Aktuelle Situation sogenannter selbstständiger Lokführer
der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Wettbewerb im Sektor Eisenbahn ist in den letzten Jahren in der Europäischen Union (EU) beständig gestiegen und entwickelt sich stetig. So ist auch Deutschland nach Schweden und Großbritannien das Land der EU, das laut dem „Liberalisierungsindex Bahn 2011“ im Bereich des Schienengüterverkehrs und Schienenpersonenverkehrs am meisten liberalisiert ist. Doch neben der Vielfalt der Angebote, aus denen die Kunden wählen können, ist auch der Druck auf die Beschäftigten beständig gestiegen. So ist u. a. zu beobachten, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen versuchen Fix- und Lohnkosten zu senken.
Auch wurde immer wieder festgestellt, dass „selbstständige Lokführer“ eingesetzt werden, um flexiblere Fahrpläne, aber auch niedrigere Kundenpreise anbieten zu können. Dies verstößt jedoch gegen jegliche Sicherheits- und Sozialvorschriften.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist der Bundesregierung die Problematik der „selbstständigen Lokführer“ bekannt?
Wenn ja, welche Schlüsse wurden bisher daraus gezogen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sogenannte selbstständige Lokführer ihre Dienste im Internet anbieten?
Welche Kontrollinstrumentarien werden eingesetzt, um die in § 6 Absatz 2 Nummer 2 und 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit § 7 AEG geforderten Standards einzuhalten?
Sind im Rahmen von durchgeführten Kontrollen, aufgrund der in Punkt 4 aufgeführten Rechtslagen, Erkenntnisse über „selbstständige Lokführer“ erwachsen?
Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen zur ordentlichen Vorhaltung von Lokführern durch weitere rechtliche Bestimmungen zu verpflichten?
Werden eventuell erkannte rechtliche Lücken in sicherheitsrelevanten Bereichen im Rahmen der Novellierung des AEG geschlossen?
Ab wann plant die Bundesregierung eine zentrale Datenbank über die Inhaber von Lokführerscheinen, in der der Erhalt oder Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Kenntnisse über die Lok-Baureihen ersichtlich sind?
Wenn die Frage 8 positiv beantwortet wird, welche Kontrolle soll über regelmäßige Schulungen und notwendige Praxiseinsätze stattfinden, und wer wird diese Kontrollen durchführen?
Wenn die Frage 8 negativ beantwortet wird, warum ist dies in Zeiten des freien Wettbewerbs nicht geplant?
Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, eine standardisierte Führerscheinprüfung für Lokführer in Deutschland einzuführen, die von einer externen Prüfungsinstanz abgenommen wird?
Auf welche Weise wirkt die Bundesregierung auf die europäische Ebene ein, damit eine europaweite Registrierung von Fahrberechtigungen sowie standardisierte Führerscheinprüfungen von Lokführern umgesetzt werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einheitliche europäische Arbeitsstandards für Lokführer durchzusetzen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einheitliche europäische Registrierungen von Lokführern umzusetzen?
Was will die Bundesregierung unternehmen, damit es Firmen nicht mehr möglich ist, „selbständige Lokführer“ einzustellen und damit die Sicherheitsstandards zu unterlaufen?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines digitalen Fahrtenschreibers in den Führerständen der Triebfahrzeuge sowie eine entsprechende Fahrerkarte, die unter anderem die Arbeitszeit, die Tauglichkeit, die Fortbildungs- und Streckenkenntnisse und die Fahrzeugbefähigung dokumentiert?
Wenn Frage 16 negativ beantwortet wird, warum plant die Bundesregierung die Einführung eines Fahrtenschreibers und einer Fahrerkarte nicht?
Wenn Frage 16 positiv beantwortet wird, welche konkreten Schritte werden zu einer Einführung eines Fahrtenschreibers und einer Fahrerkarte unternommen?
Wie viele Kontrollen haben in den Jahren 2010, 2009 und 2008 bei Lokführern stattgefunden?
Haben die in der Frage 19 angeführten Kontrollen die nötigen Führerscheinunterlagen und Arbeitszeitvorschriften umfasst?
Soll mehr Personal im Eisenbahnbundesamt eingestellt werden, um im Speziellen die Sicherheit durch die Überprüfung von Lokführern zu gewährleisten und zu steigern?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass mit Geldern der „Arbeitsagentur für Arbeit“ Drittfirmen Lokführer in sechs Monaten ausbilden?