Positionierung der Bundesregierung zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat am 12. Oktober 2011 Legislativvorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vorgelegt.
Im EU-Agrarrat laufen bereits die Beratungen über diese Verordnungsentwürfe. Dabei vertritt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Bundesregierung. Zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission gibt es jedoch keine offiziell abgestimmte Position der Bundesregierung. Die letzte abgestimmte Position der Bundesregierung zur GAP-Reform stammt vom 31. März 2010, auf die am 31. Januar 2011 eine Stellungnahme der Bundesregierung zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ vom 18. November 2010 folgte.
Eine abgestimmte Position der Bundesregierung zu den nunmehr vorliegenden konkreten Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission liegt dagegen nicht vor; gleichwohl verhandelt das BMELV im Rat intensiv über die Gesetzesvorschläge.
Die anstehende GAP-Reform ist für die Bäuerinnen und Bauern sowie für alle in der Land- und Ernährungswirtschaft tätigen Menschen, für die Umwelt, für den Tierschutz, für die Entwicklung der ländlichen Regionen sowie für die internationale Ernährungssouveränität von entscheidender Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Finanzierung
Greening
Ländliche Entwicklung
Exporterstattungen
Fragen44
Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass der Haushaltsansatz der Europäischen Kommission im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2014 bis 2020 für die Gemeinsame Agrarpolitik zu hoch ausgefallen ist?
In welcher Höhe betrifft die Forderung der Bundesregierung zur Kürzung der von der Europäischen Kommission im MFR 2014 bis 2020 geplanten Ausgaben auch die Ausgaben für die GAP?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die von ihr geforderte Kürzung der von der Europäischen Kommission im MFR 2014 bis 2020 geplanten Ausgaben nicht die Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume (2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) und insbesondere nicht die Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen betrifft?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, mindestens 30 Prozent der Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP unmittelbar an die Einhaltung konkreter ökologischer Standards zu binden?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass ein dabei einzuhaltender ökologischer Standard die Fruchtfolge bzw. die Abwehr von Monokulturen sein soll, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung dabei unserer Auffassung, dass zur Abwehr von Monokulturen, zum Beispiel Maismonokulturen, als Standard gelten muss, dass eine Frucht auf nicht mehr als 50 Prozent der betrieblichen Ackerfläche angebaut werden darf, es sei denn, der Betrieb kann einen jährlichen Fruchtwechsel nachweisen, und wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, als zweiten ökologischen Standard den Erhalt von Dauergrünland zur Vermeidung weiteren Grünlandumbruchs einzuführen?
Ist die Bundesregierung dabei der Auffassung, dass der heute weiter fortschreitende Verlust von Dauergrünland sofort und wirksam gestoppt werden muss und damit nicht auf die GAP-Reform gewartet werden kann und deshalb ein in die Zukunft gesetztes Referenzjahr 2014 ungeeignet ist?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, als dritten ökologischen Standard eine Flächennutzung im besonderen Umweltinteresse auf mindestens 7 Prozent der betrieblichen Ackerfläche vorzusehen?
Welche „Flächennutzung im Umweltinteresse“ schlägt die Bundesregierung vor?
Sieht die Bundesregierung den Anbau von Pflanzen zur Energieerzeugung als eine „Flächennutzung im Umweltinteresse“ an?
Falls ja, zählt die Bundesregierung auch den Anbau von Raps, z. B. für die Agrardieselerzeugung, den Anbau von Getreide oder Zuckerrüben für die Ethanolerzeugung oder den Anbau von Mais oder Zuckerrüben für die Biogaserzeugung dazu?
