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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ermordung und Einschüchterungen von Zeugen unter der Aufsicht von UNMIK, EULEX und der NATO

Tod des Zeugen Agim Zogaj in Deutschland vor dem Hintergrund eines im Oktober 2011 durch die EU-Rechtsstaatsmission EULEX anberaumten Kriegsverbrecherprozesses gegen den früheren Minister der sogenannten Republik Kosovo Fatmir Limaj, Umstände und Konsequenzen des Todes von Agim Zogaj, Gefährdung weiterer Zeugen, Effektivität des Zeugenschutzprogramms der EULEX, Kriegsverbrecherprozess gegen Ramush Haradinaj, Obstruktion der Ermittlungen des ICTY im Fall mutmaßlicher Kriegsverbrechen der UÇK, mögliche Behinderung durch Angehörige der NATO, der UNMIK und weiterer Stellen<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/808522. 11. 2011

Ermordung und Einschüchterungen von Zeugen unter der Aufsicht von UNMIK, EULEX und der NATO

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund eines im Oktober 2011 durch die sogenannte Rechtsstaatlichkeitsmission der EU in Kosovo (EULEX) anberaumten Kriegsverbrecherprozesses gegen Fatmir Limaj, den ehemaligen Transportminister in der sog. Regierung des Kosovo unter Hashim Thaçi und neun weitere hohe kosovarische Beamte ist ein wichtiger Zeuge, Agim Zogaj, am 27. September 2011, um 23.50 Uhr, in einem Park am Essenzberger See in Duisburg tot aufgefunden worden.

Der Kronzeuge Agim Zogaj hat bereits umfangreiche Aussagen auf Video aufzeichnen lassen und war bereit, vor Gericht in einem Verfahren gegen den derzeitigen Abgeordneten des sog. Parlaments der Republik Kosovo sowie Arben Krasniqi, Naser Krasniqi, Nexhmi Krasniqi, Behlul Limaj, Refki Mazrreku, Naser Shala, Sabit Shala, Shaban Shala, Besim Shurdhaj wegen deren mutmaßlicher Beteiligung an Kriegsverbrechen gegen serbische und albanische Zivilisten in dem UÇK-Gefängnis Klečka, in der Zeit von Anfang 1999 bis Juni 1999, auszusagen.

Ob der Kriegsverbrecherprozess gegen Fatmir Limaj weitergeführt werden kann, ist nun offen. Nach Berichten des serbischen Newsportals B92 bestätigte die serbische Sonderstaatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen, dass nach Agim Zogajs Tod ein anderer Zeuge seine Aussage zurückziehen haben soll (Siehe: www.b92.net/info/vesti/index.php?yyyy=2011&mm=09&dd=29&nav_category=64&nav_id=545596).

Fatmir Limaj wurde bereits im Sommer 2005 nach einem Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) aufgrund von „Mangel an Beweisen“ freigesprochen. In dem Urteil des ICTY wird zugleich ausdrücklich auf die Einschüchterung der Zeugen und die Zurücknahme ihrer vorherigen belastenden Aussagen verwiesen, die zu einem Freispruch führten (siehe Punkt 13 und 15 des Urteils IT-03-66-T vom 30. November 2005).

Agim Zogaj war im Zeugenschutzprogramm der EULEX und hätte auch in Deutschland rund um die Uhr beschützt werden müssen. Die zuständige Polizei Duisburg hat aufgrund einer angeblichen SMS von Agim Zogaj, in der dieser seinen Suizid angekündigt habe, in weniger als 24 Stunden nach der Tat verlauten lassen, dass es sich dabei um einen Selbstmord handle und verweigerte weitere Auskünfte über die genauen Todesumstände. Laut dem Pressesprecher der Polizei Duisburg sei eine Obduktion der Leiche durchgeführt worden, die „nicht den geringsten Hinweis auf Fremdverschulden“ ergeben habe. Die Familie des Toten zweifelt die Selbstmordthese der Polizei Duisburg an und beschuldigte die EULEX, den Zeugenschutz nicht effektiv organisiert zu haben.

Der Tod von Agim Zogaj in Deutschland trotz Zeugenschutzprogramm wirft die Frage auf, ob deutsche Behörden dazu im Stande sind, die Sicherheit wichtiger Zeugen im oder aus dem Kosovo in der Bundesrepublik Deutschland selbst zu garantieren. Der bisherige Umgang der Bundesrepublik Deutschland und der internationalen Gemeinschaft sowohl mit Zeugen als auch mutmaßlichen Kriegsverbrechern und insbesondere die Vernichtung von Beweisen über eine Verstrickung höchster Beamter und politischer Funktionsträger des sog. Kosovo in Kriegsverbrechen hinterlassen den Eindruck, dass kriminellen Strukturen völlige Immunität und Straffreiheit zugesichert werden.

