[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8284
17. Wahlperiode 30. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Martin Burkert, Klaus
Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8032 –
Sachstand zu Autobahnen in Bayern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Verkehrsaufkommen auf der Straße wird nach den Verkehrsprognosen,
die in der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans zugrunde liegen, bis
2025 massiv ansteigen. Deutschlandweit geht man davon aus, dass im
Straßengüterfernverkehr das Transportaufkommen um 55 Prozent wächst und die
Verkehrsleistung sogar um 84 Prozent. Aufgrund der angenommenen
Individualisierung und dem steigenden Wirtschaftswachstum wird mit 7,1 Prozent
mehr motorisiertem Individualverkehr gerechnet.
Davon wird auch Bayern betroffen sein. Denn Bayern ist aufgrund der
wirtschaftlichen Kraft und der geografischen Lage – gerade auch im
Zusammenhang mit der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) – ein
Verkehrsdrehkreuz. In großen Teilen des Freistaates rechnet man bis 2025 mit einer
Steigerung von bis zu 40 Prozent im motorisierten Individualverkehr. Nicht zuletzt
daher ist ein umweltschonender und Lärmemissionen hemmender Ausbau der
Autobahnen notwendig. Dies muss jedoch jetzt angegangen werden.
Allgemeine Fragen
1. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zählungen zur Zunahme des
Verkehrsaufkommens auf bayerischen Autobahnen vor?
2. Wenn ja, welche Schlüsse werden daraus gezogen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Bund liegen Verkehrsstärken aus der (flächendeckenden)
Straßenverkehrszählung (SVZ) aus dem Jahr 2010 vor. Diese Erhebung wird turnusmäßig
alle fünf Jahre durchgeführt, so dass hier Schlüsse über die verkehrlichen
Entwicklungen im Straßennetz abgeleitet werden können. Zusätzlich werden
kontinuierlich die Verkehrsstärken an automatischen Dauerzählstellen ermittelt.
Diese werden jährlich aufbereitet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 29. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8284 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie hoch ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf den
Autobahnen in Bayern?
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) auf den Autobahnen
in Bayern lag im Jahre 2010 bei rd. 46 100 (Kfz/24 h).
4. Welche aktuellen Unfallstatistiken für die Autobahnen in Bayern gibt es?
Unfallstatistiken werden von der Polizei geführt. Zudem werden die
Verkehrsunfälle regelmäßig an die Zentralstelle für Verkehrssicherheit (ZVS) der
Bayerischen Straßenbauverwaltung übermittelt.
5. Gab es eine deutliche Erhöhung der Unfallzahlen in den letzten zehn
Jahren auf den Autobahnen in Bayern?
Die Anzahl der Personenunfälle auf bayerischen Bundesautobahnen ist im
Zeitraum 2001 bis 2010 um rund 30 Prozent gesunken. Dagegen ist die Zahl der
Sachschadensunfälle im gleichen Zeitraum um rund 3 Prozent angestiegen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich in den letzten zehn Jahren das
bayerische Autobahnnetz um fast 10 Prozent verlängert hat.
6. Was lässt sich über den Schweregrad der Unfälle aussagen?
Zur Beurteilung des Schweregrades der Unfälle ist die Verletztenrate geeignet.
Sie berechnet sich aus dem Verhältnis der Getöteten bzw. Schwerverletzten pro
Million Kfz-km. Im Jahr 2001 betrug die Verletztenrate noch 0,041 (GT, SV)/
Mio. Kfz-km und sank kontinuierlich auf 0,022 (GT, SV)/Mio. Kfz-km im Jahr
2010. Demnach hat sich das fahrleistungsbezogene Risiko, auf bayerischen
Autobahnen getötet oder schwer verletzt zu werden, in den letzten zehn Jahren
nahezu halbiert.
7. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Gefahren für die
Linksabbieger der ein- und abgehenden Bundesstraßen zu minimieren?
Mit der Beachtung der geltenden Vorschriften und Richtlinien werden die
Sicherheitsstandards bei Planung und Bau berücksichtigt. Erforderlichenfalls
werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Abhilfemaßnahmen wie etwa
verkehrsrechtliche Anordnungen oder bauliche Maßnahmen festgelegt.
8. Was unternimmt die Bundesregierung zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen in Bayern?
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsflusses
auf den Autobahnen dienen die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004
verankerten Aus- und Neubauvorhaben sowie bei hoch belasteten
Querschnitten an Bestandsstrecken der Einsatz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen,
gegebenenfalls in Verbindung mit der temporären Freigabe der Seitenstreifen als
Fahrstreifen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/82849. Sind linksabbiegefreie Anschlusspunkte an Autobahnen in Bayern
geplant?
Bei höhengleichen Kreuzungen von Anschlussstellenrampen mit dem
untergeordneten Netz werden zur Vermeidung von Linksabbiegern und zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit – sofern verkehrlich sinnvoll – Kreisverkehre geplant.
Darüber hinaus werden mehrere hochbelastete Anschlussstellen höhenfrei
ausgebildet werden.
10. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit Regierungsantritt in den
Jahren 2009, 2010 und 2011 in den Neubau von Autobahnen in Bayern
investiert, und welche Investitionen sind für 2012 vorgesehen?
Zu den Fragen 10, 11 und 12 ist grundsätzlich zu bemerken, dass die Ist-
Ausgaben nur je Haushaltsjahr und Land im Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) ermittelt werden. Eine unterjährige
(monatsweise) Aufstellung der Ausgaben wird nicht erstellt.
Die Ausgaben 2009 und 2010 sind einschließlich der Konjunkturprogramme I
und II ausgewiesen. Die Mittelbereitstellung z. B. für 2011 und 2012 kann sich
im Haushaltsvollzug noch jeweils verändern. Die konkreten Zahlen können erst
nach Abschluss eines Haushaltsjahres ermittelt werden.
In den Neubau von Autobahnen wurden in Bayern in 2009 rd. 109 Mio.
Euro und in 2010 rd. 73 Mio. Euro investiert. Für 2011 wurden Bayern für den
Autobahn-Neubau rd. 78 Mio. Euro (ohne Restmittel des
Konjunkturprogramms II) bereitgestellt und für 2012 sind rd. 75 Mio. Euro (ohne die Mittel
des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms) vorgesehen.
11. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit Regierungsantritt in den
Jahren 2009, 2010 und 2011 in den Lärmschutz an Autobahnen in Bayern
investiert, und welche Investitionen sind für 2012 vorgesehen?
In 2009 wurden für Lärmschutz an Bundesfernstraßen (Autobahnen und
Bundesstraßen) in Bayern 20,9 Mio. Euro ausgegeben, 2010 waren es 50,9 Mio.
Euro. In den zurückliegenden Jahren schwankten die Ausgaben pro Jahr
zwischen rund 18 und 51 Mio. Euro. Derartige Differenzen sind bei allen
Bundesländern zu beobachten und erklären sich durch die jeweils erforderlichen,
unterschiedlich aufwändigen Lärmschutzmaßnahmen. Die Angaben sind der jährlich
erscheinenden Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen (Broschüre des
BMVBS) entnommen. Für die Jahre 2011 und 2012 liegen noch keine Daten
vor.
12. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit Regierungsantritt in den
Jahren 2009, 2010 und 2011 in den Erhalt von Autobahnen in Bayern
investiert, und welche Investitionen sind für 2012 vorgesehen?
In die Erhaltung der bayrischen Autobahnen sind in 2009 rd. 250 Mio. Euro und
in 2010 rd. 128 Mio. Euro investiert worden. Für das Jahr 2011 wurden 186 Mio.
Euro (ohne Restmittel KP II) und für 2012 werden rd. 223 Mio. Euro
Erhaltungsmittel bereitgestellt.
Drucksache 17/8284 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLkw-Rastplätze an Autobahnen
13. Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der Sicherheitsmängel
und erhöhten Anzahl an Unfällen auf bayerischen Autobahnparkplätzen
in Bezug auf den Ausbau der Lkw-Parkplätze?
