[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7739
17. Wahlperiode 16. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7566 –
Zwischenbilanz zur laufenden Volkszählung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 100 Tage nach dem Zensusstichtag hat das Statistische Bundesamt eine
Zwischenbilanz zur laufenden Volkszählung gezogen. Die Zensusleiterin
Dr. Sabine Bechtold erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Es gibt keine
Verweigerungshaltung in der Bevölkerung und der Rücklauf ist sehr
erfreulich“. So sei nach Angaben des Statistischen Bundesamts die
Haushaltebefragung bei bundesweit 7,9 Millionen Bürgern weitgehend erfolgt (vgl.
Handelsblatt vom 31. August 2011). Auch bei der rein postalisch durchgeführten
Gebäude- und Wohnraumzählung und bei den Onlinemeldungen läge die
Rücklaufquote sehr hoch.
Laut „Handelsblatt“ zögen Datenschützer jedoch eine weniger positive
Zwischenbilanz. Demnach gebe es „viele Rückmeldungen von Betroffenen, die
von Vielfachbefragungen und unnötigen Mahnungen berichten.
Datenschutzaktivist Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Zensus warnte zudem vor
„Trittbrettfahrern, die über telefonische Befragungen nach dem Zensusschema an
persönliche Daten kommen wollen. Es gebe auch Hinweise darauf, dass
Zensusdatensätze an Unbefugte verkauft worden seien.“ (ebd.).“
In einer Pressemitteilung vom 18. Juli 2011 erklärten das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales zu dem Problem von „Trittbrettfahrern“, dass es „vereinzelt
Vorkommnisse in der im Artikel beschriebenen Art, worüber die Öffentlichkeit
von den Statistischen Ämtern jeweils informiert worden war“ gegeben habe.
Allerdings seien „den Statistischen Ämtern keine Hinweise bekannt, dass
Zensusdatensätze an Unbefugte verkauft worden seien. Ein solcher Vorgang
wäre strafrechtlich relevant, entsprechende Hinweise würden umgehend den
Strafverfolgungsbehörden übergeben.“ (ebd.).“
Jan Schejbal berichtete bereits zu Beginn der Erfassung im Mai 2011 in
seinem Blog (
https://janschejbal.wordpress.com/) von mehreren
Sicherheitsproblemen und Pannen. Danach seien den Befragten die Übertragung ihrer
persönlichen Zugangsdaten in einer unsicheren Art und Weise, nämlich per
unverschlüsselter Internetverbindung, zugemutet worden. Außerdem wies er
darauf hin, dass sich auf dem Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszäh- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. November 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7739 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelung (GWZ) zwei 2D-Barcodes befinden, wovon der linke Barcode, der beim
postalischen Zurücksenden des Fragebogens im Adressfenster sichtbar ist, die
vollständige Fragebogennummer enthalte. So könne also jeder, der dieses
Adressfeld zu Gesicht bekommt, die Nummer des im Brief enthaltenen
Fragebogens erfassen, dem Missbrauch seien so Tür und Tor geöffnet (vgl. hierzu
auch
http://zensus11.de/2011/07/spas-mit-barcodes/).
Über das Problem von Vielfachbefragungen oder irrtümlich zugesendeten
Befragungsunterlagen existieren mittlerweile zahlreiche Medienberichte. Aus
unterschiedlichen Städten und Gemeinden wird hierbei von manchmal
geradezu skurrilen Fällen, bei denen z. T. hunderte Fragebögen an eine Familie
oder an schon lange Verstorbene versendet wurden, berichtet. Alle aber haben
den ernsten Hintergrund, dass es um sensible Daten bzw. deren Unsicherheit
und Kosten geht.
Einer persönlichen Aussage des Vorsitzenden der Zensuskommission, Prof.