Bisherige Versuche, mutmaßliche Kriegsverbrecher, wie den ehemaligen Premierminister der selbsternannten Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wegen der zahlreichen in seinem Zuständigkeitsbereich verübten Verbrechen zu überführen, scheiterten vor allem aufgrund der Einschüchterung bzw. Ermordung von Zeugen. Der politische Charakter der internationalen Gerichtsbarkeit in Bezug auf den Kosovo wird an dem mangelnden Schutz wichtiger Zeugen sichtbar. Mindestens zehn Zeugen haben der Anklagebehörde mitgeteilt, dass ihre Familien oder sie selbst Drohungen wegen ihrer Aussage im Haradinaj-Prozess erhalten haben. Mehrere Zeugen, die gegen Ramush Haradinaj aussagen wollten, wurden nachweislich ermordet.

Einer der noch lebenden Zeugen war nach einem missglückten Attentat nicht mehr bereit, gegen Ramush Haradinaj in Den Haag auszusagen. So erklärte Shefqet Kabashi am 5. Juni 2007 im Gerichtssaal des ICTY: „Ja, Euer Ehren, es stimmt, dass es unsere Pflicht ist, auszusagen, aber diese Regel unterstellt ein ‚normales Leben‘. In dem Staat, in dem ich lebe, existiert jedoch kein normales Leben. Menschen werden ermordet, und die Gründe, warum sie getötet werden, sind nicht bekannt.“

Insgesamt ein Drittel von 90 als Zeugen vernommenen Personen konnte nur unter Androhung von Zwangsmitteln in „losed sessions“ mit verdeckter Identität zur Aussage gebracht werden. Anstatt die Zeugen in effektiven Programmen zu schützen, wurden sie durch öffentliche Solidaritätsbekundungen hochrangiger Funktionäre der UN-Mission im Kosovo (UNMIK) mit den mutmaßlichen Kriegsverbrechern eingeschüchtert.

So protestierte im März 2007, drei Tage vor dem Prozessbeginn in Den Haag die damalige Chefanklägerin des ICTY, Carla Del Ponte, gegen ein angekündigtes Abschiedstreffen von Ramush Haradinaj mit dem damaligen deutschen Diplomaten und UNMIK-Leiter Joachim Rücker. Joachim Rücker erklärte seine Motivation für dieses Treffen mit den Worten: „Das finde ich gehört zum normalen Geschäft.“

Im Dezember 2007 überschattete den Prozess in Den Haag ein erneuter Skandal, als im Zuge einer internen Untersuchung des Office of Internal Oversight Services der UN, der damalige Stellvertreter Joachim Rückers, der ehemalige General der US-Army Steven Schook, entlassen wurde. Nach Zeitungsberichten habe Steven Schook bei einem Abendessen mit kosovo-albanischen Politikern den Namen eines geschützten Zeugen im Haradinaj-Prozess verraten. Dieser wurde danach an seinem geheim gehaltenen Aufenthaltsort in Oslo bedroht. Den Auftrag soll ein Minister der sog. Kosovoregierung erteilt haben (siehe www.dradio.de/dlf/sendungen/dasfeature/720121/).

In einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom 1. März 2011 («Ich möchte in Kosovo ermitteln», S. 11) erklärte Carla Del Ponte, auf die Frage, warum ihre Ermittlungen zum Organhandel im Kosovo versandet seien u. a. über Obstruktionen und Desinteresse von Seiten der NATO und UNMIK: „Zu meiner Zeit hatten wir keine Rückendeckung. Die politischen Interessen lagen anders. Die NATO kooperierte während des Konflikts mit der UÇK. Ich sprach darüber mit dem damaligen NATO-General in Kosovo, aber er hat mir den Zugang zu den Dokumenten nicht erlaubt. In meiner Zeit hat sich vor allem Albanien verweigert. Und die UNMIK, die UNO-Übergangsverwaltung in Kosovo, hatte wenig Interesse gezeigt, die Verbrechen aufzuklären.“

Bereits am 15. Dezember 2005 erklärte Carla Del Ponte in einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat (www.pbs.org/frontlineworld/stories/bosnia502/ponte2.html), dass UNMIK sogar Dokumente zurückhalte oder fälsche, um die Strafverfolgung von mutmaßlichen UÇK-Kriegsverbrechern zu unterminieren: „Ebenfalls in Kosovo, erfährt meine Behörde Schwierigkeiten beim Zugang zu Dokumenten der UNMIK. Sie sind öfter redigiert oder werden in einer solchen Weise ausgeliefert, dass sie vor Gericht nicht verwertbar sind. Die Kooperation mit der UNMIK im Bereich des Schutzes von Zeugen war manchmal weniger als optimal. Darüber hinaus ist meine Behörde nicht überzeugt, dass die UNMIK ihre Kontrolle über die von der Kammer im Haradinaj [Prozess] festgesetzten Bedingungen der vorläufigen Freilassung richtig ausübt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächlichen Umstände des Todes des Zeugen Agim Zogaj in Deutschland?

