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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Holzmobilisierung aus dem Kleinprivatwald

Umfang derzeit ungenutzter Waldflächen, Maßnahmen zur Holzmobilisierung im Kleinprivatwald, Bewertung des &quot;Thüringer Modells&quot;, Möglichkeiten der Förderung mit EU-Mitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, Maßnahmen zur Ermittlung unbekannter Waldeigentümer, Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, Privatwaldbetreuung durch staatliche Forstverwaltungen, Vorteile von Waldgenossenschaften, Möglichkeiten der Flurbereinigung, Verkauf und Verpachtung ungenutzter Waldflächen an aktive Waldbesitzer<br /> (insgesamt 64 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

29.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/771911. 11. 2011

Holzmobilisierung aus dem Kleinprivatwald

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Erhebliche Holzpotenziale des Kleinprivatwaldes werden seit Jahren bzw. Jahrzehnten nicht genutzt, z. B. weil der Aufwand höher ist als die Erträge, weil sich eine Erbengemeinschaft nicht auf eine konkrete Nutzung einigen kann, weil Waldbesitzer ihren Wald gar nicht nutzen wollen oder weil sie gar nicht wissen, dass sie Wald besitzen. Es bestehen also erhebliche Mobilisierungshindernisse, die dazu führen, dass theoretisch verfügbare Holzpotenziale praktisch nicht zur Verfügung stehen und – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand genutzt werden können. Es ist anzunehmen, dass eine vollständige Mobilisierung in Anbetracht der Vielfältigkeit und Art der Mobilisierungshindernisse selbst bei sehr günstigen ökonomischen Voraussetzungen und bei sehr intensiver Betreuung durch die Landesforstverwaltungen nicht zu erreichen sein dürfte.

Gleichwohl kalkulieren viele Prognosen und Szenarien sämtliche Holzpotenziale auch des Kleinprivatwaldes ohne jegliche Abstriche in ihre Berechnung ein – was in den vergangenen Jahren u. a. zu einem Aufbau von Überkapazitäten in der Holzindustrie beigetragen hat.

Die Mobilisierung von zusätzlichem Holz aus den Wäldern so genannter passiver Waldbesitzer ist zur Verbesserung der Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz, der im Zuge der Verknappung und Verteuerung des Rohstoffes Erdöl zukünftig stärker genutzt werden wird, sinnvoll. Sie kann einen Beitrag zur Schließung der für das Jahr 2020 prognostizierten Holzlücke von über 30 Millionen Kubikmetern pro Jahr leisten.

Auch aus Sicht der biologischen Vielfalt können eine Pflege und ein gezielter Umbau dieser Wälder mittels Durchforstungsmaßnahmen zur Schaffung stabiler und vitaler Wälder, die sich natürlich verjüngen können, sinnvoll sein, vor allem dann, wenn es sich um einschichtige, instabile, dichtständige Altersklassenwälder handelt. Auf Basis der Daten der zweiten Bundeswaldinventur (BWI2) kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Waldflächen passiver Waldbesitzer zu über zwei Dritteln um Wälder mit nicht naturnaher Baumzusammensetzung handelt, deren ökologische Qualität durch die Durchforstungsrückstände eher ab- als zugenommen haben dürfte.

Vor dem Hintergrund der großen Mobilisierungshindernisse im Kleinprivatwald stellt sich die Frage, durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang die Holzpotenziale im Kleinprivatwald tatsächlich mobilisiert werden können.

In Thüringen gibt es mit der Privatwaldförderung Thüringen – im Rahmen einer von ThüringenForst und der thüringischen Holzindustrie getragenen Public Private Partnership – seit mehreren Jahren ein Projekt zur Mobilisierung von Holz aus dem Kleinprivatwald (sog. Thüringer Modell). Durch Recherche und Ansprache der Waldbesitzer (u. a. durch Einzelbesuche, Waldbesitzerversammlungen und Waldbegehungen) und durch GPS-gestützte Grenzfindung wird mit durchaus nennenswertem Erfolg versucht, passive Waldbesitzer zu motivieren, zu aktiven Waldbesitzern zu werden und durch dauerhafte Betreuung aktiv zu bleiben. In fünf Jahren konnten mit sechs Mitarbeitern immerhin knapp 10 Prozent der vermuteten passiven Fläche (8 250 ha von 95 000 ha in Thüringen) aktiviert werden, bei einer Erfolgsquote von ca. 50 Prozent der so bearbeiteten Fläche.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen64

1

Wie viel Waldfläche wird nach Informationen der Bundesregierung aufgrund sog. passiver Waldbesitzer bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nicht oder kaum genutzt?

