[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8277
17. Wahlperiode 29. 12. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Dezember 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8145 –
Polizeiliche Soft- und Hardware bei den EU-Agenturen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren rüsten auch polizeiliche EU-Agenturen ihr digitales Arsenal auf.
Europol (Europäisches Polizeiamt) will zum „weltweit herausragenden
Zentrum der Weltklasse“ (world-class centre of excellence) werden, was sich vor
allem auf den IT-Bereich bezieht (
www.europol.europa.eu/sites/default/files/
publications/anniversary_publication.pdf). Zentraler Bestandteil von Europol
sind die umfangreichen Datenbanken, deren Einrichtung im Europol-
Übereinkommen festgelegt ist. Das „automatisierte System“ besteht aus drei Säulen,
dem Informationssystem, den Analysedateien und einem Indexsystem. Etliche
EU-weite Abkommen erweitern die Zugriffsmöglichkeiten der Behörde.
Europol selbst bezeichnet sich als „Information-Broker“ und sieht sich dem
Grundsatz eines „proaktiven Handelns“. Mit dem deutschen Jürgen Storbeck als ersten
amtierenden Direktor 1999 und seinem Nachfolger Max-Peter Ratzel, vorher
Abteilungspräsident des Bundeskriminalamts (BKA), konnte Deutschland bis
zum Antritt des britischen Rob Wainwright 2009 sein Gewicht in der
Organisation ausbauen. Max-Peter Ratzel hatte im Oktober 2007 die neue „Strategy for
Europol“ vorgestellt. Durch die Ausweitung analytischer Kapazitäten sollte die
Behörde zum Pionier des „Wandels, Identifizierung und Antwort auf neue
Bedrohungen und der Entwicklung neuer Technik“ werden. Auch bei Europol
kommt Software zur Vorgangsverwaltung, zu Ermittlungs- oder
Analysezwecken oder zum Data-Mining zur Anwendung. Nicht nur der Abgleich mehrerer
Datensätze ist dabei problematisch und kann als „Profiling“ bezeichnet werden.
Die Software kann zudem mit „Zusatzapplikationen“ oder „Modulen“ erweitert
werden, um weitere Datenbanken oder das Internet über Schnittstellen
einzubinden. Im jüngsten Europol Review wirbt die Agentur mit einer „state-of-the-art
facility to extract and analyse crime-related information from digitised data“.
Unter deutscher Federführung arbeitet bei Europol ein „Mobile Competence
Team“ (MCT) unter anderem zur Umsetzung des Vertrags von Prüm zum
grenzüberschreitenden Datentausch.
Eines der „Angebote“ der Agentur ist das „24/7 operational centre“, das Daten
aus gemeinsamen Operationen von Polizeien der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) mit anderen Datensätzen abgleicht (incoming data are quickly
cross-checked against all existing data). Die mobile Einheit errichtet eine „live
connection“ zur Agentur. Genutzt wird die Plattform anscheinend auch für
politische Proteste oder Sportereignisse (internationally prominent sporting,
economic, political or cultural gatherings). Zur Analyse von Netzwerken nutzt
Europol ein „SNA tool“, das angeblich bei einer einzigen Aktion (Operation Most)
25 Verdächtige aus einer Million von polnischen Behörden mitgeschnittenen
Telefongespräche präsentierte. Europol verfügt außerdem über weitere
„forensische Ausrüstung“, etwa das „forensic toolkit“ (UFED) oder „mobile phone
scanners“. Als bewegliche Einheit fungiert ein „expert-operated mobile toolkit
for computer data forensics“. Zudem koordiniert Europol ein „Computer
Forensic Network“. Bislang unbekannte Methoden und Anwendungen werden
innerhalb einer „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) erörtert, deren
Mitglied Europol ist.
Auch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen FRONTEX stattet seine Zentrale in Warschau mit Soft- und Hardware
aus. FRONTEX betreibt eine „Situation Center Unit“, um „Risikoanalysen“ oder
Lageberichte zu verfassen. Als Nutzeroberfläche entwickelte die Agentur das
Frontex One-Stop-Shop web portal (FOSS), an das zunehmend Behörden der
EU-Mitgliedstaaten angeschlossen werden und das später das EU-weite
Überwachungssystem EUROSUR (Europäisches Grenzkontrollsystem) verwaltet.
Weitere digitale Plattformen sind ein „Frontex Media Monitor“ oder die „Joint
Operations Reporting Application” (JORA). Hinzu kommen zahlreiche weitere
Datenbanken oder Netzwerke, die zunehmend mit digitaler Analysekapazität
aufgerüstet werden. Ein „European Network of Law Enforcement Technology
Services“ (ENLETS) soll den Erfahrungsaustausch zu digitaler Überwachung
EU-weit verbessern und ein Register zu „Sicherheitstechnologie“ anlegen.
Über die Funktionsweise der beschriebenen Anwendungen ist wenig bekannt.
