[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7965
17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme,
Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7703 –
Effiziente Durchsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes –
Umsetzung entsprechender Maßnahmen als Ergebnis des
zweiten Erfahrungsberichts zum Bundesgleichstellungsgesetz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hinzuwirken. Damit erhält auch die Bundesverwaltung einen
klaren Auftrag.
Mit Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) am 5.
Dezember 2001, welches das Frauenfördergesetz von 1994 fortschreibt, ist das Ziel
festgeschrieben, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der
öffentlichrechtlich organisierten Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes und
in den privatrechtlich organisierten Einrichtungen der Bundesverwaltung
durchzusetzen. Bestehende Diskriminierung soll beseitigt bzw. künftige
Diskriminierung wegen des Geschlechts verhindert und die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit verbessert werden.
Nach 10 Jahren BGleiG lässt sich aber feststellen, dass die Gesetzesziele nicht
erreicht wurden. Dazu lässt sich im Erfahrungsbericht lesen: „In Bezug auf die
echte Teilhabegerechtigkeit von Frauen kann bis auf Weiteres nicht davon
gesprochen werden, dass dieses Ziel erreicht sei.“
Zwar sind heute Frauen insgesamt zu 51 Prozent im Bundesdienst beschäftigt,
aber die Evaluation des zweiten Erfahrungsberichts von 12/2010 zeigt, dass in
allen untersuchten Bereichen nach wie vor große Defizite bei der Umsetzung
der gesetzlichen Vorgaben bestehen.
So sind Frauen unter Verbeamteten unter- und bei den Tarifbeschäftigten
überrepräsentiert. Ebenfalls zeigt sich eine Unterrepräsentanz bei den
Vollzeitbeschäftigten und im höheren Dienst. Weibliche Beschäftigte konzentrieren
sich in den unteren Besoldungs- und Entgeltgruppen. Auch bei der
Übertragung von Leitungsfunktionen sind Frauen erheblich benachteiligt. So liegt ihr
Anteil an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst bei 30 Prozent. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 25. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7965 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn den obersten Bundesbehörden wird die schleppende Entwicklung
besonders deutlich: Auch wenn der Frauenanteil insgesamt auf 49 Prozent
angestiegen ist (1988 – 35 Prozent), so hat er sich in den Leitungsfunktionen auf allen
Ebenen nur parallel erhöht (23 Prozent). Hierbei gilt: Umso höher die
Leitungsfunktion umso geringer der Frauenanteil. So finden sich
Staatssekretärinnen nur zu 3 Prozent, Abteilungsleiterinnen sind mit 14 Prozent vertreten.
Im Bundesdienst arbeiten ein Fünftel der Beschäftigten in Teilzeitstellen. Dies
sind zum überwiegenden Teil weibliche Beschäftigte. Die Statistiken weisen
aus, dass Beschäftigte in Teilzeit wiederum nur minimal auf
Führungspositionen zu finden sind. Seit 1999 hat sich daran nichts verbessert. Richten sich
Vereinbarkeitsmaßnahmen wie etwa Teilzeitangebote an Frauen und Männer
gleichermaßen, so werden sie jedoch fast ausschließlich von Frauen
wahrgenommen.
Gleichstellungspläne, das zentrale Instrument, um die Steuerung und
Kontrolle des Umsetzungsstandes in den jeweiligen Dienststellen zu unterstützen,
werden zu ein Drittel von den Stellen gar nicht erstellt, bzw. sie sind nur selten
mit spezifischen Zielvorgaben versehen.
Weiter fehlen entsprechende Sanktionsmechanismen, um das Gesetz
effektiver zu vollziehen.
Der zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung stellt die Umsetzung des
BGleiG im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2004 und dem 30. Juni 2009 dar
und benennt gleichzeitig die zukünftigen Herausforderungen für die
öffentliche Verwaltung. Diese werden in der Haushaltskrise, der demografischen
Entwicklung und der Innovationsfähigkeit der Verwaltung gesehen. Dabei
wird es jedoch zu keinem Abbau der Aufgaben der Bundesverwaltung
kommen, sondern die Anforderungen an Kompetenz und Effizienz der
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden bei sinkenden Mitteln und abnehmenden
Stellenzahlen zunehmen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Sofern sich die Kleine Anfrage auf Fragen der Organisation und
Personalentwicklung bezieht, macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass diese
Gebiete in die ausschließliche interne Zuständigkeit der Bundesregierung fallen
und grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Fragewesen unterliegen. Die
Bundesregierung unterrichtet den Bundestag in Gleichstellungsfragen durch
den in § 25 BGleiG vorgesehenen Bericht. Sofern ausschließliche
Zuständigkeiten der Bundesregierung in Personal- und Organisationsfragen berührt sind,
erfolgt die Beantwortung daher ohne Anerkennung einer entsprechenden
Rechtspflicht.
