[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8301
17. Wahlperiode 04. 01. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8071 –
Wissensbasierte Entwicklung des Bildungswesens
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Föderalismusreform von 2006 wirken Bund und Länder aufgrund von
Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens
im internationalen Vergleich und diesbezüglichen Berichten und
Empfehlungen zusammen. Damals sagte die Bundesseite zu, die Bildungsforschung,
insbesondere die empirische Bildungsforschung, nachhaltig zu stärken. Nach
fünf Jahren neuer Verfassungsrealität ist es an der Zeit, im Rahmen einer
Bestandsaufnahme, Einblick zu erhalten, wie es um die wissensbasierte
Weiterentwicklung des Bildungswesens steht.
1. Hält die Bundesregierung die Bildungsberichterstattung in Deutschland für
ausreichend?
Welche Defizite und Lücken sieht die Bundesregierung in der
Bildungsforschung, wo sieht sie zusätzlichen Forschungsbedarf, und hält sie den
Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren – zwischen Bund,
Ländern und Forschungs- und Bildungsorganisationen – für ausreichend?
In Deutschland gibt es eine umfangreiche Bildungsberichterstattung. Auf
nationaler Ebene gehören dazu der nationale Bildungsbericht mit seinem Überblick
über alle Bereiche des Bildungswesen, der Bildungsfinanzbericht, aber auch
verschiedene Berichte der Bundesressorts, die auf einzelne Bildungsbereiche
oder Bildungsfragen in unterschiedlichen inhaltlichen Kontexten näher
eingehen (z. B. Berufsbildungsbericht, Familienbericht). Darüber hinaus gibt es
zwischenzeitlich eine Reihe von Bildungsberichten auf Ebene der Länder oder
Kommunen (vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 4). Damit verfügt Deutschland
über ein im internationalen Vergleich sehr ausdifferenziertes und anerkanntes
Berichtssystem. Die weiteren Entwicklungen im Bildungsbereich können die
vertiefte Betrachtung einzelner Aspekte innerhalb der Bildungsberichterstattung
in Deutschland auch in Zukunft notwendig machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 2. Januar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8301 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Die Aufgabe der Bildungsforschung besteht darin, wissenschaftliche
Informationen auszuarbeiten, die eine rationale Begründung bildungspraktischer und
bildungspolitischer Entscheidungen ermöglichen“ (Tippelt, R., Schmidt, B.
(2010): Handbuch Bildungsforschung, S. 9). Vor dem Hintergrund dieser
Aufgabe existiert für die Bildungsforschung ein letztlich immer wieder neu zu
definierender Forschungsbedarf und – wie grundsätzlich in jedem anderen
Wissenschaftsbereich auch – wird Bildungsforschung stets mit offenen
Forschungsfragen und Erkenntnisdefiziten konfrontiert werden.
Um Defizite in der Bildungsforschung zu schließen, hat die Bundesregierung
u. a. im Jahr 2007 in enger Abstimmung mit den Ländern das Rahmenprogramm
zur Förderung der empirischen Bildungsforschung initiiert. Ziel ist es, die
empirische Bildungsforschung in Deutschland langfristig strukturell zu stärken und
Wissen für die Reform des Bildungs- und Wissenschaftssystems bereitzustellen.
Im Rahmenprogramm werden zurzeit insgesamt 185 Forschungsprojekte mit
einem Volumen von rund 123 Mio. Euro in unterschiedlichen
Schwerpunktbereichen gefördert, für die im Hinblick auf die Weiterentwicklung des
Bildungswesens ein besonderes Erkenntnisinteresse besteht. Dazu gehören beispielsweise
die Forschungsfelder Sprachdiagnostik und Sprachförderung, Qualifizierung des
pädagogischen Personals, Steuerung im Bildungssystem. Die
Forschungsergebnisse werden u. a. in der Reihe Bildungsforschung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) publiziert. Darüber hinaus werden die
Projektergebnisse auf dem für das Rahmenprogramm eingerichteten Internetportal
(
www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/) veröffentlicht und sind somit
den unterschiedlichen Akteuren zugänglich.
Ein wichtiger Bestandteil des Rahmenprogramms ist das Nationale
Bildungspanel (National Educational Panel Study – NEPS), das durch die
Bundesregierung zunächst von 2009 bis 2013 mit insgesamt rund 85 Mio. Euro gefördert
wird. Damit wird die bislang existierende Lücke an Langzeitstudien
geschlossen. Die zentrale Zielsetzung des Nationalen Bildungspanel ist es,
relevante Informationen bereitzustellen über (1) die Entwicklung von
Kompetenzen über die Lebensspanne, (2) die Formation von Bildungsentscheidungen
im Lebenslauf, (3) den Einfluss von verschiedenen Lernumwelten, (4) die
Besonderheiten des Bildungserwerbs bei Menschen mit Migrationshintergrund
und (5) die verschiedenen Bildungsrenditen. Dazu werden Personen aus
verschiedenen Altersgruppen von der Geburt bis ins hohe Erwachsenenalter
begleitet, befragt und getestet. Von diesen Längsschnitterhebungen wird die erste
bundesweit repräsentative Datenbasis erwartet, die neue Erkenntnisse
bereitstellt zur individuellen Längsschnittinformation, zu Bildungskarrieren und
Kompetenzentwicklungen aber auch zu den besuchten Bildungsinstitutionen,
Ausbildungs- und Arbeitsstätten und dem Lebensumfeld wie der Familie und
den Peers.
Das NEPS ist eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung der informationellen
Infrastruktur und bietet ein reichhaltiges Analysepotential für die
verschiedensten wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Forscherinnen und
Forscher aus dem In- und Ausland erhalten die Möglichkeit zur Analyse des
Datenmaterials. Damit diese Daten (Scientific Use Files) von der Forschung
auch möglichst zeitnah und umfassend genutzt werden, ist von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) das Schwerpunktprogramm DFG Priority
Programme 1646 „Education as a Lifelong Process“ aufgelegt worden. Die
DFG stellt für diese Forschung 5,5 Mio. Euro von 2012 bis 2017 bereit. Mit
dem NEPS werden nicht nur innovative Impulse für die Grundlagenforschung
gegeben, sondern auch die Rahmenbedingungen für die empirische
Bildungsforschung in Deutschland entscheidend verbessert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8301Die Bundesregierung wird u. a. mit einer Veranstaltungsreihe zur Verbesserung
des Informationsaustausches von Bildungsforschung und Bildungspraxis
beitragen. Eine erste Tagung wird am 29./30. März 2012 unter dem Titel
„Bildungsforschung 2020 – Herausforderungen und Perspektiven“ in Berlin
stattfinden. Mit der Veranstaltungsreihe wird ein Forum geschaffen, das der
Information und Diskussion über die Ergebnisse der Bildungsforschung dient und
die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis unterstützen soll.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass bei der
Weiterentwicklung des Rahmenprogramms und insbesondere bei der Vorbereitung der
Forschungsschwerpunkte neben wissenschaftlichen Expertinnen und Experten
grundsätzlich auch Vertreterinnen und Vertreter der Bildungspraxis bzw. der
Bildungsverwaltung einbezogen werden.