Sieht die Bundesregierung die Bewirtschaftungsform „Mulchsaatverfahren“ als eine „Flächennutzung im Umweltinteresse“ an?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sinnvoll und erforderlich ist, dass die nachgewiesenen Flächen mit einer „Flächennutzung im Umweltinteresse“ in räumlicher Nähe zum Sitz des landwirtschaftlichen Betriebes liegen müssen, damit die ökologischen Vorrangflächen auch z. B. in ausgeräumten Bördelandschaften Einzug halten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Betriebe des ökologischen Landbaus schon dadurch, dass sie die Flächen ökologisch bewirtschaften, die mit der Ökologisierungskomponente angestrebten ökologischen Leistungen erfüllen, und es daher gerechtfertigt ist, dass anerkannte Betriebe des ökologischen Landbaus den gesonderten Nachweis zur Einhaltung der ökologischen Standards nicht mehr extra erbringen müssen?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den „Ansatz der Freistellung des ökologischen Landbaus von den Greening-Verpflichtungen auch auf andere Bereiche der Agrarumweltförderung in der 2. Säule“ auszuweiten, wie es von Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Robert Kloos, laut dem BMELV- Ergebnisbericht auf dem EU-Agrarrat vom 14. bis 15. November 2011 vorgetragen worden ist?
Wenn ja, welche Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule beinhalten nach Ansicht der Bundesregierung zusammen die drei von der Europäischen Kommission geforderten ökologischen Standards Fruchtfolge, Grünlanderhalt und mindestens 7 Prozent ökologische Vorrangfläche auf der betrieblichen Ackerfläche?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Finanzmittel von der EU, Bund und Bundesländern für die Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule in Zukunft bei Weitem nicht ausreichen würden, wenn die Auszahlung von Direktzahlungen in der 1. Säule an die Einhaltung von Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule gebunden würde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Bindung der Auszahlung von Direktzahlungen in der 1. Säule an die Einhaltung von Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule deutlich mehr bürokratischen Aufwand für die Betriebe, für die Antragsverwaltung und für die Kontrollen mit sich bringen würde als wenn der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung der Ökologisierungskomponente bei den Direktzahlungen der 1. Säule umgesetzt würde?
Wenn nein, womit kann die Bundesregierung ihre Auffassung belegen?
Stimmt die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission darin überein, dass flächengroße Betriebe bzw. größere Begünstigte aufgrund ihrer Betriebsgröße Skaleneffekte nutzen können und deshalb nicht denselben einheitsbezogenen Stützungsumfang aus der Basisprämie benötigen wie kleinere und mittlere Betriebe?
Welche Summe an Direktzahlungen wird im Rahmen der heutigen Modulation in den Jahren 2010 und 2013 in Deutschland bei den Betrieben einbehalten, die über 150 000 Euro (oder ersatzweise über 100 000 Euro) pro Jahr und Betrieb erhalten?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Summe der erwarteten Kürzungen in Deutschland durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Staffelung der Basisprämie ab 150 000 Euro pro Betrieb und bei der Obergrenze von 300 000 Euro je Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Lohnkosten?
Wie viele deutsche Betriebe insgesamt sieht die Bundesregierung von dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung der genannten Staffelung der Basisprämie unter Berücksichtigung der betrieblichen Lohnkosten betroffen?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2011 zu, dass der Wegfall der gestaffelten Modulation (gestaffelte Verlagerung von Direktzahlungen aus der 1. Säule in die 2. Säule) zusammen mit der geplanten Verringerung der nationalen Direktzahlungsobergrenze in der 1. Säule dazu führt, dass „kleinere und mittlere Betriebe […] eine deutliche Kürzung erfahren“?
Liegen der Bundesregierung bereits Berechnungen vor, wie hoch die in Frage 25 zitierte „deutliche Kürzung“ für Betriebe mit heutigen Direktzahlungen von bis zu 5 000 Euro bzw. bis zu 10 000 Euro ausfallen werden?
Welchen Vorschlag hat die Bundesregierung – entsprechend der Aufforderung der Agrarministerkonferenz vom 28. Oktober 2011 – entwickelt, um diese Kürzungen bei kleineren und mittleren Betrieben auszugleichen?