1. Welche der aus den Schlussfolgerungen des Erfahrungsberichts für
erforderlich gehaltenen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, und welche
wurden durchgeführt (bitte einzeln darlegen)?
2. Welche dieser Maßnahmen trägt nach Auffassung der Bundesregierung
besonders dazu bei, die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes für die
Gleichstellung im Erwerbsleben zu bekräftigen, und wird die öffentliche
Verwaltung dieser Vorbildfunktion überhaupt gerecht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hält angesichts der notwendigen Neuregelung des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) und der geplanten Integration des
BGremBG in das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) auch eine umfassende
Anpassung des BGleiG für erforderlich. Die Novellierung soll – wie im
Fünften Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Bundestagsdruck-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7965sache 17/4308 neu, S. 38) angekündigt – in Form einer Zusammenlegung der
novellierten BGremBG-Vorschriften mit den novellierten BGleiG-Vorschriften
erfolgen. In diese gesetzliche Neuregelung werden die Schlussfolgerungen aus
dem Zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz vom 16.
Dezember 2010 einbezogen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze
vorgelegt werden. Wie der Zweite Erfahrungsbericht zum
Bundesgleichstellungsgesetz zeigt, sind die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes – die
Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender und die
Verhinderung künftiger Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts – trotz der
bestehenden gesetzlichen Regelungen (Frauenfördergesetz/
Bundesgleichstellungsgesetz seit 1994/2001 und Bundesgremienbesetzungsgesetz seit 1994)
noch nicht erreicht (Bundestagsdrucksache 17/4407, S. 102).
Gerade auch im öffentlichen Dienst sind daher in verstärktem Maße
Anstrengungen notwendig, um zu mehr Chancengleichheit im Erwerbsleben
beizutragen. Der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP verabredete
Stufenplan zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bezieht
konsequenterweise den öffentlichen Dienst bereits explizit ein.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
überdurchschnittlich hohen Altersstruktur der Bundesverwaltung (Ausscheiden von
ca. einem Viertel der Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren) für die
Umsetzung des BGleiG, und welche konkreten Maßnahmen sollen daraus
erfolgen?
Die Bundesregierung sieht die im Zuge der demografischen Entwicklung sich
vollziehende Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung als eine
besondere Herausforderung an, die für die Durchsetzung gleichstellungspolitischer
Ziele Chancen aber auch neue Aufgaben mit sich bringt. Der Zweite
Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz hält dazu fest: „Diese
Herausforderung trifft die Bundesverwaltung als einen Sektor mit bereits heute
überdurchschnittlich hoher Altersstruktur und mittelfristig hohem Einstellungsbedarf
besonders stark. So scheidet aus den obersten und nachgeordneten
Bundesbehörden in den kommenden zehn Jahren ungefähr ein Viertel der Beschäftigten
altersbedingt aus. Um diese fiskalisch und demografisch ausgelösten
Veränderungsprozesse zu bewältigen und den Ansprüchen an eine leistungsfähige
moderne Verwaltung gerecht zu werden, muss die Bundesverwaltung ihre
Innovationsfähigkeit steigern. Die Steigerung der Innovationsfähigkeit findet sich
auch im Regierungsprogramm der Verwaltungsmodernisierung des Bundes.
Der zentrale Ansatzpunkt der Bundesverwaltung, diesen Herausforderungen zu
begegnen, liegt in einer konsequenten, leistungsorientierten und
geschlechtergerechten Personalentwicklung. (…) Mit innovativen personalpolitischen
Lösungsansätzen können Chancengleichheit, Motivation, Leistungsorientierung,
die nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit des Personals sowie die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf gefördert werden. Gleichzeitig sind die genannten
Aufgaben von jeher zentrale Ansatzpunkte der Gleichstellungspolitik.
Beide Aufgaben, Gleichstellung und Personalentwicklung, gehören eng
zusammen und bieten über Synergien ein hohes Innovationspotenzial für die
Bundesverwaltung. (…) Gleichstellungsorientierte Personalentwicklung ist daher
integratives Element der Modernisierungsbestrebungen der Bundesverwaltung. Die
Bundesregierung setzt sich dabei zum Ziel, die Innovationsfähigkeit zu
steigern, die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern, lebenslanges Lernen zu
ermöglichen, die Führungsfähigkeit zu stärken und Gleichstellung zu
beachten.“ (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 7 f.).
