[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8278
17. Wahlperiode 29. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Niema Movassat,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8142 –
Strategie der Europäischen Union zum Horn von Afrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit den Ratsschlussfolgerungen vom 14. November 2011 hat sich die
Europäische Union (EU) einen abgestimmten strategischen Rahmen für ihre Politik
gegenüber den Staaten am Horn von Afrika gegeben – definiert als die
Mitgliedstaaten der Inter-Governmental Authority for Development (IGAD):
Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Uganda.
Den übergeordneten Rahmen für die Zusammenarbeit mit diesen Staaten
setzen das Abkommen von Cotonou und der 10. Europäische
Entwicklungsfonds (EDF), die Verhandlungen der EU mit den IGAD-Staaten über
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und zunehmend die Gemeinsame
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die in der Strategie als das am
schnellsten wachsende Feld des EU-Engagements am Horn von Afrika
beschrieben wird.
Der Rat formuliert in seinen Schlussfolgerungen die Absicht, am Horn von
Afrika den Aufbau demokratischer staatlicher Strukturen und die Lösung
aktueller Konflikte zu unterstützen sowie Wirtschaftswachstum, Armutsminderung
und regionale Zusammenarbeit zu befördern.
Insbesondere aber will die EU auf die sicherheitspolitischen Gefahren, die ihrer
Ansicht nach vom Horn von Afrika ausgehen – genannt werden Piraterie,
Terrorismus und „irreguläre Migration“ –, reagieren und ihre Politik in der
Region mit den Zielen der Europäischen Sicherheitsstrategie in
Übereinstimmung bringen.
Die EU führt in der Region derzeit zwei militärische Operationen durch:
die Operation EU NAVFOR (bekannter als Operation ATALANTA) zur
militärischen Bekämpfung der Piraterie und die EU Trainings Mission (EUTM) in
Uganda zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte. Darüber hinaus sind
europäische und andere Staaten militärisch unter anderem im Rahmen der
UN- Militärmissionen UNAMID und UNMISS im Sudan bzw. Südsudan in
der Region präsent. Darüber hinaus unterstützt die EU den Aufbau
afrikanischer Sicherheitsstrukturen. Aus dem EDF werden die Afrikanische
Friedensfazilität und Maßnahmen der maritimen Sicherheit im Indischen Ozean
finanziert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8278 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Hungerkatastrophe am Horn von Afrika, von der Millionen Menschen
betroffen sind und die zu umfangreichen Fluchtbewegungen geführt hat, die
anhaltend krisenhafte Sicherheitslage sowie zwischenstaatliche und
innerstaatliche Konflikte in der Region werden in den Ratsschlussfolgerungen zwar
benannt, aber in keine Beziehung zu Erfolg oder Misserfolg der bisherigen
EU-Politik und zur Rolle anderer internationaler Akteure in der Region
gestellt, obwohl diese erheblich zur aktuellen Situation beigetragen haben. Im
Gegenteil: Die Ratsschlussfolgerungen setzen auf eine Verstärkung bisheriger
Ansätze. Sie laufen auf die weitere Militarisierung und die Fortsetzung der
neoliberalen EU-Handels- und Entwicklungspolitik hinaus.
Aktuelle Entwicklungen am Horn von Afrika, insbesondere die
Hungerkatastrophe in Somalia, aber auch der Einmarsch kenianischer und
mutmaßlich auch äthiopischer Truppen in Somalia, die anhaltenden Kämpfe im Sudan
und im Südsudan, der anhaltende Konflikt zwischen Eritrea und Äthiopien,
schwelende Konflikte in Uganda und Kenia und zwischen den Staaten der
Region lassen jedoch eine grundsätzliche Neuausrichtung der EU-Politik als
dringend geboten erscheinen.
1. Inwiefern erkennt die Bundesregierung in der Hungerkatastrophe am Horn
von Afrika und in den anhaltenden Konflikten in und zwischen einigen
Ländern der Region auch ein Versagen der internationalen Gemeinschaft
und insbesondere der Europäischen Union?
Die Ursachen der Krise am Horn von Afrika sind komplex und zum
überwiegenden Teil nur indirekt durch die internationale Gemeinschaft zu
beeinflussen. Dies gilt für den seit 20 Jahren andauernden Bürgerkrieg in der Republik
Somalia ebenso wie für die schwierigen regionalpolitischen, geografischen und
klimatischen Bedingungen.
Vor diesem Hintergrund hat die internationale humanitäre Soforthilfe den
Umständen entsprechend schnell und bedarfsorientiert reagiert. In Somalia wurden
laufende Hilfsmaßnahmen verstärkt und – wo immer möglich – der Radius
humanitärer Hilfe in nicht oder nur teilweise erreichbare Regionen erweitert. In
den Nachbarländern wurden laufende Programme der Nahrungsmittelhilfe
verstärkt sowie Kapazitäten zur Versorgung zusätzlicher Flüchtlinge aufgebaut.
Als Erfolgsfaktoren haben sich dabei Schnelligkeit, Orientierung an den
humanitären Prinzipien sowie enge Koordinierung unter Führung der Vereinten
Nationen (VN) bestätigt. Darüber hinaus wurde frühzeitig, u. a. anlässlich
internationaler Konferenzen in Addis Abeba und Nairobi, der Dialog mit den
regionalen Regierungen gesucht, um die Voraussetzungen für eine verbesserte
Widerstandsfähigkeit („resilience“) und Ernährungssicherung zu schaffen. Die
Bundesregierung hat alle diese Maßnahmen politisch bzw. finanziell gefördert.
2. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Strategische Rahmen für
das Horn von Afrika eine angemessene Antwort auf die sozialen,
ökonomischen und ökologischen Katastrophen darstellt, mit denen die Region
konfrontiert ist, unter denen Millionen Menschen zu leiden haben und die
auch das Ergebnis politischer Weichenstellungen auf internationaler Ebene
sind (bitte begründen)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Strategische Rahmen für das
Horn von Afrika die richtige Basis darstellt, um die Politik der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten zu den Themenstellungen des Horns von
Afrika zu gewichten und auszurichten, auch im Hinblick auf die aktuelle
humanitäre Krisenlage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Strategische Rahmen
für das Horn von Afrika ein Referenzdokument für das gesamte Handlungsfeld
der Politik darstellt und nicht spezifisch auf die aktuelle humanitäre Krisenlage
ausgerichtet ist oder sein soll.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/82783. Inwiefern kann die Bundesregierung Kritik daran nachvollziehen, dass die
EU auf diese Fragestellungen vor allem mit sicherheitspolitischen
Antworten reagiert, aber keine Neuausrichtung in der Entwicklungs- und
Handelspolitik gegenüber der Region anbietet?
Eine der Fragestellung entsprechende Kritik an der Europäischen Union ist aus
Sicht der Bundesregierung nicht zutreffend. Der Strategische Rahmen für das
Horn von Afrika sieht ein umfassendes Herangehen an die Themenstellungen
der Region unter Nutzung eines breiten Spektrums politischer Instrumente vor.