Es besteht die Möglichkeit, über den Sachverstand, aber auch die technische
Ausrüstung von EU-Agenturen, bestehende nationale Beschränkungen zu
umgehen. Die Geschwindigkeit, mit der etwa Europol zum führenden IT-
Dienstleister in der Kriminaltechnik avanciert, steht in keinem Verhältnis zur
öffentlichen Debatte, inwieweit diese Entwicklung von der Bevölkerung akzeptiert
wird. Die digitale Aufrüstung ist nicht verhältnismäßig. Auch ihre
Notwendigkeit kann nicht bewiesen werden. Es profitieren indes die großen Rüstungs- und
Softwarekonzerne. Wirtschaftliche Argumente zur Ausweitung digitaler
Kriminaltechnik, etwa das Einsparen von Beamtinnen und Beamten, führen zur
Aushöhlung von Bürger- und Bürgerinnenrechten. Bürgerrechtlerinnen und
Bürgerrechtler, netzpolitische Aktivistinnen und Aktivisten, Anwältinnen und
Anwälte, soziale Bewegungen und Parlamentarierinnen bzw. Parlamentarier
müssen einen Einblick in die Funktionsweise der Anwendungen erlangen. Das
Konzept einer informationstechnischen „Überlegenheit auf allen Ebenen“ ist
dem Militär entlehnt. Die zunehmend „vorausschauende“ digitale
Überwachung setzt die Unschuldsvermutung außer Kraft. Risikoanalysen geraten zum
Profiling, wenn auf mehrere Datensätze zugegriffen werden kann. Dieser
Prozess ist zudem auf Wachstum angelegt: Statistische Verfahren in der
Polizeiarbeit sind auf stets erweiterte und erneuerte Datensätze angewiesen, um
„Prognosen“ zu verbessern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Anfrage erfordert fundierte Kenntnisse des internen
Betriebs und der internen technischen Infrastruktur von Europol, über die die
Bundesregierung nur teilweise verfügt. Die parlamentarische Kontrolle über
Europol wird durch das Europäische Parlament ausgeübt. Die technischen
Arbeitsgruppen bei Europol unter Beteiligung der Mitgliedstaaten befassen sich
mit diesen agenturinternen betrieblichen Fragestellungen nicht. Dort werden
vielmehr fachliche, organisatorische und finanzielle Fragen beraten. Technische
Details werden nur dann erörtert, wenn nationale Implementierungen in den
Mitgliedstaaten betroffen sind.
Daher wurden den Mitgliedstaaten auch bisher keine Dokumente, die
Detailinformationen über den technischen Betrieb und die technische Infrastruktur
von Europol betreffen, übermittelt und zur Verfügung gestellt. Entsprechende
Kenntnisse liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Insofern kann eine
Anzahl der Teilfragen nicht beantwortet werden.
Nur die bei Europol beschäftigten Analytiker sind befugt, Daten in die jeweilige
Analysedatei nach Artikel 14 des Europol-Ratsbeschlusses (Beschluss des Rates
vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) 2009/
371/JI) einzugeben und diese Daten zu ändern. Der Bundesregierung liegen
daher keine detaillierten Informationen über die technische Ausgestaltung der
Analysedateien vor.
1. Welche computergestützten Analysewerkzeuge kommen bei welchen
Abteilungen der EU-Polizeiagentur Europol zum Einsatz?
Europol verwendet im Bereich der Analyse Werkzeuge zur Unterstützung der
einzelnen Arbeitsschritte und Prozessabläufe. Dies betrifft die Dateneinstellung,
die Aufbereitung der Daten und die Erstellung von Berichten bzw. die
Datenausgabe. Hierbei werden die Möglichkeiten von Dokumenten Management
Systemen, des Text- und Data Minings sowie der webbasierten Datenvisualisierung
und Übersetzungstools eingesetzt. Die hierzu vom Markt gekauften Produkte
werden von Europol durch eigene Entwicklungen ergänzt und so zu Workflows
zusammengefügt. Die von Europol verwendeten Produkte und die dahinter
stehenden Firmen sind im Einzelnen der Bundesregierung nicht bekannt. Aufgrund
der Organisationsstruktur von Europol werden die Analysewerkzeuge fachlich
durch die Abteilung „Operations“ genutzt.
Der Betrieb, die Integration der Produkte in die Prozessabläufe sowie der
Support erfolgt durch die Abteilung „Capabilities“.
a) Auf welcher Hardware welcher Firmen basieren die
Informationssysteme der EU-Agentur (auch Serversysteme und Netzwerke)?
Europol verwendet mehrere Netzwerke, die über unterschiedliche
Sicherheitsstandards verfügen. Alle Netzwerke sind voneinander getrennt. Die
Kernanwendungen von Europol werde über das Europol Secure Network betrieben. Für die
sichere Kommunikation mit den Mitgliedstaaten wird das europäische sTESTA
Netzwerk verwendet. Die Übertragung von Daten erfolgt verschlüsselt.
Details über die von Europol verwendete Hardware liegen der Bundesregierung
nicht vor.
b) Welche Software welcher Hersteller kommt für welche Bereiche zum
Einsatz als
aa) Vorgangsverwaltung,
bb) Ermittlungssoftware,
cc) Analysesoftware,
dd) Data-Mining,
ee) Bildersuche?
