/Bundeskriminalamt – BKA
aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und -beamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a.) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
* Darin enthalten sind 22 zivile deutsche Expertinnen und Experten.
Stärken (Stand 24. Oktober 2011)
UNMIK EUPM EUMM
GEO
UNMIL UNMISS UNAMID EUPOL
COPPS
EU BAM
Rafah
EU BAM
MD/UA
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 0 3 7 3 5 4 1 1 2 9 10
BKA 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2 2
Zoll 0 0 0 0 0 0 0 1 6 0 1
Länderpolizeien 1 6 8 2 0 1 2 0 0 11 73
Gesamt 1 10 15 5 5 5 3 2 8 44* 86 184
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7617b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugbeamten (PVB) des Bundes und der
Länder sowie Zollbeamte nehmen die der internationalen Polizei und dem Zoll
mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der
Zollbeamten liegt in der Verantwortung des Mandatgebers (VN/EU) und
erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Mission Einsatzgebiete
EU BAM Rafah, Paläst. Autonomiebehörde Ashkelon
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiebehörde Westbank
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Kuchurhan, Besarabeasca, Kotovsk, Chisinau
EUMM, Georgien Tiflis, Gori, Mtskheta, Zugdidi
UNMIL, Liberia Monrovia
UNMISS, Südsudan Juba, Torit
UNAMID, Sudan El Fasher
EUPM, Bosnien-Herzegowina Gesamt Bosnien-Herzegowina
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad
Mission Derzeitige Gesamtstärke Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 8
UNMIL, Liberia 1 403
UNMISS, Sudan 369
UNAMID, Sudan 2 932
EUPOL AFG, Afghanistan 177
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 90
EULEX, Kosovo 1 046
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 20
EU BAM Rafah 13
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 79
EUMM, Georgien 72
Drucksache 17/7617 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im dritten Quartal
2011 neu hinzugekommen (bitte rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen
sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben?
Mit Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die
Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) eingerichtet, an der sich
Deutschland gemäß Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2011 mit insgesamt bis zu
zehn PVB beteiligen wird.
Das Mandat von UNMISS umfasst bis zu 7 000 Soldaten, bis zu 900
Zivilpolizisten und eine zivile Komponente mit Fachleuten für die Untersuchung
von Menschenrechtsfragen.
Der Auftrag der eingesetzten deutschen PVB liegt in der Ausbildung, Beratung
und Unterstützung der Polizei auf nationaler und lokaler Ebene.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben und
Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen geben)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Veränderungen.
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30.09.2012
UNMISS, Südsudan 08.07.2012
UNAMID, Sudan 31.07.2011
EUPOL AFG, Afghanistan 31.05.2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 01.12.2011
EULEX, Kosovo 14.06.2012
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 31.12.2011
EU BAM Rafah 31.12.2011
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 31.12.2011
EUMM, Georgien 14.09.2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/76172. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne
nachfolgend aufgeführter Fragen) waren bzw. sind deutsche Polizistinnen und
Polizisten sowie Zollbeamtinnen und -beamte im dritten Quartal 2011
beteiligt (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei/BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a.) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren/
sind dabei jeweils eingesetzt?
GPPT Afghanistan (Stand: 24. Oktober 2011)
Gesamt: 188 Beamte
davon
Bund: 71 (Bundeskriminalamt (BKA)/Bundespolizei (BPOL)
Land: 117 PVB.
Projekt zur Modernisierung des Saudi Arabischen Grenzschutzes
(Stand 24.Oktober 2011)
Gesamt: 20 Beamte (BPOL).
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren/sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben?
GPPT Afghanistan
Saudi Arabien
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Administration 26
Akademie 29
Flughafen 5
Mazar-e Sharif Administration 18
Trainer 51
Kunduz Administration 5
Trainer 12
Feyzabad Administration 7
Trainer 19
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
ArAr Trainer 5
Al Shouba Trainer 6
Riad Administration 5
ArAr Leiter Außenstelle 1
Al Shouba Leiter Außenstelle 1
Drucksache 17/7617 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im dritten Quartal 2011
neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor
allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits
bestehenden Einsätzen gegeben?
Es hat keine weiteren Einsätze mit deutscher Beteiligung gegeben.
3. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind Kurzeit- bzw.
Langzeitexperten?
Aktuell sind 116 Kurzzeit- und 72 Langzeitexperten beim German Police
Project Team (GPPT) eingesetzt.
a) Wie viele Kurzzeitexperten waren insgesamt im Jahr 2011 in
Afghanistan eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche
Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren bisher insgesamt 248 Kurzzeitexperten beim GPPT
eingesetzt, wobei die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vier Monate betrug.
b) Wie viele Langzeitexperten waren bislang im Jahr 2011 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren bisher insgesamt 114 Langzeitexperten beim GPPT
eingesetzt, wobei die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ca. zwölf Monate betrug.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamten im dritten Quartal 2011 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sicherheitsrelevante
Vorfälle vor.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EU BAM (Moldau)
Die Bedrohungslage in der Republik Moldau und in der Ukraine wird durch die
Bundesregierung als „niedrig“ eingeschätzt.
