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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit

Erkenntnisse über vermehrte psychische Belastungen, erhöhte Unfallgefahren und Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, Wirksamkeit des Arbeitsprogramms &quot;Arbeitssicherung und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit&quot; der Bundesagentur für Arbeit, Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, Zahl der gemeldeten freien Stellen in der Leiharbeit<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/806402. 12. 2011

Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Integration in den Arbeitsmarkt gilt als zentrale Voraussetzung für soziale Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion. Diese beiden Faktoren beeinflussen das Wohlergehen und die psychische Gesundheit der Menschen in einem ganz erheblichen Maße. Medizinische und psychologische Experimentalstudien von 2011 haben gezeigt, dass soziale Exklusion einen psychischen Zustand hervorrufen kann, der vergleichbar ist mit dem Empfinden physischer Schmerzen. Das logische Denken wird beeinflusst und Betroffene sehen seltener einen Sinn in ihrem Leben. Die Wahrnehmung sozial ausgeschlossen zu sein, fördert die Neigung zu risikoreichem Konsumverhalten (z. B. Drogenkonsum) und die Motivation verringert sich, anderen zu helfen sowie sich sozial und politisch zu engagieren.

Frühere Studien haben gezeigt, dass die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit mit einer Reihe von Risiken für die soziale Teilhabe und die gesellschaftliche Inklusion einhergehen. Dazu gehören niedrigere Löhne, ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und verminderte Weiterbildungschancen. Der Gesundheitsreport 2009 der Techniker Krankenkasse mit dem Schwerpunkt Leiharbeit zeigt bei der Diagnose psychischer Störungen, dass die Fehlzeiten unter den männlichen Beschäftigten aus der Leiharbeitsbranche (nach der Adjustierung des Tätigkeitsspektrums) um 36 Prozent über den Erwartungswerten (von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anderer Branchen) liegen. Entscheidend sei hier, neben der Unzufriedenheit über ein niedrigeres Einkommen und einen unsicheren Arbeitsplatz, die Diskrepanz zwischen Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit. Leiharbeit macht zudem häufiger krank als ein normales Beschäftigungsverhältnis. Die dauerhafte Unsicherheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit des Arbeitsplatzes führen zu einer langanhaltenden Stresssituation. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), „Soziale Teilhabe ist eine Frage von stabilen Jobs“, kam nun zu dem Schluss, dass sich Leiharbeitskräfte nach den Arbeitslosen als am schlechtesten in die Gesellschaft integriert wahrnehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Studie des IAB, mit der ein Zusammenhang zwischen Beschäftigungsform sowie subjektiv gefühlter Teilhabe und Integration in die Gesellschaft aufgezeigt wird?

I. Psychische Belastungen in der Leiharbeit

2

Welche Unterschiede gibt es bezogen auf Teilhabe und Integration zwischen Leiharbeits- und Normalarbeitsverhältnissen, und welche arbeitsmarktpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Befund im Gesundheitsbericht 2009 der Techniker Krankenkasse, dass in der Leiharbeitsbranche (nach der Adjustierung des Tätigkeitsspektrums) bei der Diagnose psychische Störungen eine um 36 Prozent höhere krankheitsbedingte Fehlzeit unter männlichen Beschäftigten im Vergleich zu männlichen Beschäftigten aus anderen Branchen besteht?

4

Welche Arbeitsbedingungen sind für den höheren Anteil an psychischen Erkrankungen bei Leiharbeitskräften im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen verantwortlich, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz der Beschäftigten in der Leiharbeit vor psychischen Erkrankungen und früh einsetzender Erwerbsunfähigkeit?

5

Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle von Leiharbeitskräften gab es seit 2005 pro Jahr, und wie viele dieser Arbeitsunfälle führten zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder zum Tod?

II. Unfallgefahr in der Leiharbeit

6

Ist das Unfallrisiko von Leiharbeitskräften höher als von Stammbelegschaften?

Wenn ja, wie stark, und in welchen Branchen unterscheidet sich das Unfallrisiko von Leiharbeitskräften von dem der Stammbelegschaften, und welche Gegenmaßnahmen sind geplant?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz „Integration und Einarbeitung von Leiharbeitskräften“ mit Hilfe des Patenmodells des Projekts „Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen eines zielgruppenbezogenen Ansatzes für Leiharbeitnehmer in Entleihunternehmen“ (GRAziL), um die Unfallzahlen von Leiharbeitskräften zu senken, und wie viele Leiharbeitskräfte haben bisher und sollen in Zukunft von den Maßnahmen des Projekts GRAziL profitieren?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung einen gesetzlich zwingenden Abschluss einer Arbeitsschutzvereinbarung, wie beispielsweise von GRAziL entwickelt, als Bestandteil des Überlassungsvertrags zwischen Entleiher und Verleiher, um Unklarheiten in Bezug auf Arbeitsschutzpflichten wirksam auszuräumen?

9

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass leiharbeitsspezifische Aspekte bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen beachtet werden sollten?

