Verwendung des Magazins „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ im Unterricht an den Schulen
der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Caren Marks, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra Crone, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Ute Kumpf, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Stefan Schwartze, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, wirbt in einem Vorwort mit Bild und Unterschrift für die Nutzung des Magazins „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ als Informationsmaterial für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Linksextremismus. Die Bundesministerin verweist unter anderem darauf, dass bei der Auseinandersetzung mit extremistischen Tendenzen und Auffassungen linksextremistische Positionen bisher zu wenig beachtet würden. Das Magazin sei auch eine methodische Anregung für pädagogische Zugänge und Umgangsweisen mit dem Thema Linksextremismus im Unterricht.
Die inhaltlichen Ausführungen des Magazins „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ werfen zahlreiche Fragen auf. Dazu zählt beispielsweise die Zuordnung von Musiktiteln der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ – zum Beispiel das Lied „Keine Macht für niemand“ – als Symbol und Spruch des Linksextremismus (Fragen 5 bis 8).
Das Magazin beschreibt des Weiteren auf Seite 13 im Blick auf den Linksextremismus den „Antifaschismus als zentrales Argumentationsmuster zur Legitimation von Gewalt“. Linksextremisten missbrauchen den gesellschaftlichen Konsens, dass rechtsextreme Positionen abzulehnen sind, für Gewalt gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten. Das Magazin unterscheidet deshalb zwischen einem demokratischen Antifaschismus und einem antidemokratischen Antifaschismus. Das wirft ebenfalls Fragen auf (Fragen 9 und 10).
Auch hinsichtlich der Aussagen des Magazins zum Thema „Linksextremistische Gewalt“ ergeben sich zahlreiche Nachfragen. Dies betrifft zum einen die Wahrung des Prinzips der Unschuldsvermutung im Zusammenhang mit Brandanschlägen auf Autos in Berlin seit 2009, weil diese Straftaten im Magazin auf Seite 6 Linksextremen zugeordnet werden und zugleich formuliert wird: „Wer hinter diesen Anschlägen steht, kann die Polizei nur schwer ermitteln. Ein beträchtlicher Teil geht auf linksextremistische Gewalt zurück.“ Zum anderen muss die ordnungsgemäße, den fachwissenschaftlichen Standards entsprechende Verwendung von Ergebnissen einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. über Gewalt gegen Polizeibeamte hinterfragt werden (Fragen 11 bis 15).
Des Weiteren befasst sich das Magazin im Kapitel „Blick in die Geschichte“ auch mit der Sozialdemokratie und führt auf Seite 9 aus, dass die Sozialdemokratie die Partei mit den längsten demokratischen Traditionen in Deutschland ist. Allerdings wird in dem Magazin weiter behauptet, Sozialisten seien deshalb nicht als extremistisch einzustufen, weil ihre politischen Ideen zur Emanzipation von benachteiligten Menschen auch das Ziel anderer Gruppen in demokratischen Gesellschaften sei. Ein solches, vom Handeln Dritter abhängiges Extremismuskriterium überrascht. Es muss dringend hinterfragt werden (Fragen 16 und 17).
Das Magazin stellt schließlich auf Seite 30 unter der Überschrift „Ein Ereignis, zwei Medienberichte“ eine erheblich abweichende Zeitungsberichterstattung über Ausschreitungen am 1. Mai 2010 in Berlin dar. Verglichen werden dabei ein Artikel der Zeitung „Berliner Morgenpost“ und ein Artikel der zuvor auf Seite 21 den linksextremistischen Medien zugeordneten Publikation „Junge Welt“. Ziel dieses Vergleichs ist offenkundig die Untersetzung der These von Seite 21 des Magazins, wonach linksextremistische Medien hauptsächlich parteiisch und parteilich berichteten und Beiträge in diesen Medien kommunistische bzw. anarchistische Weltdeutungen unterstützten. Tatsächlich bestehen erhebliche Zweifel, ob die Artikel hinsichtlich der relevanten Teile vollständig wiedergegeben wurden (Fragen 19 bis 21).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt es außer dem Magazin „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ und dem dazu gehörigen Informationsblatt noch weitere Materialien zur Extremismus-Prävention, die durch ein Vorwort mit Bild und Unterschrift der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, zur Nutzung empfohlen werden, und wenn ja, welche (Auflistung erbeten)?
2. Hat die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder vor der Verfassung und Übersetzung ihres Vorworts den Inhalt des Magazins „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ gelesen?
3. Welche Informationen haben die Bundesministerin zu der Feststellung veranlasst, linksextremistische Positionen würden im Unterricht an Schulen bisher zu wenig beachtet?