Hält die Bundesregierung einen Ausgleich in Form eines gestaffelten Zahlungsaufschlags für die ersten 50 Hektar je Betrieb für machbar, oder hält die Bundesregierung dafür Änderungen an den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission für erforderlich?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der höhere Kofinanzierungssatz für Maßnahmen, die die im Health Check benannten sogenannten neuen Herausforderungen bedienen, auch in der neuen Finanzierungsperiode ab 2014 beibehalten wird, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die fehlende Erhöhung der Höchstsätze für Agrar- und Waldumweltmaßnahmen angesichts der steigenden Agrarpreise dazu führen wird, dass die Maßnahmen vor allem in Gunstlagen nicht mehr angemessen honoriert werden können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erweiterung der Honorierung von Agrarumweltmaßnahmen um eine Anreizkomponente notwendig ist, damit auch bei steigenden Agrarpreisen Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden?
Wird die Bundesregierung sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass eine solche Anreizkomponente für Agrarumweltmaßnahmen eingeführt und in der Welthandelsorganisation (WTO) durchgesetzt wird?
Wann wird der Prozess zur Erarbeitung des sogenannten Partnerschaftsvertrags zwischen EU und Deutschland beginnen, und welche Akteure werden wann in den Prozess einbezogen?
Auf welche veränderten Rahmenbedingungen bezieht sich die Aussage von Bundesministerin Ilse Aigner in „DER SPIEGEL“ (Nr. 49/5.12.11), „Exportsubventionen passen nicht mehr in die Zeit“?
Ist die Bundesministerin Ilse Aigner der Auffassung, dass der Export der Hühner- und Schweinefleisch aus deutscher Massentierhaltung in Entwicklungsländer noch „in die Zeit“ passt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die EU-Exporterstattungen in Entwicklungsländern vielfach negative Auswirkungen auf lokale Märkte und die Ernährungslage hatten und haben?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass allein die EU- Exporterstattungen für die negativen Effekte deutscher und europäischer Fleischexporte auf lokale Märkte in Afrika verantwortlich sind, und wenn nein, welche weiteren Gründe für diese negativen Effekte sieht die Bundesregierung?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Exportinitiative des BMELV negative Auswirkungen auf lokale Märkte und die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern hat?
Wenn Frage 36 mit nein beantwortet wurde, welche anderen Gründe haben die Bundesministerin Ilse Aigner dazu veranlasst, ein Ende der Exportsubventionen zu fordern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vorgehen der Bundesministerin Ilse Aigner, öffentlich den einseitigen Ausstieg aus den Exportsubventionen anzukündigen, dem Ziel einer weltweiten Abschaffung solcher Subventionen dienlich ist?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verhandlungsposition Deutschlands und der EU in der Doha-Runde durch den von der Bundesministerin Ilse Aigner angekündigten einseitigen Verzicht auf Exporterstattungen gestärkt wird, und wenn ja, warum?
Vertritt die Bundesregierung weiterhin die folgende auf der Homepage des BMELV veröffentlichte Auffassung zur Frage der EU-Exporterstattungen: „Solange wichtige Konkurrenten auf dem Weltmarkt allerdings unverändert Agrarexporte subventionieren, würde ein einseitiger und grundsätzlicher Verzicht darauf bedeuten, dass andere Weltmarktexporteure diese Lücke füllen. Dies würde den Erzeugern in den Entwicklungsländern nicht helfen, für die EU aber einen Verzicht auf Marktanteile im internationalen Wettbewerb zugunsten dieser Wettbewerber bedeuten.“?
Wenn nein, welche neuen Erkenntnisse haben die Bundesregierung dazu veranlasst, ihre bisherige Auffassung zu ändern?
Wenn Frage 42 mit ja beantwortet wurde, wie erklärt dann die Bundesregierung den von der Bundesministerin Ilse Aigner angekündigten einseitigen Ausstieg aus den Exporterstattungen?