2

Was war genau die Todesursache und die genaue Todeszeit?

3

War der Fundort des Leichnams des Zeugen Agim Zogaj zugleich auch der Todesort?

4

Welche zuständige gerichtsmedizinische Stelle führte wann und wo die Obduktion des Leichnams von Agim Zogaj durch?

5

Auf Grundlage welcher Hinweise kam die Polizei Duisburg in weniger als 24 Stunden zu der Feststellung, dass Agim Zogaj zweifelsfrei Selbstmord begangen haben soll?

6

Angesichts der Selbstverständlichkeit mit der die Polizei Duisburg „Selbstmord“ als Todesursache Agim Zogajs angibt:

a) welche Hinweise hatte die Bundesregierung auf eine Suizidgefährdung des Zeugen Agim Zogaj vor seinem Tod,

b) welche psychologische Betreuung und Vorsichtsmaßnahmen hat welche zuständige Stelle oder Behörde dem Zeugen im Hinblick auf eine Suizidgefährdung angeboten,

c) welche psychologische Betreuung hat der Zeuge Agim Zogaj im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Suizidgefährdung in Anspruch genommen?

7

Welche zuständige Stelle beauftragte wann und auf welcher rechtlichen Grundlage die Durchführung der Obduktion des Leichnams von Agim Zogaj?

8

Wo befindet sich der Leichnam von Agim Zogaj zurzeit, und welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Spuren an dem Leichnam, im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung einer unabhängigen rechtsmedizinischen Überprüfung durch Dritte zu sichern?

9

Welche Ermittlungen wurden seit wann und durch welche zuständige Behörde geführt bzw. wann und durch wen eingestellt, angesichts der autoritativen Feststellung der Polizei Duisburg, dass es sich bei dem Tod von Agim Zogaj um einen Selbstmord handelte, wenn zeitgleich der Pressesprecher der EULEX Nicholas Hawton auf laufende Ermittlungen deutscher Behörden zur Aufklärung der Todesursache von Agim Zogaj hinweist?

10

Was hat die Bundesregierung im Rahmen des EULEX-Schutzprogramms bis zum Tod des Zeugen Agim Zogaj unternommen, um ihm einen umfassenden Schutz vor der Enttarnung seiner Identität und jede Bedrohung für Leib und Leben in Deutschland zu gewährleisten?

11

Seit wann befand sich nach Kenntnissen der Bundesregierung der Zeuge Agim Zogaj im EULEX-Zeugenschutzprogramm?

12

Welche konkreten Schutzmaßnahmen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden angewandt, um Leib und Leben des Zeugen Agim Zogaj und seiner Familie zu schützen?

a) Wurde dem Zeugen Agim Zogaj eine neue Identität zur Verfügung gestellt?

b) Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen, um seine Familienmitglieder zu schützen? Befanden sich seine Familienmitglieder in der Bundesrepublik Deutschland?

c) Seit wann hielt sich der Zeuge Agim Zogaj in Deutschland/Duisburg auf?

d) Wie und von wie vielen Beamten wurde der Zeuge Agim Zogaj beschützt? Wurde eine 24 Stunden-Überwachung sichergestellt?

e) Verfügt die Bundesregierung über Hinweise hinsichtlich Drohungen oder Einschüchterungsversuchen gegen den Zeugen Agim Zogaj?

f) Verfügt die Bundesregierung über Hinweise hinsichtlich Drohungen oder Einschüchterungsversuchen gegen Angehörige oder Familienmitglieder des Zeugen Agim Zogaj?

13

Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über die Tötung bzw. Einschüchterung von aussagewilligen Zeugen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Voruntersuchungen, die durch die UNMIK, die EULEX sowie das ICTY vor dem Hintergrund der im Kosovo seit 1998 verübten Verbrechen aufgenommen wurden?

14

Wie viele Zeugen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit UÇK-Kriegsverbrechen bereits bedroht, verletzt oder getötet?

15

Welche rechtlichen, politischen und tatsächlichen Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, welche plant sie noch vorzunehmen, um den Tod von Agim Zogaj aufzuklären?

16

Welche Stelle oder Bundesbehörde hatte die Federführung bei der Gewährleistung des Schutzes von Agim Zogaj?

17

Sind der Bundesregierung Defizite beim Schutz des Zeugen Agim Zogaj bekannt geworden?

Wenn ja, seit wann besitzt die Bundesregierung diese Hinweise?