Drucksache 17/7965 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit
Frauen verstärkt in Führungspositionen gelangen?
Wie in der Privatwirtschaft so nimmt der Anteil von Frauen auch im
öffentlichen Dienst mit steigender Hierarchieebene ab. So lag der durchschnittliche
Anteil von Frauen an Leitungsfunktionen im Bundesdienst 2009 unter einem
Drittel, die Steigerung dieses Anteils seit Inkrafttreten der gesetzlichen
Regelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst 1994 kann insoweit noch
nicht zufriedenstellen. Eine bisher einmalige Situation zeigt sich allerdings bei
den beamteten Staatssekretären: Während 2008 keine einzige Frau das Amt
einer beamteten Staatssekretärin bekleidete, setzte Ende der letzten
Legislaturperiode mit der Ernennung von Cornelia Quennet-Thielen im
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein nachhaltiger Wandel ein.
Mittlerweile gibt es fünf beamtete Staatssekretärinnen (dies entspricht einem
Frauenanteil von 16,7 Prozent).
Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst
maßgeblich zu erhöhen, sieht der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode
vor, die Ziele des Bundesgleichstellungs- und des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes mit Nachdruck zu verfolgen und zu prüfen, ob und inwieweit die
Gesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen.
Mit Vorlage des Zweiten Erfahrungsberichts zum BGleiG und des Fünften
Gremienberichts zum Bundesgremienbesetzungsgesetz gegenüber dem Deutschen
Bundestag wurde die erste Stufe für den öffentlichen Dienst bereits erfüllt. Die
Bundesregierung plant zur weiteren Umsetzung ein Gesetzgebungsverfahren,
wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt.
5. In welchen Bundesbehörden existieren Personalentwicklungskonzepte,
und in welchen fehlen diese, und warum fehlen sie?
Zur Erreichung der Ziele des BGleiG trägt eine konsequente,
leistungsorientierte und geschlechtergerechte Personalentwicklung bedeutend bei
(Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 7). Die Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen, die lebensverlaufsorientiertes Personalmanagement voraussetzt,
nimmt bei allen personalwirtschaftlichen Maßnahmen einen hohen Stellenwert
ein. Konkreter Maßstab hierfür sind die jeweiligen Gleichstellungspläne. Im
Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen
Modernisierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ erarbeitet eine
ressortübergreifende Projektgruppe „Demografiesensibles Personalmanagement in der
Bundesverwaltung“ unter Federführung vom Bundesministerium des Innern
(BMI) derzeit einen „Leitfaden zur Ausgestaltung einer
lebensphasenorientierten Personalpolitik in der Bundesverwaltung“. Dieser wird die Bundesbehörden
auch in der Umsetzung einer geschlechtergerechten Personalentwicklung
unterstützen.
Innerhalb der Bundesregierung verfügen alle Ressorts sowie das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung über Personalentwicklungskonzepte. Bis
auf wenige Ausnahmen wurden auch im nachgeordneten Bereich der
Bundesregierung entsprechende Personalentwicklungskonzepte erstellt, in einigen
wenigen Bundesbehörden werden derzeit Personalentwicklungskonzepte erstellt.
6. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine
geschlechtergerechte Personalentwicklung sicherzustellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/79657. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass
die zum Teil festgestellten überkommenen Vorstellungen von
Gleichstellungspolitik als reiner Frauenförderpolitik abgebaut werden?
8. Wie verhält sich zu dieser Feststellung die Tatsache, dass die
Bundesregierung verstärkt eine Jungen- und Männerpolitik fördert?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Verlauf der vergangenen 25 Jahre hat sich die Frauenpolitik über die
Gleichstellungspolitik zur Politik der fairen Chancen für Frauen und Männer im
Lebenslauf entwickelt, dabei hat sich ihr gesellschaftlicher Stellenwert
erheblich verändert.