4. Inwiefern leitet die Bundesregierung aus der Hungerkatastrophe am Horn
von Afrika den Auftrag ab, die europäische Handels- und
Investitionspolitik grundlegend zu verändern und entwicklungsförderlich auszurichten
und insbesondere gegen Nahrungsmittelspekulation und Landnahme
vorzugehen?
Am Horn von Afrika gilt es zunächst, den Aufbau funktionierender staatlicher
Strukturen und gute Regierungsführung – insbesondere die Bekämpfung von
Korruption – voranzubringen sowie ethnische, religiöse und andere, vor allem
gewaltsam ausgetragene Konflikte zu vermeiden. Erst auf einer solchen
Grundlage kann Handels- und Investitionspolitik wirken.
Die Bundesregierung setzt sich für eine entwicklungsförderliche europäische
Agrar- und Handelspolitik ein. So wurden Agrarexportsubventionen, die für
den Aufbau des landwirtschaftlichen Sektors in Entwicklungsländern nachteilig
wirkten, in den letzten Jahren deutlich zurückgefahren. Sie unterstützt zudem
die G20-Aktivitäten zur Bekämpfung der Agrarpreisvolatilität und setzt sich für
verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft unserer Partnerländer
ein.
Soweit Handelspolitik betroffen ist, unterstützen Deutschland und die EU seit
langem den baldigen Abschluss der laufenden Welthandelsrunde (sogenannte
Doha-Runde). Offene Märkte dienen gerade der Nahrungsmittelsicherheit in
Afrika. Darüber hinaus hat die Doha-Runde insbesondere die Berücksichtigung
entwicklungspolitischer Interessen zum Ziel, etwa durch die Förderung des
Handels zwischen den Entwicklungsländern (sogenannter Süd-Süd-Handel).
Ein Abschluss der Doha-Runde bedarf aber der Flexibilität und Zustimmung
aller anderen WTO-Partner.
Die G20-Staaten haben unter französischer Präsidentschaft das Thema der
Nahrungsmittelsicherheit auf die G20-Agenda gesetzt. Dieser
Diskussionsprozess wird von der Bundesregierung entschieden unterstützt.
5. Wie verteilen sich die in den Ratsschlussfolgerungen genannten EU-Mittel
für humanitäre Hilfe in Höhe von 760 Mio. Euro auf die Länder, die die
EU-Strategie zum Horn von Afrika umfasst, in welchem Zeitraum wurden
sie aufgewendet, und aus welchem Etat bzw. welchen Etats?
Im Jahr 2011 haben die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten humanitäre Hilfe in Höhe
von rd. 780 Mio. Euro an die Länder des Horns von Afrika (Dschibuti, Eritrea,
Äthiopien, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda) geleistet (760 Mio.
Euro zum Zeitpunkt der EU-Ratsschlussfolgerungen am 14. November 2011).
Der Anteil der direkt vom Europäischen Amt für humanitäre Hilfe (ECHO)
geleisteten Hilfe beträgt 311 Mio. Euro, der der einzelnen Mitgliedstaaten
469 Mio. Euro.
Regional verteilten sich die Gesamtmittel auf Somalia (253 Mio. Euro), Sudan
(233 Mio. Euro), Äthiopien (95 Mio. Euro), Kenia (87 Mio. Euro), Uganda
(9 Mio. Euro), Dschibuti (3 Mio. Euro) sowie andere bzw. übergreifende
Programme (90 Mio. Euro).
Drucksache 17/8278 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie stellt sich die Bundesregierung die in der Strategie als Ziel formulierte
„Implementierung der EU-Menschenrechtspolitik“ und die „Förderung
von Respekt für Verfassungsnormen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte
und Gleichberechtigung“ durch die EU am Horn von Afrika konkret vor?
Die Bundesregierung erwartet von der Europäischen Union, dass sie im
Rahmen der Implementierung des Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika
für den spezifischen Bereich der Implementierung der EU-
Menschenrechtspolitik auch weiterhin die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit,
Verfassungsnormen, Menschenrechten und Gleichberechtigung eng begleitet. Über die
Beobachtung und Begleitung der politischen und rechtlichen Prozesse in den
Ländern der Region hinaus sollte dabei unter Nutzung der vorhandenen
Instrumente und der Zusammenarbeit mit den Partnerländern der enge und
vertrauensvolle Dialog fortgeführt werden, insbesondere im Rahmen des
sogenannten Artikel-8-Dialogs nach dem Cotonou-Abkommen. Die Europäische
Union wird auch weiterhin Wahlprozesse in den Staaten der Region aktiv
unterstützen, ihre Durchführung begleiten und beobachten. Besondere Problemlagen
wird die Europäische Union aktiv ansprechen und Problemlösungen anmahnen
und unterstützen. Zudem wird auch dem neuen EU-Sonderbeauftragten für das
Horn von Afrika eine herausgehobene Rolle zukommen.
7. Welche Ansatzpunkte sieht die Bundesregierung für die in den
Ratsschlussfolgerungen formulierte Absicht der EU, in den Ländern des Horns
von Afrika eine unabhängige Zivilgesellschaft zu fördern?
Die Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaften in den Ländern am
Horn von Afrika ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung und der
Europäischen Union. Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer politischen,
kulturpolitischen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bestehende
zivilgesellschaftliche Ansätze unter Berücksichtigung der jeweiligen politischen
und gesellschaftlichen Umstände. Dabei kommt dem Zusammenwirken der
Instrumente und der Akteure eine besondere Bedeutung zu.
8. Wie analysiert die Bundesregierung die den Konflikten am Horn von
Afrika zugrundeliegenden Ursachen, die die EU angehen möchte?
Die Ursachen für die Konflikte am Horn von Afrika sind vielfältig und
uneinheitlich. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Am Horn von Afrika
überschneiden sich historische, ethnische und politische Konfliktlinien. Hinzu
treten, insbesondere im Fall von Sudan/Südsudan und Somalia, Konflikte um
die Verteilung von und Zugänge zu Ressourcen, weiter verschärft durch
klimatische Krisenlagen wie die aktuelle Dürrekrise. Vor diesem komplexen
Hintergrund ist ein abgestimmter Einsatz aller Instrumente der Zusammenarbeit
notwendig. Der Strategische Rahmen für das Horn von Afrika bietet dafür die
richtige Basis.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle soziale, politische und
ökonomische Situation in Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia,
Sudan, Südsudan, Uganda und die Beziehungen zwischen diesen Staaten
(bitte einzeln aufführen)?
Die Bundesregierung beurteilt die aktuelle soziale, politische und ökonomische
Situation in den Staaten der Region und die Beziehungen zwischen diesen
Staaten wie folgt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8278Die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien ist ein zentrales Partnerland der
Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland bei der Sicherung
von Frieden und Stabilität in der Region. Äthiopien ist ebenso ein wichtiges
Partnerland für die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Zu
würdigen ist die Unterstützung der Verhandlungsprozesse zwischen Sudan und
Südsudan durch die äthiopische Seite, ebenso die besondere Rolle Äthiopiens
im Rahmen der Interims-Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen für Abyei
(UNISFA) bei der Befriedung des umstrittenen Abyei-Gebiets an der Grenze
zwischen Sudan und Südsudan. Die Beziehungen zwischen Äthiopien und dem
Staat Eritrea sind durch den Grenzstreit um die Region Badme blockiert.
