[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7704
17. Wahlperiode 11. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7468 –
Pressefreiheit und Situation von Roma in Ungarn
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ungarn ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union (EU) und
in diesem Zusammenhang zur Einhaltung geltender EU-Standards bei
demokratischen Grundrechten und den universalen Menschenrechten verpflichtet.
In einigen Bereichen sind in letzter Zeit jedoch negative Entwicklungen zu
beobachten.
Mit der verschärften Mediengesetzgebung 2010 wurde in Ungarn eine neue
nationale Kontrollbehörde geschaffen, die ggf. hohe Geldstrafen gegen
Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf, falls diese Inhalte verbreiten, die dem
„öffentlichen Interesse“, der „allgemeinen Moral“, der „nationalen Sicherheit“
oder einer „ausgewogenen Berichterstattung“ zuwiderlaufen.
Roma bilden mit ca. 750 000 Angehörigen die mit Abstand größte Minderheit
Ungarns. Ihre gesellschaftliche Diskriminierung hat sich in den letzten Jahren
massiv verschärft. Roma sind überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit
betroffen und Roma-Kinder werden weitaus häufiger als andere Kinder in
Sonderklassen oder Sonderschulen für Lernbehinderte eingestuft. Soziale
Segregationsprozesse werden damit zementiert und Roma-Angehörige als
Sündenböcke für sozio-ökonomische Probleme stigmatisiert.
Antiziganistische Einstellungen und rassistische Hetze sind bis weit in die politische Mitte
verbreitet. Mordanschläge und pogromartige Gewaltexzesse gegen Roma
haben an Häufigkeit und Intensität zugenommen. Erst im Frühjahr 2011
mussten rund 400 Polizisten in der nordostungarischen Ortschaft Gyöngyöspata
Roma-Angehörige vor den gewaltbereiten Anhängern der paramilitärischen,
rechtsextremistischen Vereinigung „Szebb Jövöért“ („Verteidigungsmacht“),
eine Nachfolgeorganisation der gerichtlich verbotenen „Ungarischen Garde“,
schützen. Szebb Jövöért steht in enger Verbindung mit der rechtsradikalen
Jobbik-Partei („Bewegung für ein besseres Ungarn“), die mit derzeit 46
Abgeordneten drittstärkste Kraft in der ungarischen Nationalversammlung ist
und offensiv rechtspopulistische, antiziganistische Ressentiments schürt. Die
Jobbik-Partei propagiert Begriffe wie „Zigeunerterror“, der mit Kürzungen bei
Sozialleistungen und der Einrichtung von Arbeitslagern für
Wiederholungstäter bekämpft werden müsse. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7704 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas EU-Mitglied Ungarn musste sich 2011 wegen der anhaltenden
Diskriminierung von Roma bereits vor dem UN-Menschenrechtsrat verantworten und
brüskierte mit der Bemerkung, dass kein Land perfekt sei, wenn es um
Menschenrechte ginge (vgl.
www.tagesschau.de/ausland/ungarn252.htm).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die
aktuelle Entwicklung bei Pressefreiheit und Minderheitenrechten in Ungarn
beurteilt, und welche Schlussfolgerungen sie hieraus für ihre bilaterale Politik
gegenüber Ungarn und für ihre Politik innerhalb der EU zieht.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Republik Ungarn ist ein enger Partner der Bundesrepublik Deutschland
sowohl in der Europäischen Union als auch in der NATO. Darüber hinaus sind
die Bande zwischen unseren beiden Staaten aufgrund der Verdienste Ungarns
um die Wiedervereinigung Deutschlands besonders freundschaftlich.
Die Bundesregierung hat die neue ungarische Mediengesetzgebung von Anfang
an und wiederholt kritisiert und die Europäische Kommission auch zur Prüfung
der Vereinbarkeit mit Grundwerten der Europäischen Union aufgerufen. Die
zwischen der Europäischen Kommission und der ungarischen Regierung
vereinbarten Änderungen am Mediengesetz betrafen – auch nach Aussagen der
ungarischen Regierung selbst – lediglich technische Fragen. Insofern hält die
Bundesregierung an ihrer Kritik fest.
Die schwierige sozio-ökonomische Lage der Roma in Ungarn ist das Ergebnis
der Entwicklungen – und auch der Versäumnisse aller politischer Lager – in den
vergangenen 20 Jahren. Erst seit Amtsantritt der aktuellen ungarischen
Regierung existiert das Amt eines Staatsministers für soziale Integration. Auf
Initiative des ersten Amtsinhabers Zóltan Bálog hat die EU während der ungarischen
EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2011 eine Rahmenstrategie für die
gesellschaftlichen Integration der Roma verabschiedet. Die EU-Mitgliedstaaten
sind aufgefordert, bis Ende 2011 eigene nationalen Strategien vorzulegen.
