[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8042
17. Wahlperiode 01. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7717 –
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von mutmaßlichen
Herkunftsstaaten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Häufiges Hindernis bei der Abschiebung von Menschen, die in Deutschland
vergeblich um Schutz ersucht haben, sind fehlende Identitätsnachweise oder
Passpapiere. Ausländerbehörden ergreifen deshalb Maßnahmen, um die
Betroffenen Vertretern ihres mutmaßlichen Herkunftslandes vorzuführen und
durch sie identifizieren zu lassen. Diese Praxis ist mehrmals in den Ruch der
Korruption geraten, weil die Vertreter der Herkunftsstaaten für ihre Tätigkeit
Tagesgelder und Spesen von deutscher Seite erhalten – wiewohl sie im Kern
hoheitliche Aufgaben ihrer Staaten erledigten, nämlich das Ausstellen von
Passpapieren (vgl. u. a. Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksachen 16/6528, 16/10515, 17/664). Die
Bundespolizei unterstützt die Ausländerbehörden bei einer Reihe ausgewählter
Staaten auf der Basis von § 1 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes in
Verbindung mit § 71 Absatz 3 Nummer 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei
der Beschaffung von Heimreisedokumenten auf diesem Wege.
In den „Anwaltsnachrichten Ausländerrecht ANA ZAR“ 4/2011 (http://
auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR04-11.pdf) wird nochmals ausführlich ein
Fall aus dem Jahr 2008 geschildert, der auch Gegenstand der genannten
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. war (Antwort auf
Bundestagsdrucksache 16/10515). Daraus geht auch hervor, dass die Kosten für die
Vorführung von 161 (mutmaßlich) sierra-leonischen Staatsangehörigen insgesamt
49 264,48 Euro betrugen, die sich die Bundespolizeidirektion Koblenz zu fast
70 Prozent aus EU-Mitteln finanzieren ließ. Für die Begleitung durch die
Bundespolizei seien 10 000 Euro an Kosten angefallen. Die Bundesregierung hatte
in der genannten Antwort angegeben, der Bundespolizei seien keine Kosten
entstanden, was nach den nun vorliegenden Fakten jedenfalls als fahrlässige
Täuschung gewertet werden kann.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7440
hervorgeht, hat das Bundespolizeipräsidium auch in den Jahren 2009 und 2010
Fördermittel aus dem Europäischen Rückkehrfonds für ein Projekt „Intensi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. November 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8042 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten
sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ bewilligt
bekommen. Im Oktober 2011 fanden in Berlin Sammelanhörungen von
mutmaßlichen nigerianischen und sierra-leonischen Staatsangehörigen statt. Die
Ausländerbehörden des Landes Sachsen-Anhalt planten für den 2. November
2011 eine Botschaftsvorführung von syrischen Staatsangehörigen in Berlin.
Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg stoppte mit Beschluss vom
14. Oktober 2011 (5 B 301/11 MD) eine geplante Vorführung in Berlin, weil
es ,nach Kenntnis der Kammer kein […] „Immigrations Office Sierra Leone“‘
in Berlin gebe – auch nicht in den Räumen der Berliner Ausländerbehörde,
wie in einem behördlichen Vorladungsschreiben behauptet worden war. Es sei
„nicht hinreichend feststellbar, dass es sich bei den angeblichen Vertretern des
Staates Sierra Leone tatsächlich um entsprechend ermächtigte Bedienstete
dieses Staates handelt“. Bereits im Jahr 2010 hatte die Kammer „zum
Ausdruck gebracht, dass sie gegen derartige Vorführungen Bedenken hat, weil es
Hinweise darauf gibt, dass die Vertreter afrikanischer Staaten gegen
Bezahlung tätig werden und möglicherweise Gefälligkeitsbescheinigungen
ausstellen. So haben es das VG Bremen (Beschl. v. 08.01.2010, 4 V 1306/09) und das
VG Lüneburg (Beschl. v. 22.10.2008, 1 B 55/05) gesehen“. Ganz ähnlich
entschied auch das VG Braunschweig mit Beschluss vom 17. Oktober 2011
(4 B 152/11).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für aufenthalts- und passrechtliche
Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach den
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen die Ausländerbehörden der
Länder zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Somit sind sie auch für
die Aufforderung und die Vorführung von Personen zur Teilnahme an
Anhörungen zum Zwecke der Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit zuständig.
Auf Wunsch der Länder leistet die Bundespolizei gemäß § 1 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes i. V. m. § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG Amtshilfe bei
der Beschaffung von Heimreisedokumenten für bestimmte afrikanische Staaten
(Benin, Burundi, Gambia, Guinea Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Nigeria,
Senegal, Sierra Leone, Sudan, Togo, Uganda) sowie bei der Organisation und
Koordinierung der Anhörungsrunden für ausreisepflichtige Personen mit
vermuteter vietnamesischer Staatsangehörigkeit.
In Deutschland haben sich zur Feststellung der Identität/Nationalität, die
Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, folgende
Verfahren etabliert:
● Anhörung vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung
des mutmaßlichen Herkunftslandes.
Solche Anhörungen finden als Einzel- oder Sammelanhörung entweder im
Gebäude der Vertretung oder in einem durch die organisierende Behörde zur
Verfügung gestellten Gebäude statt;
● Anhörung vor Vertretern (entsandte Delegationen) des mutmaßlichen
Herkunftslandes.
Im Aufgabenbereich der Bundespolizei werden entsandte Delegationen auf
diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten notifiziert
und entsandt. Für Zweifel hinsichtlich der Ermächtigung dieser Delegationen,
Anhörungen durchzuführen, bestehen keine Anhaltspunkte, zumal häufig
zusätzlich Botschaftsvertreter an den Anhörungen teilnehmen. Diese offiziellen
Delegationen bestehen in der Regel aus Vertretern der für
Immigrationsangelegenheiten zuständigen Stellen oder sonstiger Ministerien/Behörden. Oftmals
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8042sind diese Behörden auch gleichzeitig zuständige Passbehörden in den
jeweiligen Ländern.
Zur weiteren Klarstellung wird nochmals darauf hingewiesen, dass die
Bundespolizei Maßnahmen der Identitätsfeststellung für Personen mit ungeklärter
Staatsangehöriger sowohl in originärer Zuständigkeit zur Vorbereitung einer
Zurückschiebung bzw. Zurückweisung an der Grenze als auch in Amtshilfe für
die Ausländerbehörden auf Grundlage von § 1 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG durchführt (siehe
auch Buchstabe a der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache17/664,
vom 10. Februar 2010).
In der Vorbemerkung der Fragesteller wird unter Bezugnahme auf einen
Beitrag in den Anwaltsnachrichten Ausländerrecht behauptet, für die Vorführung
von 161 (mutmaßlich) sierra-leonischen Staatsangehörigen seien der
Bundespolizei Kosten entstanden. Diese Darstellung ist unzutreffend. Die bei den
Maßnahmen der Bundespolizei entstehenden Kosten werden durch die
beteiligten Ausländerbehörden getragen. Daher ist die Aussage, dass der
Bundespolizei keine Kosten entstanden sind, zutreffend.
Die Antwort der Bundesregierung beruht, soweit die Zuständigkeit der Länder
betroffen ist, auf einer bei diesen durchgeführten Abfrage. Sie weist zudem
darauf hin, dass in der Kürze der Zeit sowie aufgrund der unterschiedlichen
Zuarbeit durch die Länder eine anderweitige Darstellung und Aufbereitung bei der
Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich war.
1. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden 2010 und
2011 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder
ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82
Absatz 4 AufenthG verpflichtet (bitte nach Jahren, beteiligten
Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)?
Bundespolizei (Fragen 1 bis 3):
Es wird auf die anliegenden Tabellen 1a-1l verwiesen.
Baden-Württemberg (Fragen 1 bis 7):
Sammelvorführungen
Algerien 2010: 2 Sammelvorführungen mit insgesamt 4 Anhörungstagen:
Vorladung: 148 Personen
Anhörung: 90 Personen
PEP-Zusagen: 49 Personen (PEP: Passersatzpapiere)
Kosten (Reise, Unterkunft, Verpflegung der Konsularbeamten): 4 302,62 Euro
Algerien 2011: 1 Sammelvorführung mit 2 Anhörungstagen:
Vorladung: 92 Personen
Anhörung: 70 Personen
PEP-Zusagen: 9 Personen
Weitere Überprüfung erforderlich: 42 Personen
Kosten (Reise, Unterkunft, Verpflegung der Konsularbeamten): 2 468,52 Euro
Indien 2011:
Vorladung: 124 Personen
Anhörung: 79 Personen
PEP-Zusagen 7 Personen
Drucksache 17/8042 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLediglich Verpflegungskosten wurden getragen.
Einzelanhörungen:
Libanon:
2010: 3 Personen, 2 PEPs
2011: 2 Personen, 1 PEPs
Kosten pro PEP: 44 Euro
Indien:
2010: 14 mit je 10 Personen, 11 PEPs
2011: 8 mit je 10 Personen, 6 PEPs
Kosten pro PEP: 8 Euro
Pakistan:
2010: 5 mit je 10 Personen, 4 PEPs
2011: 3 mit je 10 Personen, 3 PEPs
Kosten pro PEP: 10 Euro
Bei allen Einzelanhörungen fallen zusätzlich die Kosten des Transports des
Vorzuführenden zur Botschaft/zum Generalkonsulat an.
Baden-Württemberg hat keine Gebühren für die Durchführung von
Anhörungen entrichtet.
Daten bezüglich Georgien, Russische Föderation, Marokko und Tunesien
konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.
Bayern:
Bayern liegen hierzu keine statistischen Auswertungen vor.
Berlin (Fragen 1 bis 7):
Für die durch die Ausländerbehörde Berlin in den Jahren 2010 und 2011
veranlassten Einzelvorführungen ist die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 mangels
statischer Erfassung der erbetenen Angaben nicht mit zumutbarem Aufwand
leistbar.
Brandenburg:
In der Kürze der Zeit war eine Abfrage der Ausländerbehörden zum Thema
nicht möglich. Daher sind bei der Beantwortung nur die durch die
Clearingstelle für Passbeschaffung bei der Zentralen Ausländerbehörde bekannten Fälle
herangezogen worden. Unberücksichtigt blieben die durch die
Ausländerbehörden eigenständig bei den Botschaften vorgestellten Ausreisepflichtigen.
Außen vor bleiben weiterhin die durch die Bundespolizei oder zentrale Stellen
erfassten Personen, z. B. teilzentralisierte Staaten, Vietnam oder China, Bhutan
etc. Die Antwort ergibt daher ein unvollständiges Bild.
2010 – keine
2011 – 1 Person Kenia aus Haft
In Brandenburg wird grundsätzlich von der Möglichkeit nach § 82 Absatz 4
AufenthG Gebrauch gemacht und der Ausreisepflichtige aufgefordert, bei der
Identitätsprüfung freiwillig mitzuwirken.
Bremen (Fragen 1 bis 5):
Die Ausländerbehörden des Landes Bremen erfassen Vorführungen
Ausreisepflichtiger bei ausländischen Vertretungen nicht statistisch. Die Angaben
können in der Kürze der Zeit nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt
werden.
Es wurde lediglich von den Ausländerbehörden mitgeteilt, dass im Jahre 2010
ein Gambier vorgeführt wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8042Hamburg (Fragen 1 bis 3):
Diese Angaben werden statistisch nicht erhoben und können in der für die
Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem
Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.
Hessen:
Eine statistische Erfassung der Einzelvorführungen/-anhörungen von
Geduldeten durch Vertreter von mutmaßlichen Herkunftsstaaten erfolgt in Hessen nicht.
Daher können hierüber, auch nicht einmal schätzungsweise, Aussagen getätigt
werden.
Die Botschaft von Ghana erhebt seit Oktober 2010 bei Vorführungen eine
Interviewgebühr von 250 Euro pro Person, soweit es sich um die erste Vorsprache/
Vorführung einer Person zwecks Identifizierung handelt.
2010: Es wurden insgesamt 30 Personen vorgeführt, für 2 Personen mussten
Interviewgebühren entrichtet werden = 500 Euro
2011: Es wurden bisher 17 Personen vorgeführt, für 9 Personen mussten
Interviewgebühren bezahlt werden = 2 250 Euro.
Weitere Sammel- oder Expertenanhörungen fanden im angefragten Zeitraum
2010/2011 in Hessen nicht statt.
Mecklenburg-Vorpommern:
Aus in der Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern befindlichen
Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist im gefragten Berichtszeitraum
keine vorgeführt worden.
Niedersachsen (Fragen 1 bis 7):
Es wird auf die anliegenden Tabellen 2a und 2b verwiesen.
Nordrhein-Westfalen (Fragen 1 bis 10):
Die Passersatzpapierbeschaffung (PEP) ist in Nordrhein-Westfalen auf drei
Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) zentralisiert. Im Rahmen dieser
Zuständigkeit werden Expertenanhörungen und Sammelvorführungen von den ZAB
organisiert. In der äußerst knapp bemessenen Frist haben die ZAB unter hohem
Zeitdruck die erbetenen Daten soweit möglich eruiert und in den anliegenden
Tabellen 3a-3c dargestellt.