Wenn ja, in welcher Form, und wie häufig werden diese Aspekte bei Gefährdungsbeurteilungen mitberücksichtigt, bzw. wie wird dies kontrolliert?

Wenn nein, warum nicht?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in manchen Entleihbetrieben ganze Arbeitsbereiche mit Leiharbeitskräften besetzt werden und damit die Bestimmung aus § 12 Absatz 1 Satz 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bezüglich der Unterrichtung über die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammarbeitskräfte ins Leere läuft und somit eine für den Arbeits- und Unfallschutz wichtige Unterrichtung „de facto“ entfällt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

11

Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden wegen Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz seit 2005 pro Jahr eingeleitet, und wie hoch war die Anzahl von Verwarnungen, Verfallsentscheidungen, Geldbußen und die Summe der Bußgelder, die pro Jahr verhängt wurden (bitte nach Entleih- bzw. Verleihbetrieben und Vergehen differenzieren)?

12

Wie viele Strafverfahren wurden wegen Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz seit 2005 pro Jahr eingeleitet, und wie viele davon wurden mit Geldbußen und Freiheitsstrafen abgeschlossen (bitte nach Entleih- sowie Verleihbetrieben und Vergehen differenzieren)?

13

Welche Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen plant die Bundesregierung, um den Arbeitsschutz für Leiharbeitskräfte zu erhöhen, und in welcher Form sollen die Betriebsräte in den Entleihbetrieben diesbezüglich einbezogen werden?

14

Welche konkreten Erfolge hat das Arbeitsprogramm „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) bisher vorzuweisen, und sind die bisherigen Erfolge aus Sicht der Bundesregierung zufriedenstellend?

III. Arbeitsprogramm „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit“

Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?

15

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund steigender Beschäftigtenzahlen in der Leiharbeit, das Programm „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit“ auszuweiten sowie zusätzliche Sach- und Personalmittel bereitzustellen?

Wenn ja, wann, und in welcher Größenordnung soll das Programm ausgeweitet werden?

Wenn nein, warum nicht?

16

Wie viele Entleihbetriebe gibt es derzeit in Deutschland?

17

In wie vielen Betrieben wurden wie viele Maßnahmen pro Jahr seit Beginn des Programms „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit“ seit 2005 durchgeführt, und wie viele Leiharbeitskräfte haben pro Jahr an diesen Maßnahmen teilgenommen?

18

Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind im Rahmen des Programms „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit“ vorgesehen, und wie viele Multiplikatoren wurden bereits qualifiziert?

19

Sieht die Bundesregierung in der Leiharbeit ein Auseinanderfallen von gesetzlichem Anspruch und betrieblicher Wirklichkeit, vor dem Hintergrund des § 84 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch?

IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung diesen Missstand zu beheben?

Wenn nein, mit welchen Zahlen oder Untersuchungen begründet die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des BEM in der Leiharbeit?

20

In wie vielen Fällen hat das Instrument des BEM im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung seit 2005 pro Jahr Anwendung gefunden?

21

In wie vielen Fällen, und in welcher Größenordnung wurden seit 2005 pro Jahr Verleihunternehmen, die ein BEM eingeführt haben, durch die Rehabilitationsträger und Integrationsämter mit Prämien oder einem Bonus gefördert?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in der Leiharbeit die im Gesetz vorgesehene Beteiligung der Arbeitnehmervertretung im Bereich des BEM fast vollständig wegen fehlender Betriebsräte entfällt bzw. zu einseitigen Entscheidungen der Arbeitgeber führt, und soll deshalb die Zuständigkeit des Betriebsrats im Entleihbetrieb gestärkt werden?

Wenn nein, warum nicht?

23

Wie viele Leiharbeitskräfte haben seit 2001 pro Jahr Renten wegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit beantragt und erhalten (bitte nach Jahren differenzieren)?

V. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

24

Welche zehn häufigsten Erstdiagnosen lagen der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente für Leiharbeitskräfte zugrunde (bitte nach teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung differenzieren)?

25

Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Renteneintrittsalter von Leiharbeitskräften, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, und dem Renteneintrittsalter von Rentnern, die Erwerbsminderungsrenten beziehen und zuvor regulär beschäftigt waren, und auf welche Daten stützt sich die Einschätzung der Bundesregierung?

26

Wie haben sich die durchschnittliche Höhe und der Median beim Bezug von Erwerbsminderungsrenten von Leiharbeitskräften und von regulär Beschäftigten seit 2001 pro Jahr entwickelt?

27

Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten freien Arbeitsstellen sind aktuell Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit, und hält die Bundesregierung diesen Wert für zu hoch?

VI. Allgemeine Fragen zur Leiharbeit

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28

Teilt die Bundesregierung die im Interview mit „DIE WELT“ geäußerte Auffassung des Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise, dass die Beschäftigtenzahl in der Leiharbeit nicht weit über die Millionengrenze steigen sollte?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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