Die ungarische Roma-Strategie befindet sich noch in der Abstimmung
zwischen der Regierung und den Roma-Verbänden. Sie soll einen Rahmenvertrag
zwischen der Regierung und der Roma-Selbstverwaltung (ÓRO) ausfüllen, der
sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2015 100 000 Arbeitsplätze für Roma zu schaffen.
Zudem sollen 20 000 Roma in Berufsschulen ausgebildet werden, 10 000 sollen
zum Abitur und 5 000 zu einem Hochschulabschluss geführt werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen amtliche ungarische Sozial- und
Kriminalstatistiken seit der politischen Wende 1989/1990 keine Zugehörigkeit
zu ethnischen Minderheiten aus. Für die Beantwortung einzelner Fragen
wurden daher wissenschaftliche Studien und Schätzungen der ungarischen
Regierung herangezogen.
Das Verfahren der Universellen Staatenüberprüfung (UPR) im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) basiert auf dem Grundsatz der
Objektivität und gleicher Behandlung aller Staaten. Es geht von der Prämisse aus, dass
es keinen Staat gibt, in dem nicht noch eine Verbesserung der
Menschenrechtslage möglich wäre. Ungarn hat – wie inzwischen alle VN-Mitglieder – das
UPR-Verfahren durchlaufen, und dort auch zu kritischen Fragen (auch seitens
der Bundesregierung) Stellung genommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/77041. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeit gültige Mediengesetzgebung in
Ungarn im Hinblick auf deren Konformität mit dem Recht auf
Meinungsfreiheit aus Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta und der EU-
Medienrichtlinie von 2007 ein, und welche Position hat sie diesbezüglich innerhalb
der EU eingenommen?
Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach Verabschiedung des
ungarischen Mediengesetzes gegenüber der ungarischen Regierung deutlich gemacht,
dass das Mediengesetz in den Bereichen geändert werden muss, in denen es mit
den europäischen Werten – die sich auch in der EU-Grundrechtecharta
reflektieren – in Konflikt steht. Die Europäische Kommission wurde von der
Bundesregierung aufgefordert, die Vereinbarkeit des Mediengesetzes unter dem Aspekt
möglicher Einschränkungen der EU-Grundrechte zu prüfen.
Insbesondere hat die Bundesregierung Zweifel am Mediengesetz mit Blick auf
die Konzeption des Medienrates, die Pflicht zur Offenlegung von Quellen unter
bestimmten Voraussetzungen sowie die inhaltlichen Vorgaben durch zahlreiche
unbestimmte Rechtsbegriffe, verknüpft mit weitreichenden
Sanktionsmöglichkeiten geäußert. Auch der den öffentlich-rechtlichen Sendern obliegende
Zwang zur Übernahme der Nachrichten der einzigen staatlichen
Nachrichtenagentur ist aus Sicht der Bundesregierung kritikwürdig. Vor diesem
Hintergrund hat es die Bundesregierung begrüßt, dass Ungarn die von der
Europäischen Kommission geforderten Änderungen am Mediengesetz vorgenommen
hat. Die Rügen der Europäischen Kommission bezogen sich auf die im Gesetz
festgeschriebene Pflicht zur Ausgewogenheit der Berichterstattung, die
Möglichkeit, auch gegen ausländische Medienanbieter Strafzahlungen zu verhängen
sowie die Registrierungspflicht aller Medien (einschließlich Presse und
Onlinedienste). Da durch diese Änderungen nur einige der von der Bundesregierung
genannten Zweifel betroffen sind, hält die Bundesregierung an ihrer
Einschätzung insoweit fest.
2. Welche Konsequenzen sind im Fall von Verletzungen der genannten EU-
Bestimmungen durch einzelne Mitglieder vorgesehen, und welche Position
vertritt die Bundesregierung hierzu auf EU-Ebene?
Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge wird in Fällen, in denen
sie der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat gegen Verpflichtungen aus dem
EU-Recht verstoßen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einleiten. Die
Bundesregierung unterstützt ein Tätigwerden der Europäischen Kommission
bei Vertragsverletzungen.
3. In wie vielen Fällen und in welchem finanziellen Umfang wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen ungarischen
Mediengesetzes durch die „Nationale Medien- und
Infokommunikationsbehörde“ (NMHH) Strafzahlungen verhängt, und welche Medien waren
ggf. davon betroffen?