Vordringliche Aufgabe ist es, im Interesse der Verkehrssicherheit sowie zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Lkw-Fahrer eine deutliche
Verbesserung des Lkw-Parkflächenangebots entlang der Autobahnen
herbeizuführen. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
verankert und dessen Umsetzung ist eine besonders wichtige Maßnahme im
Aktionsplan Güterverkehr & Logistik.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Haushaltsmittel für den Bau
von Rastanlagen erheblich aufgestockt – auch durch die Konjunkturpakete I
und II. Diese Mittel werden vordringlich auf den Strecken mit dem höchsten
Lkw-Parkstanddefizit investiert, so auch in Bayern.
In den Jahren 2008 bis 2010 wurden über 900 neue Lkw-Parkstände
geschaffen. In 2011 werden rund 550 zusätzliche Lkw-Parkstände für den Verkehr
freigegeben und annähernd 40 Mio. Euro in die Rastanlagen in Bayern investiert.
14. Welche Kriterien werden zur Errichtung von Lkw-Parkplätzen zugrunde
gelegt?
Basis für die Notwendigkeit des Ausbaus ist eine bundesweite Erhebung der
Lkw-Parksituation entlang der Autobahn in den Nachtstunden im März 2008.
Die planerischen Kriterien wie Abstände zwischen den Rastanlagen,
Standortwahl und Planungsgrundsätze sind in den Empfehlungen für Rastanlagen an
Straßen (ERS) festgelegt.
15. Wie viele und an welchen Standorten sollen neue Lkw-Parkplätze in den
Jahren 2012 bis 2015 an Autobahnen in Bayern durch den Bund errichtet
werden?
Bis Ende 2011 sind rund 1 450 zusätzliche Lkw-Parkstände fertiggestellt.
Nach derzeitigem Planungsstand sollen in Bayern in den Jahren 2012 und 2013
weitere rund 1 150 Stellplätze hinzukommen. Anschließend werden
umfangreiche weitere Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, um die Situation der
Lkw-Fahrer weiter zu verbessern.
Folgende Rastanlagen sollen bis Ende 2012 neu- bzw. ausgebaut werden:
BAB Bezeichnung
A 3 Sandgraben Nord
A 3 Sandgraben Süd
A 3 Manzing Nord
A 3 Manzing Süd
A 3 Degerndorf Süd
A 3 Degerndorf Nord
A 7 Riedener Wald Ost
A 9 Streitau Ost
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8284Für den Zeitraum nach 2012 sind wegen der laufenden Planungs- und
Baurechtsverfahren noch keine konkreten Aussagen möglich.
16. An welchen Park- und Rastplätzen an Autobahnen, an denen neue Lkw-
Parkplätze geplant sind, bestehen Bürgerinitiativen und
Anwohnergruppen, die sich gegen eine Erweiterung wehren?
17. Welche Gründe tragen die Bürgerinitiativen an welchem Park- und
Rastplatz in Bayern gegen eine Erweiterung um neue Lkw-Parkplätze vor?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich sind bei den meisten Rastanlagen Widerstände gegen den Aus-
und Neubau zu verzeichnen. Folgende Rastanlagen bzw. Standorte seien
beispielhaft genannt: A 8 Tank- und Rastanlage Holzkirchen Süd, A 3 Parkplatz
mit WC (PWC) Grafenried; A 3 PWC bei Heuchelheim, A 3 Tank- und
Rastanlage Aurach, A 6 PWC bei Moosbach, A 9 PWC Göggelsbuch bei
Allersberg, A 70 Tank- und Rastanlage Haßberge bei Staffelbach.
Die vorgetragenen Gründe gegen eine Erweiterung oder den Neubau von
Rastanlagen sind vielfältig. Besonders häufig befürchtet werden Steigerungen der
Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung, die Beeinträchtigung des Wohn- und
Freizeitwertes, die Zunahme von Kriminalität und der Eingriff in privates
Grundeigentum. Zudem werden die Eingriffe in Natur und Landschaft kritisch
gesehen.
18. Werden diese Bürgerinitiativen und Anwohner an Standort- und
Ausbauentscheidungen beteiligt, und wenn ja, in welcher Form?
Die Öffentlichkeit wird über die Planung von Rastanlagen regelmäßig in
Bürgerversammlungen und öffentlichen Stadtrats- bzw. Gemeinderatssitzungen
unterrichtet und kann sich so frühzeitig über die Planung informieren und
Stellung nehmen. Zum Teil werden auch Abstimmungsgespräche mit den
Betroffenen vor Ort geführt. Darüber hinaus werden die Anwohner im
Planfeststellungsverfahren beteiligt.
A 9 Streitau West
A 9 Offenbau West
A 9 Offenbau Ost
A 9 Gelbelsee West
A 9 Gelbelsee Ost
A 93 Waldnaabtal Ost
A 93 Waldnaabtal West
A 93 Schlossberg West
A 93 Schlossberg Ost
BAB Bezeichnung
Drucksache 17/8284 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAutobahn 3
19. Wann ist mit dem Beginn der Bauphase und der abschließenden
Realisierung des Ausbaus der Autobahn 3 (A 3) im Bauabschnitt zwischen
Biebelried und Schlüsselfeld und der damit verbundenen
Lärmschutzverbesserung für Geiselwind zu rechnen?
Der Ausbau der A 3 wird mit hoher Priorität entsprechend der
Finanzierungsmöglichkeiten verfolgt. Eine konkrete Aussage über den Beginn des Ausbaus
der A 3 zwischen Biebelried und Schlüsselfeld ist derzeit nicht möglich.
20. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zählungen zur Zunahme des
Verkehrsaufkommens auf der A 3 zwischen Passau und Regensburg vor?
Es liegen die Daten der Straßenverkehrszählung 2010 vor.
21. Wenn ja, welche durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen gibt
es, und welche Schlüsse werden daraus gezogen?
Nach den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2010 beträgt die
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung im Abschnitt zwischen dem
Autobahnkreuz Regensburg (A 93) und der Anschlussstelle Regensburg-Universität
68 910 Kfz/24 h. Richtung Deggendorf nimmt die Belastung stetig ab. Der
Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Metten und dem
Autobahnkreuz Deggendorf ist mit 36 252 Kfz/24 h belastet.
Im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf bis zur
Anschlussstelle Hengersberg beträgt die Verkehrsbelastung 53 241 Kfz/24 h. Richtung
Passau nimmt die Belastung stetig ab. Der Streckenabschnitt zwischen der
Anschlussstelle Passau-Nord und der Anschlussstelle Passau-Mitte ist mit
30 603 Kfz/24 h belastet.
Ein Vergleich der Zählergebnisse aus dem Jahr 2005 mit den Ergebnissen aus
dem Jahr 2010 lässt insgesamt eine Steigerung des Verkehrsaufkommens auf
der A 3 erkennen.
22. Wenn nein, warum sind keine Zählungen unternommen worden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Was unternimmt die Bundesregierung gegen die durch das gestiegene
Verkehrsaufkommen entstandenen Schäden an der A 3?
Auf der A 3 sind abschnittsweise Erhaltungsmaßnahmen geplant.
24. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum sechsspurigen Ausbau der A 3
zwischen Passau und Regensburg in den jeweiligen Teilabschnitten?
Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist zwischen Passau und
Regensburg der 6-streifige Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz
Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof enthalten. Derzeit werden die
Planfeststellungsunterlagen vorbereitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/828425. Wie weit sind die jeweiligen Planfeststellungsverfahren fortgeschritten?
Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht beantragt.
26. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind im Bereich von Wohngebieten an
der A 3 zwischen Passau und Regensburg in den einzelnen Teilabschnitten
geplant?
27. Wenn nein, warum sind keine Lärmschutzmaßnahmen geplant?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus zwischen dem Autobahnkreuz
Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof werden Lärmschutzmaßnahmen nach
den Grundsätzen der Lärmvorsorge geplant. In den übrigen
Streckenabschnitten erfolgt Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmsanierung.
Autobahn 6
28. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind auf der Höhe der Ortschaft
Moorenbrunn entlang der A 6 geplant?
Geplant ist eine Gabionen/Wand-Kombination. Zusätzlich ist ein
lärmmindernder offenporiger Asphalt vorgesehen.
29. Wann werden die Lärmschutzmaßnahmen entlang der Ortschaft
Moorenbrunn realisiert?
Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Zuge des geplanten sechsstreifigen
Ausbaus der A 6 zwischen den Autobahnkreuzen Nürnberg-Süd und Nürnberg-
Ost umgesetzt. Die Realisierung des Ausbaus steht unter dem Vorbehalt der
Finanzierungsmöglichkeiten.