Im Bereich der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung sieht
Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) vor, dass Bund und Länder auf
Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionale Bedeutung bei der
Förderung der dort genannten Einrichtungen und Vorhaben zusammenwirken. In der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz unterrichten sich Bund und Länder
gegenseitig auch über wesentliche eigene Planungen und Entscheidungen, die
nicht Gegenstand gemeinsamer Förderung sind. Darüber hinaus arbeiten Bund
und Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Absatz 2
GG zusammen. In den Kontext dieser Gemeinschaftsaufgabe gehören u. a. der
nationale Bildungsbericht und der Bildungsfinanzbericht.
2. Wie hat sich seit 2007 das Engagement der Bundesregierung für die
Bildungsforschung in der Ressortforschung, in der allgemeinen
Projektförderung und bei der gemeinsamen Forschungsförderung entwickelt?
Die hohe Bedeutung, die die Bundesregierung der Bildungsforschung beimisst,
kommt auch durch ihr Engagement in der Ressortforschung zum Ausdruck.
Im Bereich der institutionellen Förderung ist das Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) hervorzuheben. Das BIBB betreibt Berufsbildungsforschung
(BBF) auf der Grundlage eines vom BMBF genehmigten
Forschungsprogramms und berät die Bundesregierung in Fragen der Berufsbildung. Die
Forschungsschwerpunkte des BIBB umfassen die Themen „Ausbildungsmarkt und
Beschäftigungssystem“, „Modernisierung und Qualitätssicherung der
beruflichen Bildung“, „lebensbegleitendes Lernen“, „Durchlässigkeit und
Gleichwertigkeit der Bildungswege“, „berufliche Bildung für spezifische Zielgruppen“
und „Internationalität der Berufsbildung“. Die Ausgaben des Bundes für das
BIBB sind seit 2007 stetig von 25,9 Mio. Euro auf 29,35 Mio. Euro (2011)
gestiegen.
In Ergänzung zur Berufsbildungsforschung des BIBB werden zudem
kontinuierlich Forschungsprojekte zu unterschiedlichen Themen ausgeschrieben, deren
Ziel es ist, Informationen, Daten und Vorschläge in Form von Expertisen und
empirischen Untersuchungen für berufsbildungspolitisches Handeln zu
generieren. Ein Beispiel sind Projekte zur Früherkennung von
Qualifikationserfordernissen auf mittlerer Fachkräfteebene (
www.frequenz.net). Ein aktueller
Schwerpunkt ist die Entwicklung, Erprobung und Validierung neuer
technologieorientierter Messverfahren zur Erfassung beruflicher Kompetenzen in der
Berufsbildung. Für diese Initiative stellt das BMBF bislang bis Ende 2014 rd.
7 Mio. Euro zur Verfügung (
www.ascot-vet.net).
Drucksache 17/8301 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEbenfalls im Rahmen der Projektförderung hat das BMBF für den
Förderschwerpunkt „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener“ in den letzten vier Jahren rund 35 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt; in 24 Verbünden wurden über 100 Einzelprojekte gefördert. In diesem
Kontext wurde auch die Studie „leo. – Level-One“ gefördert, die erstmals
valide Zahlen zur Größenordnung des funktionalen Analphabetismus in
Deutschland erhoben hat. Eine neue Förderbekanntmachung zu
„Arbeitsplatzorientierter Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wurde im Dezember
2012 veröffentlicht.
Zur Frage des Engagements der Bundesregierung in der allgemeinen
Projektförderung ist zudem auf die empirische Begleitforschung zum
Ganztagsschulprogramm (
www.ganztagsschulen.org.php) hinzuweisen, die seit 2007 mit rund
10 Mio. Euro gefördert wird. Im Mittelpunkt steht die „Studie zur Entwicklung
von Ganztagsschulen – StEG“, die von 2012 bis 2015 unter Beteiligung aller
16 Länder mit dem Schwerpunkt Qualität und Wirkungen von
Ganztagsangeboten weitergeführt wird.
Im Rahmen seiner Ressortzuständigkeiten fördert auch das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in wachsendem Umfang
bildungsrelevante Forschungsvorhaben u. a. zu Bildungsfragen in der zweiten
Lebenshälfte, zu Fragen der Familienbildung, zur außerschulischen Kinder- und
Jugendbildung und zur vorschulischen Bildung von Kindern. So wird
beispielsweise mit großer Relevanz für die frühkindliche Bildung der Fortschritt der
Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG 2008) gemäß § 24a Absatz 5 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch ein umfassendes
Evaluationskonzept begleitet. Forschungsfragen zur vorschulischen Bildung von
Kindern und zur non-formalen Bildung von Kindern und Jugendlichen bearbeitet
insbesondere das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI), München/Halle, das die
alle zwei Jahre erscheinenden Bildungsberichte der Bundesregierung mit
erarbeitet und vom BMFSFJ institutionell und projektbezogen gefördert wird.
Auch im Kontext der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und
Ländern wird die Bildungsforschung mit erheblichem Umfang gefördert. So sind
beispielsweise für den Kernhaushalt 2012 des von Bund und Ländern jeweils
zur Hälfte geförderten Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung (MPIB)
über 8,2 Mio. Euro veranschlagt, und der Bundesanteil für die Förderung des
Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik
an der Universität Kiel (IPN) wird sich im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr
2007 um fast 900 000 Euro auf mehr als 3,8 Mio. Euro erhöhen. Ferner wird
die Förderung für das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische
Forschung (DIPF) im Jahr 2012 über 9,6 Mio. Euro betragen, was einer
Verdopplung des Bundesanteils seit 2007 entspricht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8301Einen Überblick über die Anteile des Bundes an der Förderung der im Bereich
der Bildungsforschung tätigen Forschungseinrichtungen der Leibniz-
Gemeinschaft bietet die nachfolgende Tabelle:
(Bundesanteile in Mio. Euro, alle Werte gerundet)
1 Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)
2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), Frankfurt a. M.
3 Institut für Wissensmedien (IWM), Tübingen
4 Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel (IPN); Kiel
5 Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE), Bonn
6 Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung (GEI), Braunschweig
Im Oktober 2010 hat das BMBF darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern das
Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) gegründet. Seitens
des BMBF werden bis zum Jahr 2016 jährlich 860 000 Euro für das
Forschungszentrum bereitgestellt. Weiter wurde in diesem Kontext vereinbart, dass das
BMBF jährlich zusätzlich 1 Mio. Euro für die Förderung von
Forschungsvorhaben in Ankopplung an Bildungsvergleichsstudien (Large-Scale-Assessments)
zur Verfügung stellt. Das erste Ausschreibungsverfahren ist abgeschlossen. Die
Förderung der in der Regel dreijährigen Forschungsprojekte beginnt Anfang
2012.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der
Bildungsberichterstattung und Bildungsforschung erlangt, und wie setzt sie sie an
konkreten Beispielen um?