Dr. Gert G. Wagner zufolge, werden sich die Gesamtkosten des Zensus 2011
voraussichtlich auf mehr als 1 Mrd. Euro belaufen. Bei einer
Kostenkalkulation aus dem Jahr 2004 ging man zunächst von 336 Mio. Euro aus, die letzte
Nachkalkulation erfolgte angeblich im Frühjahr 2009 und ergab die Summe
von 710 Mio. Euro.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Beim Zensus 2011 handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von Bund,
Ländern und Kommunen. Das Statistische Bundesamt ist insbesondere für die
methodische und technische Vorbereitung der Erhebung sowie die
Zusammenstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse zuständig. Außerdem
erstellt und führt das Statistische Bundesamt das Anschriften- und
Gebäuderegister und zieht die Stichprobe für die Haushaltebefragung nach § 7 des
Zensusgesetzes 2011 (ZensG 2011) in eigener Verantwortung.
Die Länder führen das ZensG 2011 als eigene Angelegenheit aus (Artikel 83
und 84 des Grundgesetzes). Sie sind verantwortlich für die Organisation und
Durchführung der statistischen Erhebungen (Gebäude- und Wohnungszählung,
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis Erhebungen in den
Sonderbereichen). Für die Organisation der Erhebungen vor Ort bedienen sich die
statistischen Landesämter auf der Grundlage der Landesausführungsgesetze eigens
eingerichteter abgeschotteter – das heißt räumlich, technisch, organisatorisch
und personell von den anderen Teilen der Verwaltung getrennter – kommunaler
Erhebungsstellen. Sie führen die Gebäude- und Wohnungszählung als
postalische Befragung aller Immobilieneigentümer durch. Bei der
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und den Erhebungen in den Sonderbereichen
werden den Betroffenen die Fragebögen durch Erhebungsbeauftragte
ausgehändigt. Die statistischen Landesämter bereiten die für den Zensus 2011 erhobenen
Daten bis zum Landesergebnis auf.
Für Fragen zur Durchführung des Zensus 2011 – etwa zum Versand der
Fragebögen oder zu den Erinnerungsschreiben – haben die statistischen Ämter der
Länder Hotlines eingerichtet. Die bundesweite Kommunikationskampagne hat
das Statistische Bundesamt durchgeführt. In seiner Hotline gibt es allgemeine
Auskünfte, etwa zur Methode des Zensus 2011 und zum Datenschutz.
Für die zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung sieht § 12 ZensG 2011
ein arbeitsteiliges Vorgehen der statistischen Ämter vor. Der
Referenzdatenbestand wird vom Statistischen Bundesamt geführt. Die Daten der
Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis und der Erhebungen in den Sonderbereichen
werden im Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
vorgehalten, die Daten zur Gebäude- und Wohnungszählung im statistischen
Landesamt Sachsen und die Daten für die Haushaltegenerierung und die Auswer-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7739tungsdatenbank im Bayerischen Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung.
Der gesamte Zensusprozess findet im abgeschotteten Bereich der statistischen
Ämter des Bundes und der Länder einschließlich der kommunalen
Erhebungsstellen statt. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus
dem „Volkszählungsurteil“ von 1983 werden die für den Zensus 2011
erhobenen Daten nicht an die Registerbehörden zurückübermittelt (Rückspielverbot).
Das Statistikgeheimnis des § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) wird
auch beim Zensus 2011 gewahrt. Daten dürfen bis zur Anonymisierung nicht
an Dritte übermittelt werden.
I. Fragen zur Datensicherheit
1. Stimmt es, dass die gemäß dem Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
zusammengetragenen Informationen zentral an einer Stelle gespeichert werden,
und wenn ja, wo und durch wen geschieht dies, und wer ist für die
Sicherheit zuständig?
Die für den Zensus 2011 erhobenen Daten werden nach Maßgabe des § 12
ZensG 2011 arbeitsteilig zentral verarbeitet und aufbereitet. Die
datenschutzrechtliche Verantwortung trägt das jeweils zuständige statistische Amt. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Ist es richtig, dass die mit dem Zensus 2011 erfassten Daten als Bestandteil
der Strukturen des Rechenzentrums des Statistischen Bundesamts im
Zusammenhang mit der „Konsolidierung der IT-Systeme des
Bundesinnenministeriums“ im nächsten Jahr mit den Rechenzentren anderer dem
Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellten Behörden zusammengefasst
werden?