Rheinland-Pfalz:
Einzelanhörungen bei verschiedenen Auslandsvertretungen werden statistisch
nicht erfasst. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf Anhörungen,
bei denen die Clearingstelle Trier beteiligt war. Dabei werden nur die Fragen
beantwortet, die Vorführungen vor Mitarbeitern von Botschaften oder
Generalkonsulaten bzw. allgemeine Aussagen betreffen.
Drucksache 17/8042 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnzahl Botschaftsvorführungen
Saarland (Fragen 1 und 3):
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Antworten nur auf
Sammelvorführungen/Expertenanhörungen beziehen. Eine Auswertung der Einzelanhörungen
bei den verschiedenen Auslandsvertretungen durch das Landesverwaltungsamt
des Saarlandes war im Hinblick auf die zur Verfügung stehende kurze
Beantwortungsfrist nicht möglich.
2010 Vietnam 1 Person vorgeführt und identifiziert
Sachsen:
Folgende Anzahl von Personen wurde in den Jahren 2010 und 2011 zur
Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen
Herkunftsstaates verpflichtet (bis einschließlich Oktober 2011):
2010 2011
Afghanistan 3 4
Albanien 0 1
Äquatorialguinea 0 2
Armenien 0 3
Aserbaidschan 0 5
Bangladesch 1 0
Bosnien und Herzegowina 0 1
China 1 0
Dem. Rep. Kongo 1 0
Georgien 6 6
Ghana 5 2
Guinea 12 17
Indien 14 13
Irak 6 12
Kasachstan 1 0
Kroatien 3 0
Libanon 3 3
Marokko 6 3
Moldau 1 0
Mongolei 0 1
Pakistan 26 12
Palästina 2 1
Russische Föderation 4 0
Tadschikistan 2 0
Thailand 0 1
Türkei 19 24
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8042Sachsen-Anhalt:
Entsprechende statistische Angaben liegen nicht vor.
Schleswig-Holstein (Fragen 1 bis 3):
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten und die Ausländerbehörden des
Landes Schleswig-Holstein erfassen Vorführungen Ausreisepflichtiger bei
Botschaften/Konsulaten nicht statistisch. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Zeit war es nicht möglich, sämtliche Verwaltungsakten/Ausländerakten
durchzusehen und die erbetenen Angaben zu notieren.
Thüringen (Fragen 1 bis 3):
Auf Grund der kurzen Terminsetzung fanden bei der Beantwortung der Fragen
ausschließlich Sammel- bzw. Expertenanhörungen Berücksichtigung. Eine
Erhebung sämtlicher Anhörungen bei den Ausländerbehörden ist im Hinblick auf
den knappen Zeitkorridor nicht leistbar.
Mutmaßlicher Herkunftsstaat 2010 2011
Afghanistan 1
Ägypten 1 5
Albanien 4
Algerien 9 19
Angola 1 2
Armenien 1
Aserbaidschan 1
Äthiopien 1
Burkina Faso 1
DR Kongo 2 1
Georgien 1
Ghana 1
Indien 194 113
Irak 9 14
Iran 12
Jordanien 1
Kamerun 1
Kenia 1
Libanon 3
Liberia 1 1
Libyen 8 2
Marokko 2 4
Niger 1
Pakistan 27 45
Russ. Föderation 3 5
Serbien 3
Somalia 3 2
Syrien 1
Tunesien 24 22
Türkei 15 35
Venezuela 1
Vietnam 41 34
Drucksache 17/8042 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2010 Vietnam keine Angaben zur Anzahl und Identifizierung
2011 Vietnam keine Angaben zur Anzahl und Identifizierung
Russische Föderation 7 Personen, keine Identifizierung
Die Expertenanhörung Vietnam wurde durch das Bundespolizeipräsidium
organisiert. Die Expertenanhörung Russische Föderation in diesem Jahr wurde als
Pilotprojekt durch die Clearingstelle Niedersachen durchgeführt.
Weitergehende Angaben können nicht gemacht werden.
2. Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung
sind 2010 und 2011 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach
beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl
der geladenen Personen auflisten)?
Bundespolizei:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Baden-Württemberg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bayern:
Im Jahr 2010 fanden in Bayern zwei Sammelanhörungen statt:
Im Jahr 2011 fand in Bayern eine Sammelanhörung statt:
Berlin:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Staat Länder Ort geplante Personen
Armenien Bayern
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Thüringen
München 31
Algerien Bayern
Thüringen
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Baden-Württemberg
München 85
Staat Länder Ort geplante Personen
Algerien Bayern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg
Thüringen
Hessen
Saarland
Rheinland-Pfalz
München 101
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8042Brandenburg (Fragen 2 und 3):
Sammelvorführungen und Expertengespräche führte das Land Brandenburg
nicht durch. Das Land beteiligt sich u. a. an den Vorführungen in Bielefeld oder
Köln und an den Sammelvorführungen Vietnam.
Es wurden und werden Einzelvorführungen bei Botschaften durchgeführt.
Bremen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hamburg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hessen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Mecklenburg-Vorpommern hat im Berichtszeitraum keine eigenen
Expertenanhörungen organisiert.
Im Rahmen der Identitätsklärung fanden jedoch regelmäßig Vorführungen bei
den Konsulaten/Botschaften der Staaten Algerien, Türkei, Ghana und Togo
sowie der Russischen Föderation statt. Im Einzelnen wird auf die folgende
Übersicht verwiesen:
Niedersachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Es liegen hierzu keine differenzierten statistischen Angaben vor.
Saarland:
Auf Veranlassung des Landesverwaltungsamtes als Zentrale Ausländerbehörde
des Saarlandes wurden in den Jahren 2010 und 2011 keine
Sammelvorführungen/Expertenanhörungen zur Identitätsfeststellung durchgeführt. Die unter der
2010
Russische Föderation
Ukraine
Kenia
2 Personen
2 Personen
7 Personen
keine Dokumente
keine Dokumente
für 2 Personen Dokumente
2011
Kenia
Indien
Kamerun
3 Personen
3 Personen
1 Person
keine Dokumente
keine Dokumente
Dokument
Konsulat/Botschaft Ort der Anhörung Anzahl geladener Personen
2010 2011
Algerien Berlin 17 14
Türkei Berlin 5 3
Ghana Berlin 18 21
Togo durch BPol 1 1
Russische Föderation Berlin/Ausländerbehörden in M-V 29 3
Drucksache 17/8042 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAntwort zu Frage 1 erwähnte Expertenanhörung wurde durch das
Bundespolizeipräsidium organisiert.
Sachsen:
Im Rahmen von Anhörungen zur Identitätsfeststellung wurden Personen in den
Jahren 2010 und 2011 folgende Anzahl Personen geladen:
Sachsen-Anhalt:
Im Jahr 2010 wurde auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle in Halberstadt
eine Sammelanhörung mutmaßlich russischer Staatsangehöriger durchgeführt.
Dazu wurden 34 Personen geladen. Andere Länder waren nicht beteiligt.
Im Jahr 2011 wurden auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle in
Halberstadt zwei Sammelanhörungen durchgeführt. Dazu wurden 32 mutmaßlich
russische Staatsangehörige und acht mutmaßlich armenische Staatsangehörige
eingeladen. Andere Länder waren nicht beteiligt.
Schleswig-Holstein:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Thüringen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele
konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den
Daten der Frage 2 zuordnen)?
Bundespolizei:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Baden-Württemberg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bayern:
Bei der im Jahr 2010 durchgeführten Sammelanhörung Armenien wurden
tatsächlich insgesamt 16 Personen vorgeführt, dadurch konnte die Identität von
insgesamt elf Personen geklärt werden.
Bei der im Jahr 2010 durchgeführten Sammelanhörung Algerien wurden
tatsächlich insgesamt 61 Personen vorgeführt, dadurch konnte die Identität von
insgesamt elf Personen geklärt werden.
Mutmaßlicher
Herkunftsstaat
Anzahl
Albanien 2
Algerien 5
Ghana 1
Kamerun 1
Liberia 1
Libyen 10
Russ. Föderation 8
Türkei 64
Vietnam 183
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8042Bei der im Jahr 2011 durchgeführten Sammelanhörung Algerien wurden
tatsächlich insgesamt 76 Personen vorgeführt, dadurch konnte die Identität von
insgesamt 13 Personen geklärt werden.
Berlin:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Brandenburg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Bremen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hamburg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hessen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Expertenanhörungen
Armenien
2010 nahmen 13 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern an einer
Sammelvorführung teil. Bei zwölf Personen wurde eine Zusage zur
Passersatzausstellung erteilt.
2011 nahmen neun Personen aus Mecklenburg-Vorpommern an einer
Sammelvorführung teil. Bei fünf Personen wurde eine Zusage zur Passersatzausstellung
erteilt.
Benin
Die Sammelvorführung im Jahr 2010 wurde kurzfristig abgesagt.
2011 nahmen drei Personen aus Mecklenburg-Vorpommern an einer
Sammelvorführung teil. Zusagen zur Passersatzausstellung erfolgten bisher nicht.
Vietnam
2010 nahmen 20 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern an den
Anhörungsrunden teil. Für alle Personen wurde die Zusage zur Passersatzausstellung
erteilt.
2011 nahmen 17 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern an den
Anhörungsrunden teil. Für alle Personen wurde die Zusage zur Passersatzausstellung
erteilt.
Botschaftsvorführungen
Türkei
2010 wurden fünf Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt und für
alle wurde ein Passersatzpapier ausgestellt.
2011 wurden drei Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt und für
alle wurde ein Passersatzpapier ausgestellt.
Algerien
2010 wurden zwölf Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt. Für
sechs Personen wurde die Zusage zur Passersatzausstellung erteilt.
2011 wurden sieben Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt. Für
drei Personen wurde die Zusage zur Passersatzausstellung erteilt.
Ghana
2010 wurden 14 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt. Bei
13 Personen wurde die ghanaische Staatsangehörigkeit bestätigt,
Passersatzpapiere wurden nicht ausgestellt.
Drucksache 17/8042 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2011 wurden sechs Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt. Fünf
Personen wurden identifiziert, Passersatzpapiere wurden nicht ausgestellt.
Russische Föderation
2010 wurden 29 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt. Für acht
Personen wurde die Zusage zur Passersatzausstellung erteilt.
2011 wurden drei Personen aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt. Für alle
Personen wurde die Zusage zur Passersatzausstellung erteilt.
Togo
2010 wurde eine Person aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt, für die auch
ein Passersatzpapier ausgestellt wurde.
2011 wurde eine Person aus Mecklenburg-Vorpommern vorgeführt, für die ein
Passersatzpapier zugesagt wurde.
Niedersachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Saarland:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Sachsen:
Im Rahmen der Einzelanhörungen wurden 211 Personen angehört. Die Zahl der
identifizierten Personen konnte im Rahmen der für die Beantwortung der
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Die
Einzelanhörungen werden nicht statistisch erfasst und können daher in der für die
Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem
Verwaltungsaufwand ermittelt werden.
Sachsen-Anhalt:
An der Anhörung mutmaßlich russischer Staatsangehöriger im Jahr 2010
nahmen 26 Personen teil; Identifizierungen erfolgten bisher nicht.
An der Anhörung mutmaßlich russischer Staatsangehöriger im Jahr 2011
nahmen 20 Personen teil. Bisher konnte eine Person identifiziert werden.
An der Anhörung mutmaßlich armenischer Staatsangehöriger im Jahr 2011
nahmen sechs Personen teil; Identifizierungen erfolgten bisher nicht.
Schleswig-Holstein:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Thüringen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. In welcher Höhe verlangten bei den oben genannten Anhörungen die
ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Ausstellung von
Heimreisedokumenten und weitere Dienste?
Bundespolizei:
Zu unterscheiden ist zwischen der Anhörungsgebühr und der Gebühr für die
Ausstellung eines Heimreisedokumentes, das sogenannte Emergency Travel
Certificate (ETC). Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft zu den jeweiligen
Gebührensätzen:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8042Baden-Württemberg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bayern:
Für die Ausstellung jedes Passersatzdokumentes stellte die Botschaft der
Republik Armenien eine einmalige Gebühr von 360 Euro pro Dokument in
Rechnung.
Für die Ausstellung eines Passersatzdokumentes wurde vom Generalkonsulat
der Volksrepublik Algerien in Bonn keine Gebühr erhoben.
Berlin:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Brandenburg:
Da die Passbeschaffung bei Einzelvorführungen in den wenigsten Fällen
erfolgreich ist, können dazu keine Aussagen getroffen werden. Erfolgreiche
Passersatzbeschaffung z. B. bei Kenia erfolgten bisher ohne Gebühren.