Der örtliche Grenzschutzdienst unterstellt der grenzüberschreitenden
Kriminalität eine Gewaltbereitschaft, die sich auch oder insbesondere gegen EUBAM-
Angehörige und deren Aufgabenwahrnehmung richten könnte und besteht
deshalb auf Begleitung/Präsenz von EUBAM bei der Mandatsausübung. Diese
Bedingung ist auch Teil des Memorandum of Understanding (MoU), das zwischen
den Vertragsparteien Moldau, Ukraine und der Europäischen Union (EU)
geschlossen wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7617Die sich positiv auswirkende Mandatsausübung und die damit einhergehende
zunehmende Bereitschaft zur Kooperation der Zoll- und Grenzdienste beider
Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität haben den
Druck auf kriminelle Strukturen erhöht.
Die Grenzlage, insbesondere entlang der Grenze zum transnistrischen Segment,
hat sich signifikant verbessert. Wenn auch nach wie vor grenzüberschreitende
Spuren an der „Grünen Grenze“ festgestellt werden und daraus auf
Rechtsverletzungen in Form von illegaler Migration und Warenverkehr geschlossen
werden kann, sind die Feststellungszahlen, insbesondere von organisiertem
Schmuggel, erheblich zurückgegangen. Eingeleitete taktische
Gegenmaßnahmen der Grenzschutz- und Zollbehörden beider Länder an den von EUBAM
identifizierten grenzpolizeilichen Brennpunkten zeigen Erfolge.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der
Ausbildung der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in
Afghanistan (EUPOL) und das GPPT wichtige Beiträge. Die Sicherheitslage in
Afghanistan bleibt weiterhin angespannt. Die seit Jahren erkannte Zweiteilung
in einen im Landesvergleich ruhigeren Norden und Westen und einen deutlich
unruhigeren Süden/Südwesten und Osten des Landes (ca. 90 Prozent der
Zwischenfälle), gilt weiterhin. Die Zahl der registrierten sicherheitsrelevanten
Zwischenfälle (SRZ) entwickelte sich in den Regionen unterschiedlich und
nahm in den ersten acht Monaten des Jahres 2011 im Verhältnis zum Vorjahr
insgesamt landesweit (Durchschnitt) um weniger als 10 Prozent zu. Im
Vergleich zu den Vorjahren ist dies ein sehr moderater Anstieg. In den Regionen
Nord, West und Südwest ging die Zahl der SRZ sogar leicht zurück, was Grund
zu vorsichtigem Optimismus gibt. Die angekündigte Frühjahrsoffensive der
regierungsfeindlichen Kräfte blieb aus. Anstelle groß angelegter direkter
Auseinandersetzungen, versuchen regierungsfeindliche Kräfte mittels IED
(Improvised Explosive Device), Selbstmordanschlägen und dem gezielten Vorgehen
gegen Vertreter der afghanischen Regierung auf den unterschiedlichsten Ebenen
ihre Ziele zu erreichen. Dadurch ist auch weiterhin mit Anschlägen zu rechnen.
Schwerpunkte der Auseinandersetzung im Norden konzentrierten sich weiter
auf die Provinzen Kunduz, Baghlan und Faryab (Distrikt Ghormach).
UNMIK, EULEX (Kosovo)
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen.
Die Bedrohung ist insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo
als mittel eingestuft. Insgesamt ist die Sicherheitslage in Kosovo stabil,
einzelne und isolierte Zwischenfälle können aber vor allem im Nordteil des
Landes auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Seit Ende Juli 2011 kam es mehrfach zu gewaltsamen Ausschreitungen seitens
der kosovarischen Serben gegen EULEX und KFOR. Hintergrund ist der Streit
um die Verantwortung für die Zollkontrolle an den Grenzübergängen zwischen
Kosovo und Serbien. Die kosovarischen Serben wollen auch nach der
Zollstempel-Einigung im EU-vermittelten Dialog vom 2. September 2011 durch
Straßenblockaden erreichen, dass Kosovo-Albaner keinen Dienst an den
Zollstationen verrichten. Die volle Bewegungsfreiheit für KFOR und EULEX im
Norden ist derzeit noch nicht wieder hergestellt.
Drucksache 17/7617 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUNMIL (Liberia)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte
gemacht. Wegen der immer noch fragilen innenpolitischen Lage und im Vorfeld
der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2011 wurde das
UNMIL-Mandat am 16. September 2011 einstimmig vom VN-Sicherheitsrat
um ein weiteres Jahr bis Ende September 2012 verlängert.
Die Sicherheitslage in Liberia ist durch die Folgen der Krise in Côte d’Ivoire
(u. a. Problem der Söldner und Milizen, Flüchtlingsströme) angespannt.
Der erste Wahlgang der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen fand am
11. Oktober 2011 statt; jedoch werden nach den ersten offiziellen Ergebnissen
Stichwahlen für den 8. November erwartet. Von den Wahlen erhofft man, dass
sie gewaltlos verlaufen. Die UNMIL-Kräfte (Soldaten: 8 000; Polizisten:
ca. 1 300) spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige stabilisierende
Rolle. Deutschland ist seit 7. November 2004 mit fünf Polizeibeamten an
UNMIL beteiligt. Die Polizeikomponente der Mission wird vorerst nicht
reduziert.