Äthiopien ist durch seine starke Entwicklungsorientierung und eine entsprechende
positive wirtschaftliche und soziale Entwicklungen geprägt. Innenpolitische
Verhärtungen im Gefolge der letzten Parlamentswahlen verfolgt die
Bundesregierung mit besonderer Aufmerksamkeit und hat ihren Dialog in
Rechtsstaats- und Menschenrechtsfragen intensiviert.
Die Republik Dschibuti ist als Partner vor allem durch ihre Rolle bei der
Unterstützung der Anti-Piraterie-Operation der Europäischen Union (EU NAVFOR
Somalia) ATALANTA wichtig. Dschibuti ist ein stabiler und verlässlicher
Partner europäischer Politik in einem schwierigen Umfeld. Seine Beziehungen zu
Eritrea sind jedoch angesichts nicht ausgeräumter Grenzstreitigkeiten weiterhin
problematisch. Angesichts begrenzter Wirtschaftskraft und Ressourcen setzt
die dschibutische Seite auf Vorhaben der Förderung des Wirtschaftsaustausches
mit den Staaten der EU, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien
und der Hafenlogistik.
Eritreas Rolle im regionalen Kontext stellt die europäische und die deutsche
Politik am Horn von Afrika vor Herausforderungen. Der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen hat am 5. Dezember 2011 eine zweite Sanktionsresolution
gegen Eritrea verabschiedet, die auf die Unterstützung Eritreas für die
radikalislamistischen al-Shabaab-Milizen in Somalia, auf deren
Destabilisierungsbemühungen in Staaten der Region sowie auf eritreische Bedrohungen im
Rahmen der Grenzstreitigkeiten mit Dschibuti abhebt. Eritrea verweigert sich
regelmäßig einem Dialog über Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der
Menschenrechte und lehnt im Rahmen seiner Politik auch eine wertebezogene
entwicklungspolitische Zusammenarbeit ab. Noch Eritrea gewidmete Mittel aus
dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) werden vor diesem
Hintergrund nicht abgerufen. Die soziale und wirtschaftliche Lage im Land ist durch
die weitgehende Isolation Eritreas belastet.
Die Republik Kenia ist ein wichtiges Partnerland in der Region, das sich als
Motor der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung am Horn von
Afrika darstellt. Mit seiner erfolgreichen Verfassungsreform und
Föderalisierung hat Kenia 2011 Standards für die Region und für Afrika gesetzt. Im Jahr
2012 wird es darum gehen, auch die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen
erfolgreich – und ohne schwerwiegende Zwischenfälle wie bei den letzten
Präsidentschaftswahlen – zu gestalten. Darüber hinaus ist Kenia ein wichtiges
Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Die Republik Somalia bleibt ein notleidender Staat, dessen Stabilisierung und
institutionelle Festigung zentrale Anliegen der Europäischen Union und der
Bundesregierung sind. Die aktuelle humanitäre Krise am Horn von Afrika mit
ihren besonders gravierenden Folgen hat erneut die humanitären Konsequenzen
des weitgehenden Fehlens staatlicher Handlungsmacht und der Kontrolle weiter
Gebiete durch terroristisch ausgerichtete radikalislamistische Milizen
verdeutlicht. Von Bedeutung ist – neben der weiteren Stabilisierung der Sicherheitslage
durch die Kräfte der Übergangsregierung und der sie unterstützenden Truppen
der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) – die
zielgerichtete Umsetzung der „roadmap“. Diese setzt für den Zeitraum bis August 2012
Drucksache 17/8278 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Rahmen für die Verfassungsgebung, institutionelle Reformen, die
Verbesserung der Regierungsführung sowie für politische Versöhnung und die
Verbreiterung der politischen Basis.
Die Republik Sudan steht vor – auch im regionalen Kontext – entscheidenden
politischen Herausforderungen. Um hierfür konstruktive Lösungsansatze zu
finden, vor allem im Bezug auf die Republik Südsudan, muss auch weiterhin
die Zusammenarbeit mit Sudan gesucht werden. Nach der erfolgreichen und
friedlichen Loslösung Südsudans haben sich im Sudan neue Problemlagen in
den Provinzen Südkordofan und Blauer Nil ergeben. Die schon lange
andauernden Probleme in der Provinz Darfur sind weiterhin nicht gelöst. Die
Verhandlungen mit Südsudan über wichtige Fragen der Ressourcenteilung und der
weiteren Gestaltung der Nachbarschaft sind bisher nicht vorangekommen.
Diese sind für Sudan umso dringlicher, als mit dem Ausscheiden des Südens
aus dem Staatsverband ein großer Teil der Öleinnahmen als wichtige staatliche
Einnahmequellen verloren gingen. Ein Antrag des Sudans auf Mitgliedschaft
in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) wurde jüngst wegen
menschenrechtlicher Vorbehalte und mangelnder geografischer Nähe abgelehnt. Die
Europäische Union und die Bundesregierung halten den weiteren Dialog mit
Sudan und die Förderung der zivilgesellschaftlichen Entwicklung im Land für
besonders wichtig.
Südsudan ist ein zentraler Partner und Adressat europäischer und deutscher
Entwicklungszusammenarbeit. Präsident Salva Kiir hat wiederholt, zuletzt auf
der „International Engagement Conference“ für Südsudan in Washington
(14. bis 15. Dezember 2011), erklärt, einen toleranten, demokratischen,
sicheren und friedlichen Staat gestalten zu wollen, der eingebettet ist in eine globale
Gesellschaft und die Grundrechte seiner Bürger garantiert. Die internationale
Gemeinschaft ist dazu aufgefordert, den Prozess des Staatsaufbaus und
insbesondere rechtsstaatliche Reformen im Südsudan zu unterstützen und kritisch
zu begleiten. Entwicklungsdefizite sowie regionale und ethnische Differenzen
stellen eine erhebliche Hypothek für die Zukunft des Landes dar. Auch die
Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen mit Sudan ist für die
Zukunftsperspektiven Südsudans von hoher Bedeutung. Südsudan soll auch in die
Ostafrikanische Gemeinschaft aufgenommen werden, mit seinen südlichen
Nachbarn Uganda und Kenia entwickelt das Land präferentielle Beziehungen.
Die Republik Uganda hat sich zu einem maßgeblichen Partner bei den
Bemühungen zur Stabilisierung der Verhältnisse in und um Somalia entwickelt.