Bremen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hamburg:
Die zuständige Hamburger Ausländerbehörde hat in den Jahren 2010 und 2011
keine Sammelinterviews bzw. Sammelanhörungen in eigener Verantwortung
Staat 2010 bis 31. Okt. 2011
Anhörungsgebühr Gebühr ETC Anhörungsgebühr Gebühr ETC
Vietnam keine keine keine keine
Botschaft Benin 300 Euro 300 Euro 300 Euro 300 Euro
Delegation Benin keine keine keine keine
Burundi 100 Euro 50 Euro 100 Euro 50 Euro
Generalhonorarkonsul
Gambia ist ermächtigt
ETCs auszustellen
keine 106 Euro keine 106 Euro
Delegation Gambia keine Euro keine keine
Guinea Bissau 50 Euro 25 Euro 50 Euro 25 Euro
Botschaft Liberia 100 Euro 200 Euro 100 Euro 200 Euro
Delegation Liberia keine keine keine keine
Botschaft Mali keine keine keine keine
Delegation Mali keine keine keine keine
Mauretanien keine keine keine keine
Nigeria keine 50 Euro keine 50 Euro
Senegal 100 Euro 5 Euro 100 Euro 5 Euro
Botschaft
Sierra Leone
100 Euro 100 Euro 100 Euro 100 Euro
Delegation
Sierra Leone
keine 100 Euro keine 11 Euro
Sudan/Südsudan positiv: keine
negativ: 125 Euro
keine positiv: keine
negativ: 125 Euro
keine
Togo 130 Euro 130 Euro 130 Euro 130 Euro
Uganda keine keine keine keine
Drucksache 17/8042 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurchgeführt. Für die Ausstellung von Heimreisedokumenten durch die
Botschaften bzw. Generalkonsulate wurden nur die jeweils bundesweit geltenden
Gebühren entrichtet.
Hessen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Ghana verlangt für die Ausstellung eines Passersatzes 60 Euro.
Niedersachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Botschaftsvorführungen:
* Gültigkeit 3 oder 6 Monate.
Saarland (Fragen 4 bis 7):
Dem Landesverwaltungsamt des Saarlandes liegen hierzu keine Informationen
vor.
Sachsen:
Für die Ausstellung von Heimreisedokumenten durch die Botschaften bzw.
Generalkonsulate wurden nur die jeweils bundesweit geltenden Gebühren
entrichtet.
Sachsen-Anhalt:
Die Russische Föderation verlangte keine Gebühren.
Schleswig-Holstein:
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat im erfragten Zeitraum keine
Sammelvorführungen organisiert und durchgeführt. Entsprechend sind keine
Gebühren angefallen.
Thüringen (Fragen 4 bis 7):
Hierzu liegen keine Informationen vor.
5. In welcher Höhe verlangen die ausstellenden Staaten bzw. deren Vertreter
Gebühren für die Durchführung der Anhörung unabhängig von einer
erfolgreichen Identifizierung oder der Ausstellung eines Passersatzpapiers pro an-
2010 2011
Kroatien 44 Euro –
Moldau 51 Euro –
Ghana 60 Euro –
Guinea 50 Euro/90 Euro* 50 Euro
Georgien 27,93 Euro 29,28 Euro
Indien 6 Euro 6 Euro
Libanon 44 Euro 44 Euro
Mongolei – 65 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8042gehörter Person (vgl. für den Fall Nigerias
http://carava.net/wpcontent/
uploads/2008/04/nigerianembassydeportationagency.pdf)?
Bundespolizei:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Baden-Württemberg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bayern:
Derartige Gebühren wurden nicht verlangt.
Berlin:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Brandenburg:
Keine Gebühren bei Einzelvorführungen.
Bremen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hamburg:
Für die Anhörungen in den Botschaften bzw. Generalkonsulaten wurden nur
die jeweils bundesweit geltenden Gebühren bezahlt.
Hessen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Ghana erhebt vor der Anhörung pro Person eine Gebühr von 250 Euro.
Niedersachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Botschaftsvorführungen:
Saarland:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sachsen:
Für die Anhörungen in den Botschaften bzw. Generalkonsulaten wurden nur
die jeweils bundesweit geltenden Gebühren bezahlt.
Sachsen-Anhalt:
Die Russische Föderation verlangte keine Gebühren. Armenien verlangte 90
Euro je Anhörung.
Schleswig-Holstein:
Für die Anhörungen in den Botschaften bzw. Generalkonsulaten wurden nur
die jeweils bundesweit geltenden Gebühren gezahlt.
2010 2011
Armenien – 90 Euro
Palästina 100 Euro 100 Euro
Drucksache 17/8042 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThüringen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche Beträge wurden von der Bundespolizei oder anderen Behörden für
Tagegelder für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder
Vertretern 2008 und 2009 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
Bundespolizei:
Diese Frage wurde durch die Bundesregierung bereits auf
Bundestagsdrucksache 17/664 (Antwort zu Frage 9) beantwortet. Die damals gemachten
zusätzlichen Erläuterungen sind nach wie vor zutreffend.
Hier wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung, wie auch in den
vorangegangenen Fragen, auf den Zeitraum 2010 und 2011 bezieht:
Gezahlte Tagegelder für Delegationen:
Baden-Württemberg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bayern:
Für eine jeweils dreitägige Anhörung, die von einer jeweils zweiköpfigen
Delegation durchgeführt wurde, entstanden im Jahr 2008 und 2009 Unkosten in
Höhe von jeweils 1 548 Euro.
Berlin:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Brandenburg (Fragen 6 und 7):
Keine Kosten im Land Brandenburg.
Bremen (Fragen 6 und 7):
Die Fragen können nicht beantwortet werden.
Hamburg:
Die zuständige Hamburger Ausländerbehörde hat in den Jahren 2008 und 2009
keine Tagegelder gezahlt.
Hessen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Staat 2010 2011
Vietnam 12 000 Euro
5 Anhörungen × 3 Personen
× 8 Tage × 100 Euro
9 600 Euro
4 Anhörungen × 3 Personen
× 8 Tage × 100 Euro
Liberia 1 800 Euro
3 Personen × 6 Tage × 100 Euro
2 800 Euro
4 Personen × 7 Tage × 100 Euro
Gambia 4 000 Euro
4 Personen × 10 Tage × 100 Euro
2 100 Euro
3 Personen × 7 Tage × 100 Euro
Benin 2 400 Euro
4 Personen × 6 Tage × 100 Euro
3 500 Euro
5 Personen × 7 Tage × 100 Euro
Sierra Leone 2 800 Euro
4 Personen × 7 Tage × 100 Euro
2 800 Euro
4 Personen × 7 Tage × 100 Euro
Mali 1 800 Euro
3 Personen × 6 Tage × 100 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8042Mecklenburg-Vorpommern (Fragen 6 und 7):
Mecklenburg-Vorpommern hat keine Tagegelder oder weitere Kosten
aufgewendet.
Niedersachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Sofern rheinland-pfälzische Behörden an Anhörungen in den Jahren 2008 und
2009 teilgenommen haben, wurden die anteilmäßigen Kosten erstattet.
Statistische Angaben hierüber liegen nicht vor.
Saarland:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sachsen:
Die zuständige Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen hat in den
Jahren 2008 und 2009 keine Tagegelder gezahlt.
Sachsen-Anhalt:
Es wurden keine Tagegelder gezahlt.
Schleswig-Holstein:
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat bei Sammelvorführungen in
den Jahren 2008 und 2009 den Angehörigen ausländischer Missionen kein
Tagegeld gezahlt.
Thüringen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. In welcher Höhe sind weitere Kosten von der Bundespolizei oder anderen
Behörden im Rahmen solcher Anhörungen aufgewendet worden (bitte
nach Kostenpunkten auflisten)?
Bundespolizei:
Weitere Kosten Delegationen Vietnam 2010 und 2011:
Auf Grundlage des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens
führte die Bundespolizei im Jahr 2010 fünf und bis zum 31. Oktober 2011 vier
Anhörungsrunden durch. Je Anhörungsrunde hielten sich dabei drei Experten
des vietnamesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit acht Tage in
Deutschland auf. Insgesamt entstanden dabei folgende weitere Kosten:
Kosten 2010 2011
Reisekosten: 45 172,01 Euro 37 554,45 Euro
Unterbringungskosten: 11 810,40 Euro 13 804,80 Euro
Verpflegungskosten: 3 798,28 Euro 3 377,57 Euro
Krankenversicherung: 720,00 Euro 399,00 Euro
Dolmetscher: 16 923,87 Euro 14 051,32 Euro
Verwaltungsausgaben: 1 426,06 Euro 1 075,45 Euro
Gesamt: 79 850,62 Euro 70 262,58 Euro
Drucksache 17/8042 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeitere Kosten Delegationen Liberia 2010 und 2011:
In den Jahren 2010 und 2011 hielten sich Delegationen des „Bureau of
Immigration & Naturalization“ der Republik Liberia (in 2010 drei Angehörige für
sechs Tage und in 2011 vier Angehörige der Behörde für sieben Tage)
in Deutschland auf, um gemeinsam mit Vertretern der Botschaft der Republik
Liberia Anhörungen zur Feststellung der Nationalität durchzuführen. Insgesamt
entstanden dabei folgende weitere Kosten:
Weitere Kosten Delegationen Gambia 2010 und 2011:
In den Jahren 2010 und 2011 hielten sich Delegationen des „Gambia
Immigration Department“ der Republik Gambia (in 2010 vier Personen für zehn Tage
und in 2011 drei Angehörige der Behörde für sieben Tage) in Deutschland zur
Durchführung von Anhörungen auf. Die Republik Gambia unterhält in
Deutschland keine Auslandsvertretung. Insgesamt entstanden dabei folgende
weitere Kosten:
Weitere Kosten Delegationen Benin 2010 und 2011:
In den Jahren 2010 und 2011 hielten sich Delegationen der Police National und
des Außenministeriums der Republik Benin (in 2010 vier Personen für sechs
Tage und in 2011 fünf Angehörige der Behörde/des Ministeriums für sieben
Tage) in Deutschland zur Durchführung von Anhörungen auf. Insgesamt
entstanden dabei folgende weitere Kosten:
Kosten 2010 2011
Reisekosten: 11 086,03 Euro 13 323,98 Euro
Unterbringungskosten: 4 662,00 Euro 4 832,00 Euro
Verpflegungskosten: 1 245,57 Euro 2 082,82 Euro
Krankenversicherung: 144,00 Euro 70,00 Euro
Dolmetscher: 2 356,20 Euro 2 500,00 Euro
Verwaltungsausgaben: 684,52 Euro 481,01 Euro
Gesamt: 20 178,32 Euro 23 292,81 Euro
Kosten 2010 2011
Reisekosten: 9 720,96 Euro 11 592,30 Euro
Unterbringungskosten: 3 939,00 Euro 2 765,00 Euro
Verpflegungskosten: 1 829,52 Euro 1 124,48 Euro
Krankenversicherung: 192,00 Euro 183,58 Euro
Dolmetscher: 1 785,00 Euro 1 568,00 Euro
Verwaltungsausgaben: 273,72 Euro 200,60 Euro
Gesamt: 17 740,20 Euro 17 433,96 Euro
Kosten 2010 2011
Reisekosten: 19 173,97 Euro 17 320,04 Euro
Unterbringungskosten: 3 555,00 Euro 4 266,00 Euro
Verpflegungskosten: 1 394,38 Euro 1 907,79 Euro
Krankenversicherung: 242,00 Euro 100,00 Euro
Dolmetscher: 3 452,20 Euro 1 863,00 Euro
Verwaltungsausgaben: 634,31 Euro 330,78 Euro
Gesamt: 28 451,86 Euro 25 787,61 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8042Weitere Kosten Delegationen Sierra Leone 2010 und 2011:
In den Jahren 2010 und 2011 hielten sich Delegationen der
Immigrationsbehörde der Republik Sierra Leone (in 2010 und in 2011 jeweils vier Personen für
sieben Tage) in Deutschland zur Durchführung von Anhörungen auf. Insgesamt
entstanden dabei folgende weitere Kosten:
Weitere Kosten Delegation Mali 2011:
In 2011 hielt sich eine Delegation der Republik Mali (drei Personen für sechs
Tage) in Deutschland zur Durchführung von Anhörungen auf. Insgesamt
entstanden dabei folgende weitere Kosten:
Baden-Württemberg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bayern:
2008: Flugkosten in Höhe von 2 095,00 Euro
2009: Flugkosten in Höhe von 3 446,28 Euro
Berlin:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Brandenburg:
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Bremen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Hamburg:
Im September 2009 haben Vertreter der Armenischen Botschaft eine
Sammelanhörung in Hamburg durchgeführt. Einer Vereinbarung mit der Armenischen
Botschaft entsprechend, wurde anstelle von Anhörungsgebühren im Einzelfall
eine Pauschale in Höhe von 2 300 Euro entrichtet. Zusätzlich hierzu wurden
Fahrtkosten, Hotelkosten sowie Verpflegungskosten in Höhe von zusammen
421 Euro gezahlt.
Kosten 2010 2011
Reisekosten: 12 980,36 Euro 14 280,24 Euro
Unterbringungskosten: 5 245,00 Euro 4 762,00 Euro
Verpflegungskosten: 1 707,08 Euro 1 331,80 Euro
Krankenversicherung: 203,88 Euro 154,15 Euro
Dolmetscher: 100,00 Euro 2 081,00 Euro
Verwaltungsausgaben: 179,16 Euro 828,94 Euro
Gesamt: 20 415,48 Euro 23 438,13 Euro
Kosten 2011
Reisekosten: 9 953,58 Euro
Unterbringungskosten: 2 570,00 Euro
Verpflegungskosten: 1 230,10 Euro
Krankenversicherung: 52,20 Euro
Dolmetscher: 1 800,00 Euro
Verwaltungsausgaben: 183,47 Euro
Gesamt: 15 789,35 Euro
Drucksache 17/8042 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHessen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Niedersachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Saarland:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sachsen:
Am 9. Oktober 2008 nahmen in Leipzig auf Einladung der Zentralen
Ausländerbehörde Vertreter der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien
Anhörungen mutmaßlicher algerischer Staatsangehöriger vor.