30. Wann beginnt der Ausbau der A 6 zwischen der Anschlussstelle
Schwabach West und Anschlussstelle Roth?
Voraussetzung für die Realisierung des Ausbaus der A 6 in diesem Abschnitt ist
zunächst die Erlangung des Baurechts. Derzeit wird das
Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
31. Welche Prioritäten räumt die Bundesregierung dem Ausbau der A 6 von
der Landesgrenze Baden-Württemberg bis zur Anschlussstelle
Schwabach West ein?
Der Ausbau der A 6 in Bayern von der Landesgrenze Baden-Württemberg bis
zur Anschlussstelle Schwabach-West ist im geltenden Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft.
Drucksache 17/8284 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAutobahn 8
32. Welche Prognose gibt es für Personeneinzelwagen sowie Güterverkehr
für die A 8 bis 2025, und welche aktuellen Verkehrszahlen sind monatlich
zu verzeichnen?
Für das Prognosejahr 2025 werden für die A 8 in den Abschnitten westlich
München zwischen 80 000 und 130 000 Kfz/24 h (davon Schwerverkehr 14 000
bis 19 000 Lkw/Wt) und für die A 8 in den Abschnitten östlich München
zwischen 51 000 und 150 000 Kfz/24 h (davon Schwerverkehr 10 000 bis 28 000
Lkw/Wt) prognostiziert. Die aktuelle durchschnittliche tägliche
Verkehrsbelastung liegt laut Straßenverkehrszählung 2010 in den Abschnitten westlich
München zwischen 32 000 und 78 000 Kfz/24 h (davon Schwerverkehr bis nahe
11 000 Lkw/Wt) und östlich München zwischen 41 000 und 113 000 Kfz/24 h
(davon Schwerverkehr bis über 11 000 Lkw/Wt).
33. Ist aufgrund der Prognosezahlen für den durchschnittlichen täglichen
Verkehr für 2025 auf der A 8 zwischen Rosenheim und Landesgrenze ein
6+2-spuriger Ausbau zur Bewältigung des Verkehrs aus Sicht der
Bundesregierung nötig (bitte mit Begründung)?
34. Welche Teilabschnitte der A 8 zwischen Rosenheim und Landesgrenze
könnten den für 2025 prognostizierten durchschnittlichen täglichen
Verkehr bei einer Erweiterung auf 4+2 Spuren bewältigen?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Teilabschnitt Rosenheim bis Chiemsee ist aufgrund der
prognostizierten Verkehrsbelastung ein 6-streifiger Ausbau erforderlich. Für den
weiterführenden Abschnitt vom Chiemsee bis Bundesgrenze wurden beide
Querschnittsformen untersucht und vergleichend gegenübergestellt.
Das Verkehrsgeschehen auf der A 8 wird neben der vorhandenen
Verkehrsbelastung im Wesentlichen von regelmäßig wiederkehrenden Verkehrsspitzen
mit einer hohen Belastung vor allem in den Sommermonaten durch den
Ferienreiseverkehr bestimmt. Angesichts der starken Steigungsstrecken und eines
zusätzlich hohen Schwerverkehranteils ist ein 6-streifiger Ausbau sinnvoll und
vorteilhafter als eine 4-streifige Querschnittsform, da diese bei auftretenden
Spitzenbelastungen eher an ihre Kapazitätsgrenze gelangt und über lange
Strecken zusätzliche Kriechspuren für den Schwerverkehr erforderlich wären.
Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastung ist eine 6-streifige
Ausbauform hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität vorzugswürdig.
Sofern die A 8 zwischen Rosenheim und der Bundesgrenze mit einem 4-streifigen
Querschnitt mit Seitenstreifen entsprechend dem Stand der Technik ausgebaut
und diese zur temporären Freigabe als Fahrstreifen vorgesehen würden, lägen
die Ausbaukosten gegenüber einem 6-streifigen Ausbau in einer vergleichbaren
Größenordnung.
Der durchgehende 6-streifige Ausbau mit Seitenstreifen im Teilabschnitt der
A 8 von Rosenheim bis zur Bundesgrenze entspricht der Vorgabe des geltenden
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und dem verkehrlichen Bedarf.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/828435. Sind aktuelle Messungen für den Lärm- und Immissionsschutz für die
A 8 geplant?
36. Wenn ja, welche Teilabschnitte wurden dafür ausgesucht, und wo konkret
sollen die Messungen stattfinden?
37. Wenn nein, warum werden aktuell keine Messungen zum Lärm- und
Immissionsschutz durchgeführt?
38. Wenn nein, warum nicht, und auf welcher Grundlage werden dann
Lärmschutzmaßnahmen geplant?
Die Fragen 35 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird Straßenverkehrslärm berechnet. Die
für Fälle von Straßenneu- und Ausbaumaßnahmen geltende
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) legt neben den Immissionsgrenzwerten auch
fest, dass eine Berechnung des Straßenlärms nach dem Verfahren der
„Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90“ durchzuführen ist.
Lärmschutzmaßnahmen werden auf Basis einer schalltechnischen Untersuchung
(Lärmberechnung nach RLS-90) mit einer prognostizierten Verkehrsmenge
geplant. Im Falle von prognostizierten Lärmbelastungen sowie bei künftigen
Straßen wären Messungen auch gar nicht möglich.
Für die Luftschadstoffimmissionen steht das Verfahren nach dem Merkblatt
über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung –
MLuS zur Verfügung. Im Bereich der Gemeinde Anger werden derzeit
Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Weiterhin wurden vom zuständigen
Bayerischen Landesamt für Umwelt bereits Schadstoffmessungen in Frasdorf,
Neukirchen, Anger und Piding durchgeführt.
39. Können die Ausbaupläne der A 8 zwischen Rosenheim und der
Bundesgrenze auf sechs Spuren plus Standstreifen (6+2) mit Fertigstellung bis
2018 vor dem Hintergrund der Vergabe der Olympischen Spiele nach
Pyeongchang noch eingehalten werden?
40. Bis wann wird mit einer Fertigstellung des Ausbaus der A 8 zwischen
Rosenheim und Bundesgrenze gerechnet?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 8 im Teilabschnitt
Rosenheim bis Bundesgrenze steht in Abhängigkeit von bestandskräftigem Baurecht
und den künftigen Finanzierungsmöglichkeiten. Damit ist eine verbindliche
Aussage über die bauliche Realisierung aus heutiger Sicht nicht möglich.
41. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Planfeststellung für
ein Ausbauvorhaben, wie das der A 8 im Streckenabschnitt Rosenheim–
Bundesgrenze, nur dann sinnvoll ist, wenn der Ausbau auch in
absehbarer Zeit realisierbar ist?
Aufgrund des unabweisbaren Erneuerungsbedarfs der Strecke, wird eine
Realisierung der Ausbaumaßnahme in einem überschaubaren Zeitrahmen angestrebt.
Drucksache 17/8284 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Welchen Zeitplan und welche aktuellen Kostenprognosen gibt es für die
Realisierung des geplanten Ausbaus der A 8 in den jeweiligen
Teilabschnitten (bitte genaue Auflistung der einzelnen Teilabschnitte)?
Zunächst sollen die Planungen für den Teilabschnitt von Rosenheim bis
Chiemsee verfolgt werden. Derzeit werden dafür die Entwurfsunterlagen erarbeitet
mit dem Ziel, diese dem BMVBS zur Zustimmung vorzulegen. Nach dessen
Zustimmung können dann die Planfeststellungsverfahren vorbereitet und
eingeleitet werden. Nachfolgend sollen dann die Teilabschnitte östlich Chiemsee
bis Bundesgrenze folgen. Aufgrund der frühen Planungsstufe liegen keine
detaillierten Zeitangaben sowie Kostenberechnungen vor.
43. Welche Lärmschutzmaßnahmen werden zwischen Rosenheim und
Bundesgrenze für den Ausbau der A 8 grundsätzlich geplant?