Im Hinblick auf die Europol Schlüssel-Applikationen (Europol
Informationssystem (EIS), Europol Analysis System (EAS) und Secure Information
Exchange Network Application (SIENA)) verwendet Europol vorwiegend
Eigenentwicklungen. Wie unter Frage 1 ausgeführt, können in bestimmten
Teilbereichen kommerzielle Produkte zur Unterstützung eingesetzt werden, diese
werden jedoch in die Europol Umgebung eingepasst. Detaillierte Informationen
über diese Produkte und Namen von Herstellern liegen der Bundesregierung
nicht vor.
c) Mit welchen „Zusatzapplikationen“ oder „Modulen“ ist die Software
ausgestattet, um etwa weitere Datenbanken oder das Internet über
Schnittstellen einzubinden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Welche weiteren Zusatzmodule können für die Software erworben
werden, und welche Überlegungen finden hierzu statt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
e) Auf welche Datenbanken können welche Anwendungen im Einzel- und
im Regelfall jeweils zugreifen?
Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, welche Anwendungen auf einzelne
Datenbanken zugreifen können. Im Regelfall werden die Datenbanken des EIS
und des EAS mit den dort enthaltenen Analytical Work Files (AWFs) abgefragt.
2. Welche technischen Kapazitäten im Bereich von
Telekommunikationsüberwachung werden vom „24/7 operational centre“ der EU-Agentur Europol
entwickelt und angeboten?
Detaillierte Informationen zum „24/7 operational centre“ liegen der
Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung wurden bisher auch keine technischen
Kapazitäten oder Entwicklungen aus dem Bereich Telekommunikations-
Überwachung angeboten.
a) Nach welchen technischen Verfahren können im „24/7 operational
centre“ eingehende Daten aus gemeinsamen Operationen von Polizeien der
EU-Mitgliedstaaten mit anderen Datensätzen abgeglichen werden
(incoming data are quickly cross-checked against all existing data)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Welche Datenbanken der EU-Agentur oder andere Datensammlungen
können derart abgefragt werden, und wie ist dies rechtlich geregelt?
Folgende Systeme können abgefragt werden:
• Europol Analysis System mit den dort enthaltenen Analytical Work Files
(AWFs),
• Europol Information System (EIS).
Rechtlich geregelt sind die Abfragemöglichkeiten in Artikel 13 und 14 des
Europol-Ratsbeschlusses vom 6. April 2009 (2009/371/JHA).
c) Wie und wohin werden gefundene „Treffer“ ausgegeben?
Erzielte Treffer werden schriftlich auf dem Kooperationskanal von Europol an
die in Bezug auf den Treffer betroffenen Staaten übermittelt. Die Informationen
müssen dabei im Einklang mit den Zweckbindungsklauseln stehen.
d) Auf welche Weise wird ein weitergehender Bericht (one analytical
report) für derartige Operationen ausgefertigt, bzw. welche Daten liegen
diesem zugrunde?
Weitergehende Berichte werden ebenfalls schriftlich auf Basis der für den
jeweiligen Bericht relevanten Daten erstellt.
e) Welche Rolle spielt das „24/7 operational centre“ in der Koordination
„polizeilicher Großlagen“ bzw. welche Überlegungen werden hierzu
angestellt?
Detaillierte Informationen zum „24/7 operational centre“ liegen der
Bundesregierung nicht vor.
3. Wie wird die „live connection“ technisch umgesetzt, die Europol im Rahmen
seines „24/7 operational centres“ für grenzüberschreitende Operationen
anbietet?
Der Begriff „live connection“ und das dahinter stehende Verfahren wurde in den
Europol internen Arbeitsgruppen, an denen die Mitgliedstaaten beteiligt sind –
ICT Working Group und Security Committee – nicht vorgestellt oder erörtert.
Detailkenntnisse liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
a) Welche Hard- und Software welcher Hersteller kommt für dieses
„Europol mobile office“ zum Einsatz?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Über wie viele „mobile offices“ verfügt Europol und wo sind diese in der
Regel „stationiert“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Nach welchen technischen Verfahren und Sicherheitsstandards werden
Daten eines „mobile office“ übertragen?
Alle Sicherheitsstandards bei Europol richten sich nach dem
Sicherheitshandbuch (Security Manual) von Europol.
d) Welche Kosten sind für die Ausrüstung von „mobile offices“ entstanden?
Im Jahr 2011 wurden für die „mobile offices“ 23 770 Euro verwendet. Der
Haushaltsplan enthält keine weitere Aufschlüsselung der Kosten.
e) Worin besteht die Aufgabe der Europol-Bediensteten für die konkrete
Handhabung dieses „mobile offices“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
f) Welche konkreten „vast improvements to its mobile office solution“ hat
Europol wie im Review 2010 angegeben vorgenommen, die demnach
eine „far greater flexibility and speed of deployment“ erlauben würden?