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Mediendienste und die
Massenkommunikation (Mediengesetz) wurden laut Mitteilung des Medienrates der Nemzeti
Média- és Hírközlési Hatóság (Staatliche Behörde für Medien und
Nachrichtenübermittlung, NMHH) in sechs Fällen Bußgelder verhängt. Gegen den
privaten Fernsehsender RTL Klub wurden vier Bußgelder in Höhe von 144, 88, 60
und 7 Mio. Forint verhängt. Der Gesamtbetrag von 299 Mio. Forint entspricht
gut 1 Mio. Euro. Gegen den privaten Fernsehsender TV2 wurde im März 2011
eine Geldstrafe in Höhe von 2 Mio. Forint verhängt. Die angegebenen Gründe
für die Verhängung von Bußgeldern gegenüber RTL Klub und TV2 waren
Drucksache 17/7704 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeexzessive Darstellungen von Gewalt und Sexualität bzw. vulgäre Äußerungen
in Talk- bzw. Reality-Shows, durch die Minderjährige gefährdet worden seien
(§§ 9, 10, 187 des Mediengesetzes). Der private Radiosender NeoFM erhielt
– auf Grundlage des alten Mediengesetzes – im Januar 2011 eine Geldstrafe in
Höhe von 21 Mio. Forint für zu lange Werbesendungen und den Verzicht auf
einen Nachrichtenblock.
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Besetzung von
Leitungspositionen in der NMHH geregelt, und existieren insbesondere
dahingehend Restriktionen, die eine Beeinflussung bzw. Kontrolle der NMHH
durch die amtierende bzw. künftigen Regierung/en verhindern oder
begrenzen können?
Gemäß § 109 Absatz 1 des Mediengesetzes ist die Medienbehörde NMHH ein
autonomes Selbstverwaltungsorgan, das ausschließlich den Gesetzen
unterworfen ist. Organe der NMHH mit eigener sachlicher Zuständigkeit sind gemäß
§ 109 Absatz 3 des Mediengesetzes der Präsident, der Medienrat und die
Amtsstelle der NMHH, die gemäß § 114 Absatz 3 des Mediengesetzes den zuvor
genannten Organen fachliche Unterstützung zur Erledigung ihrer Aufgaben
gewährt.
Gemäß § 111 Absatz 3 des Mediengesetzes wird der Präsident der NMHH vom
Ministerpräsidenten für neun Jahre ernannt; gemäß Absatz 5 kann er nach
Ablauf dieses Zeitraumes erneut ernannt werden. § 111 Absatz 6 Satz 1 des
Mediengesetzes bestimmt, dass der Präsident bei der Erledigung seiner Aufgaben
weder hinsichtlich des Verfahrens noch der Entscheidungen Anweisungen
erhalten darf. Der Präsident darf gemäß Absatz 6 Satz 2 der Amtsstelle der NMHH
keine Anweisungen für Einzelfallentscheidungen erteilen.
Gemäß § 124 Absatz 1 des Mediengesetzes wählt die ungarische
Nationalversammlung den Vorsitzenden und die vier weiteren Mitglieder des Medienrates
mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten durch gleichzeitige
Listenwahl für neun Jahre. § 125 Absatz 5 des Mediengesetzes sieht die
Möglichkeit der Wiederwahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Medienrates
vor. Gemäß § 124 Absatz 3 des Mediengesetzes kann der aus jeweils einem
Mitglied der Parlamentsfraktionen bestehende Ad-hoc-Nominierungsausschuss
für die Mitglieder des Medienrates mit einstimmigem Beschluss einen
Vorschlag unterbreiten. Das jeweilige Mitglied verfügt gemäß Absatz 4 bei jeder
Abstimmung über eine der Stärke der nominierenden Parlamentsfraktion
entsprechende Anzahl von Stimmen. Für den Fall, dass sich die
Parlamentsfraktionen nicht auf einen einstimmigen Beschluss einigen könnten, ist gemäß
Absatz 6 in einem zweiten Wahlgang eine Zweidrittelmehrheit der
Stimmanteile für die Kandidaten erforderlich.
Gemäß § 125 Absatz 1 des Mediengesetzes wird der vom Ministerpräsidenten
ernannte Präsident der Medienbehörde mit seiner Ernennung zugleich Kandidat
für den Vorsitz des Medienrates.
Gemäß § 123 Absatz 1 des Mediengesetzes steht der Medienrat als eigene
Rechtspersönlichkeit mit eigenem sachlichen Zuständigkeitsbereich unter der
Aufsicht des Parlaments; gemäß Absatz 2 sind er und seine Mitglieder nur dem
Gesetz unterworfen und dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Anweisungen
erhalten. Gemäß § 132a des Mediengesetzes hat der Medienrat u. a. die
Aufgabe, im Rahmen des Mediengesetzes und des Gesetzes über die Pressefreiheit
und die grundlegenden Regelungen für Medieninhalte (sog. Medienverfassung)
die Durchsetzung der Pressefreiheit zu kontrollieren und zu gewährleisten.