UNAMID/UNMISS (Sudan)
Die Lage in Darfur ist weiterhin instabil. Unter katarischer Vermittlung haben
die Regierung der Republik Sudan und der Zusammenschluss von
Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) sowie das Justice and
Equality Movement JEM in Doha über ein Friedensabkommen für Darfur
verhandelt. Dies wurde am 14. Juli 2011 in Doha von der LJM unterschrieben.
Die Rebellengruppe „Sudan Liberation Army“ (SLA) und die JEM
verweigerten sich einer Teilnahme an den Friedensgesprächen bzw. der Unterschrift.
Immer wieder aufflammende bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen
Regierungstruppen und Rebellen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete
Banditen erschweren die humanitäre Lage der dortigen Bevölkerung. Auch die
Mission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in Darfur
(UNAMID) ist davon betroffen.
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission
der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen soll. Die Sicherheitslage im
Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan ist teilweise sehr
angespannt, insbesondere wegen immer wieder aufflammender tribaler Konflikte
und bewaffneter Rebellionen.
EUPOL COPPS/EUBAM (Palästinensische Autonomiegebiete)
Am 18. August 2011 führten Terroristen einen Angriff auf israelischem Gebiet
nahe der Stadt Eilat durch. Dabei kamen acht Israelis, sieben der Angreifer
sowie sechs ägyptische Sicherheitskräfte ums Leben. Der Anschlag war
Auslöser für eine Woche intensiver bewaffneter Auseinandersetzungen in und um
Gaza. Im Zeitraum zwischen dem 18. und 26. August wurden insgesamt
182 Raketen von Gaza aus auf israelisches Gebiet abgeschossen. In der
Hafenstadt Ashkelon wurde achtmal Luftalarm ausgelöst. Die israelische Armee
führte 44 Luftangriffe auf Ziele in Gaza aus. Von der Mission EUBAM Rafah
wurden keine sicherheitsrelevanten Vorfälle gemeldet.
Auf der Sinai-Halbinsel wurde am 27. September 2011 eine Gas-Pipeline, die
Ägypten mit Israel und Jordanien verbindet, durch einen Sprengstoffanschlag
beschädigt.
Das Sicherheitsrisiko für Gaza wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst als
„hoch“ eingeschätzt, die Gefahr für EU-Vertreter als „mittel“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7617Die Sicherheitslage im Westjordanland blieb im Berichtszeitraum weitgehend
ruhig. Der Europäische Auswärtige Dienst schätzt das Sicherheitsrisiko für
Ramallah und Ost-Jerusalem als „mittel“ ein. Die deutschen
Missionsangehörigen leben in Ost-Jerusalem. Das Missionshauptquartier liegt in Ramallah. Die
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der regelmäßigen Evaluierungen sowie
die Vorbereitung von entsprechenden Projektarbeiten erfordern regelmäßig
Fahrten in die Westbank. Die Zusammenarbeit mit den palästinensischen
Polizeibehörden sowie dem israelischen Militär wird durchgängig als gut
beschrieben. Vor militärischen Aktionen wird die Mission zeitgerecht gewarnt.
Eine abstrakte Gefährdung durch plötzlich aufflammende Konflikte ist
permanent vorhanden, zumal ein hoher Bewaffnungsgrad gegeben ist und in
radikalen Kreisen die Schwelle zur Gewaltanwendung äußerst niedrig liegt.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht weiterhin grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Besatzung und unterschwellige Spannungen zwischen
Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind aufgefordert,
Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern
bzw. ggf. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt eine Reisewarnung. Seit dem Ende der israelischen
Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine fragile
Waffenruhe. Diese wird immer wieder und in unterschiedlicher Intensität durch
Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gazastreifen gebrochen, worauf die
israelischen Streitkräfte in der Regel mit Luftangriffen gegen Schmuggeltunnel
entlang der ägyptischen Grenze oder Ziele im Gazastreifen antworteten.
EUMM (GEO)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das Risiko wird vom Europäischen
Auswärtigen Dienst derzeit generell als „niedrig“ eingestuft, in der Region entlang
der Verwaltungslinie zu Süd-Ossetien und Abchasien als „mittel“. Nach wie vor
kommt es zu einzelnen Zwischenfällen an den Verwaltungsgrenzen zu
Abchasien und Süd-Ossetien, vor allem wenn Zivilpersonen versuchen, die
Verwaltungsgrenze zu queren. In einigen Fällen wurden Zivilisten festgenommen.
Militärische Lage
Die Bewertung der Bedrohungslage für den Südsudan (Einsatzgebiet UNMISS)
wurde von „erheblich“ auf „mittel“ herabgestuft.
Für das Einsatzgebiet Afghanistan wurde die Bewertung der Bedrohungslage
der regionalen Betrachtungsweise angepasst. Die Bedrohungslage für den
Westen (Regionalkommando West) wird mit „mittel“ bewertet.
Weitere Veränderungen bei den Bewertungen zur militärischen Bedrohungslage
für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr
eingesetzt ist, sind nicht eingetreten.
Insgesamt wird die militärische Bedrohungslage in diesen Einsatzgebieten wie
folgt bewertet:
Einsatzgebiet Afghanistan
Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt unverändert „erheblich“. In Nord-
Afghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen „niedrig“ und
„erheblich“. In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:
Im Osten und Süd-Westen ist die Bedrohung insgesamt weiterhin „erheblich“
bis „hoch“. Im Süden insgesamt „hoch“. In der Hauptstadt Kabul und im
Westen ist die Bedrohung insgesamt „mittel“.