Die Stabilität des Systems wurde verbessert. Über Detailkenntnisse hierzu
verfügt die Bundesregierung nicht.
4. Welche Rolle spielt die „powerful mobile office solution“ in der
Koordination „polizeilicher Großlagen“?
Eine „powerful mobile office solution“ ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Soweit es sich um das „mobile office“ handeln sollte, können damit je nach
Zugriffsberechtigung des anwendenden Europol-Beschäftigten Daten eingegeben
und/oder recherchiert werden.
a) Welche Ereignisse im Bereich „internationally prominent sporting,
economic, political or cultural gatherings“ wurden von Europol in den
letzten fünf Jahren derart unterstützt, und worin bestand dessen Beitrag?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Auf welche Art und Weise arbeitet Europol hinsichtlich von „mobile
offices“ mit Verfolgungsbehörden in Rumänien zusammen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Welche Datenbanken und andere „technical equipment“ wurden hierfür
in Rumänien installiert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Wie ist die technische Ausrüstung eingebunden in andere internationale
Kooperationsprojekte mit Rumänien, darunter auch die Southeast
European Cooperative Initiative (SECI) bzw. das Southeast European Law
Enforcement Center (SELEC)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Welche Hard- und Software welcher Firmen nutzt das von Deutschland bei
Europol ins Leben gerufenen Mobile Competence Team (MCT) unter
anderem zur Umsetzung des Vertrags von Prüm zum grenzüberschreitenden
Datentausch, und wie wurde deren Beschaffung abgewickelt?
Worin besteht die Aufgabe des BKA sowie Rumänien und Österreichs
innerhalb des MCT hinsichtlich der Nutzung von Soft- und Hardware, etwa als
„Testplattform“ für „Pilottests“?
Bei dem Mobile Competence Team (MCT) handelt es sich um ein im Rahmen
des EU ISEC-Förderprogramms eingerichteten Projekt unter deutscher Leitung.
Aufgabe des MCT ist es, die noch nicht operativen Mitgliedstaaten bei der
technischen Umsetzung der Prümer Beschlüsse im Hinblick auf den automatisierten
Austausch von Fingerabdrücken und DNA zu unterstützen. Darüber hinaus soll
das MCT die Einrichtung eines dauerhaften Prüm Helpdesk bei Europol
unterstützen.
Die Projektleitung das MCT ist beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden
angesiedelt. Rumänien und Österreich haben für die Laufzeit des Projekts je einen
Experten für das MCT entsandt. Das MCT verwendet die im BKA eingesetzte
Bürokommunikationssoftware (Betriebssystem Windows, Microsoft Office).
Im Rahmen des Projekts MCT wurde eine Erweiterung der Recherchekapazität
für das bestehende deutsche Test AFIS (Automatische Fingerabdruck
Identifikationssystem) beschafft. Das BKA stellt dieses Test AFIS während der
Projektlaufzeit im Bedarfsfall als Testplattform den anderen Prüm-Teilnehmerstaaten
zur Verfügung.
6. Über welche weitere „forensische Ausrüstung“ verfügt Europol, wie im
Review 2010 angegeben?
Über das Review 2010 hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren
Informationen vor.
a) Woraus besteht das im Europol-Review 2010 angeführte „forensic
toolkit“ (UFED)?
Das „forensic toolkit“ besteht unter anderem aus Kartenlesern, einem Universal
Forensic Extraction Device (UFED) und einer Kartenüberprüfungsdatenbank.
b) Wie viele „mobile phone scanners“ bevorratet die EU-Agentur, und um
welche Produkte welcher Hersteller handelt es sich?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Nach welchen Kriterien kommen die „mobile phone scanners“ zum
Einsatz?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass Europol keine operativen Befugnisse hat.
d) Wie oft und in welchen Ländern wurden die „mobile phone scanners“
von Europol bereits genutzt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
e) An welchen gemeinsamen Operationen haben deutsche Behörden
teilgenommen, innerhalb derer „mobile phone scanners“ von Europol
eingesetzt wurden?
Hierüber werden keine Statistiken geführt.
7. Welches Werkzeug zur Analyse Sozialer Netzwerke (SNA tool), welcher
Hersteller ist von Europol konkret gemeint, das bei der „Operation Most“
zum Einsatz kam?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei SNA nicht um ein
Analysetool für Soziale Netzwerke. Vielmehr sollen diese Werkzeuge die visuelle
Darstellung von Beziehungsgeflechten der bei Europol vorhandenen Daten
unterstützen. Weitere Information liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Über welche Funktionalitäten verfügt dieses „SNA tool“, und welche
mathematischen Algorithmen kommen dabei zur Anwendung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Auf welche Datenbanken greift das „SNA tool“ im Regel- und im
Einzelfall zu?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Auf welche Art und Weise hat das „SNA tool“ bei der „Operation Most“
dafür gesorgt, 25 Verdächtige aus einer Million mitgeschnittenen
Telefongesprächen zu extrahieren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Wie ist die Funktionsfähigkeit dieses „SNA tools“ getestet worden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
e) Welche anderen Anbieter ähnlicher Software wurden vor oder nach der
Einführung des „SNA tools“ hinsichtlich einer Verbesserung,
Evaluierung oder Anschaffung anderer Produkte eingebunden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
f) Wie wird sichergestellt, dass die aufgrund der Analyse des „SNA tools“
Verhafteten nicht durch einen Softwarefehler ins Visier der
festnehmenden Behörden in Polen gerieten?
