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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zwischenbilanz zur laufenden Volkszählung

Angaben zur Zusammenfassung der gemäß Zensusgesetz 2011 beim Statistischen Bundesamt erhobenen Daten im Rahmen der &quot;Konsolidierung der IT-Systeme des Bundesinnenministeriums&quot; mit Rechenzentren anderer Stellen, v. a. Polizei- und Sicherheits- sowie Ausländerbehörden, Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Anonymisierung, gesetzeskonforme Verwendung, Zugriff durch Geheimdienste oder Polizeibehörden, Überlegungen zum Verzicht auf &quot;Sonderbereichserfassungen&quot; bei künftigen Volkszählungen, Angaben zu Pannen beim bisherigen Verlauf der Volkszählung und zu den Kosten<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/756631. 10. 2011

Zwischenbilanz zur laufenden Volkszählung

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Rund 100 Tage nach dem Zensusstichtag hat das Statistische Bundesamt eine Zwischenbilanz zur laufenden Volkszählung gezogen. Die Zensusleiterin Dr. Sabine Bechtold erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Es gibt keine Verweigerungshaltung in der Bevölkerung und der Rücklauf ist sehr erfreulich“. So sei nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Haushaltebefragung bei bundesweit 7,9 Millionen Bürgern weitgehend erfolgt (vgl. Handelsblatt vom 31. August 2011). Auch bei der rein postalisch durchgeführten Gebäude- und Wohnraumzählung und bei den Onlinemeldungen läge die Rücklaufquote sehr hoch.

Laut „Handelsblatt“ zögen Datenschützer jedoch eine weniger positive Zwischenbilanz. Demnach gebe es „viele Rückmeldungen von Betroffenen, die von Vielfachbefragungen und unnötigen Mahnungen berichten. Datenschutzaktivist Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Zensus warnte zudem vor „Trittbrettfahrern, die über telefonische Befragungen nach dem Zensusschema an persönliche Daten kommen wollen. Es gebe auch Hinweise darauf, dass Zensusdatensätze an Unbefugte verkauft worden seien.“ (ebd.).“

In einer Pressemitteilung vom 18. Juli 2011 erklärten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu dem Problem von „Trittbrettfahrern“, dass es „vereinzelt Vorkommnisse in der im Artikel beschriebenen Art, worüber die Öffentlichkeit von den Statistischen Ämtern jeweils informiert worden war“ gegeben habe. Allerdings seien „den Statistischen Ämtern keine Hinweise bekannt, dass Zensusdatensätze an Unbefugte verkauft worden seien. Ein solcher Vorgang wäre strafrechtlich relevant, entsprechende Hinweise würden umgehend den Strafverfolgungsbehörden übergeben.“ (ebd.).“

Jan Schejbal berichtete bereits zu Beginn der Erfassung im Mai 2011 in seinem Blog (https://janschejbal.wordpress.com/) von mehreren Sicherheitsproblemen und Pannen. Danach seien den Befragten die Übertragung ihrer persönlichen Zugangsdaten in einer unsicheren Art und Weise, nämlich per unverschlüsselter Internetverbindung, zugemutet worden. Außerdem wies er darauf hin, dass sich auf dem Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zwei 2D-Barcodes befinden, wovon der linke Barcode, der beim postalischen Zurücksenden des Fragebogens im Adressfenster sichtbar ist, die vollständige Fragebogennummer enthalte. So könne also jeder, der dieses Adressfeld zu Gesicht bekommt, die Nummer des im Brief enthaltenen Fragebogens erfassen, dem Missbrauch seien so Tür und Tor geöffnet (vgl. hierzu auch http://zensus11.de/2011/07/spas-mit-barcodes/).

Über das Problem von Vielfachbefragungen oder irrtümlich zugesendeten Befragungsunterlagen existieren mittlerweile zahlreiche Medienberichte. Aus unterschiedlichen Städten und Gemeinden wird hierbei von manchmal geradezu skurrilen Fällen, bei denen z. T. hunderte Fragebögen an eine Familie oder an schon lange Verstorbene versendet wurden, berichtet. Alle aber haben den ernsten Hintergrund, dass es um sensible Daten bzw. deren Unsicherheit und Kosten geht.