Gemäß § 133 Absatz 1 des Mediengesetzes erstattet der Medienrat dem
Parlament zum 31. Mai eines jeden Jahres Bericht über seine Tätigkeit. Gemäß
§ 144 Absatz 3 und 4 fasst der Medienrat seine Beschlüsse grundsätzlich mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7704der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder, einschließlich des Vorsitzenden. Zu
seiner Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner
Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden erforderlich.
Die gegenwärtige Präsidentin der NMHH, Annamária Szallai, wurde vom
Ministerpräsidenten Viktor Orbán ernannt. Sie und die vier Mitglieder des
Medienrats wurden für neun Jahre mit der Zweidrittelmehrheit der
Regierungsparteien Fidesz und KDNP von der ungarischen Nationalversammlung
gewählt.
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, hat wiederholt
seine Kritik am neuen Mediengesetz in Ungarn formuliert. Bereits am
19. Januar 2011 hat er in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag aus
Anlass der Verabschiedung des ungarischen Mediengesetzes am 21. Dezember
2010 im Namen der Bundesregierung die diesbezüglich kritischen Punkte
aufgezeigt.
5. In welchem Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge
der Verschärfung der ungarischen Mediengesetzgebung bereits zu
Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in öffentlich-
rechtlichen Medien?
Die öffentlich-rechtlichen Medien (zwei Fernsehsender MTV und Duna-TV,
Magyar Radio und die Nachrichtenagentur MTI) wurden zum 1. Januar 2011 in
einer zentralen Beschäftigungs- und Produktionseinheit (Stiftung Mediendienst
und Vermögensverwaltung, MTVA) zusammengefasst. Laut Angaben der
MTVA wurden bislang 414 Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Medien
entlassen. In den ungarischen Medien wurde z. T. eine höhere Zahl, 525
Entlassungen, genannt. Geplant ist laut Ankündigung der MTVA der Abbau weiterer
400 von zuvor insgesamt rd. 3 000 Stellen. Die Entlassungen werden von der
MTVA mit Rationalisierungen und Synergieeffekten infolge der nun
zentralisierten Struktur der öffentlich-rechtlichen Medien begründet.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der
nationalen Roma-Strategie der ungarischen Regierung und dem
dazugehörigen Aktionsplan, und welche Schwerpunktsetzung enthalten diese?
Die neue ungarische nationale Integrationsstrategie wird nicht ausschließlich
die Integration der Roma aufgreifen. Sie soll sich vielmehr an die gesamte
Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Roma-Minderheit,
kinderreicher Familien und ländlicher Gebiete richten. Entsprechende Entwürfe der
nationalen Integrationsstrategie und des dazugehörigen Aktionsplans wurden
am 26. September 2011 auf der Gründungssitzung des Nationalen Roma-
Koordinierungsrates der Öffentlichkeit vorgestellt. Diesem 27-köpfigen Gremium
gehören neben Vertretern der ungarischen Regierung und der
Landesselbstverwaltung der Roma auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und
Kirchen sowie der Parlamentarische Beauftragte für Minderheitenrechte an.
Vor der endgültigen Veröffentlichung der Strategie und des Aktionsplans führt
der Nationale Roma-Koordinierungsrat vom 28. September bis 9. November
2011 öffentliche Konsultationen dazu durch. Die ungarische Regierung plant,
nach Zustimmung von Kabinett und Parlament, die Endfassungen der
Dokumente bis zum 31. Dezember 2011 der Europäischen Kommission vorzulegen.
Bislang sind folgende inhaltliche Schwerpunkte der Dokumente erkennbar:
Förderung des Kindeswohls, Bildungsmaßnahmen, Integration in den
Arbeitsmarkt, Verbesserung der Gesundheitsversorgung, der Wohnverhältnisse und
des Wohnumfeldes sowie Stärkung der Zivilgesellschaft und Bekämpfung von
Diskriminierung.
Drucksache 17/7704 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Beschäftigungssituation der Roma-Bevölkerung und ihre Auswirkungen auf die
soziale Integration der Roma in der ungarischen Gesellschaft?