Im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen bzw. in Strafverfahren sollte generell
eine Prüfung der Beweislage erfolgen. Über die Verwendung von Informationen
aus Europol-Analyseberichten durch die zuständigen polnischen
Strafverfolgungsbehörden liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
g) Wie wird sichergestellt, dass die derart erlangten Erkenntnisse vor
Gericht verwertet werden können?
Die Verwertbarkeitsprüfung sollte aus rechtlicher Sicht Teil des
Gerichtsverfahrens sein.
h) Wie oft wurde das „SNA tool“ von Europol bereits eingesetzt, und bei
welchen Operationen waren Behörden der Bundesregierung daran
beteiligt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
i) In welchen internationalen Arbeitsgruppen erörtert Europol operative
oder technische Aspekte hinsichtlich des Einsatzes von „SNA tools“?
Es sind der Bundesregierung weder interne Europol-Arbeitsgruppen noch
internationale Arbeitsgruppen bekannt, in denen Europol operative oder technische
Aspekte hinsichtlich des Einsatzes von SNA Werkzeugen erörtert oder zur
Diskussion gestellt hat.
8. Auf welche deutschen Informationssysteme haben die Agenturen Europol
und Eurojust (Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen
Union – EUROJUST) lesenden oder schreibenden Zugriff?
Die Agenturen Europol und Eurojust haben keinen lesenden oder schreibenden
Zugriff auf deutsche Informationssysteme.
a) Wie ist geregelt, inwieweit die hierüber erlangten Informationen mit
forensischen Methoden Europols ausgewertet werden dürfen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
b) Wie wird ausgeschlossen, dass die Daten ohne Wissen deutscher
Behörden in Ermittlungen von Europol verwendet werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
c) Welchen Inhalt hatte das „Proposal on Social Media Communication
guidelines for law enforcement authorities“, das von der früheren
ungarischen Ratspräsidentschaft vorgestellt wurde?
Das „Proposal on Social Media Communication guidelines for law enforcement
authorities“ enthält einen Vorschlag der ungarischen Ratspräsidentschaft zu
Leitlinien für die Nutzung sozialer Netzwerke durch Strafverfolgungsbehörden
und ihrer Mitarbeiter. Thematisiert werden darin sowohl allgemeine
Fragestellungen z. B. bezüglich der Social-Media-Kommunikationspolitik von
Strafverfolgungsbehörden, des Austausches von best practices unter den Mitgliedstaaten
oder bezüglich der Sensibilisierung und Fortbildung von Mitarbeitern der
Strafverfolgungsbehörden zu Risiken sozialer Netzwerke und notwendiger
Schutzmaßnahmen. Daneben enthält der Vorschlag konkrete Empfehlungen an die
Strafverfolgungsbehörden (die sogenannten goldenen Regeln), die das
Kommunikationsverhalten und die Nutzung von Social Media Tools betreffen (z. B.
Fragen der Vertraulichkeit und des Geheimschutzes, der Wahrung parteipolitischer
Neutralität, des Disziplinarrechts, des Datenschutzrechts oder des Verhältnisses
privater und dienstlicher Nutzung).
Die ungarische Ratspräsidentschaft stellte das Dokument zunächst nur zur
Kenntnisnahme vor.
9. Worin besteht die Aufgabe des „Computer Forensic Networks“ bei
Europol?
Hierbei geht es um den Aufbau von Kompetenzen hinsichtlich der Auswertung
digitalisierter Informationen. Es liegen keine über die im Review 2010
hinausgehenden Informationen vor.
a) Welche Anwendung ist gemeint, die Europol im Review 2010 mit
„state-of-the-art facility to extract and analyse crime-related
information from digitised data“ bewirbt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Welche Produkte welcher Hersteller werden hierfür eingesetzt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Wie hat Europol bewerkstelligt, „dramatic improvements in the
quantity of data that can be processed“ vorzunehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Worin besteht das „expert-operated mobile toolkit for computer data
forensics“, und über welche Funktionalitäten verfügt die Anwendung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Worin besteht die Arbeit der „Cross-Border Surveillance Working Group“
(CSW), deren Mitglied Europol ist?
Die Cross Border Surveillance Working Group (CSW) verfolgt in
Einzelprojekten sowie regelmäßigen Treffen von Teilnehmern europäischer Länder eine
Stärkung der bi- und multilateralen Kontakte sowie Vermittlung von
Ausbildungssowie technischen Inhalten.