4. Welche Studien liegen der Bundesministerin dazu vor, und zu welchen Aussagen kommen diese (bitte einzeln darlegen)?
5. Teilt die Bundesregierung die im Magazin auf der Titelseite sowie im Arbeitsblatt 9 vorgenommene Zuordnung der Liedzeilen der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ (zum Beispiel das Lied „Keine Macht für niemand“) als Symbole und Sprüche des Linksextremismus, und wenn ja, wie wird diese begründet?
6. Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Anhören der Titel „Keine Macht für niemand“ und „Macht kaputt, was Euch kaputt macht“ der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ durch die Schülerinnen und Schüler für bedenklich oder für jugendgefährdend?
a) Wenn ja, warum, und beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich einen Antrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu stellen?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Anhören der Musiktitel „Power to the People“ von John Lennon und „Kinder an die Macht“ von Herbert Grönemeyer durch Schülerinnen und Schüler (bitte darlegen), und sind diese Musiktitel ebenfalls als Symbole und Sprüche des Linksextremismus einzuordnen?
8. Welche weiteren Künstlerinnen und Künstler, die neben der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ auf der von der Bundeszentrale für politische Bildung in Lizenzausgabe herausgegebenen Doppel-CD protest songs.de („Eine Kreuzfahrt durch die Geschichte der deutschsprachigen Protestsongs“) vertreten sind, vermitteln nach Ansicht der Bundesregierung linksextremistisches Gedankengut, und wie begründet sie dies im Einzelfall?
9. Wodurch sind nach Auffassung der Bundesregierung antidemokratische Antifaschisten zu erkennen, und wie sollten sich Schülerinnen und Schüler ihnen gegenüber bei Kundgebungen und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus verhalten?
10. Welche Organisationen und Personen ordnet die Bundesregierung dem antidemokratischen Antifaschismus zu?
11. Hält die Bundesregierung die auf Seite 6 des Magazins vorgenommene Zuordnung der Brandanschläge auf Autos in Berlin seit 2009 zu einem linksextremistischen Täterkreis ohne hinreichende polizeiliche Ermittlungserfolge (siehe eigener Hinweis in Satz 2 auf Seite 6) für vertretbar?
12. Inwieweit ist die auf Seite 6 des Magazins vorgenommene Zuordnung der Brandanschläge auf Autos in Berlin seit 2009 zu einem linksextremistischen Täterkreis nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung vereinbar?
13. Wurden die im Magazin auf Seite 7 aufgeführten Erkenntnisse, wonach die linksextremistischen Gewalttäter gegen Polizeibeamte meist allein handelten, in der großen Mehrheit männlich seien und durchschnittlich unter 25 Jahre alt wären, in der zitierten Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. tatsächlich der linksextremistischen Gewalt gegen Polizeibeamte zugeordnet, oder beziehen sie sich auf Gewalt gegen Polizeibeamte insgesamt?
14. Wurden die im Magazin auf Seite 7 aufgeführten Erkenntnisse, wonach das zweithäufigste Motiv der linksextremistischen Gewalttäter gegen Polizeibeamte (aus Sicht der Beamten) die Feindschaft gegenüber der Polizei bzw. dem Staat sei, in der zitierten Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. tatsächlich der linksextremistischen Gewalt gegen Polizeibeamte zugeordnet, oder beziehen sie sich auf Gewalt gegen Polizeibeamte insgesamt?
15. Trifft es zu, dass die Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. hinsichtlich der Situation des Übergriffs auf Polizeibeamte die „Übergriffe bei Demonstrationen“ mit einem Anteil von 8,3 Prozent an allen Übergriffen ausweist und der Anteil „politisch motivierter Gewalt von links“ im Verhältnis zu den Übergriffen gegen Polizeibeamte insgesamt mit 7,3 Prozent ausgewiesen wird? Weshalb wurden diese Erkenntnisse nicht im Magazin ausgewiesen?
16. Teilt die Bundesregierung das im Magazin auf Seite 9 im Zusammenhang mit der Sozialdemokratie formulierte Extremismuskriterium, Sozialisten seien „nicht als extremistisch einzustufen, da ihre politischen Ideen zur Emanzipation von benachteiligten Menschen auch das Ziel anderer Gruppen in demokratischen Gesellschaften ist“?
17. Aus welchen Gründen ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Haltung der Sozialdemokratie zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern die Frage, ob auch andere Parteien sich für die Emanzipation von Benachteiligten einsetzen, maßgeblich für die Zuordnung zum Extremismus?
18. Aus welchem Grund wurde im Magazin beim Vergleich der Parteiprogramme in Sachen Demokratie auf Seite 25 unter anderem auf die CDU/CSU sowie auf die FDP verwiesen, auf die SPD jedoch verzichtet?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsachen, dass im Gegensatz zur Darstellung im Magazin auf Seite 30 nicht nur im Artikel der „Jungen Welt“, sondern auch im nicht abgedruckten Teil des Artikels der „Berliner Morgenpost“ ausführlich über den Einsatz von „Schlagstöcken und Pfefferspray“ sowie darüber, dass die Mehrzahl der Festgenommenen Rechtsextreme waren, berichtet wurde?