Durch die Zentrale Ausländerbehörde wurden dabei die Fahrt- und
Verpflegungskosten übernommen. Die Höhe ist innerhalb der zur Verfügung stehenden
Zeit nicht mehr feststellbar, bewegte sich aber im Rahmen des Üblichen und
Vertretbaren.
Sachsen-Anhalt:
Weitere Kosten wurden nicht erhoben.
Schleswig-Holstein:
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat im erfragten Zeitraum keine
Sammelvorführungen organisiert und durchgeführt. Entsprechend sind keine
weiteren Kosten angefallen.
Thüringen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Auf welcher Rechtsgrundlage übernehmen die Bundespolizei bzw. die
kostentragenden Ausländerbehörden die Gebühren für die Ausstellung von
Heimreisedokumenten?
Der Umfang der Abschiebungskosten ergibt sich aus § 67 Absatz 1 AufenthG.
Durch die Bundespolizei werden keine Gebühren für die Ausstellung von
Heimreisedokumenten übernommen.
Die Zentrale Rückführungsstelle Südbayern/Passbeschaffung Bayern ist gemäß
§ 3 Absatz 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung des
Aufenthaltsgesetztes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen
(ZustVAuslR) in Bayern für die Beschaffung von Passersatzpapieren zuständig.
Sie tritt auch gegenüber den Auslandsvertretungen als Kostenschuldner auf und
ist damit verpflichtet, die Gebühren für Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschafft werden, gegenüber den
Auslandsvertretungen zu übernehmen.
Auf der Grundlage der landesrechtlichen Vorschriften zur Erhebung und
Berechnung von Verwaltungskosten in Niedersachsen sind die Behörden ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/8042pflichtet, im Rahmen von Amtshandlungen – dazu gehören auch Handlungen
im Wege der Ersatzvornahme zur Beschaffung von Passersatzpapieren
einschließlich Vorführungen nach § 82 Absatz 4 AufenthG – die dabei Dritten
entstehenden Kosten und Auslagen zu erstatten.
In Nordrhein-Westfalen sind die Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld,
Dortmund und Köln laut der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen
(ZustAVO) zuständige Behörde für die Beschaffung von Passersatzpapieren
und damit verpflichtet, die Gebühren für Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschafft werden, zu tragen.
Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen ist gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über
Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz
(Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung –
SächsAAZuVO) im Freistaat Sachsen für die Beschaffung von
Passersatzpapieren zuständig. Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen
tritt gegenüber den Auslandsvertretungen als Kostenschuldner auf und ist damit
verpflichtet, die Gebühren für Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschafft werden, gegenüber den
Auslandsvertretungen zu übernehmen.
9. Welche Kosten sind durch die ausländischen Staatsangehörigen zu
übernehmen?
Nach § 66 Absatz 1 AufenthG hat der betroffene Ausländer Kosten zu tragen,
die durch die Abschiebung entstehen. § 66 AufenthG enthält darüber hinaus
weitere Regelungen zur Kostentragung.
10. Welche deutschen Behörden sind an diesen Sammelanhörungen vor
Vertretern ausländischer Staaten beteiligt, und für welche einzelnen
Verfahrensschritte bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten sind sie
jeweils zuständig?
Bundespolizei:
Zum Verfahren der Durchführung von Anhörungen wird auf die Vorbemerkung
zu Buchstabe a der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
17/664 verwiesen.
Die Durchführung von Anhörungen durch die Bundespolizei im Wege der
Amtshilfe erfolgt nach folgendem Verfahren, wobei auf selbstverständliche
Details, wie z. B. die Reisevorbereitung, nicht weiter eingegangen wird:
Vorbereitungsphase:
– Terminabsprache mit den Auslandsvertretungen bzw. sonstigen
erm��chtigten Stellen. Soweit ausländische Delegationen eingeladen werden, erfolgt
dies über das Auswärtige Amt.
– Sollte die Anhörungen aus Kapazitätsgründen nicht in den Räumlichkeiten
der Auslandsvertretungen durchgeführt werden können, wird in
Abstimmung mit den Ausländerbehörden anschließend der Ort der Anhörung
festgelegt.
– Konkrete Terminplanung für die Anhörungen der einzelnen Personen, wobei
die Einladung zur Anhörungen selbst nicht durch die Bundespolizei sondern
die jeweils zuständige Ausländerbehörde erfolgt.
Drucksache 17/8042 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDurchführungsphase:
Präsentation der tatsächlich erschienen Personen vor den diplomatischen
Vertretern/den ermächtigten Vertretern des Staates, dessen
Staatsangehörigkeit die Person wahrscheinlich besitzt.
Nachbereitungsphase:
– Fertigung eines Anhörungsberichtes und Übermittlung an die zuständige
Ausländerbehörde.
– Abrechnung der Kosten gegenüber den Ausländerbehörden.
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zentral für die
Passbeschaffung zuständig. Teilweise werden Sammelanhörungen in
Kooperation mit der Bundespolizei durchgeführt. Die Zuführung erfolgt überwiegend
durch die Landespolizei. Diese unterstützt auch die Sicherheit bei der
Vorführmaßnahme.
Bayern:
Die Organisation der Anreise der Betroffenen erfolgt durch die zuständige
Ausländerbehörde bzw. der Polizei. Alle anderen vorbereitenden und
organisatorischen Maßnahmen übernimmt in Bayern die Zentrale Rückführungsstelle
Südbayern/Passbeschaffung Bayern, wie z. B. Vorhalten der notwendigen
Räumlichkeiten, Beantragung der Passersatzpapiere sowie deren Entgegennahme und
Weiterleitung an die zuständige Ausländerbehörde.
Berlin:
Ausreisepflichtige Personen werden durch die Ausländerbehörde Berlin bei
dem Ausrichter der Sammelvorführung angemeldet und – soweit erforderlich –
mit Unterstützung der Berliner Polizei zugeführt.
Brandenburg:
Die Anmeldung der ausreisepflichtigen Personen erfolgt durch die
Ausländerbehörden direkt bei dem Ausrichter der Sammelvorführung oder wie z. B. bei
Vietnam über die Clearingstelle der Zentralen Ausländerbehörde des Landes
Brandenburg. Die Zuführung erfolgt überwiegend zentral durch die
Clearingstelle der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg mit
Unterstützung der Landespolizei.
Bremen:
Die ausreisepflichtigen Personen werden von den bremischen
Ausländerbehörden beim Ausrichter der Sammelvorführung angemeldet und ggf. mit
Unterstützung von Polizeibeamten vorgeführt.
Hamburg:
Neben Vertretern der Ausländerbehörde sind im Bedarfsfall bei der Zu-/
Vorführung auch Polizeibeamte beteiligt.
Hessen:
Beteiligt an allen Verfahrensschritten zur Erlangung von Passersatzpapieren
sind in Hessen alle involvierten kommunalen Ausländerbehörden sowie die
drei Zentralen Ausländerbehörden bei den Regierungspräsidien sowie bei
etwaigen zwangsweisen Vorführungen zudem auch noch Polizeivollzugskräfte zur
Gewährleistung der Sicherheit beim Transport zur Auslandsvertretung und
während der Vorführung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8042Mecklenburg-Vorpommern:
Neben Mitarbeitern des in Mecklenburg-Vorpommern nach der geltenden
Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung zuständigen Landesamtes für
innere Verwaltung sind im Bedarfsfall bei der Zu-/Vorführung auch
Polizeibeamte beteiligt.
Niedersachsen:
Beteiligt an allen Verfahrensschritten zur Erlangung von Passersatzpapieren
sind in Niedersachsen alle 52 kommunalen Ausländerbehörden sowie die
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, die zudem auch noch im Rahmen der
Teilzentralisierung der Passersatzbeschaffung tätig ist und
Polizeivollzugskräfte zur Gewährleistung der Sicherheit beim Transport zur
Auslandsvertretung und während der Vorführung.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Rheinland-Pfalz:
Die Organisation und Durchführung von Sammelanhörungen obliegt der
ausrichtenden Dienststelle (Clearingstelle oder Bundespolizei). Die Vorsprachen
werden durch die kommunalen Ausländerbehörden veranlasst und in der Regel
begleitet. Sofern zwangsweise vorgeführt werden muss, erfolgt dies durch die
Polizei. Für die Beschaffung von Heimreisedokumenten sind die kommunalen
Ausländerbehörden zuständig, die sich dazu im Regelfall im Wege der
Amtshilfe der Clearingstelle oder der Bundespolizei bedienen.
Saarland:
Die Auswahl der Betroffenen und die Einleitung des
Passbeschaffungsverfahrens erfolgt durch das Landesverwaltungsamt, die Zuführung durch
saarländische Polizeibeamte.
Sachsen:
Neben Vertretern der Ausländerbehörde sind im Bedarfsfall bei der Zu-/
Vorführung auch Kräfte des sächsische Polizeivollzugsdienstes und der Bundespolizei
beteiligt. Der sächsische Polizeivollzugsdienst übernimmt auch
Sicherungsmaßnahmen am Ort der Anhörung.
Sachsen-Anhalt:
Zuführungen obliegen den zuständigen Ausländerbehörden und ggfs. der
Polizei. Organisation und Durchführung der Anhörungen obliegen in Sachsen-
Anhalt zentral dem Landkreis Harz.
Schleswig-Holstein:
Mitarbeiter des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten bereiten die
Beschaffung der Passersatzpapiere durch schriftlichen und fernmündlichen
Kontakt mit den ausländischen Vertretungen vor. Sie bzw. Vertreter der
Ausländerbehörden fahren die Ausländer zu den jeweiligen Vertretungen und geleiten sie
zur dortigen Vorsprache. Bei Vorführungen aus Abschiebe-,
Untersuchungsoder Strafhaft heraus begleiten Polizeivollzugsbeamte die Ausländer.
Thüringen:
Die Ausländerbehörden sind im Falle der Nicht-Mitwirkung der betroffenen
Ausländer gesetzlich dazu verpflichtet, das Passbeschaffungsverfahren
einzuleiten. Die Thüringer Polizei übernimmt die Zuführung der betroffenen
Ausländer.
Drucksache 17/8042 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die
Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der
Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen
abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)?
Derzeit werden keine bilateralen Rückübernahmeabkommen mit diesen Staaten
verhandelt.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Durchführung von
(zwangsweisen) Vorführungen mutmaßlich aus Syrien stammender,
ausreisepflichtiger Personen vor Vertretern des Staates Syrien im Jahr 2011,
und sind Abschiebungen nach Syrien aus Sicht der Bundesregierung
derzeit rechtlich und tatsächlich möglich?
Im März 2011 wurde durch die Ausländerbehörde Berlin die Vorführung einer
Person bei der Botschaft Syriens veranlasst.
Das Bundesministerium des Innern hat den Ländern mit Schreiben vom 28. April
2011 empfohlen, vorläufig bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich
keine Abschiebungen vorzunehmen. Das Auswärtige Amt wurde darüber hinaus
gebeten, die Lageentwicklung weiter zu beobachten und hierüber zu berichten.
Soweit dem Bundesministerium des Innern bekannt, haben die Innenministerien
der Länder die Hinweise des Bundesministeriums des Innern an ihre
Ausländerbehörden weitergeleitet. Das geltende Recht untersagt Abschiebungen, wenn die
betreffende Person im Zielstaat erheblichen persönlichen Gefahren ausgesetzt
wäre.
13. Wie hoch waren die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit Nigeria auf dem
Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der
Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2008 insgesamt, und
durch wen wurden sie getragen?
Projektbeginn des in Rede stehenden Projektes im Rahmen des Europäischen
Rückkehrfonds (ERF), Jahresprogramm 2008, war der 1. Januar 2009. Das
Projekt endete am 31. Dezember 2009. Die Gesamtkosten des Projektes beliefen
sich auf insgesamt 27 295,59 Euro. Aus dem ERF wurden Zuwendungen in
Höhe von 13 531,68 Euro festgesetzt. Die restlichen Kosten in Höhe von
13 763,92 Euro wurden durch die Bundespolizei gezahlt.
14. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten, sonstigen Sachkosten) im Rahmen des in Frage 13
genannten Projektes getätigt?
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Art der Kosten Betrag
Reisekosten und Unterbringungskosten Delegation 24 498,45 Euro
Krankenversicherung Delegation 240,00 Euro
Dolmetscherkosten 1 038,50 Euro
Verpflegungskosten 588,14 Euro
Reise- Unterbringungskosten zwei Vertreter Bundespolizei 930,50 Euro
insgesamt 27 295,59 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/804215. Wie hoch waren die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von
Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von
Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2009 insgesamt, und durch wen wurden sie getragen?
Projektbeginn des in Rede stehenden Projektes im Rahmen des Europäischen
Rückkehrfonds (ERF), Jahresprogramm 2009, war der 1. Februar 2010. Das
Projekt endete am 31. Januar 2011.