Die ungarischen Roma sind überdurchschnittlich stark von Erwerbslosigkeit
betroffen. Einer aktuellen Umfrage des ungarischen Nationalen Instituts für
Familien- und Sozialpolitik zufolge bezeichneten sich 27 Prozent der befragten
Roma im Alter von 16 bis 64 Jahren als erwerbstätig. 29 Prozent der Befragten
gaben an, arbeitslos zu sein. In vielen von struktureller Armut geprägten
nordostungarischen Gemeinden beträgt die Arbeitslosenquote nach Schätzungen
der ungarischen Regierung über 85 Prozent, wobei Frauen noch stärker
betroffen seien als Männer. Eine wesentliche Ursache sei der ersatzlose Wegfall von
Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte in der Landwirtschaft und in der
Schwerindustrie nach dem Systemwechsel 1989/1990. Weit unterdurchschnittliche
Haushaltseinkommen und übermäßige Abhängigkeit von sozialen
Transferleistungen sind die Folge. Auch vor diesem Hintergrund bleibt die soziale
Integration der Roma in die ungarische Gesellschaft schwierig. Die ungarische
Regierung hat sich daher das Ziel gesetzt, bis 2015 100 000 bislang
unbeschäftigte Roma in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der Roma-
Bevölkerung zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Behandlung,
und welche Auswirkungen sind hierbei insbesondere bei der Entwicklung
von Säuglingssterblichkeit und allgemeiner Lebenserwartung
festzustellen?
Die Mehrheit der ungarischen Roma lebt in strukturschwachen ländlichen
Räumen mit eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Die ungarische Regierung
schätzt, dass die Säuglingssterblichkeit innerhalb der Roma-Bevölkerung etwa
das Doppelte des Landesdurchschnitts von 0,59 Prozent (Angabe des
Ungarischen Instituts für Kindergesundheit für 2007) beträgt. Die Lebenserwartung
der Roma liege etwa zehn Jahre unter dem Landesdurchschnitt von 69 Jahren
für Männer und 77 Jahren für Frauen (Angaben des Statistischen Zentralamtes
Jahr 2011). Die nationale Integrationsstrategie sieht vor, der Roma-
Bevölkerung verstärkt gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der Roma-
Bevölkerung zu schulischer Bildung und beruflicher Ausbildung, und
welche Ursachen sind hierfür ausschlaggebend?
Verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge haben etwa 50 bis
60 Prozent der ungarischen Roma lediglich die acht Klassen umfassende
Grundschule erfolgreich absolviert; ca. 20 Prozent hätten die Grundschule
nach weniger als acht Jahren verlassen. 25 Prozent könnten auf einen
berufsqualifizierenden Fachschulabschluss verweisen. Weniger als 1 Prozent der
ungarischen Roma hätten einen Hochschulabschluss.
Nichtregierungsorganisationen beklagen, dass Roma-Kinder
überdurchschnittlich häufig in Sonderklassen oder -schulen für Lernbehinderte oder als schwer
beschulbare Heimschüler eingestuft würden. Dies sei nicht allein mit dem
sozialen Hintergrund der Eltern oder dem Gesundheitszustand der Kinder zu
erklären, sondern häufig auf aktive Diskriminierung (z. B. durch kommunale
Schulträger) zurückzuführen. In Einzelfällen beschritten Eltern erfolgreich den
Rechtsweg, um das Recht ihrer Kinder auf Bildung durchzusetzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7704Die ungarische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Roma an
den Absolventen weiterführender Schulen sowie Hochschulen durch
Stipendienprogramme zu erhöhen.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1989 die
Alphabetisierungsquote unter der Roma-Bevölkerung in Ungarn entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Alphabetisierung ungarischer
Roma vor.
11. In welchem Ausmaß existieren derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung Benachteiligungen von Roma auf dem Wohnungsmarkt, und wie
wirken sich etwaige Segregationstendenzen auf die aktuelle humanitäre
und menschenrechtliche Situation in Roma-Siedlungen aus?
Wissenschaftliche Untersuchungen, empirische Erhebungen von
Nichtregierungsorganisationen und Minderheiten-Selbstverwaltungen sowie regelmäßige
Eingaben beim Parlamentarischen Beauftragten für ethnische und nationale
Minderheiten und Beschwerden bei der Gleichstellungsbehörde enthalten
zahlreiche Hinweise auf Diskriminierungen von Roma durch Privatpersonen,
darunter auch auf dem Wohnungsmarkt. Im Rahmen einer aktuellen Studie des
Nationalen Instituts für Familien- und Sozialpolitik gaben die meisten
befragten Roma an, in Einfamilienhäusern (38,3 Prozent), in segregierten Siedlungen
(21,7 Prozent) oder traditionellen Bauernhäusern (11 Prozent) zu leben. Bei
zahlreichen Wohnungen würden bauliche Mängel festgestellt, z. B.
Dachschäden (33,8 Prozent), feuchte Wände (51 Prozent) und undichte Fenster
und Türen (41,7 Prozent). Die ungarische Regierung will mit entsprechenden
Programmen in ausgewählten Mikroregionen der Entmischung von
Wohngebieten und der Konzentration der Roma-Bevölkerung in speziellen
Siedlungen (Ghettoisierung) entgegenwirken.