Frauenpolitik war in den 80er- und 90er-Jahren aus Sicht der Bevölkerung eher
von Interesse für spezifische Bevölkerungsgruppen. Sie hatte den Auftrag,
ungerechte Strukturen und offen oder latent diskriminierende Regeln und
Institutionen zu korrigieren. Heute jedoch steht Gleichstellungspolitik für Frauen und
Männer aus Sicht der Bevölkerung ganz selbstverständlich im Zentrum einer
modernen Gesellschaftspolitik und hat als Politik für Geschlechtergerechtigkeit
eine elementare Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer
Gesellschaft. Die Bevölkerung erwartet dabei, dass die Bundesregierung dort
aktiv wird, wo Frauen und Mädchen und ebenso Jungen und Männern im
Lebenslauf an weichenstellenden Übergängen geschlechtsspezifische
Benachteiligungen drohen. Um die überkommenen Vorstellungen von
Gleichstellungspolitik als reiner Frauenförderpolitik abzubauen, setzt die Bundesregierung auf
Maßnahmen, die die Signale früherer Entscheidungen fortsetzen. Die
Umbenennung des im Frauenfördergesetz verankerten Amtes der Frauenbeauftragten
zur Gleichstellungsbeauftragten und die Abschaffung der Pflicht zur Erstellung
eines Frauenförderplans mit einhergehender Einführung der Pflicht zur
Erstellung eines Gleichstellungsplans seien hier erwähnt, ebenso die Einführung der
Partnermonate beim Elterngeld. Zudem hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode ein beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) angesiedeltes Referat „Gleichstellungspolitik für
Jungen und Männer“ geschaffen, um die Jungen- und Männerpolitik als einen
eigenständigen Bereich der Gleichstellungspolitik zu unterstützen.
9. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um das
im Bericht festgestellte weitere Ausbaupotenzial bei den
Kinderbetreuungsangeboten und den Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes
auszuschöpfen?
Zahlreiche Ressorts und Bundesbehörden des Geschäftsbereichs halten für ihre
Beschäftigten das Angebot eines Familienservices vor. Weitere Ressorts und
Bundesbehörden planen, für ihre Beschäftigten einen Familienservice
anzubieten. Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitet derzeit
ein entsprechendes Vergabeverfahren vor. Die Vergabe zielt auf Abschluss
eines Rahmenvertrages mit einem Anbieter eines solchen Familienservice. Die
obersten Bundesbehörden können dann die in dem angestrebten
Rahmenvertrag enthaltenen Leistungen u. a. zur Betreuung von Kindern und
pflegebedürftigen Angehörigen abrufen.
Drucksache 17/7965 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Durch welche konkreten Maßnahmen soll eine stärkere und
verantwortliche Beteiligung der Führungskräfte erfolgen?
Führungskräfte tragen entscheidend zur Durchsetzung der Gleichstellung der
Geschlechter bei. Als Vorgesetzte nehmen sie auf die Erreichung von
Gleichstellungszielen (insbesondere auch durch die Beurteilung der Beschäftigten)
direkt Einfluss. Zudem wirken ihre Entscheidungen vorbildhaft auf die
Beschäftigten der Organisation (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 77). Wie der
Zweite Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz zeigt, nehmen
nicht alle Führungskräfte im Bundesdienst diese Aufgabe gleichermaßen ernst.
Die Bundesregierung empfiehlt, Gleichstellungsanliegen von den oberen
Ebenen ausgehend zu kommunizieren und zu verankern. Da Führungskräfte bei der
Umsetzung des Gleichstellungsplans eine überaus wichtige Rolle innehaben,
wird vom Erfahrungsbericht empfohlen, Schulungen zur Erstellung und
Umsetzung von Gleichstellungsplänen für Personalverantwortliche,
Gleichstellungsbeauftragte, aber auch Führungskräfte durchzuführen (Bundestagsdrucksache
17/4307, S. 106).
11. Durch welche Maßnahmen sollen Führungskräfte befähigt werden,
diskriminierungsfreie Beurteilungen zu erstellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung darauf hinwirken,
dass bestehende Entgeltunterschiede im Bundesdienst zwischen Männern
und Frauen beseitigt werden?
Im Bundesdienst lag der Entgeltunterschied beim Bruttostundenlohn 2009 bei
1 Prozent, im öffentlichen Dienst insgesamt bei 7 Prozent, so das Ergebnis
des Zweiten Erfahrungsberichtes zum Bundesgleichstellungsgesetz
(Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 35). Damit ist die Entgeltlücke im öffentlichen
Dienst – speziell im Bundesdienst – deutlich geringer als in der Privatwirtschaft.