Ende 2012 werden nach derzeitiger Planung die Aufgaben des Betriebs von IT-
Verfahren des Statistischen Bundesamtes als Auftragsdatenverarbeitung nach
§ 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf das Bundesverwaltungsamt
übertragen. Das Statistikgeheimnis nach § 16 BStatG wird dabei gewährleistet.
3. Welche Bundesbehörden sind von der Zusammenziehung von IT-
Strukturen und Behördendaten zu welchem genauen Zeitpunkt im Rahmen dieser
„Konsolidierung“ betroffen, und auf welcher Beschluss- und
Rechtsgrundlage geschieht dies?
a) Gehört die Bundespolizei zu diesen Behörden?
b) Gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesen Behörden?
c) Gehört das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu diesen
Behörden?
d) Gehört das Bundeskriminalamt zu diesen Behörden?
e) Gehört der Bundesnachrichtendienst zu diesen Behörden?
f) Fällt das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) unter diese
Regelung?
Die „IT-Konsolidierung“ ergibt sich direkt aus dem Kabinettsbeschluss zur IT-
Steuerung Bund vom 5. Dezember 2007, für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI) konkretisiert durch Ministervorlage vom
1. September 2010. Von den in den Fragen 3a bis 3e erwähnten Behörden ist
Drucksache 17/7739 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betroffen. Im Einzelnen ist
die Übernahme des IT-Betriebs wie folgt vorgesehen:
Bundesverwaltungsamt, zusammen mit dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (viertes Quartal 2011), Statistisches Bundesamt,
zusammen mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft und dem
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (viertes Quartal 2012), Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (viertes Quartal 2013), Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern (viertes Quartal 2014), Fachhochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung, zusammen mit der Bundesakademie für öffentliche
Verwaltung (erstes Quartal 2015), Bundeszentrale für politische Bildung
(drittes Quartal 2015), Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (viertes Quartal 2015),
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (zweites Quartal 2015) und
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (viertes Quartal 2016).
4. Inwieweit wurden die Landesdatenschutzbeauftragten und der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Vorfeld
dieser Maßnahme beratend und begleitend hinzugezogen?
Die IT-Konsolidierung bezieht sich nur auf Bundesbehörden. Die Konzeption
wurde mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt. Der BfDI ist auch weiterhin eng in das Vorhaben
eingebunden.
5. Haben die amtlichen Datenschutzbeauftragten und -behörden hierzu
Stellungnahmen abgegeben, und wenn ja, welche waren dies mit welchem
Inhalt?
Der BfDI und die behördliche Datenschutzbeauftragte des BMI haben an der
Konzeption zur IT-Konsolidierung, die ein eigenes Kapitel zum Datenschutz
enthält, maßgeblich mitgewirkt. Bei der Umsetzung der Konzeption werden die
behördlichen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der konkreten
Ausgestaltung des Aufgabenübergangs pro Behörde und ggf. pro IT-Verfahren die
Datenschutzanforderungen definieren.
6. Falls das zur Sicherung gegen Reidentifizierung anonymisierter Daten
eingesetzte SAFE-Verfahren (aus dem Jahr 2003) schon 2009 „im Einsatz“ war,
wie konnte es dann zu dem Reidentifizierungsvorfall mit dem Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), wie in
http://zensus11.de/
2010/12/besteht-die-gefahr-von-re-identifikationen/ beschrieben, kommen?
Das SAFE-Verfahren wurde in dem von den Fragestellern erwähnten Vorgang
nicht eingesetzt. Im Übrigen steht dieser in keinem Zusammenhang mit dem
Zensus 2011.