Die Erkenntnisse aus der Bildungsberichterstattung und der Bildungsforschung
sind Grundlage für bildungspolitisches Handeln. Ein Beispiel für das
übergreifende gemeinsame Handeln von Bund und Ländern ist in diesem
Zusammenhang die Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“.
Die Erkenntnisse fließen des Weiteren ein in die Weiterentwicklung der
Forschungsförderung und insbesondere des Rahmenprogramms zu Förderung der
empirischen Bildungsforschung. So wird aufgrund der u. a. durch die PISA
Studie 2009 bestätigten hohen Bedeutung der Sprachkompetenz für den Erfolg
von Lernprozessen die Forschungsförderung im Bereich der sprachlichen
Bildung im Rahmenprogramm weiter ausgebaut.
Im Kontext der Ergebnisse von PISA 2009 hat das BMBF darüber hinaus das
achtjährige Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ mit einem
finanziellen Volumen von rund 26 Mio. Euro aufgelegt. Ziel dieses Programms
ist es, die Schlüsselkompetenz „Lesen“ bereits in der frühkindlichen Förderung
Einrichtung Finanz.
schlüssel
Bund:
Länder
Ist
2007
Ist
2008
Ist
2009
Soll
2010
Soll
2011
Soll
2012
WZB (BE)1 75:25 9,96 10,12 10,71 10,60 11,0 11,67
DIPF (HE)2 50:50 4,78 5,07 5,46 6,24 7,47 9,66
IWM
(BW)3
50:50 1,65 2,07 2,05 2,70 3,07 2,99
IPN (SH)4 50:50 2,92 3,01 3,08 3,43 3,60 3,82
DIE (NW)5 50:50 1,71 1,74 1,80 1,84 2,02 2,29
GEI (NI)6 50:50 – – – – 1,25 1,67
Gesamt 21,03 22,01 23,10 24,80 28,40 32,10
Drucksache 17/8301 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu verankern, um die Bildungschancen von Kindern zu verbessern. Bund und
Länder bereiten zudem eine gemeinsam Initiative zur Sprachförderung,
Sprachdiagnostik und Leseförderung vor.
Ein weiteres aktuelles Beispiel bezieht sich auf die notwendige Gestaltung der
Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Das BMBF
hat hierzu eine Förderrichtlinie mit dem Ziel aufgelegt, fundierte Erkenntnisse
zu Formen der Kooperation von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und
Elternhäusern zu generieren und die Entwicklung von „Bildungshäusern“ im
Hinblick auf deren Bedeutung für die Lern- und Bildungsprozesse von Kindern
zu evaluieren sowie Ansätze für einen Transfer von Bedingungen einer
gelungenen Kooperation in der Breite näher zu untersuchen.
4. In welcher Form nimmt die Bundesregierung regionale Bildungsberichte
und Bildungsberichte der Länder zur Kenntnis?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus regionalen
Bildungsberichten oder Bildungsberichten von Bundesländern für ihre Arbeit?
Die Bundesregierung nimmt regionale Bildungsberichte und Bildungsberichte
der Länder zur Kenntnis, soweit sie ihr zur Verfügung stehen. Hieraus lassen
sich Einblicke in inhaltliche Fragen und regionale Herausforderungen an das
Bildungssystem gewinnen, die mit bundesweit relevanten Themen wie
Integration oder demographischem Wandel in Zusammenhang stehen und wichtige
Hintergrundinformationen für den bildungspolitischen Umgang mit diesen
Themen liefern.
Das BMBF fördert darüber hinaus mit dem Programm „Lernen vor Ort“, das
gemeinsam mit deutschen Stiftungen umgesetzt wird und die Entwicklung
eines integrierten Bildungsmanagements auf kommunaler Ebene unterstützt,
den Aufbau eines systematischen Bildungsmonitorings auf kommunaler Ebene.
5. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch Erkenntnislücken in
der Bildungsberichterstattung, die die Qualitätssicherung und Steuerung
im Bildungsbereich gefährden?
Wenn ja, welche?
Eine solche Gefährdung ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht
gegeben. Die Bildungsberichterstattung ist nur ein Instrument des
Bildungsmonitoring, mit dem wissenschaftlich fundierte Informationen zum Bildungswesen
bereitgestellt werden. Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland mit
finanzieller Unterstützung der Bundesregierung an einer Reihe von internationalen
Leistungsvergleichsuntersuchungen.
Qualitätssicherung und Steuerung im Bildungswesen können und sollten sich
jedoch nicht allein auf Monitoringinstrumente stützen. Die Bundesregierung
fördert deshalb im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung Forschungsprojekte, die zur Weiterentwicklung und
nachhaltigen Sicherung der Qualität des Bildungswesens in Deutschland
beitragen. Im Schwerpunkt „Steuerung im Bildungssystem“ werden empirisch
angelegte Forschungsprojekte gefördert, die z. B. das Verfahren der externen
Evaluation bzw. Schulinspektion, die Wirkungsmechanismen und den Wirkungsgrad
zentraler Abschlussprüfungen sowie Strategien der Qualitätssicherung von
Schulen in schwieriger Lage wissenschaftlich untersuchen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/83016. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem ersten
Qualifizierungsgipfel 2008 ergriffen, um Definitionsprobleme in der
Bildungsforschung zu verringern, z. B. im Bereich der Wirkungsforschung bei
Ganztagsschulen, sonderpädagogischer Förderung, Sprachförderung oder auch
bei der Erfassung von Studienerfolgsquoten?
Nicht erst seit dem Bildungsgipfel der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefs der Länder im Oktober 2008 räumt die Bundesregierung der Bearbeitung
von Definitions- und Abgrenzungsfragen in der Bildungsforschung einen
zentralen Stellenwert ein.
Die von Bund und Ländern im Rahmen der Wirkungsforschung des
Ganztagsschulprogramms initiierte Längsschnittuntersuchung „Studie zur Entwicklung
von Ganztagsschulen – StEG“ des Deutschen Instituts für Internationale
Pädagogische Forschung, des Deutschen Jugendinstituts e. V., des Instituts für
Schulentwicklungsforschung und der Justus-Liebig-Universität Gießen konnte
bisher Wirkungen der regelmäßigen Teilnahme an Ganztagsangeboten auf soziale
Kompetenzen und auf die Schulmotivation der Schülerinnen und Schüler
aufzeigen. In der weiteren Studie (2012 bis 2015) werden verstärkt die Qualität und
die Wirkungen von Ganztagsangeboten auf sprachliche bzw. Lesekompetenzen
sowie auf den Übergang von der Schule in die Ausbildung untersucht. Im
Mittelpunkt steht die Frage, wie außerunterrichtliche Bildungsangebote so zu gestalten
sind, dass sie die größten Effekte für die individuelle Kompetenzentwicklung
und für mehr Bildungsgerechtigkeit erzielen.