Die Projekte befassen sich mit:
• Hospitationen im Bereich Observationstechnik und -taktik,
• Ausbildungsangeboten in einzelnen Spezialbereichen,
• Verbesserung der Zusammenarbeit durch Übungen in Echtlagen sowie
„Table-Top-Exercises“,
• Aufbau einer internationalen Informations- und Kommunikationsplattform
bei EUROPOL für Belange der Observationseinheiten (in Arbeit, noch kein
Wirkbetrieb). Die Projekte werden bedarfsorientiert ausgerichtet und sind
somit nicht abschließend.
a) Seit wann existiert die CSW, und welche Behörden oder sonstigen
Stellen welcher Länder nehmen daran teil?
Am 19. und 20. Mai 2005 fand in London die erste Sitzung der „Cross-Border
Surveilance Working Group“ statt, an der Vertreter aus dem Bereich der Mobilen
Einsatzkommandos (oder vergleichbare Einheiten) aus Großbritannien,
Niederlande, Belgien, Schweiz, Österreich, Spanien und Deutschland teilgenommen
haben. Inzwischen sind Vertreter von zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie der
Schweiz an der Working Group beteiligt. Europol entsendet eine Mitarbeiterin
zu dieser Arbeitsgruppe. Es handelt sich hierbei um eine informelle
Arbeitsgruppe dieser Mitgliedstaaten zu einem Spezialgebiet. Zu den unregelmäßig
tagenden Besprechungen entsendet das Bundeskriminalamt einen Vertreter.
b) Auf wessen Veranlassung wurde die Gruppe gegründet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Welche Themen bzw. konkreten Überwachungswerkzeuge standen auf
den Treffen der letzten fünf Jahre jeweils auf der Tagesordnung?
Ziel der CSW war und ist es, ein Forum zum informellen Informationsaustausch
zu schaffen, bei dem Sachbearbeiter wie auch Führungskräfte gleichermaßen
beteiligt sein sollen. Hierbei sollen im Rahmen einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene Erfahrungen zu Themen wie Taktik der
Einsatzbewältigung, technische Einsatzmittel, Aus- und Fortbildung sowie
internationale Zusammenarbeit besprochen werden.
d) Welche Methoden zur verdeckten Beobachtung von Personen oder
Sachen hat Europol entwickelt bzw. setzt diese ein?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird von der EU-Agentur
FRONTEX (etwa zur Fallbearbeitung) eingesetzt und wie wurde ihre
Beschaffung geregelt?
Inwieweit neben Microsoft Office-Produkten, Chias-Verschlüsselungssoftware
und nicht spezifizierbare Software zur Bearbeitung/Erstellung von PDF-
Dokumenten weitere Software genutzt wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
a) Welche Software welcher Hersteller wird von der „Frontex Situation
Center Unit“ genutzt, um „Risikoanalysen“ oder Lageberichte zu
verfassen?
Nach hiesigem Kenntnisstand werden vom Frontex Situation Centre zur
Erstellung von Lageberichten Office-Anwendungen genutzt. Risikoanalysen werden
nicht vom Frontex Situation Centre erstellt.
b) Welche Software welcher Hersteller liegt dem „Frontex One-Stop-
Shop web portal“ (FOSS) zugrunde?
Beim Frontex-One-Stop-Shop (FOSS) handelt es sich vorrangig um ein
Filesharingsystem. Dem Impressum dieser Webseite ist zu entnehmen, dass das
Joint Research Centre der EU zumindest an der Entwicklung beteiligt war.
Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Welche Behörden der EU-Mitgliedstaaten sind bereits an das FOSS
angebunden bzw. sollen zukünftig angeschlossen werden?
Am FOSS sind grundsätzlich die Grenzpolizeibehörden der Mitgliedstaaten
angeschlossen.
d) Welche Software welcher Hersteller liegen dem „Frontex Media
Monitor“ zugrunde und welche technische Spezifikationen erfüllt die
Anwendung?
Nach hier vorliegenden Informationen wurde das Frontex Media Monitor
System durch das Joint Research Centre der EU in Zusammenarbeit mit der
Universität Helsinki und Unterstützung von Frontex entwickelt. Bei dem System
handelt es sich um eine webbasierte Anwendung zur Sammlung und Darstellung
von Informationen und Nachrichten der Weltpresse.
e) Auf welcher Software welcher Hersteller basiert die „Joint Operations
Reporting Application“ (JORA), und welche technische
Spezifikationen erfüllt die Anwendung?
Bei JORA handelt es sich um eine web- und flashbasierte Anwendung zur
Übermittlung von nicht personenbezogenen Vorgangs-/Lagedaten sowie deren
anschließende Visualisierung. Bei der Entwicklung war die polnische Firma
ASSECO beteiligt. Eine Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik verlief ohne Auffälligkeiten.
f) Wie sind Schreib- und Leserechte für beteiligte Stellen und Behörden
der Mitgliedstaaten innerhalb des FOSS, des „Frontex Media
Monitors“ und des JORA geregelt?
FOSS – Frontex verfügt über Schreib- und Leserechte, die angebundenen
Nutzer haben lediglich Leserechte.