Als wesentlicher Baustein des Lärmschutzkonzeptes ist der Einbau eines
lärmmindernden Fahrbahnbelages auf gesamter Ausbaulänge vorgesehen. Für die
von Lärm betroffenen Bereiche sind darüber hinaus Lärmschutzwälle, -wände
und Kombinationen daraus sowie in Einzelfällen Absenkungen der Fahrbahn,
Einhausungen beziehungsweise galerieartige Lösungen vorgeschlagen.
44. Welcher Lärmschutz ist im Rahmen des sechsspurigen Ausbaus der A 8
für jeden einzelnen Teilabschnitt geplant?
Zurzeit plant die Bayerische Straßenbauverwaltung die Ausgestaltung der
Lärmschutzmaßnahmen auf Grundlage der im Planungsdialog gemachten
Vorschläge und Empfehlungen. Die endgültige Festlegung der zu realisierenden
Lärmschutzmaßnahmen erfolgt nach Zustimmung des BMVBS im
anschließenden Planfeststellungsverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss.
45. Inwiefern sind die als Ergebnis des Planungsdialogs geplanten
Einhausungen für Frasdorf und Rohrdorf in Abstimmung mit den
Gemeinden „grünbrückenfähig“, und inwiefern unterstützt das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Grünbrückenlösungen für Frasdorf und Rohrdorf?
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Bau einer
Grünbrücke erfüllt sind. Grünbrücken sind notwendig, wenn aufgrund der konkreten
Situation Vernetzungsbeziehungen für geschützte Tiere und Lebensräume nach
den Vorgaben des Naturschutzrechts erhalten beziehungsweise
wiederhergestellt werden müssen. Dies ist im Einzelfall mit tierökologischen Studien zu
belegen.
46. Inwiefern unterstützt das BMVBS die in der Bestandsvariante Bernau
(Variante 3.3) enthaltene Galerie bei Hötzing?
Die Planungsempfehlungen und die ergänzenden Vorschläge zum 6-streifigen
Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und Bundesgrenze sind auf den geltenden
rechtlichen Rahmen hin zu überprüfen und durch weitergehende
Untersuchungen fachlich zu hinterlegen. Eine Entscheidung kann erst in Abhängigkeit
dieser ergänzenden Prüfungen getroffen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/828447. Auf welcher Grundlage wurde der Planungsdialog im Rahmen des
geplanten sechsspurigen Ausbaus der A 8 zwischen Rosenheim und
Bundesgrenze angelegt, und welche Strukturen wurden dabei
eingerichtet?
Um den Planungsprozess zu harmonisieren, wurden für die Planungsabschnitte
landkreisbezogene Arbeitsgruppen unter Einbindung der von dem Ausbau
betroffenen Gemeinden und Interessensgruppen sowie eine „Übergreifende
Planungsbegleitung“ (ÜPB) eingerichtet.
48. Welche Entscheidungsstrukturen und -kompetenzen hatte der
Planungsdialog im Rahmen des geplanten sechsspurigen Ausbaus der A 8 zwischen
Rosenheim und Bundesgrenze?
Die Entscheidungsstrukturen des Planungsdialogs waren mehrphasig angelegt
und wurden in einem Entscheidungsprozess gebündelt, um rechtlich und
wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu erreichen. Die Entscheidungskompetenzen
waren dabei auf den jeweils vertretenen Interessenssektoren breit verteilt.
Im Planungsdialog wurden auf Ebene der landkreisbezogenen Arbeitsgruppen
Lösungsmöglichkeiten entwickelt und unter Anwendung einheitlicher
Bewertungskriterien vergleichend gegenübergestellt. Die ÜPB hat aus den daraus
hervorgegangenen Varianten nach einer Gesamtbetrachtung eine Empfehlung
für die weitere Planung abgestimmt.
49. Welche Zusammensetzung, Kompetenz und welche Vorgaben hatte die
Übergreifende Planungsbegleitung (ÜPB) hinsichtlich der
Entscheidungsfindung im Rahmen des Planungsdialogs zum geplanten sechsspurigen
Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und Bundesgrenze?
Die Aufgabe der ÜPB mit der Obersten Baubehörde, dem BMVBS, den
Landräten der betroffenen Landkreise (Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener
Land) und der Autobahndirektion Südbayern war es, auf der Grundlage der
Ergebnisse aus den drei Arbeitsgruppen ausgewogene Empfehlungen für die
weitere Planung zu geben.
50. Welche Varianten wurden von den Arbeitsgruppen im Rahmen des
Planungsdialogs zum geplanten sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen
Rosenheim und Landesgrenze zur Umsetzung vorgeschlagen, und welche
Varianten hat die ÜPB ausgewählt?
In den Arbeitsgruppen wurden folgende Variantenvorschläge untersucht und
vergleichend gegenübergestellt:
Abschnitt Rohrdorf–Achenmühle
– Bestandsvariante Rohrdorf-Achenmühle
– kurze Volleinhausung im Bereich Achenmühle
– Galerie im Bereich Achenmühle auf Südseite
– Einhausung Achenmühle–Daxa;
Drucksache 17/8284 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbschnitt Achenmühle–Bernauer Berg
– Bestandsvariante Frasdorf
– Volleinhausung im Bereich Frasdorf
– komb. Galerie und Einhausungsvariante Frasdorf
– opt. Variante A: Einhausung/Galerie Daxa, Frasdorf, Leitenberg und
Umratshausen;
Abschnitt Bernauer Berg–AS Felden
– Bestandsvariante mit Galerie Hötzing;
Abschnitt Grabenstätt–Reichhausen
– Bestandsvariante Grabenstätt–Bergen;
Abschnitt Reichhausen–Vogling
– Einhausung Schweinbach (600 m)
– Bestandsvariante mit opt. Trassenverschiebung bei Königswiesen;
Abschnitt Vogling–Neukirchen
– Bestandsvariante Neukirchen
– geschlossene Troglage Neukirchen
– kurze Einhausung Neukirchen (200 m);
Abschnitt Neukirchen–Loithal
– Bestandsvariante Teisenberg;
Abschnitt Loithal–Jechling
– Bestandsvariante Anger
– geschlossene Troglage bei Aufham (400 m)
– Geschlossene Troglage bei Anger/Aufham (1 100 m + 400 m)
– Geschlossene Troglage bei Anger (400 m);
Abschnitt Jechling–Bundesgrenze
– Bestandsvariante Piding
– Aichervariante (1 400 m Einhausung)
– Aichervariante (1 400 m Einhausung) mit realistischer AS Bad Reichenhall
– opt. Aichervariante (730 m Einhausung)
– Nordumfahrung Piding mit kurzer Einhausung (400 m)
– opt. Nordumfahrung Piding mit mittlerer Einhausung (600 m)
– Nordumfahrung Piding mit langer Einhausung (2 000 m) ohne GW.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/828451. Welche Vorschläge der Arbeitsgruppen im Rahmen des Planungsdialogs
zum geplanten sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und
Bundesgrenze hat die ÜPB übernommen?
Die Übergreifende Planungsbegleitung hat folgende Varianten empfohlen:
Abschnitt Rohrdorf–Achenmühle
– Galerie im Bereich Achenmühle auf Südseite;
Abschnitt Achenmühle–Bernauer Berg
– komb. Galerie und Einhausungsvariante Frasdorf;
Abschnitt Bernauer Berg–AS Felden
– Bestandsvariante mit Galerie Hötzing;
Abschnitt Grabenstätt–Reichhausen
– Bestandsvariante Grabenstätt–Bergen;
Abschnitt Reichhausen–Vogling
– Galerie auf der südlichen Fahrbahn bei Schweinbach/Siegsdorf (400 m);
Abschnitt Vogling–Neukirchen
– Absenkung der Trasse (bis zu 10 m) und geschlossene Troglage bei
Neukirchen (400 m);
Abschnitt Neukirchen–Loithal
– Bestandsvariante Teisenberg;
Abschnitt Loithal–Jechling
– Absenkung der Trasse (3 bis 5 m) im Bereich Anger und geschlossene
Troglage bei Aufham (400 m);
Abschnitt Jechling–Bundesgrenze
– opt. Nordumfahrung Piding mit mittlerer Einhausung (600 m).
52. Welche Gesamtpunktsummen erhielten die von den Arbeitsgruppen
vorgeschlagenen Varianten im Rahmen des Planungsdialogs zum geplanten
sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und Bundesgrenze,
und welche die von der ÜPB vorgeschlagenen?