7. Um welche Art anonymisierter Daten handelt es sich bei den laut § 22
ZensG 2011 nur in anonymisierter Form herausgegebenen Daten und
Datentabellen an die Statistikstellen der Gemeinden und
Gemeindeverbände?
a) Um die durch das SAFE-Verfahren veränderten Daten?
b) Um die davon unveränderten Informationen?
c) Werden in diesem Zusammenhang Einzelfallabfragen zugelassen?
Auf Ersuchen von Gemeinden und Gemeindeverbänden dürfen nach § 22
Absatz 2 ZensG 2011 in Verbindung mit § 16 Absatz 5 BStatG ausschließlich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7739für kommunalstatistische Zwecke Erhebungsmerkmale des Zensus 2011 und
die Hilfsmerkmale „Straße“ und „Hausnummer“ übermittelt werden. Die
Hilfsmerkmale dürfen jedoch nicht dauerhaft gespeichert werden, sondern sind
spätestens zwei Jahre nach Übermittlung zu löschen. Voraussetzung der
Datenübermittlung ist, dass die Kommunen eine von ihren anderen
Verwaltungsstellen technisch, organisatorisch und personell getrennte Statistikstelle haben, die
verpflichtet ist, das Statistikgeheimnis (§ 16 BStatG) zu wahren.
8. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang im Rahmen des
ZensG 2011 und des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 (ZensVorbG 2011)
zentral zusammengetragenen Daten zu keinem Zeitpunkt in anderer Form
behandelt, vervielfältigt oder weitergegeben worden, als es diese Gesetze
in ihren Bestimmungen vorsehen?
a) Wenn ja, wie kann sie dies garantieren?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und was hat die Bundesregierung
diesbezüglich unternommen bzw. wird sie noch unternehmen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, dass die im Rahmen des ZensG 2011
und des Zensusvorbereitungsgesetzes (ZensVorbG) erhobenen Daten entgegen
den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet wurden. Die Zensusdaten werden
im abgeschotteten Bereich der Statistikämter streng zweckgebunden
verarbeitet. Sie werden durch bauliche, technische und organisatorische
Zugangsbeschränkungen zu den Rechenzentren der amtlichen Statistik gesichert.
Das Statistische Bundesamt wendet ein anspruchsvolles Betriebs- und
Sicherheitskonzept an, das den einschlägigen Standards des Bundeamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Bei allen Datenübertragungen
werden die neuesten anerkannten Verschlüsselungstechniken angewandt.
Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten sind damit gewährleistet.
Die Maßnahmen zur Datensicherheit wurden mit dem BSI und mit dem BfDI
abgestimmt.
9. Haben Geheimdienste oder Polizeibehörden oder deren Angehörige
Zugriff auf die eben erwähnten Daten erhalten, und wenn ja, zu welchem
Zweck, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
Nein, die genannten Behörden hatten und haben keinen Zugriff auf die
Zensusdaten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Gibt es in der Bundesregierung aus geschichtlichen und aus
verfassungsrechtlichen Bedenken, Überlegungen, hinsichtlich der in § 8 ZensG 2011
festgeschrieben hundertprozentigen, zunächst nichtanonymen, Erfassung
aller am 9. Mai 2011 in Deutschland in psychiatrischen Anstalten,
Gefängnissen, Flüchtlingslagern, Asylantenheimen, Frauenhäusern,
Klöstern, Behinderten- und Obdachlosenwohnheimen lebenden bzw.
gemeldeten Menschen, bei zukünftigen Volkszählungen von
„Sonderbereichserfassungen“ Abstand zu nehmen (bitte begründen)?
Aufgrund unterschiedlicher Meldevorschriften in den Ländern ist es möglich,
dass Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie
Studentenwohnheimen, Kasernen, Justizvollzuganstalten etc. nicht in den
Melderegistern erfasst sind. Um beim Zensus 2011 die Einwohnerzahlen genau
ermitteln zu können, ist daher eine vollständige Erfassung aller Bewohnerinnen und
Bewohner dieser sog. Sonderbereiche notwendig. Ausschließlich zum Zweck
der Existenzfeststellung werden von diesen nur wenige Daten erhoben und mit
Drucksache 17/7739 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden nach § 3 ZensG 2011 zugelieferten Melderegisterdaten abgeglichen, um
Doppelzählungen zu vermeiden.