Zum Bereich Sprachdiagnostik und Sprachförderung wurde im
Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung ein spezifischer
Förderschwerpunkt eingerichtet. Gefördert werden hier Forschungsvorhaben zu
folgenden thematischen Bereichen:
• Grundlagen- und anwendungsbezogene Forschungsvorhaben zu
Verfügbarkeit, Struktur, Nutzung und zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen bei ein-
und mehrsprachigen Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen,
worauf praxisorientierte Entwicklungsmaßnahmen aufbauen können.
• Studien zur Messung sprachlicher Kompetenzen und Kompetenzzuwächse.
• Interventionsstudien zur Wirkung der Sprachförderung und ihrer
Implementierung in Bildungsinstitutionen.
• Interventionsstudien zu Wirksamkeit von Qualifizierungsangeboten für
pädagogisches Personal für die Aufgaben der Erfassung von Sprachständen und
der Sprachförderung.
Neben dem laufenden Förderschwerpunkt „Sprachdiagnostik und
Sprachförderung“ plant das BMBF die Entwicklung eines umfassenden
Forschungsprogramms „Sprachförderung“. Eine erste Förderrichtlinie hierzu wird in Kürze
bekannt gemacht.
Das Statistische Bundesamt befasst sich umfassend mit der Definition der
Studienerfolgsquote. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig
in der Broschüre „Hochschulen auf einen Blick“ veröffentlicht.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung die Ergebnisse der beiden ersten
nationalen Bildungsberichte berücksichtigt, welche Konsequenzen hat sie
gezogen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie daraus jeweils abgeleitet
und ergriffen?
Die Bundesregierung hat sich in ihren Stellungnahmen an den Deutschen
Bundestag mit den Ergebnissen der nationalen Bildungsberichte 2006 und 2008
auseinandergesetzt sowie Konsequenzen und Maßnahmen im Rahmen ihrer
Drucksache 17/8301 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeföderalen Zuständigkeit dargestellt. Zu aktuellen Maßnahmen wird auf die
Antworten zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen nach einem
Bildungsrat, der nach dem Vorbild der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) u. a. wissenschaftsbasierte und konsensuale
Handlungsempfehlungen an die Politik erarbeiten könnte?
Die Bundesregierung steht einem solchen Vorhaben positiv gegenüber.
9. In welcher Weise verschaffen sich Bund und Länder nach der Auflösung
der gemeinsamen Aufgabe Hochschulbau einen Überblick über die
eingesetzten Mittel und Maßnahmen zum Hochschulbau und der Sanierung
von Hochschulen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Seit dem Wegfall der Gemeinsamen Aufgabe (GA) Hochschulbau zum 31.
Dezember 2006 werden den Ländern jährlich Kompensationsmittel in Höhe von
695,3 Mio. Euro zur Finanzierung des Ausbaus und Neubaus von Hochschulen
einschließlich der Hochschulkliniken nach Artikel 143c GG i. V. m. § 2 Absatz 1
des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) zur Verfügung gestellt. Gemäß § 5
Absatz 5 EntflechtG i. V. m. § 3 Absatz 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung
des Entflechtungsgesetzes vom 18. Dezember 2006 (EntflechtGVO) müssen
die Länder jährlich bis Ende Juni des Folgejahres dem BMBF einen
haushaltsmäßigen Nachweis bis zur vollständigen Höhe der ihnen zustehenden
Kompensationsleistungen vorlegen. Nach den Verwendungsnachweisen der Jahre 2007
bis 2010 wurden die Mittel von den Ländern jeweils in voller Höhe für
Ausgaben des allgemeinen Hochschulbaus verwendet.
Zusätzlich zu den Kompensationsmitteln werden vom Bund nach § 2 Absatz 1
Satz 3 EntflechtG für überregionale Fördermaßnahmen im Hochschulbereich
nach Artikel 91b Absatz 1 GG 298 Mio. Euro jährlich bereitgestellt. Diese
Mittel stehen für die Förderung von Forschungsbauten und den Erwerb von
Großgeräten an Hochschulen zur Verfügung.
10. Wie viele Studiengänge weisen bundesweite Zulassungsbeschränkungen
auf (aufgeschlüsselt nach Fächern und Ländern), und wie hat sich die
Anzahl von Bewerbungen und besetzten Plätzen zwischen dem
Wintersemester 2006/2007 und dem Wintersemester 2011/2012 entwickelt?
11. Wie viele Studienplätze in Studiengängen mit bundesweiter
Zulassungsbeschränkung sind zwischen dem Wintersemester 2006/2007 und dem
Wintersemester 2011/2012 freigeblieben (bitte nach Semestern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8301An den staatlichen Hochschulen der Länder gibt es insgesamt 90 Studiengänge
in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie mit
bundesweiter Zulassungsbeschränkung. Die Aufschlüsselung der Studiengänge nach
Ländern ergibt sich aus nachstehender Tabelle.
Die Angaben zu Bewerbungen, besetzten und freigebliebenen Studienplätzen
sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Medizin
Medizin Zahnmedizin Tiermedizin Pharmazie
Baden-Württemberg 5 4 – 3
Bayern 4 4 1 4
Berlin 1 1 1 1
Brandenburg – – – –
Bremen – – – –
Hamburg 1 1 – 1
Hessen 3 3 1 2
Mecklenburg-Vorpommern 2 2 – 1
Niedersachsen 2 2 1 1
Nordrhein-Westfalen 7 5 – 3
Rheinland-Pfalz 1 1 – 1
Saarland 1 1 – 1
Sachsen 2 2 1 1
Sachsen-Anhalt 2 1 – 1
Schleswig-Holstein 2 1 – 1
Thüringen 1 1 – 1
Semester Bewerber/
-innen
besetzte
Studienplätze
freigebliebene
Studienplätze
WS 06/07 33 575 8 579 0
SS 07 12 769 1 624 0
WS 07/08 35 053 8 473 0
SS 08 13 073 1 577 0
WS 08/09 35 403 8 653 0
SS 09 12 764 1 520 0
WS 09/10 37 347 8 683 0
SS 10 16 329 1 563 0
WS 10/11 40 419 8 793 0
SS 11 17 632 1 588 0
WS 11/12 44 053 8 939 0
Drucksache 17/8301 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZahnmedizin
Tiermedizin (Studienbeginn nur im Wintersemester)
Pharmazie
Semester Bewerber/
-innen
besetzte
Studienplätze
freigebliebene
Studienplätze
WS 06/07 5 571 1 539 0
SS 07 2 246 588 0
WS 07/08 5 340 1 509 0
SS 08 2 258 595 0
WS 08/09 5 483 1 577 0
SS 09 2 314 634 0
WS 09/10 5 898 1 553 0
SS 10 3 263 650 0
WS 10/11 6 308 1 524 0
SS 11 3 542 634 0
WS 11/12 7 115 1 556 0
Semester Bewerber/
-innen
besetzte
Studienplätze
freigebliebene
Studienplätze
WS 06/07 5 185 1 069 0
WS 07/08 5 764 1 065 0
WS 08/09 5 568 1 082 0
WS 09/10 5 441 1 079 0
WS 10/11 5 488 1 082 0
WS 11/12 5 460 1 085 0
Semester Bewerber/
-innen
besetzte
Studienplätze
freigebliebene
Studienplätze
WS 06/07 3 796 1 542 3
SS 07 1 117 737 159
WS 07/08 3 361 1 475 59
SS 08 937 1 673 210
WS 08/09 3 294 1 673 0
SS 09 978 729 154
WS 09/10 3 797 1 620 0
SS 10 1 460 889 5
WS 10/11 3 931 1 670 0
SS 11 1 691 973 0
WS 11/12 4 499 1 951 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/830112. Wie viele Studiengänge weisen örtliche Zulassungsbeschränkungen auf
(aufgeschlüsselt nach Fächern und Ländern), und wie hat sich die Anzahl
von Bewerbungen und besetzten Plätzen zwischen dem Wintersemester
2006/2007 und dem Wintersemester 2011/2012 entwickelt?
