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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Bedarf von Neubau- und Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) der nächsten zehn Jahre, Mittelbereitstellung für den Zeitraum 2014 bis 2019, Finanzierung des ÖPNV nach Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms und der Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz für die GVFG-Landesprogramme sowie Rückzugsgründe des Bundes<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

06.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/841220. 01. 2012

Zukunft des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) steht in unmittelbarer Zukunft vor entscheidenden Weichenstellungen. Mit dem 2019 auslaufenden GVFG-Bundesprogramm (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) sowie den gleichzeitig endenden Kompensationsmitteln für die ehemaligen GVFG-Landesprogramme entfallen gleich zwei tragende Säulen der ÖPNV-Finanzierung. Bereits zum 1. Januar 2014 soll nach dem Entflechtungsgesetz die verkehrsbezogene Zweckbindung bei den Länderprogrammen aufgehoben werden.

Nach dem Entflechtungsgesetz stehen den Ländern bis einschließlich 2013 jährlich noch 1,335 Mrd. Euro zur Verfügung.

Für das GVFG-Bundesprogramm zahlt der Bund bis einschließlich 2019 jährlich 332,56 Mio. Euro.

Bund und Länder stehen vor der Herausforderung, für die auslaufenden Programme entsprechende Anschlussregelungen zu finden, um die Finanzierung des ÖPNV in Deutschland auf eine solide Basis zu stellen und eine Perspektive über 2019 hinaus zu öffnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Bedarf für Neubau- und Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur des ÖPNV für die nächsten zehn Jahre?

2

Welchen Bedarf hält die Bundesregierung für die in Artikel 143c des Grundgesetzes (GG) bezeichneten (nur ehemalige GVFG-Länderprogramme) Zwecke bis 2019 für angemessen, bzw. welcher Bedarf ist ermittelt worden?

3

Welche Verhandlungsposition hat die Bundesregierung in den bisherigen Bund-Länder-Gesprächen eingenommen, und welche Mittel will der Bund den Ländern nach Artikel 143c GG für die ehemaligen GVFG-Länderprogramme zwischen 2014 und 2019 zur Verfügung stellen?

4

Ist es richtig, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz bis 2019 linear auf null abzuschmelzen und dieses Angebot Grundlage der Gespräche mit den Ländern ist?

Wenn ja, warum beabsichtigt der Bund den vollständigen Rückzug aus der Finanzierung des ÖPNV bis 2019?

5

Plant die Bundesregierung eine Aufrechterhaltung der Zweckbindung bei den Kompensationsmitteln nach dem Entflechtungsgesetz, also durch eine Änderung von Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 GG?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bundesländer die Mittel auch in Zukunft zweckgerecht für den ÖPNV einsetzen?

6

Hat die Bundesregierung Szenarien für die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms sowie der Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz in veränderter Form für die Zeit nach 2019 entwickelt?

Wenn ja, wie könnte aus Sicht der Bundesregierung der Finanzierung des ÖPNV nach 2019 eine Perspektive gegeben werden?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie wird das GVFG-Bundesprogramm derzeit ausgeschöpft, und welches Verhältnis ergibt sich zwischen verfügbaren Mitteln und Antragsvolumen?

8

Bis wann will die Bundesregierung die Gespräche mit den Ländern zur Fortführung der Kompensationsmittel erfolgreich abschließen?

Berlin, den 20. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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