[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8269
17. Wahlperiode 27. 12. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
23. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8104 –
Gestaffelte Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die CDU auf ihrem 24. Parteitag einen Beschluss fasste, demzufolge
sie die Einsetzung einer von den Tarifparteien getragenen Kommission zur
Festlegung differenzierter Lohnuntergrenzen anstrebt, ist eine weitere Debatte
über deren Ausgestaltung entfacht. Neben branchen- und regionsspezifischen
Lohnuntergrenzen hat der Arbeitgeberpräsident, Dr. Dieter Hundt, auch eine
altersspezifische Differenzierung durch die Kommission gefordert (vgl.
Stuttgarter Zeitung vom 17. November 2011). Die Bundesministerin für Arbeit und
Soziales und CDU-Vizevorsitzende, Dr. Ursula von der Leyen, unterstützte
die Forderung nach einer Ausnahmeregelung und niedrigeren
Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte und verwies auf entsprechende Bestimmungen in
den Niederlanden (vgl. DIE WELT vom 19. November 2011).
Die in diesem Kontext erhobene Behauptung, es bestünde ein Zusammenhang
zwischen allgemeinen Lohnuntergrenzen und einer hohen
Jugendarbeitslosigkeit, hält einer systematischen Analyse jedoch nicht stand. Im europäischen
Vergleich zeigt sich hier ein sehr uneinheitliches Bild. Lohnuntergrenzen
haben demnach keinen großen Einfluss auf die Beschäftigung junger Menschen.
So lag laut Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) im
September 2011 die Jugendarbeitslosenquote (unter 25) in Italien mit 29,3 Prozent
und Schweden mit 22,4 über dem europäischen Durchschnitt von 21,4 Prozent
– in beiden Ländern gibt es keinen Mindestlohn. In den Ländern mit
Mindestlohn wie Belgien und Luxemburg hingegen lag die Arbeitslosigkeit der
Jugendlichen mit 17,4 Prozent und 14,7 Prozent deutlich unter dem
europäischen Durchschnitt. Interessant ist zudem ein Blick auf die Länder, in denen
altersspezifisch gestaffelte niedrigere Mindestlöhne für junge Erwerbstätige
gelten. Auch hier fielen die Quoten mit 21,2 Prozent (Großbritannien) und
8 Prozent (Niederlande) sehr unterschiedlich aus. Die Jugendarbeitslosigkeit
in Frankreich wiederum entwickelte sich in der Vergangenheit ebenfalls nicht
in einer beobachtbaren Abhängigkeit zu dem dort geltenden Mindestlohn. So
ging sie zwischen 1996 und 2007 von knapp 28 Prozent auf rund 20 Prozent
zurück, obgleich der allgemeine Mindestlohn im gleichen Zeitraum
vergleichsweise stark anstieg.
Diese Beobachtungen führen zu dem Schluss, dass andere Faktoren für die
Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit ursächlich sein müssen,
beispielsweise die Struktur des Ausbildungssystems oder die konjunkturelle Situation.
In der Bundesrepublik Deutschland befinden sich junge Beschäftigte seit
einigen Jahren zunehmend und überdurchschnittlich in prekären Lebens- und
Arbeitsverhältnissen wieder. Der Anteil der unter 25-Jährigen in atypischer
Beschäftigung hat sich binnen zehn Jahren geradezu verdoppelt (vgl. Langhoff/
Krietsch/Starke: Der Erwerbseinstieg junger Erwachsener: unsicher, ungleich,
ungesund, in: WSI-Mitteilungen 7/2010). Auch sind Jugendliche
überproportional von befristeten und niedrigentlohnten Beschäftigungsverhältnissen
betroffen. So sank die Zahl junger Menschen mit sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen laut Statistischen Bundesamt von 1,2 Millionen
im Jahr 2009 auf 400 000 im Jahr 2010. Die Armutsgefährdungsquote unter
den 18- bis 25-Jährigen hat sich bei 23,5 Prozent verfestigt (Berechnungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage der Daten des
Sozio-oekonomischen Panels – SOEP). Gerade junge Erwerbstätige sind
daher auf einen guten Mindestlohn angewiesen. Einer Statistik der
Bundesagentur für Arbeit vom April 2011 zufolge, beträgt der Anteil der
Niedriglohnbeschäftigten bei den unter 25-Jährigen 48,7 Prozent. Prekäre Arbeits- und
Lebenslagen haben bei jungen Menschen besorgniserregende Auswirkungen auf
ihre Zukunft. Sie erschweren nicht nur die Lebens- und Familienplanungen,
sie führen auch zu andauernd schlechten Einkommensperspektiven und
unsteten Beschäftigungskarrieren. Vor diesem Hintergrund sind altersspezifische
Ausnahmeregelungen bei Lohnuntergrenzen nicht nur als
beschäftigungspolitisch unwirksam, sondern auch sozialpolitisch als ausgesprochen
problematisch einzustufen.