Einer persönlichen Aussage des Vorsitzenden der Zensuskommission, Prof. Dr. Gert G. Wagner zufolge, werden sich die Gesamtkosten des Zensus 2011 voraussichtlich auf mehr als 1 Mrd. Euro belaufen. Bei einer Kostenkalkulation aus dem Jahr 2004 ging man zunächst von 336 Mio. Euro aus, die letzte Nachkalkulation erfolgte angeblich im Frühjahr 2009 und ergab die Summe von 710 Mio. Euro.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Stimmt es, dass die gemäß dem Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011) zusammengetragenen Informationen zentral an einer Stelle gespeichert werden, und wenn ja, wo und durch wen geschieht dies, und wer ist für die Sicherheit zuständig?

2

Ist es richtig, dass die mit dem Zensus 2011 erfassten Daten als Bestandteil der Strukturen des Rechenzentrums des Statistischen Bundesamts im Zusammenhang mit der „Konsolidierung der IT-Systeme des Bundesinnenministeriums“ im nächsten Jahr mit den Rechenzentren anderer dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellten Behörden zusammengefasst werden?

3

Welche Bundesbehörden sind von der Zusammenziehung von IT-Strukturen und Behördendaten zu welchem genauen Zeitpunkt im Rahmen dieser „Konsolidierung“ betroffen, und auf welcher Beschluss- und Rechtsgrundlage geschieht dies?

a) Gehört die Bundespolizei zu diesen Behörden?

b) Gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesen Behörden?

c) Gehört das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu diesen Behörden?

d) Gehört das Bundeskriminalamt zu diesen Behörden?

e) Gehört der Bundesnachrichtendienst zu diesen Behörden?

f) Fällt das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) unter diese Regelung?

4

Inwieweit wurden die Landesdatenschutzbeauftragten und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Vorfeld dieser Maßnahme beratend und begleitend hinzugezogen?

5

Haben die amtlichen Datenschutzbeauftragten und -behörden hierzu Stellungnahmen abgegeben, und wenn ja, welche waren dies mit welchem Inhalt?

6

Falls das zur Sicherung gegen Reidentifizierung anonymisierter Daten eingesetzte SAFE-Verfahren (aus dem Jahr 2003) schon 2009 „im Einsatz“ war, wie konnte es dann zu dem Reidentifizierungsvorfall mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), wie in http://zensus11.de/2010/12/besteht-die-gefahr-von-re-identifikationen/ beschrieben, kommen?

7

Um welche Art anonymisierter Daten handelt es sich bei den laut § 22 ZensG 2011 nur in anonymisierter Form herausgegebenen Daten und Datentabellen an die Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände?

a) Um die durch das SAFE-Verfahren veränderten Daten?

b) Um die davon unveränderten Informationen?

c) Werden in diesem Zusammenhang Einzelfallabfragen zugelassen?

8

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang im Rahmen des ZensG 2011 und des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 (ZensVorbG 2011) zentral zusammengetragenen Daten zu keinem Zeitpunkt in anderer Form behandelt, vervielfältigt oder weitergegeben worden, als es diese Gesetze in ihren Bestimmungen vorsehen?

a) Wenn ja, wie kann sie dies garantieren?

b) Wenn nein, weshalb nicht, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen bzw. wird sie noch unternehmen?

9

Haben Geheimdienste oder Polizeibehörden oder deren Angehörige Zugriff auf die eben erwähnten Daten erhalten, und wenn ja, zu welchem Zweck, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?

10

Gibt es in der Bundesregierung aus geschichtlichen und aus verfassungsrechtlichen Bedenken, Überlegungen, hinsichtlich der in § 8 ZensG 2011 festgeschriebenen hundertprozentigen, zunächst nichtanonymen, Erfassung aller am 9. Mai 2011 in Deutschland in psychiatrischen Anstalten, Gefängnissen, Flüchtlingslagern, Asylantenheimen, Frauenhäusern, Klöstern, Behinderten- und Obdachlosenwohnheimen lebenden bzw. gemeldeten Menschen, bei zukünftigen Volkszählungen von „Sonderbereichserfassungen“ Abstand zu nehmen (bitte begründen)?