2

Wie viele sog. passive Waldbesitzer gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit und in den einzelnen Bundesländern?

3

Wie viele Festmeter Holz stehen dem Holzmarkt dadurch nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit und in den einzelnen Bundesländern faktisch nicht nur Verfügung?

4

In welchem waldbaulichen Zustand befinden sich diese Waldflächen nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil kulturbestimmter, kulturbetonter und bedingt naturnaher Wälder, und wie hoch ist der Anteil von naturnahen oder sehr naturnahen Wäldern?

5

Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung in etwa der Anteil an der Waldfläche, deren Besitzer ihre Wälder ganz bewusst nicht nutzen, und welche Gründe sind für die Nichtnutzung ausschlaggebend?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten, dass durch einen weiter steigenden Holzpreis zusätzliches Holz aus dem Kleinprivatwald mobilisiert werden kann, und welcher Anteil passiver Waldbesitzer könnte dadurch nach Einschätzung der Bundesregierung dazu motiviert werden, zu aktiven Waldbesitzern zu werden? Wie viele Festmeter Holz könnten dadurch in etwa dem Markt zusätzlich zur Verfügung stehen?

7

Welche konkreten Maßnahmen könnten bzw. sollten ergriffen werden, um entsprechend der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung (S. 6) die Mobilisierung der Holzpotenziale insbesondere auch im Kleinprivatwald unter 10 Hektar durch Maßnahmen zum Ausgleich der organisatorischen und logistischen Strukturprobleme zu verbessern?

8

Wie bewertet die Bundesregierung finanzielle Anreize zur (Wieder-)Aufnahme der Waldbewirtschaftung durch Förderung von Waldumweltmaßnahmen zu einer parallel zur Holzgewinnung durchzuführenden ökologischen Aufwertung bisher nicht genutzter Wälder?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit infrastruktureller Verbesserungen, wie die (Wieder-)Einrichtung von Holzverladestationen an Eisenbahntrassen, hinsichtlich ihrer Wirkung auf eine Verbesserung der Holzmobilisierung, und welche Initiative ergreift die Bundesregierung ggf., um die (Wieder-)Einrichtung von Holzverladestationen an Eisenbahntrassen voranzubringen?

10

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Struktur der holzverarbeitenden Industrie, angefangen vom Sägewerk, insbesondere die Frage, ob es sich um große überregional agierende oder in regionale Kreisläufe eingebundene kleine und mittelständische Unternehmen handelt, hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Holzmobilisierung aus?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz des „Thüringer Modells“ bzw. der „Privatwaldförderung Thüringen“ zur Mobilisierung von Holz aus dem Kleinprivatwald?

12

Welche Erfolgsaussichten sieht die Bundesregierung für Projekte nach dem „Thüringer Modell“ zur Mobilisierung von Holz aus dem Kleinprivatwald jeweils in den 15 anderen Bundesländern aufgrund der dortigen Kleinprivatwaldpotenziale?

13

Welche Finanzierungsmodelle für Projekte nach dem „Thüringer Modell“ sind aus Sicht der Bundesregierung möglich und sinnvoll?

14

Welche Möglichkeiten gibt es derzeit für eine Förderung für Projekte nach dem „Thüringer Modell“ mit Mitteln der EU, des Bundes und der Länder?

15

Könnten und sollten Möglichkeiten zur Förderung von Projekten nach dem „Thüringer Modell“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) geschaffen werden, und wenn ja, wie könnten und sollten diese Fördermöglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung aussehen?

16

Setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung solcher Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene ein, und wenn ja, wie könnten und sollten die Fördermöglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung aussehen?

17

Könnten und sollten für die Realisierung von Projekten nach dem Muster des „Thüringer Modells“ darüber hinaus Bundesmittel zur Förderung bereitgestellt werden, und wenn nein, warum nicht?

18

Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Anteil an der Waldfläche, deren Eigentümer nicht wissen, dass sie Eigentümer dieser Waldflächen sind?

19

Welche Informationen oder Schätzungen hat die Bundesregierung über den Anteil an der Waldfläche, deren Besitzer den Behörden unbekannt sind?