1. Welche Folgeneinschätzung nimmt die Bundesregierung in Bezug auf
altersspezifisch gestaffelte Lohnuntergrenzen vor, wie begründet sie diese,
und auf welche empirischen Vergleichsdaten beruft sie sich hierbei?
2. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine
altersspezifische Differenzierung von Lohnuntergrenzen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es grundsätzlich Sache der
Tarifpartner, Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, die einerseits den Belangen
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen und andererseits
sicherstellen, dass die betreffenden Unternehmen die vorgegebenen Löhne auch
erwirtschaften können. Der Bundesregierung liegen keine geeigneten
empirischen Vergleichsdaten oder Untersuchungen über altersspezifische
Lohnuntergrenzen in Deutschland vor. Eine Notwendigkeit für derartige Erhebungen oder
Untersuchungen sieht die Bundesregierung nicht.
3. Liegen der Bundesregierung empirisch fundierte Analysen vor, welche
positive Beschäftigungseffekte für junge Beschäftigte infolge von
niedrigen Berufseinstiegsentgelten belegen?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen dazu keine empirisch fundierten Analysen vor.
4. Wie erklärt die Bundesregierung die differierende prozentuale
Arbeitsmarktbeteiligung der unter 25-Jährigen in den EU-Ländern mit
altersspezifisch gestaffelten Mindestlöhnen?
Angesichts der unterschiedlichen Arbeitsmärkte und der unterschiedlichen
Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist eine allgemeine Bewertung
der prozentualen Arbeitsmarktbeteiligung bei den unter 25-Jährigen in den EU-
Ländern mit altersspezifisch gestaffelten Mindestlöhnen nicht möglich.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss des dualen
Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland auf die im europäischen
Vergleich unterdurchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine gute und bedarfsgerechte
Qualifizierung die wichtigste Grundlage für die Verhinderung von Arbeitslosigkeit
ist. Dies gilt insbesondere auch für junge Menschen, die in Beschäftigung
einsteigen. Die duale Berufsausbildung ist eine international hoch angesehene,
qualitativ hochwertige, marktgerechte und praxisnahe Ausbildungsform, die
sich an den nachhaltigen Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert und in
Jahrzehnten bewährt hat.
Das duale Ausbildungssystem ist ein wesentlicher Faktor für die im EU-
Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeit (Deutschland: 8,5 Prozent, EU-
Durchschnitt: 22 Prozent, Oktober 2011, Eurostat). Dies bestätigt sich auch darin,
dass die Jugendarbeitslosigkeitsquoten nicht nur in Deutschland, sondern auch
in anderen europäischen Ländern mit einem vergleichbaren dualen System wie
Österreich oder der Schweiz unterdurchschnittlich ausfallen und dass dies über
einen längeren Zeitraum der Fall war. Daher sind die gemeinsamen
Bemühungen der Partner im Ausbildungspakt und die meisten Dienst- und
Förderleistungen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter für junge Menschen auf den
erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung ausgerichtet.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung spezifische Lohnuntergrenzen für ältere
Beschäftigte, die ebenfalls zu den sogenannten Problemgruppen auf dem
Arbeitsmarkt gehören?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. Sollte ein Mindestlohn nach Ansicht der Bundesregierung für einen
alleinstehenden jungen Vollzeitbeschäftigten unter 25 die Existenz sichern
können?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit
altersdifferenzierter Bedarfe bei der Existenzsicherung begründen?