12. In welchem Umfang verfügen die Bewohnerinnen und Bewohner in
Roma-Siedlungen nach Kenntnis der Bundesregierung über Zugang zu
sanitärer Grundversorgung, sauberem Trinkwasser und
Energieversorgung?
Gemäß einer aktuellen Studie des Nationalen Instituts für Familien- und
Sozialpolitik verfügen 77,1 Prozent der befragten Roma-Haushalte über fließendes
Wasser und 67,8 Prozent über eine funktionierende Toilettenspülung. 68,7
Prozent der Wohnungen seien mit einzeln stehenden Heizöfen ausgestattet
(Zentralheizung: 21,4 Prozent, Fernwärme: 8,2 Prozent). Fast alle im Rahmen der
Studie befragten Haushalte gaben an, elektrische Geräte zu besitzen
(Farbfernseher: 94,9 Prozent, Kühlschrank: 92,5 Prozent, Waschmaschine: 48,9 Prozent).
Exakte Daten zur Energieversorgung der Roma-Minderheit liegen der
Bundesregierung nicht vor.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Häufigkeit und
Intensität von gewalttätigen Übergriffen gegen Roma seit dem EU-
Beitritt Ungarns entwickelt?
In der amtlichen Kriminalstatistik Ungarns wird die ethnische Zugehörigkeit
von Opfern oder Tätern nicht ausgewiesen. Fallsammlungen von
Nichtregierungsorganisationen beruhen auf nichtamtlichen Angaben. Belastbare
Aussagen zur Entwicklung von Häufigkeit und Intensität gewalttätiger Über-
Drucksache 17/7704 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegriffe gegen Roma seit dem EU-Beitritt Ungarns sind vor diesem Hintergrund
nicht möglich.
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung darunter der Anteil
sogenannter Hassverbrechen gegen Roma-Angehörige als spezifische Form
von rassistischer Gewalt entwickelt, und wie hat die ungarische Justiz auf
diese Entwicklung bislang reagiert?
Für die Jahre 2004 bis 2008 werden in der ungarischen Kriminalstatistik pro
Jahr durchschnittlich weniger als zehn Fälle von „Hassverbrechen“ im Sinne
von § 174b Absatz 1 des Ungarischen Strafgesetzbuchs genannt (ohne Angabe
der ethnischen Zugehörigkeit der Opfer). Nichtregierungsorganisationen und
Vertreter internationaler Organisationen gehen jedoch aufgrund der
Medienberichterstattung über Einzelfälle und Auskünften von Behörden davon aus,
dass die Zahl der Roma, die aufgrund einer rassistischen Motivation der Täter
Opfer von Straftaten wurden, deutlich darüber liegt.
In den Jahren 2008 und 2009 kam es zu einer Serie von Brand- und
Mordanschlägen gegen ungarische Roma, die insgesamt sechs Todesopfer (darunter
ein fünfjähriges Kind) und fünf Schwerverletzte forderten. Am 21. August
2009 konnten vier dringend tatverdächtige Männer mit Verbindungen zur
rechtsextremen Szene verhaftet werden. Ihnen wird vorgeworfen,
gemeinschaftlich für insgesamt neun Anschläge verantwortlich zu sein. Am 25. März
2011 begann gegen sie vor dem Bezirksgericht Pest der Prozess wegen Mordes
und Mordversuches.
15. Inwieweit wurden innerhalb der EU und im Rahmen der deutsch-
ungarischen Beziehungen die Entwicklung der Menschenrechtslage von Roma
in Ungarn erörtert, und wie haben die diplomatischen Vertreterinnen und
Vertreter Ungarns hierauf reagiert?
Vertreter der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages sowie des
Zentralrates Deutscher Sinti und Roma haben die o. g. Anschlagsserie in zahlreichen
Gesprächen mit Vertretern der ungarischen Regierung thematisiert. Diese
versicherten wiederholt, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die
Verantwortlichen zu fassen und zu bestrafen. Die ungarische Regierung erläuterte
außerdem ihren Ansatz, Spannungen zwischen der Mehrheitsbevölkerung und der
Roma-Minderheit durch eine langfristig angelegte Strategie der
gesellschaftlichen Integration und der Verbesserung der sozio-ökonomischen
Rahmenbedingungen entgegenzuwirken.
Der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose,
reiste mehrfach nach Ungarn. Seine regelmäßigen Besuche werden von der
Deutschen Botschaft Budapest organisatorisch und logistisch unterstützt.
Gemeinsam initiierten der Zentralrat, der „Internationale Bauorden“ und die
ungarische Roma-Organisation „Phralipe“ ein Wiederaufbauprojekt zu Gunsten der
betroffenen Familien; die ungarische Regierung förderte das Vorhaben
finanziell. Anlässlich eines Fußballländerspiels im Mai 2010 setzten der Zentralrat
und der Deutsche Fußballbund ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus. Die
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau besuchte die Hinterbliebenen der
Mordserie.