Die Friedenstruppe AMISOM besteht zu über 50 Prozent aus ugandischem
Personal. Auch bei der Ausbildung von Personal für die somalischen
Streitkräfte spielt Uganda als Gastland der EU-Ausbildungsmission für somalische
Sicherheitskräfte, EUTM Somalia, eine besondere Rolle. Uganda hat durch die
Unabhängigkeit Südsudans politisch und wirtschaftlich profitiert und baut die
Zusammenarbeit mit Südsudan systematisch aus. Neben der stabilisierenden
Rolle Ugandas am Horn von Afrika ist Uganda wichtiger Partner der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Die entwicklungsorientierte Politik der
ugandischen Regierung wird von den gemeinschaftlichen Gebergremien positiv
bewertet, was anhand konkreter Zielerreichungen und Strategien untermauert
wird. Die makroökonomische Lage zeichnet sich durch ein stetiges Wachstum
aus.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/827810. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die EU seit der
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 in den
Bereichen Entwicklungspartnerschaft, politischer Dialog, Umgang mit und
Antwort auf Krisen und Wirtschaftspartnerschaften in Äthiopien,
Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Uganda ergriffen (bitte
nach Ländern und jeweiligen Bereichen aufführen)?
Mit allen genannten Ländern (außer Somalia) führt die EU regelmäßig einen
Dialog gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens, der sich auf die komplette
Breite der Beziehungen erstreckt und daher politische, wirtschaftliche,
entwicklungspolitische und andere, etwa menschenrechtliche, Aspekte umfasst. Die EU
arbeitet im entwicklungspolitischen Bereich mit allen Ländern am Horn von
Afrika zusammen. Gemäß der Cotonou-Vereinbarung werden einzelne
Länderprogramme verhandelt und durchgeführt.
Äthiopien findet mit Zusagen von 644 Mio. Euro aus dem 10. EEF (2008 bis
2013) und Einzelleistungen von rund 1 Mrd. Euro der EU-Mitgliedstaaten in
den Bereichen Verkehr und regionale Integration, ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung sowie gute Regierungsführung in der EU seinen größten
Geber. Regelmäßiger Dialog findet statt, zuletzt zu Menschenrechtsfragen
sowie im Rahmen des Dialogs gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens im
Dezember 2011 zu den Themen Landnutzung und Umwelt.
Für Dschibuti sind im aktuellen EEF 40,5 Mio. Euro für
Entwicklungsmaßnahmen in den Bereichen Wasser und Energie vorgesehen. Zusätzliche Mittel von
ca. 1,5 Mio. Euro werden für die Versorgung von Flüchtlingen und besonders
verletzlichen Gruppen bereitgestellt. Im politischen Dialog werden vor allem
Fragen zur regionalen Einbindung Dschibutis und seiner Beziehungen zu den
Nachbarstaaten Eritrea und Somalia thematisiert.
Für Eritrea sind im 10. EEF bis zu 122 Mio. Euro vorgesehen. Schwerpunkte
sind die Bereiche Ernährungssicherheit/ländliche Entwicklung und
Rehabilitierung der Infrastruktur. Eritrea hat jedoch angekündigt, keine Mittel aus dem
10. EEF mehr abzurufen. Der politische Dialog wurde 2008 wieder begonnen,
vorrangig in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung und
Menschenrechte.
Mit Kenia führt die EU einen regelmäßigen politischen Dialog zu verschiedenen
Themen aus der 2008 verabschiedeten gemeinsamen Reformagenda zu
nationalem Dialog und Versöhnung. Dieser Dialog schließt auch die Zivilgesellschaft
mit ein. Mit dem Stabilitätsinstrument (IfS) unterstützte die EU die Mediation
von Kofi Annan während der Nachwahlunruhen Anfang 2008. Darüber hinaus
verhandelt sie derzeit ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der
Ostafrikanischen Gemeinschaft. Im 10. EEF sind für Kenia 383 Mio. Euro
vorgesehen mit den Schwerpunkten Landwirtschaft, Infrastruktur und gute
Regierungsführung.
Aus dem 8. und 9. Europäischen Entwicklungsfonds waren insgesamt 189 Mio.
Euro für Somalia verfügbar, wovon allerdings aufgrund der schlechten
Sicherheitslage und fehlender Institutionen nur ein Teil umgesetzt werden konnte. Im
10. EEF (2008 bis 2013) hat die EU-Kommission einen Betrag von 215,8 Mio.
Euro eingeplant. Die drei Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind der Aufbau
demokratischer Strukturen, der Zugang zu Bildung sowie die Förderung eines
nachhaltigen Wirtschaftswachstums, vor allem im Bereich ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherung. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein „Joint
Strategy Paper“ (2008 bis 2013), das den strategischen Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen der EU und Somalia innerhalb des 10. EEF bildet. Dies
schließt Gesprächspartner sowohl in Süd- und Zentralsomalia als auch in den
Regionen Somaliland und Puntland ein. Es findet ein regelmäßiger Dialog mit
Vertretern der Zivilgesellschaft statt.
Drucksache 17/8278 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSüdsudan ist Pilotland für ein gemeinsames „EU Joint Programming“. Die von
der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den
Mitgliedstaaten erarbeitete „EU Single Country“ Strategie wurde am
12. Dezember 2011 in Brüssel vorgestellt. Es ist die erste EU-Länderstrategie im
entwicklungspolitischen Bereich, die EU-Maßnahmen und bilaterale
Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in einem Dokument koordiniert. Deutschland war
an dieser Koordination maßgeblich beteiligt. Die Strategie definiert „state
building“ und „peace building“ als übergeordnete Ziele und konzentriert sich auf die
Zusammenarbeit in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Gesundheit, Bildung,
Wasser- und Sanitärsektor sowie Ernährungssicherung. Seitens der EU sind
dafür Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro aus dem 9. sowie vorhergehenden EEFs
vorgesehen. Mit der Regierung findet regelmäßig ein Dialog auf höchster Ebene
zu einem breiten politischen Themenspektrum statt. Im Rahmen der
humanitären Hilfe leistet die EU über ECHO Hilfestellungen für die bislang 360 000
südsudanesischen Rückkehrer aus dem Nordsudan sowie bei Maßnahmen der
Nahrungsmittelhilfe in der Grenzregion zu Sudan.
Für Sudan konnte die EU aufgrund der fehlenden Ratifizierung des Cotonou-
Abkommens durch Sudan keine Mittel aus dem 10. EEF abrufen. Allerdings
konnte die EU im Jahr 2010 150 Mio. Euro aus dem 9. EEF (seinerzeit noch für
den Gesamtsudan) freigeben, wovon 40 Prozent der vom Konflikt betroffenen
Bevölkerung im Nordsudan zugute kommen. Darüber hinaus leistet die EU über
ECHO humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung und die Binnenvertrieben in
den Konflikten in Abyei und Darfur.
In Uganda steht die EU in einem intensiven und regelmäßigen Dialog mit der
Regierung auf höchster Ebene, der drei Säulen umfasst: 1) Menschenrechte und
gute Regierungsführung, 2) wirtschaftliche Entwicklung und
Armutsbekämpfung und 3) Ugandas Außenpolitik und Rolle in der Region. Im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit stellt die EU 439 Mio. Euro aus dem 10. EEF für
die Bereiche Infrastruktur, ländliche Entwicklung und demokratische
Regierungsführung – einschließlich der Mittel für nichtstaatliche Akteure – sowie die
Fazilität für technische Zusammenarbeit zur Verfügung.