Um auch für Personalverantwortliche im Bundesdienst die Möglichkeiten einer
Analyse bestehender Entgeltungleichheit zu verbessern und Maßnahmen eines
gleichstellungsfreundlichen Personalmanagements zu initiieren, empfiehlt es sich,
das vom BMFSFJ bereitgestellte, anonyme und kostenlose Programm Logib-D
zu nutzen, mit dem Personalentscheider interessierter Unternehmen und
Behörden schnell und anonym die Entgeltstruktur in ihren Organisationen analysieren
können. Logib-D zeigt den Personalabteilungsleitern einer Behörde die
konkreten Schwachstellen ihrer Personalentwicklung auf. Auf diese Weise erhalten
Behördenleitungen neuartige strukturierte Informationen über die
geschlechtsspezifische Entgeltstruktur und können Ansatzpunkte zur Beseitigung einer
festgestellten Entgeltdifferenz identifizieren.
Die Unterrepräsentanz von Frauen in einzelnen Laufbahnen, in niedriger
bewerteten Funktionen innerhalb dieser Laufbahnen sowie generell in
Führungspositionen, aber auch Unterschiede beim Beschäftigungsumfang sind – soweit
möglich – durch personalwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der
Einstellung sowie bei der Personalförderung aufzufangen. Die Verantwortung dafür
liegt in den Ressorts.
13. Welche Bundesbehörden führen bereits ein Monitoring der
Entgeltunterschiede durch (bitte benennen)?
Ein Monitoring zu etwaigen Entgeltunterschieden wird von einzelnen
Bundesministerien durchgeführt. Soweit es darum geht, Entgeltunterschiede in Bezug
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7965auf unterschiedliche Ämter (z. B. hinsichtlich der Verteilung von Frauen und
Männern in Führungspositionen) festzustellen, wird in der Bundesregierung
zum Teil auch im jeweiligen Gleichstellungsplan mittels der statistischen
Auswertung der Verteilung von Frauen und Männern auf Laufbahnen, auf die
verschiedenen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen sowie der systematischen
Erfassung und entsprechenden Protokollierung der Leistungsorientierten Bezahlung
eine Betrachtung vorgenommen.
14. Wann rechnet die Bundesregierung mit entsprechenden Erfahrungen und
statistischen Erhebungen über die Auswirkungen der Einführung von
Elementen leistungsgerechter Entlohnung im Dienstrecht der Beamten
und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)?
Für die Tarifbeschäftigten des Bundes sind die Regeln für die Gewährung des
Leistungsentgelts mit den Gewerkschaften im Tarifvertrag über das
Leistungsentgelt (LeistungsTV-Bund) vereinbart worden. Diese Regelungen sind
wiederum durch einvernehmliche Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit den
jeweiligen Personalvertretungen in den Dienststellen zu konkretisieren. Im
LeistungsTV-Bund ist geregelt, dass bei der Gestaltung der
Leistungsanforderungen und -bewertungen dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf Rechnung zu tragen und das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen
und Männern zu verwirklichen ist. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass
sich die Leistungsanforderungen bei Teilzeitbeschäftigten auf die individuell
vereinbarte Arbeitszeit beziehen. Der LeistungsTV-Bund sieht daneben für
Konfliktfälle vor, dass eine Paritätische Kommission angerufen werden kann
und enthält das Recht der Gleichstellungsbeauftragten an den Beratungen der
Paritätischen Kommission teilzunehmen. Die Regelungen des LeistungsTV-
Bund bieten eine gute Grundlage für eine diskriminierungsfreie Einführung des
Leistungsentgelts. Folglich sind Veränderungen im Tarifrecht oder spezifische,
das Tarifrecht betreffende Erhebungen zu den Auswirkungen der Einführung
von Elementen leistungsgerechter Entlohnung nicht geplant.
Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Soldatinnen und
Soldaten bestimmt § 9 Absatz 3 Satz 2 der Bundesleistungsbesoldungsverordnung
(BLBV), dass die Entscheidungsberechtigten bei der Vergabe der
leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente das zahlenmäßige Verhältnis von
Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern berücksichtigen sollen.
Entsprechend der Durchführungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur
BLBV findet die Vergabe der leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente unter
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten statt, die auf die rechtmäßige
Vergabe der leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente achten.
Im Übrigen hat der Verordnungsgeber bei der Überarbeitung der BLBV im Jahr
2009 eine frühere Vorschrift gestrichen, nach der die leistungsbezogenen
Besoldungsinstrumente im Verhältnis zu einer etwaigen Teilzeitquote zu
bemessen waren. Seither können die leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente auch
Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe gewährt werden.
15. Welche Dienststellen wenden Logib-D zur Ermittlung von
Entgeltunterschieden an (bitte einzeln benennen), und welche Erfahrungen liegen mit
der Anwendung vor?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
Drucksache 17/7965 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum andere
Dienststellen das Angebot des Logib-D nicht nutzen (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
17. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse der Evaluation des
BGleiG gesetzlichen Änderungsbedarf, wenn ja, in welchen Bereichen,
wenn nein, warum nicht?
Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, sieht die Bundesregierung auch beim
Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlichen Änderungsbedarf.
Dazu soll z. B. – wie im Ersten und Zweiten Erfahrungsbericht zum
Bundesgleichstellungsgesetz angemahnt – geprüft werden, ob eine Ausdehnung des
aktiven und/oder passiven Rechts zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Das Gesetzgebungsvorhaben
wird das Ergebnis der Prüfung berücksichtigen und weitere Regelungen zur
effektiveren und nachhaltigeren Gesetzesumsetzung vorsehen, sofern die
Bundesregierung dies im Rahmen weiterer Prüfungen für erforderlich hält.
18. Ist mit der Vorlage des Entwurfs eines Änderungsgesetzes – hier speziell
des § 24 BGleiG – im Bundestag zu rechnen, und wenn ja, wann?
Es ist vorgesehen, den von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf in
dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag einzubringen (vgl.
Antwort zu Frage 1). Es sind – wie im Zweiten Erfahrungsbericht zum
Bundesgleichstellungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 105) und im Fünften
Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Bundestagsdrucksache
17/4308 neu, S. 38) empfohlen bzw. angekündigt – Änderungen hinsichtlich der
statistischen Angaben, die bislang in § 24 BGleiG geregelt sind, vorzusehen.
19. Hält die Bundesregierung gesetzliche Sanktionen zur Durchsetzung des
BGleiG für erforderlich, wenn ja, warum, und wie müssten diese
ausgestaltet sein, wenn nein, warum nicht?
20. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Verankerung einer
gesetzlichen Quote im BGleiG zu einer schnelleren Zielerreichung und
damit zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im
Bundesdienst führen?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu beantworten
sein.
21. Hält die Bundesregierung es für ausreichend, dass die Berücksichtigung
der Belange behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen im
Bundesdienst insbesondere vom politischen Willen, der Sensibilität der
Akteurinnen und Akteure sowie des eigenverantwortlichen Engagements der
Betroffenen abhängt, ihren Bedarf geltend zu machen, und wie will sie
zukünftig gewährleisten, dass dieser Zielgruppe bei der
Weiterentwicklung der Personalpolitik gezielte Maßnahmen und entsprechende
Angebote unterbreitet werden?
Das Bundesgleichstellungsgesetz betont die besondere Fürsorgepflicht
öffentlicher Arbeitgeber für Frauen mit Behinderung. Da der Behinderungsausgleich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7965eine individuelle Befassung mit der Situation jeder und jedes einzelnen
Betroffenen erfordert, gehen die Personalverwaltungen auf die Belange behinderter
Beschäftigten ein, indem sie ihnen Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs
aufzeigen. Zusätzlich unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten und die
Schwerbehindertenvertretung. Frauen, die eine Behinderung nachweisen,
werden von den Personalverwaltungen über ihre besonderen Rechte im Einzelfall
informiert, um diese geltend machen zu können.
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung geht in Seminaren auf die
besonderen Belange behinderter Frauen im Bundesdienst ein. In
Fortbildungsmaßnahmen werden die Teilnehmerinnen auch zur Chancengleichheit zwischen
den Geschlechtern sowie zwischen behinderten und nichtbehinderten
Beschäftigten geschult. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen mit Behinderung ist
ein wesentliches Anliegen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
22. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Anpassung der
Gleichstellungsstatistik geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Klärung der Frage, ob eine Anpassung der Gleichstellungsstatistik in
Bezug auf behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen angezeigt ist, ist im
Gesetzgebungsverfahren zu klären.
23. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, damit die Angebote zur
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben von mehr Männern genutzt
werden, um auch mehr Partnerschaftlichkeit zu erreichen?
Die Bundesregierung empfiehlt in ihrem Zweiten Erfahrungsbericht zum
Bundesgleichstellungsgesetz, dass sich Gleichstellungsbeauftragte künftig stärker
als bisher auch als Ansprechpartnerinnen für Männer zur Verfügung stellen und
im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auch auf deren spezifische
Bedürfnisse und Probleme eingehen (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 104). Das
BMFSFJ plant – wie im Zweiten Erfahrungsbericht zum
Bundesgleichstellungsgesetz angekündigt – nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (siehe
Antwort zu Frage 1) ein Rundschreiben zur besseren Zusammenarbeit der
Gesetzesakteurinnen und -akteure zu veröffentlichen. Das Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG) hat mit seinen Partnermonaten zu Veränderungen bei
der Teilhabe junger Väter an der Erziehung ihrer Kinder geführt, die von den
Dienststellen aktiv unterstützt werden.