Ein unmittelbarer Vergleich der Punktsummen ist nicht möglich, da zum einen
die Arbeitsgruppen keine einvernehmlichen Vorschläge für Planungslösungen
machten und zum anderen die Empfehlungen der ÜPB auch (nicht bepunktete)
Optimierungen der Planungslösungen enthielten.
Drucksache 17/8284 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode53. Welche Varianten erhielten in den Arbeitsgruppen im Rahmen des
Planungsdialogs zum geplanten sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen
Rosenheim und Bundesgrenze die höchsten Gesamtpunktsummen, und
welche Gesamtpunktsummen haben jeweils die von der ÜPB
ausgewählten Varianten im Vergleich?
In der Regel haben die Varianten, mit den jeweils längsten
Einhausungsabschnitten die höchsten Punktsummen erhalten. Ein verhältnismäßiger
Einfluss der Kosten ist dabei vollumfänglich nicht berücksichtigt.
54. Welche Bedeutung haben die Gesamtpunktsummen für die Entscheidung
der ÜPB?
Die Gesamtpunktsummen sind bei der Gegenüberstellung der einzelnen
Varianten unter Berücksichtigung aller Wirkungen und Kriterien ein Instrument zur
vergleichenden Beurteilung. Dabei müssen die zu wählenden Lösungen in
einem wirtschaftlichen und realisierbaren Verhältnis stehen sowie in den
geltenden rechtlichen Rahmen passen. Insofern kann die Betrachtung einzig über die
Gesamtpunkte nicht ausschlaggebend sein.
55. Welchen erzielbaren Nutzen (gewichtete Gesamtpunktzahl) erhielten die
von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Varianten im Rahmen des
Planungsdialogs zum geplanten sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen
Rosenheim und Bundesgrenze, und welchen die von der ÜPB
vorgeschlagenen?
Ziel der Arbeitsgruppenarbeit war in erster Linie eine einheitliche Bewertung
und Bepunktung aller im Planungsdialog untersuchten Varianten. Aufgrund der
in den Arbeitsgruppen gemeinsam erarbeiteten Wertungsmaßstäbe wurde eine
gewichtete Bewertung vorgenommen. Aufgrund der Bewertungsergebnisse und
unter Berücksichtigung von weiteren Kriterien wie z. B. der Kosten (diese
wurden den erzielbaren Nutzen gegenübergestellt) wurden von der ÜPB
Planungsempfehlungen ausgesprochen, die in der Regel auch die Optimierung einzelner
Planungsvarianten vorsehen. Für die optimierten Varianten wurde keine
nochmalige Bepunktung durchgeführt. Insofern ist ein unmittelbarer Vergleich nicht
möglich.
56. Welche Kosten wurden für die von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen
Varianten im Rahmen des Planungsdialogs zum geplanten sechsspurigen
Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und Bundesgrenze geschätzt, und
welche für die von der ÜPB vorgeschlagenen?
Die zu veranschlagenden Gesamtkosten für den Ausbau liegen nach den
Vorschlägen der Arbeitsgruppen zwischen 700 und rund 1 200 Mio. Euro. Nach
den Empfehlungen der ÜPB liegen diese bei rund 830 Mio. Euro.
57. Warum wurde im Rahmen des Planungsdialogs zum geplanten
sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und Bundesgrenze keine
eigene Abstimmung über die von den Arbeitsgruppen favorisierten
Planungslösungen durch die ÜPB durchgeführt, und auf welcher
Grundlage geschah dies?
Der Planungsdialog war als Diskussionsforum eingerichtet mit dem Ziel, die
Anregungen und Einwände zu den Planungen in einem frühen Stadium zu
bündeln und aufzunehmen. Nach den rechtlichen Regelungen liegt jedoch die
Entscheidung über die zu wählende Lösung bei den zuständigen Behörden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/828458. Liegt bereits eine Zustimmung des BMVBS zu den
Planungsempfehlungen der ÜPB im Rahmen des geplanten sechsspurigen Ausbaus der A 8
zwischen Rosenheim und Bundesgrenze vor?
59. Wenn ja, welche Vorschläge unterstützt das BMVBS?
60. Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Die Fragen 58 bis 60 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVBS hat zugestimmt, dass die Planungsempfehlungen der ÜPB bei der
Detailplanung Berücksichtigung finden. Die konkrete Ausgestaltung der
Maßnahmen und deren Nachweis sind Gegenstand der Detailplanung.
61. In welcher Form sollen die Arbeitsgruppen im Rahmen des
Planungsdialogs zum geplanten sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen
Rosenheim und Bundesgrenze im Zuge der Aufstellung der
Vorentwurfsunterlagen sowie im Planfeststellungsverfahren beteiligt werden?
Die Bayerische Straßenbauverwaltung wird über Inhalt und Stand der Planung
in geeigneter Form informieren.
62. Wie bewertet die Bundesregierung die in dieser Form erstmalig
durchgeführte ÜPB bei der Ausbauplanung der A 8?
Großprojekte bedürfen einer transparenten Vorgehensweise, um einen offenen
und nachvollziehbaren Planungsprozess zu ermöglichen, auch wenn die
Erwartungshaltungen der Einzelnen nicht immer erfüllt werden können.
63. Welche Möglichkeiten für feste Regeln und Strukturen, insbesondere
hinsichtlich transparenter Bewertungsmaßstäbe für eingebrachte Varianten,
sieht die Bundesregierung für künftige Planungsdialoge, und inwiefern
ist ein bundesweit einheitliches Vorgehen hinsichtlich einer solchen
Grundlage geplant?
Eine bundesweit einheitliche Regellösung ist zurzeit nicht vorgesehen, da
Großprojekte wie der Ausbau der A 8 einer Einzelfallbetrachtung bedürfen.
64. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für
künftige Planungsdialoge?
Künftige Planungsdialoge werden sich an den jeweiligen Problemstellungen
orientieren und müssen auf die jeweiligen Anforderungen der Planung
zugeschnitten werden.
65. Welche Mittel sollen für den Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und
Bundesgrenze für die nächsten fünf Jahre bereitgestellt werden?
Zunächst muss die Projektplanung erfolgen und das Baurecht geschaffen
werden. Erst dann kann über die Mittelbereitstellung in Abhängigkeit von den
künftigen Finanzierungsmöglichkeiten entschieden werden.
Drucksache 17/8284 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode66. Gab und gibt es Planungen der Bundesregierung, den Ausbau der A 8
zwischen Rosenheim und Bundesgrenze durch Öffentlich-Private-
Partnerschaften (ÖPP) zu finanzieren?
67. Wenn ja, welche Teilabschnitte sind davon konkret betroffen?
Die Fragen 66 und 67 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Ausbau der A 8 zwischen der Anschlussstelle Rosenheim und der
Bundesgrenze Deutschland/Österreich ist kein geplantes ÖPP-Projekt der sogenannten
zweiten ÖPP-Staffel, die im Jahr 2008 festgelegt wurde.
68. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die aktuellen
Planungsaktivitäten der Autobahndirektion München, der Obersten Baubehörde im
Bayerischen Innenministerium sowie dem BMVBS?
Der Ausbau der A 8 ist durchgängig im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
enthalten. Damit ist der Bedarf grundsätzlich festgestellt. Aufgrund des
unabweisbaren Erhaltungsbedarfs der nicht dem Stand der Technik entsprechenden
Strecke hat das BMVBS zugestimmt, dass Ausbauplanungen auch für die im
Weiteren Bedarf eingeordneten Abschnitte aufgenommen werden können.
69. Erwartet die Bundesregierung bei einem 6+2-spurigen Ausbau der A 8
zwischen Rosenheim und der Bundesgrenze größere zeitliche
Verzögerungen des Bauprojektes durch Einwendungen von Bürgern, als das bei
einem 4+2-spurigen Ausbau der Fall wäre?
Eine größere zeitliche Verzögerung wird nicht erwartet.
70. Wenn nein, warum nicht?
Die Wahl der Querschnittsform wurde innerhalb des Planungsdialoges als
grundlegende Entscheidung zur Ausbauplanung behandelt. Die 6-streifige
Querschnittsform wurde dabei von allen Arbeitsgruppen angenommen und
wurde deshalb der Empfehlung der ÜPB an das BMVBS zugrunde gelegt. Das
Bundesministerium hat der 6-streifigen Querschnittsform zugestimmt.