Im September 2010 hat EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso die
Millenium Development Goals-Initiative mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro
eingeleitet. Ziel ist es, einen signifikanten Beitrag zur Erreichung dieser
Entwicklungsziele zu leisten. Hierfür erhalten Dschibuti, Somalia und Uganda
zusätzlich zu ihren jeweiligen Ländermitteln Mittel aus dem EEF.
11. Inwiefern unterscheidet sich der Strategische Rahmen der EU im
Hinblick auf den Umgang mit dem Horn von Afrika von der Entschließung
des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007, und aufgrund welcher
Erkenntnisse bzw. Evaluation wurden Veränderungen vorgenommen?
Bei der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 handelt
es sich um eine parlamentarische Erklärung und politische
Positionsbestimmung, die das Europäische Parlament für die Gestaltung der politischen
Partnerschaft der Europäischen Union zur Förderung von Frieden, Sicherheit und
Entwicklung am Horn von Afrika vorgenommen hat. Der durch die
Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union am 14. November 2011
angenommene Strategische Rahmen für das Horn von Afrika gibt die Orientierung
vor, wie die Institutionen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die
Inhalte ihrer Politik in einem strategischen Ansatz gemeinsam mit den Partnern
in der Region sowie mit wichtigen internationalen Partnern weiterverfolgen
werden. Zwischen beiden Papieren besteht aus Sicht der Bundesregierung ein
enger logischer und inhaltlicher Zusammenhang. Dabei ist deutlich, dass
insbesondere die länderbezogenen Forderungen und Feststellungen des Euro-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8278päischen Parlaments auf die politischen Verhältnisse des Jahres 2007 abheben
und daher weiterzuentwickeln waren.
12. Welche Rolle sollen die IGAD und die Afrikanische Union (AU) nach
Auffassung der Bundesregierung bei der Bewältigung der in den
Schlussfolgerungen aufgeführten Probleme der Region spielen, und welche Form
der Unterstützung soll die IGAD hierfür von der EU bekommen?
Die Afrikanische Union (AU) und die von ihr anerkannten
Regionalorganisationen, zu denen die ostafrikanische „Intergovernmental Authority on
Development“ (IGAD) gehört, beanspruchen für sich im Rahmen der „African Peace
and Security Architecture“ (APSA) die politische Führungsrolle beim
Konfliktmanagement in Afrika. Die Bundesregierung misst der AU und IGAD eine
zentrale politische Rolle bei der Bewältigung der Probleme am Horn von Afrika
zu. Allerdings ist die APSA noch im Aufbau begriffen, so dass die unmittelbar
zur Verfügung stehenden Mittel zur Konfliktbearbeitung begrenzt sind. Es gilt
daher, mit beiden Organisationen die laufende umfassende Zusammenarbeit
fortzusetzen.
13. Inwiefern sind die IGAD und die AU in die Entwicklung des
strategischen Rahmens einbezogen worden bzw. wurde sie konsultiert und
welche Maßnahmen für eine künftige Zusammenarbeit wurden vereinbart
bzw. sind geplant?
Der Strategische Rahmen wurde als Strategiepapier der Europäischen Union im
Rahmen der Europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten erarbeitet. Er
bezieht aber naturgemäß Abstimmungen und Erkenntnisse aus der Interaktion
mit internationalen und regionalen Partnern mit ein, hierunter auch IGAD und
die AU. Die verschiedenen Konfliktfelder am Horn von Afrika werden im
Rahmen des sicherheitspolitischen Dialogs zwischen der Europäischen Union
und der Afrikanischen Union regelmäßig angesprochen. Hinsichtlich der
geplanten künftigen Zusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
14. Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um die
Herstellung von Sicherheit in Sudan und Südsudan zu unterstützen, dies
vor dem Hintergrund ungeklärter Fragen, die sich aus der Teilung des
Landes ergeben und der anhaltenden Konflikte zwischen den beiden
Staaten?
Die Herstellung von Sicherheit in Sudan und Südsudan erfordert nach Ansicht
der Bundesregierung einen umfassenden Ansatz zur Krisenprävention und
Krisenbewältigung, der sich auf folgende Pfeiler stützt:
– die Unterstützung der VN-Missionen UNAMID, UNISFA und UNMISS
im Rahmen der dazu zur Verfügung stehenden materiellen, personellen und
politischen Möglichkeiten;
– ein intensiver politischer Dialog, abgestimmt mit unseren Partnern auf
internationaler Ebene und mit den relevanten politischen Akteuren im Sudan und
Südsudan zur Beilegung der noch offenen Streitfragen;
– die Unterstützung von friedensbildenden und friedensfördernden Initiativen
und Programmen, wie Demobilisierung und Entwaffnung,
Kleinwaffenkontrolle sowie entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe und
Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, insbesondere in den von
Drucksache 17/8278 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKonflikten betroffenen Gebieten. Die Bundesregierung setzt diesen Ansatz
bereits im Rahmen ihres Sudankonzeptes um;
– die konfliktsensible Ausgestaltung der bestehenden bilateralen
Schwerpunktprogramme der Entwicklungszusammenarbeit mit Südsudan sowie der
Programme, die im Rahmen der „EU Single Country Strategy“ für Südsudan
umgesetzt werden.
15. Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um die
Herstellung von Sicherheit in Somalia zu unterstützen, dies vor dem
Hintergrund der Regionalisierung des Konflikts, unter anderem durch den
Einmarsch kenianischer und äthiopischer Truppen?
Grundlegende Voraussetzung für die Wiederherstellung von Sicherheit in
(ganz) Somalia ist nach Auffassung der Bundesregierung der Wiederaufbau
funktionierender staatlicher Strukturen im Land. Die Bundesregierung und die
EU bemühen sich, durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen hierzu
beizutragen.
16. Welchen Stellenwert nehmen nach Auffassung der Bundesregierung
Sicherheitssektorreformen in den einzelnen Staaten am Horn von Afrika,
und in welchem Verhältnis stehen sie zu den in den
Ratsschlussfolgerungen aufgeführten Zielen und Maßnahmen (bitte einzeln aufführen)?
Die Sicherheitssektorreformen in den Staaten am Horn von Afrika sind von
hoher Bedeutung, um die Ziele des Strategischen Rahmens in der Region zu
verwirklichen. Dabei ist deutlich, dass die Etablierung von Frieden und
Sicherheit sowie Konfliktverhütung und -lösungen eine zentrale Grundlage sind, um
andere wichtige Ziele wie Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung
angehen zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
17. In welchen Staaten am Horn von Afrika unterstützten die EU bzw.
einzelne Mitgliedstaaten der EU mit welchen Maßnahmen solche
Sicherheitssektorreformen, und wie bewertet die Bundesregierung deren
bisherigen Erfolg (bitte unter Angabe der einzelnen Maßnahmen, der Länder
in, denen sie durchgeführt werden und der Länder, die sie durchführen)?
In Kenia gehören zu den Bereichen, in denen sich die Bundesregierung sowohl
bilateral wie auch im Rahmen der EU engagiert, Fragen der Gewaltenteilung,
der Justiz- und Polizeireform, sowie von Grenzkontrolle und Küstenwache. Die
Bemühungen zeitigen erste Erfolge. Die EU spricht im Rahmen des politischen
Dialogs mit Kenia auch Fragen des Sicherheitssektors an. Die im August 2010
angenommene neue kenianische Verfassung enthält wichtige Elemente einer
Sicherheitssektorreform.