Unter den grundständigen Studiengängen (= Diplom, Magister, Staatsexamens-
und Bachelorstudiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden
Abschluss führen) an staatlichen Universitäten und Fachhochschulen weisen
4 091 Studiengänge örtliche Zulassungsbeschränkungen auf. Die
Aufschlüsselung nach Ländern ergibt sich aus unten stehender Tabelle. Zu einer
Aufschlüsselung nach Fächern ebenso wie zur Entwicklung des Verhältnisses von
Bewerbungen zu Zulassungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
13. Wie viele Studienplätze in Studiengängen mit örtlicher
Zulassungsbeschränkung sind zwischen dem Wintersemester 2006/2007 und dem
Wintersemester 2011/2012 freigeblieben (bitte nach Ländern, Fächern und
Semestern aufschlüsseln)?
Nach dem Bericht der Kultusministerkonferenz über die Ergebnisse der
Zulassungsverfahren an den staatlichen Hochschulen zum Wintersemester 2010/
2011 sind in den Bachelorstudiengängen von den insgesamt angebotenen
208 742 Studienplätzen (mit Master: 240 877) mit örtlichen
Zulassungsbeschränkungen nach Ende der Nachrückverfahren im November 10 465
Studienplätze (mit Master: 16 723) unbesetzt geblieben. Zum Wintersemester 2009/
2010 blieben zum Erhebungszeitpunkt Ende Oktober mindestens 18 000
Bachelor- und Masterstudienplätze unbesetzt.
Bundesland Örtliche Zulassungsbeschränkung
an staatlichen Hochschulen ohne
Musik- u. Kunsthochschulen
Baden-Württemberg 819
Bayern 431
Berlin 252
Brandenburg 89
Bremen 83
Hamburg 207
Hessen 313
Mecklenburg-Vorpommern 104
Niedersachsen 434
Nordrhein-Westfalen 676
Rheinland-Pfalz 153
Saarland 98
Sachsen 153
Sachsen-Anhalt 120
Schleswig-Holstein 98
Thüringen 61
Bundesländer insgesamt 4 091
Drucksache 17/8301 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZur anteilsmäßigen Verteilung auf Fächer und Länder sowie zu Zahlen zu den
übrigen Semestern und Nichtbachelorstudiengängen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Wie hat sich die Zahl der Masterstudienplätze zwischen dem
Wintersemester 2006/2007 und dem Wintersemester 2011/2012 entwickelt (bitte
nach Ländern, Fächern und Semestern aufschlüsseln)?
15. Wie hat sich das Verhältnis von Bewerbungen und Masterstudienplätzen
zwischen dem Wintersemester 2006/2007 und dem Wintersemester 2011/
2012) entwickelt (bitte nach Ländern, Fächern und Semestern
aufschlüsseln)?
16. Wie viele Masterstudienplätze sind zwischen dem Wintersemester 2006/
2007 und dem Wintersemester 2011/2012 freigeblieben (bitte nach
Ländern, Fächern und Semestern aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Gesamtzahl der
Masterstudienplätze an deutschen Hochschulen vor. Die
Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Wintersemester 2010/2011 für den kleinen Teilbereich der
Masterstudiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (24 Prozent
aller Masterstudiengänge) die Anzahl der Studiengänge sowie die Anzahl der
möglichen Plätze erhoben. Die Erhebung ergab, dass von 32 135
Masterstudienplätzen nach Ende aller Nachrückverfahren 6 258 Studienplätze unbesetzt
blieben. Über die Zahl der Studienplätze, die in der Mehrzahl der
Masterstudiengänge zur Verfügung steht, die keiner örtlichen Zulassungsbeschränkung
unterliegen, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Zur Aufschlüsselung auf Länder, Fächer und Semester sowie über die Zahl der
Bewerbungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Wie hat sich zwischen dem Wintersemester 2006/2007 und dem
Wintersemester 2011/2012 die Anzahl der Studienanfänger mit einer
beruflichen Qualifikation entwickelt (bitte nach Jahren, Ländern und Fächern
aufschlüsseln), und wie wird sich die Nachfrage nach
Studiermöglichkeiten durch beruflich Qualifizierte nach Erwartung der Bundesregierung
entwickeln?
Im Studienjahr 2006 (Sommersemester 2006 und Wintersemester 2006/2007)
gab es 2 630 beruflich qualifizierte Studienanfänger und Studienanfängerinnen.
Das waren 0,76 Prozent der 344 822 Studienanfänger und
Studienanfängerinnen. Im Studienjahr 2010 (Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/
2011) gab es 8 410 beruflich qualifizierte Studienanfänger und
Studienanfängerinnen. Das entsprach 1,89 Prozent der 444 608 Studienanfänger und
Studienanfängerinnen. Von 2006 bis 2010 haben sich die beruflich qualifizierten
Studienanfänger und Studienanfängerinnen damit mehr als verdreifacht. Ergebnisse für
2011 werden erst im September 2012 vorliegen. Es wird erwartet, dass sich die
steigende Tendenz fortsetzen wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8301Eine Differenzierung der beruflich qualifizierten Studienanfänger und
Studienanfängerinnen nach Fächergruppen und Ländern kann den beiden beigefügten
Tabellen entnommen werden.
Beruflich qualifizierte Studienanfänger und Studienanfängerinnen im 1. Hochschulsemester nach Fächergruppen für die Studienjahre*
2006 bis 2010
* Studienjahr = Sommer + nachfolgendes Wintersemester; z. B. Studienjahr 2009 = Sommersemester 2009 + Wintersemester 2009/2010.
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Beruflich qualifizierte Studienanfänger und Studienanfängerinnen im 1. Hochschulsemester nach Land der Studienortes
Quelle: Statistisches Bundesamt.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob, und
falls ja, wie sich die Studienabbruch- und die Studienerfolgsquoten in
Studiengängen seit 2007 entwickelt haben, in denen zusätzliche
Studienanfängerinnen und -anfänger im Sinne des Hochschulpaktes der ersten
und zweiten Programmphase aufgenommen wurden (bitte auch den
Umfang der zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger angeben)?