In welcher Form die Sonderbereiche bei künftigen Zensus erhoben werden,
kann erst nach abschließender Analyse der Ergebnisse des Zensus 2011
beurteilt werden.
II. Fragen zum bisherigen Verlauf
11. Wie ist der aktuelle Stand beim Rücklauf der Haushaltebefragungen, bei
der Gebäude- und Wohnraumzählung und bei den Onlinemeldungen?
Die Erhebungen des Zensus 2011 werden von den Ländern in eigener
Zuständigkeit durchgeführt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie hoch der
postalische Rücklauf der an die rund 7,2 Millionen Auskunftspflichtigen
ausgegebenen Fragebögen für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ist. Nach
Auskunft des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen
haben bislang gut 500 000 Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
den Fragebogen online auszufüllen und zu übermitteln.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von den 25,1 Millionen versandten Fragebögen 14,1 Millionen Fragebögen
per Post zurückgesandt worden. 7,1 Millionen Fragebögen wurden online an die
statistischen Ämter zurückübermittelt (Stand: 31. Oktober 2011).
12. Wie erklärt die Bundesregierung die geschilderte Panne, wonach den
Befragten die Übertragung ihrer persönlichen Zugangsdaten in einer
unsicheren Art und Weise, nämlich per unverschlüsselter
Internetverbindung, zugemutet wurde?
Als Reaktion auf eine in der Öffentlichkeit kursierende Beschreibung von
theoretisch möglichen Angriffsszenarien auf eine verschlüsselte Internetseite, wie
sie auch bei Anbietern von Homebanking u. Ä. gegeben ist, hat das Statistische
Bundesamt unverzüglich weitere Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Es hat die
für die Zielfindung des IDEV-Servers relevanten Seiten des Zensusportals
zusätzlich verschlüsselt und Handlungsanweisungen für den sicheren Umgang
mit https-Servern vom eigenen PC aus auf die Übergabeseite des
Internetportals zu den sicheren IDEV-Servern aufgenommen.
13. Wie kann die Bundesregierung die Auslagerung der Sammlung und
Auswertung von Teilen der Haushaltebefragung an private Drittfirmen mit
dem Anspruch vereinbaren, dass sich sämtliche Zensusdaten stets in den
sicheren Händen der Bundes- und Landesstatistikämter befinden
müssten?
Die Auswertung der Zensusdaten erfolgt ausschließlich in den abgeschotteten
Bereichen der statistischen Ämter. Lediglich für das Einscannen der
zurückgesandten Fragebögen haben einige Landesämter unter Beachtung der jeweiligen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen und des Statistikgeheimnisses
besonders verpflichtete externe Unternehmen oder andere statistische Landesämter
beauftragt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/773914. Wie konnte es dazu kommen, dass Teile der auf dem Postweg versendeten
Befragungsbögen derart ausgeführt waren, dass durch das Sichtfenster
nicht nur der 2D-Barcode mit der darin enthaltenen Fragebogennummer,
sondern ebenfalls die Freischalt-Codes der Befragten einsehbar waren?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Einzelheiten der Versendung von
Fragebögen für die Gebäude- und Wohnungszählung, da die Durchführung der
Erhebungen des Zensus 2011 in die Zuständigkeit der Länder fällt. Doch selbst
wenn ein Dritter Kenntnis von der Fragebogennummer und dem
Aktivierungscode eines Fragebogens der Gebäude- und Wohnungszählung erlangen sollte,
könnten diese nicht zur Ausforschung der Angaben des Auskunftspflichtigen
genutzt werden. Das Verfahren zur Onlineübermittlung ist so angelegt, dass die
übermittelten elektronischen Fragebögen auch durch nochmaliges Einloggen
nicht eingesehen werden können.