20. Hält die Bundesregierung die auf Seite 30 des Magazins vorgenommene verkürzte Gegenüberstellung der Artikel in der „Jungen Welt“ und in der „Berliner Morgenpost“ für angemessen und vertretbar?
21. Ist nach Auffassung der Bundesregierung auch die „Berliner Morgenpost“ den linksextremistischen Medien zuzuordnen, da sie im besagten Artikel das Gleiche berichtete, wie die „Junge Welt“?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung im Nachhinein die Qualität und Sorgfalt der wissenschaftlichen Begleitung des Magazins durch Prof. Dr. Eckhard Jesse, dessen Portrait im Informationsheft mehrfach abgebildet ist?
23. Ist die ausweislich der Bundestagsdrucksache 17/4334 vom 22. Dezember 2010 für das Modellprojekt „Demokratie schützen – Linksextremismus vorbeugen“ im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgewiesene Fördersumme von 99 700 Euro noch aktuell? Welcher Betrag wurde für das Modellprojekt in welchen Haushaltsjahren verausgabt, und welche Ausgaben sind für die Folgejahre vorgesehen?
24. Welche einzelnen Maßnahmen gehören zu diesem Modellprojekt, und in welcher Höhe werden diese Maßnahmen vom BMFSFJ gefördert (bitte jährliche Auflistung)?
25. In welcher Anzahl wurde das Magazin „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ bisher gedruckt?
26. In welcher Anzahl wurde es an welchen Adressatenkreis versandt?
27. Ist beabsichtigt, weitere Auflagen (in welcher Stückzahl) zu drucken und zu versenden, und wenn ja, an welchen neuen Adressatenkreis?
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Blick auf die bekanntgewordene Tätigkeit der braunen Terrorzelle aus Zwickau die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus an den Schulen vordringlich ist?
Fragen28
Gibt es außer dem Magazin „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ und dem dazu gehörigen Informationsblatt noch weitere Materialien zur Extremismus-Prävention, die durch ein Vorwort mit Bild und Unterschrift der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, zur Nutzung empfohlen werden, und wenn ja, welche (Auflistung erbeten)?
Hat die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder vor der Verfassung und Übersetzung ihres Vorworts den Inhalt des Magazins „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ gelesen?
Welche Informationen haben die Bundesministerin zu der Feststellung veranlasst, linksextremistische Positionen würden im Unterricht an Schulen bisher zu wenig beachtet?
Welche Studien liegen der Bundesministerin dazu vor, und zu welchen Aussagen kommen diese (bitte einzeln darlegen)?
Teilt die Bundesregierung die im Magazin auf der Titelseite sowie im Arbeitsblatt 9 vorgenommene Zuordnung der Liedzeilen der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ (zum Beispiel das Lied „Keine Macht für niemand“) als Symbole und Sprüche des Linksextremismus, und wenn ja, wie wird diese begründet?
Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Anhören der Titel „Keine Macht für niemand“ und „Macht kaputt, was Euch kaputt macht“ der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ durch die Schülerinnen und Schüler für bedenklich oder für jugendgefährdend?
Wenn ja, warum, und beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich einen Antrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Anhören der Musiktitel „Power to the People“ von John Lennon und „Kinder an die Macht“ von Herbert Grönemeyer durch Schülerinnen und Schüler (bitte darlegen), und sind diese Musiktitel ebenfalls als Symbole und Sprüche des Linksextremismus einzuordnen?
Welche weiteren Künstlerinnen und Künstler, die neben der Rock-Gruppe „Ton, Steine, Scherben“ auf der von der Bundeszentrale für politische Bildung in Lizenzausgabe herausgegebenen Doppel-CD protest songs.de („Eine Kreuzfahrt durch die Geschichte der deutschsprachigen Protestsongs“) vertreten sind, vermitteln nach Ansicht der Bundesregierung linksextremistisches Gedankengut, und wie begründet sie dies im Einzelfall?
Wodurch sind nach Auffassung der Bundesregierung antidemokratische Antifaschisten zu erkennen, und wie sollten sich Schülerinnen und Schüler ihnen gegenüber bei Kundgebungen und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus verhalten?
Welche Organisationen und Personen ordnet die Bundesregierung dem antidemokratischen Antifaschismus zu?
Hält die Bundesregierung die auf Seite 6 des Magazins vorgenommene Zuordnung der Brandanschläge auf Autos in Berlin seit 2009 zu einem linksextremistischen Täterkreis ohne hinreichende polizeiliche Ermittlungserfolge (siehe eigener Hinweis in Satz 2 auf Seite 6) für vertretbar?
