Antibiotika-Strategie der Bundesregierung in Folge des massiven Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung, dokumentiert in den Studien aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Schon im Sommer 2011 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Kleinen Anfrage den Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung thematisiert. Die Antwort der Bundesregierung hat schon damals keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass politischer Handlungsbedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf wurde noch einmal eindrücklich durch die Ergebnisse der Studien zum Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen dokumentiert. Fast alle Tiere werden während ihrer Mastzeit mindestens einmal mit Antibiotika behandelt. In vielen Fällen wurden Tiere zudem nur einen bis drei Tage lang mit Antibiotika behandelt, was gegen die Zulassungsbedingungen verstößt und die Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zusätzlich befördert. Die Zahlen aus Niedersachsen und NRW verdeutlichen, dass man von einer massiven Vergabe von Antibiotika zur Prävention und Wachstumsförderung ausgehen muss. Dieser Zustand widerspricht sowohl dem EU-Verbot zur Vergabe von Wachstumsförderern als auch nationalen Regelungen zu einer fachgerechten Vergabe von Antibiotika.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der massive Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung, so wie er in den Studien aus NRW und Niedersachsen deutlich wird, ein Befund ist, der so oder so ähnlich auch in anderen Bundesländern zu erwarten ist, und wenn ja, muss dann aus Sicht der Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass in einem Großteil der Betriebe Antibiotika präventiv und/oder leistungsfördernd eingesetzt werden?
In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ähnliche Untersuchungen zum Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung durchgeführt wie in NRW und Niedersachsen geschehen?
Sieht sich die Bundesregierung angesichts der alarmierenden Befunde in NRW und Niedersachsen in der Pflicht, das weitere Vorgehen zur deutlichen Reduktion der Antibiotikavergabe zu koordinieren und einen regelmäßigen Austausch mit den Ländern zu institutionalisieren, zum Beispiel im Sinne der vom nordrhein-westfälischen Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Johannes Remmel vorgeschlagenen „Antibiotikakonferenz“?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, zur Untersuchung des Antibiotikaeinsatzes ein standardisiertes Studiendesign zu entwickeln, so dass die Ergebnisse in den Ländern besser miteinander vergleichbar sind?
Wenn ja, sollten die Studien der Länder auch die Haltungsfrage, Bestandsgröße bzw. Besatzdichte und Mastdauer berücksichtigen und ins Verhältnis zur abgegebenen Antibiotikamenge setzen?
Welche Fakten haben vor dem Hintergrund, dass die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner am 9. November 2011 angekündigt hat, die Ausnahmeregelung für Geflügel in der DIMDI-Arzneimittelverordnung (§ 3 Absatz 1 Satz 3) zu streichen, nachdem die Bundesregierung noch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/6908, Antwort zu Frage 38, S. 14) mit einer „Ungleichbehandlung der Rechtsanwender“ bei Wegfall der Sonderregelung argumentiert hatte, dazu beigetragen, dass für die Bundesregierung, wie Ilse Aigner gegenüber NDR-Info am 9. November 2011 ausgeführt hat, „die vorhandenen Bedenken (gegen die Streichung der Sonderregelung, Anm. der Fragesteller) […] erfreulicherweise ausgeräumt“ seien?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundestierärztekammer (Konzept der Bundestierärztekammer e. V., 5. November 2011, S. 2), dass im Zusammenhang mit der Antibiotikavergabe „Tierarzt, Tierhalter und Bestand ein ,Gesicht‘ bekommen“ müssten und in diesem Sinne namentlich beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt sein müssten?
Plant die Bundesregierung eine Veränderung des § 47 Absatz 1c Satz 2 Nummer 2b des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Bezug auf die Regelung einer Meldepflicht mit fünfstelliger Postleitzahl, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die in Frage 7 angesprochene Veränderung datenschutzrechtlich geprüft und erneut eine Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeholt, und wenn ja, wie bewertet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Angelegenheit?
Plant die Bundesregierung, die Dokumentationspflicht so zu ändern, dass künftig alle für die Tierhaltung verschriebenen Medikamente bei Abgabe elektronisch an eine Zentralstelle gemeldet werden müssen, um diese Daten umgehend den Kontrollbehörden in den Ländern zur Verfügung zu stellen?
Plant die Bundesregierung hinsichtlich der massiven Behandlungen ganzer Bestände, im AMG und der TÄHAV eine schärfere Unterscheidung der Einzeltier- und der Bestandsbehandlung mit dem Ziel, dass eine Bestandsbehandlung durch den Tierarzt sehr viel besser und nachvollziehbarer begründet werden muss?
Plant die Bundesregierung im AMG und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) deutlichere Vorgaben zur Verschreibung, Vergabe und Dokumentation der Antibiotika in der Tierhaltung, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung Verschärfungen beim tierärztlichen Dispensierecht, und wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung den §12 TÄHAV dahingehend verändern, dass genau beschrieben ist, wie eine „ordnungsgemäße Behandlung“ auszusehen hat?
Wird die Bundesregierung die Leitlinien zur Verabreichung von Antibiotika, die zurzeit keine eindeutig rechtswirksame Verbindlichkeit haben, auf dem Verordnungsweg festschreiben, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung als Konsequenz aus der Antibiotikastudie aus NRW, die besagt, dass bei Tieren mit einer längeren Mastzeit deutlich weniger Antibiotikabehandlungen zu verzeichnen waren, eine gesetzliche Mindestmastzeit festlegen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Strebt die Bundesregierung im Sinne niedrigerer Besatzdichten in Tierhaltungsanlagen Regelungen für eine niedrigere maximale Tierzahl pro m2 in den Betrieben an?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang von Nutztierhaltung und Verbreitung der Keimeigenschaft ESBL (Extended Spectrum Beta-Lactamase)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forschungsergebnisse des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster1, die unter anderem ein gestiegenes Infektionsrisiko für Patienten in Krankenhäusern auch mit dem livestack associated Methicillin-resistant Staphylococcus aureus (LA-MRSA) konstatieren?
1 Vergleiche Robin Köck, Alexander Mellmann, Frieder Schaumburg, Alexander W. Friedrich, Frank Kipp und Karsten Becker: The Epidemiologiy of Methicillin-Resistant Staphylococcus aureus (MRSA) in Germany; in: Deutsches Ärzteblatt Internatiional 2011, 108 (45), Seiten 761 bis 767.
Plant die Bundesregierung im Sinne des Bevölkerungsschutzes ein verpflichtendes obligatorisches Screening in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen?
Plant die Bundesregierung angesichts jüngerer Forschungsergebnisse2, die besagen, dass multiresistente Keime nicht nur in der Stalluft festzustellen sind, sondern auch noch in 1 000 Metern Entfernung von der Tierhaltungsanlage in der Luft nachgewiesen werden konnten, auch im Sinne des Anwohnerschutzes, Verschärfungen im Immissionsschutzrecht, und wenn ja, welche?
2 Vergleiche Prof. Dr. ir. D. J. J. Heederik & Dr. C.J. Ijzermans: Mogelijke effecten van intensieve- veehouderij op de gezondheid van omwonenden: onderzoek naar potentiële blootstelling engezondheidsproblemen, Utrecht 2011.
Wir beurteilt die Bundesregierung den Stand bei der Entwicklung von Filtern für Tierhaltungsanlagen hinsichtlich einer Verhinderung der Verbreitung von Keimen, wie dem MRSA?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig der Einbau von Filteranlagen in Tierhaltungsanlagen obligatorisch werden, und wenn nein, warum nicht?