Auch Delegationen der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe und des
Europaausschusses des Deutschen Bundestages sprachen die Entwicklung der
Menschenrechtslage von Roma in Ungarn aktiv an. Im Rahmen des
Staatendialogs im VN-Menschenrechtsrat am 11. Mai 2011 empfahl die
Bundesregierung der ungarischen Regierung, weitere Maßnahmen zur Verbesserung des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7704Minderheitenschutzes zu ergreifen. Zuletzt beschäftigte sich das von der
Bundesregierung geförderte Deutsch-Ungarische Forum auf seiner 21.
Jahrestagung am 14./15. Oktober 2011 in Budapest schwerpunktmäßig mit Fragen der
Integrationspolitik.
Die Bundesregierung hat die ungarische Ratspräsidentschaft aktiv bei der
Entwicklung einer Europäischen Strategie zur Integration der Roma unterstützt.
Hierzu fanden ausführliche Beratungen in den Ratsarbeitsgruppen mehrerer
Ratsformationen (Justiz und Inneres, Bildung, Jugend, Kultur und Sport;
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) statt. Auf
dem Sonderrat der Beschäftigungs- und Sozialminister am 19. Mai 2011 hat die
Bundesregierung den Ratsschlussfolgerungen für einen „EU-Rahmen für
nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ zugestimmt. Diesbezüglich
verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7131.
16. In welcher Weise und durch wen wird in Ungarn die Einrichtung und
Tätigkeit von Opferberatungsstellen für Roma und andere Opfer
rassistischer Gewaltverbrechen gefördert?
Fragen der Unterstützung und staatlicher Entschädigung der Opfer von
Straftaten werden in Ungarn im Gesetz Nr. CXXXV/2005 geregelt. Betroffene
können sich unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Minderheit an die Büros
des staatlichen Opferbetreuungsdienstes wenden. Dort werden u. a. folgende
Dienstleistungen angeboten: Bereitstellung von Informationen, Hilfe bei der
Durchsetzung von Opferinteressen gegenüber Behörden, Prozesskostenhilfe,
finanzielle Soforthilfe und staatliche Entschädigung. Ob und inwieweit im
Einzelfall von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wurde, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Polizei und Justiz sind gehalten, auf die
Dienstleistungen des Opferbetreuungsdienstes hinzuweisen. Darüber hinaus bieten
Nichtregierungsorganisationen Opferhilfe an.
17. In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung neben
Antiziganismus ggf. auch eine Zunahme von Antisemitismus und anderen
Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Ungarn
festzustellen?
Der Bundesregierung liegt eine vergleichende Studie der Friedrich-Ebert-
Stiftung zur Ausprägung gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit in acht
europäischen Ländern vor („Die Abwertung der anderen“, veröffentlicht 2011
auf der Basis einer Datenerhebung von 2008). Darin wird für Ungarn eine
innerhalb dieser Vergleichsgruppe und zu diesem Zeitpunkt relativ weite
Verbreitung von fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen,
islamfeindlichen, sexistischen und homophoben Einstellungen konstatiert. Aussagen
über eine Zu- oder Abnahme dieser Phänomene sind auf der Basis dieser
Querschnittsanalyse allerdings nicht möglich.
Vertreter der jüdischen Gemeinden in Ungarn konstatierten in Gesprächen mit
Vertretern der Bundesregierung bislang keine signifikante Zunahme des
Antisemitismus. Es komme zwar wiederholt zu Sachbeschädigungen, Schändungen
jüdischer Friedhöfe und Beleidigungen, jedoch selten zu körperlichen
Angriffen auf Gemeindemitglieder. Der letzte der Bundesregierung bekannte
physische Übergriff geschah 2009 und wurde vom damaligen Ministerpräsidenten
Bajnai umgehend öffentlich verurteilt. Islamfeindlichkeit spielt in Ungarn
aufgrund des sehr geringen Anteils von Muslimen keine erkennbare Rolle.
Drucksache 17/7704 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSichtbarer ist das Phänomen der Homophobie. Im Rahmen des „Budapest Pride
Festivals“ wird nach dem Vorbild der „Christopher-Street-Day“-Paraden
jährlich eine Demonstration in Budapest veranstaltet. Nur dank eines massiven
Polizeieinsatzes kam es hierbei in den vergangenen drei Jahren nicht mehr zu
gewaltsamen Zusammenstößen mit rechtsextremen Gegendemonstranten.
Zahlreiche diplomatische Vertretungen, darunter die Deutsche Botschaft Budapest,
veröffentlichten jeweils im Vorfeld der Veranstaltung einen gemeinsamen
Aufruf zu mehr Toleranz.
