Höhe und Struktur der überperiodischen Verlustverrechnung bei Unternehmen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Vor dem Hintergrund der durch die Bundesregierung geplanten Unternehmensteuerreform wurden verschiedene internationale Steuerbelastungsvergleiche durchgeführt. Ergebnis ist oft die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „Hochsteuerland“ sei. Allerdings bleiben in zahlreichen Belastungsvergleichen spezifische steuerliche Regelungen außer Betracht, die die Bemessungsgrundlage erheblich schmälern können. So wird z. B. die Möglichkeit, Verluste – entgegen dem Jährlichkeitsprinzip bei der Besteuerung – für die Zukunft stehen zu lassen (intertemporärer Verlustausgleich) nicht berücksichtigt. Gerade Verlustrück- und -vorträge führen aber – trotz Einführung der so genannten Mindestbesteuerung in § 10d EStG – zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast der Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland – auch im Vergleich zu anderen Staaten, in denen der intertemporäre Verlustausgleich restriktiver geregelt ist.
Fragen und Antworten9
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Möglichkeit des intertemporären Verlustausgleichs?
Die Einkommensteuer knüpft an die Grundsätze der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der Abschnittsbesteuerung an. Dem entsprechen die Zulassung des Abzugs von erwerbsbedingten Aufwendungen (Nettoprinzip) und die periodische Festsetzung für einzelne Veranlagungszeiträume (Jahressteuer). Zwischen beiden Grundsätzen kann ein Spannungsverhältnis entstehen, wenn der Abzug von Aufwendungen mangels entsprechender Einnahmen in derselben Periode nicht möglich ist. Diesem Zielkonflikt wird durch das Zulassen des überperiodischen Verlustabzugs Rechnung getragen. Auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer besteht aus diesen Gründen die Möglichkeit des überperiodischen Verlustabzugs.
Welche Möglichkeiten des intertemporären Verlustausgleichs existieren in den Mitgliedstaaten der EU, den USA, Kanada und Japan?
Können Gewinne nicht mit Verlusten der gleichen Periode verrechnet werden, so wird den Unternehmen die Möglichkeit gewährt, diese Verluste entweder mit zukünftigen Gewinnen (Verlustvortrag) oder mit in der Vergangenheit erzielten Gewinnen (Verlustrücktrag) zu verrechnen. Sowohl der Verlustvor- als auch der -rücktrag können zeitlich und betragsmäßig beschränkt sein.
Zeitliche Verlustübertragung (Verlustvor- und -rücktrag) für Körperschaften (Kapitalgesellschaften) im internationalen Vergleich Stand: 21. November 2006
- EU-Staaten
- Belgien Nein Zeitlich unbegrenzt
- Dänemark Nein Zeitlich unbegrenzt (ab 2002)
- Deutschland 1 Jahr (begrenzt auf 511 500 Euro) Zeitlich unbegrenzt (ab 2004 Verlustabzugsstreckung: bis zu 1 Mio. Euro voll abzugsfähig; darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der Einkünfte
- Estland keine Regelung erforderlich keine Regelung erforderlich
- Finnland Nein 10 Jahre
- Frankreich 3 Jahre (Verlustrücktrag führt zu Steuergutschrift, die mit künftigen Steuerschulden verrechnet wird) Zeitlich unbegrenzt (ab 2004)
- Griechenland Nein 5 Jahre
- Irland 1 Jahr (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) Zeitlich unbegrenzt (gilt nur für Verluste aus der gleichen Quelle)
- Italien Nein 5 Jahre (für Anlaufverluste der ersten 3 Jahre keine zeitliche Begrenzung)
- Lettland Nein 5 Jahre
- Litauen Nein 5 Jahre
- Luxemburg Nein Zeitlich unbegrenzt
- Malta Nein Zeitlich unbegrenzt
- Niederlande 3 Jahre ab 2007 in Planung: nur noch 1 Jahr Zeitlich unbegrenzt ab 2007 in Planung: nur noch 8 Jahre
- Österreich Nein Zeitlich unbegrenzt (Verlustvorträge mindern den Gewinn nur bis zu 75 %)
- Polen Nein 5 Jahre (Beschränkung des Vortrags auf max. 50 % des entstandenen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr)
- Portugal Nein 6 Jahre
- Schweden Verlustrücktrag über eine besondere Rücklage (Periodisierungsfonds) möglich, in die ein Teil des Gewinns steuerneutral eingestellt werden kann; die Rücklage ist innerhalb von 6 Jahren aufzulösen Zeitlich unbegrenzt
- Slowakei Nein 5 Jahre
- Slowenien Nein 7 Jahre
- Spanien Nein 15 Jahre
- Tschechien Nein 5 Jahre
- Ungarn Nein Zeitlich unbegrenzt
- Vereinigtes Königreich 1 Jahr bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) Zeitlich unbegrenzt (Verlustvortrag nur gegen gleiche Quelle)
- Zypern Nein Zeitlich unbegrenzt
- Andere Staaten
- Japan 1 Jahr 5 Jahre
- Kanada 3 Jahre 7 Jahre (für Verluste bis 22.3.2004) 10 Jahre (für Verluste ab 23.3.2004) ab 2006 in Planung: 20 Jahre für Verluste nach 2005
- USA 2 Jahre 20 Jahre
Anmerkung: ohne Beschränkungen durch Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen.