Im Sudan plant die Bundesregierung technische Experten des „Bonn
International Center for Conversion“ (BICC) zur nationalen Kommission zur
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegrierung ehemaliger Kämpfer (DDR) zu
entsenden, um den nationalen Plan zur Entwaffnung von irregulären Kräften,
Milizen und friedenswilligen Rebellen zu erarbeiten und zu koordinieren.
Im Südsudan wurde mit Hilfe der von der Bundesregierung entsandten
Experten bereits ein solcher Plan erarbeitet, der nun als Grundlage für
Entwaffnungsmaßnahmen von etwa 150 000 ehemaligen Kämpfern dient. In diesem Prozess
unterstützt Deutschland die mit der Durchführung des staatlichen Programms
für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Angehörigen der
südsudanesischen Sicherheitskräfte beauftragte Kommission weiterhin durch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8278den Einsatz einer Fachkraft des „Bonn International Center for Conversion“.
Ferner wird die Bundesregierung, wie voraussichtlich weitere EU-
Mitgliedstaaten, auch in der zweiten Phase des nationalen DDR-Programms durch
Einzahlung in den einschlägigen Treuhandfonds einen Beitrag zur Finanzierung
von Maßnahmen zur sozialen Reintegration ehemaliger Soldaten und Polizisten
leisten. Deutschland unterstützt über die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) den Polizeiaufbau in Südsudan durch die Ausstattung der
Polizei mit Kommunikationsausrüstung und die Schulung von Polizisten in der
Handhabung und Wartung dieser Geräte. Die Verbesserung der
Kommunikationsfähigkeit der Polizei ist in einem dünn besiedelten Land wie Südsudan mit
extrem schlechten, teilweise nicht vorhandenen Straßenverbindungen ein
entscheidender Beitrag dazu, die Polizei in die Lage zu versetzen, in angemessener
Zeit auf sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu reagieren.
Im Rahmen der EU-Aufbaustrategie für den Südsudan (vgl. Antwort zu
Frage 10) spielt die Reform des Sicherheitssektors eine wesentliche Rolle. Die
EU konzentriert ihre Unterstützung dabei auf die Bereiche Förderung des
Rechtsstaats sowie Demobilisierung und Reintegration von Ex-Kombattanten.
Als weiterer EU-Mitgliedstaat hat Großbritannien ein umfangreiches
Programm zur Unterstützung des Aufbaus der südsudanesischen Polizei aufgelegt.
Dieses umfasst Unterstützung beim Aufbau organisatorischer und
polizeistrategischer Fähigkeiten in der Zentrale Dschuba sowie an verschiedenen Orten im
Land, Schulung von Polizisten und den Aufbau einer Polizeiakademie für
mittlere Führungskräfte.
Mit der seit Mai 2010 in und in Zusammenarbeit mit Uganda stattfindenden
Mission zur Ausbildung somalischer Soldaten (EUTM Somalia) leistet die EU
einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau disziplinierter und an völker- und
menschenrechtlichen Standards orientierter somalischer Streitkräfte. Bisher haben
ca. 1 800 Soldaten die Ausbildung erfolgreich durchlaufen und sind nach
Somalia zurückgekehrt.
Zudem haben die EU und einzelne ihrer Mitglieder in den letzten Jahren
mehrfach Bemühungen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen
(UNDP) finanziell unterstützt, Maßnahmen zum Aufbau rechtsstaatlich
funktionierender Polizeikräfte in Somalia durchzuführen.
Einzelne EU-Mitgliedstaaten sind zudem bilateral in Ländern am Horn von
Afrika engagiert. So führt Frankreich Ausbildungsmaßnahmen für die
Streitkräfte in Dschibuti durch; Großbritannien engagiert sich beim Aufbau einer
Küstenwache in der somalischen Region Somaliland.
18. Welchen Beitrag in welchen Sektoren sollen nach Ansicht der
Bundesregierung Projekte der Öffentlich Privaten Partnerschaft zur sozialen und
ökonomischen Entwicklung der Region leisten, und was veranlasst die
Bundesregierung zu der Annahme, dass dieser unter
Entwicklungsexperten äußerst umstrittene Ansatz ausgerechnet am Horn von Afrika
erfolgsversprechend sein könnte?
Gegenwärtig fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Programm DeveloPPP und aus der Afrika-
Fazilität insgesamt 24 laufende Entwicklungspartnerschaften mit deutschen/
europäischen (DeveloPPP) bzw. lokalen Unternehmen (Afrika-Fazilität) in
Äthiopien, Kenia und Uganda. Diese Entwicklungspartnerschaften
konzentrieren sich insbesondere auf die Sektoren Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung,
Gesundheit, Umwelt sowie Ernährungssicherung/Landwirtschaft.
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft sollen durch die Verknüpfung
von öffentlichem und privatwirtschaftlichem Engagement einen Beitrag dazu
Drucksache 17/8278 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeleisten, die nachhaltige Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern
zu fördern. Zielgruppe ist die Bevölkerung in den Zielländern, deren
ökonomische, ökologische und soziale Bedingungen sich durch die
Entwicklungspartnerschaften unmittelbar oder mittelbar verbessern sollen. Das DeveloPPP-
Programm ist überregional ausgerichtet, ohne Beschränkung auf einzelne
Länder oder Sektoren, und wird als Ideenwettbewerb durchgeführt, d. h.
Unternehmen bewerben sich mit Vorschlägen für gemeinsame Projekte mit der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Alle durchgeführten Projekte werden
im Vorfeld von den Durchführungsorganisationen des Programms auf ihre
entwicklungspolitischen Wirkungen geprüft. Der konkrete Beitrag zur
Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedingungen vor Ort ist
vom Inhalt des jeweiligen Projektes abhängig.
19. An welchen konkreten Maßnahmen bei der Entwicklung des Berbera-
Korridors will sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit beteiligen, und welche Rolle sollte ihrer Meinung nach
die deutsche Wirtschaft dabei – etwa beim Aufbau handelsbezogener
Infrastruktur – spielen?
Eine Beteiligung der Bundesregierung an Maßnahmen zur Entwicklung des
Berbera-Korridors im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ist
nicht vorgesehen. Eine Beteiligung der deutschen Wirtschaft an Maßnahmen
dieser Art steht in deren eigenem Ermessen.
20. Wie reagiert die Bundesregierung auf die erheblichen Zweifel
afrikanischer Regierungen und Zivilgesellschaften – auch aus den IGAD-Staaten
– daran, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die die EU mit
Staaten und Staatengruppen in der Region abschließen will, tatsächlich
zur regionalen Integration dort beitragen?