Drucksache 17/7617 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinsatzgebiet KFOR
Die Bedrohungslage im Kosovo wird derzeit insgesamt mit „niedrig“, im
überwiegend serbisch bewohnten Norden des Kosovo mit „mittel“ beurteilt. Das
Eskalationspotenzial im Nord-Kosovo ist hoch.
Einsatzgebiet EUFOR
Die Bedrohungslage in Bosnien und Herzegowina wird derzeit mit „niedrig“
beurteilt.
Einsatzgebiete UNMISS und UNAMID
Die Bedrohungslage für deutsche Kräfte im Sudan und Südsudan wird als
„mittel“ bewertet. Im Darfur wird die Bedrohung als „erheblich“ bewertet.
6. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich
derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte
sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Derzeit hat das BKA 66 Verbindungsbeamte an 52 Standorte in 49 Staaten
entsandt.
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Peru Lima 2
Australien Canberra 1 Polen Warschau 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Danzig 1
Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1
Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2
China Peking 1 Russische Föderation Moskau 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Saudi Arabien Riad 1
Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1
Ghana Accra 1 Serbien Belgrad 1
Griechenland Athen 1 Spanien Madrid 2
Großbritannien London 2 Südafrika Pretoria 1
Indien Neu Delhi 1 Tadschikistan Duschanbe 1
Italien Rom 2 Thailand Bangkok 2
Jordanien Amman 1 Tschechische
Republik
Prag 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Istanbul 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Ankara 1
Kosovo Pristina 1 Ukraine Kiew 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/76177. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand vom 24. Oktober 2011 sind 34 PVB der BPOL an 25 Standorten in
19 Ländern als Dokumenten – und Visumberater (DVB) im Einsatz:
b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 20. Juli 2011 sind 15 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz:
Kroatien Zagreb 1 USA Washington 2
Lettland Riga 1 Usbekistan Taschkent 1
Libanon Beirut 1 Venezuela Caracas 1
Marokko Rabat 1 Vereinigte Arabische
Emirate
Abu Dhabi 2
Mexiko Mexiko-City 1 Weißrussland Minsk 1
Land Anzahl Land Anzahl
Ghana/Accra 2 Türkei/Istanbul 1
Algerien/Algier 1 Südafrika/Pretoria 2
Jordanien/Amman 2 Ägypten/Kairo 2
Türkei/Ankara 1 China/Kanton 1
Thailand/Bangkok 1 Ukraine/Kiew 1
Sri Lanka/Colombo 1 Nigeria/Lagos 3
Syrien/Damaskus 1 Russland/Moskau 3
Indien/Neu Delhi 1 China/Peking 2
Vereinigte Arabische Emirate/Dubai 2 Kosovo/Pristina 1
China/Hongkong 1 China/Schanghai 1
Pakistan/Islamabad 1 Russland/St. Petersburg 1
Indien/Bangalore 1 Tadschikistan/Duschanbe 1
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika,
Washington D.C.
1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Mexiko, Mexiko-Stadt 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Drucksache 17/7617 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 24. Oktober 2011 sind 24 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamter in 23 Ländern im Einsatz:
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
-ort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei
gestellt werden)?
Mit Stand vom 24. Oktober 2011 sind 22 PVB der BPOL als
Unterstützungskräfte bzw. Berater (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA)
wie folgt im Einsatz:
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Weißrussland 1
Großbritannien 1
Land Ort Anzahl Einsatzart
Bulgarien Kapitan Andreevo 1 FRONTEX
Bulgarien Sofia 1 FRONTEX
Rumänien Bukarest 1 FRONTEX
Griechenland Feres/Orestiada 6 FRONTEX
Griechenland Kipi 1 FRONTEX
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral
Polen Korczowa 1 FRONTEX
Zypern Larnaca 1 FRONTEX
Slowakei Vysne Nemecke 1 FRONTEX
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/76178. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im dritten Quartal 2011 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von DVB für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Insgesamt waren im dritten Quartal 2011 zehn Mitarbeiter der BPOL als
Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale eingesetzt:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Im dritten Quartal 2011 fand kein Einsatz von deutschem Gerät aus dem
Zentralregister „CRATE“ statt.
d) als Mitglied der Rapid Border Intervention Teams (RABIT),
Es wurden keine Einsätze im Rahmen des „Rapid Border Intervention Teams“
(RABIT) durchgeführt.
e) und welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und
deren deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen
Bereiche?
Nach Abschluss des Einsatzes erfolgt ein Bericht an das
Bundespolizeipräsidium und zu FRONTEX. Bei besonderen Anlässen erfolgen
Erkenntnismeldungen.
9. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt
im Rahmen der FRONTEX eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
Derzeit erfolgen keine Einsätze von DVB für FRONTEX.
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit (Acting Head) 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Drucksache 17/7617 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale sind derzeit zehn PVB der Bundespolizei gemäß
Übersicht im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Derzeit findet kein Einsatz mit deutschem Gerät aus dem Zentralregister
„CRATE“ statt.
d) als Mitglied der RABIT?
Aktuell werden keine PVB im Rahmen eines „Rapid Border Intervention
Teams (RABIT)“ eingesetzt.
10. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im dritten Quartal 2011
teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Eine zusammengeführte statistische Erfassung aller im Ausland eingesetzten
Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder wird nicht geführt. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5081 verwiesen.
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit (Acting Head) 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/761711. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im dritten Quartal 2011
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Folgende Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe sind im dritten
Quartal 2011 durchgeführt worden:
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Argentinien Operative Analyse 27.09.–05.10.2011 Lehrgang 10 000 € Buenos
Aires
Kolumbien Operative Technik 12.–23.09.2011 Lehrgang 15 000 € Bogotá
Kolumbien Verdeckte Ermittler/
Vertrauenspersonen-Führung
01.–05.08.2011 Lehrgang 15 000 € Bogotá
Ecuador Operative Analyse 13.–21.09.2011 Lehrgang 10 000 € Quito
Kenia Terrorismusbekämpfung 05.–09.09.2011 Lehrgang 14 000 € Nairobi
Kenia Tatortarbeit (Schwerpunkt)
i. V. m. Polizeiliche
Einsatztaktiken und -methoden
22.–26.08.2011 Lehrgang 18 000 € Nairobi
Litauen,
Estland
Personenschutz 16.–26.08.2011 Lehrgang EU-Mittel Wilna
Mexiko Operative Analyse 30.08.–06.09.2011 Lehrgang 10 000 € Mexiko-
Stadt
Pakistan Operative Analyse 19.–27.07.2011 Lehrgang 10 000 € Islamabad
Sierra Leone Rauschgiftbekämpfung 03.–09.07.2011 Lehrgang 7 000 € Freetown
Tadschikistan Terrorismusbekämpfung 25.09.–01.10.2011 Lehrgang 8 000 € Duschanbe
Tansania Tatortarbeit (Schwerpunkt)
i. V. m. Polizeiliche
Einsatztaktiken und -methoden
05.–09.09.2011 Lehrgang 10 000 € Dar-Es-
Salam
Uganda Tatortarbeit (Schwerpunkt)
i. V. m. Polizeiliche
Einsatztaktiken und -methoden
29.08.–02.09.2011 Lehrgang 10 000 € Masindi
Drucksache 17/7617 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Türkei Urkundenlehrgang;
Fortsetzung der Zusammenarbeit
bei d. Bekämpf. der UK.
Durchführung zweier
UK-Seminare
05.–09.09.2011 Ausbildung 2 500 € Türkei
Türkei Schulungsmaßnahme –
Rückführung mit der GSD
Ankara
12.–15.09.2011 Ausbildung 1 500 € Deutschland
China Arbeitsbesuch von Experten
für Ein- und Ausreise der
Hauptinspektion Peking
bei der BPOLD Frankfurt
– Einweisung in das
Informationssystem Urkunden
– neue
Grenzkontrolltechniken
– Hospitation beim
Ermittlungsdienst
– Rückführungsverfahren
8.–12.08.2011 Ausbildung 1 000 € Deutschland
China Schulung in Polizei- und
Rechtsangelegenheiten
12. und 13.09.2011 Ausbildung 800 € Deutschland
Russland Expertenaustausch von
Bergausbildern im
Trainingszentrum Kührointhaus der
BPOLAK
03.–08.07.2011 Ausbildung 1 000 € Deutschland
Ukraine Ausbildungsmaßnahme
für Lehrkräfte und Kadetten
der Nationalakademie des
Staatlichen Grenzdienstes
zum Thema EU-Recht
25.09.–01.10.2011 Ausbildung 2 000 € Ukraine
Ukraine Zusatzmaßnahme im Bereich
der Risikoanalyse
29.08.–01.09.2011 Ausbildung 500 € Ukraine
Georgien Schulung von Streifen- und
Kontrollbeamten von
Grenzübergangsstellen,
– Doku-Multis
– Dokumentenschulung
– Erkennen von
Urkundenfälschungen, aktuelle
Fälschungsmethoden,
biometrische Pässe;
Schwerpunkt:
Identitätsdokumente der EU
– Erkennen von
Profilpassagieren
11.–15.07.2011 Ausbildung 3 000 € Georgien
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7617Darüber hinaus befinden sich derzeit bis 2012 bzw. 2014 insgesamt fünf
Stipendiaten aus Serbien, Russland, der Ukraine und der Türkei in der
Ausbildung an der Bundespolizeiakademie Lübeck. Die Kosten für die Maß-
Georgien Schulung auf dem Gebiet der
Risikoanalyse:
Bekämpfung der
internationalen
Schleusungskriminalität anhand ausgesuchter
Beispiele und Nationalitäten
(IND, CHN, IRN)
29.08.2011–
02.09.2011
Ausbildung 3 000 € Georgien
Georgien Multiplikatorentraining:
Durchführung von
Eingriffsbefugnissen unter Beachtung
der Eigensicherung
– Personen-/Kfz-Kontrollen
– Durchsuchung von
Personen
– Freiheitsentziehungen
17.–23.07.2011 Ausbildung 3 000 € Deutschland
Moldau Multiplikatorenlehrgänge
taktische/regionale Ebene
zur Erkennung
Urkundenfälschungen
05.–09.09.2011 Ausbildung 4 000 € Moldau
Palästinensische
Gebiete
Ausbildung
von Dokumentenexperten
18.–29.09.2011 Ausbildung 5 500 €
Palästinensische
Gebiete
Vereinigte
Arabische
Emirate
Ausbildung von Experten
der Abu Dhabi Police zum
Thema Luftsicherheit/
Grenzpolizei
10.–20.09.2011 Ausbildung 500 € VAE
Bosnien-
Herzegowina
Schießfortbildung,
Fortbildung der Multiplikatoren
und gleichzeitige Fortbildung
der Einsatztrainer
3.–19.09.2011 Ausbildung 3 600 € Bosnien-
Herzegowina
Bosnien-
Herzegowina
Fortbildung geschlossener
Einheiten und gleichzeitige
Fortbildung von
Diensthundeausbildern
3.–19.09.2011 Ausbildung 4 000 € Bosnien-
Herzegowina
Bosnien-
Herzegowina
Ausbildung in Erkennen
von Urkundenfälschung für
„Multiplikatoren“ der
Landgrenzübergänge
27.–30.09.2011 Ausbildung 4 000 € Bosnien-
Herzegowina
Serbien Einweisung/Schulung
in das Flughafenverfahren
und Besuch einer
Aufnahmeeinrichtung am Flughafen,
incl. Besuch des BAMF
29.08.2011–
02.09.2011
Ausbildung 2 500 € Deutschland
Libanon Beratung LBN Grenzschutz 2011 Ausbildung 10 000 € Libanon
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 17/7617 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden aus den Titeln
06 02 687 89 sowie 05 02 687 74 getragen.