Durch welche Vorgänge (z. B. Fusionen) und Gestaltungsmöglichkeiten ist es deutschen Unternehmen möglich, Verluste ausländischer Unternehmen steuerlich zu nutzen, und wie und in welcher Höhe wirkt sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf die geltend gemachten Verlustvorträge aus?
Verluste ausländischer Unternehmen können grundsätzlich im Inland steuerlich nicht berücksichtigt werden. Das gilt auch z. B. im Rahmen von Fusionen. Das aktuelle Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) öffnet das Umwandlungssteuerrecht zwar auch für grenzüberschreitende Umwandlungen. Es sieht jedoch vor, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder nicht ausgeglichene negative Einkünfte nicht mehr auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen können und verhindert auf diese Weise ebenfalls den Import ausländischer Verluste.
Wie senken die Verlustvorträge durchschnittlich die Steuerbelastung der Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch in der Steuerbelastung in der EU, den USA, Kanada und Japan)?
Der Verlustvortrag senkt nur dann die Steuerbelastung eines Unternehmens, wenn dieses Gewinne in der betrachteten Periode erwirtschaftet hat. Ist dies der Fall, ist der steuermindernde Effekt des Verlustvortrags grundsätzlich vom Grenzsteuersatz abhängig, also von der nominalen Steuerbelastung in einem Land. Für die nachfolgende Berechnung wurde unterstellt, dass im Vorjahr ein Verlust von einer Mio. Euro (alternativ 10 Mio. Euro) erwirtschaftet wurde. Im aktuellen Jahr ist der erwirtschaftete Ertrag mindestens so hoch wie der Verlust der Vorperiode. Abgesehen von Deutschland, Österreich und Polen ergibt sich jeweils die Steuerentlastung durch Multiplikation des Verlustvortrags mit dem nominalen Steuersatz. Daraus folgt, dass sich die höchste Steuerentlastung in den Ländern mit dem höchsten nominalen Steuersatz ergibt. In Deutschland, Österreich und Polen mindert sich auf Grund der betragsmäßigen Beschränkungen des Verlustvortrags die Steuerzahlung in einem geringeren Umfang (siehe Tabelle zu Frage 2).