Die Gesamtkosten des Projektes (acht jeweils mehrtägige Einzelmaßnahmen,
alle dabei angefallenen Reisekosten, Aufenthaltskosten, Verpflegungskosten,
Dolmetscherkosten, Krankenversicherungen) betrugen 132 991,58 Euro. Aus
dem ERF wurden vorläufig Zuwendungen in Höhe von 64 649,78 Euro
festgesetzt.
Der Restbetrag in Höhe von 68 341,80 Euro wird größtenteils durch die
Bundesländer getragen, da es sich bei den Maßnahmen um Amtshilfemaßnahmen
handelte. Die übrigen Kosten werden durch die Bundespolizei getragen. Da der
endgültige Bescheid erst nach Prüfung durch die zuständige EU-Prüfbehörde
ergehen wird, können exakte Zahlen derzeit noch nicht angegeben werden.
16. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten, sonstigen Sachkosten) im Rahmen des in Frage 15
genannten Projektes getätigt?
Die Kosten setzen sich (unter Vorbehalt) wie folgt zusammen:
17. Wie hoch waren die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von
Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von
Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2010 insgesamt, und durch wen wurden sie getragen?
Projektbeginn des in Rede stehenden Projektes im Rahmen des Europäischen
Rückkehrfonds (ERF), Jahresprogramm 2010, war der 1. März 2011. Das
Projekt wird am 29. Februar 2012 enden. Die Abrechnung wird nach Abschluss
des Projektes erfolgen. Erst dann können die exakten Kosten beziffert werden.
18. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten, sonstigen Sachkosten) im Rahmen des in Frage 17
genannten Projektes getätigt?
Art der Kosten Betrag
Reisekosten und Unterbringungskosten Delegationen 72 784,35 Euro
Krankenversicherung Delegationen 720,00 Euro
Dolmetscherkosten 11 518,40 Euro
Verpflegungskosten 6 020,15 Euro
Verwaltungskosten, z. B. Telefonkosten 861,95 Euro
Reise- Unterbringungskosten Bundespolizei 41 086,73 Euro
insgesamt 132 991,58 Euro
Drucksache 17/8042 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Gab es auch im Jahr 2011 ein entsprechendes Projekt, welchen Titel hatte
dieses Projekt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zum
derzeitigen Zeitpunkt zu den geplanten und bereits getätigten Ausgaben
insgesamt, den einzelnen Ausgabeposten und zu den Kostenträgern und
ihren Anteilen machen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit solcher
Vorführungen, nachdem mehrere Verwaltungsgerichte (siehe
Vorbemerkung) Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geäußert haben
und immer wieder von Fällen mutmaßlicher Korruption bzw. von
Gefälligkeitspassausstellungen berichtet wird?
Das Aufenthaltsgesetz eröffnet in § 82 Absatz 4 die Möglichkeit zur
Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen im Wege des
Ermessens anzuordnen, dass ein Ausländer bei der zuständigen Behörde sowie
Vertretungen oder ermächtigten Bediensteten des Staates, dessen Staatsangehörigkeit
er vermutlich besitzt, persönlich erscheint. Die Anordnung dient insbesondere
dem Zweck der Wahrung und Durchsetzung der Passvorlagepflicht nach § 48
AufenthG und kann, wenn der Ausländer ihr nicht nachkommt, gemäß § 82
Absatz 4 Satz 2 AufenthG zwangsweise durchgesetzt werden.
21. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die gezahlten
Gebühren für die Durchführung der Anhörung und für die Ausstellung
eines Heimreisedokuments für Vertreter der vermeintlichen
Herkunftsstaaten Anreize entstehen, trotz bestehender Zweifel an der Identität (die
ja offenbar von deutschen Behörden nicht zweifelsfrei festgestellt werden
konnte) Papiere auszustellen?
Der Nachweis der Nationalität und das Vorhandensein eines Passes oder
Passersatzes sind im internationalen Recht Voraussetzung für die Rückübernahme
ausreisepflichtiger Ausländer durch ihre Herkunftsländer. In Fällen, in denen
Ausländer, die der vollziehbaren Ausreisepflicht unterliegen, nicht oder nur
ungenügend ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht bei der Feststellung ihrer
Nationalität nachkommen und somit letztendlich die Abschiebung zunächst
verhindern, stellen Anhörungen vor Botschaftsvertretern oder ermächtigten
Vertretern der vermutlichen Herkunftsländer oftmals die einzige Möglichkeit dar, die
Nationalität der Ausreisepflichtigen festzustellen. Wie in jedem
Verwaltungshandeln werden für die Vornahme solcher Amtshandlungen Gebühren in
unterschiedlicher Höhe erhoben. Die Festsetzung der Höhe solcher Gebühren liegt in
der Entscheidungshoheit der jeweiligen Staaten. Deutsche Behörden können
hier keinen Einfluss geltend machen. Erfahrungsgemäß hat die Höhe der
Gebühren keine Auswirkungen auf die Anerkennungspraxis durch die Botschaften
bzw. ermächtigten Vertreter. Bei den Staaten, bei denen die Bundespolizei in
Amtshilfe tätig wird, ist festzustellen, dass nur bei vorliegender Überzeugung
von der Herkunft die Nationalität auch entsprechend bestätigt wird.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Information (
www.fluechtlingsrat-
berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=537), wonach einem
Vorgeführten und seinem Anwalt am 17. Oktober 2011 in der Berliner
Ausländerbehörde gesagt worden sei, sie befänden sich auf
exterritorialem (sierra- leonischem) Gebiet, in dem andere Gesetze als in
Deutschland gelten würden, so dass der Vorgeführte schließlich nicht durch
seinen Anwalt sprechen konnte, in rechtlicher und politischer Hinsicht, und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/8042ist ein solches Vorgehen und die Einschränkung von Anwaltsrechten in
einer deutschen Ausländerbehörde rechtlich zulässig?
Die geschilderte Behauptung kann nicht nachvollzogen werden. Bei der in
Rede stehenden Anhörung im Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten wurden zwei ausländische Staatsangehörige von ihren Rechtsanwälten
begleitet. In beiden Fällen wurde den Anwälten gestattet, ihre Mandanten bei
den Anhörungen zu begleiten.
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Jahr 2010, Land Benin,
2 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Jahr 2011 Land Benin,
1 Anhörung,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Berlin 0 0 0 4 4 4
Baden-Württemberg 1 1 0 2 1
Bayern 1 1 0 1 0 0
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hessen 0 0 0 1 1 0
Hamburg 0 0 0 6 2 0
Mecklenburg-
Vorpommern 2 1 1 10 3
Niedersachsen 1 0 0 0 0 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0 3 3 2
Rheinland-Pfalz 0 0 0 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 20 14 0 61 49 42
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 25 17 1 88 63 48
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Jahr 2010, Land Gambia
1 Anhörung,
Anhörungsort: Halberstadt
Jahr 2011, Land Gambia
1 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland eingeladen erschienen davon Positiv eingeladen erschienen davon Positiv
Brandenburg 2 1 0 1 1 0
Berlin 11 2 1 14 5 4
Baden-Württemberg 27 18 10 25 15 9
Bayern 9 6 0 5 4 0
Bremen 3 3 0 1 1 1
Hessen 0 0 0 0 0 0
Hamburg 5 5 1 4 2 0
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 15 7 0 11 6 1
Nordrhein-Westfalen 6 3 1 3 2 1
Rheinland-Pfalz 3 2 0 2 1 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 13 10 2 6 5 0
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 94 57 15 72 42 16
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Jahr 2010, Land Liberia
4 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Jahr 2011, Land Liberia
4 Anhörungen,
Anhörungsorte: Berlin, Karlsruhe
Bundesland eingeladen erschienen davon Positiv eingeladen erschienen davon Positiv
Brandenburg 5 2 1 4 4 0
Berlin 4 3 1 2 1 0
Baden-Württemberg 12 11 0 14 12 0
Bayern 2 1 0 5 4 0
Bremen 0 0 0 0 0
Hessen 6 6 0 1 1
Hamburg 6 5 2 6 6 2
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 15 12 1 8 5 2
Nordrhein-Westfalen 19 14 1 8 6 0
Rheinland-Pfalz 4 3 0 1 1 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 1 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 10 8 0 3 3 0
Saarland 0 0 0 1 1 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 84 65 6 53 44 4
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Jahr 2010, Land Mali,
keine Anhörungen,
Jahr 2011 Land Mali,
1 Anhörung,
Anhörungsort Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 0 0 0
Berlin 3 3 1
Baden-Württemberg 0 0 0
Bayern 1 1 0
Bremen 0 0 0
Hessen 2 2 2
Hamburg 7 7 1
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 1 1 0
Nordrhein-Westfalen 10 8 2
Rheinland-Pfalz 1 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 31 25 16
Saarland 0 0 0
Thüringen 1 1 0
gesamt: 0 0 0 57 48 22
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Jahr 2010, Land Mauretanien,
3 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Jahr 2011 Land Mauretanien,
1 Anhörung,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Berlin 1 1 0 0 0 0
Baden-Württemberg 0 0 0 1 1 0
Bayern 0 0 0 0 0 0
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hessen 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0 0 0
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 0 0 0 0 0 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0 1 1 1
Rheinland-Pfalz 0 0 0 0 0 0
Schleswig-Holstein 3 2 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0 0 0 0
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 4 3 0 2 2 1
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Jahr 2010, Land Nigeria
7 Anhörungen,
Anhörungsorte: Halberstadt, Köln,
Karlsruhe, Dortmund, Bielefeld, München
Jahr 2011, Land Nigeria
6 Anhörungen,
Anhörungsorte: Köln, Dortmund, Karlsruhe,
Hamburg
Bundesland eingeladen erschienen davon Positiv eingeladen erschienen davon Positiv
Brandenburg 13 9 5 9 3 1
Berlin 18 6 4 22 11 6
Baden-Württemberg 50 47 25 64 51 45
Bayern 64 49 28 77 48 36
Bremen 3 2 2 0 0 0
Hessen 21 18 8 11 9 6
Hamburg 25 18 6 16 10 5
Mecklenburg-
Vorpommern 1 0 0 2 1 1
Niedersachsen 58 44 19 49 35 6
Nordrhein-Westfalen 101 69 45 88 60 42
Rheinland-Pfalz 19 11 8 19 12 7
Schleswig-Holstein 0 0 0 1 0 0
Sachsen 5 2 0 3 2 0
Sachsen-Anhalt 59 36 20 32 22 3
Saarland 5 5 3 0 0 0
Thüringen 2 1 1 2 2 1
gesamt: 444 317 174 395 266 159
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Jahr 2010, Land Senegal,
3 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Jahr 2011 Land Senegal,
4 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 0 0 0 1 1 0
Berlin 1 0 0 3 1 1
Baden-Württemberg 1 1 0 0 0 0
Bayern 4 2 0 8 2 0
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hessen 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 2 1 0
Mecklenburg-
Vorpommern 2 2 0 0 0 0
Niedersachsen 0 0 0 1 1 0
Nordrhein-Westfalen 1 0 0 1 1 1
Rheinland-Pfalz 1 0 0 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 2 2 0 0 0 0
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 12 7 0 16 7 2
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Jahr 2010, Land Sierra Leone,
1 Anhörung,
Anhörungsort: München
Jahr 2011 Land Sierra Leone,
1 Anhörung,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 13 10 1 6 4 0
Berlin 2 0 0 2 1 1
Baden-Württemberg 12 4 1 4 2 0
Bayern 24 9 0 25 5 0
Bremen 3 0 0 2 0 0
Hessen 3 2 1 2 1 0
Hamburg 5 1 0 8 6 1
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 12 4 2 9 5 1
Nordrhein-Westfalen 35 15 5 31 15 3
Rheinland-Pfalz 7 3 0 11 6 2
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 5 2 0 6 1 0
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 5 3 2 2 1
gesamt: 126 53 10 108 48 9
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Jahr 2010, Land Sudan
9 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Jahr 2011, Land Sudan
4 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland eingeladen erschienen davon Positiv eingeladen erschienen davon Positiv
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Berlin 5 3 1 1 1 0
Baden-Württemberg 0 0 0 1 1 0
Bayern 50 38 0 5 3 1
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hessen 2 2 0 0 0 0
Hamburg 1 1 0 0 0 0
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 49 42 1 20 17 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0 1 1 0
Rheinland-Pfalz 3 3 1 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 5 4 1 0 0 0
Saarland 0 0 0 1 1 0
Thüringen 3 0 0 0 0 0
gesamt: 118 93 4 29 24 1
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Jahr 2010, Land Togo,
5 Anhörungen,
Anhörungsorte: Berlin
Jahr 2011 Land Togo,
4 Anhörungen,
Anhörungsorte: Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 1 1 1 0 0 0
Berlin 0 0 0 0 0 0
Baden-Württemberg 4 4 3 2 2 2
Bayern 0 0 0 0 0 0
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hessen 0 0 0 1 0 0
Hamburg 3 1 1 0 0 0
Mecklenburg-
Vorpommern 2 1 1 1 1 1
Niedersachsen 4 3 0 1 0 0
Nordrhein-Westfalen 12 11 8 6 5 3
Rheinland-Pfalz 1 1 1 0 0 0
Schleswig-Holstein 3 1 1 1 1 1
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 2 0 0 1 1 1
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 32 23 16 13 10 8
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Jahr 2010, Land Uganda,
2 Anhörungen,
Anhörungsort: Berlin
Jahr 2011 Land Uganda,
1 Anhörung,
Anhörungsort: Berlin
Bundesland gesamt erschienen davon Positiv gesamt erschienen davon Positiv
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Berlin 0 0 0 0 0 0
Baden-Württemberg 0 0 0 1 1
Bayern 13 13 1 7 3 1
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hessen 1 1 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0 0 0
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 0 0 0 0 0 0
Nordrhein-Westfalen 1 1 1 1 1 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0 1 1 1
Saarland 0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
gesamt: 15 15 2 10 6 2
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Jahr 2010, Land Vietnam,
5 Anhörungen,
Anhörungsorte: Berlin, Eisenhüttenstadt,
Hannover, Halberstadt
Jahr 2011 Land Vietnam,
4 Anhörungen,
Anhörungsorte: Berlin, Eisenhüttenstadt,
Hannover, Halberstadt
Bundesland eingeladen erschienen davon Positiv eingeladen erschienen davon Positiv
Brandenburg 410 117 106 236 59 58
Berlin 266 94 83 131 42 39
Baden-Württemberg 9 4 1 6 2 2
Bayern 47 17 16 42 11 11
Bremen 3 0 0 1 1 1
Hessen 5 2 2 2 1 1
Hamburg 1 1 1 1 1 1
Mecklenburg-
Vorpommern 49 21 15 17 14 13
Niedersachsen 22 14 10 19 4 4
Nordrhein-Westfalen 12 10 8 7 3 2
Rheinland-Pfalz 12 11 8 5 3 3
Schleswig-Holstein 4 3 2 3 2 2
Sachsen 107 48 47 76 41 39
Sachsen-Anhalt 103 44 40 49 20 19
Saarland 1 1 1 0 0 0
Thüringen 36 21 20 17 10 10
gesamt: 1087 408 360 612 214 205
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Anlage 2a
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2010 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) * in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
der Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme
NI –
(Nr.2)
Anzahl im
Rahmen
der zu
Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI
(§82 Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen
aus NI (Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen/Anzahl
der positiven
PEP-Zusagen
Aufgrund
dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
aus NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
Die
Ausstellung von
Heimreise-
Dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
unabhängig
von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines PEPs
pro Person
(Nr.5)
Tagesgelder
für
ausländische
Delegationen (2008
und 2009 /
einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe
weiterer Kosten
für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
(Nr.7)
2 NI Algerien (S)
München.