71. Wie wird einem zu erwartenden höheren Widerstand in der Bevölkerung
bei veränderter Trassenführung Rechnung getragen?
Im Planverstellungsverfahren besteht für alle von der Planung Betroffenen die
Möglichkeit, Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen. Mit
dem rechtsmittelfähigen Planfeststellungsbeschluss wird dann über die
Einwendungen entschieden.
72. Folgt die Bundesregierung bei der Begründung der Notwendigkeit eines
6+2-spurigen Ausbaus der A 8 zwischen Rosenheim und der
Bundesgrenze der Argumentation des BMVBS, dass die A 8 einem Bauzustand
der „Nachkriegszeit“ entspreche und daher der Ausbau der Strecke nötig
sei?
Der heutige schmale Fahrbahnquerschnitt mit vier Fahrstreifen ohne
Seitenstreifen entspricht nicht den geltenden Anforderungen für Autobahnen. Zudem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8284sind Fahrbahn, Entwässerungseinrichtungen und Bauwerke abgängig und
müssen erneuert werden.
73. Wenn ja, wie lässt sich dies damit vereinbaren, dass im Moment bei
vielen Brückenbauwerken durch umfangreiche Sanierungsarbeiten der
Zustand der „Nachkriegszeit“ bereits beseitigt wird?
Die wegen der tiefgehenden Schädigungen vorab zu erneuernden Bauwerke
werden soweit möglich auf den künftigen Ausbaustandard ausgerichtet,
teilweise mittels Provisorien im Bestand ersetzt. Diese Vorgehensweise ist
abhängig von der Gesamtplanung und den verbundenen Änderungen an der
Strecke. Damit wird mit einem Mindestmaß an erforderlichen Investitionen die
bestehende Verkehrsqualität aufrechterhalten. Der Erneuerungs- und
Ausbaubedarf an der gesamten Strecke besteht unabhängig davon weiter.
74. Wo werden Lkw-Parkplätze und in welcher Größe entlang der A 8
errichtet?
Es ist der Ausbau folgender Rastanlagen geplant:
Eulenauer Filz: 55 Lkw-Parkstände
Im Moos: 56 Lkw-Parkstände
Samerberg Süd: 60 Lkw-Parkstände
Samerberg Nord: 68 Lkw-Parkstände.
Im Abschnitt zwischen München und dem Dreieck Inntal sind weitere rund
180 Lkw-Parkstände notwendig. Der genaue Standort steht noch nicht fest.
Ferner laufen im Bereich des Grenzübergangs Bad Reichenhall derzeit
Untersuchungen für den Ersatz der Lkw-Parkstände, die durch den Ausbau der A 8 in
Fahrtrichtung Salzburg verloren gehen.
Autobahn 92
75. Liegen der Bundesregierung zum erhöhten Verkehrsaufkommen auf der
A 92 aktuelle Zählungen vor?
Es liegen die Daten der Straßenverkehrszählung 2010 vor.
76. Wenn ja, welche durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen
wurden gemessen, und welche Schlüsse werden daraus gezogen?
Nach den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2010 beträgt die
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung im Abschnitt zwischen dem
Autobahndreieck München-Feldmoching (A 99) und der Anschlussstelle
Oberschleißheim 68 910 Kfz/24 h. Richtung Autobahnkreuz Neufahrn/Flughafen München
steigt die Belastung stetig an. Der Streckenabschnitt zwischen der
Anschlussstelle Freising Süd und der Anschlussstelle Flughafen München ist mit
93 919 Kfz/24 h belastet.
Richtung Deggendorf nimmt die Belastung ab. Der Streckenabschnitt zwischen
der Anschlussstelle Wallersdorf-Nord und der Anschlussstelle Plattling-West
ist mit 23 066 Kfz/24 h belastet.
Richtung Autobahnkreuz Deggendorf steigt die Belastung auf 38 524 Kfz/24 h
an.
Drucksache 17/8284 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der
Anschlussstelle Deggendorf-Mitte beträgt die Verkehrsbelastung 28 809 Kfz/24 h.
Ein Vergleich der Zählergebnisse aus dem Jahr 2005 mit den Ergebnissen aus
dem Jahr 2010 lässt insgesamt eine Steigerung des Verkehrsaufkommens auf
der A 92 erkennen.
77. Wenn nein, warum wurden keine Messungen durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.
78. Was unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung der Schäden
aufgrund der erhöhten Belastung der A 92?
Gemäß der aktuellen Zustandserfassung auf den Bundesfernstraßen ZEB sind
auf der A 92 keine Auffälligkeiten bekannt, die in den nächsten Jahren größere
Erhaltungsmaßnahmen erfordern würden.
Im Bereich zwischen dem Autobahndreieck München-Feldmoching und dem
Autobahnkreuz Neufahrn plant die Straßenbauverwaltung den 6-streifigen
Ausbau der A 92. In diesem Zusammenhang wird der gesamte Oberbau
erneuert werden.
79. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind im Bereich von Wohngebieten an
der A 92 in den einzelnen Teilabschnitten geplant?
Der 6-streifige Ausbau der A 92 zwischen dem Autobahndreieck München-
Feldmoching und dem Autobahnkreuz Neufahrn löst Lärmschutz nach den
Kriterien der Lärmvorsorge aus. Neben einem lärmmindernden Fahrbahnbelag
sind Lärmschutzanlagen bestehend aus Wällen und Wänden in Ober- und
Unterschleißheim vorgesehen.
80. Wenn keine geplant sind, warum nicht?
Bei der A 92 handelt es sich um eine Bestandsautobahn, an der auf der
Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen Lärmsanierungsmaßnahmen als
freiwillige Leistung durchgeführt werden können. Dies setzt voraus, dass der
Beurteilungspegel den entsprechenden Auslösewert übersteigt. Dieses Kriterium
wird auf der A 92 nur für Einzelanwesen erfüllt.
81. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Gefahren für die
Linksabbieger der ein- und abgehenden Bundesstraßen zu minimieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
82. Sind linksabbiegefreie Ab- und Auffahrten/Anschlusspunkte geplant?
Ja. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/828483. Gibt es aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens und der Gefahren
für Linksabbieger Planungen zum Ausbau der Ausfahrt Landau an der
Isar bzw. des Knotenpunktes A 92/Bundesstraße 20 zu einem Kleeblatt?
Zurzeit ist kein Handlungsbedarf für den Ausbau zu einem Kleeblatt erkennbar.
84. Wann wurde bzw. wird das Planfeststellungsverfahren für die dritte
Autobahnausfahrt bei Plattling eingeleitet?
Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Derzeit liegt die
Entwurfsplanung dem BMVBS vor. Nach dessen Zustimmung zum Entwurf kann
mit der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen begonnen werden.
85. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren zur weiteren Ausfahrt bei
Dingolfing fortgeschritten?
Das Planfeststellungsverfahren ist von der Regierung von Niederbayern am
17. November 2011 eingeleitet worden.
Autobahn 93
86. Welchen Zeitplan gibt es für den bestandsorientierten Ausbau der A 93
Süd in Fahrtrichtung Inntaldreieck?
Die Erneuerung des Oberbaus der Fahrbahn in Fahrtrichtung Autobahndreieck
Inntal auf der A 93 Süd zwischen Rosenheim und Kiefersfelden wird von der
Straßenbauverwaltung derzeit vorbereitet und in Abhängigkeit von den
Finanzierungsmöglichkeiten ab 2012 abschnittsweise realisiert.
87. Seit wann liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
bestandsorientierten Ausbau der A 93 Süd in Fahrtrichtung Inntaldreieck
vor?
Für die Erneuerung des Oberbaus der Fahrbahn B (Fahrtrichtung
Autobahndreieck Inntal) auf der A 93 zwischen Rosenheim und Kiefersfelden wurde am
10. Dezember 2010 der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von
Oberbayern erlassen. Der Beschluss wurde nicht beklagt und ist seit Februar 2011
bestandskräftig.
88. Warum wurde bisher noch nicht mit dem bestandsorientierten Ausbau der
A 93 Süd in Fahrtrichtung Inntaldreieck begonnen?
Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses Ende 2010 erfolgte 2011 die
Bauvorbereitung bestehend aus Grunderwerb, Erstellung der Ausführungsplanung
und Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen. Ein Baubeginn ist abhängig
von den Finanzierungsmöglichkeiten.
89. Welche Priorität sieht die Bundesregierung für den bestandsorientierten
Ausbau der A 93 Süd in Fahrtrichtung Inntaldreieck?
Die Bundesregierung misst der Erneuerung des Oberbaus der Fahrbahn B
(Fahrtrichtung Autobahndreieck Inntal) auf der A 93 Süd zwischen Rosenheim
Drucksache 17/8284 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Kiefersfelden angesichts des schlechten Erhaltungszustandes hohe
Bedeutung zu.
90. Hat die bayerische Staatsregierung den bestandsorientierten Ausbau der
A 93 Süd in Fahrtrichtung Inntaldreieck gegenüber der Bundesregierung
als eines der Bauprojekte mit höchster Priorität eingebracht?
Die Erneuerung des Oberbaus der Fahrbahn in Fahrtrichtung Autobahndreieck
Inntal auf der A 93 zwischen Rosenheim und Kiefersfelden ist im
Erhaltungsprogramm 2012 bis 2015 der bayerischen Straßenbauverwaltung auf gesamter
Länge enthalten.
91. Falls ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Der bestandsorientierte Ausbau der A 93 Süd ist eine Erhaltungsmaßnahme
und nicht Gegenstand der geltenden Bedarfsplanung.
92. Welche konkreten Konsequenzen hinsichtlich Finanzierung und
Baubeginn hat das dann?
Finanzierung und Baubeginn können in Abhängigkeit von den für den
jeweiligen Zweck bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen.
93. Welche Lärmschutzmaßnahmen sollen entlang der A 93 in den einzelnen
Teilabschnitten verwirklicht werden?
Zur Verbesserung der Lärmsituation an der A 93 sind im Gemeindebereich von
Oberaudorf – an der Erlenau- und Innsiedlung – aktive Lärmschutzmaßnahmen
(Wälle und Wände) im Rahmen der Lärmsanierung geplant.
Die Erneuerung des Oberbaus auf der A 93 Süd zwischen Rosenheim und
Kiefersfelden löst keine Ansprüche auf zusätzlichen Lärmschutz aus. Es ist
allerdings der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags mit einem
Lärmabzugswert (DStro-Wert) von –2 dB(A) vorgesehen.
94. Welche Lärmschutzmaßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
im November 2009 für den Lärmschutz an der A 93 im Inntal
durchgeführt, und welches finanzielle Volumen hatten diese?
In 2010 wurde die Lärmschutzwand Erl baulich realisiert. Das Bauvorhaben
zum Bau einer Lärmschutzwand zum Schutz der österreichischen Gemeinde
Erl umfasst den Neubau einer rund 2,2 km langen und 3 m hohen
hochabsorbierenden Lärmschutzwand unmittelbar am östlichen Fahrbahnrand der A 93.
Die Maßnahme zur Lärmsanierung wurde von der österreichischen ASFINAG
Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG, Wien, finanziert.
95. Unterstützt die Bundesregierung ein Modellprojekt „Leises Inntal“, mit
abgestimmten Maßnahmen des Lärmschutzes an Bahnstrecke und
Inntalautobahn (A 93)?
Die Lärmsituation an der bestehenden A 93 ist nach den Grundsätzen der
Lärmsanierung zu beurteilen. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des
Bundes, um an Bestandsstrecken mit hohen Lärmbelastungen effektive Maß-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/8284nahmen zur Lärmminderung ergreifen zu können. Auf dieser Grundlage
stimmte das BMVBS den durch die Bayerische Straßenbauverwaltung
vorgelegten Planungen zur Verlängerung und Erhöhung der bestehenden
Lärmschutzanlage bei Oberaudorf zu. Darüber hinaus wird im Zuge der Erneuerung der
Richtungsfahrbahn Rosenheim im Abschnitt Kiefersfelden–Rosenheim ein
lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Hierfür liegt bereits
bestandskräftiges Baurecht vor. Die weiteren Planungen für eine bauliche
Umsetzung laufen.
Gegen den Schienenverkehrslärm im Inntal konnten auf Grund der
bundesweiten Gesamtkonzeption für die Lärmsanierung an Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes Maßnahmen im Bereich der Gemeinde Raubling realisiert
werden.
96. Mit welchen konkreten Maßnahmen und welchem Zeitplan will die
Bundesregierung sicherstellen, dass der Lkw-Verkehr auf der
Inntalautobahn (A 93) stärker auf die Schiene verlagert wird?
97. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der einzelnen im „Aktionsplan
Brenner 2009“ angekündigten Maßnahmen im Bereich der
Inntalautobahn (A 93)?
Die Fragen 96 und 97 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel einer Verlagerung des
Güterverkehrs auf umweltverträgliche Verkehrsträger. Dabei werden
marktkonforme Maßnahmen verfolgt, nicht aber ungerechtfertigte massive
Beschränkungen des Straßengüterverkehrs (z. B. sektorale Fahrverbote). Im Aktionsplan
Brenner 2009 sind die Maßnahmen zur Verlagerung der Güterverkehre über
den Brenner auf die Schiene aufgeführt. Von den Maßnahmen des Aktionsplans
Brenner 2009, die die Bundesregierung zu veranlassen oder durchzuführen hat,
stehen die Folgenden direkt oder indirekt in Zusammenhang mit der A 93:
Maßnahme Stand
6. Ausbau Rosenheim–
Kiefersfelden–Kufstein
(Aufgabe der Bundesregierung ist
die Ermittlung des Ausbaubedarfs
und die Finanzierung der
notwendigen Maßnahmen.)
Die Bundesregierung hat den Ausbaubedarf der Schienenverbindung
München–Kiefersfelden untersucht. Im Ergebnis werden auf dieser
Relation mit der Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels zwei zusätzliche
Gleise notwendig. Im Januar 2012 werden Bundesminister
Dr. Ramsauer und seine österreichische Amtskollegin Bures in
Rosenheim eine Ressortvereinbarung über Vorgehen und grenzüberschreitende
Abstimmung bei Planung und Ausbau dieser Schienenverbindung
unterzeichnen. Dies wird der Auftakt der Ausbauplanung des deutschen
Brennerzulaufs, die durch die deutschen – und im deutsch-
österreichischen Grenzraum gemeinsam durch die deutschen und österreichischen –
Eisenbahninfrastrukturunternehmen durchzuführen ist.
36. Differenzierung der
Straßenbenützungsgebühren nach
Schadstoffklasse
Die Maßnahme wurde in Deutschland mit Beginn der Mauterhebung am
1. Januar 2005 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2009 werden zudem mit
Partikelminderungssystemen nachgerüstete Fahrzeuge begünstigt.
37. Differenzierung der
Straßenbenützungsgebühren nach
aktueller Verkehrsbelastung
Die Bundesregierung plant diese Maßnahme nicht.
Drucksache 17/8284 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAutobahn 94
98. Welche Teilabschnitte der geplanten A 94 wurden bzw. werden zu
welchem Zeitpunkt fertiggestellt?
99. Wie ist der aktuelle Stand der Baumaßnahmen im Zuge des Baus der
A 94 zwischen München und Pocking (bitte die jeweiligen Teilabschnitte
angeben)?
Die Fragen 98 und 99 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die folgende Tabelle zeigt die Informationen zum Aus- und Neubau der A 94
auf Grundlage des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2004. Bereits
früher fertiggestellte Abschnitte werden nicht dargestellt.
42. Fahrverbot Lkw-Klassen 0, 1,
2 und 3 entlang des Korridors
Die Bundesregierung bevorzugt die Differenzierung der Maut nach
Schadstoffklassen (siehe Maßnahme 36). Für
Verkehrszeichenanordnungen sind die Länder zuständig. Sie entscheiden nach pflichtgemäßem
Ermessen in Abhängigkeit der verkehrlichen Erfordernisse.
43. Überholverbot oder
Abstandsbestimmungen für Lkw
Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zum Abstandsverhalten sind
aus Sicht der Bundesregierung ausreichend. Für
Verkehrszeichenanordnungen sind die Länder zuständig. Sie entscheiden nach pflichtgemäßem
Ermessen in Abhängigkeit der verkehrlichen Erfordernisse.