JORA – Das System befindet sich noch nicht im Wirkbetrieb, Schreib- und
Leserechte sollen einzelfallbezogen und -angepasst an die Nutzer vergeben
werden.
Frontex Media Monitor System – Da es sich um eine Anwendung ähnlich einer
Suchmaschine handelt, ist die Vergabe von Schreib- und Leserechten nicht
vorgesehen.
12. Welche Überlegungen wurden von der Bundesregierung bislang zur
Beteiligung am „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) angestellt,
mit dem der „vorgelagerte Grenzbereich“ innerhalb von EUROSUR
überwacht werden soll?
Es liegt erst ein Vorschlag der Kommission über die Errichtung von EUROSUR
vor, der bislang noch nicht in den zuständigen Ratsgremien beraten wurde. Eine
innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Haltung gibt es daher zu diesem
Vorschlag noch nicht.
Aus deutscher Sicht könnte es aber sinnvoll sein, Informationen aus dem
vorgelagerten Grenzbereich für die strategische Risikobewertung von
Migrationsbewegungen zu nutzen. Diesbezüglich könnten z. B. die in Drittstaaten entsandten
Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten sowie zukünftig auch die FRONTEX-
eigenen Verbindungsbeamten entsprechende Beiträge leisten.
a) Wo könnte ein deutsches „National Coordination Centre“ (NCC) im
Rahmen von EUROSUR angesiedelt werden, und welche
Überlegungen wurden hierzu von wem bereits angestellt?
Vorbehaltlich weiterer Überlegungen, könnte der Sitz eines deutschen NCC im
Rahmen von EUROSUR im Bundespolizeipräsidium angesiedelt werden. Die
spezifische Aufgabe der Seeaußengrenzüberwachung könnte im Gemeinsamen
Lagezentrum See in Cuxhaven angebunden werden.
b) Welche Aufgaben würde ein deutsches NCC übernehmen?
Die möglichen Aufgaben eines NCC im Rahmen von EUROSUR ergeben sich
aus Artikel 5 des Vorschlags für eine EUROSUR-Verordnung (KOM (2011) 873
vom 12. Dezember 2011).
Nach diesem noch zu prüfenden Vorschlag stellen sich die wesentlichen
Aufgaben wie folgt dar:
• Informationsaustausch mit den anderen NCC;
• Beitrag zu einem effizienten Personal- und Mitteleinsatz;
• Fortschreibung und ständige Aktualisierung des nationalen Lagebildes;
• Unterstützung der Planung/Umsetzung nationaler
Grenzüberwachungsmaßnahmen;
• Soweit vorhanden: Betreiben nationaler Grenzüberwachungssysteme gemäß
innerstaatlichem Recht;
• Regelmäßige Evaluierung nationaler Grenzüberwachungsmaßnahmen;
• Koordination operativer Maßnahmen mit anderen Mitgliedstaaten.
13. Inwieweit nutzt Deutschland hinsichtlich des „Europäischen
Strafregisterinformationssystems“ (ECRIS) Anwendungen der „Interactive Listening
and CONNecting“ (iLiCONN), und um welche Soft- und Hardware
welcher Hersteller handelt es sich dabei konkret?
Zum jetzigen Zeitpunkt wird iLICONN von Behörden des Bundes nicht genutzt.
Die Automatisierung im Rahmen des Europäischen
Strafregisterinformationssystems (ECRIS) erfasst nur die automatisierte Datenübermittlung zwischen den
zentralen Strafregisterbehörden. Ein Zugang zu den nationalen Strafregistern
(lesend oder schreibend) ist damit nicht verbunden. In Deutschland eingehende
Strafnachrichten oder Auskunftsersuchen werden nach Eingang manuell
bearbeitet.
Es ist lediglich beabsichtigt, die von ILICONN für die Europäische Kommission
entwickelte ECRIS-Referenzimplementierung für die künftige Kommunikation
mit den Partnern im ECRIS-Verbund zu nutzen, und zwar insbesondere den
Webservice für die Außenkommunikation.
a) Auf welche Datenbanken greift iLiCONN zu, bzw. welche sonstigen
Datensätze werden verarbeitet?
Auf welche Datenbanken iLICONN generell zugreift, ist nicht bekannt. Auf
deutsche Datenbanken im Zusammenhang mit ECRIS jedoch nicht.
b) Wie wurde die Anwendung zuvor getestet, und welche Kriterien zur
Qualitätssicherungen mussten erfüllt werden?
Nach Aussage von iLICONN wird die ECRIS-Referenzimplementierung bei
iLICONN und zusammen mit der EU-Kommission getestet. Die Nationalstaaten
sind „nur“ Nutzer und nicht für die Qualitätssicherung verantwortlich.
c) Haben deutsche Behörden die Möglichkeit, den Quellcode verwendeter
Software einzusehen oder anderweitig zu prüfen?
Behörden des Bundes haben keine Möglichkeit, den Quellcode der ECRIS-
Referenzimplementierung einzusehen und zu prüfen.