15. Wie lassen sich die zahlreichen Vorfälle erklären, in denen einzelne
Personen vielfache Fragebögen unter dem gleichen Namen zugesendet
bekommen haben, in einem Fall sogar 224 Fragebögen für eine einzelne
Familie?
In Deutschland gibt es keine flächendeckenden Register über Gebäude und
Wohnungen mit aktuellen Daten zu Gebäudeeigentümern. Die Anschriften
Auskunftspflichtiger für die Gebäude- und Wohnungszählung mussten die
Statistikämter daher aus mehreren Quellen recherchieren, wobei sie dafür gemäß
§ 10 ZensVorbG auch Angaben von den Grundsteuerstellen, den Grundbuch-
und Katasterämtern und von Ver- und Entsorgern herangezogen haben. Dies hat
sich in der Praxis schwieriger gestaltet als zunächst angenommen, weil die
Anschriften zum Teil nicht aktuell waren und eine manuelle Prüfung der
Rechercheergebnisse angesichts der Fülle der erhobenen Daten nicht möglich war. Im
Ergebnis ist es daher bei der IT-gestützten Zusammenführung und
Weiterverarbeitung der Daten bei der postalischen Versendung der GWZ-Unterlagen
bedauerlicher Weise zu falschen Adressierungen gekommen. Die zuständigen
statistischen Landesämter sind den Vorfällen umgehend nachgegangen und haben
Abhilfe geschaffen.
16. Sind der Bundesregierung Pannen bei der Zusendung von Fragebögen
bezüglich einer mehrfachen Zusendung von Fragebögen mit gleicher
Identifikationsnummer, jedoch unterschiedlichen Zugangscodes bekannt?
Wie wird in solchen Fällen mit eventuellen Mahnbescheiden
umgegangen?
Wie oft sind derartige Fälle bisher aufgetaucht?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Einzelheiten der Versendung von
Fragebögen für die Gebäude- und Wohnungszählung; auch sind ihr keine Fälle
bekannt, in denen Statistikämter mehrfach Fragebögen mit gleicher
Fragebogennummer, aber unterschiedlichem Aktivierungscode verschickt haben. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 17/7739 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie viele Beschwerden von Betroffenen, die von Vielfachbefragungen
und unnötigen Mahnungen berichten, hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung gegeben?
18. An welcher Stelle wurden diese gesammelt und ausgewertet?
19. Wie viele Problemfälle wurden von wem verzeichnet, und welcher Art
waren sie im Detail?
Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Anzahl und Inhalt der bei den
Landesstellen eingegangenen Beschwerden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich Behörden oder
Befragungsbeauftragte unseriös oder falsch gegenüber Befragten
verhielten?
Wenn ja, welche Konsequenzen hatte das jeweils?
Solche Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen
Mahnbescheide fälschlich versandt wurden, und welche Bundesländer waren am
stärksten betroffen, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung für
diese Fehler?
Auch das Erinnerungs- und das Mahnverfahren liegen in der Verantwortung der
statistischen Ämter der Länder. Nach Erkenntnissen des Statistischen
Bundesamtes haben diese bislang noch keine förmlichen Mahnungen versandt.
Allerdings ist bekannt, dass in allen Ländern infolge eines automatisierten
Erinnerungsverfahrens auch solche Personen Erinnerungsschreiben erhalten haben,
die ihre Fragebögen bereits ordnungsgemäß zurückgesandt bzw. elektronisch
übermittelt hatten. Als Gründe wurden Schwierigkeiten bei der automatisierten
Registrierung der Rückläufe (z. B. durch Verwendung eigener Umschläge ohne
Barcode) angegeben. Die Länder haben die Betroffenen informiert und Abhilfe
geschaffen (siehe u. a. Antwort des bayerischen Staatsministeriums des Innern
auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom 18. August 2011, Bundestagsdrucksache 16/9631 oder die
Antwort des Thüringer Innenministeriums auf die Kleine Anfrage des
Abgeordneten Berger (FDP) vom 22. Juli 2011, Drucksache 5/3231)
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der
Privatsphäre und weiteren Rechten der Befragten durch „Interviewer“,
und wie werden derartige Vorgänge geahndet?