Nominale Belastung 2006 Steuerminderung bei Verlustvortrag von 1 Mio. Euro Steuerminderung bei Verlustvortrag 10 Mio. Euro
- Japan 40,87 408 700 4 087 000
- USA (New York) 39,88 398 800 3 988 000
- Deutschland 38,65 386 500 2 473 600
- Italien 37,25 372 500 3 725 000
- Kanada (Ontario) 36,12 361 200 3 612 000
- Spanien 35 350 000 3 500 000
- Malta 35 350 000 3 500 000
- Frankreich 34,43 344 300 3 443 000
- Belgien 33,99 339 900 3 399 000
- Vereinigtes Königreich 30 300 000 3 000 000
- Luxemburg 29,63 296 300 2 963 000
- Niederlande 29,6 296 000 2 960 000
- Griechenland 29 290 000 2 900 000
- Schweden 28 280 000 2 800 000
- Norwegen 28 280 000 2 800 000
- Dänemark 28 280 000 2 800 000
- Portugal 27,5 275 000 2 750 000
- Finnland 26 260 000 2 600 000
- Slowenien 25 250 000 2 500 000
- Österreich 25 187 500 1 875 000
- Tschechien 24 240 000 2 400 000
- Schweiz (Zürich) 21,3 213 000 2 130 000
- Ungarn 20,52 205 200 2 052 000
- Slowakei 19 190 000 1 900 000
- Polen 19 95 000 950 000
- Litauen 19 190 000 1 900 000
- Lettland 15 150 000 1 500 000
- Irland 12,5 125 000 1 250 000
- Zypern 10 100 000 1 000 000
- Estland 0 0 0
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit die in der Antwort zu Frage 3 genannten Vorgänge bzw. Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesetzesänderungen einzuschränken bzw. zu unterbinden, und welche können dies nach Ansicht der Bundesregierung sein?
Gegenwärtig sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für entsprechende gesetzliche Maßnahmen.
Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell jeweils bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt (bitte für die einzelnen Jahre aufgegliedert in verbleibenden Verlustabzug zum 31. Dezember des Vorjahres und Zugänge)?
In der Gewerbesteuerstatistik wird für 1998 und 2001 nur der „Verlustverbrauch“ ausgewiesen. Die Verlustvorträge insgesamt sind in der Statistik nicht enthalten.
Die Angaben zur Entwicklung der Verlustvorträge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Amtliche Daten liegen nur für die Jahre 1998 und 2001 vor.
Einkommensteuer:
Angaben zum Zugang im Berichtsjahr liegen nicht vor.
Verlustvorträge zum 31. Dezember
Körperschaftsteuer:
- Jahr In Mrd. Euro
- 1998 33,0
- 2001 56,9
- Verlust zum 31.12.1997 275,5 Mrd. Euro
- Zugang 1998 (saldiert) 19,9 Mrd. Euro
- Bestand zum 31.12.1998 295,4 Mrd. Euro
- Verlust zum 31.12.2000 320,6 Mrd. Euro
- Zugang 2001 (saldiert) 68,5 Mrd. Euro
- Bestand zum 31.12.2001 389,1 Mrd. Euro
Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell bezogen auf die Rechtsformen der Unternehmen entwickelt (bitte aufgegliedert auf Personenunternehmen, GmbH, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie übrige Kapitalgesellschaften)?
Einkommensteuerstatistik:
In der Einkommensteuerstatistik werden nur natürliche Personen nachgewiesen. Eine Aufteilung der Verlustvorträge auf die Tätigkeit als Einzelunternehmer und aus Beteiligungen ist nicht möglich.
Körperschaftsteuerstatistik1): – in Mrd. Euro –
- Rechtsform Stpfl. Verlust zum 31.12.1997 Zugänge in 1998 (saldiert) Bestand zum 31.12.1998
- Aktiengesellschaft.................................................................. 4.755 54,94 -3,36 51,58
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung.................................. 679.500 182,65 20,42 203,07
- Kommanditgesellschaft auf Aktien......................................... 98 0,09 0,01 0,10
- Übrige Kapitalgesellschaften................................................. 78 0,00 0,00 0,00
- Sonstige Steuerpflichtige....................................................... 54.577 37,83 2,90 40,73
- Insgesamt............................... 739.008 275,51 19,97 295,48
- Rechtsform Stpfl. Verlust zum 31.12.2000 Zugänge in 2001 (saldiert) Bestand zum 31.12.2001
- Aktiengesellschaft.................................................................. 10.465 59,31 18,75 78,06
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung.................................. 746.799 219,93 45,21 265,14
- Kommanditgesellschaft auf Aktien......................................... 152 0,24 0,41 0,65
- Übrige Kapitalgesellschaften................................................. 66 0,00 0,00 0,00
- Sonstige Steuerpflichtige....................................................... 55.535 41,11 4,09 45,20
- Insgesamt............................... 813.017 320,60 68,45 389,05
- 1) Die in der Tabelle ausgewiesenen „sonstige Steuerpflichtige“ umfassen: Kreditgenossenschaften, die Kredite ausschließlich an ihre Mitglieder gewähren, Zentralkassen, die Kredite ausschließlich an Mitglieder gewähren und sich auf genossenschaftliche Aufgaben beschränken, Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften, Realgemeinden, Andere Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell bezogen auf die Wirtschaftsbereiche entwickelt (bitte aufgegliedert in Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Fischerei/Fischzucht, produzierendes Gewerbe, verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Baugewerbe, Handel, Gastgewerbe, Energie und Wasserversorgung, Verkehr/Transport/Nachrichtenübermittlung, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Wohnungswirtschaft/Vermietung)?