Die das menschenwürdige Existenzminimum abdeckenden Bedarfe nach dem
Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch setzen sich aus den
Regelbedarfen, den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzenden Bedarfen
zusammen. Nur bei den pauschalierten Regelbedarfen ist eine
Altersdifferenzierung eingeschränkt möglich, da die Regelbedarfe ebenso wie eine
Altersstufung den konkreten Einzelfall unberücksichtigt lassen. Für Kinder und
Jugendliche ist eine Differenzierung der Regelbedarfe nach dem Alter möglich und
auch erforderlich, denn das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen führt
zu statistisch nachweisbaren Veränderungen nicht nur in der
Zusammensetzung, sondern auch in der Höhe der Verbrauchsausgaben. Diese Veränderungen
begründen eine Altersstufung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche.
Vergleichbare objektive Gründe für Veränderungen in der Höhe von
regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abhängigkeit vom Alter gibt es bei
Erwachsenen hingegen nicht. Dies schließt altersabhängige Unterschiede nicht
aus, wenn die Zusammensetzung der individuellen Verbrauchsausgaben von
Erwachsenen, die entweder einen eigenen, einen gemeinsamen oder keinen
Haushalt führen, jeweils verglichen werden. Solche Unterschiede sind jedoch
unproblematisch, weil die individuelle Zusammensetzung der
Verbrauchsausgaben stets unterschiedlich ist. Die Leistungsberechtigten entscheiden nach
ihren individuellen Bedürfnissen, Präferenzen und Möglichkeiten darüber, wofür
sie den durch die Regelbedarfe zur Verfügung gestellten monatlichen
Gesamtbetrag verwenden.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartenden sozialpolitischen
Folgen altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung kann nicht erkennen, welche sozialpolitischen Folgen aus
Sicht der Fragesteller gemeint sind, und kann daher zu diesen Erwartungen
keine Auskunft geben.
9. Liegen der Bundesregierung Prognosen über die sozialpolitischen Folgen
altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende sozialpolitische
Folgenprognosen vorzunehmen bzw. in Auftrag zu geben?
Der Bundesregierung liegen Prognosen über sozialpolitische Folgen
altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen nicht vor. Es ist auch nicht geplant,
solche Prognosen vorzunehmen oder in Auftrag zu geben.
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Einführung
altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte zu einer
Verfestigung oder zu einem Aufwuchs
a) bei der Armutsgefährdungsquote in der Zielgruppe und
b) bei der Beteiligung am Niedriglohnsektor in der Zielgruppe führen
(jeweils bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der unter
25-jährigen Vollzeitbeschäftigten, die ergänzende Arbeitslosengeld-II-
Leistungen erhalten?
Wie hat sich ggf. die Anzahl der unter 25-jährigen Vollzeitbeschäftigten,
die ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen erhalten, in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuche wurden erst im Januar 2005
eingeführt; insofern sind für vorherige Zeiträume keine Angaben über
erwerbstätige Leistungsberechtigte möglich. Als erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-
Bezieher gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige dann, wenn sie Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig Bruttoeinkommen aus
abhängiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Seit Januar 2007
können über eine integrierte Auswertung mit der Beschäftigungsstatistik u. a. auch
Informationen über Art (sozialversicherungspflichtige und geringfügige
Beschäftigung) und Arbeitszeit (Vollzeit und Teilzeit) der abhängigen
Beschäftigungsverhältnisse gewonnen werden.
Im Dezember 2010 gab es in Deutschland 59 028 Arbeitslosengeld-II-Bezieher
im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, die Erwerbseinkommen aus einer
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung erzielten. Darunter waren
38 074 Jüngere in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis.