24. Auf welche Weise und womit soll auf die Dienststellen eingewirkt
werden, ihre Organisationsstruktur hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie
und Erwerbstätigkeit zu überprüfen und konkrete Angebote in dieser
Hinsicht auch an männliche Beschäftigte zu unterbreiten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 8 und 23 verwiesen.
Drucksache 17/7965 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welches sind die Benachteiligungsrisiken, die männliche Beschäftigte
befürchten, wenn sie Vereinbarkeitsmaßnahmen ergreifen, und sind diese
Befürchtungen in der Bundesverwaltung zutreffend?
26. Durch welche Maßnahmen könnten Benachteiligungsrisiken minimiert
werden?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie der Zweite Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz schreibt,
nehmen im Bundesdienst beschäftigte Männer Vereinbarkeitsmaßnahmen –
insbesondere familienfreundliche Arbeitsformen – u. a. deshalb nicht in
Anspruch, weil sie Nachteile für ihre berufliche Entwicklung fürchten
(Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 62). Der Bericht hält dazu fest: „Darüber hinaus
erscheint eine gezielte Information über die bestehenden Vereinbarkeitsangebote
in der Dienststelle für sinnvoll, verbunden mit dem Hinweis, dass diese sich an
alle Beschäftigten mit Familienpflichten, Frauen wie Männer gleichermaßen,
richten. Auch sollte seitens der Dienststellen überprüft werden, ob ihre
Organisationskultur bereits derart ausgestaltet ist, dass hinreichend Raum für
Vereinbarkeitswünsche besteht, oder ob diese noch zu sehr an dem Leitbild des
vollzeitbeschäftigten, ständig verfügbaren Beschäftigten ausgerichtet ist.“
(Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 104).
Als hilfreich erscheint z. B. ein Signal der Dienststellenleitungen, dass die
Inanspruchnahme von Angeboten wie Teilzeit, Telearbeit und familienbedingter
Beurlaubung durch weibliche, aber auch männliche Beschäftigte ausdrücklich
akzeptiert ist. In diesem Zusammenhang erachtet es die Bundesregierung als
sehr wichtig, dass sich auch die Gleichstellungsbeauftragten, die für
Vereinbarkeitsfragen von Frauen und Männer zuständig sind, künftig noch stärker auch
als Ansprechpartnerinnen für Männer zur Verfügung stellen und auf deren
spezifischen Bedürfnisse und Problemlagen eingehen (Bundestagsdrucksache
17/4307, S. 104).
27. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie häufig
Männer sich im Zusammenhang mit Vereinbarkeitsfragen an die
Gleichstellungsbeauftragten in der Vergangenheit gewandt haben (bitte
entsprechend darlegen)?
Die im Zuge der Erstellung des Zweiten Erfahrungsberichts durchgeführte
Onlinebefragung von insgesamt 608 Gleichstellungsbeauftragten der obersten und
nachgeordneten Bundesbehörden erbrachte das Ergebnis, dass Männer aus
Sicht der Gleichstellungsbeauftragten (ebenso wie Frauen) stark bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihrer Organisation (d. h. von den Akteurinnen
und Akteuren der Organisation insgesamt) unterstützt werden. Weitergehende
Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.
28. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob eine Ausdehnung des aktiven
und/oder passiven Wahlrechts für Männer für die Wahl der
Gleichstellungsbeauftragten angezeigt ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn
nein, wann ist mit der Prüfung und dem Ergebnis zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/796529. Wie, und durch wen prüft die Bundesregierung die optimale Auswahl der
zu erhebenden Daten für die Gleichstellungsstatistik?
Fragen zur Auswahl der zu erhebenden Daten werden im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens geklärt.
30. In welcher Form soll die zukünftig jährliche Veröffentlichung der Daten
durch das Statistische Bundesamt erfolgen?
Fragen zur Rolle des Statistischen Bundesamtes werden im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens geklärt.
31. Welche Parameter bestimmen die Definition der einheitlichen und
verbindlichen Kernindikatoren für die Erhebung der
Gleichstellungsstatistik?