14. Inwieweit ist das „European Network of Law Enforcement Technology
Services“ (ENLETS) mit der Durchführung, Erörterung oder Evaluierung
von Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung befasst?
Das unter französischer EU-Präsidentschaft 2008 gegründete Netzwerk Enlets
hat zum Ziel, den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zum informellen
Erfahrungsaustausch zu geben und sie in die Lage zu versetzen, sich an
Sicherheitsforschung zu beteiligen und von dieser zu profitieren. Das Netzwerk selbst
ist nicht mit der Durchführung und Evaluierung von Maßnahmen zur
Kommunikationsüberwachung befasst. Ob es solche Maßnahmen im Rahmen seiner
Treffen erörtert hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
a) Welche Treffen mit welchen Inhalten haben seit Gründung des ENLETS
stattgefunden?
Das Gründungstreffen des Netzwerkes fand im September 2008 unter
französischer Präsidentschaft in Brüssel statt. Bei dem Treffen ging es neben einem
allgemeinen Erfahrungsaustausch um die Ziele des Netzwerkes und die
Identifizierung von Kontaktpunkten. Das zweite Treffen in Prag im April 2009 befasste
sich schwerpunktmäßig mit Regeln der Zusammenarbeit im Enlets-Netzwerk
und der Organisation der Treffen. Beim dritten Treffen in Stockholm im Oktober
2009 ging es vor allem um die Schaffung einer elektronischen Plattform für
einen Informationsaustausch. Das vierte Treffen im Februar 2010 befasste sich
mit der besseren Einbeziehung der Europäischen Kommission in die Arbeit des
Netzwerkes. Ein weiteres Treffen fand im September 2010 am Rande der
European Research Conference in Oostende statt. Beim letzten Treffen im September
2011 in Warschau ging es neben einem allgemeinen Erfahrungsaustausch, der
bei jedem Treffen auf der Agenda steht, um eine Erläuterung der
Evaluierungskriterien und des Evaluierungsprozesses für Sicherheitsforschungsprojekte im
Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms.
b) Welche Technologien werden derzeit innerhalb von ENLETS
behandelt?
Das Netzwerk Enlets dient vor allem dem Erfahrungs- und
Informationsaustausch. Eine weitergehende „Behandlung“ von Technologien findet nicht statt.
c) Welche Angaben macht die Bundesregierung hinsichtlich des Registers
zu „Sicherheitstechnologie“, das innerhalb von ENLETS angelegt
werden soll?
Ein „Register zur Sicherheitstechnologie“ ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
d) Welche Stelle wird von deutschen Behörden als „ENLETS National
Contact Point“ benannt?
Die Bundesregierung hat einen Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der
Polizei in Münster als Nationale Kontaktstelle benannt.
e) Wie arbeiten andere EU-Agenturen innerhalb von ENLETS mit?
An den Enlets-Treffen haben neben Europol teilweise auch FRONTEX, die
Research Executive Agency, das Joint Research Centre und die Kommission
teilgenommen. Ob über die Teilnahme an Konferenzen hinaus eine
Zusammenarbeit besteht, kann die Bundesregierung nicht sagen.
f) Mit welchen Kapazitäten vor allem im IT-Bereich arbeitet die
Polizeiagentur Europol in ENLETS mit?
Europol wurde über die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung gebeten, Enlets
durch eine einzurichtende IT-Plattform für Experten zu unterstützen. In einer
„Europol Platform for Experts“ können zum Beispiel eine Liste nationaler
Kontaktpunkte oder Referenzdokumente (Schulungsmaterial, Rechtstexte,
Richtlinien, Durchführungsvereinbarungen, etc.) bereit gehalten werden; ein
Austausch personenbezogener Daten erfolgt nicht.
g) Inwieweit sind Firmen der Rüstungs- und Softwareindustrie in die
Arbeit von ENLETS eingebunden?
Der Bundesregierung ist eine Einbindung von Firmen der Rüstungs- und
Softwareindustrie in die Arbeit von Enlets nicht bekannt.
h) Welche Zusammenarbeit pflegt ENLETS mit Instituten, Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten?
Das ist der Bundesregierung nicht bekannt.
i) Inwieweit berücksichtigt ENLETS laufende EU-Forschungsvorhaben
im Bereich der Sicherheits- und Überwachungstechnik?
Das Netzwerk Enlets dient vor allem dem Erfahrungs- und
Informationsaustausch. Hierbei sind selbstverständlich neueste Entwicklungen und laufende
Forschungsvorhaben zu berücksichtigen.
j) Was wurde anlässlich des Vortrags von dem Wissenschaftler Andrzej
Dziech von der AGH University of Science and Technology in Krakau
(Polen) bei einem der jüngsten Treffen von ENLETS besprochen, und
welche weiteren Verabredungen wurden getroffen?
Die Bundesregierung war beim letzten Enlets-Treffen in Warschau nicht
vertreten. Sie hat deswegen keine Kenntnis darüber, was anlässlich eines Vortrags von
Andrzej Dziech besprochen und welche Verabredungen getroffen wurden.
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ISSN 0722-8333]