Im Dezember 2007 hatte die Zahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitslosengeld-II-
Bezieher in dieser Altersgruppe noch bei 86 363 und darunter die Zahl der
Auszubildenden bei 57 546 gelegen. Diese und weitere Angaben differenziert nach
Geschlecht und Bundesländern können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Bei der Interpretation der Angaben ist zu beachten, dass Ursache für
ergänzende Grundsicherungsleistungen bei Vollzeitbeschäftigung nicht zwangsläufig
ein niedriger Lohn, sondern auch der Haushaltskontext, also der
Grundsicherungsbedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft, sein kann.
Vollzeit beschäftigte
ALGII-Bezieher
darunter:
in Ausbildung
Vollzeit beschäftigte
ALGII-Bezieher
darunter:
in Ausbildung
Vollzeit beschäftigte
ALGII-Bezieher
darunter:
in Ausbildung
1 2 3 4 5 6
Dezember 2007 Schleswig-Holstein 3.007 2.014 1.613 1.051 1.394 963
Hamburg 1.493 976 869 568 624 408
Niedersachsen 7.320 4.764 4.218 2.705 3.102 2.060
Bremen 761 514 407 273 354 241
Nordrhein-Westfalen 13.938 9.408 8.084 5.338 5.854 4.070
Hessen 4.529 3.236 2.575 1.835 1.954 1.401
Rheinland-Pfalz 3.215 2.237 1.823 1.214 1.392 1.023
Baden-Württemberg 4.960 3.027 2.683 1.517 2.277 1.510
Bayern 6.321 4.066 3.550 2.196 2.771 1.870
Saarland 1.075 739 660 450 415 289
Berlin 6.145 3.809 3.132 2.035 3.013 1.774
Brandenburg 5.637 3.756 3.181 2.311 2.456 1.445
Mecklenburg-Vorpommern 5.630 3.993 3.115 2.466 2.515 1.526
Sachsen 10.499 7.103 6.008 4.495 4.491 2.608
Sachsen-Anhalt 7.201 4.693 4.005 2.966 3.196 1.727
Thüringen 4.633 3.213 2.616 1.974 2.017 1.239
Deutschland 86.363 57.546 48.539 33.395 37.824 24.152
Westdeutschland 46.619 30.980 26.482 17.146 20.137 13.833
Ostdeutschland 39.745 26.567 22.057 16.248 17.687 10.319
Dezember 2008 Schleswig-Holstein 2.878 1.960 1.557 1.034 1.321 926
Hamburg 1.643 1.200 927 671 716 529
Niedersachsen 7.171 4.799 3.998 2.659 3.173 2.141
Bremen 789 550 424 303 365 247
Nordrhein-Westfalen 13.832 9.911 7.796 5.551 6.036 4.360
Hessen 4.512 3.419 2.493 1.891 2.019 1.528
Rheinland-Pfalz 3.098 2.265 1.681 1.218 1.416 1.046
Baden-Württemberg 4.578 3.116 2.304 1.533 2.274 1.583
Bayern 5.855 4.023 3.113 2.153 2.742 1.870
Saarland 980 715 582 431 397 284
Berlin 6.065 3.990 3.182 2.163 2.883 1.827
Brandenburg 5.086 3.492 2.809 2.140 2.276 1.352
Mecklenburg-Vorpommern 4.614 3.157 2.519 1.966 2.096 1.191
Sachsen 9.033 6.088 5.019 3.837 4.013 2.251
Sachsen-Anhalt 6.120 4.131 3.486 2.656 2.634 1.475
Thüringen 3.882 2.581 2.124 1.560 1.758 1.020
Deutschland 80.136 55.398 44.016 31.767 36.120 23.630
Westdeutschland 45.336 31.959 24.876 17.444 20.460 14.515
Ostdeutschland 34.800 23.439 19.140 14.323 15.660 9.115
Berichtsmonat Insgesamt
Tabelle 1: Arbeitslosengeld II-Bezieher im Alter von 15 bis unter 25 Jahren mit Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtiger
Vollzeitbeschäftigung nach Geschlecht
Insgesamt Männer Frauen
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
lohnuntergrenzenbedingten Beschäftigungsfolgen für junge Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die sich im Geltungsbereich der kürzlich evaluierten
altersspezifisch undifferenzierten Branchenmindestlöhne befinden (bitte für
die einzelnen Branchen erläutern)?