Die letzte umfassende Untersuchung zu den Studienabbruch- und
Studienerfolgsquoten wurde von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH für
den Absolventenjahrgang 2006 durchgeführt. Eine Berechnung der Quoten für
den Absolventenjahrgang 2008 (Angaben in Prozent der relevanten
Studienanfängerjahrgänge) liegt lediglich differenziert nach der angestrebten Abschluss-
Studienjahr
Insgesamt
davon in der Fächergruppe …
Sprach-
und
Kulturwissenschaften
Sport
Rechts-,
Wirtschafts-
und
Sozialwissenschaften
Mathematik,
Naturwissenschaften
Humanmedizin/
Gesundheits
wissenschaften
Veterinär
medizin
Agrar-,
Forst-
und
Ernäh
rungswissenschaften
Ingenieur
wissenschaften
Kunst,
Kunstwissenschaft
Außerhalb der
Studienbereichs
gliederung
2 006 2 630 1 182 10 1 261 1 272 255 – 61 1 537 50 2
2 007 3 034 1 249 15 1 397 1 298 279 – 56 1 705 35 –
2 008 3 509 1 299 12 1 629 1 393 284 1 69 1 769 47 6
2 009 5 376 1 373 19 2 772 1 454 420 77 1 197 60 4
2 010 8 410 1 433 19 3 935 1 013 394 – 95 1 440 72 9
Wintersemester
Deutschland
davon studieren in …
Insgesamt
BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
2006/2007 2 007 106 128 273 75 33 103 228 44 217 1 492 142 8 12 22 26 98
2007/2008 2 160 97 130 381 88 22 122 313 45 195 1 488 161 8 3 29 31 47
2008/2009 2 597 314 326 243 152 12 46 339 55 222 1 523 132 14 58 30 81 45
2009/2010 3 997 258 491 497 270 42 303 379 129 248 1 962 170 8 61 45 73 61
2010/2011 6 880 410 784 470 156 72 146 286 108 288 3 694 167 22 70 60 54 93
Drucksache 17/8301 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeart vor. Die Abbruchquoten für die beiden Bezugsjahrgänge haben sich wie
folgt entwickelt:
Quelle: Bildung in Deutschland 2010, Tabelle F4-2A.
19. Wie hat sich laut Bildungsfinanzbericht die Grundfinanzierung der
Hochschulen zwischen 2006 und 2011 in den Ländern entwickelt, die
Studiengebühren erheben bzw. erhoben haben, und welche Einnahmen aus
Studiengebühren stehen zu Buche (bitte nach Jahren und
Studiengebührenländern aufschlüsseln)?
Zwischen 2006 und 2007 wurden in sieben Ländern (Baden-Württemberg,
Hamburg, Niedersachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland)
Studiengebühren für das Erststudium eingeführt. Derzeit werden noch in vier Ländern
Studiengebühren verlangt: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und
Hamburg. Der Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der SPD in Baden-Württemberg sieht die Abschaffung der Studiengebühren zum
Sommersemester 2012 vor. In Hamburg wurde die Abschaffung der
Studiengebühren zum Wintersemester 2012/2013 angekündigt.
Die Beiträge von Studierenden an öffentlichen Hochschulen in den Ländern
mit Studiengebühren für das Erststudium haben sich wie folgt entwickelt (in
1000 Euro):
Quelle: Bildungsfinanzbericht 2010, 2011: Tabelle 4.3.3-1.
Abschlussart 2006 2008
Diplom, Magister u. Ä. 26 % 27 %
Staatsexamen 7 % 10 %
Bachelor 30 % 25 %
Insgesamt 21 % 24 %
Gebiet Beiträge der Studierenden im Jahr …
2006 2007 2008 2009
Baden-Württemberg 35 844 172 692 183 126 154 196
Bayern 13 740 74 734 145 739 161 371
Hamburg 6 360 43 757 44 020 43 583
Hessen 19 689 44 955 70 033 32 760
Niedersachsen 24 230 92 005 91 852 104 919
Nordrhein-Westfalen 61 435 250 087 283 025 293 064
Saarland 1 524 5 193 12 455 13 128
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8301Gleichzeitig sind die öffentlichen Ausgaben für Hochschulen (Grundmittel in
1 000 Euro) in Ländern mit Studiengebühren laut Bildungsfinanzbericht 2010
seit 2006 stabil geblieben bzw. weisen eine leicht steigende Tendenz auf:
Quelle: Bildungsfinanzbericht 2010, 2011: Tabelle 4.3.1-1.
20. Wie viele Stellen wurden durch Studiengebühren an den Hochschulen
geschaffen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
21. Welche messbaren Qualitätsverbesserungen sind an den Hochschulen
nach Erkenntnis der Bundesregierung durch die Einführung von
Studiengebühren eingetreten?
In der Regel sind die Mittel aus Studiengebühren gesetzlich zur Verbesserung
der Lehre und der Studienbedingungen einzusetzen, zum Teil werden
Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität explizit ausgenommen. Der
Bundesregierung liegen keine Daten zur Qualitätsentwicklung an Hochschulen vor, die sich
monokausal auf die Einführung von Studiengebühren zurückführen ließen.
22. Welche aktuellen Daten liegen der Bundesregierung vor zum Verbleib
von Schülerinnen und Schülern aus berufsbildenden Schulen mit bzw.
ohne Abschluss sowie zum Verbleib von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus berufsvorbereitenden Maßnahme?
In der amtlichen Statistik liegen zum Verbleib von Schülerinnen und Schülern
aus berufsbildenden Schulen mit bzw. ohne Abschluss keine Informationen vor,
daher muss auf Befragungen zurückgegriffen werden. 2006 wurde die
„Übergangsstudie“ vom Bundesinstitut für Berufsbildung erstmalig durchgeführt.
Das BIBB hat die Datenerhebung mit der „Übergangsstudie 2011“ wiederholt.
Erste Ergebnisse liegen voraussichtlich Mitte 2012 vor.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Verbleib der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus berufsvorbereitenden Maßnahmen (bvB) weist für
Austritte im Zeitraum von Dezember 2009 bis November 2010 den Verbleib
sechs Monate nach Austritt aus (ohne Daten der zugelassenen kommunalen
Träger). Demnach sind von 116 186 in diesem Zeitraum aus der Maßnahme
ausgetretenen jungen Menschen 89,6 Prozent* sechs Monate nach Austritt aus
bvB nicht arbeitslos und insgesamt 45,0 Prozent sechs Monate nach
Beendigung der Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
* VQ: Verbleibsquote = (nicht Arbeitslose + (Arbeitslose und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte))/Austritte insgesamt * 100
Gebiet 2006 2007 2008 2009 vorl.
Ist
2010 vorl.