Die Daten finden sich in den nachfolgenden Tabellen.
Einkommensteuerstatistik: Nur Bestand
- Wirtschaftsbereich Verlust zum 31.12.1998 Verlust zum 31.12.2001
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht .................................................... 4.324 0,44 5.825 0,48
- Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ......................................................... 146 0,02 280 0,05
- Verarbeitendes Gewerbe ............................................................................................... 17.155 1,43 10.482 1,07
- Energie- und Wasserversorgung ................................................................................... 176 0,02 319 0,02
- Baugewerbe ................................................................................................................... 16.283 1,12 8.787 0,72
- Handel; Instandhaltung u. Reparatur v. Kraftfahrzeugen u. Gebrauchsgütern ............. 57.266 3,23 32.305 2,49
- Gastgewerbe ................................................................................................................. 22.535 1,34 11.049 1,04
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung ........................................................................... 7.181 0,41 3.629 0,33
- Kredit- und Versicherungsgewerbe ............................................................................... 5.451 0,40 4.354 0,60
- Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ........................ 12.609 4,24 13.869 6,13
- sonstige Wirtschaftsbereiche ........................................................................................ 57.539 6,45 68.489 7,54
- Insgesamt .................................................................................................. 173.754 13,94 777.291 36,42
- Landwirtschaft / Forstwirtschaft, Fischerei/Fischzucht........... 8.248 4,18 0,15 4,34
- Bergbau u. Gew. v. Steinen u. Erden..................................... 1.564 3,71 -0,06 3,66
- Verarbeitendes Gewerbe....................................................... 109.646 89,81 1,28 91,09
- Energie- und Wasserversorgung........................................... 6.574 9,09 0,44 9,53
- Baugewerbe........................................................................... 88.947 11,86 1,51 13,37
- Handel; Instandh.u.Rep.v.Kfz u.Gebrauchsgütern.................. 162.679 28,45 3,02 31,47
- Gastgewerbe.......................................................................... 19.891 2,93 0,41 3,33
- Verkehr- u. Nachrichtenübermittlung..................................... 26.246 20,93 1,88 22,81
- Kredit- u. Versicherungsgewerbe........................................... 11.736 7,92 -0,42 7,50
- Wohnungswirtschaft / Vermietung......................................... 58.791 33,23 4,16 37,40
- Sonstige Wirtschaftsbereiche................................................ 244.686 63,39 7,59 70,99
- Insgesamt............................... 739.008 275,51 19,97 295,48
- Landwirtschaft / Forstwirtschaft, Fischerei/Fischzucht........... 8.581 3,67 0,01 3,68
- Bergbau u. Gew. v. Steinen u. Erden..................................... 1.566 1,37 0,46 1,83
- Verarbeitendes Gewerbe....................................................... 113.637 87,35 8,63 95,99
- Energie- und Wasserversorgung........................................... 7.000 7,40 1,18 8,58
- Baugewerbe........................................................................... 92.019 15,11 2,10 17,21
- Handel; Instandh.u.Rep.v.Kfz u.Gebrauchsgütern.................. 162.335 31,94 5,18 37,13
- Gastgewerbe.......................................................................... 21.098 3,03 0,32 3,35
- Verkehr- u. Nachrichtenübermittlung..................................... 28.189 27,33 3,68 31,01
- Kredit- u. Versicherungsgewerbe........................................... 12.012 9,79 7,84 17,63
- Wohnungswirtschaft / Vermietung......................................... 64.779 43,32 6,17 49,48
- Sonstige Wirtschaftsbereiche................................................ 301.801 90,29 32,88 123,17
- Insgesamt............................... 813.017 320,60 68,45 389,05
Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell bezogen auf die Größenklassen der Unternehmen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt (bitte aufgegliedert in Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von weniger als 0, 1 Euro bis 100 000 Euro, 100 000 Euro bis 250 000 Euro, 250 000 Euro bis 500 000 Euro, 500 000 Euro bis 1 Mio. Euro, 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und mehr)?