11

Wie ist der aktuelle Stand beim Rücklauf der Haushaltebefragungen, bei der Gebäude- und Wohnraumzählung und bei den Onlinemeldungen?

12

Wie erklärt die Bundesregierung die geschilderte Panne, wonach den Befragten die Übertragung ihrer persönlichen Zugangsdaten in einer unsicheren Art und Weise, nämlich per unverschlüsselter Internetverbindung, zugemutet wurde?

13

Wie kann die Bundesregierung die Auslagerung der Sammlung und Auswertung von Teilen der Haushaltebefragung an private Drittfirmen mit dem Anspruch vereinbaren, dass sich sämtliche Zensusdaten stets in den sicheren Händen der Bundes- und Landesstatistikämter befinden müssten?

14

Wie konnte es dazu kommen, dass Teile der auf dem Postweg versendeten Befragungsbögen derart ausgeführt waren, dass durch das Sichtfenster nicht nur der 2D-Barcode mit der darin enthaltenen Fragebogennummer, sondern ebenfalls die Freischalt-Codes der Befragten einsehbar waren?

15

Wie lassen sich die zahlreichen Vorfälle erklären, in denen einzelne Personen vielfache Fragebögen unter dem gleichen Namen zugesendet bekommen haben, in einem Fall sogar 224 Fragebögen für eine einzelne Familie?

16

Sind der Bundesregierung Pannen bei der Zusendung von Fragebögen bezüglich einer mehrfachen Zusendung von Fragebögen mit gleicher Identifikationsnummer, jedoch unterschiedlichen Zugangscodes bekannt? Wie wird in solchen Fällen mit eventuellen Mahnbescheiden umgegangen? Wie oft sind derartige Fälle bisher aufgetaucht?

17

Wie viele Beschwerden von Betroffenen, die von Vielfachbefragungen und unnötigen Mahnungen berichten, hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben?

18

An welcher Stelle wurden diese gesammelt und ausgewertet?

19

Wie viele Problemfälle wurden von wem verzeichnet, und welcher Art waren sie im Detail?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich Behörden oder Befragungsbeauftragte unseriös oder falsch gegenüber Befragten verhielten? Wenn ja, welche Konsequenzen hatte das jeweils?

21

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Mahnbescheide fälschlich versandt wurden, und welche Bundesländer waren am stärksten betroffen, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung für diese Fehler?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der Privatsphäre und weiteren Rechten der Befragten durch „Interviewer“, und wie werden derartige Vorgänge geahndet?

23

Wie geht die Bundesregierung mit einer eventuellen Verfälschung der Statistik durch absichtliche oder unabsichtliche falsche Angaben der Befragten um? Wie versucht sie diese zu vermeiden?

24

Wie versucht die Bundesregierung zu verhindern, dass „Interviewer“ die erfassten Daten für eigene berufliche Zwecke nutzen, wenn sie beispielsweise als Versicherungsvertreter oder Makler arbeiten?

25

Wie viele Fälle von „Trittbrettfahrern“, d. h. von Personen, die missbräuchlich an persönliche Daten kommen wollen, sind der Bundesregierung inzwischen bekannt, und welche Schritte wurden diesbezüglich von den zuständigen Stellen unternommen?

26

Warum wurden angesichts offensichtlich völlig aus dem Ruder laufender Kosten nach 2009 keine weiteren Nachkalkulationen angestellt, wie das Statistische Bundesamt behauptet?

27

Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Zensus 2011 nach aktuellsten Schätzungen?

28

Wie teuer war die Produktion des Werbespots für den Zensus 2011?

29

Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz dieses Spots und aller seiner Variationen im Kino und im Fernsehen?

Berlin, den 31. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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