23.02.-
24.02.2010
Karlsruhe,
23.03.-
25.03.2010
Köln, 01.12-
02.12.2010
14
4
17
10
2
12
15 insgesamt
(pos. u. neg.)/ 9
pos.
3 NI Angola (S) Dortmund,
10.06.2010 1 1 1 pos.
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–
4
1
–
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noch Anlage 2a
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2010 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) * in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
der Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme
NI –
(Nr.2)
Anzahl im
Rahmen
der zu
Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI
(§82 Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen
aus NI (Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen/Anzahl
der positiven
PEP-Zusagen
Aufgrund
dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
aus NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
Die
Ausstellung von
Heimreise-
Dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
unabhängig
von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines PEPs
pro Person
(Nr.5)
Tagesgelder
für
ausländische
Delegationen (2008
und 2009 /
einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe
weiterer Kosten
für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
(Nr.7)
4 NI Armenien (S)
Lüneburg,
20.05. u.
06.10.2010
43 40
24 insgesamt /
7 pos.
Aus
Sammelanhörungen resultieren
Empfehlungen für
Exp.A ARM; in
diesen Fällen
wenden sich die ABHs
direkt an die ZAB
BI
5 NI
Aserbaidschan E
Berlin, 01.01.
- 31.12.2010 6 6 0
6 NI
Bosnien-
Herzegowina
E
GK Frankfurt
a.M.,
01.01.-
31.12.2010
1 1 0
D
ru
cksach
e 17/8042
–
4
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 2a
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2010 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) * in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
der Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme
NI –
(Nr.2)
Anzahl im
Rahmen
der zu
Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI
(§82 Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen
aus NI (Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen/Anzahl
der positiven
PEP-Zusagen
Aufgrund
dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
aus NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
Die
Ausstellung von
Heimreise-
Dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
unabhängig
von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines PEPs
pro Person
(Nr.5)
Tagesgelder
für
ausländische
Delegationen (2008
und 2009 /
einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe
weiterer Kosten
für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
(Nr.7)
7 NI Cote d' Ivoire
E
Berlin,
12.01.2010 2 2 1 250,--Euro 100,-- Euro
8 NI Georgien E Berlin, 01.01.
- 31.12.2010 12 12 10 ~29,00 Euro
9 NI Ghana Berlin 01.01.-
31.12.2010 1 1 0 keine keine
10 NI Guinea Berlin 01.01.-
31.12.2010 4 2 0 keine keine
11 NI Indien E
Hamburg,
01.01. -
31.12.2010
6 5 1
12 NI Kasachstan E Hannover
27.10.2010 1 1 0 keine keine
13 NI Kenia E
Berlin 01.01.-
31.12.2010
2 1 0 keine keine
D
eu
tsch
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u
n
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estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
4
3
–
D
ru
cksach
e 17/8042
noch Anlage 2a
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2010 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) * in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
der Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme
NI –
(Nr.2)
Anzahl im
Rahmen
der zu
Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI
(§82 Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel-
(S) oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen
aus NI (Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen/Anzahl
der positiven
PEP-Zusagen
Aufgrund
dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
aus NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
Die
Ausstellung von
Heimreise-
Dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
unabhängig
von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines PEPs
pro Person
(Nr.5)
Tagesgelder
für
ausländische
Delegationen (2008
und 2009 /
einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe
weiterer Kosten
für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)
(Nr.7)
14 NI Marokko E Berlin,
01.06.2010 1 1 1 keine keine
15 NI Moldau E Berlin,
28.04.2010 1 1 1
16 NI Russische
Föderation E
Hamburg,
01.01.-
31.12.2010
6 6 2
17 NI Simbabwe Berlin 01.01.-
31.12.2010 3 3 1 keine keine
* Hinweis: Angaben zu Exp.A werden allein von der jeweils federführenden ABH/ClSt. Erfasst ( z.B. Exp.A RUS bundesweit = LAB NI)
D
ru
cksach
e 17/8042
–
4
4
–
D
eu
tsch
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u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Anlage 2b
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2011 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen(Exp.A)* in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
Der Einzel- (E),
ammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme NI -
Nr.2)
Anzahl im
Rahmen der
zu Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI §82
Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der
im Rahmen
von Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenan-
Hörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen aus NI
(Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen /
Anzahl der
positiven PEP-
Zusagen
aufgrund dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) aus
NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
die
Ausstellung
von
Heimreise
dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
Unabhängig von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines
PEPs pro
Person
(Nr.5)
Tages-
Gelder
für
ausländische
Delegationen
(2008 und
2009/
Einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe weiterer
Kosten für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) (Nr.7)
1 NI Albanien (E) Langenhagen,
12.05.2011 3 3 0 keine
Abendessen
90,-- €
Übernachtung
79,-- €
Fahrtkosten
154,20 €
ges.: 323,20 €
2 NI Algerien (S)
München,
23./24.02.2011
Köln,
21./.22.06.2011
Braunschweig,
25.11.-
26.11.2011
29
18
96 insgeamt
(davon 29 aus
NI )
?
7
62 insgesamt
(davon 20 aus
NI)
8 insgesamt
(pos. u. neg.)/ 4
pos.
?
(BS noch nicht
bekannt)
keine
D
eu
tsch
er B
u
n
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estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
4
5
–
D
ru
cksach
e 17/8042
noch Anlage 2b
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2011 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen(Exp.A)* in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
Der Einzel- (E),
ammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme NI -
Nr.2)
Anzahl im
Rahmen der
zu Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI §82
Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der
im Rahmen
von Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenan-
Hörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen aus NI
(Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen /
Anzahl der
positiven PEP-
Zusagen
aufgrund dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) aus
NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
die
Ausstellung
von
Heimreise
dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
Unabhängig von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines
PEPs pro
Person
(Nr.5)
Tages-
Gelder
für
ausländische
Delegationen
(2008 und
2009/
Einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe weiterer
Kosten für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) (Nr.7)
3 NI Armenien (S)
Lüneburg,
04.05.2011
Lüneburg,
25.11.2011
23
18
22
25.11.2011
5 insgesamt
(pos. u. neg.)/ 3
pos.
Aus
Sammelanhörungen
resultieren
Emfpehlungen
für die Exp.A
ARM; in diesen
Fällen wenden
sich die ABHs
direkt an die
ZAB BI.
keine
4 NI Aserbaidschan
(S)
Lüneburg,
01.04.2011 31 29 0 keine
5 NI Bosnien-
Herzegowina E
GK Frankfurt
a.M.,
1.1.-31.12.2011
2 2 1 pos. (u. 1
neg.) keine
D
ru
cksach
e 17/8042
–
4
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 2b
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2011 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)* in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
Der Einzel- (E),
ammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme NI -
Nr.2)
Anzahl im
Rahmen der
zu Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI §82
Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der
im Rahmen
von Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenan-
Hörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen aus NI
(Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen /
Anzahl der
positiven PEP-
Zusagen
aufgrund dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) aus
NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
die
Ausstellung
von
Heimreise
dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
Unabhängig von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines
PEPs pro
Person
(Nr.5)
Tages-
Gelder
für
ausländische
Delegationen
(2008 und
2009/
Einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe weiterer
Kosten für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) (Nr.7)
6 NI Cote d' Ivoire E
Berlin,
26.01. u. 06.04.
2011
2 2 1 250,--€ 100,00 €
7 Ni Ghana E
Berlin,
16.02. u.
08.06.2011
2 2 0 keine
250,--€
Interviewgebühr
8 NI Indien E
Hamburg,
01.01. -
16.11.2011
9 8 6
9 NI Irak E Berlin, 01.2011 1 1 0 keine keine
10 NI Kasachstan E Hannover,
20.04.2011 1 1 1 keine keine
11 NI Kongo E Berlin,
13.04.2011 2 2 1 keine keine
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
4
7
–
D
ru
cksach
e 17/8042
noch Anlage 2b
Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von
mutmaßl. Herkunftsstaaten - Einzel-, Sammel- und Expertenanhörungen aus Drittstaaten (2011 / NI)
Nr.
Bundesland
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen (Exp.A)* in
Zusammenarbeit mit
folgenden
mutmaßlichen
Herkunftsländern
(Nr.2)
Orte / Datum
Der Einzel- (E),
ammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) –
Teilnahme NI -
Nr.2)
Anzahl im
Rahmen der
zu Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A)
geladenen
Personen
aus NI §82
Abs.4
AufenthG)
(Nr.1)
Anzahl der
im Rahmen
von Einzel-
(E), Sammel-
(S) oder
Expertenan-
Hörungen
(Exp.A)
angehörten
Personen aus NI
(Nr.3)
Anzahl der
Identifizierungen /
Anzahl der
positiven PEP-
Zusagen
aufgrund dieser
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) aus
NI (Nr.3)
Gebühren
(o. weitere
Dienste) für
die
Ausstellung
von
Heimreise
dokumenten
(Nr.4)
Gebühren
Unabhängig von
erfolgreicher
Identifizierung oder
Ausstellung
eines
PEPs pro
Person
(Nr.5)
Tages-
Gelder
für
ausländische
Delegationen
(2008 und
2009/
Einzeln
auflisten)
(Nr.6)
Höhe weiterer
Kosten für
Aufwendungen im
Rahmen von
Einzel- (E),
Sammel- (S)
oder
Expertenanhörungen
(Exp.A) (Nr.7)
12 NI
Russische
Föderation
(Exp.A in NI
vom 15.05. bis
20.05.2011,
ansonsten E)
NI
(Hannover-
Langenhagen)
vom 15.05. bis
20.05.2011
Hamburg E
v. 01.01. bis
16.11.2011
80 insgesamt
davon 24 aus
NI
2
62 insgesamt
(vorab 13
Stornierungen
wg. Positiv-
Mitteilungen
im Vorfeld
durch Prüfung
des FMS)
davon 23 aus
NI
2
37 insgesamt
(pos. u.
neg.(tlw.
andere
Nationalitäten)/ 8 pos.
davon 5 aus NI
1
keine keine
erstmalig
2011
208,-- Euro
pro
Delegationsmitg
lied p.T.
(EU-per
diem rate)
gesamt:
3.412.--€
An-/Rückreise,
Versicherung,
HotelÜ, Essen,
Telekommunikation,
Betreuung, Bewirtung,
Dolmetscherkosten:
gesamt:
9.989,52€
13 NI Sri Lanka E Berlin,
10.11.2011 1 1 1
14 NI Simbabwe E Berlin,
1.1.-31.12.2011 10 10 0 keine keine
15 NI Usbekistan E Berlin,
10.01.2011 1 1 1 50,-- €
Hinweis: Angaben zu Exp.A werden allein von der jeweils federführenden ABH/ClSt. erfasst ( z.B. Exp.A RUS bundesweit = LAB NI)
Anlage 3a
ZAB Bielefeld:
Zu 1.)