Die Daten finden sich in den folgenden Tabellen.
Einkommensteuerstatistik:
- Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter …Euro Verlust zum 31.12.1998 Zugänge in 1998 (saldiert) Bestand zum 31.12.1998
- Verlustfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte kleiner 0 Euro) ............................................. 225.591 19,22 282.279 17,09
- Gesamtbetrag der Einkünfte = 0 Euro.................................... 35.556 6,90 -0,03 6,87
- 1 bis unter 100 000 ........................................................................................................ 144.583 9,60 563.544 23,05
- 100 000 bis unter 250 000 ............................................................................................. 2.923 1,54 65.760 6,79
- 250 000 bis unter 500 000 ............................................................................................. 772 1,07 15.181 3,65
- 500 000 bis unter 1 Million ............................................................................................ 337 0,67 5.873 2,47
- 1 Million bis unter 2,5 Millionen ..................................................................................... 167 0,48 2.806 1,87
- 2,5 Millionen bis unter 5 Millionen ................................................................................. 25 0,09 777 1,15
- 5 Millionen bis unter 10 Millionen .................................................................................. 11 0,03 273 0,40
- 10 Millionen und mehr ................................................................................................... 374.419 33,04 936.679 56,91
- Insgesamt .................................................... 739.008 275,51 19,97 295,48
Körperschaftsteuerstatistik : – in Mrd. Euro –
- Verlustfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte kleiner 0 Euro)..... 276.166 156,50 45,13 201,63
- Gesamtbetrag der Einkünfte = 0 Euro.................................... 35.556 6,90 -0,03 6,87
- 1 bis unter 1000..................................................................... 363.616 22,41 -2,22 20,18
- 100 000 bis unter 250 000..................................................... 30.954 8,90 -1,13 7,77
- 250 000 bis unter 500 000..................................................... 13.690 4,87 -0,90 3,97
- 500 000 bis unter 1 Millionen................................................. 8.080 6,51 -0,88 5,62
- 1 Millionen bis unter 2,5 Millionen......................................... 5.893 9,16 -1,46 7,70
- 2,5 Millionen bis unter 5 Millionen......................................... 2.247 7,52 -1,35 6,17
- 5 Millionen bis unter 10 Millionen.......................................... 1.306 8,50 -1,63 6,87
- 10 Millionen und mehr............................................................ 1.500 44,25 -15,55 28,70
- Insgesamt............................... 739.008 275,51 19,97 295,48
- Verlustfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte kleiner 0 Euro)..... 289.819 185,70 85,75 271,45
- Gesamtbetrag der Einkünfte = 0 Euro.................................... 52.184 15,95 0,56 16,50
- 1 bis unter 1000..................................................................... 403.043 25,15 -2,18 22,97
- 100 000 bis unter 250 000..................................................... 33.493 8,44 -0,99 7,46
- 250 000 bis unter 500 000..................................................... 14.593 7,66 -0,85 6,82
- 500 000 bis unter 1 Millionen................................................. 8.642 7,51 -0,95 6,56
- 1 Millionen bis unter 2,5 Millionen......................................... 6.112 12,29 -1,57 10,72
- 2,5 Millionen bis unter 5 Millionen......................................... 2.363 8,65 -1,27 7,38
- 5 Millionen bis unter 10 Millionen.......................................... 1.298 7,26 -1,61 5,65
- 10 Millionen und mehr............................................................ 1.470 41,99 -8,45 33,54
- Insgesamt............................... 813.017 320,60 68,45 389,05