20

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Erhebung der Grundsteuer und bei flächenbezogenen Gebühren im Falle unbekannter Eigentümer von Waldflächen? Wie werden Steuern bzw. Gebühren in solchen Fällen erhoben?

21

Welche Möglichkeiten haben Behörden, um ihnen unbekannte Waldbesitzer ermitteln zu können? Wie gehen nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in der Praxis vor?

22

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es, um Grundbücher aktuell zu halten?

23

Welche Möglichkeiten haben Berufsgenossenschaften, Wasser- und Bodenverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, um in Erfahrung zu bringen, wer Eigentümer von Waldflächen in ihrem Verbandsgebiet bzw. Zuständigkeitsbereich ist, für die sie Beiträge erheben können? Welche Mitwirkungspflichten haben Behörden dabei?

24

Für welche Fälle gibt es gesetzliche Regelungen, die es erlauben, in Waldflächen unbekannter Eigentümer forstliche Maßnahmen durchzuführen? Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen, die Abwehr von Schädlingsbefall, die Eindämmung von invasiven Arten, die Jagd oder die Gewinnung von Holz berechtigende Gründe für solche Maßnahmen? Sind weitere gesetzliche Regelungen erforderlich?

25

Welche gesetzlichen Möglichkeiten der Mitbewirtschaftung von Flächen mit unbekanntem Eigentümer durch Dritte (z. B. forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Landesforstbetriebe oder andere Forstbetriebe) bestehen?

26

Ist es rechtlich möglich, die Erlöse durch die Mitbewirtschaftung von Flächen unbekannter Waldbesitzer auf Sperrkonten einzuzahlen, um sie einem etwaigen, später ermittelten Eigentümer zukommen lassen zu können?

27

Wenn nein, könnte und sollte eine solche rechtliche Möglichkeit geschaffen werden?

28

Sollten aus Sicht der Bundesregierung weitere Möglichkeiten zur Bewirtschaftung von Flächen mit unbekanntem Eigentümer geschaffen werden, und wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen wären dazu ggf. erforderlich?

29

Wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen, und wenn ja, wann?

30

Stellen Fälle, in denen eine Bewirtschaftung der Wälder nicht möglich ist, weil Waldflächen ihren Eigentümern im Gelände nicht eindeutig zugeordnet werden können, nach Ansicht der Bundesregierung ein in Hinblick auf die Nutzung der Holzpotenziale des Kleinprivatwaldes bedeutsames Problem dar, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

31

Wenn ja, welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die im Bundeswaldgesetz festgelegten Aufgaben der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse um die Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen zu erweitern?

33

Warum wurde diese Forderung bei der letzten Änderung des Bundeswaldgesetzes nicht berücksichtigt?

34

Plant die Bundesregierung ggf., diese Änderung nachzuholen, und wenn ja, wann?

35

Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um den Organisationsgrad von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen bei Kleinprivatwaldbesitzern zu erhöhen?

36

Welche Bundesländer fördern nach Kenntnis der Bundesregierung forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Mitteln der GAK, und wie viele Mittel wenden sie für diese Förderung insgesamt und für die einzelnen Förderungsgegenstände (Erstinvestitionen, Geschäftsführung und Mobilisierungsprämie für Holz) auf?

37

Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung angesichts deutlich gestiegener und weiter steigender Holzpreise die im Rahmen der GAK mögliche Holzmobilisierungsprämie von bis zu 2 Euro pro Festmeter für die Mobilisierung zusätzlicher Holzmengen, und sollte an dieser Fördermöglichkeit festgehalten werden, und wenn ja, warum?

38

Wie wird die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung in der Waldstrategie 2020 (S. 6) die Förderung von Forstbetriebsgemeinschaften, insbesondere beim Einsatz forstfachlichen Personals, verstärken, um bislang passive Waldbesitzer durch forstliches Fachpersonal gezielt anzusprechen, zu informieren und dafür zu werben, in forstliche Betriebsgemeinschaften (FBG) und Zusammenschlüsse einzutreten?

39

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Förderung ein?

40

Wie könnte und sollte aus Sicht der Bundesregierung die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse im Rahmen der GAK insgesamt fortentwickelt werden?

41

Welche Vorschläge zur Fortentwicklung der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse im Rahmen der GAK wird die Bundesregierung dem Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) unterbreiten bzw. hat sie bisher (unter Umständen auch erfolglos) unterbreitet?