Aufgrund des größeren Umfangs des Engagements in den Ländern Afghanistan
und Saudi-Arabien werden diesbezüglich zu o. a. Tabelle nachfolgende
Antworten gegeben:
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen und wo fanden/finden
sie statt?
GPPT Afghanistan
Kriminalpolizeiliche Fortbildung, verbandspolizeiliche Fortbildung, Sprach-
und Computerkurse, polizeiliche Grundausbildung und Wahlhelferausbildung
im Rahmen polizeilicher Grundbefähigungen. Die Aus- und Fortbildungen
wurden in den Polizeitrainingszentren Mazar-e Sharif, Kunduz und Feyzabad
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Schulungen im Rahmen „Training on the
job“ am Flughafen Kabul durchgeführt. Weiterhin unterstützt ein
Polizeimentorenteam die Ausbildungsgänge des vergleichbar mittleren und gehobenen
Dienstes der afghanischen Polizei an der Nationalen Polizeiakademie in Kabul.
Im Polizeitrainingszentrum Kabul werden zudem afghanische Polizisten zu
Trainern qualifiziert. Im Rahmen des Focused District Development
Programms sind derzeit zwei Polizeimentorenteams in zwei Distrikten in der
Provinz Badakhshan tätig.
Saudi-Arabien
Das Engagement der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des
saudiarabischen Grenzschutzes erfolgt bis auf Weiteres lediglich in der Nordregion
des Landes (ArAr, Al Shouba).
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
GPPT Afghanistan
Ziel ist die Schaffung selbsttragender Strukturen einer stabilen und an
rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert handelnden afghanischen Polizei durch Aus-
und Fortbildung, Infrastruktur- und Ausstattungsmaßnahmen sowie begleitende
Grundbildung. Hierzu gehört auch die schrittweise Übernahme der
vollständigen Polizeiausbildungsverantwortung durch Afghanistan.
Saudi-Arabien
Ziel ist es, die Kompetenzen der Angehörigen des saudi-arabischen
Grenzschutzes zu erweitern. Dazu wird das Vorgehen bei Standardmaßnahmen im
Rahmen der Grenzüberwachung sowie die Methodik von Führungs- und
Entscheidungsprozessen vermittelt; Menschenrechte und rechtstaatliche
Grundsätze gehören zu den Kursinhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7617c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde/wird
welche Art der Ausbildung gewährt?
GPPT Afghanistan
Im dritten Quartal 2011 wurden 31 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und
1 101 Trainees von deutschen Polizeibeamten ausgebildet. Mit Stand 17.
Oktober 2011 werden zudem in 16 laufenden Ausbildungen 704 afghanische
Polizeibeamte durch 61 deutsche Trainer und 42 afghanische Trainer aus- und
fortgebildet.
Saudi-Arabien
Im dritten Quartal 2011 haben 419 Lehrgangsteilnehmer die verschiedenen
Kurse durchlaufen.
d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren/sind sie vertreten?
Die Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamten erstrecken sich auf die Bereiche
Ausbildung und Beratung.
Im Weiteren wird hierzu auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an
den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
GPPT Afghanistan
Auf die Antwort zu Frage 11c wird verwiesen.
Saudi-Arabien
Insgesamt wurden 20 Angehörige der BPOL im dritten Quartal 2011 in dem
Projekt vor Ort verwendet. Zur konzeptionellen Vorbereitung und Koordination
der Maßnahmen werden derzeit ein Projektbüro in Riad mit sechs Beamten und
zwei Außenstellen im Norden des Landes mit jeweils einem Beamten
betrieben. Die Zahl der temporär zu entsendenden Trainer ist abhängig von der Zahl
der parallel laufenden Kurse und variiert zwischen zwei und neun.
f) Welche Kosten entstanden/entstehen der Bundesrepublik Deutschland
für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
GPPT Afghanistan
Die Kosten werden aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts/Stabilitätspakt
Afghanistan beglichen und sind aufgrund der noch laufenden Maßnahmen
derzeit nicht detailliert zu beziffern.