18. Wie hat das politische Auftreten der Jobbik-Partei und ihr nahestehender,
paramilitärischer Verbände nach Einschätzung der Bundesregierung die
Entwicklung der gesellschaftlichen Atmosphäre gegenüber Roma und
ggf. anderen Minderheiten in Ungarn beeinflusst?
Der Aufstieg des rechtsradikalen Jobbik zur drittstärksten politischen Kraft und
die Aktivitäten ihr nahestehender paramilitärischer Verbände haben das
gesellschaftliche Klima in Ungarn stark belastet. Ihre Vertreter nutzen soziale
Spannungen und antiziganistische Vorurteile für politische Zwecke. Sie operieren
mit diskriminierenden Begriffen wie „Zigeunerkriminalität“ oder
„Zigeunerterror“ und tragen auf diese Weise zur Politisierung von Ethnizität bei. Jobbik
lehnt Fördermaßnahmen für Roma ab, soweit sie auf positiver Diskriminierung
beruhen, und wandte sich gegen die o. g. Integrationsstrategie. Die Partei
unterstützt zudem Nachfolgeorganisationen der seit 2009 verbotenen rechtsextremen
„Ungarischen Garde“ und stimmte im Mai 2011 als einzige Fraktion gegen eine
Verschärfung des Strafgesetzbuchs zur Eindämmung paramilitärischer
Verbände, die das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen.
19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Auftreten der Jobbik-
Partei Veränderungen im Bereich der Sozialgesetz- und
Minderheitengesetzgebung in Ungarn festzustellen, und falls ja, um welche konkreten
Maßnahmen handelt es sich dabei?
Die Regierungsfraktionen Fidesz und KDNP verfügen in der ungarischen
Nationalversammlung gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit von 261 von
386 Mandaten. Sie sind auf die Unterstützung der oppositionellen Jobbik-
Fraktion (46 Mandate) nicht angewiesen. Die ungarische Regierung nutzte ihre
EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2011 dazu, die Entwicklung einer
EU-Rahmenstrategie für die Roma anzustoßen. Die in Arbeit befindliche
nationale Roma-Strategie baut auf die EU-Rahmenstrategie auf.
Infolge der Ausschreitungen in Gyöngyöspata über das Osterwochenende 2011
führte die ungarische Regierung die Straftatbestände der „Anmaßung
polizeilicher Befugnisse“ und „Einschüchterung gesellschaftlicher Gruppen“ in das
Ungarische Strafgesetzbuch neu ein.
20. Wie viele Roma-Angehörige aus Ungarn halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig in Deutschland auf, die ausreisepflichtig
wären?
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag
31. August 2011 104 ausreisepflichtige ungarische Staatsangehörige in
Deutschland auf. Die Zahl der davon ausreisepflichtigen Roma-Angehörigen ist nicht
bekannt, da Volkszugehörigkeiten im AZR nicht erfasst werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/770421. Wie viele Roma-Angehörige mussten seit der EU-Aufnahme Ungarns
2004 pro Jahr nach den gültigen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen
aus der Bundesrepublik Deutschland nach Ungarn ausreisen, und in wie
vielen Fällen erfolgte eine erneute Wiedereinreise?
Die deutschen aufenthaltsrechtlichen Statistiken differenzieren nicht nach
Volkszugehörigkeiten, eine Aussage über die Ein- und Ausreise von Roma-
Angehörigen von und nach Ungarn seit 2004 ist daher nicht möglich. Ferner
wird darauf hingewiesen, dass spätestens seit dem EU-Beitritt Ungarns 2004
die Ein- und Ausreise ungarischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte nur
noch in seltenen Fällen erfasst wird. Dies gilt auch für Personen, die zuvor
aufgrund einer Ausreisepflicht Deutschland verlassen haben und keiner
Einreisesperre mehr unterliegen.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der konkreten
Rückkehrbedingungen vor Ort derzeit die Durchführbarkeit von Roma-
Abschiebungen nach Ungarn, und welche politischen Konsequenzen zieht
sie daraus für die menschenrechtlichen Staatenpflichten der
Bundesrepublik Deutschland?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Ungarn im Jahr 2010 einen
sprunghaften Anstieg der Asylbewerberzahlen zu verzeichnen hatte und seine
Aufnahmekapazitäten entsprechend anpassen muss. Dieser Prozess wurde zügig in die
Wege geleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hält
Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn für möglich. Es
wird davon ausgegangen, dass Ungarn seinen Verpflichtungen zu einer die
Menschenrechte wahrenden und international anerkannten Standards
entsprechenden Aufnahme nachkommt.
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ISSN 0722-8333]