42

Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die Betreuung des Kleinprivatwaldes durch Revierförster in den Landesforstverwaltungen bzw. -betrieben für die Mobilisierung von zusätzlichem Holz aus dem Kleinprivatwald?

43

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um entsprechend ihrer Waldstrategie 2020 (S. 6) Beratungsleistungen für den Kleinprivatwald als öffentliche Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls weiter auszubauen?

44

Welche Möglichkeiten für eine kostenfreie bzw. kostengünstige Beratung und Betreuung von Kleinprivatwaldbesitzern bestehen für die Landesforstverwaltungen bzw. -betriebe trotz der kartellrechtlichen Hemmnisse bzw. Verfahren?

45

Was kann und wird die Bundesregierung tun, damit im Wald entsprechend ihrer Waldstrategie 2020 (S. 6) zur dauerhaften Sicherung der komplexen Leistungsfähigkeit des Waldes eine Mindestpräsenz gut ausgebildeter Fachkräfte nicht unterschritten wird?

46

Wird sie die Verankerung einer entsprechenden Mindestanforderung an die Forstunternehmen im Bundeswaldgesetz prüfen?

47

Wie stellt die Bundesregierung eine Mindestpräsenz gut ausgebildeter Fachkräfte in den Bundesforsten sicher, um hierdurch die Umsetzung dieses Punktes der Waldstrategie 2020 in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten?

48

Welche Vorteile bietet nach Auffassung der Bundesregierung die Organisationsform der Genossenschaft gegenüber einer einfachen Forstbetriebsgemeinschaft im Hinblick auf eine effiziente und effektive Bewirtschaftung der eingebrachten Waldflächen?

49

Welche Rolle können aus Sicht der Bundesregierung Waldgenossenschaften für eine bessere und effizientere Mobilisierung von Kleinprivatwaldbesitzern spielen?

50

Welche Anreize zur Förderung dieser Form der Waldbewirtschaftung können und sollten aus Sicht der Bundesregierung gegeben werden?

51

Welchen Beitrag will und wird die Bundesregierung für eine Stärkung der Waldgenossenschaften leisten?

52

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Anteil der Waldfläche vor, deren Eigentümer Erbengemeinschaften sind?

53

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil an der Waldfläche im Besitz von Erbengemeinschaften derzeit nicht bewirtschaftet wird?

54

Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen, um auch im Falle von Streitigkeiten in Erbengemeinschaften bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen?

55

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Auflösung von Erbengemeinschaften von Waldgrundstücken zu erleichtern? Wird die Bundesregierung ggf. entsprechende gesetzgeberische Initiativen prüfen bzw. ergreifen?

56

Wie stark wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Instrument der Flurbereinigung im Bereich der Wälder genutzt?

57

Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, nicht zusammenhängende Waldflächen durch Flurbereinigungsverfahren zu zusammenhängenden Waldflächen zusammenzulegen, um so zu betriebswirtschaftlich effizienter zu bewirtschaftenden Waldflächen zu gelangen?

58

Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um das Instrument der Flurbereinigung im Falle von zersplitterten Waldflächen nutzen zu können?

59

Was plant die Bundesregierung, um entsprechend ihrer Waldstrategie 2020 (S. 8) das Instrument der Flurbereinigung zur Mobilisierung des vorhandenen, nachhaltig verfügbaren Rohstoffpotenzials fortzuentwickeln und effektiver einzusetzen?

60

Sieht die Bundesregierung Bemühungen als sinnvoll an, aktiv auf passive Kleinprivatwaldbesitzer zuzugehen, um sie von einem Verkauf ihrer Waldflächen an aktive Waldbesitzer zu überzeugen? Wenn ja, wie könnten und sollten solche Bemühungen aus Sicht der Bundesregierung aussehen?

61

Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der Einrichtung von Waldbörsen für den An- und Verkauf von Waldflächen?

62

Welche Gründe bestehen dafür, dass Waldverpachtung bisher unüblich ist?

63

Was plant die Bundesregierung, um entsprechend ihrer Waldstrategie 2020 (S. 8) Waldpachtmodelle zur Mobilisierung des vorhandenen, nachhaltig verfügbaren Rohstoffpotenzials fortzuentwickeln und effektiver einzusetzen, und wie könnten bzw. sollten solche Waldpachtmodelle aussehen?

64

Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Ausweitung der bisher weitgehend unüblichen Waldverpachtung?

Berlin, den 11. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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