Ist
2010
Soll
2011
Soll
Baden-Württemberg 2 465 997 2 117 663 2 334 780 2 586 486 2 553 910 2 607 292 2 626 302
Bayern 2 277 959 2 316 992 2 386 411 2 455 113 2 620 951 2 754 924 2 685 670
Hamburg 596 586 621 302 637 915 601 287 615 896 618 505 646 811
Hessen 1 481 599 1 453 557 1 569 854 1 690 249 1 819 534 1 885 570 1 868 998
Niedersachsen 1 472 691 1 533 515 1 640 379 1 667 238 1 832 951 1 780 295 1 776 028
Nordrhein-Westfalen 4 079 974 3 905 621 3 996 217 4 185 059 4 376 593 4 379 026 4 603 762
Saarland 224 581 214 150 230 477 212 038 241 670 228 714 232 604
Drucksache 17/8301 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele der
Einstiegsqualifizierungen tatsächlich zu einem betrieblichen Ausbildungsplatz geführt
haben?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) weist aktuell bis zum
Austrittszeitraum Dezember 2009 bis November 2010 die Eingliederungsquote aus
Einstiegsqualifizierung in Berufsausbildung aus. Betrachtet wurde hierbei der
Verbleib sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme. Demnach befanden sich
von 33 192 jungen Menschen, die im Zeitraum Dezember 2009 bis November
2010 aus einer EQ ausgetreten sind, 17 102 junge Menschen sechs Monate nach
Beendigung der Maßnahme in einer Berufsausbildung. Dies entspricht einer
Eingliederungsquote in Berufsausbildung von 55,3 Prozent**.
** EQ: Eingliederungsquote = Berufsausbildung/(Austritte insgesamt – nicht recherierbare Fälle) * 100
24. Liegen der Bundesregierung Daten vor, wie sich die bei der Bilanzierung
des Ausbildungspakts genannten mehr als 65 000 als „versorgt“
geltenden jungen Menschen mit einer Alternative zu einer betrieblichen
Ausbildung genau zusammensetzen?
Die Frage zielt auf die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten
„Bewerber mit Alternative zum 30. 9.“ und die Pressemitteilung der BA zum Ende
des Ausbildungsjahres. Die folgende Tabelle gibt Auskunft, wie sich der
Verbleib der gemeldeten „Bewerber mit Alternative zum 30. 9.“ zusammensetzt:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Verbleib der „Bewerber mit Alternative“ zum 30. 9. 2010 2011
Schulbildung 18 497 19 770
Studium 658 797
Berufsvorbereitendes Jahr 800 670
Berufsgrundbildungsjahr 2 048 1 429
Praktikum 6 436 5 212
bisherige Berufsausbildung 6 489 5 980
Davon
Ungefördert 1 039 1 056
Gefördert 5 450 4 924
Erwerbstätigkeit 9 009 8 911
Bundeswehr/Zivildienst 1 116 466
Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr 1 585 2 993
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 18 698 13 932
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme – Reha 78 76
Einstiegsqualifizierung 4 368 3 422
sonstige Förderung 2 545 1 507
sonstige Reha-Förderung 15 25
insgesamt 72 342 65 190
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8301Die Daten werden wie in den vergangenen Jahren (vgl. z. B.
Berufsbildungsbericht 2011, S. 27 bis 28) auch Gegenstand der Berichterstattung im
Berufsbildungsbericht 2012 sein.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung der „Bewerber mit Alternative
zum 30.9.“ (Alter, Nationalität, Schwerbehinderung, Schulabschluss, besuchte
Schule, Schulabgangsjahr) sind der Veröffentlichung der BA „Arbeitsmarkt in
Zahlen – Ausbildungsstellenmarkt. Bewerber und Berufsausbildungsstellen.
Deutschland, September 2011“ (Tabelle 2.3) zu entnehmen. Die
Veröffentlichung kann unter folgender URL im Internet abgerufen werden:
http://statistik.
arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/
Ausbildungsstellenmarkt/zu-den-Daten/zu-den-Daten-Nav.html.
25. Welche aktuellen Daten liegen der Bundesregierung vor zu Angeboten,
Beteiligung, Nutzen, Finanzierung, Erfolg und Erträgen im Bereich der
beruflichen Weiterbildung?
Aktuelle Daten zur beruflichen Weiterbildung und den in der Frage genannten
Aspekten sind dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011 des
Bundesinstituts für Berufsbildung zu entnehmen (S. 285 bis 365).
26. Welche aktuellen Daten liegen der Bundesregierung vor zu Angeboten,
Beteiligung, Erfolg und Erträgen im Bereich der allgemeinen
Weiterbildung?
Der Bundesregierung liegen für den Bereich der allgemeinen Weiterbildung
Daten vor, die neben den in Antwort zu Frage 25 genannten Datensammlungen
auf der Volkshochschul-(VHS)-Statistik und Verbundstatistik, der
Fernunterrichtsstatistik, dem Mikrozensus und dem Sozio-oekonomischen Panel beruhen.
Ergebnisse aus diesen Datensammlungen fasst das Deutschen Institut für
Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e. V. (DIE)
regelmäßig in einer Trendanalyse zusammen. Die DIE-Trendanalyse 2010
„Strukturen und Entwicklungen in der Weiterbildung“ spiegelt dies auf den
unterschiedlichen Ebenen des Weiterbildungsgeschehens – Angebote, Teilnahme,
Einrichtungen, Personal, Finanzierung, Forschung etc. – wider und gewährt auf
diese Weise Einblicke in die Realität der Bildungsrepublik Deutschland, die für
die Entscheidungen der Akteure aus Praxis, Politik und Wissenschaft
grundlegend sein können.
27. Liegen für den Bereich der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung
im Rahmen des Netzwerkes EQAVET (EU-Netzwerk für
Qualitätssicherung in der Berufsbildung) die für Sommer 2011 geplanten Berichte vor?
Wenn ja, wo wurden die Berichte veröffentlicht, und welche Schlüsse
zieht die Bundesregierung aus ihnen?
Die für den Sommer 2011 geplanten Berichte der EQAVET-Mitgliedstaaten
liegen dem EQAVET-Netzwerk als internes Arbeitspapier vor.
Die Bundesregierung ist über die Inhalte informiert. Insgesamt ergibt sich
inhaltlich das Bild, dass Deutschland den EU-Qualitätskriterien bereits
weitgehend entspricht.
Im Bereich der betrieblichen Ausbildung gibt es noch Verbesserungsbedarf
z. B. bei Einrichtung und Ausgestaltung von Qualitätssicherungssystemen vor
allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen, mit welchen etwa
Abbrecherquoten verringert oder Lernortkooperationen eingerichtet bzw. verbessert
werden könnten.
Drucksache 17/8301 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zuständigkeit für die berufsbildenden Schulen liegt bei den Ländern, somit
obliegt es ihnen, Schlüsse für die berufsbildenden Schulen zu ziehen.
28. Wie weit ist zwischen Bund und Ländern die Entwicklung einer Strategie
zur Datengewinnung vorangekommen, um die Steuerungsfähigkeit im
Bildungswesen nachhaltig zu erhöhen?