Wie dem Zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz zu
entnehmen ist, erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, zusätzlich zu den
nach § 24 BGleiG vorgeschriebenen Dienstberichten ein regelmäßiges
Monitoring anhand einer Kurzauswertung ausgewählter, für besonders wichtig
erachteter Kernindikatoren aus der Gleichstellungsstatistik zu ermöglichen. Es ist
geplant, die erhobenen Merkmale auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
(Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 105).
Die Frage, welche Parameter künftig die Definition der einheitlichen und
verbindlichen Kernindikatoren bestimmen, wird im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens geklärt.
32. Warum wird dem Deutschen Bundestag der Gesamtstand der
Gleichstellungsentwicklung in den obersten Bundesbehörden in anonymisierter
Form, den Behörden selbst in nicht anonymisierter Form zur Verfügung
gestellt?
33. Wodurch gewährleisten die zur Verfügung gestellten Daten nach
Auffassung der Bundesregierung die Ausübung der Kontrollfunktion durch
den Deutschen Bundestag in Bezug auf die Umsetzung des BGleiG?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist geplant, jährlich die Entwicklung der Kernindikatoren in den obersten
Bundesbehörden zu erfassen und abzubilden. Diese sollen sowohl den obersten
Bundesbehörden als auch dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden,
wie bereits durch Vorlage des Zweiten Erfahrungsberichtes zum
Bundesgleichstellungsgesetz geschehen (siehe dazu Tabelle 14: Kernindikatoren für die
obersten Bundesbehörden 2009, S. 101). Die Tabelle gibt auf einen Blick einen
Überblick über den Umsetzungsstand des Gesetzes in den Ressorts. Für den
Deutschen Bundestag sieht das Gesetz durch § 25 die Möglichkeit vor, die Umsetzung
des BGleiG durch Beratung des Berichts zum Gesetz zu kontrollieren.
34. Wie sollen die Gleichstellungsbeauftragten besser an der Umsetzung des
Gesetzes beteiligt werden, bzw. wodurch soll ihre Rolle gestärkt werden?
Die im Rahmen der Erstellung des Zweiten Erfahrungsberichts zum
Bundesgleichstellungsgesetz durchgeführte Onlinebefragung der Gleichstellungsbeauf-
Drucksache 17/7965 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetragten (siehe Antwort zu Frage 27) führte zu dem Ergebnis, dass insbesondere
bei den Gleichstellungsbeauftragten Rollenunsicherheiten bestehen. Sie „suchen
nach einer Rolle zwischen „Motor“ und „Kontrolleurin“ und werden vor allem als
Ansprechpartnerin für Frauen, weniger als Unterstützerin in Vereinbarkeitsfragen
für Frauen und Männer wahrgenommen“ (Bundestagsdrucksache 17/4307,
S. 102). Das geplante Rundschreiben des BMFSFJ zur besseren Zusammenarbeit
der Akteurinnen und Akteure soll helfen, bestehende Rollenunsicherheiten
abzubauen. Zudem ist geplant, im Rahmen der Gesetzesnovellierung notwendige
Anpassungen bei den bisherigen Regelungen vorzunehmen.
35. Wie will die Bundesregierung auf die Dienststellen einwirken, um die
Erstellung eines Gleichstellungsplans bei allen zu erreichen?
36. Sind in diesem Zusammenhang Berichtspflichten für die Dienststellen
geplant, bzw. werden quantifizierte Zielvorgaben benannt?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie der Zweite Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz zeigt,
werden Gleichstellungspläne in der Praxis häufig nicht als effektives Steuerungs-,
Planungs- und Kontrollinstrument genutzt (Bundestagsdrucksache 17/4307,
S. 88 ff.). Um eine zielführende Erstellung und Umsetzung von
Gleichstellungsplänen in Zukunft sicherzustellen, wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung
entsprechende Regelungen vorsehen.
37. Wann legt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) den Leitfaden und einen „Mustergleichstellungsplan“ vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
38. Welche Planungen gibt es in Bezug auf die Durchführung von
gemeinsamen Schulungen von Personalverantwortlichen,
Gleichstellungsbeauftragten und ggf. Führungskräften zur Erstellung und Durchsetzung von
Gleichstellungsplänen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 10 verwiesen.
39. Wann werden die ersten Schulungen und durch wen durchgeführt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 10 verwiesen.
40. Zu welchem Zweck und mit welchem Ziel werden die
Gleichstellungspläne der obersten Bundesbehörden durch das BMFSFJ gesammelt?
Gleichstellungspläne der obersten Bundesbehörden liegen dem BMFSFJ nur
vereinzelt vor. Das BMFSFJ sammelt derzeit keine Gleichstellungspläne.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]