44. Zeitliche Beschränkungen für
Lkw-Verkehr entlang des
Korridors: Nacht-/
Wochenendfahrverbot/Staumanagement
Der zeitliche Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zum
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ist aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend, für Verkehrszeichenanordnungen sind die Länder zuständig.
Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit der
verkehrlichen Erfordernisse.
48. Einhebung
Querfinanzierungszuschlag auf der Strecke
Rosenheim–Kiefersfelden
Angesichts des nur etwa 25 km langen deutschen Autobahnabschnitts der
A 93 zwischen Rosenheim und Kiefersfelden, für den vsl. EU-rechtlich
ein Aufschlag erhoben werden könnte, wären mit einem Mautaufschlag
keine nennenswerten Beiträge zum Ausbau der Schienenverbindung
München–Rosenheim–Kiefersfelden (Investitionsvolumen min.
2,6 Mrd. Euro) zu erzielen. Außerdem ist eine Querfinanzierung des
Schienenausbaus durch einen Mautaufschlag auf der A 93 mit dem
deutschen Bundesfernstraßenmautgesetz nicht vereinbar. Zudem hat die
Bundesregierung beschlossen, die Mautsätze in dieser Legislaturperiode
nicht zu erhöhen.
Streckenteilstück Länge,
Gesamtkosten
Stand Baubeginn/Fertigstellung
AS München-Steinhausen
bis AS Feldkirchen-West
(6-str. Ausbau)
6,5 50,6 Ohne Planung
(WB)
*)
AK München-Ost bis AS FTO
(6-str. Ausbau)
6,2 22,7 Ohne Planung
(WB)
*)
Forstinning–Pastetten 6,2 49,9 Unter Verkehr 2008/2011
Pastetten–Dorfen 17,4 182,3 PLFB Ende 2009 Vorbereitende Maßnahmen
ab 2012 *)
Maßnahme Stand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8284*) Die Bau- und Finanzierungsplanung erfolgt in Abhängigkeit von bestandskräftigem Baurecht, den künftigen Finanzierungsmöglichkeiten und
den Priorisierungen im Finanzierungsprogramm.
WB = Weiterer Bedarf
PLFB = Planfeststellungsbeschluss
PLFV = Planfeststellungsverfahren
OU = Ortsumgehung
FB = Fahrbahn
100. Welche Bereiche werden nur zweispurig gebaut und warum?
101. Was unternimmt die Bundesregierung, um den ursprünglich geplanten
durchgehenden vierspurigen Ausbau der A 94 voranzutreiben sowie den
Abschnitt bei Malching von einer Kraftfahrstraße zur Autobahn
aufzuwerten?
Die Fragen 100 und 101 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Finanzierung und Bau der A 94 folgen vorliegendem Baurecht und den
Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Ziel, die A 94 von München nach Pocking
(A 3) auf durchgehender Länge zweibahnig fertigzustellen.
102. Warum verzögert sich das Planfeststellungsverfahren im Bereich der
Stadt Simbach/Inn, und was unternimmt die Bundesregierung um das
stockende Planfeststellungsverfahren voranzutreiben?
Der Abschnitt im Bereich Simbach ist im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im Weiteren Bedarf eingestuft. Aus diesem Grund ruhen die weiteren
Planungen zunächst.
Dorfen–Heldenstein 15,3 152,8 PLFB 22.11.2011 *)
Heldenstein–Ampfing
(2. FB)
4,3 70,3 In Bau 2009/vsl. 2012
Ampfing–Marktl 33,5 202,5 Unter Verkehr unter Verkehr seit 2006
AS Marktl (B 20)–
AS Simbach a. Inn/W (2.FB)
14,3 31,1 Ohne Planung
(WB)
*)
Simbach/W a. Inn–
Simbach/O a. Inn
6,0 90,1 Ohne Planung
(WB)
*)
Simbach/O a. Inn–Prienbach/O 4,5 23,5 Ohne Planung
(WB)
*)
Prienbach/O–Malching 5,1 20,5 Ohne Planung
(WB)
*)
Malching–Kirchham (1. FB)
Kühstein–Malching (OU Malching)
5,8 29,0 Unter Verkehr 2007/2009
Malching–Kirchham (1. FB)
östl. Malching–Kirchham (OU Tutting)
6,0 39,3 Im PLFV *)
Malching–Kirchham (2. FB) (11,8) 18,8 PLFB/im PLFV *)
Kirchham–Pocking (A 3) 13,7 155,2 In Planung *)
Streckenteilstück Länge,
Gesamtkosten
Stand Baubeginn/Fertigstellung
Drucksache 17/8284 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode103. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind bei der A 94 im Bereich von
Wohngebieten in den einzelnen Teilabschnitten geplant?
104. Wenn keine geplant sind, mit welcher Begründung?
Die Fragen 103 und 104 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich werden an der A 94 bei nachweislichen
Grenzwertüberschreitungen vorrangig aktive Lärmschutzmaßnahmen als Lärmschutzwälle,
Lärmschutzwände oder Kombinationen daraus geplant und über ein
Planfeststellungsverfahren baurechtlich gesichert.
105. In welchem Zusammenhang steht die Finanzierung der A 94 und der
A 8?
Finanzierungen von Vorhaben sind grundsätzlich nur in dem Umfang möglich,
wie hierfür Mittel zur Verfügung stehen und die Ansätze der Finanzplanung
dies ermöglichen.
Dies gilt auch für die noch zu realisierenden Abschnitte der A 94 und der A 8
in dem Teilabschnitt Rosenheim bis Bundesgrenze.
106. Wann werden welche Mittel für die A 94 in den Haushalt eingestellt?
Der Entwurf des Straßenbauplans 2012 sieht folgende Ansätze für die A 94
vor:
Autobahn 95
107. Wann wird mit dem Bau der Verlängerung der A 95 bzw. dem Bau der
Ortsumfahrung von Oberau im Zuge der Bundesstraße 2/Bundesstraße 23
begonnen?
Nachdem die Terminvorgaben der Fertigstellung bis 2018 nicht mehr gegeben
sind, erfolgt die Realisierung im Rahmen der nunmehr gegebenen finanziellen
Möglichkeiten.
Land lfd. Nr.
(Vorjahr)
Straße
Längen
km
Bezeichnung der Baumaßnahme Kosten
1 000 €
bis 2011
1 000 €
Soll
2012
1 000 €
Vorbehalten
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Auszug aus Entwurf Straßenbauplan (SBP) 2012
BY 30 A 94 6,2 Pastetten–Dorfen
nur vorlaufende Arbeiten und
Grunderwerb
38 500 3 700 9 900 24 900
BY 31 A 94 6,2 Forstinning–Pastetten 49 946 38 450 500 10 996
BY 32 A 94 6,0 Malching–Tutting, 1. Fb
(Kühstein–Malching)
37 863 29 669 100 8 094
BY 33 A 94 4,3 Heldenstein–Ampfing 70 349 33 266 13 200 21 186
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8284Autobahn 96
108. Welche Lärmschutzmaßnahmen an der A 96 sind geplant und wann
werden sie durchgeführt (bitte um genaue Abschnittsauflistung)?
Für den 6-streifigen Ausbau der A 96 von der Anschlussstelle
Oberpfaffenhofen bis zur Anschlussstelle Germering Süd ist ein Planfeststellungsverfahren
vorgesehen, das im Frühjahr 2012 eingeleitet werden soll. Als
Lärmschutzmaßnahmen sind Wälle, Wände sowie Galeriebauwerke vorgesehen, die über
ein Planfeststellungsverfahren baurechtlich abgesichert werden sollen. Die
bauliche Umsetzung hängt von der Finanzierungsmöglichkeit ab.
Autobahn 99
109. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
zum Südring München im Zuge der A 99, und wird die Bundesregierung
dieses Projekt weiterverfolgen?
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden in einer öffentlichen
Veranstaltung am 17. Mai 2010 durch die Bayerische Straßenbauverwaltung vorgestellt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass ein Ringschluss des
Autobahnringes München (A 99) grundsätzlich möglich ist. Weitergehende
Entscheidungen hängen zunächst davon ab, ob das Projekt im Rahmen der
Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans für eine künftige Bewertung
angemeldet wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]