Verpflichtungen nach 82 IV AufenthG werden durch die ABH verfügt, es ist nicht bekannt, in wie vielen
Fällen das geschehen ist. Es wird davon ausgegangen, dass es sich nur um einen sehr kleinen Anteil
handelt.
Zu 2.)
Es ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, aufzulisten, bei welchem Staat wie viele
Personen vorgeführt wurden. Generell kann gesagt werden, dass alle Vorführungen, die nicht in der
Vertretung stattgefunden haben, im Dienstgebäude der ZAB erfolgten. Bei diesen Gelegenheiten
wurden nur Personen aus NRW vorgeführt, bei der Botschaft von Äthiopien auch Personen aus Bayern.
Es wird nicht statistisch festgehalten, wie viele Personen vorgeladen wurden, sondern nur, wie viele
Personen vorgeführt wurden. Die Zahlen für 2011 wurden kurzfristig aus dem System gezogen. Für
eine Prüfung und Korrektur blieb keine Zeit.
Zu 3.)
Da die Vorführungen im Rahmen der normalen PEP-Beschaffung erfolgen, lässt sich nicht feststellen,
bei wie vielen Personen die Identifizierung und/oder Ausstellung des PEP auf der Vorführung beruht
(bei Pakistan z. B. kann die PEP-Beschaffung nur mit einer Vorführung eingeleitet werden).
Zu 7.)
Eine Nachverfolgung der Kosten für Fahrkarten und Übernachtung wäre nur durch Prüfung jeder
einzelnen Buchung möglich.
Frage
Nr.
Expertenanhörungen
Armenien
Expertenanhörungen
Aserbaidschan
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
Botschaften
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: 2 Personen (Haft)
NRW
Nicht bekannt
2. 2010:
a) s. o.
b) NRW, Schleswig
Holstein, Mecklenburg-
Vorpommern, Berlin,
Niedersachsen, Hessen,
Hamburg
c) ZAB Bielefeld
d) 202 Personen
2011:
a) s. o.
b) NRW, Schleswig
Holstein, Mecklenburg-
Vorpommern, Berlin,
Niedersachsen, Hessen,
Hamburg
c) ZAB Bielefeld
d) 169 Personen
2010:
a) s. o.
b) NRW
c) ZAB Bielefeld
d) 66 Personen
2011:
a) s. o.
b) NRW + 1 Fall aus
Niedersachsen
c) ZAB Bielefeld
d) 92 Personen
2010:
a) Pakistan, Indien,
Armenien, Aserbaidschan,
Georgien, Türkei,
Äthiopien, Bosnien und
Herzegowina
b) NRW, Bayern
c) ZAB Bielefeld, Berlin,
Frankfurt, Münster
d) Nicht erfasst
2011:
a) Pakistan, Indien,
Armenien, Aserbaidschan,
Georgien, Türkei,
Äthiopien, Bosnien und
Herzegowina
b) NRW, Bayern
c) ZAB Bielefeld, Berlin,
Frankfurt, Münster
d) Nicht erfasst
Frage
Nr.
Expertenanhörungen
Armenien
Expertenanhörungen
Aserbaidschan
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
Botschaften
3. 2010:
a) 144 Personen
b) 135 Personen (incl.
nicht vorgeführter
minderjähriger Kinder)
2011:
a) 108 Personen
b) 117 Personen (incl.
nicht vorgeführter
minderjähriger Kinder)
2010:
a) 65 Personen
b) 17 Personen
2011:
a) 74 Personen (enthält
auch Personen aus
2010)
b) Antworten bleiben
abzuwarten da
Anhörung vor 4 Wochen statt
fand
2010:
a) 605
b) nicht erfasst
2011 (bis 30.09.):
a) 34
b) nicht erfasst
4. Gebühr für
Heimreisedokument wird von der
zust. Botschaft erhoben:
360,-- € pro Person ab
16 Jahre
110,-- € pro Kind bis 16
Jahre
Jeweils mit 2 Monate
Gültigkeit
Gebühr für
Heimreisedokument wird von der
zust. Botschaft erhoben:
32,-- € pro
Erwachsenem
Kinder sind gebührenfrei
4 Wochen Gültigkeit
Gebühren für
Heimreisedokumente werden
von einzelnen Staaten
erhaben, die Höhe ist
von Staat zu Staat
unterschiedlich. Weitere
Gebühren wurden weder
verlangt noch gezahlt
5. Es werden für die
Anhörung keine Gebühren
erhoben
Es werden für die
Anhörung keine Gebühren
erhoben
Es werden für die
Anhörung keine Gebühren
erhoben
Frage
Nr.
Expertenanhörungen
Armenien
Expertenanhörungen
Aserbaidschan
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
Botschaften
6. 2008:
258,-- € pro Person /
Übernachtung (pDR)
Ergibt: 6.192,-- € gesamt
für 4 Personen / 6
Übernachtungen
Hieraus werden von den
Beteiligten die Kosten
für Kost und Logis selbst
getragen.
2009:
258,-- € pro Person/
Übernachtung (pDR)
Ergibt: 6.192,-- € gesamt
für 4 Personen / 6
Übernachtungen
Hieraus werden von den
Beteiligten die Kosten
für Kost und Logis selbst
getragen.
2008: ./.
2009: ./.
2008 und 2009:
Den Botschaftsvertretern
werden keine Tagesge -
der gezahlt.
7. 2008: 4 Arbeitstage
1.) Fahrtkosten:
1.076,20 €
2.) Flugkosten: 6.496,55
€
3.) Dolmetscher: 2.048,--
€
2009: 5 Arbeitstage
1.) Fahrtkosten: 697,40
€
2.) Flugkosten: 6.522,--
€
3.) Dolmetscher:
1.896,93 €
2008: 5 Arbeitstage
1.) Bewirtung: 1.796,11
€
2.) Hotel: 1.440,-- €
3.) Sonstiges: 179,60 €
4.) Fahrtkosten: 521,90
€
5.) Flugkosten: 4.461,60
€
6.) Dolmetscher:
3.220,14 €
2009: hat keine
Anhörung stattgefunden!
2008 und 2009:
Es werden bei
Anhörungen außerhalb der
Vertretung teilweise die
Kosten der Bahnfahrt
zum Anhörungsort sowie
die Hotelkosten
getragen. Eine Spezifizierung
dieser Kosten ist nicht
mehr möglich.
Frage
Nr.
Expertenanhörungen
Armenien
Expertenanhörungen
Aserbaidschan
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
Botschaften
8. Die ZAB Bielefeld ist lt.
ZustAVO zuständige
Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren
für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen
Die ZAB Bielefeld ist lt.
ZustAVO zuständige
Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren
für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen
Die ZAB Bielefeld ist lt.
ZustAVO zuständige
Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren
für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im
unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr.
6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten
Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden,
kann von mir nicht
beurteilt werden.
Alle Kosten die im
unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr.
6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten
Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden,
kann von mir nicht
beurteilt werden.
Alle Kosten die im
unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr.
6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten
Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden,
kann von mir nicht
beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB Bielefeld
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Bielefeld, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die zust.
Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der zust.
Ausländerbehörde ggf. auch der Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB Bielefeld
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB Bielefeld, d.h.
die Beantragung, Entgegennahme und der
Versand an die zust. Ausländerbehörde.
12. Entfällt, da die ZAB Bielefeld nicht
originär zuständig ist
Entfällt, da die ZAB Bielefeld nicht originär
zuständig ist
Anlage 3b
ZAB Dortmund:
Bezüglich der Fragen 1 und 7 siehe Vorbemerkung der ZAB Bielefeld.
Zu 2.)
wurden sämtliche Botschaftsvorführungen ermittelt. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass Identifizierung nicht gleich Passersatzpapierausstellung bedeutet (insbesondere Ghana
und Türkei).
Die ermittelten Zahlen erfassen nur die identifizierten Personen.
Zu 12)
Keine Vorführung im Jahr 2011.
Frage
Nr.
- 261 -
Guinea
- 265 -
Ruanda
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Guinea
d) 37 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Guinea
d) 3 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Ruanda
d) 2 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Ruanda
d) 4 Personen
3. 2010:
a) 35 Personen
b) 26 Personen
2011:
a) 2 Personen
b) 2 Personen
2010:
a) 1 Person
b) 0 Personen
2011:
a) 4 Personen
b) 2 Personen
Frage
Nr.
- 261 -
Guinea
- 265 -
Ruanda
4. Gebühr für Heimreisedokument
wird von der zust. Botschaft
erhoben:
90 € pro Person
Jeweils mit 6 Monate Gültigkeit
Keine Gebührenerhebung durch die
Botschaft
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
6. 2008:
./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit verpflichtet, die
Gebühren für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.),
werden der Ausländerbehörde,
anteilig auf die vorgeführten
Personen aufgelistet, mitgeteilt.
Welche Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir nicht
beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
Frage
Nr.
- 261 -
Guinea
- 265 -
Ruanda
10. a) Zuführung der Personen
obliegt der zust. Ausländerbehörde
ggf. auch der Polizei
b) Organisation und Durchführung
der Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der
Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung
von Heimreisedokumenten ist die
ZAB Dortmund, d.h. die
Beantragung, Entgegennahme und der
Versand an die zust.
Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der
Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 243 -
Kenia
- 238 -
Ghana
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Kenia
d) 7 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Kenia
d) 1 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Ghana
d) 32 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Ghana
d) 22 Personen
3. 2010:
a) 7 Personen
b) 5 Personen
2011:
a) 1 Personen
b) 1 Personen
2010:
a) 25 Person
b) 20 Personen
2011:
a) 22 Personen
b) 7 Personen
4. Keine Gebührenerhebung durch die
Botschaft
Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden 60 € erhoben.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Für die Anhörung erhebt die Botschaft
eine Gebühr in Höhe von 250 €.
6. 2008: ./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
Frage
Nr.
- 243 -
Kenia
- 238 -
Ghana
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 438 -
Irak
- 282 -
Tansania
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen im Generalkonsulat
Frankfurt am Main
b) NRW ZAB Dortmund
c) Generalkonsulat Irak
d) 16 Personen
2011:
a) Anhörungen im Generalkonsulat
Frankfurt am Main
b) NRW ZAB Dortmund
c) Generalkonsulat Irak
d) 25 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Tansania
d) 2 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Tansania
d) 1 Personen
3. 2010:
a) 16 Personen
b) 8 Personen
2011:
a) 25 Personen
b) 20 Personen
2010:
a) 2 Person
b) 0 Personen
2011:
a) 1 Personen
b) 0 Personen
4. Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden 18 € erhoben.
Keine Erkenntnisse.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben.
6. 2008:
./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
Frage
Nr.
- 438 -
Irak
- 282 -
Tansania
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit dem
Generalkonsulat
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der
Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 431 -
Sri Lanka
- 263 -
Südafrika
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen im Generalkonsulat
Frankfurt am Main
b) NRW ZAB Dortmund
c) Generalkonsulat Frankfurt am
Main
d) 9 Personen
2011:
a) Anhörungen im Generalkonsulat
Frankfurt am Main
b) NRW ZAB Dortmund
c) Generalkonsulat Frankfurt am
Main
d) 9 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Südafrika
d) 3 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Südafrika
d) 0 Personen
3. 2010:
a) 9 Personen
b) 8 Personen
2011:
a) 7 Personen
b) 7 Personen
2010:
a) 2 Person
b) 2 Personen
2011:
a) 0 Personen
b) 0 Personen
4. Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers wird durch das
Generalkonsulat eine Gebühr von 62 €
erhoben.
Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden 9 € erhoben.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben.
6. 2008:
./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
Frage
Nr.
- 431 -
Sri Lanka
- 263 -
Südafrika
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.),
werden der Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten Personen
aufgelistet, mitgeteilt. Welche Kosten
von der ABH bei den vorgeführten
Personen eingefordert werden, kann
von mir nicht beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt
der zust. Ausländerbehörde ggf.
auch der Polizei
b) Organisation und Durchführung
der Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit dem
Generalkonsulat
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an
die zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 233 -
Simbabwe
- 440 -
Palästina
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Simbabwe
d) 9 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Simbabwe
d) 5 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Vertretung Palästina
d) 4 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Vertretung Palästina
d) 2 Personen
3. 2010:
a) 8 Personen
b) 2 Personen
2011:
a) 5 Personen
b) 1 Personen
2010:
a) 4 Person
b) 2 Personen
2011:
a) 2 Personen
b) 2 Personen
4. Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden durch die Botschaft 30 €
erhoben.
Es werden keine Gebühren für die
Ausstellung eines Passersatzpapiers
erhoben.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Für die Anhörung erhebt die Vertretung
eine Gebühr in Höhe von 100 €.
6. 2008:
./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
Frage
Nr.
- 233 -
Simbabwe
- 440 -
Palästina
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die Beschaffung
von Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die Beschaffung
von Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung stehen
(siehe oben Nr. 6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der ABH bei
den vorgeführten Personen eingefordert
werden, kann von mir nicht beurteilt
werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung stehen
(siehe oben Nr. 6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der ABH bei
den vorgeführten Personen eingefordert
werden, kann von mir nicht beurteilt
werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB Dortmund
in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die zust.
Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB Dortmund
in Absprache mit der Vertretung.
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die zust.
Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 257 -
Sambia
- 245 -
Republik Kongo
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Sambia
d) 1 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Sambia
d) 0 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Kongo
d) 0 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Kongo
d) 3 Personen
3. 2010:
a) 1 Personen
b) 0 Personen
2011:
a) 0 Personen
b) 0 Personen
2010:
a) 0 Person
b) 0 Personen
2011:
a) 3 Personen
b) 1 Personen
4. Keine Gebührenerhebung durch die
Botschaft
Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden 150 € erhoben.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Für die Anhörung erhebt die Botschaft
eine Gebühr in Höhe von 150 €.
6. 2008:
./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
Frage
Nr.
- 257 -
Sambia
- 245 -
Republik Kongo
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die Beschaffung
von Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit verpflichtet,
die Gebühren für Passersatzpapiere, die
im Rahmen von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung stehen
(siehe oben Nr. 6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der ABH bei
den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir nicht
beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung stehen (siehe
oben Nr. 6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig auf die vorgeführten
Personen aufgelistet, mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den vorgeführten
Personen eingefordert werden, kann von
mir nicht beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB Dortmund
in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB Dortmund
in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die zust.
Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 457 -
Mongolei
- 421 -
Jemen
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Mongolei
d) 0 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Mongolei
d) 1 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Jemen
d) 0 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Jemen
d) 1 Personen
3. 2010:
a) 0 Personen
b) 0 Personen
2011:
a) 1 Personen
b) 1 Personen
2010:
a) 0 Person
b) 0 Personen
2011:
a) 1 Personen
b) 1 Personen
4. Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden 65 € durch die
Botschaft erhoben.
Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers werden 20 € erhoben.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Für die Anhörung erhebt die Botschaft
keine Gebühr.
6. 2008:
./.
2009: ./.
2008: ./.
2009: ./.
7. 2008: ./.
2009: ./.
2008:
2009:
Frage
Nr.
- 457 -
Mongolei
- 421 -
Jemen
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 236 -
Gabun
- 246 -
Demokratische Republik Kongo
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Gabun
d) 0 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Gabun
d) 4 Personen
2010:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft Kongo
d) 7 Personen
2011:
a) Anhörungen in der Botschaft
b) NRW ZAB Dortmund
c) Botschaft Kongo
d) 22 Personen
3. 2010:
a) 0 Personen
b) 0 Personen
2011:
a) 2 Personen
b) 0 Personen
2010:
a) 6 Personen
b) 4 Personen
2011:
a) 22 Personen
b) 7 Personen
4. Keine Gebührenerhebung durch die
Botschaft
Für die Ausstellung eines Passersatzpapiers wird
eine Gebühr von 100 € durch die Botschaft
erhoben.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Es werden für die Anhörung keine Gebühren
erhoben.
6. 2008:
./.
2009: ./.
Den Botschaftsvertretern wurde kein Tagegeld
gezahlt.
7. 2008: ./.
2009: ./.
Es werden bei Anhörungen außerhalb der
Vertretung teilweise die Kosten der Bahnfahrt zum
Anhörungsort sowie die Hotelkosten getragen. Eine
Spezifizierung dieser Kosten ist nicht mehr
möglich.
Frage
Nr.
- 236 -
Gabun
- 246 -
Demokratische Republik Kongo
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO zuständige
Behörde für die Beschaffung von Passersatzpapieren
und damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren Zusammenhang
mit der Anhörung stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.),
werden der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet, mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den vorgeführten
Personen eingefordert werden, kann von mir nicht
beurteilt werden.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit der Botschaft
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der zust.
Ausländerbehörde ggf. auch der Polizei
b) Organisation und Durchführung der Anhörungen
obliegt der ZAB Dortmund in Absprache mit den
Konsulaten
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB Dortmund, d.h. die
Beantragung, Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Frage
Nr.
- 223 -
Angola
- 163 -
Türkei
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2. 2010:
a) Anhörungen in der Botschaft bzw.
Generalkonsulat in Frankfurt a.M.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Botschaft/Generalkonsulat
d) 30 Personen
2011:
a) Anhörungen in den Konsulaten
Düsseldorf und Essen
b) NRW ZAB Dortmund
c) Konsulate
d) 22 Personen
2010:
a) Anhörungen in den Konsulaten
Düsseldorf und Essen.
b) NRW –ZAB Dortmund
c) Konsulate
d) 130 Personen
2011:
a) Anhörungen in den Konsulaten
Düsseldorf und Essen
b) NRW ZAB Dortmund
c) Konsulate
d) 96 Personen
3. 2010:
a) 22Person
b) 21 Personen
2011:
a) 13 Personen
b) 8 Personen
2010:
a) 106 Person
b) 106 Personen
2011:
a) 79 Personen
b) 79 Personen
4. Für die Ausstellung eines
Passersatzpapiers wird eine Gebühr von 100 €
erhoben.
Keine Gebührenerhebung durch die
Konsulate.
5. Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben
Es werden für die Anhörung keine
Gebühren erhoben.
6. Den Botschaftsvertretern wurde kein
Tagegeld gezahlt.
2008: ./.
2009: ./.
7. Es werden bei Anhörungen außerhalb
der Vertretung teilweise die Kosten
der Bahnfahrt zum Anhörungsort
sowie die Hotelkosten getragen. Eine
Spezifizierung dieser Kosten ist nicht
mehr möglich.
2008:
2009:
Frage
Nr.
- 223 -
Angola
- 163 -
Türkei
8. Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
Die ZAB Dortmund ist lt. ZustAVO
zuständige Behörde für die
Beschaffung von Passersatzpapieren und
damit verpflichtet, die Gebühren für
Passersatzpapiere, die im Rahmen
von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft werden, zu tragen
9. Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
Alle Kosten die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr. 6. + 7.), werden
der Ausländerbehörde, anteilig auf die
vorgeführten Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche Kosten von der
ABH bei den vorgeführten Personen
eingefordert werden, kann von mir
nicht beurteilt werden.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit den
Konsulaten
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
a) Zuführung der Personen obliegt der
zust. Ausländerbehörde ggf. auch der
Polizei
b) Organisation und Durchführung der
Anhörungen obliegt der ZAB
Dortmund in Absprache mit den
Konsulaten
c) zuständig für die Beschaffung von
Heimreisedokumenten ist die ZAB
Dortmund, d.h. die Beantragung,
Entgegennahme und der Versand an die
zust. Ausländerbehörde.
Anlage 3c
ZAB Köln
Z. T. wird auf die Erläuterungen der ZAB Bielefeld verwiesen.
Zu 1.)
Verpflichtungen nach 82 IV AufenthG werden durch die ABH verfügt, es ist mir nicht
bekannt, in wie vielen Fällen das geschehen ist.
Zu 2.)
Es ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, aufzulisten, bei welchem
Staat wie viele Personen vorgeführt wurden. Generell kann gesagt werden, dass alle
Vorführungen, in den jeweiligen Auslandsvertretungen stattgefunden haben.
Weiterhin kann im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, wie viele Personen für die
jeweiligen Vorführungen geplant waren, da diese Zahl statistisch nicht nachgehalten
wird.
Zu 3.)
Da die Vorführungen im Rahmen der normalen PEP-Beschaffung erfolgen, lässt sich
nicht feststellen, bei wie vielen Personen die Identifizierung und/oder Ausstellung des
PEP auf der Vorführung beruht oder im Rahmen eines der Vorführung
anschließenden Überprüfungsverfahren erfolgte.
Frage
Nr.
Sammelanhörungen im
Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Algerien-
Sammelanhörungen
im Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Kamerun-
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
sonstigen
Botschaften und
Konsulaten
1. 2010: ./.
2011: ./.
2010: ./.
2011: ./.
2010: nicht bekannt
2011: nicht bekannt
2. 2010:
a) s. o.
b) NRW, Bremen,
Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland,
Thüringen
c) ZAB Köln
d) 188 Personen
2011:
a) s. o.
b) NRW, Baden-
Württemberg, Bayern,
Hessen,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland,
Thüringen
c) ZAB Köln
d) 90 Personen
2010:
a) s. o.
b) NRW, Brandenburg,
Hamburg, Niedersachsen,
Baden-Württemberg,
Bayern, Sachsen, Hessen
Berlin, Thüringen
c) ZAB Köln
d) 75 Personen
2011:
a) s. o.
b) NRW, Niedersachsen,
Baden-Württemberg,
Brandenburg, Bayern,
Thüringen, Hessen,
Sachsen-Anhalt
c) ZAB Köln
d) 48 Personen
2010:
a) Afghanistan, Ägypten,
Cote d´Ivoire, Iran,
Kasachstan, Kenia,
Kirgisistan, Libanon,
Libyen, Marokko,
Mongolei, Niger, Russische
Föderation, Simbabwe,
Slowakei,
Tadschikistan, Türkei,
Usbekistan
c) Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hürth
(bei Köln)
d) Nicht erfasst
2011:
a) Afghanistan, Ägypten,
Bulgarien, Cote d´Ivoire,
Iran, Kasachstan, Kenia,
Kirgisistan, Republik
Kongo, Libanon,
Moldau, Mongolei,
Philippinen, Russische
Föderation, Simbabwe,
Tadschikistan, Tansania,
Türkei, Weißrussland
c) Berlin, Bonn,
Frankfurt, Hürth (bei Köln)
d) Nicht erfasst
Frage
Nr.
Sammelanhörungen im
Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Algerien-
Sammelanhörungen
im Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Kamerun-
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
sonstigen
Botschaften und
Konsulaten
3. 2010:
a) 133 Personen
b) 61 Personen
2011:
a) 61 Personen
b) 23 Personen
2010:
a) 45 Personen
b) 12 Personen
2011:
a) 28 Personen
b) 8 Personen
2010:
a) 324
b) nicht erfasst
2011 (bis 16.11.):
a) 258
b) nicht erfasst
4. Gebühren für
Heimreisedokumente werden
von dem zuständigen
Generalkonsulat nicht
erhoben:
30 Tage Gültigkeit
Gebühren für
Heimreisedokumente werden
von der zuständigen
Botschaft erhoben: 82,--
€ pro Dokument
3 Monate Gültigkeit
Gebühren für
Heimreisedokumente werden
von einzelnen Staaten
erhoben, die Höhe ist
von Staat zu Staat
unterschiedlich. Weitere
Gebühren wurden weder
verlangt noch gezahlt.
5. Für die Anhörung
werden keine Gebühren
erhoben.
Für die Anhörung
werden keine Gebühren
erhoben.
Gebühren für die
Anhörungen werden von
einzelnen Staaten
erhoben, die Höhe ist
von Staat zu Staat
unterschiedlich.
6. 2008: ./.
2009: ./.
2008: ./.
.
2009:
208,-- € pro Person
(Botschaftsvertreter)/Tag
(pDR).
Ergibt: 2.912 € gesamt
für 2 Personen / 7 Tage.
Hieraus werden von den
Beteiligten die Kosten
für Kost und Logis selbst
getragen.
2008: ./.
2009: ./.
Frage
Nr.
Sammelanhörungen im
Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Algerien-
Sammelanhörungen
im Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Kamerun-
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
sonstigen
Botschaften und
Konsulaten
7. 2008: 6 Tage
1.) Bewirtung: 1.516,62 €
2009: 4 Tage
1.) Bewirtung: 948,81 €
2008: 6 Tage
1.) Bewirtung: 1.446,30 €
2009: 7 Tage
1.) Bewirtung: 1.303,18 €
2.) Fahrt/Flugkosten:
1.389,50 €
2008: ./.
2009: ./.
8. Die ZAB Köln ist lt.
ZustAVO zuständige
Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren
für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen.
Die ZAB Köln ist lt.
ZustAVO zuständige
Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren
für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen.
Die ZAB Köln ist lt.
ZustAVO zuständige
Behörde für die
Beschaffung von
Passersatzpapieren und damit
verpflichtet, die Gebühren
für Passersatzpapiere,
die im Rahmen von
aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen beschafft
werden, zu tragen.
10. a) Zuführung der Personen obliegt der zuständigen Ausländerbehörde, ggf. auch der
Polizei.
b) Organisation und Durchführung der Anhörungen obliegt der ZAB Köln.
c) Zuständig für die Beschaffung von Heimreisedokumenten ist die ZAB Köln, d.h. die
Beantragung, Entgegennahme und der Versand der Dokumente an die zuständige
Ausländerbehörde.
12. Entfällt, da die ZAB Köln nicht originär zuständig ist.
Frage
Nr.
Sammelanhörungen im
Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Algerien-
Sammelanhörungen
im Dienstgebäude der
ZAB Köln
-Kamerun-
Einzel- und
Sammelvorführungen bei
sonstigen
Botschaften und
Konsulaten
9. Alle Kosten die im
unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr.
6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten
Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden,
kann von mir nicht
beurteilt werden.
Alle Kosten die im
unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr.
6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten
Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden,
kann von mir nicht
beurteilt werden.
Alle Kosten die im
unmittelbaren
Zusammenhang mit der Anhörung
stehen (siehe oben Nr.
6. + 7.), werden der
Ausländerbehörde, anteilig
auf die vorgeführten
Personen aufgelistet,
mitgeteilt. Welche
Kosten von der ABH bei den
vorgeführten Personen
eingefordert werden,
kann von mir nicht
beurteilt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]