Solche Kenntnisse hat die Bundesregierung nicht. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/773923. Wie geht die Bundesregierung mit einer eventuellen Verfälschung der
Statistik durch absichtliche oder unabsichtliche falsche Angaben der
Befragten um?
Wie versucht sie diese zu vermeiden?
Im Rahmen der Aufbereitung der Zensusdaten unterziehen die statistischen
Landesämter die eingegangenen Fragebögen einer Plausibilitätskontrolle, mit
Hilfe derer unstimmige bzw. unschlüssige Angaben erkannt werden können.
24. Wie versucht die Bundesregierung zu verhindern, dass „Interviewer“ die
erfassten Daten für eigene berufliche Zwecke nutzen, wenn sie
beispielsweise als Versicherungsvertreter oder Makler arbeiten?
Die gesetzlichen Regelungen (§ 14 BStatG, § 11 ZensG 2011) sehen für die
Auswahl und Bestellung der Erhebungsbeauftragten strenge Kriterien vor (u. a.
Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit, keine
Interessenkollisionen). Die verantwortlichen statistischen Landesämter haben zusammen mit
ihren kommunalen Erhebungsstellen die Bewerber unter diesen Aspekten
sorgfältig ausgewählt und sie schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses
verpflichtet. Sie greifen Anhaltspunkte, die auf eine Pflichtverletzung
hinweisen, unverzüglich auf und ahnden diese.
25. Wie viele Fälle von „Trittbrettfahrern“, d. h. von Personen, die
missbräuchlich an persönliche Daten kommen wollen, sind der
Bundesregierung inzwischen bekannt, und welche Schritte wurden diesbezüglich von
den zuständigen Stellen unternommen?
Entgegen den Ausführungen der Fragesteller in ihrer Vorbemerkung haben
weder das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie noch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18. Juli 2011 eine Pressemitteilung
zu dem Thema „Trittbrettfahrer beim Zensus 2011“ herausgegeben. Das
Statistische Bundesamt hat lediglich in einer Pressemitteilung vom 31. August 2011
darauf hingewiesen, dass die statistischen Landesämter die Öffentlichkeit
jeweils informiert haben, wenn dort vereinzelt dieses Problem aufgetreten ist.
Nähere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
III. Fragen zu den Kosten
26. Warum wurden angesichts offensichtlich völlig aus dem Ruder laufender
Kosten nach 2009 keine weiteren Nachkalkulationen angestellt, wie das
Statistische Bundesamt behauptet?
Anhaltspunkte dafür, dass die für den Zensus 2011 kalkulierten Kosten
überschritten werden, hat die Bundesregierung nicht.
27. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Zensus 2011 nach
aktuellsten Schätzungen?
Bei den Gesetzgebungsvorhaben zum Zensus 2011 haben die Länder ihre
Kosten auf insgesamt 625 Mio. Euro beziffert. Beim Statistischen Bundesamt
entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 85 Mio. Euro. Daraus ergeben sich
Gesamtkosten von 710 Mio. Euro. Der Bund hat gemäß § 25 ZensG 2011 den
Drucksache 17/7739 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLändern eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Mio. Euro zum
zensusbedingten Aufwand der Länder und Kommunen gewährt.
28. Wie teuer war die Produktion des Werbespots für den Zensus 2011?
Die Kosten für die Produktion von Kino- und TV-Spot belaufen sich auf rund
500 000 Euro.
29. Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz dieses Spots und aller seiner
Variationen im Kino und im Fernsehen?
Die Kosten für die Schaltung der Spots belaufen sich auf rund 876 000 Euro.
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