Inwieweit ist die auf Seite 6 des Magazins vorgenommene Zuordnung der Brandanschläge auf Autos in Berlin seit 2009 zu einem linksextremistischen Täterkreis nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung vereinbar?
Wurden die im Magazin auf Seite 7 aufgeführten Erkenntnisse, wonach die linksextremistischen Gewalttäter gegen Polizeibeamte meist allein handelten, in der großen Mehrheit männlich seien und durchschnittlich unter 25 Jahre alt wären, in der zitierten Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. tatsächlich der linksextremistischen Gewalt gegen Polizeibeamte zugeordnet, oder beziehen sie sich auf Gewalt gegen Polizeibeamte insgesamt?
Wurden die im Magazin auf Seite 7 aufgeführten Erkenntnisse, wonach das zweithäufigste Motiv der linksextremistischen Gewalttäter gegen Polizeibeamte (aus Sicht der Beamten) die Feindschaft gegenüber der Polizei bzw. dem Staat sei, in der zitierten Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. tatsächlich der linksextremistischen Gewalt gegen Polizeibeamte zugeordnet, oder beziehen sie sich auf Gewalt gegen Polizeibeamte insgesamt?
Trifft es zu, dass die Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. hinsichtlich der Situation des Übergriffs auf Polizeibeamte die „Übergriffe bei Demonstrationen“ mit einem Anteil von 8,3 Prozent an allen Übergriffen ausweist und der Anteil „politisch motivierter Gewalt von links“ im Verhältnis zu den Übergriffen gegen Polizeibeamte insgesamt mit 7,3 Prozent ausgewiesen wird? Weshalb wurden diese Erkenntnisse nicht im Magazin ausgewiesen?
Teilt die Bundesregierung das im Magazin auf Seite 9 im Zusammenhang mit der Sozialdemokratie formulierte Extremismuskriterium, Sozialisten seien „nicht als extremistisch einzustufen, da ihre politischen Ideen zur Emanzipation von benachteiligten Menschen auch das Ziel anderer Gruppen in demokratischen Gesellschaften ist“?
Aus welchen Gründen ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Haltung der Sozialdemokratie zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern die Frage, ob auch andere Parteien sich für die Emanzipation von Benachteiligten einsetzen, maßgeblich für die Zuordnung zum Extremismus?
Aus welchem Grund wurde im Magazin beim Vergleich der Parteiprogramme in Sachen Demokratie auf Seite 25 unter anderem auf die CDU/CSU sowie auf die FDP verwiesen, auf die SPD jedoch verzichtet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsachen, dass im Gegensatz zur Darstellung im Magazin auf Seite 30 nicht nur im Artikel der „Jungen Welt“, sondern auch im nicht abgedruckten Teil des Artikels der „Berliner Morgenpost“ ausführlich über den Einsatz von „Schlagstöcken und Pfefferspray“ sowie darüber, dass die Mehrzahl der Festgenommenen Rechtsextreme waren, berichtet wurde?
Hält die Bundesregierung die auf Seite 30 des Magazins vorgenommene verkürzte Gegenüberstellung der Artikel in der „Jungen Welt“ und in der „Berliner Morgenpost“ für angemessen und vertretbar?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung auch die „Berliner Morgenpost“ den linksextremistischen Medien zuzuordnen, da sie im besagten Artikel das Gleiche berichtete, wie die „Junge Welt“?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Nachhinein die Qualität und Sorgfalt der wissenschaftlichen Begleitung des Magazins durch Prof. Dr. Eckhard Jesse, dessen Portrait im Informationsheft mehrfach abgebildet ist?
Ist die ausweislich der Bundestagsdrucksache 17/4334 vom 22. Dezember 2010 für das Modellprojekt „Demokratie schützen – Linksextremismus vorbeugen“ im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgewiesene Fördersumme von 99 700 Euro noch aktuell?
Welcher Betrag wurde für das Modellprojekt in welchen Haushaltsjahren verausgabt, und welche Ausgaben sind für die Folgejahre vorgesehen?
Welche einzelnen Maßnahmen gehören zu diesem Modellprojekt, und in welcher Höhe werden diese Maßnahmen vom BMFSFJ gefördert (bitte jährliche Auflistung)?
In welcher Anzahl wurde das Magazin „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ bisher gedruckt?
In welcher Anzahl wurde es an welchen Adressatenkreis versandt?
Ist beabsichtigt, weitere Auflagen (in welcher Stückzahl) zu drucken und zu versenden, und wenn ja, an welchen neuen Adressatenkreis?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Blick auf die bekanntgewordene Tätigkeit der braunen Terrorzelle aus Zwickau die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus an den Schulen vordringlich ist?