Saudi-Arabien
Die auslandsbedingten Mehrkosten trägt das saudi-arabische Innenministerium.
Drucksache 17/7617 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Brasilien Identifizierung
von Katastrophenopfern
24.–28.10.2011 Lehrgang 12 000 € Brasilia
Kolumbien Observation 04.–14.10.2011 Lehrgang 40 000 € Bogotá
Costa Rica,
San Salvador,
Honduras,
Nicaragua,
Panama,
Guatemala
Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen und
Entführungen
20.–28.10.2011 Lehrgang 30 000 € Honduras
Dominikanische
Republik
Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen und
Entführungen
10.–14.10.2011 Lehrgang 10 000 € Santo
Domingo
Ecuador,
Venezuela
Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
17.–28.10.2011 Lehrgang 40 000 € Caracas
Pakistan Terrorismusbekämpfung 10.–14.10.2011 Lehrgang 30 000 € Islamabad
Philippinen Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen und
Entführungen
03.–07.10.2011 Lehrgang 18 000 € Manila
Senegal Operative Technik 10.–14.10.2011 Lehrgang 20 000 € Dakar
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/7617Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kosten Ort
Serbien Ausbildungsunterstützung
beim Neuaufbau einer
zentralen Mobilen Kontroll-
und Überwachungseinheit
in SRB
16.10.–22.10.2011 Ausbildung 2 500 € Serbien
Serbien Schulung zur Durchführung
der Maßnahmen in der
2. Kontrolllinie und
Durchführung der
Luftsicherheitsaufgaben
24.10.–28.10.2011 Ausbildung 3 000 € Deutschland
Serbien Fortsetzung
Flughafenpartnerschaft Stuttgart – Belgrad
10.10.–14.10.2011 Ausbildung 2 500 € Serbien
Kroatien Schulungsmaßnahme zur
Durchführung der
Grenzkontrollen gem. SGK im
internationalen Seeverkehr,
insbesondere
Landgangsausweise und Ausnahmevisa
03.10.–07.10.2011 Ausbildung 2 500 € Deutschland
Kroatien Einweisung bzw. Schulung
von Personal des FLD
der HRV Polizei anhand
der Ergebnisse der
Maßnahme aus 2010
10.10.–14.10.2011 Ausbildung 2 500 € Deutschland
Montenegro Schulung im Bereich der
Risiko- und
Kriminalitätsanalyse
24.10.–28.10.2011 Ausbildung 2 000 € Montenegro
Montenegro Arbeitsbesuch im Rahmen
der Flughafenpartnerschaft
Köln – Tivat/Podgorica –
Thema:
Aufgabenwahrnehmung Flughafen
und Urkundenschulung
17.10.–21.10.2011 Ausbildung 3 000 € Deutschland
Türkei Beratungsmaßnahmen durch
GASIM für die GSD Ankara
bezgl. bilat.
Auswerteprodukte und Erstellung eines
gemeinsamen
Auswerteproduktes (mehrere
Maßnahmen im Jahresverlauf).
4. Quartal Ausbildung 10 000 € Deutschland
und Türkei
Drucksache 17/7617 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGPPT Afghanistan und Saudi Arabien
Es ist vorgesehen, in der Antwort zu Frage 11a genannten Bereichen weiter
aus- und fortzubilden. Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 11f
verwiesen.
China Arbeitsbesuch von Experten
für Ein- und Ausreise des
Flughafens München auf
dem Flughafen Shanghai
– unerlaubte Beförderung
auf dem Luftweg
– Profiling
– Polizeiliche
Identitätsüberprüfung
– automatisierte
Grenzkontrolle
– Rückführung
09.10.–14.10.2011 Ausbildung 12 000 € China
Russland Arbeitstreffen der
Bergausbilder der Bundespolizei
beim speziellen
Ausbildungszentrum des Grenzdienstes
des FSB Russlands zwecks
Erfahrungsaustausch
13.11.–19.11.2011 Ausbildung 3 000 € Russland
Ukraine Zusatzmaßnahme im Bereich
der Risikoanalyse
4. Quartal Ausbildung 1 500 € Ukraine
Ukraine Zusatzmaßnahme
Ausbildung im Bereich der
Risikoanalyse
23.10.–26.10.2011 Ausbildung 1 200 € Deutschland
Belarus Einweisung von Doku.-
Experten in ein
Urkundenprüflabor der BPOL
17.10.–21.10.2011 Ausbildung 2 500 € Deutschland
Moldau Arbeitsbesuch von Experten
einer BPOL-
Flughafendienststelle zum
Erfahrungsaustausch Feststellung
illegale Migration Luftweg
04.10.–07.10.2011 Ausbildung 2 000 € Moldau
Palästinensische
Autonomiegebiete
Ausbildung von
Dokumentenexperten
20.11.–24.11.2011 Ausbildung 3 500 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Vereinigte
Arabische
Emirate
Ausbildung im Bereich
Grenzpolizeiwesen und
Luftsicherheit für Experten
der Abu Dhabi Police
22.11.–02. 12.2011 Ausbildung 500 € Vereinigte
Arabische
Emirate
Libanon Beratung LBN Grenzschutz 2011 Ausbildung 10 000 € Libanon
Mali Ausbildung geschlossener
Polizeieinheiten zur
Vorbereitung auf VN-Missionen
28.10.–16.12.2011 Ausbildung 15 000 € Bamako
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kosten Ort
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/761713. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -
orten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei
aufgliedern)?
Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei sind im Hausordnungs- und
Objektschutzdienst der deutschen Auslandsvertretungen in folgenden Ländern
eingesetzt:
Ort Land Ort Land
Abidjan Côte d’Ivoire Kinshasa Kongo
Abuja Nigeria Kiew Ukraine
Addis Abeba Äthiopien Kuwait Kuwait
Algier Algerien Lagos Nigeria
Almaty Kasachstan London Vereinigtes Königreich
Amman Jordanien Madrid Spanien
Ankara Türkei Maskat Oman
Astana Kasachstan Mexiko-Stadt Mexiko
Athen Griechenland Minsk Belarus
Bagdad Irak Moskau Russland
Baku Aserbaidschan New Delhi Indien
Bamako Mali New York Vereinigte Staaten
von Amerika
Bangkok Thailand Nouakchott Mauretanien
Beirut Libanon Paris Frankreich
Belgrad Serbien Peking China
Bischkek Kirgisistan Pjöngjang Korea, Demokratische
Volksrepublik
Bogota Kolumbien Prag Tschechische Republik
Brasilia Brasilien Pristina Kosovo
Brüssel Belgien Rabat Marokko
Budapest Ungarn Ramallah Palästinensische
Autonomiegebiete
Bukarest Rumänien Riad Saudi-Arabien
Chisinau Moldau Rom Italien
Colombo Sri Lanka Sanaa Jemen
Dakar Senegal Sarajewo Bosnien und
Herzegowina
Damaskus Syrien Skopje Mazedonien
Erbil Irak Sofia Bulgarien
Eriwan Armenien St. Petersburg Russland
Drucksache 17/7617 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundespolizei setzt zudem Polizeibeamte für den Personenschutz an den
deutschen Auslandsvertretungen in Kabul, Bagdad und Tripolis ein.
Des Weiteren ist die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel, der Ständigen
Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York und dem
Vertretungsbüro der Bundesrepublik Deutschland in Ramallah mit jeweils
einem Polizeiberater vertreten.
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen, und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten
(z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen, auch Auslandseinsätze von deutschen
Zollbeamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen
Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17
Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Außerhalb der Bereiche der internationalen Polizeimissionen und der
polizeilichen Ausbildungshilfe halten sich Beamte des BKA anlassbezogen und
temporär, insbesondere im Rahmen von Ermittlungsverfahren, Entführungslagen
sowie zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes im
Ausland auf.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Erforderlichkeit eines
Parlamentsvorbehalts für Missionen der Bundespolizei und eines Rückholrechtes
auch für Einsätze auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes?
Der Deutsche Bundestag hat bereits ein Unterrichtungs- und Rückholrecht zum
Einsatz deutscher Polizisten im Ausland und kann damit seine Kontrollfunktion
ausüben. So sieht § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bei internationalen
Maßnahmen (z. B. mandatierten Friedensmissionen) die Unterrichtung des
Deutschen Bundestages vor.
Genf Schweiz Taschkent Usbekistan
Hanoi Vietnam Teheran Iran
Harare Simbabwe Tel Aviv Israel
Havanna Kuba Tiflis Georgien
Islamabad Pakistan Tirana Albanien
Istanbul Türkei Tokio Japan
Izmir Türkei Tripolis Libyen
Jakarta Indonesien Tunis Tunesien
Kabul Afghanistan Warschau Polen
Kairo Ägypten Washington Vereinigte Staaten
von Amerika
Karachi Pakistan Wien Österreich
Khartum Sudan Zagreb Kroatien
Ort Land Ort Land
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/7617Dieser kann durch Beschluss die Beendigung der Verwendung verlangen.
Dem Grundgesetz lässt sich kein Parlamentsvorbehalt für die Verwendung von
Polizeibeamten im Ausland entnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat den
konstitutiven Parlamentsvorbehalt für Einsätze bewaffneter Streitkräfte im
Ausland aus den wehrverfassungsrechtlichen Bestimmungen des
Grundgesetzes abgeleitet. Danach ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Parlament
einen rechtserheblichen Einfluss auf Aufbau und Verwendung der Streitkräfte
zu sichern. Dem gegenüber erfolgt die Verwendung von Polizeibeamten als
Berater und Trainer im Ausland im Rahmen der Pflege auswärtiger
Beziehungen zu anderen Staaten auf der Grundlage von Artikel 32 des Grundgesetzes
und ist damit dem Kompetenzbereich der Exekutive zugeordnet. Die
Bundesregierung hält daher einen Parlamentsvorbehalt bei Polizeimissionen nicht für
erforderlich.
Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass dieses Thema bereits im Deutschen
Bundestag beraten und ein Entsendegesetz für nicht notwendig erachtet wurde.
Siehe hierzu auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 16/3421) und dessen Ablehnung in der 79. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 1. Februar 2007.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]