Bund und Länder arbeiten in unterschiedlichen Gremien (z. B. Arbeitsgruppe
zur Erstellung des Bildungsfinanzberichts oder Ausschuss für
Hochschulstatistik) zur Verbesserung der Datengewinnung im Bildungsbereich eng zusammen.
Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage im Bereich der Bildungsfinanzen
sind in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
dargestellt. Hierzu zählen z. B. die Erhebung der Einnahmen und Ausgaben bei
Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Schulen des
Gesundheitswesen sowie der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft und die
Erhebung zu Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland. Auch werden im Auftrag
des BMBF eine Untersuchung von Hochqualifizierten im Rahmen der Careers
of Doctorate Holders (CDH) und eine Erhebung zu den Promovierenden in
Deutschland durch das Statistische Bundesamt durchgeführt, die ebenfalls zu
einer Verbesserung der Datenlage führen werden. Des Weiteren wird derzeit im
Auftrag des BMFSFJ eine Erhebung zur Zeitverwendung
(Zeitbudgeterhebung) vorbereitet, in der im Auftrag des BMBF Informationen über die
Teilnahme an allgemeiner und kultureller Bildung wie Nachhilfemaßnahmen bzw.
Teilnahme an kulturellen Angeboten, über die es derzeit keine verlässlichen
Angaben gibt, gewonnen werden sollen.
Darüber hinaus werden durch das Rahmenprogramm zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung in Abstimmung mit den Ländern vom BMBF gezielt
empirische Forschungsprojekte zur Leistungsfähigkeit des Bildungswesens
gefördert (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 1). Es werden somit
Erkenntnisse und Instrumente entwickelt, die für eine evidenzbasierte Steuerung
benötigt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Rahmenprogramms für die
Datengewinnung ist das Nationale Bildungspanel. Damit wird eine Datengrundlage
geschaffen, die als Basis für verschiedene Formen der Auswertung dienen kann
und weitere steuerungsrelevante Informationen erschließen wird. Die
Einrichtung des Nationalen Bildungspanels wurde in der Sitzung der
Kultusministerkonferenz am 13. Dezember 2007 mit dem Hinweis darauf befürwortet, dass
die Schaffung einer mittel- bis langfristigen Datengrundlage für die Beurteilung
der Entwicklung des Bildungssystems unerlässlich sei.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Wissenslücken mit Blick auf die
notwendige und von ihr selbst angekündigte wissensbasierte
Weiterentwicklung des Bildungswesens?
Nach den ersten PISA-Ergebnissen hat die Bundesregierung neben der
Etablierung des nationalen Bildungsberichts und der Unterstützung des regionalen
Bildungsmonitorings u. a. die Forschungsförderung im Bereich empirischer
Bildungsforschung erheblich intensiviert, um Wissenslücken durch empirische
Forschung zu schließen. Sie hat dazu im Jahr 2007 in Abstimmung mit den
Ländern das Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen
Bildungsforschung initiiert mit dem Ziel, valides Wissen für die Weiterentwicklung des
Bildungssystems bereitzustellen. Im Rahmenprogramm sind Forschungsthemen
von besonderer Handlungsrelevanz für Verbesserungen im Bildungssystem
identifiziert (vgl. Antwort zu Frage 1). In einer Sitzung des wissenschaftlichen
Beraterkreises zum Rahmenprogramm im Juni 2010 wurden die Fortschritte,
die durch die Aufnahme der grundlagenorientierten Forschung gemacht
wurden, gewürdigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/830130. An welchen Stellen hält es die Bundesregierung im Sinne einer
Weiterentwicklung des Bildungswesens für notwendig, die bundesweite
Datenlage über Bestand und Entwicklung des Bildungswesens zu verbessern,
und welche Schritte will die Bundesregierung dazu einleiten?
Die Daten zum Bildungswesen werden in erster Linie vom Statistischen
Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder erhoben. Das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder haben zu diesem Zweck eine
Koordinationsgruppe „Bildungsberichterstattung“ eingerichtet. Die 2011 zum
sechsten Mal von dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern
der Länder publizierten „Internationalen Bildungsindikatoren im
Ländervergleich“ sind an den Indikatoren der Publikation der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) „Bildung auf einen Blick“
orientiert. Sie liefern wichtige, steuerungsrelevante Hinweise zum Sachstand
und zur Entwicklung des Bildungswesens, indem die OECD-Indikatoren auch
für die Länder ausgewiesen werden. Darüber hinaus wurde von den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in den Jahren 2009/2010 erstmals
ein integriertes System zur Bildungsvorausberechnung entwickelt.
Als wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre sieht die Bundesregierung den
Aufbau einer „Integrierten Ausbildungsberichterstattung“ an, mit der eine
aktuellere und bessere Datenlage zur Einschätzung der (Aus-)Bildungswege
junger Menschen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen erreicht
werden soll. Das Übergangsverhalten eines Jahrgangs soll damit künftig möglichst
vollständig erfasst und transparent dargestellt werden. Die Ergebnisse der
„Integrierten Ausbildungsberichterstattung“ fließen in den
Berufsbildungsbericht der Bundesregierung und den „Datenreport zum Berufsbildungsbericht“
des Bundesinstituts für Berufsbildung ein.
Eine zentrale Maßnahme der Bundesregierung zur Verbesserung der
bundesweiten Datenlage ist die Förderung des Nationalen Bildungspanels. Im
Nationalen Bildungspanel werden anonymisierte, den Ansprüchen des
Datenschutzes angemessene Längsschnittdaten gewonnen, die für die wissenschaftliche
Öffentlichkeit und für die Bildungsberichterstattung genutzt werden können.
Diese Datenbasis bietet darüber hinaus ein reichhaltiges Analysepotential für
die verschiedensten wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, wie
z. B. Erziehungswissenschaft, Pädagogische Psychologie,
Entwicklungspsychologie, Bildungssoziologie, Bildungsökonomie, Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung, Armutsforschung, Geschlechterforschung, Migrationsforschung,
Demografie, Kulturforschung, Umfrageforschung, Diagnostik, Testtheorie.
Damit diese Daten (Scientific Use Files) von der Forschung auch möglichst
zeitnah genutzt werden, ist von der Deutschen Forschungsgemeinschaft das
Schwerpunktprogramm DFG Priority Programme 1646 „Education as a
Lifelong Process“ mit insgesamt 5,5 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2017
aufgelegt worden.
Beim Bestand und der Nutzung qualitativer Daten besteht weiterer
Handlungsbedarf, insbesondere zu der Frage, welche Voraussetzungen der Aufbereitung
erfüllt sein müssen, um qualitative Daten in einem Forschungsdatenzentrum für
die Nachnutzung zur Verfügung stellen zu können. Mit diesem komplexen
Thema befasst sich u. a. der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), da
die Erfahrungen der existierenden Forschungsdatenzentren bisher auf den
Bestand quantitativer Daten konzentriert sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]