18

Welche rechtlichen, politischen und tatsächlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Zeuge Agim Zogaj tot ist?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit von kosovarischen, serbischen und anderen Zeugen in EULEX-Prozessen?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das EULEX-Zeugenschutzprogramm einen ausreichenden Schutz für Leib und Leben aussagewilliger Zeugen darstellt oder sieht sie Anlass für notwendige Veränderungen dieses Programms?

21

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefährdung anderer noch lebender Zeugen ein, die bereit sind, gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Fatmir Limaj auszusagen?

22

Ist die Bundesregierung an eigenen Programmen zum Zeugenschutz neben den Programmen der EULEX beteiligt?

Wenn ja, in welcher Form?

23

Falls zutreffend: Was hat die Bundesregierung im Rahmen des eigenen Zeugenschutzprogramms unternommen, um einen umfassenden Schutz von Agim Zogaj in Deutschland zu gewährleisten?

24

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Stand und die Weiterführung des Kriegsverbrecherprozesses gegen Fatmir Limaj?

25

Welche Hinweise hat die Bundesregierung bezüglich der Verwertbarkeit und der strafrechtlichen Bedeutung des mehrstündigen Videos belastenden Aussagen, die der Zeuge Agim Zogaj vor seinem Tod gegen den ehemaligen Transportminister Fatmir Limaj protokolliert hat?

26

Welche rechtlichen und politischen Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit der Kriegsverbrecherprozess gegen Fatmir Limaj weitergeführt wird?

27

Was hat die Bundesregierung vor und nach der Veröffentlichung des Berichts von Dick Marty „Inhuman treatment of people and illicit trafficing in human organs in Kosovo“ unternommen, um einen effektiven und angemessenen Zeugenschutz zu gewährleisten?

28

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Einschüchterung bzw. Ermordung von Zeugen, die im Rahmen des Kriegsverbrecherprozesses gegen Ramush Haradinaj aussagen wollten?

29

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die bewusste Zurückhaltung oder Verfälschung von durch die Ermittlungsbehörden des ICTY angeforderten Dokumenten und Beweismaterialien über Kriegsverbrechen der UÇK durch Funktionsträger der NATO, der Bundeswehr, der UNMIK sowie Angehörige deutscher diplomatischer Dienste und Nachrichtendienste?

30

Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Behauptungen der langjährigen Chefanklägerin des ICTY, Carla Del Ponte, über die Zurückhaltung oder Manipulation von Beweismaterialien zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen der UÇK durch Angehörige von NATO, UNMIK, diplomatischer Dienste und Nachrichtendienste zu untersuchen und im Fall der Beteiligung deutscher Staatsbürger mögliche Konsequenzen zu ziehen?

31

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob die beiden damaligen deutschen UNMIK-Leiter Michael Steiner (Februar 2002 bis Juli 2003) und Joachim Rücker (September 2006 bis Juni 2008) an der Obstruktion von Ermittlungsarbeiten des ICTY im Falle von mutmaßlichen Kriegsverbrechen der UÇK, so wie sie von der ehemaligen ICTY-Chefanklägerin Carla Del Ponte beschrieben werden, beteiligt waren?

Falls ja, welche?

32

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die beiden damaligen deutschen UNMIK-Leiter Michael Steiner (Februar 2002 bis Juli 2003) und Joachim Rücker (September 2006 bis Juni 2008) an der Obstruktion von Ermittlungsarbeiten des ICTY im Falle von mutmaßlichen Kriegsverbrechen der UÇK, so wie sie von der ehemaligen ICTY-Chefanklägerin Carla Del Ponte beschrieben werden, beteiligt waren?

33

Welche Hinweise hat die Bundesregierung bezüglich der Tatsache, dass ein Großteil des Heroinschmuggels nach Europa und damit auch nach Deutschland über das Kosovo abgewickelt wird?

34

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Verstrickung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers und ehemaligen Premierministers der sog. Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, in den Drogenhandel?

a) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Ramush Haradinaj und der Familie Musaj, bei der nach Angaben der Ermittler der Regional Investigation Unit der UNMIK (RIU) aus Pec im Juli 2000 eine Gruppe von mehreren Dutzend bewaffneten Personen unter der Führung des späteren Premierministers Ramush Haradinaj vor dem Hintergrund ihres Drogenschmuggels das Haus der Familie Musaj angriff?

b) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Aktivierung der MedEvacProzedur und das Ausfliegen von Ramush Haradinaj mit einem NATO-Helikopter auf den US-amerikanischen Luftwaffenstützpunkt im deutschen Ramstein?

c) Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher tatsächlichen Begründung wurde Ramush Haradinaj anschließend in den USA ausgebildet?

d) Inwiefern ist die Zusammenarbeit mit der UÇK vereinbar mit den Beteuerungen der Bundesregierung, den Terrorismus und Drogenhandel bekämpfen zu wollen?

Berlin, den 22. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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