Wie begründet die Bundesregierung die Berücksichtigung bzw.
Nichtberücksichtigung altersspezifischer Folgeeffekte bei der Evaluation?
Der abgeschlossenen Evaluation der bestehenden gesetzlichen
Mindestlohnregelungen lassen sich keine Erkenntnisse über lohnuntergrenzenbedingte
Beschäftigungsfolgen für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entnehmen.
Vollzeit beschäftigte
ALGII-Bezieher
darunter:
in Ausbildung
Vollzeit beschäftigte
ALGII-Bezieher
darunter:
in Ausbildung
Vollzeit beschäftigte
ALGII-Bezieher
darunter:
in Ausbildung
1 2 3 4 5 6
Dezember 2009 Schleswig-Holstein 2.621 1.835 1.467 1.023 1.154 812
Hamburg 1.518 1.101 821 608 697 493
Niedersachsen 6.667 4.499 3.757 2.520 2.910 1.979
Bremen 826 578 462 324 364 254
Nordrhein-Westfalen 13.672 9.627 7.755 5.467 5.917 4.160
Hessen 4.397 3.315 2.403 1.797 1.994 1.518
Rheinland-Pfalz 2.889 2.118 1.570 1.145 1.319 973
Baden-Württemberg 4.447 3.008 2.279 1.539 2.168 1.469
Bayern 5.450 3.619 2.948 1.976 2.502 1.643
Saarland 954 724 547 419 407 305
Berlin 5.901 4.032 3.023 2.159 2.878 1.873
Brandenburg 4.048 2.629 2.237 1.593 1.811 1.036
Mecklenburg-Vorpommern 3.324 1.941 1.725 1.218 1.599 723
Sachsen 7.474 4.905 4.147 3.094 3.327 1.811
Sachsen-Anhalt 5.047 3.397 2.861 2.204 2.186 1.193
Thüringen 3.184 2.067 1.762 1.257 1.422 810
Deutschland 72.419 49.395 39.764 28.343 32.655 21.052
Westdeutschland 43.441 30.424 24.009 16.818 19.432 13.606
Ostdeutschland 28.978 18.971 15.755 11.525 13.223 7.446
Dezember 2010 Schleswig-Holstein 2.202 1.444 1.231 793 971 651
Hamburg 1.530 1.076 889 636 641 440
Niedersachsen 5.587 3.658 3.151 2.045 2.436 1.613
Bremen 742 507 429 291 313 216
Nordrhein-Westfalen 11.914 8.085 6.888 4.633 5.026 3.452
Hessen 3.787 2.719 2.126 1.493 1.661 1.226
Rheinland-Pfalz 2.380 1.631 1.382 948 998 683
Baden-Württemberg 3.625 2.282 1.902 1.137 1.723 1.145
Bayern 4.225 2.707 2.296 1.465 1.929 1.242
Saarland 804 578 468 347 336 231
Berlin 5.214 3.546 2.774 1.951 2.440 1.595
Brandenburg 3.045 1.773 1.721 1.111 1.324 662
Mecklenburg-Vorpommern 2.474 1.242 1.235 772 1.239 470
Sachsen 5.544 3.232 3.074 2.052 2.470 1.180
Sachsen-Anhalt 3.623 2.236 2.064 1.464 1.559 772
Thüringen 2.333 1.358 1.281 826 1.052 532
Deutschland 59.028 38.074 32.911 21.963 26.118 16.110
Westdeutschland 36.796 24.687 20.762 13.788 16.034 10.899
Ostdeutschland 22.233 13.387 12.149 8.176 10.084 5.211
Erstellungsdatum: 13.12.2011, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Berichtsmonat Insgesamt
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Vollzeitbeschäftigte und Auszubildende mit SGBII-Leistungsbezug im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach Geschlecht , [Erstellungsort], Dezember 2011
noch Tabelle 1: Arbeitslosengeld II-Bezieher im Alter von 15 bis unter 25 Jahren mit Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtiger
Vollzeitbeschäftigung nach Geschlecht
Insgesamt Männer Frauen
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