Die Bundesregierung sieht es als eines der wesentlichen Ziele der EU-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) an, die regionale Integration in Afrika
zu stärken. Die Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
(AKP-Staaten) haben im Kontext dieser Verhandlungen ihren Integrationsraum
selbst definiert. Auf dieser Grundlage werden mit der Ostafrikanischen
Gemeinschaft (EAC) und der Region „Östliches und Südliches Afrika“ (ESA)
Verhandlungen über WPA geführt, die im Jahr 2011 erhebliche Fortschritte
gemacht haben, so dass mit einem baldigen Abschluss der Verhandlungen
gerechnet werden kann.
21. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Afrikanische
Friedensfazilität weiterhin aus dem EDF finanziert werden soll (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat die Finanzierung der Afrikanischen Friedensfazilität
aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in dem Verständnis
mitgetragen, dass es sich um eine Übergangslösung handelt. Das kommt auch in den
Beschlüssen des Rates der EU zum Ausdruck. Die Bundesregierung setzt sich
dafür ein, dass im Rahmen der Neugestaltung des mehrjährigen Finanzrahmens
eine dauerhafte Lösung für die Kofinanzierung von Friedensmaßnahmen in
Afrika außerhalb des EEF aktiv geprüft wird, ohne dass die Zweckbestimmung
der Fazilität geändert wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/827822. Welche Maßnahmen innerhalb der in den Ratsschlussfolgerungen
angesprochenen „maritimen Sicherheit“ werden aus dem EDF finanziert,
wie hoch ist das Volumen, und wie lassen sich diese Maßnahmen mit den
Entwicklungszielen der EU vereinbaren?
Aus dem EEF wird im Bereich maritimer Sicherheit die Maßnahme „Start up
Project to Promote Regional Maritime Security“ (MASE) finanziert. Dies
geschieht im Rahmen eines „Regional Indicative Programms“ (Eastern and
Southern Africa-Indian Ocean region – ESA-IO) und nicht aus EEF-Mitteln,
die der Afrikanischen Friedensfazilität zur Verfügung stehen. Der
Finanzierungsvertrag wird zwischen der „Indian Ocean Commission“ (IOC) und der EU
geschlossen. Die Laufzeit der Maßnahme beträgt 18 Monate nach
Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags. Das Budget beläuft sich auf 2 Mio. Euro. Der
Finanzierungsvertrag ist bisher noch nicht von der IOC gegengezeichnet
worden. Die Maßnahme ist mit den Entwicklungszielen der EU vereinbar, da die
Piraterie sowohl kurzfristig angelegte humanitäre Hilfe,
entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe wie auch langfristig angelegte
Entwicklungszusammenarbeit in der Region akut beeinträchtigt.
23. Welche Maßnahmen zur „maritimen Sicherheit“ leisten nach Auffassung
der Bundesregierung einen konkreten Beitrag zu den in den
Ratsschlussfolgerungen formulierten Zielen Frieden, Stabilität, Sicherheit,
Wohlstand und verantwortlicher Regierungsführung in den IGAD-Staaten,
insbesondere in Somalia (bitte einzeln begründen)?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist maritime Sicherheit der friedlichen
und legalen Nutzung der See zuträglich, die wiederum zu Frieden, Stabilität,
Sicherheit und Wohlstand beiträgt und damit einen Anreiz für verantwortliche
Regierungsführung schafft. Unter anderem durch die EU-Operation ATA-
LANTA ist die Anzahl der erfolgreichen Piratenangriffe auf den zivilen
Seeverkehr im Seegebiet am Horn von Afrika messbar zurückgegangen. Dadurch
wird auch die Lieferung von Nahrungsmittelhilfe des
Welternährungsprogramms für die Hungernden in Somalia gesichert und so zur Linderung der
dortigen Not beigetragen. Mit der geplanten vornehmlich zivilen EU-
Ausbildungsmission zur Stärkung maritimer Fähigkeiten („European Maritime
Capacity Building Mission Horn of Africa/West Indian Ocean – EUCAP HOA/
WIO“) sollen die Staaten der Region Horn von Afrika langfristig in die Lage
versetzt werden, ihre Gewässer zu kontrollieren und dort ungesetzliche
Handlungen wie Piraterie, Menschenhandel, Schmuggel, illegale Fischerei o. Ä. zu
verhindern.
In Dschibuti entsteht derzeit ein regionales maritimes Ausbildungszentrum, das
von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), Japan und der EU
kofinanziert wird. EU-finanzierte Ausbildungskurse laufen schon seit geraumer
Zeit.
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Einmarsch kenianischer und
äthiopischer Truppen in Somalia im Hinblick auf die regionale Stabilität
und die Chancen auf eine Beendigung des Bürgerkriegs in Somalia, auch
vor dem Hintergrund, dass Äthiopien wenig Interesse an einem stabilen
somalischen Staat hat, solange es von seiner Rolle als Verbündeter des
Westens im somalischen Konflikt profitiert und Kenia seit längerer Zeit
Milizen im nördlichen Grenzgebiet ausrüstet, um eine Pufferzone zu
schaffen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es für eine Bewertung der
Auswirkungen der militärischen Maßnahmen Kenias und Äthiopiens in Somalia zu
früh ist. Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen
Drucksache 17/8278 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezur Kenntnis genommen, dass sie mit Billigung der weltweit anerkannten
somalischen Übergangsregierung und mit Unterstützung der
Regionalorganisation IGAD sowie der AU erfolgen.
25. Wie bringt die Bundesregierung das in den Ratsschlussfolgerungen
genannte Prinzip der neutralen, unparteiischen und unabhängigen
humanitären Hilfe in Einklang mit der einseitigen Unterstützung der somalischen
Übergangsregierung TFG, die sich auch in der regionalen Verteilung
humanitärer Hilfsgüter widerspiegelt?
Die politische Unterstützung der weltweit anerkannten somalischen
Übergangsregierung ist zu trennen von der durch die Bundesregierung in Somalia
geförderten humanitären Hilfe. Letztere wird ausschließlich über unabhängige
Hilfsorganisationen umgesetzt, die sich an die humanitären Prinzipien halten.
Dies beinhaltet insbesondere das Prinzip der Unparteilichkeit, also die
Verteilung der Hilfsgüter entsprechend des tatsächlichen Bedarfs ohne
Berücksichtigung von Partei, Geschlecht, Ethnie, Religion oder einem ähnlichen
Unterscheidungsmerkmal. Einschränkungen ergeben sich im Wesentlichen durch
Sicherheitslage, die den Zugang in besonders kritische Regionen teilweise oder
vollständig verhindert. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt die
Bundesregierung die Hilfsorganisationen, diesen Zugang wo immer möglich zu
verbessern.
26. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Staaten am Horn von Afrika sowie
auf Drittstaaten, die am Horn von Afrika engagiert sind, wie z. B. die
USA, sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Durchsetzung der
vom Rat formulierten Schlussfolgerungen?
Die Bundesregierung sieht es als Aufgabe der Europäischen Union und ihrer
Mitgliedstaaten an, zur Umsetzung der Ziele des Strategischen Rahmens mit
den Partnern in der Region wie mit internationalen Partnern, z. B. den USA und
Japan, möglichst eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Neben den
Instrumenten des politischen Dialogs können in diesem Sinne eine
abgestimmte wirtschaftliche Zusammenarbeit und die politische und wirtschaftliche
Förderung entsprechender Entwicklungsansätze wirken.
27. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in den
Schlussfolgerungen des Rates formulierten Ziele und Maßnahmen im Einklang mit den
Zielen und Maßnahmen der Militäroperation Operation Enduring
Freedom zur Bekämpfung des Terrorismus stehen (bitte begründen)?
Ziel der US-geführten Operation Enduring Freedom, an der sich Deutschland
bis Juni 2010 beteiligt hat, ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Die Schlussfolgerungen des Rates zum Horn von Afrika vom 14. November
2011 erkennen ebenfalls an, dass „europäische Bürger vor Bedrohungen wie
Terrorismus, Seeräuberei und Verbreitung von Waffen, die von einigen Teilen
der Region ausgehen, geschützt werden müssen“ (Absatz 2 der
Schlussfolgerungen bzw. Absatz 4 Nummer 3 des den Ratsschlussfolgerungen als Anlage
beigefügten Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika). Eine
Koordination der Maßnahmen in der Region Horn von Afrika ist durch die
Zusammenarbeit im so genannten Shared Awareness and De-confliction-Mechanismus
(SHADE) sichergestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/827828. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Drohnen durch die
USA in Somalia im Hinblick auf das in der EU-Strategie formulierte Ziel,
Frieden und Stabilität in der Region zu erreichen?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu dem in der
Frage angesprochenen Sachverhalt.
29. Welche Staaten und Organisationen sind an dem geplanten multilateralen
Global Counter-Terrorism Forum (GCTF) beteiligt, und was ist die
Kernaufgabe dieses Gremiums?
Auf Initiative der USA wurde am 22. September 2011 in New York das „Global
Counterterrorism Forum“ (GCTF) gegründet, mit dem das bisherige, im
wesentlichen auf den G8-Kreis beschränkte Format internationaler
Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung um wichtige Staaten, vor allem aus der
muslimischen Welt, erweitert wurde. Neben den USA gehören dem GCTF an:
Ägypten, Algerien, Australien, China, Dänemark, Deutschland, Europäische
Union, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan,
Jordanien, Kanada, Katar, Kolumbien, Marokko, Niederlande, Neuseeland,
Nigeria, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Spanien, Schweiz,
Türkei, Vereinigte Arabische Emirate. Den Schwerpunkt seiner Arbeit sieht das
GCTF in der Schaffung von Synergien bei der Terrorismusbekämpfung durch
Austausch relevanter Erfahrungen und durch Aufbau von Kapazitäten zur
Terrorabwehr. Die Tätigkeit des GCTF erfolgt in enger Anlehnung an die im
September 2006 verabschiedete Globale Strategie zur Terrorismusbekämpfung
der Vereinten Nationen.
30. Welche Strategien und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung werden
in der Arbeitsgruppe Horn von Afrika im Rahmen des GCTF beraten,
und welche Initiativen hat die Bundesregierung, die den Co-Vorsitz
dieser Arbeitsgruppe innehat, dort eingebracht (bitte einzeln aufführen)?
Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Horn von Afrika ist für Frühjahr 2012
geplant. Im Wesentlichen wird es hier um die Beratung von
Arbeitsschwerpunkten gehen, an der sich die Bundesregierung beteiligen wird. Den Ko-
Vorsitz der Arbeitsgruppe haben die EU und die Türkei inne.
31. Wie rechtfertigt die Bundesregierung das Festhalten an der Unterstützung
der somalischen Übergangsregierung (TFG) durch die EU vor dem
Hintergrund, dass die TFG als politisch zerstritten und korrupt gilt, de facto
nicht zum Staatsaufbau beiträgt und weder in der Lage ist, in den von ihr
kontrollierten Gebieten Sicherheit herzustellen, noch eine
Grundversorgung der Bevölkerung mit Strom und Wasser zu gewährleisten und
Leistungen in Sektoren wie Bildung und Gesundheit aufzubauen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die somalische
Übergangsregierung weltweit als Vertreterin Somalias anerkannt ist. Bis zum Ende der
Übergangsperiode im August 2012 ist daher aus Sicht der Bundesregierung jeder
Versuch, ihr (auch) durch die Unterstützung äußerer Akteure größere
Effektivität zu verschaffen, zu begrüßen.
Drucksache 17/8278 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz der AMISOM vor dem
Hintergrund, dass die Strategie der offensiven Kriegsführung der
AMISOM-Truppe bereits mehrmals zur Eskalation der Gewalt in Somalia
beigetragen hat?
Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung enthaltene Bewertung des
Einsatzes von AMISOM nicht. Der unter schwierigsten Bedingungen
ablaufende und von der AU maßgeblich gesteuerte und verantwortete Einsatz hat
aus Sicht der Bundesregierung einen positiven Effekt auf die Sicherheits- und
humanitäre Lage in Mogadischu.
33. Beziehen die Bundesregierung und die EU in ihre Strategie für Somalia
Gespräche bzw. Verhandlungen mit der al Shabaab mit ein, und wenn
nicht, welche alternativen Strategien verfolgen die Bundesregierung und
die EU, um den humanitären Zugang zur notleidenden Zivilbevölkerung
in den von der al Shabaab kontrollierten Gebieten sicherzustellen?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für politische Gespräche mit
Vertretern der radikalislamistischen, auch terroristisch operierenden und
grundlegende Menschenrechte grob missachtenden al-Shabaab. Dafür setzt sie sich
in den einschlägigen Resolutionen der VN und Schlussfolgerungen der EU für
die Einhaltung der aus dem Humanitären Völkerrecht resultierenden
Verpflichtungen aller Parteien ein.
Darüber hinaus unterstützt sie die an den humanitären Prinzipien orientierten
Hilfsleistungen humanitärer Organisationen. Dieser sowohl auf
Unabhängigkeit und Neutralität als auch auf Akzeptanz bei allen Akteuren vor Ort setzende
Ansatz hat sich in komplexen Krisen als beste Alternative bewährt.
34. Inwiefern ist es Teil der Strategie für Somalia der Bundesregierung und
der EU, angesichts eines fehlenden Zentralstaats mit den autonomen
Regionen Somaliland und Puntland enger zusammenzuarbeiten?
Die Zusammenarbeit mit bzw. eine Unterstützung der somalischen Regionen
Puntland und Somaliland finden im Gesamtkontext der Interaktion der
Bundesregierung bzw. der EU mit Somalia statt und sollen weiter ausgebaut werden.
35. Welche Strategie verfolgen die Bundesregierung und die EU, um den
Zustrom an Waffen und Munition über Flug- und Seehäfen einzudämmen?
Die Bundesregierung setzt das von den Vereinten Nationen gegen Somalia
verhängte Waffenembargo mittels Rüstungsexportkontrollen um. Die
Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus als nichtständiges Mitglied des VN-
Sicherheitsrates an den Entscheidungen des VN-Sicherheitsrats zum für
Somalia geltenden Sanktionsregime. Im Übrigen haben Bundesregierung und
EU keine exekutiven Befugnisse zur Regelung von Vorgängen auf den
Flughäfen und in den Häfen von Somalia.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]